Die Kreditwirtschaft selbst könnte durch eine Selbstverpflichtung einer solchen Regulierung zuvorkommen und so einen Weg ohne gesetzliche Intervention beschreiten. In diese Richtung gehen auch die Bemühungen der Bundesregierung, und in diesen Bemühungen wird sie von der saarländischen Landesregierung im Bundesrat unterstützt. Auch dort sind in der vergangenen Woche einschlägige Lösungen gefordert worden.
Herr Lafontaine, Sie haben eben vieles gesagt, das durchaus richtig ist. Aber die Änderung des Saarländischen Sparkassengesetzes in Ihrem Sinne wäre jedenfalls nicht zielführend und hätte eine Reihe negativer Effekte, die ich nun einmal beschreiben möchte.
Das hören Sie sofort, Herr Lafontaine. Die saarländischen Sparkassen bewegen sich mit ihren Überziehungszinsen auf einem Niveau, das dem der Geschäftsbanken vergleichbar ist:
Deutsche Bank 12,75 Prozent, Postbank 12,9 Prozent, Commerzbank 13,24 Prozent, KSK Saarlouis 13,24 Prozent, Bank 1 Saar 12,35 Prozent, Sparkasse Saarbrücken 11,75 Prozent. Teilweise variieren die Sollzinsen leicht in Abhängigkeit von einem bestimmten Kontomodell, das sich der Verbraucher aussuchen kann. Günstiger sind einige Direktbanken. Diese liegen bei einem Sollzinssatz von beispielsweise 9,5 Prozent, so die ING-DiBa, oder 9,9 Prozent, so die „comdirect bank“. Allerdings gibt es für die Kunden der Direktbanken bei diesen Modellen ausschließlich ein Online-Angebot. Der Vergleich mit den Direktbanken hinkt also, und ebenso hinkt der Vergleich von Geschäftsbanken und einigen Genossenschaftsbanken und den Sparkassen. Im Folgenden werde ich Ihnen das beschreiben.
Die Bank 1 Saar unterhält im Saarland 57 Filialen, die Commerzbank sieben Filialen, die Deutsche Bank sechs Filialen. Die sieben saarländischen Sparkassen hingegen sind mit 264 Geschäftsstellen im Saarland präsent, und diese Präsenz vor Ort gibt es eben nicht zum Nulltarif. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die saarländischen Sparkassen Arbeitgeber für fast 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind; wie viele Haushalte damit an den Sparkassen hängen, das wissen Sie selbst. Es sind die Sparkassen, die zum großen Teil die mittelständische Wirtschaft und die saarländischen Kommunen finanzieren. Sie haben die Entwicklung der regiona
len Märkte im Fokus und beeinflussen diese positiv. Die Sparkassen fördern Sport, Kultur, soziale und karitative Einrichtungen unseres Landes. Sie ermöglichen den Städten und Gemeinden durch ihr Sponsoring eine Vielzahl von Veranstaltungen und Events.
Sparkassen sind es auch, die wirklich jedermann ein Bankkonto zur Verfügung stellen, und die Sparkassen bieten ihren Kunden günstige Finanzierungen für Investitionen an, damit es auf den Dispo- oder Kontokorrentkonten eben nur in Ausnahmefällen zu Überziehungen kommt. Darin liegt die Aufgabe der saarländischen Sparkassen! Würde der Landtag des Saarlandes Ihrer Forderung nach einer Änderung des Sparkassengesetzes folgen, wäre diese Struktur passé. Kreditklemme, Filialschließungen und Arbeitsplatzabbau wären die Folge, und Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der LINKEN, würden dagegen am lautesten protestieren.
Während der Wirtschafts- und Finanzkrise, verursacht von den großen risikofreudigen Instituten der Finanzbranche, waren es insbesondere die Sparkassen, die dazu beigetragen haben, eine Unterfinanzierung des Mittelstands zu verhindern. Ihr Gesetzentwurf ist also doppelt falsch, weil Sie die Sparkassen damit einseitig bestrafen und deren Wettbewerber, mitunter die Verursacher der Finanzkrise, besserstellen. Wenn ein Institut es aufgrund seiner Leistungen für Wirtschaft und Gesellschaft verdient hätte, sogar einen Zinsaufschlag zu bekommen, dann wären dies die Sparkassen!
Da sich die Sparkassen aber in einem harten Wettbewerb bewegen und sich darin behaupten, sind auch ihre Zinsen dem Markt angepasst und dürfen nicht durch einen staatlichen Eingriff einseitig beschnitten werden.
Ihr Gesetzentwurf wird auch nicht dadurch besser oder richtiger, dass Sie in Ihrer Begründung, um die Sozialdemokraten zu überzeugen, Sigmar Gabriel zitieren und für die Christdemokraten die Bibel. Und warum aufgrund einer saarländischen Gesetzesänderung Druck auf den Bundesgesetzgeber entstehen soll, erschließt sich auch nur Ihnen.
Dieser Gesetzentwurf belegt doch eines ganz deutlich: Sie haben ein Problem mit unseren saarländischen Sparkassen - und das nicht erst seit heute.
gangenen Jahres, am 28.10.2011, haben Sie vor den Filialen der Sparkasse Saarbrücken gegen diese demonstriert und ihr damit erheblich geschadet.
Heute wollen Sie der Sparkasse Saarbrücken in Gemeinschaft mit den anderen saarländischen Sparkassen durch Ihren Gesetzentwurf wiederum erheblichen Schaden zufügen. Als Mitglied des Verwaltungsrats der Sparkasse Saarbrücken sind Sie aber dazu verpflichtet,
zum Wohle der Sparkasse Saarbrücken, ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihrer Kundinnen und Kunden sowie des Regionalverbandes und der Landeshauptstadt als Eigentümerin zu handeln. Und genau das tun Sie nicht.
Deshalb sollten Sie dringend Ihre Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Sparkasse Saarbrücken überdenken.
(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Und sie der CDU abtreten. - Abg. Schramm (DIE LINKE: Das hätten Sie gern. - Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Lafontaine (DIE LINKE): Dann müssen wir alle Verwaltungsratsmitglieder hier wegen Befangenheit ausschließen. Das wäre die Konsequenz. Darüber sollten wir auch mal reden. - Sprechen.)
Ich mache das im Übrigen, Herr Linsler, das muss ich auch sagen, nicht an Ihrer Person fest, sondern ich stelle mir vielmehr die Frage, ob Vertreter der LINKEN aufgrund ihrer wirtschafts- und bankenfeindlichen Ideologie
Ein saarländischer Alleingang geht einseitig zulasten unserer saarländischen Sparkassen. Die Annahme, damit eine Beispielwirkung zu erzeugen, ist bestenfalls naiv. Daher ist Ihr Gesetzentwurf abzulehnen.
den wir einer Reihe von interessanten Aspekten und Argumentationen, die wir durchaus mittragen könnten, aber auf Seite 2 fordern Sie eine gesetzliche Zinsobergrenze, für die das Saarland keine Gesetzgebungskompetenz besitzt.
Dann müssen Sie das auch so schreiben. - Deswegen lehnen wir auch diesen Antrag ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. La- fontaine (DIE LINKE) : Wir müssen langsam mal eine Regelung einführen, dass nicht die Sparkassenvorstände hier die Reden schreiben.)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Deutschland verfügen 80 Prozent der Haushalte über einen Dispositionskreditrahmen, das ist richtig, und 39 Prozent der armutsgefährdeten Haushalte mit besonders geringem Einkommen haben keinen Dispositionskreditrahmen. Aber richtig ist schon - da muss ich meine Aussage aus der Vergangenheit korrigieren, das ergab die Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen -, dass 60 Prozent der einkommensarmen Haushalte, zum Beispiel Arbeitslose, wesentlich häufiger auf Dispokredite zurückgreifen als Beschäftigte, dass auch Alleinerziehende, Paare mit Kindern und - Herr Lafontaine, Sie haben recht auch Selbstständige häufiger ihren Dispositionskredit nutzen, als das zum Beispiel Rentner tun. Das hängt auch damit zusammen, dass gerade ärmere Haushalte nicht über Rücklagen verfügen, und es hängt auch damit zusammen, dass diese Haushalte oft wegen fehlender Bonität keine Konsumentenkredite erhalten.
Aber nicht nur Menschen mit geringem Einkommen, sondern jeder sechste Bankkunde steht in Deutschland mit seinem Konto in den Miesen. Und das ist teuer, unverschämt teuer. Die Bandbreite der Zinsen liegt zwischen 8 Prozent und 20 Prozent, denn einige Banken und Sparkassen langen wirklich kräftig zu. Im Gegensatz dazu ist der Leitzins, das ist ja auch schon gesagt worden, seit 2008 von 4,25 Prozent auf 0,75 Prozent gesenkt worden. Und die Banken leihen sich wiederum Geld - man höre und staune - für 0,12 Prozent. Kundinnen und Kunden der Banken profitieren von diesen historisch niedrigen Zinsen nicht! Ich finde schon, dass das einen ganz bitteren Beigeschmack hat. Im Euro-Raum betragen die durchschnittlichen Dispozinsen 8,84 Prozent, in
Es wird argumentiert, dass die höheren Kosten bei Dispositionskrediten vielleicht durch höhere Ausfallquoten gerechtfertigt sind - das haben Sie auch gesagt, Herr Lafontaine. Das ist mitnichten der Fall. Die Ausfallquoten lagen nämlich im Mittel bei 0,2 Prozent, höchstens bei 0,3 Prozent, bei den Konsumentenkrediten lagen sie bei 2,5 Prozent. Einen erhöhten Verwaltungsaufwand gibt es auch nicht. Also es gibt überhaupt keine Rechtfertigung für diese hohen Zinsen. Sie dienen einzig und allein der Gewinnmaximierung der Banken auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher.