Protocol of the Session on October 16, 2012

Diese Botschaft ist bei vielen in den Pflegeberufen genauso angekommen, wie ich es eben beschrieben habe. Dass das so ist, das kann ich Ihnen versichern. Es kann auch nicht durch Sonntagsreden wettgemacht werden, in denen versichert wird, welche Achtung man doch vor den Menschen habe, die den Pflegeberuf ausüben. An dieser Stelle möchte ich genau wie der Kollege Scharf und der Minister feststellen, dass die Pflegekräfte, in welchem Bereich sie auch immer tätig sein mögen, ihren schweren Beruf grundsätzlich ordentlich und ordnungsgemäß ausüben. Dafür gebührt ihnen unsere Anerkennung und unser Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wie schon gesagt, wer kann schon etwas gegen Qualitätsverbesserungen haben, vor allem, wenn diese sachlich und fachlich sinnhaft und für die Beteiligten nachvollziehbar, umsetzbar und nicht zuletzt auch finanzierbar sind? In diesem Zusammenhang stellt sich aber für mich wie auch für viele an

(Abg. Schmidt (SPD) )

dere die spannende Frage, was eigentlich in diesem Bereich jeweils unter Qualität und Qualitätsverbesserung zu verstehen ist. Ich stelle fest, dass die unterschiedlichen Institutionen jeweils ihre eigenen Qualitätsprämissen haben. Für die einen ist Qualität nur dann gegeben, wenn ein fiktiver, wenn auch unter Kostengesichtspunkten ausgehandelter, Fachkräfteschlüssel eingehalten ist. Für andere ist ein ebenso fiktiver Verteilungsschlüssel von Ein- und Zweibettzimmern in den Einrichtungen ein bedeutender Qualitätsmaßstab. Wieder andere schwören, dass dann, wenn die von ihnen geforderten Standards und Dokumentationen nicht einhalten sind, ganz erhebliche Qualitätsmängel bestehen. Jeder zieht an einer anderen Ecke, meist ohne das Gesamte zu bedenken geschweige denn es zu überblicken.

Welche personellen und damit auch finanziellen Auswirkungen die Erfüllung der sogenannten Standards haben kann, hat die Saarländische Pflegegesellschaft in einem Schreiben vom Oktober 2010, das den Fraktionen vorliegt, an einem Beispiel belegt. Bei dem Beispiel „Expertenstandard für Ernährung“ wurde nachgewiesen, dass alleine die buchstabengetreue Erfüllung dieser Forderung pro Pflegebedürftigem und Jahr einen zeitlichen Mehraufwand von 182,5 Stunden nach sich zieht. Hochgerechnet auf das Saarland errechnet sich hierdurch ein personeller Mehrbedarf von rund 480 Vollkräften, was wiederum einen finanziellen Mehraufwand von über 16 Millionen Euro bedeutet. Einmal davon abgesehen, dass diese Pflegekräfte - wie wir alle wissen - auf dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht zur Verfügung stehen, müssen wir die Frage der Finanzierbarkeit ebenfalls beantworten.

Aber diese Punkte scheinen bei denen, die diese Forderungen formulieren, überhaupt keine Rolle zu spielen. Der hier genannte Standard war nur einer von vielen Standards als Beispiel, die Liste ließe sich noch beliebig fortführen. Deshalb muss endlich allen klar sein: Wer Forderungen formuliert, muss auch alle Konsequenzen bedenken und auch bereit sein, die finanziellen Auswirkungen zu akzeptieren. Ansonsten fallen solche Forderungen durch alle Qualitätsprüfungen glatt durch.

Gerade auch die Frage der überbordenden Dokumentationsverpflichtungen hat meines Erachtens die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen in keiner Weise verbessert, sie im Gegenteil sogar, zumindest was die zeitlichen Ressourcen anbelangt, erheblich belastet. Dokumentation muss selbstverständlich sein, aber nicht so, wie sie derzeit im Ausarten begriffen ist. Diese Dokumentationswut zeugt im Übrigen auch von einem latenten Misstrauen gegenüber den im Pflegebereich tätigen Menschen. Auch dies führt nicht unbedingt zur Zufriedenheit im Beruf, was nachweislich wiederum zur Folge hat,

dass die durchschnittliche Verweildauer im Pflegeberuf im Saarland maximal acht Jahre beträgt, was den Fachkräftemangel in der Tat noch weiter verschärft.

Ich konnte hier nur einige Beispiele anführen, die genau zum Gegenteil von dem führen, was wir uns eigentlich wünschen, nämlich zufriedene Pflegekräfte, die stolz darauf sind, diesen Beruf ausüben zu können, und die sich mit den Angehörigen darüber freuen, dass die von ihnen betreuten und gepflegten Menschen professionell gut versorgt sind und zufrieden zum Beispiel in einer Einrichtung wohnen und leben können.

Ich komme zum Schluss und stelle fest, dass auf die oder den ersten gewählten Saarländischen Pflegebeauftragten eine vielfältige Arbeit wartet. Er hat aber auch die spannende Aufgabe und die Chance mitzuhelfen, den Pflegebereich so weiterzuentwickeln, dass ein für alle Beteiligten zufriedenstellendes Ergebnis erreicht wird. Das kann er natürlich nicht alleine schaffen. Dazu benötigen wir die Kompetenz und die Zusammenarbeit aller, die im Pflegebereich tätig sind. Insofern bin ich gespannt auf die Stellungnahmen bei der bevorstehenden Anhörung.

Uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, entbindet dies alles natürlich nicht von unserer politischen Gesamtverantwortung. Dieser Verantwortung werden wir uns auch weiterhin stellen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Astrid Schramm.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der uns heute vorliegende Gesetzentwurf steht in engem Zusammenhang mit der Sitzung des Landtages am 29. August dieses Jahres. Dort wurde von allen Fraktionen die zeitnahe Vorlage eines Gesetzentwurfes gefordert, der die Einführung eines durch den saarländischen Landtag zu wählenden Pflegebeauftragten vorsieht. Insofern begrüßen wir es ausdrücklich, dass uns heute ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegt.

Bei der Bestellung einer oder eines Pflegebeauftragten geht es - das habe ich bereits in meiner Rede am 29. August deutlich gemacht - nur um einen Baustein von vielen zur zwingend erforderlichen Verbesserung der Pflege im Saarland. Bei der Anhörung im Landtag zu dem Thema Pflege wurde deutlich, dass es eine vordringliche Aufgabe sein muss, den Pflegenotstand zu beenden, dass die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegesystem besser qualifiziert und tariflich bezahlt werden müssen,

(Abg. Schmidt (SPD) )

dass die stationäre Versorgung von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern verbessert wird und dass die Pflegesätze den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen angepasst werden. Selbstverständlich gehört auch entsprechendes Engagement und Herzblut zur täglichen Arbeit im Umgang mit Pflegebedürftigen. Dies wird von den Beschäftigten in der Pflege tagtäglich bewiesen und kostenlos erbracht. Deshalb von dieser Stelle ein herzliches Dankeschön!

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Bei dieser Gelegenheit möchte ich daher daran erinnern, das ein Kernproblem des Pflegenotstandes in der chronischen Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung zu sehen ist, die einer dringenden Weiterentwicklung bedarf. Leider sind die Regierungsfraktionen anlässlich der besagten Landtagssitzung im August einer entsprechenden Initiative von uns nicht gefolgt. Die strukturellen Probleme in der tagtäglichen Pflege werden wir daher mit der Bestellung einer oder eines Saarländischen Pflegebeauftragten nicht lösen können. Es ist mir wichtig, hierauf in aller Deutlichkeit hinzuweisen, bevor ich mich dem gegenständlichen Gesetzentwurf widme.

Wir unterstützen grundsätzlich die Bestellung einer oder eines Pflegebeauftragten und daher die Zielsetzung des Gesetzentwurfes. Bei der konkreten Ausgestaltung gibt es allerdings einige Punkte, die uns nicht unkritisch erscheinen. Zunächst einmal fehlt uns in Bezug auf die Person des Pflegebeauftragten eine gesetzliche Bezugnahme auf die erforderliche Qualifikation. Insbesondere wäre es aus unserer Sicht sinnvoll, dass der oder die Pflegebeauftragte auch spezifische Fachkenntnisse mitbringt oder hier aus anderen Gründen eine Sachnähe gegeben ist.

(Beifall bei der LINKEN.)

Hierzu finden sich allerdings keinerlei Regelungen in dem Gesetzentwurf - und dies, obwohl in Bezug auf den Fall der Stellvertretung durch den oder die für Heimaufsicht zuständigen Abteilungsleiter des Ministeriums in der Begründung zu § 2 Abs. 4 auf die „geborene Stellvertretung“ aufgrund des Fachverstandes und der Sachnähe verwiesen wird. Es stellt sich die Frage, warum die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf lediglich für den Fall der Verhinderung des Pflegebeauftragten bei der Wahrnehmung seines Amtes einen vermeintlichen Fachverstand und Sachnähe für bedeutsam hält, für die Person des Pflegebeauftragten selbst scheinbar aber nicht. In diesem Zusammenhang möchte ich insbesondere auf den § 4 Abs. 1 verweisen, dem zu entnehmen ist, dass der oder die Saarländische Pflegebeauftragte Expertensachverstand in der Pflege mitbringen muss. Nur der Vollständigkeit halber möchte ich an dieser Stelle aber auch erwähnen, dass der oder die Pflegebeauftragte gegenüber den in der Pflege

beschäftigten Personen ein Vertrauensverhältnis aufbauen muss und nicht als zusätzliches Kontrollorgan gesehen werden darf.

Es stellt sich allerdings auch die Frage, inwieweit, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Pflege in den Krankenhäusern und im häuslich-ambulanten Bereich durch die Bestellung des Saarländischen Pflegebeauftragten abgedeckt ist, dies insbesondere vor dem Hintergrund der Vertretungsregelung.

Wichtig erscheint uns aber auch, dass die Zusammenarbeit mit den Verbänden der professionellen Pflege gewährleistet sein muss und dies auch im Gesetz Berücksichtigung findet. Sie, Herr Minister, haben ja eben schon darauf hingewiesen, dass dies im Gesetz fehlt und sicherlich nachgeholt werden soll.

Ich bin mir sicher, dass wir im Rahmen der Anhörung noch weitere wichtige Informationen nicht nur zur Optimierung der Pflege, sondern auch zur Optimierung des Gesetzentwurfes erhalten werden. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion der PIRATEN Frau Abgeordnete Jasmin Maurer.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! In allen Pflegebereichen wird tagtäglich hervorragende Arbeit geleistet, was nicht zuletzt dem hohen Engagement der Pflegekräfte und aller an der Pflege beteiligten Menschen zu verdanken ist. Diesen Menschen möchte ich an dieser Stelle als Erstes meinen Dank aussprechen.

(Beifall bei den PIRATEN, bei der LINKEN und teilweise bei der CDU.)

Eine Weiterentwicklung und Optimierung der Pflege ist gerade auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels unabdingbar. Nicht nur das Beispiel Spiesen-Elversberg hat dies gezeigt, sondern auch die Anhörung, in der noch einmal deutlich wurde, dass doch einiges im Argen liegt. Ein Pflegebeauftragter, der als Ansprechpartner für alle pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen sowie für die Pflegekräfte zur Verfügung steht, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Neben der Bestellung eines Pflegebeauftragten müssen allerdings noch weitere Dinge angegangen werden, und ich denke, der Pflegebeauftragte, der dabei zur Seite steht, ist nützlich, um das Ganze voranzutreiben. Er wird ein Bindeglied zwischen der Politik und den pflegebedürftigen Menschen sein. Deshalb ist er in unseren Augen so wichtig.

(Abg. Schramm (DIE LINKE) )

(Beifall bei den PIRATEN.)

Für ebenso wichtig halten wir es, dass, wenn Dinge an ihn herangetragen werden, die Vertraulichkeit gewahrt ist. Und besonders begrüßen wir, dass auch anonyme Hinweise gewürdigt und nachverfolgt werden sollen, denn das ist nicht immer selbstverständlich, meine Damen und Herren. Allerdings haben wir auch eine kleine Kritik, denn wir vermissen im vorliegenden Gesetzentwurf, dass die Pflegeeinrichtungen in die Entscheidungen des oder der Pflegebeauftragten nicht aktiv eingebunden werden. Wir vermissen auch, dass die Pflegebeauftragten darüber mitentscheiden können, wer der oberste Entscheidungsträger in der Pflege wird. Nichtsdestotrotz werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf in Erster Lesung zustimmen. Ich bin froh, dass endlich mehr für die Pflege getan wird. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den PIRATEN und bei der LINKEN.)

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Dr. Simone Peter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind uns einig: Der sich ausweitende Pflegenotstand muss mit höchster Priorität bekämpft werden. Gerade im Saarland, das dem demografischen Wandel besonders ausgesetzt ist, wächst der Dienstleistungsbedarf im Bereich Pflege und Gesundheit rapide. Schon heute stehen zu wenige Fachkräfte zur Verfügung, und dieses Problem wird sich in den kommenden Jahren sicherlich verschärfen. Ich hatte beim letzten Mal die Zahlen bereits genannt: In Deutschland wird erwartet, dass sich die Lücke bei den Pflegekräften von derzeit etwa 30.000 auf über 200.000 in den kommenden Jahren vergrößert. Für das Saarland wird prognostiziert, dass in den nächsten Jahren über 1.000 Fachkräfte fehlen. In der Anhörung wurde uns dargestellt, dass mehr als 50 Prozent des Pflegepersonals im Saarland keine spezifische Ausbildung für diesen Bereich hätten, dass die Ausbildungsqualität nicht an die veränderten Pflegebedürfnisse angepasst sei und dass vor allen Dingen auch kritisch reflektierendes Personal fehle. Ich denke, Letzteres war ein wichtiger Hinweis auch im Zusammenhang mit den Vorgängen in Elversberg. Ferner wurde uns dargelegt, dass die Fehlentwicklungen strukturell angelegt seien, dass ein Fehlermanagement häufig nicht vorhanden sei, dass eine finanzielle Verbesserung des Pflegebereichs dringend erforderlich sei, dass die regionale Ausrichtung der Pflege gestärkt werden müsse und dass das gesamtgesellschaftliche Bewusstsein im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen ebenfalls dringend gestärkt werden müsse.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, notwendig ist eine Gesamtstrategie für die Pflege. Wir begrüßen deshalb den im Saarland eingeleiteten Pflegedialog. Wir haben ja gemeinsam beschlossen, dass die Landesregierung in Abstimmung mit allen Beteiligten Vorschläge für Qualitätsverbesserungen im Pflegebereich erarbeiten, einen Pflegebeauftragten einsetzen und einen Pflegebericht erstellen soll. Mit dem Gesetz zur Bestellung eines Pflegebeauftragten, das wir heute beschließen wollen, wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, einen Ansprechpartner für die Belange der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Pflegekräfte einzurichten. Ich denke, spätestens seit den Vorfällen in Elversberg ist es notwendig geworden, eine unabhängige Anlaufstelle zu schaffen, an die sich Menschen mit ihren Anliegen unbürokratisch und vertraulich wenden können. Die Bestellung eines Pflegebeauftragten in Bayern im Januar 2011 macht den Bedarf deutlich, denn das Angebot wurde bis zum Sommer 2012 rund 1.400-mal genutzt.

Ich möchte auf die Einwände der LINKEN eingehen, denen wir uns anschließen. Sie beziehen sich insbesondere darauf, dass die Sachkenntnis des Pflegebeauftragten im Gesetz festgeschrieben und seine Zusammenarbeit mit den Verbänden herausgestellt werden soll. Wir setzen darauf, dass nach der Anhörung weitere Optimierungen erfolgen beziehungsweise dass darüber gesprochen wird, wie wir insgesamt die Pflege im Saarland optimieren können. Zu einer wirklichen Pflegereform im Saarland gehört auch, dass über die geplanten Maßnahmen hinaus eine Aus- und Weiterbildungsoffensive angestrebt wird. Wir setzen uns für ein integrativ abgestuftes Ausbildungssystem für Alten-, Kinder- und Krankenpfleger sowie für ein durchlässiges, modular aufgebautes Aus- und Weiterbildungssystem mit einem einheitlichen Anerkennungsverfahren und einer soliden Finanzierung ein. Ich denke, die Umlagefinanzierung hat im Saarland schon Erfolge gezeigt. Sie hat immerhin dazu geführt, dass die Ausbildungszahlen im Jahr 2012 um das Dreifache zugenommen haben. Auch dies wurde uns in der Anhörung bestätigt. Wir brauchen aber auch dringend - auch dies wurde in der Anhörung konkret angesprochen eine angemessene Entlohnung der Pflegerinnen und Pfleger. Zur nachhaltigen Finanzierung einer insgesamt besser qualifizierten Pflege schlagen wir eine solidarische Pflegeversicherung vor. Danach werden alle Bürgerinnen und Bürger gemäß ihrer Leistungsfähigkeit und ihres Einkommens in den Solidarausgleich einbezogen. Wir befürworten darüber hinaus die Einrichtung einer Pflegekammer, die Pflegebedürftige vor mangelnder Pflege schützt, des Weiteren den Ausbau von Versorgungs- und Wohnangeboten. Auch darüber wurde ja schon in den ersten Runden zur Pflege gesprochen. Die Pflegeberatung muss ausgeweitet und weiterentwickelt werden. Im

(Abg. Maurer (PIRATEN) )

Zusammenhang mit den Überlegungen zur Fortentwicklung der Eingliederungshilfe ist nach unserer Überzeugung ein ganz neuer Pflegebegriff einzuführen. Dabei rücken die Förderung von Ressourcen und Potenzialen sowie eine aktivierende Pflege in den Vordergrund. Körperliche und kognitive Beeinträchtigungen werden gleichberechtigt in die Bedarfserhebung einbezogen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stoßen im Saarland wichtige Schritte zur Verbesserung der Pflege an, kommen meines Erachtens jedoch nicht umhin, eine wirkliche Neuausrichtung der pflegerischen Versorgung strukturell und finanziell einzuleiten und dafür auch den politischen Druck Richtung Berlin zu verstärken, um notwendigen Qualitätsverbesserungen in der Pflege im Bund, in den Ländern und in den Kommunen Rechnung zu tragen. - Vielen Dank.

(Beifall bei B 90/GRÜNE.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/162 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann kann ich feststellen, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/162 in Erster Lesung mit den Stimmen aller Abgeordneten und somit einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Schulmitbestimmungsgesetzes (SchumG) (Druck- sache 15/165)

Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Sebastian Thul das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Erster Lesung den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Schulmitbestimmungsgesetzes. Wie bereits in meinen Ausführungen in der 7. Sitzung des Landtages am 19. September dieses Jahres angekündigt, bringen die Koalitionsfraktionen damit eine

umfängliche Novellierung des Schulmitbestimmungsgesetzes in das parlamentarische Verfahren ein. Im Sinne der Qualitätssicherung und der Qualitätsentwicklung beschlossen die Koalitionsfraktionen bereits im Koalitionsvertrag die grundsätzliche Prüfung der Schulmitbestimmungsregelungen. Nach eingehender Prüfung sind die Mehrheitsfraktionen zu dem Ergebnis gekommen, die Schulmitbestimmung umfangreich und im Sinne der Schüler- und Elternvertretung zu novellieren.