Protocol of the Session on October 16, 2012

Ich stelle nochmals fest: Es ist Bewegung in die Diskussion über die Öffnung oder Abschaffung des Kooperationsverbotes gekommen. Für mich ist es ganz klar, dass man nicht nur über die Öffnung für eine Kooperation streiten muss, sondern dass sich die Frage anschließt, was danach passiert. In welchen Strukturen sollen denn Bund und Länder zusammenarbeiten und welche Finanzierungsströme sollen fließen? Deshalb ist es die richtige Richtung, dass jetzt die Bundesländer mit dem Bund in Gespräche eintreten.

Wir haben ja auch vom Bund neue Aufgaben in der Bildungspolitik zugewiesen bekommen. Ich nenne als Beispiel die Umsetzung der UN-Behinderten

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

rechtskonvention. Das ist gut und richtig. Aber wenn die Konvention im Bereich der Bildung festlegt, dass bei der Verwirklichung dieses Rechts die Vertragsstaaten sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden, dann muss sich nach meiner Auffassung auch der Bund an der Finanzierung dieser bildungspolitischen Aufgabe beteiligen. Das ist in meinen Augen nicht mehr als richtig.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Darüber müssen die Länder mit dem Bund reden. Es nutzt doch nichts, sich gegenseitig mit Maximalpositionen zu attackieren. Fakt ist auch, dass für eine Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich ist. Diese Zweidrittelmehrheit ist nun mal gegen die CDU nicht zu realisieren, das muss man klar festhalten. Also geht es nur gemeinsam.

Die Abschaffung oder die Öffnung des Kooperationsverbotes sind ja auch nicht Selbstzweck. Hier geht es um Bildungschancen, hier geht es um die Zukunftschancen unserer Kinder. Ich will nicht weiter hinnehmen, dass trotz aller bildungspolitischen Anstrengungen der letzten Jahre die Bildungschancen der Kinder immer noch vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Das ist für mich und für viele andere in diesem Land nicht hinnehmbar. Wir sollten allerdings nicht nur darüber reden, wir sollten das im Sinne von sozialer Gerechtigkeit und von Bildungsgerechtigkeit endlich abstellen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Die Analyse allein reicht jedoch nicht; wir müssen auch strategische Konzepte entwickeln. Bund und Länder müssen in meinen Augen künftig in der Bildungspolitik zusammenarbeiten, um für die Kinder und Jugendlichen eine bessere Zukunft gestalten zu können. Am Ende der Diskussion wird wohl ein Kompromiss stehen, aber dieser Kompromiss wird davon bin ich überzeugt - mehr sein als der kleinste gemeinsame Nenner, und das ist gut für die Bildungspolitik und auch für Kinder und Jugendliche in diesem Land. Wir werden Ihren Antrag aus den dargelegten Gründen ablehnen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun der Minister für Bildung und Kultur, Ulrich Commerçon.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gelegentlich ist in der Debatte angemahnt worden, die Koalition solle doch einmal klar sagen, was sie wolle. Ich kann an dieser Stelle gern ein bisschen Nachhilfe erteilen. Es hilft allerdings auch ein Blick in den Koalitionsvertrag. Ich darf mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, aus ihm zitieren. Da heißt es wortwörtlich: „Investitionen in Kindergarteneinrichtungen, Schulen, Hochschulen und Wissenschaft sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher setzen wir uns gemeinsam auf Bundesebene für die Öffnung des sogenannten Kooperationsverbotes ein, ohne auf die langjährige Forderung nach einem höheren Anteil der Länder an der Umsatzsteuer für Bildungsausgaben (Forderung des Bildungsgipfels) zu verzichten. Wir fordern eine Kooperationsstruktur zwischen Bund und Ländern in der Bildungsfinanzierung unter Wahrung des Bildungsföderalismus als Kernbestandteil der grundgesetzlichen Ordnung.“ So eindeutig und klar ist es im Koalitionsvertrag vereinbart, und genauso eindeutig und klar verhält sich die saarländische Landesregierung im Bundesrat und an allen anderen Stellen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich habe den Eindruck, dass bei dieser Zielsetzung im Haus große Übereinstimmung herrscht. Zumindest habe ich bisher niemanden gehört, der dieser Einschätzung widerspricht.

Wir haben in der Koalition im bisherigen Bundesratsverfahren dafür Sorge getragen, dass dieser Zielsetzung nachgekommen wird, und wir sind uns auch darüber einig - das haben vorhin der Kollege Schmitt und die Kollegin Kolb noch einmal betont -, dass der derzeitige Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Hinsicht nicht ausreichend ist und deswegen nicht unsere Zustimmung finden kann. Er ist aus verschiedenen Gründen nicht ausreichend. Die einzelnen Dinge sind ja dargelegt worden, und wir müssen sie jetzt alle zusammen diskutieren. Dazu gehört die Frage, wie wir es mit der Wissenschaft und ihrer Exzellenz sowie dem übrigen Bildungsbereich halten.

Wir haben die weiteren Verfahren im Bundesrat wie folgt begleitet: Zum vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung gab es verschiedene Entschließungsanträge, nämlich den von Schleswig-Holstein vom 24. Januar 2012 und den von Hamburg vom 03. Februar 2012. Beide wurden in der Plenardebatte vom 10. Februar 2012 an die Ausschüsse überwiesen. Die saarländische Ministerpräsidentin hat sich zu diesen Initiativen im Plenum des Bundesrates selbst geäußert, und ich darf auch an dieser Stelle wieder mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren. Die Ministerpräsidentin hat in der Debatte Folgendes gesagt: „In diesem Sinne begrüßt die saarländische Landesregierung die Initiativen aus Schleswig-Hol

(Abg. Kolb (SPD) )

stein ebenso wie aus Hamburg. Sie begrüßt es, dass beide Anträge in den Ausschüssen beraten werden sollen, denn es gibt natürlich noch wichtige Fragen zu besprechen, etwa wie wir das Kooperationsverbot aufheben sollten.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht also nicht um das Ob, sondern um das Wie. Das ist der entscheidende Punkt. Es reicht eben nicht, jetzt einfach zu sagen, dass man für die Aufhebung des Kooperationsverbotes sei. Nein, wir brauchen dafür eine Zweidrittelmehrheit, und zwar im positiven Sinne, also keine Zweidrittelmehrheit, die irgendetwas ablehnt, sondern eine, die konstruktiv etwas Neues schafft, und dafür muss man arbeiten. Das geht nicht mit einem Federstrich, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Aus diesem Grunde ist zu diesem Thema im Bundesrat weitergearbeitet worden, zuletzt in der Sitzung am 21. September 2012, in der erneut verschiedene Anträge zur Debatte standen. Auch sie haben wiederum deutlich gemacht, dass die notwendige Zweidrittelmehrheit nicht einfach so zu bekommen ist. Ich darf, Herr Kollege Ulrich, daran erinnern, dass sich beispielsweise das Land BadenWürttemberg wegen des größeren Koalitionspartners bei allen Vorschlägen leider enthalten hat, was die Zweidrittelmehrheit erschwert hat.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Mittlerweile konnte Baden-Württemberg da bewegt werden. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Ministerpräsident dieses Landes auf seinen Koalitionspartner gehört hat und mittlerweile eine andere Linie vertritt, sodass es uns gelungen ist - jetzt hören Sie einmal alle gut zu -, dass die A-Länder gemeinsam mit den großen Koalitionen den vorhin von der Kollegin Kolb vorgetragenen Bundesratsbeschluss gefasst haben. Die saarländische Landesregierung ist an dieser Stelle im Geleitzug der großen Koalitionen und hat gemeinsam mit den A-Ländern dafür gesorgt, dass wir heute an dem Punkt sind, dass die Bundesregierung gemeinsam mit dem Bundesrat also den Ländern - darüber verhandelt, wie es in dieser Sache weitergehen kann. Das ist konstruktive Politik. So kann man Entscheidendes nach vorne bringen, nicht mit irgendwelchen Fensteranträgen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Die weiteren Beratungen sind jetzt zunächst einmal abzuwarten. Deswegen ist für mich auch völlig klar, dass uns ein Antrag wie der heute vorgelegte an dieser Stelle nicht weiterhilft. Was in seinem ersten Teil zu Recht ausgeführt wird, hat die Landesregierung längst erfüllt. Sie befindet sich in diesen Gesprächen und bringt sich konstruktiv ein. Sie versucht, die Dinge nach vorne zu treiben. Insofern kann man diesbezüglich sagen: durch Regierungshandeln erledigt. Was den zweiten Teil des Antrags

angeht, muss ich Ihnen deutlich sagen, dass es eben nicht darum geht, schnellstmöglich irgendetwas zu beseitigen, sondern darum - und ich bin der Kollegin Spaniol ausdrücklich dafür dankbar, dass sie das gesagt hat -, nachträglich und dauerhaft etwas Neues auf den Weg zu bringen. Es reicht nicht, schnellstmöglich vorzugehen; wir müssen bestmöglich handeln. An dieser Stelle arbeiten wir sehr hart und tun alles dafür, dass es bestmöglich gelingt.

Wir wissen alle, dass das kein Zuckerschlecken werden wird. Wir haben nächstes Jahr eine Bundestagswahl, und man braucht sich ja nichts vorzumachen: Vor der Bundestagswahl wird es sehr schwer, etwas hinzubekommen. Aber eines sage ich Ihnen auch ganz klar und deutlich: Wir werden keinem Kompromiss zustimmen, der sich am Schluss als fauler Kompromiss darstellt. Wir brauchen etwas, das uns wirklich nachhaltig und dauerhaft für die Zukunft hilft. Wir arbeiten nicht für die Galerie, sondern dafür, dass es unseren Kindern und Studierenden künftig besser geht. In diesem Sinne wird die saarländische Landesregierung weiterarbeiten. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/166 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/166 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen, zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Ein weitreichendes Saarländisches Transparenzgesetz verabschieden - die demokratische Meinungs- und Willensbildung sowie Kontrolle staatlichen Handelns fördern (Drucksache 15/175)

Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Rolf Linsler das Wort.

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Vor anderthalb Jahren, am 13. April 2011, hat die LINKE schon einmal einen Antrag für mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen in den Landtag eingebracht. Unser Vorschlag hat sich seinerzeit am Vorbild Nordrhein-Westfalens orientiert. Leider hat sich

(Minister Commerçon)

die damalige Mehrheit aus CDU, FDP und GRÜNEN gegen ein Transparenzgesetz entschieden. Der Kollege Bernd Wegner von der CDU hat in der Landtagssitzung im April 2011 noch Folgendes versprochen, sage ich einmal, das ich mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitieren darf: „Die Landesregierung ist dabei, ein solches Transparenzgesetz vorzubereiten und auf den Weg zu bringen.“

(Zuruf: Hört, hört!)

Wo ist der versprochene Entwurf der Regierung geblieben? Was ist passiert? Kolleginnen und Kollegen, es ist nichts passiert.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Genau. - Zuruf des Abgeordneten Wegner (CDU).)

Deshalb versuchen wir es heute wieder - vielleicht mit ein bisschen mehr Erfolg. Inzwischen ist schließlich in Hamburg ebenfalls ein Transparenzgesetz verabschiedet worden, das als richtungsweisend und vorbildlich gilt. In Hamburg haben LINKE, FDP, GAL, CDU und SPD gemeinsam das Gesetz beschlossen. Sicher sind die Kollegen in Hamburg etwas angestachelt und motiviert worden durch die Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“, die mehr als 15.000 Unterschriften für Transparenz in öffentlichen Unternehmen gesammelt hat. Sie sehen, dieses Thema ist der Bevölkerung sehr wichtig - wohl nicht nur in Hamburg, sondern auch hier im Saarland.

Der Bürgermeister von St. Wendel, Herr Bouillon von der CDU, hat sich zu diesem Thema auch schon öfter zu Wort gemeldet. Leider hat er wohl mehr mit der Zeitung gesprochen und weniger mit seinen Parteifreunden im Landtag, sonst hätten wir bestimmt schon längst einen Gesetzentwurf der CDU vorliegen. Es war also viel Lärm um nichts. In der Sache hat Herr Bouillon trotzdem recht. Die Menschen sollten Bescheid wissen, wenn Vorstandsmitglieder in öffentlichen Einrichtungen Hunderttausende im Jahr verdienen. - Warum denn nicht? Man muss dazu stehen, wenn man etwas zu Recht oder zu Unrecht bekommt. Was für ein sensibles Thema die Frage der Einkünfte ist, sehen wir bei der aktuellen Debatte um Herrn Steinbrück. Auch die Höhe der Pensionen darf den Bürgerinnen und Bürgern nicht länger verschwiegen werden. In Hamburg müssen nun alle Dokumente, die von öffentlichem Interesse sind, den Bürgerinnen und Bürgern unaufgefordert und kostenlos im Internet zugänglich gemacht werden. In Hamburg müssen Verträge einen Monat, bevor sie wirksam werden, veröffentlicht werden, damit die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Bedenken zu äußern.

Das Amtsgeheimnis hat ausgedient und aus dem Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger wird eine Informationspflicht der Behörden. Das ist auch gut so. Was in Hamburg geht, kann im Saarland

doch nicht unmöglich sein. Wir haben doch nichts zu verbergen! Das ist meine Meinung. Ich gehe davon aus, Sie alle teilen, dass wir nichts zu verstecken haben. Gerade weil wir von den Geberländern im Finanzausgleich besonders stark unter die Lupe genommen werden, sollten wir Offenheit beweisen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten nicht vergessen, dass unser Arbeitgeber arbeitsrechtlich gesehen die Bürgerinnen und Bürger sind. Das muss man mal in Erinnerung rufen. Wir sind den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet, ihnen sind wir Rechenschaft schuldig und vor ihnen sollten wir nichts verbergen. Deshalb sollte sich die Landesregierung ein Beispiel an Hamburg nehmen und bald einen Entwurf für ein ähnliches Gesetz vorlegen. Und mit „bald“ meine ich nicht in ein paar Jahren.

Die SPD hat im Wahlkampf noch vollmundig Transparenz versprochen. Im Wahlprogramm der Sozialdemokraten heißt es: „Wir setzen uns dafür ein, den freien Zugang zu Informationen und Daten der öffentlichen Verwaltung des Saarlandes auszubauen und damit Partizipation und Transparenz in kommunalen und landesweiten politischen Entscheidungen und Prozessen zu stärken.“ - Das sollte man umsetzen. „Hamburg öffnet den Aktenschrank“, so hat der SPIEGEL getitelt. Lassen Sie uns auch hier im Saarland den Aktenschrank weit öffnen. Die SPD hat es versprochen, Herr Bouillon von der CDU hat es gefordert, geben Sie sich also einfach einen Ruck und stimmen Sie unserem Antrag zu. - Vielen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Petra Berg von der SPDLandtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Transparenz schafft Vertrauen. Darüber besteht in diesem Hause wohl Einigkeit. Das steht völlig außer Zweifel. Transparenz stärkt das Vertrauen in Politik und Verwaltung, fördert die demokratische Willens- und Meinungsbildung, verbessert die Kontrolle staatlichen Handelns und ist ein geeignetes Mittel, der Politikverdrossenheit in der Bevölkerung entgegenzuwirken. In dem Antrag, den die Fraktion DIE LINKE vorlegt, wird ein gesetzgeberisches Handeln mit dem Ziel der Schaffung von Transparenz für unsere Bürgerinnen und Bürger gefordert. Das ist durchaus zu begrüßen. In der Begründung des Antrags wird Bezug genommen auf die Anträge zur Thematik in der letzten Legislaturperiode, die von den damaligen Regierungsfraktionen und der Fraktion DIE LINKE gestellt wurden.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) )

Diese Anträge sind aber mit dem, was heute auf der Tagesordnung steht, so nicht vergleichbar. Seinerzeit hatten beide Anträge die Transparenz in öffentlichen Unternehmen zum Gegenstand, motiviert durch die Pressemitteilung eines Bürgermeisters. Da ging es vornehmlich um die Offenlegung von Gehaltsstrukturen, angelehnt an die damalige Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen. Heute geht es aber um sehr viel mehr. Transparenz darf nicht auf den Zu- oder Abfluss finanzieller Mittel reduziert werden. Heute geht es um das Zugänglichmachen aller Aufzeichnungen im öffentlichen Bereich. Im Hamburgischen Transparenzgesetz, das uns heute als Vorund Leitbild dienen soll, wird das Informationsrecht gewährt, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger zunächst einen Antrag stellen oder ein berechtigtes Interesse darlegen müssen.

(Zuruf des Abgeordneten Augustin (PIRATEN).)

Das ist auch gut so. Herr Augustin, hier sind wir einer Meinung. - Eine erhebliche Erweiterung zu den bisherigen Regelungen ist die Einbeziehung natürlicher und juristischer Personen des Privatrechts in den Anwendungsbereich dieses Transparenzgesetzes, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen im Bereich der Daseinsvorsorge erbringen. Keine Frage, das ist ein Meilenstein hin zu mehr Bürgerfreundlichkeit und zu mehr Mitwirkung und Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. Das unterstützen wir.

Durch die Veröffentlichung von Verträgen sind diese einer präventiven Kontrolle der Bürgerinnen und Bürger unterworfen. Das schafft nicht nur Vertrauen, das schafft auch Möglichkeiten der Teilhabe bis hin zu einer indirekten Gestaltungsmöglichkeit. An der Offenlegung der Verträge zwischen Staat und Unternehmen besteht ein hohes Interesse der Bevölkerung, dem wir als Parlament verpflichtet sind. Es ist notwendig, umfassend Transparenz zu schaffen, da der Umfang des Outsourcings von verschiedenen Aufgaben in der Verwaltung ständig zunimmt und auch vermehrt zentrale Felder der staatlichen Daseinsvorsorge umfasst werden.