gesetz wird die Ermächtigungsgrundlage für die Hochschulen zur Erhebung von allgemeinen Studiengebühren entzogen. Da diese gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 bereits zum Wintersemester 2009/2010 letztmalig erhoben und somit abgeschafft wurden, besteht keine Notwendigkeit mehr, § 2 Hochschulgebührengesetz beizubehalten.
Zu Nummer 2. Durch die Streichung des § 10a Hochschulgebührengesetz wird die Ermächtigungsgrundlage für die Hochschulen zur Erhebung von Langzeitstudiengebühren entzogen, wodurch diese zukünftig nicht mehr erhoben werden können.
Zu Nummer 3. Durch die Streichung von § 10b Hochschulgebührengesetz wird die Ermächtigungsgrundlage für die Hochschulen zur Erhebung von Zweitstudiengebühren entzogen, wodurch diese nicht wieder erhoben werden können.
Zu Nummer 4. Durch die Ergänzung des § 17 Absatz 1 Satz 2 wird bezüglich der allgemeinen Studiengebühren klargestellt, dass die Langzeit- und Zweitstudiengebühren letztmalig zum Wintersemester 2012/2013 erhoben werden können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Generelle Studiengebühren sind im Saarland abgeschafft, das stellt keine Fraktion mehr in Frage, darüber reden wir hier auch nicht. Es geht lediglich noch um das Gesetz über die Erhebung von Langzeitstudiengebühren. Diese gab es vor der Einführung von allgemeinen Studiengebühren im Land, diese gibt es auch in anderen Ländern. Ich halte diese Gebühren, wenn sie denn erhoben würden, nicht nur für zumutbar, sondern im Sinne des Steuerzahlers auch für richtig.
Wir haben uns hier darauf verständigt, dass jeder einen Anspruch auf ein kostenfreies Erststudium haben soll; das ist Konsens im Saarland. Ich finde, das sollte aber nicht ohne Rücksicht auf die Interessen der Allgemeinheit geschehen. Ich denke, dass die Steuerzahler, die im Land ein solch kostenfreies Erststudium ermöglichen, auch ein Anrecht darauf haben, dass ein angemessen zügiges Studieren erfolgt. Angemessen zügig bedeutet nach dem Gesetz für Langzeitstudiengebühren: Regelstudienzeit plus vier Semester und bei einem Studienwechsel nochmals plus zwei Semester. Das Gesetz sieht darüber hinaus im Falle der Erhebung von Studiengebühren
Härtefallregelungen vor, die eben schon erwähnt worden sind: Schwangerschaft, Erziehung von Kindern, eine körperliche Einschränkung, Krankheit oder Pflege in der Familie. Das heißt, auch diesen Fällen wäre durch die Gesetzeslage hinreichend Rechnung getragen.
Wir haben andererseits in diesem Gesetz der Universität und den Hochschulen die Autonomie gelassen, ob sie diese Gebühren tatsächlich einführen wollen. Und es ist richtig: Praktisch ist es im Moment nicht relevant, denn die Hochschulen haben sich entschieden, diese Gebühren derzeit nicht zu erheben. Dennoch bin ich der Meinung, dass wir den Hochschulen generell das Instrument belassen sollten, und halte es für viel zu früh zu sagen, wir streichen es ganz aus dem Gesetz. Ich stelle mich nicht auf den Standpunkt, dass der Verwaltungsaufwand höher wäre als die Gebühren, die sich aus diesem Gesetz erzielen ließen. Das zeigt sich mir allein schon daran, dass, als wir schon einmal Langzeitstudiengebühren hatten, bevor es allgemeine Studiengebühren gab, die Einnahmen eben höher waren als der Verwaltungsaufwand. Die Ausnahmevorschriften haben sich nur geringfügig von denen unterschieden, die wir heute im Gesetz stehen haben.
Dann wird gesagt: Der Bologna-Prozess mache es ja nicht mehr notwendig, diese Gebühren zu erheben. Die Umstellung auf Bachelor und Master gewährleiste im Studium eine Erfolgskontrolle, sodass es Langzeitstudierende praktisch nicht mehr gebe. Das mag richtig sein. Ich sage allerdings, dass die Umstellung auf Bachelor und Master und die Studienerfolgskontrolle noch in einem sehr frühen Stadium sind. Die Möglichkeit des sogenannten Bachelor-Hoppings, also des ständigen Fächerwechsels, ist auch weiterhin gegeben. Wenn wir sagen, die Statistiken geben es im Moment nicht her, dass es noch Langzeitstudierende gäbe oder dass es einen ständigen Fächerwechsel gäbe, so muss ich Ihnen sagen, dass das gar nicht erfasst wird und dass wir allein schon deswegen keine Zahlen vorliegen haben. Das muss die Universität, das müssen die Hochschulen zu gegebener Zeit in eigener Verantwortung einmal überprüfen. Die Zahlen geben jedenfalls nicht her, dass es dort keine Problematik gäbe, denn wir haben in diesem Bereich überhaupt keine Zahlen, die belastbar wären.
Meine Damen und Herren, deswegen sage ich, es ist verfrüht, über die Streichung dieses Instrumentes zu reden. Ich will auch gerade keinen Schutz vor der Einführung von Langzeitstudiengebühren, den hier geht es um nichts Schützenswertes. Wer die Regelstudienzeit über vier Semester und bei einem Fächerwechsel um zwei weitere Semester überschreitet, obwohl kein Härtefall vorliegt, der im Gesetz festgelegt ist, hat kein schützenswertes Recht auf einen Schutz vor Langzeitstudiengebühren. Es gibt
kein Recht auf ein überlanges Studium. Es gibt ein Recht auf ein hinreichend langes Studium, und wir lassen in diesem Gesetz auch die entsprechenden Freiräume, aber ein Recht auf ein Studium, quasi so lange man es will, das gibt es auch beim BAföG und den entsprechenden Regularien nicht.
Ich bin der Meinung, dass dieses Gesetz schon allein deshalb eine Steuerungswirkung entfalten kann, weil die Möglichkeit der Erhebung durch die Hochschulen besteht. Familien-, frauen- und sozialpolitische Erwägungen, all diese Härtefallregelungen, die es gibt oder die denkbar sind, sind in der Begründung des damaligen Gesetzentwurfes hinreichend berücksichtigt worden. Von einem bürokratischen Monstrum kann meines Erachtens nicht die Rede sein. Ich bin der Meinung, wir sollten dieses Instrument den Hochschulen weiterhin zur Verfügung stellen. Ob sie es anwenden wollen oder nicht, sollten die Hochschulen dann in eigener Verantwortung entscheiden. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir erschließt sich ehrlich gesagt der Anlass für die Einbringung dieses Gesetzes nicht wirklich. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den PIRATEN, Sie schreiben ja selbst, dass das Problem gar keines ist. Es besteht zwar die rechtliche Option für saarländische Hochschulen, Gebühren für Langzeit- und Zweitstudien zu erheben, aber keine der saarländischen Hochschulen erhebt solche Gebühren und keine der Hochschulen plant eine solche Erhebung. Sie erklären auch sehr schlüssig den Grund hierfür, dass die Erhebung von Langzeit- und Zweitstudiengebühren sich nämlich wirtschaftlich nicht lohnt, da der Aufwand für die Erhebung und Verwaltung der Gelder in keinem Verhältnis zu den erwarteten Einnahmen steht. Und wenn dies jetzt schon der Fall ist, dürfte das in Zukunft erst recht so sein. Denn, wie Sie ebenfalls richtig ausführen, sinken die Zahlen der Langzeitstudierenden seit Einführung des Bachelor- und Mastersystems signifikant aufgrund von Fortschrittskontrollen und Zwangsexmatrikulation bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Studienfristen. Sie haben auch die sozialen Härtefälle angesprochen. Ihr Antrag läuft meines Erachtens daher völlig ins Leere. Es gibt zurzeit überhaupt keinen Handlungsbedarf. Und wenn die soeben beschriebene Entwicklung so weitergeht, gibt es auch in Zukunft keinen Handlungsbedarf.
Sollte dieses Gesetz in absehbarer Zeit, entgegen der aktuellen Entwicklung dennoch zur Anwendung kommen, wäre das der richtige Zeitpunkt, über seine Abschaffung zu diskutieren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist der Anlass, über den wir jetzt reden, die Frage der Abschaffung der Langzeitund Zweitstudiengebühren, etwas merkwürdig. Es gibt keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Derartige Studiengebühren werden nicht erhoben. Deswegen legen die PIRATEN einen Entwurf vor, das sozusagen auch gesetzlich festzulegen, damit das eine entsprechende Grundlage hat. Das ist eigentlich der einzige Unterschied. Bei dem, was gegenwärtig faktisch passiert, haben wir wirklich keinen akuten Handlungsbedarf. Insofern spricht auch nichts dagegen, das entsprechend gesetzlich zu regeln. Ich sehe das nicht so wie der Kollege Schmitt, dass damit ein Anrecht auf ein Langzeitstudium verbunden wäre, sondern in der Tat gibt es andere Möglichkeiten der Sanktion, wenn jemand über Gebühr hinaus studiert und dann bestimmte Möglichkeiten missbräuchlich in Anspruch nimmt. Damit es ganz deutlich wird: Wir sind dafür, dass entsprechend effizient studiert wird. Natürlich ist mit dem Bologna-Prozess auch eine gewisse Erfolgskontrolle verbunden und es gibt einen gewissen Zwang, in einer bestimmten Zeit mit dem Studium fertig zu werden. Aber wir halten die Praxis der Hochschulen, diese Studiengebühren gegenwärtig nicht zu erheben, für richtig. Und deswegen sind wir dafür, dass dieser Zustand auch so bleibt. Wir haben uns noch nicht entschieden, ob es jetzt Sinn macht, dies noch einmal gesetzlich festzulegen oder nicht. Deswegen werden wir uns in dieser Frage der Stimme enthalten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir führen heute eine Debatte, die noch vor drei Jahren in diesem Lande insgesamt ganz anders geführt worden ist. Die Debatte, wie sie heute geführt wird, ist in der Art keine Selbstverständlichkeit. Vor drei Jahren war es noch so, dass wir in diesem
Lande grundsätzlich über die Abschaffung von Studiengebühren diskutiert haben. Insbesondere die Vertreter der CDU und auch der FDP waren damals mit Vehemenz dafür, Studiengebühren in diesem Lande zu erheben. Wir GRÜNE haben es dann geschafft, in der vergangenen Koalition die Studiengebühren in diesem Lande grundsätzlich abzuschaffen. Ein Wermutstropfen - das war ein Ergebnis der Koalitionsverhandlungen - blieb trotzdem, nämlich dass theoretisch weiterhin die Möglichkeit besteht, dass Zweitstudiengebühren und Langzeitstudiengebühren erhoben werden. Allerdings war das Ergebnis unserer Verhandlungen innerhalb der Koalition, dass wir erstens die Summe von 500 Euro auf 400 Euro abgemildert haben und vor allen Dingen, dass wir unseren damaligen Koalitionspartner CDU davon überzeugen konnten, dass es notwendig ist, wenn man schon auf Zweitstudiengebühren und Langzeitstudiengebühren abhebt, eine ganze Reihe von Ausnahmen und Härtefällen zu definieren, damit auch in dem System der Zweitstudiengebühren ein gewisses Maß an sozialer Gerechtigkeit drin ist. Genau das hat aber dazu geführt, wovon wir als GRÜNE nach langen Gesprächen mit Vertretern der Universität von Anfang an auch ausgingen, dass es überhaupt nicht mehr zur Erhebung von Zweitstudiengebühren und Langzeitstudiengebühren gekommen ist.
Vor diesem Hintergrund ist der Antrag, den die Fraktion der PIRATEN heute eingebracht hat, eigentlich nur folgerichtig. Wenn man erlebt, dass die Zweitstudiengebühren zwar theoretisch möglich sind, dass die Universität sie erheben könnte, wenn sie wollte, sie aber praktisch nicht erhoben werden, warum sollen wir dann einen solchen Passus im Gesetz überhaupt noch drinstehen lassen? Dann ist es folgerichtig und konsequent, diesen Passus aus dem Gesetz zu streichen und deshalb werden wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesem Gesetzentwurf der PIRATEN auch zustimmen.
Allerdings überrascht mich erneut die Haltung der sozialdemokratischen Fraktion an dieser Stelle. Das wird Sie nicht überraschen. Wir haben ja bereits bei der Abschaffung der Studiengebühren hier in diesem Hause eine etwas seltsame Diskussion führen müssen. Da war auf der einen Seite unser Koalitionspartner CDU, der klar erklärt hatte, Studiengebühren halten wir eigentlich für richtig, der sie aber mit uns abgeschafft hat. Auf der anderen Seite - und das scheint den ehemaligen Fraktionsvorsitzenden Heiko Maas etwas nervös zu machen, sonst würde er nicht laufend dazwischenreden - war da die sozialdemokratische Fraktion, die im Wahlkampf ebenfalls mit der Position angetreten war wie wir GRÜNE, wir möchten die Studiengebühren abschaffen. Als es dann aber hier im Hause zur Abstimmung kam, was hat die Sozialdemokratie damals ge
macht? Sie hat gegen die Abschaffung der Studiengebühren gestimmt. Nun muss man die Frage stellen: Warum hat sie das denn gemacht? Soweit ich mich erinnere, war eines Ihrer Hauptargumente, da sind ja noch Zweitstudiengebühren und Langzeitstudiengebühren drin, das ist alles Heuchelei, deshalb können wir nicht zustimmen. Aber heute geht es genau um diesen Punkt, weshalb Sie damals die Abschaffung insgesamt abgelehnt haben. Und heute stimmen Sie - wie ich vernommen habe - auch gegen diesen Punkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD-Fraktion, Sie müssen uns mal erklären, wie das gemeint ist. Im Redebeitrag eben, der für mich überraschend kurz war, ist das an keiner Stelle deutlich geworden. Das ist ein Widerspruch, den Sie doch bitte mal der Studierendenschaft an der Universität des Saarlandes erklären sollten!
Ja, ich weiß, Sie haben es nicht nötig, etwas zu erklären, denn Sie haben ja eine Große Koalition. Da wird nichts mehr erklärt, da wird nur noch bestimmt. Das habe ich verstanden, das ist bei mir angekommen.
Der Kollege Schmitt von der CDU-Fraktion hat eben auch die Ängste seiner eigenen Partei und Fraktion aufgezeigt: Es könnte ja theoretisch passieren - obwohl es real durch die Bachelor- und Masterstudiengänge so gut wie gar nicht mehr passiert -, dass irgendeiner doch noch ein bisschen länger studiert. Das scheint Ihre große Sorge zu sein. Lieber Herr Schmitt, ich glaube, Ihre Landesregierung und sowohl die CDU-Fraktion als auch die SPD-Fraktion sollten sich lieber mal Gedanken darüber machen, was mit den rund 700 Studierenden im Saarland geschieht, die noch immer keine Wohnung haben. Darum sollten Sie sich kümmern! Auf diesem Feld liegen unsere Probleme, nicht aber bei den theoretischen Langzeitstudiengebühren. Das ist eine heuchlerische, das ist eine völlig verkehrte Diskussion! Vielen Dank.
(Beifall und amüsierte Zurufe von den Koalitions- fraktionen. - Abg. Pauluhn (SPD) : Das war jetzt aber überraschend lang!)
Danke, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kollegen! Ich sehe hier, das vorweg gesagt, einen Widerspruch zwischen dem, was von der CDU-Fraktion gesagt wurde, und dem, was
von der SPD-Fraktion gesagt wurde. Denn es hieß beim Kollegen Schmitt, früher, als Gebühren erhoben wurden, sei der Ertrag tatsächlich höher als der Aufwand gewesen. Und von Frau Zieder-Ripplinger kommt das Gegenteil; sie stellt fest, dem sei nicht so. Also, klären Sie das doch bitte zunächst einmal untereinander! So kann man es ja wohl kaum stehen lassen.
Herr Schmitt, ich muss Sie nun wirklich auch fragen: Haben Sie sich schon jemals mit den neuen Studienordnungen befasst, mit den Bachelor- und Masterstudienordnungen? Darin gibt es immerhin die klare Regelung, dass nach einer gewissen Zahl von Semestern eine bestimmte Zahl von Leistungspunkten erreicht sein muss. Allein schon deshalb muss man zu einem Ende kommen, und somit ist auch die Langzeitstudiengebühr nicht mehr relevant.
Ich komme nun zu einem entscheidenden Punkt, den noch niemand angesprochen hat: die Fristen für die Einführung. Wird ein neues Gesetz beschlossen, hat man immer auch einen Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmt. Derzeit gibt es aber keine entsprechende Regelung, wonach eine Uni soundso lange vorher ankündigen muss, dass ab einem gewissen Zeitpunkt Studiengebühren erhoben werden sollen. Die Studierenden brauchen aber nun einmal eine gewisse Planbarkeit. Sie müssen mit Beginn des Studiums wissen, wie lange sie mit ihrem Geld wirtschaften können und dass sie nicht damit rechnen müssen, dass es innerhalb von zwei Jahren beziehungsweise generell während der Studienzeit zu Studiengebühren kommen wird.
Mit Blick auf eine solche Planbarkeit des Studiums reden wir doch von vier bis fünf Jahren. Wir brauchen eine Regelung, wonach es in diesem Zeitraum nicht zu Studiengebühren kommen kann. Wir brauchen die Regelung, dass die Uni nicht von heute auf morgen Studiengebühren einführen kann. Mit der jetzt bestehenden Regelung ist diese Gewissheit nicht gegeben, und deshalb müssen die Gebühren aus dem Gesetz gestrichen werden.
Abschließend noch eine Anmerkung: Herr Ulrich, über die Wohnsituation reden wir unter einem anderen Tagesordnungspunkt. Das machen wir später.