Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Demokratische Teilhabe ist ein zentrales und fundamentales Element einer freiheitlichen Gesellschaft. Dies gilt für alle gesellschaftlichen Bereiche, nicht zuletzt natürlich auch für unsere Bildungseinrichtungen, damit für unsere Schulen. Ich bin der Überzeugung, wir können nicht früh genug anfangen, unsere Kinder zu lehren, wie damit umzugehen ist. Insofern ist dieses Gesetz ein ganz wichtiger Schritt, weitere demokratische Teilhabe zu ermöglichen und zu erleichtern. Ich danke den Koalitionsfraktionen ausdrücklich dafür, dass sie diesen Gesetzentwurf eingebracht haben.
Wir stellen damit sicher, dass in Zukunft auch die Beschlussfähigkeit der Gremien gewährleistet ist; denn Beschlussfähigkeit, Arbeitsfähigkeit ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, demokratische Teilhabe zu ermöglichen. Wir fassen die Landesschülervertretungen zu einer gemeinsamen Gesamtlandesschülervertretung zusammen, die mit Sicherheit nicht nur für mehr Repräsentanz sorgen wird, sondern darüber hinaus wahrscheinlich auch in der Öffentlichkeit ein stärkeres Gewicht haben wird. Wir schaffen mit der Direktwahl der Schülersprecherinnen und Schülersprecher in unseren Schulen auch ein direktdemokratisches Element, stärken damit auch den demokratischen Zusammenhalt. Auch das ist am heutigen Vormittag ein sehr gutes Zeichen. Auch dafür den Koalitionsfraktionen ein herzliches Dankeschön.
Es ist bereits darauf hingewiesen worden - wir hatten im letzten Plenum auch schon einmal darüber diskutiert -, dass im letzten Gesetzentwurf nur eines der drei Elemente verwirklicht war, ausgerechnet auch noch das Element, das gar nicht mehr in die aktuelle Wahlperiode eingreifen kann. Deswegen war es, glaube ich, richtig - und ist auch von allen heute anerkannt worden -, dass ein umfassenderer Gesetzentwurf kommt. Ich bin auch außerordentlich dankbar, dass alle Fraktionen des saarländischen Landtags sich offenkundig hinter diesen Gesetzentwurf stellen. Auch das stärkt das Mandat derjenigen, die gewählt werden. Das ist ein sehr schönes Zeichen, das heute vom Parlament ausgeht. Vielen Dank dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es ist von einigen Debattenrednerinnen und -rednern darauf hingewiesen worden, dass eine Gesellschaft selbstverständlich immer im Wandel ist und
dass deswegen auch die demokratischen Strukturen immer wieder zu überprüfen sind. Wir tun das heute in einem ersten Schritt. Zu einer demokratischen Struktur gehört aber auch eine demokratische Kultur. Ich bin sehr sicher, dass wir noch mehr Möglichkeiten haben werden, demokratische Kultur in unseren Schulen weiter zu verstärken. Ich sehe dort durchaus weiteren Bedarf. Ich spreche nur einmal das Thema Klassenrat an, das mittlerweile in den Schulen selbst entwickelt wird. Über dieses Thema müssen wir reden, und ich freue mich auf weitere Debatten. Ich bin ganz sicher, in dem Dialog, den wir in den vergangenen Monaten auch mit den Schülervertretungen gefunden haben, können wir durchaus in dieser Legislaturperiode weitere Akzente setzen, um zusätzlich zur Verbesserung der demokratischen Struktur auch eine Stärkung der demokratischen Kultur an unseren Schulen zu ermöglichen. Das ist ein gutes Zeichen für unsere Schülerinnen und Schüler und für unsere Demokratie. Dafür danke ich Ihnen allen sehr herzlich und freue mich über die Zustimmung des gesamten Hauses.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/165 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf 15/165 in Erster Lesung einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen und an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Saarland (EA-Gesetz Saarland) (Drucksache 15/163)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der hier zur Beratung anstehenden Änderung des Gesetzes über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Saarland vom 10. Februar 2010 wird diese derzeit Ende 2012 auslaufende
rechtliche Vorschrift bis Ende 2020 verlängert. Der Gesetzgeber kommt damit seiner unabdingbaren Verpflichtung nach, die Richtlinie 2006/123/E5 des Europäischen Parlaments und Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt, die sogenannte EUDienstleistungsrichtlinie, die den rechtlichen und inhaltlichen Rahmen vorgibt, vollumfänglich auch in Zukunft zu erfüllen beziehungsweise landesgesetzlich umzusetzen. Das Ziel besteht darin, das Potenzial im Hinblick auf das Wirtschaftswachstum im Dienstleistungssektor zur Unterstützung des Binnenmarktes zu realisieren, zu stärken und auszubauen.
Auf der Grundlage dieser EU-rechtlichen Vorgaben sind die Mitgliedsstaaten gehalten, ihr nationales Recht anzupassen, weshalb der saarländische Gesetzgeber bereits Anfang 2010 das Gesetz zum Einheitlichen Ansprechpartner erlassen hat, das allerdings zum 31.12. dieses Jahres ausläuft. Da jedoch die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften weiterhin uneingeschränkte Gültigkeit haben, besteht für uns die Notwendigkeit, das Gesetz zu verlängern, wobei im Abschlussparagrafen nunmehr das Datum 31.12.2020 vorgesehen ist. Der gültigen Befristungspraxis im saarländischen Landesrecht wird damit ebenfalls Rechnung getragen. Sonstige inhaltliche Änderungen sind nicht vorgesehen. Dies nicht nur im Hinblick auf die Vorgaben des EU-Rechts, sondern vor allem auch im Hinblick auf die bisherige bewährte Gesetzespraxis. Daher sind auch die wesentlichen Kernstücke des Gesetzes, die Einführung des Einheitlichen Ansprechpartners für in- und ausländische Dienstleistungserbringer sowie die Bereitstellung elektronischer Verfahren zur einfachen und zügigen Verfahrensabwicklung, weiterhin bewährte Rechtslage.
Der Einheitliche Ansprechpartner, angesiedelt bei der gemeinsamen Geschäftsstelle der IHK und HWK, berät und hilft ansiedlungswilligen Selbstständigen bei der Erledigung bürokratischer Formalitäten. Dieses bisher hervorragend angenommene Service-Angebot aus eigener Hand leistet somit einen substanziellen Beitrag zum Bürokratieabbau sowie zur Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes. Insofern ist die vorliegende Gesetzesverlängerung beziehungsweise -änderung nicht nur eine Verpflichtung des Gesetzgebers aufgrund europarechtlicher Vorgaben, sondern es wird auch ein funktionierendes Instrument der saarländischen Ansiedlungspraxis fortgeführt. Deshalb bitte ich Sie, der Gesetzesänderung zuzustimmen. - Vielen Dank.
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/163 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/163 in Erster Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist.
Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Sparkassengesetzes (SSpG) (Drucksache 15/174)
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten Überziehungszinsen schützen (Drucksache 15/188)
Zur Begründung des Gesetzentwurfes der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Oskar Lafontaine das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist hier schon einmal beraten worden. Deshalb kann ich mich kurz fassen. Aber die Kürze werden Sie dadurch ausgleichen müssen, dass wir namentliche Abstimmung beantragen. Ich will das kurz begründen. Als wir den Gesetzentwurf hier vor einiger Zeit beraten haben, gab es eine Reihe von Argumenten, die vorgetragen worden sind, die teilweise durch eine neue Studie entkräftet worden sind. In der Zwischenzeit haben sich Politikerinnen und Politiker aller Parteien empört über die hohen Dispozinsen geäußert. Geschehen ist - wie in solchen Fällen üblich - natürlich gar nichts.
Auch die Boulevardpresse hat dieses Thema aufgegriffen und sich empört, dass beispielsweise 18,25 Prozent Zinsen erhoben werden bei einem Zentralbanksatz von 0,75 Prozent, aber geschehen ist nichts. Die Summe, die das Gutachten der Verbraucherministerin bezüglich der Dispozinsen ermittelt hat, beläuft sich auf 40 Milliarden Euro. Würde man hier eine Halbierung ins Auge fassen, wie wir sie vorschlagen, gäbe es eine Erleichterung für die privaten Haushalte in einer Größenordnung von 20 Milliarden Euro. Man kann das aber auch auf den einzelnen Bürger beziehungsweise die einzelne Bür
gerin umrechnen. Daraus ergibt sich eine Pro-KopfBelastung von 500 Euro, also auch für jede Saarländerin und jeden Saarländer als Durchschnittsgröße. Was eine Halbierung bedeuten würde, kann sich dann jeder ausrechnen.
Es ist natürlich klar, dass die Lobby der Banken immer wieder darauf hinweist, dass es gravierende Gründe gäbe, warum man das nicht machen könne. Einmal werden Kostengründe angeführt, zum andern wird angeführt, dass es in diesem Bereich eine besonders hohe Ausfallquote gebe. Beides ist mit diesem Gutachten widerlegt worden. Ich wiederhole: Die vorgetragenen Gründe hohe Kosten und hohe Ausfallquote werden in diesem Gutachten widerlegt. Die Ausfallquote beträgt 0,3 Prozent bei den Dispozinsen, während sie bei normalen Krediten bei 0,25 Prozent liegt. Dann kann man doch nicht davon reden, dass hier eine gewaltige Überschreitung der normalen Ausfallquote vorläge. Und betreffend die angeblich erhöhte Belastung kommt das Gutachten zum Schluss, dass die Erträge aus dem Dispokreditgeschäft die Kosten, die dem Kreditinstitut für dieses einzelne Produkt entstehen, deutlich übersteigen, dass hier also eine Quersubventionierung stattfindet. Wenn aber doch eine solche Quersubventionierung stattfindet, müssen die Ärmsten, die besonders knapp dran sind, andere Kredit- beziehungsweise Geschäftsbereiche der Sparkasse subventionieren. Wie immer man das auch drehen und wenden mag das Ganze ist unter keinem Gesichtspunkt zu rechtfertigen.
Das ist aber keineswegs nur ein Problem der einkommensschwachen Haushalte, sondern mehr noch ein Problem kleiner Betriebe. Und ehe Sie über große Steuersenkungen für kleine Betriebe reflektieren, meine Damen und Herren, sollten Sie sich einmal mit kleinen Betrieben unterhalten, die hohe Dispozinsen zu zahlen haben. Es gibt Leute, die zu uns kommen und sagen: Diese Dispozinsen nehmen uns die Luft. Bestünde die Möglichkeit, uns diesbezüglich zu entlasten, würde das unserem Betrieb erheblich helfen. - Teilweise geht es sogar um die Existenz der Betriebe.
Es spricht also eine Reihe von Argumenten für die Regulierung. Dagegen wird dann als einziges Argument noch eingewandt: Wir, die Sparkassen, können das nur machen, wenn auch die anderen Institute es machen. - Das aber ist eine so grandiose, eine solch grundsätzliche Verkennung der Aufgaben der kommunalen Sparkassen, dass man über diese irrige Auffassung nur noch den Kopf schütteln kann. Die kommunalen Sparkassen sind ausdrücklich gegründet worden, um im Gegensatz zu den privaten Instituten eine günstige - eine günstige! - Kreditversorgung der Bevölkerung und der einheimischen Wirtschaft zu gewährleisten. Die Anführung dieses Arguments stellt also die Wirklichkeit geradezu auf
den Kopf. Eines Tages wird es auch noch dazu kommen, dass man nur noch dann sozialen Wohnungsbau in den Gemeinden machen kann, wenn auch die private Wohnungswirtschaft mitzieht. Aber einen solchen Quatsch kann man wohl immer wieder vortragen.
Wir wissen natürlich genau, was nun wieder herauskommen wird: Ein amerikanischer Soziologe hat unsere heutige Gesellschaft als „Postdemokratie“ bezeichnet. Ein Kennzeichen dieser Postdemokratie ist unter anderem auch, dass solche Diskussionen nichts anderes sind als folgenloses Geschwätz. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Zur Begründung des Antrages der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzendem Hubert Ulrich das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion DIE LINKE ergänzend haben wir zum gleichen Thema einen weitergehenden Antrag eingebracht, weil wir dem Antrag der LINKEN vom Grundsatz her zwar zustimmen, aber der Meinung sind, dass man die Regulierung von Überziehungskrediten nicht nur mit Blick auf die Sparkassen regeln sollte, sondern mit Blick auf das gesamte Bankensystem, das wir in Deutschland haben. Wir zielen also auf das Drei-Säulen-Modell: Genossenschaftsbanken, private Banken und eben die Sparkassen.
Es ist natürlich schon auffällig, dass, wie eben von dem Kollegen Lafontaine ausgeführt, bei einem historisch niedrigen Leitzinssatz von weniger als einem Prozent europaweit die Überziehungszinsen beinahe bei 20 Prozent liegen. Das ist eine Spanne, die eigentlich nicht mehr zu erklären ist, die zu mehr als 40 Milliarden Euro realer Summe Überziehungszinsen in diesem Lande führt. Davon betroffen sind vor allem private Haushalte, davon betroffen ist aber auch eine Reihe von Mittelständlern, Kleinunternehmen und vor allem auch Kleinstunternehmen. Das hat beispielsweise auch dazu geführt, dass sich der Europaverband der Selbstständigen ebenfalls für eine staatliche Regulierung der Überziehungskredite eingesetzt hat.
Wir GRÜNE sind ebenfalls der Meinung, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher insoweit geschützt werden müssen. Es muss diesbezüglich wieder zu fairen Marktbedingungen kommen, durch den Staat. Es ist einfach nicht in Ordnung, dass die Banken - das ist ja wohl der Hintergrund dieser enormen Überziehungskredite - die durch die Bankenkrise entstandenen Kosten abwälzen. Die großen Verlu
ste, die ihnen durch die Bankenkrise in den letzten Jahren entstanden sind, sind ja entstanden durch ein Fehlverhalten von vielen Kreditinstituten und Banken. Es ist nicht in Ordnung, dass nun diese Kosten auf die privaten Haushalte und die mittelständischen Unternehmen und Kleinunternehmen übergewälzt werden. Deshalb muss es hier zu einer Regulierung kommen.
Als Argument wird ins Feld geführt, regele man das nur bei den Sparkassen, weil man es eben auf Landesebene nur für sie regeln kann, wie das nun von der LINKEN beantragt ist, käme es zu einer Wettbewerbsverzerrung. Dieses Argument sticht nach unserer Auffassung nicht wirklich. Betrachten Sie sich einmal die Genossenschaftsbanken: Bei ihnen ist beispielsweise die Kontoführung kostenfrei, was von anderen Kreditinstituten, auch von den Sparkassen, so nicht gehandhabt wird. Das führt aber für die Genossenschaftsbanken eher zu einer positiven Wettbewerbsverzerrung, weil es für sie einen Wettbewerbsvorteil darstellt, ihren Kunden diesen Bonus einzuräumen. Bei den Sparkassen, wenn man sich nun nur auf die Sparkassen im Lande beziehen wollte, könnte und würde, davon bin ich überzeugt, eine Regulierung der Überziehungszinsen ebenfalls zu einem Vorteil führen. Das wäre gegenüber den Privatbanken ein Vorteil im Angebot. So weit kann man durchaus mitgehen.
Nichtsdestotrotz sind wir der Meinung, dass man dieses Modell bundesweit auf alle Banken übertragen muss. Entsprechend haben wir unseren ergänzenden Antrag formuliert: Die saarländische Landesregierung wird durch den Landtag aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, um die bundesweite Regulierung von Überziehungszinsen zu erreichen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohe Überziehungszinsen der Kreditinstitute für Dispokonten sind ärgerlich und werden bei Überziehung zu einer teuren Angelegenheit für die Kontoinhaber. Die Zinssätze bewegen sich oftmals um ein Vielfaches über den Leitzinssätzen und sorgen damit zu Zeiten einer Niedrigzinsphase, wie wir sie derzeit erleben, für Verärgerung und Irritation unter den Verbrauchern.
Es stellt sich die Frage, inwieweit eine bundeseinheitliche - eigentlich notwendig wäre eine europäi