Abschließend noch eine Anmerkung: Herr Ulrich, über die Wohnsituation reden wir unter einem anderen Tagesordnungspunkt. Das machen wir später.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/164 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/164 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktion der PIRATEN und die Fraktion der GRÜNEN, abgelehnt haben die Koalitionsfraktionen, sich enthalten hat die Fraktion DIE LINKE.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Bestellung einer oder eines Saarländischen Pflegebeauftragten
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Saarland ist eines der Bundesländer, in denen die demografische Entwicklung am weitesten fortgeschritten ist. Das bedeutet, dass wir uns mit dem Thema Pflege intensiv befassen müssen. Deshalb wäre dieses Thema ohnehin ein Top-Thema in dieser Wahlperiode geworden.
Sie alle wissen aber, dass wir diesbezüglich von den dramatischen Ereignissen, zu denen es im Juni in Elversberg gekommen ist, eingeholt wurden. Es hat dazu einen umfangreichen Informationsaustausch und eine intensive Aufklärungsarbeit mit dem betroffenen Heimträger gegeben. Ich habe zudem bereits am 22. Juni angekündigt, dass die Schaffung der Stelle eines Landespflegebeauftragten vorgesehen werden soll, und ich habe Herrn Herbert Heyd, einen Abteilungsleiter im Sozialministerium, zum InterimsPflegebeauftragten berufen. Gleichzeitig haben wir ein Pflegetelefon eingerichtet und den Landtagsausschuss umfassend informiert. Anfang Juli haben wir einen breit angelegten Pflegedialog gestartet, in dessen Kontext in den zurückliegenden drei Monaten in sechs Arbeitsgruppen nicht nur das Thema Pflege intensiv in allen seinen Facetten diskutiert worden ist, sondern auch eine Reihe wichtiger Vorschläge zur Verbesserung der Situation und zur Stärkung der Pflege im Saarland gemacht wurde. Darüber hinaus haben wir im August im saarländi
schen Landtag einstimmig eine Entschließung zur Stärkung der Pflege gefasst; dafür darf ich mich noch einmal ganz herzlich bedanken. Am 22. November wird auf einer Pflegekonferenz eine erste Zwischenbilanz dieser Arbeit gezogen werden und es wird vor allem auch die Agenda zur Stärkung der Pflege in den nächsten Monaten festgelegt werden.
Eines festzustellen ist mir zu Beginn dieser Debatte sehr wichtig: Es hat sich einmal mehr bestätigt, dass viele Pflegekräfte und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen geprägt sind durch ein hohes Engagement und ein enormes Verantwortungsbewusstsein. Das gilt sowohl für den Bereich der stationären Pflege als auch den Bereich der ambulanten und der häuslichen Pflege. Hier wird in aller Regel eine hervorragende Arbeit geleistet. Dafür gilt es zunächst einmal zu danken und denjenigen, die diese Pflegearbeit leisten, auch Stärkung zu geben.
Meine Damen und Herren, wir alle hier sind sicherlich einer Meinung in der Beantwortung der Frage, was die wichtigste Aufgabe in der Pflege ist: Die wichtigste Aufgabe in der Pflege ist es, die Eigenverantwortung und den Willen der pflegebedürftigen Menschen im pflegerischen Alltag aufzunehmen und zu sichern, die Rechte der pflegebedürftigen Menschen und vor allem auch ihre Würde in jeder Phase des Lebens, gerade auch in der letzten Phase des Lebens, zu sichern. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, brauchen wir eine Anlaufstelle, die für alle Belange der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Pflegekräfte zur Verfügung steht. Dort müssen Betroffene ihre Anliegen und Hinweise mitteilen können. Um Vertrauen zu schaffen, sollte die Hemmschwelle, sich zu melden, sehr niedrig sein. Es ist auch sehr wichtig, die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Ebenfalls wichtig ist - das war ein Anliegen, das der Sozialausschuss des saarländischen Landtages einmütig vorgebracht hat -, dass eine solche Anlaufstelle über die Pflege im stationären und im ambulanten Bereich hinaus auch für Kranke und für behinderte Menschen als Ansprechpartner bereitstehen soll.
Das Saarland wird das erste Bundesland sein, das einen Pflegebeauftragten nicht nur einfach beruft, sondern durch den Landtag wählen lässt, um so ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und Legitimität zu erreichen. Ich halte das für sehr wichtig. Der Pflegebeauftragte soll gemäß dem heute eingebrachten Gesetzentwurf zwar beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie angesiedelt werden, aber nicht an Weisungen gebunden sein. Dieses gibt ihm eine starke Stellung, wie sie im Moment keine andere Institution der Pflege in Deutschland hat.
log, der seit August mit besonderer Intensität durchgeführt wird - mit den Trägern der Pflege und mit denen die Pflegetätigkeit im Saarland überwachenden Organen bereits Vorschläge für eine Weiterentwicklung und Optimierung der Pflege entwickelt. Diese werden dann mit dem Pflegebeauftragten nicht nur zu diskutieren sein, sondern er wird auch in den Bereichen des eingeführten Qualitätsmanagements oder der effektiveren berufsbegleitenden psychosozialen Betreuung der in der Pflege tätigen Menschen Empfehlungen abgeben können.
Das kann er aber nicht alleine. Wir haben bereits heute eine hervorragende Infrastruktur in der Pflege. Wir haben Einrichtungen, ich nenne hier beispielhaft den saarländischen Pflegerat. Selbstverständlich wird die Kompetenz dieser Institutionen und vor allen Dingen das, was der saarländische Pflegerat an Kompetenz und Vorschlägen auch in Zukunft einzubringen gedenkt, mit der Arbeit des Pflegebeauftragten verzahnt werden. Deshalb ist ganz klar, dass wir im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens diese Dinge auch im Gesetz berücksichtigen werden. Ich darf schon an dieser Stelle ankündigen, dass hier auf alle Fälle eine Weiterung gegenüber dem bestehenden Gesetzentwurf erfolgen sollte.
Des Weiteren wird der Pflegebeauftragte darauf hinwirken, dass die Belange pflegebedürftiger Menschen, ihrer Angehörigen, aber auch der die Pflege ausführenden Personen im gesellschaftlichen Bereich eine stärkere Akzeptanz und Wertschätzung erfahren sollten. Der Landespflegebeauftragte soll dem Landtag jährlich einen Pflegebericht vorlegen und er soll in den Einzugsgebieten der Pflegestützpunkte - wir haben ja im Land acht Pflegestützpunkte und erreichen damit eine Flächendeckung - jährlich eine regionale Pflegekonferenz durchführen. Das bedeutet, es kommt sehr viel Arbeit auch in der Fläche auf den Pflegebeauftragten zu.
Der Saarländische Pflegebeauftragte muss und soll bei allen Gesetzen, Verordnungen und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Rechte und des Schutzes von pflegebedürftigen Menschen, ihrer Angehörigen und von Pflegekräften betreffen, beteiligt werden.
Meine Damen und Herren, wir bringen heute diesen Gesetzentwurf ein, und es ist mir sehr wichtig, dass er intensiv beraten wird. Es ist ja geplant, noch in diesem Jahr eine ausführliche Anhörung durchzuführen. Dabei muss dieser Pflegebeauftragte in dem Gesamtgeflecht der Institutionen der Pflege nicht nur verankert werden, sondern es müssen, wie ich es vorhin angesprochen habe, die bestehenden Institutionen wie etwa der Landespflegerat in angemessener Weise bei dieser Neubestimmung berücksichtigt werden.
Es freut mich sehr, dass es mit den Koalitionsfraktionen gelungen ist, mit dem derzeitigen Ombudsmann der AWO für die Pflege, Herrn Nikolaus Schorr, eine hervorragend geeignete Persönlichkeit zu finden, die bereit wäre, diese Aufgabe zu übernehmen. Der Zeitpunkt für die Wahl liegt aber natürlich noch einige Monate in der Zukunft, denn, noch einmal, es ist sehr wichtig, dass wir intensiv beraten, bevor dann im Frühjahr des kommenden Jahres nicht nur die Verabschiedung des Gesetzes, sondern auch die Wahl eines ersten von Landtag gewählten Pflegebeauftragten in Deutschland durchgeführt werden kann.
Meine Damen und Herren, diese Gesetzgebung ist ein wichtiges Signal, denn sie bedeutet: Das Saarland schreitet bei der Stärkung der Pflege und der Wertschätzung für die Pflege voran!
Am 25. Juni dieses Jahres hat die saarländische Landesregierung beschlossen, einen Pflegebeauftragten zu bestellen. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt vor und wir beraten ihn heute in Erster Lesung. Meine Damen und Herren, es war auch insbesondere ein Wunsch von uns, diese Stelle zu schaffen. Wir brauchen jemanden, der mit Herz, Hand und Verstand mit uns allen Pflege mit all ihren Fassetten in den Mittelpunkt der Gesellschaft bringt. Wir brauchen eine Person, die den Dialog mit allen Verantwortlichen in den unterschiedlichen Funktionen führen kann. Und wir brauchen eine Person, die sich um die Anliegen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen beziehungsweise Betreuer kümmert und die den Mut hat, alle Themenfelder offen anzusprechen. Mit dem Arbeitsrichter a. D. Nikolaus Schorr aus Illingen ist es uns gelungen, eine solche Persönlichkeit zu finden. Nikolaus Schorr ist ein kommunikativer und kompetenter Kenner der gesamten Branche. Ich kenne ihn seit vielen Jahren als Vorsitzenden unserer Christlichen Hospizhilfe im Landkreis St. Wendel. Diese ehrenamtliche Arbeit erfüllt er mit großem Sachverstand; mutig und mit Herzblut kämpft er für die Hospizidee. So wird er auch für die Pflege eintreten.
Das weitere Verfahren haben wir am letzten Mittwoch einstimmig im Ausschuss beschlossen. Wir werden am Mittwoch, den 21. November 2012, eine Anhörung zu diesem Themenkomplex durchführen. Ich gehe schon jetzt davon aus, dass wir den einen oder anderen Verbesserungsvorschlag einbringen werden. Das heißt, die Wahl in diesem Hohen Hause wird erst im Jahr 2013 erfolgen. Dieses Verfahren ist notwendig. Diesen Themenkomplex müssen wir breit diskutieren, wir müssen diese Thematik in allen Facetten beleuchten. Ich bitte alle Fraktionen, dieses Verfahren zu unterstützen und sich in diese Diskussion fruchtbringend einzubringen. Wenn uns dies gelingt, wird es beim Thema Pflege positive Meldungen aus unserem Lande geben. Das sind wir den Menschen, vor allem den Pflegenden, schuldig. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem heute in Erster Lesung zu behan
delnden Gesetz geht es primär um die Implementierung eines oder einer Saarländischen Pflegebeauftragten. Über Ziel und Zweck dieser neuen Institution ist schon einiges gesagt worden. Ich kann mich hier im Wesentlichen den Ausführungen von Herrn Minister Andreas Storm, aber auch den Ausführungen des Kollegen Hermann Scharf anschließen.
Ich muss allerdings gestehen, dass ich skeptisch war, als ich zum ersten Mal von der Idee eines oder einer Pflegebeauftragten gehört habe. Ich war insbesondere deshalb skeptisch, weil der Gedanke unmittelbar nach den Vorfällen in Elversberg erstmals artikuliert wurde. Wie die Kollegin Gisela Kolb allerdings in der Plenarsitzung am 29.08.2012 in der Debatte zum Beschlussantrag „Pflege im Saarland“ zutreffend ausgeführt hat, war die Gratwanderung zwischen sinnvollem Handeln, zwischen sinnvoller Aktion und Aktionismus in der Tat sehr schmal.
Aktionismus wäre es gewesen, wenn wir die zukünftige Aufgabe eines oder einer Pflegebeauftragten vorrangig darin sehen würden, irgendwelche tatsächlichen oder vermeintlichen Missstände zu verfolgen, um zum Beispiel solche Vorfälle wie in Elversberg zukünftig zu vermeiden. Eine solche Aufgabe, meine Damen und Herren, könnte ein Pflegebeauftragter niemals erfüllen, weil eine solche Aufgabe niemand erfüllen kann. Kriminelles Handeln kann man leider meist nicht voraussehen. Im Übrigen haben wir genügend Kontrollinstanzen. Staatlich zuständig für das Abstellen von Missständen ist die Heimaufsichtsbehörde.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, bin ich froh, dass die Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen die zukünftigen Aufgaben eines oder einer Saarländischen Pflegebeauftragten viel weiter gefasst sehen. Der Minister ist eben darauf eingegangen. Es kommt gerade in der Gesetzesvorlage zum Ausdruck, konkret im § 3 Abs. 1 Punkt 4, wo es heißt - auch das hat der Minister schon kurz erwähnt; ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten -: „Die oder der Saarländische Pflegebeauftragte soll insbesondere darauf hinwirken, dass die Belange pflegebedürftiger Menschen, deren Angehöriger und der die Pflege ausführenden Personen in allen relevanten gesellschaftlichen Bereichen beachtet werden, um so eine breitere Akzeptanz und Wertschätzung in der Gesellschaft zu erreichen.“
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das ist meines Erachtens nach ein ganz zentraler Punkt im Gesetzentwurf. Zum einen wird herausgestellt, dass die Belange der Pflegenden und die der zu Pflegenden keine Gegensätze darstellen, sondern in steter Wechselwirkung zueinander stehen.
Zum anderen wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige gesellschaftliche Akzeptanz für alle im Pflegebereich Beteiligten nicht befriedigend ist und dass deshalb unter anderem die gesellschaftliche Anerkennung gerade für den Pflegeberuf dringend verbessert werden muss.
Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass wir auch zukünftig ausreichend qualifizierte junge Menschen finden, die den Pflegeberuf erlernen wollen. Denn bei allen Qualitätsdiskussionen, wie sinnhaft, sinnvoll, sachlich und fachlich fundiert die auch immer sein mögen, muss uns klar sein, dass gute Pflege nur mit quantitativ und qualitativ ausreichend qualifizierten Pflegekräften dauerhaft erreichbar bleibt.
Ich will an dieser Stelle nochmals hervorheben - der Minister hat es eben auch schon getan -, dass die Koalition sich dieses Themas nicht etwa erst seit den besagten Vorkommnissen angenommen hat. Bereits im Koalitionsvertrag haben wir uns unter anderem mit der Problematik befasst, dass sich zu wenige gut vorqualifizierte junge Menschen für die Ausbildung in einem Pflegeberuf entscheiden. Deshalb haben wir bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass wir eine Imagekampagne, die die Attraktivität des Pflegeberufs hervorhebt und mit den Vorurteilen und Klischees aufräumen soll, lancieren wollen.
Die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern, ist eine Aufgabe und ein Ziel, an dem gerade wir als Politikerinnen und Politiker aktiv mitwirken können. Das gelingt uns aber nur, wenn die gesellschaftliche Akzeptanz, wenn der gesellschaftliche Stellenwert des Pflegeberufs wieder ein besserer wird, so, wie er es eigentlich verdient hat, und so, wie es die Menschen, die in diesen Berufen arbeiten, es eigentlich auch verdient haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, junge Menschen müssen wieder stolz darauf sein können, einen Pflegeberuf erlernt zu haben. Dies zu erreichen, muss eines unserer Ziele sein. An dem Erreichen dieses Zieles mitzuarbeiten, wird meines Erachtens nach eine wesentliche Aufgabe und eine wichtige Aufgabe des oder der zukünftigen Pflegebeauftragten sein. Mit der Einsetzung - der Minister hat es eben schon gesagt - von sechs Arbeitsgruppen, mit der Durchführung von regionalen Pflegekonferenzen, mit dem jährlichen Pflegebericht werden bereits weitere Schritte in die richtige Richtung gegangen. Wir beschreiten hier insgesamt Neuland. Deshalb verstehen wir dies als Lernprozess.
Der heute behandelte Gesetzentwurf verfolgt genau die von mir eben beschriebenen Ziele. Deshalb hat sich meine anfängliche Skepsis hinsichtlich der Implementierung eines oder einer Pflegebeauftragten
zu der Überzeugung gewandelt, dass ein Pflegebeauftragter zu einer Verbesserung der Situation im gesamten Pflege-Themenkomplex sehr wohl beitragen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich konnte leider aus gesundheitlichen Gründen bei der Anhörung zum Thema Pflege am 05.09. nicht anwesend sein. Die Stellungnahmen liegen allerdings alle schriftlich vor. Ich habe sie zwischenzeitlich alle intensiv gelesen. Ich möchte Ihnen empfehlen, dies ebenfalls zu tun, denn aus vielen Stellungnahmen lässt sich auch für Laien erkennen, wo die Probleme wirklich liegen. Sie sind in der Tat vielfältig und leider auch vielfältig hausgemacht, oftmals leider auch durch uns Politikerinnen und Politiker, beispielsweise wenn wir ständig von notwendigen Qualitätsverbesserungen reden. Wer kann schon etwas gegen die Verbesserung von Qualität haben?
Aber das ständige Rufen nach immer mehr Qualität, vor allem dann, wenn gerade irgendwo wieder irgendein menschliches Fehlverhalten festgestellt wurde, unterstellt eben auch pauschal, dass die Qualität der Arbeitsleistung der Pflegenden, vor allem der beruflich Pflegenden, nicht zufriedenstellend sei. Genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der fatal falsche Eindruck, den wir damit öffentlich erwecken, denn er vermittelt den in dem Pflegeberuf tätigen Menschen - vor allem denen in stationären Einrichtungen, sei es in Pflegeheimen, in Behinderteneinrichtungen oder zum Beispiel in Krankenhäusern - den Eindruck, als würde ihre Professionalität, ihr enormer beruflicher Einsatz, der in aller Regel von einem sehr hohen Verantwortungsbewusstsein gegenüber den betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen geprägt ist, nicht nur nicht gewürdigt, sondern im Gegenteil auch noch in Zweifel gezogen.
Diese Botschaft ist bei vielen in den Pflegeberufen genauso angekommen, wie ich es eben beschrieben habe. Dass das so ist, das kann ich Ihnen versichern. Es kann auch nicht durch Sonntagsreden wettgemacht werden, in denen versichert wird, welche Achtung man doch vor den Menschen habe, die den Pflegeberuf ausüben. An dieser Stelle möchte ich genau wie der Kollege Scharf und der Minister feststellen, dass die Pflegekräfte, in welchem Bereich sie auch immer tätig sein mögen, ihren schweren Beruf grundsätzlich ordentlich und ordnungsgemäß ausüben. Dafür gebührt ihnen unsere Anerkennung und unser Dank.