Protocol of the Session on October 16, 2012

(Beifall bei den PIRATEN.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Hubert Ulrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es mir bei diesem Antrag der Großen Koalition eigentlich recht einfach machen. Mit diesem Antrag rennen Sie bei uns GRÜNEN offene Türen ein. Der Studiengang Lehramt für Primarstufe und Sekundarstufe I war eine unserer Forderungen in der vergangenen Jamaika-Koalition. Dieser Studiengang ist von dem ehemaligen Bildungsminister Klaus Kessler durch- und umgesetzt worden. Insofern ruft es bei mir auch etwas Schmunzeln hervor, dass dieser Antrag heute in dieser Form von der Großen Koalition und insbesondere von der sozialdemokratischen Fraktion so mitgestellt wurde. Die CDU hat ja zumindest noch etwas damit zu tun. Die haben das zusammen mit den GRÜNEN eingeführt, obwohl die CDU auch vor der Jamaika-Koalition 10 Jahre Zeit hatte, glaube ich,

(Abg. Neyses (PIRATEN) )

mit absoluter Mehrheit einen solchen Studiengang einzuführen.

(Zuruf der Abgeordneten Rink (CDU).)

Die Möglichkeit hätte vorher bestanden. Sie hatten die Möglichkeit, das ganz allein und autonom zu machen. Aber es ist ja nicht schlimm, wir haben das zusammen gemacht und da waren wir uns auch einig. Das will ich jetzt auch gar nicht kritisieren.

Aber dieser Antrag macht mir irgendwo deutlich, dass der Großen Koalition im Bereich der Bildungspolitik offenkundig nicht mehr sehr viel einfällt, wenn man hier im Prinzip kalten Kaffee auf die Tagesordnung setzen muss. Dieser Ausbildungslehrgang läuft ja bereits. Sie fordern hier in Ihrem Antrag - - Entschuldigung jetzt habe ich das falsche Blatt mitgenommen.

(Heiterkeit.)

Ja, ja, kein Spott! Das war die Tagesordnung und nicht Ihr Antrag, Nerven behalten. - Sie beantragen nämlich die Einrichtung eines Studienganges „Lehramt für Primarstufe und Sekundarstufe I“. Wie gesagt: Dieser Studiengang läuft bereits. Er läuft bereits seit gestern. Irgendwie erscheint daher Ihr Antrag überholt. Was mir allerdings eine gewisse Freude bereitet, ist der Umstand, dass die SPD, die diesen Antrag mit auf die Tagesordnung gesetzt hat, damit auf indirekte, ja fast schon auf direkte Art und Weise die gute inhaltliche Arbeit der GRÜNEN in der Jamaika-Koalition lobt. Das finde ich sehr positiv und anerkennenswert.

Im Übrigen aber ist der Antrag in der Sache eine reine Lobhudelei auf Dinge, die bereits in der Vergangenheit beschlossen wurden. Er enthält vor allem Selbstverständlichkeiten. Vor diesem Hintergrund haben wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch keinerlei Problem, diesem Antrag, mit dem wir selbst viel zu tun haben, zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun Thomas Schmitt von der CDU-Landtagsfraktion.

(Zuruf: Hast du das richtige Blatt dabei?)

Ja, ja. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man muss ja dem Kollegen Ulrich eines zugutehalten: Er hat wenigstens gemerkt, dass er das falsche Redemanuskript dabeihatte.

(Heiterkeit und Beifall. - Abg. Ulrich (B 90/GRÜ- NE) : Nein, nein, kein Redemanuskript! Ich hatte aus Versehen die Tagesordnung mitgenommen!)

Noch besser: Er hatte die Tagesordnung dabei. Es schadet ja auch nicht, wenn man hin und wieder weiß, zu welchem Tagesordnungspunkt man spricht.

(Beifall. - Weiterer Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu dieser Debatte noch einige wenige Punkte beitragen, denn manche Aussagen kann man einfach nicht so stehen lassen. Es kann ja wohl nicht wahr sein, dass nun der Untergang der Universität heraufbeschworen wird, nur weil wir den Studiengang „Grundschulpädagogik“ eingeführt haben! Diese Überlegung ist von einer nicht mehr zu überbietenden Absurdität. Sie tun so, als würden dadurch alle Mittel der Universität gebunden.

Im Übrigen offenbart sich bei dem von Ihnen eben Gesagten ein meines Erachtens ziemlich merkwürdiges Verständnis von Hochschulautonomie. So berechtigt diese Autonomie auch ist - es gibt doch eine politische Verantwortung des Haushaltsgesetzgebers, des Landesgesetzgebers, der unmittelbar demokratisch legitimiert ist und den Hochschulen die entsprechenden Geldmittel zur Verfügung stellt. Das kann nicht völlig im luftleeren Raum stattfinden. Und natürlich hat der Landesgesetzgeber, natürlich hat der Haushaltsgesetzgeber ein Interesse daran, dass die Universität in einigen Teilbereichen auch ihrer regionalen Verantwortung gerecht wird. Diese Abwägung, welche Aufgaben die Universität und die Hochschulen erfüllen müssen, wird im Rahmen von Ziel- und Leistungsvereinbarungen getroffen. Diese Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind auch für die laufende Periode abgeschlossen worden. Beim Aushandeln solcher Vereinbarungen gibt es natürlich oft gegensätzliche Interessen, zum Schluss kommt es aber zu einer Einigung, und die findet sich eben auch wieder in den Haushaltsberatungen, die wir hier Jahr für Jahr durchführen.

Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, möchte ich nun aus der aktuellen Ziel- und Leistungsvereinbarung zitieren: „Die Landesregierung legt großen Wert darauf, dass die UdS einen Studiengang für das Lehramt an Grundschulen und der Sekundarstufe I einrichtet. Die UdS verpflichtet sich, dies im Rahmen des Globalhaushaltes spätestens bis 2012 umzusetzen.“ Das ist unterschrieben vom Wissenschaftsminister, und das ist unterschrieben von der Universität. Das ist die Grundlage der Finanzzuweisungen, die wir alljährlich als Haushaltsgesetzgeber dieses Landes tätigen. Daher kann überhaupt nicht die Rede davon sein, dass die Universität an irgendeiner Stelle unter Druck gesetzt oder widergesetzlich zu irgendetwas gezwungen würde. Nein, das war die Geschäftsgrundlage für den von uns hier beschlossenen Globalhaushalt.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Im Rahmen dieses Globalhaushaltes und im Rahmen der gegebenen Zielvorgaben muss die Universität das in ihrer Autonomie ausfüllen. Sie muss dann eben auch Schwerpunkte setzen und klar sagen, was geht und was nicht geht. Aber einige Teilbereiche haben wir nun einmal festgeschrieben, und das entspricht auch der Befugnis dieses Hauses. Denn eine völlige Autonomie jenseits jeglicher politischer Verantwortung derjenigen, die in diesem Lande demokratisch legitimiert sind, kann es nicht geben.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Dieser Verantwortung sollten wir uns auch künftig stellen. Meine Vorstellung von Hochschulautonomie ist nicht, dass der Landesgesetzgeber nichts mehr zu sagen hat. Eine derartige Situation erschiene mir übrigens auch gar nicht mehr verfassungsgemäß. Wir geben vielmehr einen Rahmen vor und innerhalb dieses Rahmens muss die Hochschule ihren Auftrag erfüllen. In diesem Rahmen war die Grundschullehrerausbildung vorgegeben, und nichts anderes hat die Universität in der Praxis auch umgesetzt. Das wollte ich an dieser Stelle noch einmal klargestellt wissen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/177 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Ich darf die GRÜNEN fragen: Habt ihr jetzt mitgestimmt?

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) : Ja! - Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Wir haben doch deutlich die Hand gehoben!)

Ah, gut, okay. Ich brauche ein deutliches Abstimmungsverhalten, weil das dokumentiert werden muss. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/177 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die CDU, die SPD, die LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enthalten hat sich die Fraktion der PIRATEN.

Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bundesratsantrag Abschaffung Kooperationsverbot (Drucksache 15/166)

Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Michael Neyses das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Kooperationsverbot in der Bildung sollte ursprünglich eine klare Trennlinie zwischen den Aufgaben des Bundes und den Aufgaben der Länder ziehen. Seit seiner Einführung hat es sich jedoch als kontraproduktiv erwiesen. In der Praxis werden intransparente und letztlich komplizierte Wege gesucht, damit der Bund trotz des Kooperationsverbotes vor allem den finanzschwachen Ländern eine Unterstützung in diesen Bereichen zukommen lassen kann. Dies führt zu kaum nachvollziehbaren und unfairen Verfahren, nach denen der Bund Gelder an die Länder verteilt. Daher hat sich inzwischen sowohl partei- als auch länderübergreifend eine starke Kritik entwickelt, die das Ziel verfolgt, das 2006 eingeführte Kooperationsverbot wieder aufzuheben. Gerade finanzschwächere Länder wie das Saarland sind auf die finanzielle Unterstützung des Bundes angewiesen; es geht darum, ein Bildungsgefälle zwischen den finanzstarken und den finanzschwachen Bundesländern zu verhindern.

Vor dem Hintergrund der in Kraft getretenen Schuldenbremse und angesichts der enormen Sparlast, die das Saarland bis 2020 zu bewältigen hat, verstärkt sich auch die Notwendigkeit, sich für die schnellstmögliche Abschaffung des Kooperationsverbots einzusetzen, um weitere schädliche finanzielle Einschnitte im Bildungs-, Hochschul- und Wissenschaftsbereich zu vermeiden. Hinsichtlich der Bildung ist das Saarland in den zurückliegenden Jahren weiter zurückgefallen. Dieser Trend darf nun nicht noch verstärkt werden, er muss vielmehr durch Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel ausgeglichen werden.

Ein schlecht finanzierter Bildungsbereich sorgt gerade auch im Hinblick auf den sich immer weiter verstärkenden Fachkräftemangel für einen massiven volkswirtschaftlichen Schaden, der nachträglich kaum mehr zu korrigieren sein wird. Dieser Trend wird zurzeit bereits dadurch verstärkt, dass im Bundesvergleich die Einstiegsgehälter der Lehrer im Saarland so gering sind, dass viele Lehrer in andere Bundesländer abwandern und das Saarland somit kaum noch gute Lehrkräfte binden kann. Das Saarland muss daher ein Interesse daran haben, auch künftig finanziell in der Lage zu sein, die besten Lehrer im eigenen Bundesland zu halten.

Für den Wissenschaftsbereich kann man feststellen, dass die saarländischen Hochschulen vergleichsweise gut dastehen. In einigen Fachbereichen, beispielsweise in der Informatik, gehören sie zu den Spitzenhochschulen in Deutschland.

(Beifall bei den PIRATEN.)

(Abg. Schmitt (CDU) )

Doch auch die Hochschulen werden durch die Sparzwänge zu schmerzhaften Einschnitten gezwungen werden. Dies wird möglicherweise in einzelnen Bereichen zu einem Verlust der Spitzenposition führen, es wird zulasten der breiten Ausbildungsmöglichkeiten an den saarländischen Hochschulen gehen, es wird die Studienqualität allgemein negativ beeinflussen.

Die Universität steht vor der Problematik, dass die Studierendenzahlen immer weiter ansteigen, ihr Budget im besten Falle jedoch eingefroren werden soll, inklusive tarif- und inflationsbedingter Realverluste. Auch an der HTW werden die Studierendenzahlen in den kommenden Jahren weiter steigen, wodurch auch die HTW immer stärker auf weitere finanzielle Mittel angewiesen sein wird. Durch die Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes in Homburg leistet das Saarland mit der Ärzteausbildung einen wichtigen Beitrag, um dem bundesweiten Problem des Ärztemangels entgegenzuwirken, da es weit über seine eigenen Bedürfnisse hinaus Mediziner ausbildet. Diese Ausbildung ist jedoch mit extrem hohen Kosten verbunden, mittelfristig wird es unumgänglich werden, dass der Bund sich finanziell an der Medizinischen Fakultät in Homburg direkt beteiligen kann.

Eine Aufhebung des Kooperationsverbots soll jedoch nicht mit einer kompletten Aufgabe des bildungs- und hochschulpolitischen Föderalismus einhergehen. Das Saarland muss auch weiterhin die inhaltliche Hoheit über seine Schulen und Hochschulen behalten. Die Landesregierung soll sich daher im Bundesrat für eine entsprechende Kompromisslösung einsetzen, bei der der Bund sich finanziell an den Schulen und Hochschulen beteiligen kann, die inhaltliche Entscheidungsbefugnis jedoch weiterhin beim Saarland liegt. - Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Thomas Schmitt von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Kooperationsverbot im Grundgesetz ist es im Zusammenhang mit der Föderalismusreform II gekommen. Ziel war es, eine Vermischung beziehungsweise Vermengung von Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern möglichst zu vermeiden. Diese grundsätzliche Erwägung halte ich auch nach wie vor für richtig, sie ist meines Erachtens auch nicht zu kritisieren. Ich stehe auch nach wie vor trotz aller Kritik, die das erfährt, dazu, dass Bildung grundsätzlich Länderaufgabe ist, dass dies auch so sein soll. Ich glaube, Bildungsföderalismus

muss grundsätzlich nichts Schlechtes sein, er erschwert nicht zwangsläufig die Durchlässigkeit oder die Mobilität, er kann vielmehr im Rahmen eines echten Wettbewerbs auch zum Vorteil für die Bildung im Land sein.

Die Frage, der wir uns mittlerweile allerdings stellen müssen, ist, ob dieses absolute Kooperationsverbot insbesondere im Wissenschafts-, aber auch im Bildungsbereich ein Schritt zu weit war.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Mittlerweile halte ich es nicht mehr für richtig, jegliche finanzielle Zusammenarbeit mit dem Bund in diesem Bereich auszuschließen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir nicht nur Vorhaben der Wissenschaft und außeruniversitäre Forschung fördern sollten, sondern ich finde es grundsätzlich richtig, dass der Bund auch die Hochschulen selbst wieder fördern sollte. Insofern besteht auch grundsätzlich Einigkeit mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den der Deutsche Bundestag dem Bundesrat weitergeleitet hat und der dort zu größeren Diskussionen geführt hat. Es gibt allerdings auch Uneinigkeit im Detail.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat den Vorteil, dass er künftig eine dauerhafte Absicherung auch von Einrichtungen der Wissenschaft, also von Hochschulen oder Teilen von Hochschulen, mit besonderer bundespolitischer Bedeutung ermöglicht. Wir kämen damit weg von einer befristeten Kooperation, von einer reinen Projektförderung, die in der Praxis zu großen Problemen führt. Denn diese Projekte laufen alle einmal aus, sie sind immer nur befristet. Dies führt zu einer immer stärkeren Befristung von Strukturen und Arbeitsplätzen im Wissenschaftsbereich, die auf Dauer nicht sinnvoll ist und die auf Dauer von uns auch nicht gewollt sein kann. Deshalb finde ich es zunächst einmal begrüßenswert, dass dieser Gesetzentwurf vorsieht, dass wir von dieser reinen Projektorientierung wegkommen und dass auch wieder Einrichtungen gefördert werden können.