Protocol of the Session on September 19, 2012

(Abg. Georgi (DIE LINKE) )

angestrebte Weg führt zu einer schnelleren Lösungsmöglichkeit im Sinne eines höheren Datenschutzes und zu einer Korrektur des Beschlusses des Bundestages im grundgesetzlich vorgesehenen Verfahren. Eine Zustimmung zum vorliegenden Oppositionsantrag wäre aus meiner Sicht nicht hilfreich. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Waluga. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hubert Ulrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz, über das wir heute reden, ist nicht irgendein Gesetz. Es greift, wenn es so beschlossen werden würde, wie es jetzt von vielen Seiten kritisiert wird, relativ weit in die Persönlichkeitsrechte unserer Bürger ein. Es ist vonseiten des Bundesgesetzgebers ein seltsames Verfahren gewählt worden, um diese gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen, die letztendlich nur darauf abzielt, Geschäftsinteressen über den Datenschutz zu stellen, indem Daten bei den Meldeämtern von interessierten Gruppen - Industrielle, Wirtschaftskreise oder andere interessierte Gruppen - gekauft werden können, um sie zu vermarkten, Werbung damit zu machen und so weiter.

Das ist im Prinzip noch okay, aber es geht im Kern darum - und darüber müssen wir ernsthaft reden -, wie die Betroffenen damit umgehen können. Es muss ein klares und rechtzeitiges Widerspruchsrecht der Betroffenen geben. Diesen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, dass grundsätzlich Nein gesagt werden kann. Zunächst einmal war die Datenschutzebene mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf ja einverstanden, weil es dort offenbar vernünftige Regelungen gab. Dann wurde praktisch über Nacht diese Regelung auf den Kopf gestellt. Das ist das Problem. Deshalb haben wir uns dem Antrag der PIRATEN angeschlossen und sagen, diesem Entwurf kann man so nicht zustimmen, weil es im Kern um die Dinge geht, die das Bundesverfassungsgericht 1983 in seinem Urteil über das informationelle Selbstbestimmungsrecht gefasst hat. Darüber reden wir hier. Deshalb sind wir dem Antrag der PIRATEN beigetreten und werden ihm auch zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei B 90/GRÜNE.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ulrich. - Das Wort hat nun Andreas Augustin von der Fraktion der PIRATEN.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe mich zu dem Thema noch einmal zu Wort gemeldet, um auf das Gesagte einzugehen. Wenn ich es richtig sehe, herrscht über alle fünf Fraktionen hinweg Konsens darüber, dass die Opt-out-Lösung nicht in Ordnung ist. Streit gibt es noch darüber, ob man das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens im Bundesrat ablehnen oder den Vermittlungsausschuss anrufen soll. Nach meinem letzten Kenntnisstand ist es nicht so, dass beim Anrufen des Vermittlungsausschusses wieder das Opt-in-Verfahren kommt, aber sollte dies der Fall sein, bin ich auch damit einverstanden. Ich hoffe nur, dass wir über alle Fraktionen hinweg festhalten können, dass wir mit der aktuell vorliegenden Gesetzesfassung nicht einverstanden sind. Danke.

(Beifall bei den PIRATEN und teilweise bei der LINKEN.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Augustin. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/122 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/122 - neu - mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen, zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Kontrolle des Verfassungsschutzes stärken und Reformen vorbehaltlos prüfen (Drucksache 15/129)

Zur Begründung des Antrags erteile ich Frau Abgeordneter Dr. Peter das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fast täglich kommen durch die im Bund und in einigen Ländern eingesetzten Untersuchungsausschüsse - ihre Zahl wächst - neue Erkenntnisse über das undurchsichtige Agieren des Verfassungsschutzes und das Versagen der entsprechenden Kontrollmechanismen ans Licht. Angesichts der zahlreichen Pannen bei der Aufklärung der Neonazi-Mordserie wird der Ruf nach besserer Aufsicht und mehr Kontrolle über die Sicherheitsbehörden immer lauter. Die Pannen gipfelten jüngst in dem - moderat ausgedrückt - blamablen Fundstück,

(Abg. Waluga (SPD) )

welches belegt, dass ein mutmaßlicher Helfer der rechtsextremen Terrorzelle NSU als V-Mann des Berliner Landeskriminalamtes gearbeitet hat und Berlins Innensenator Frank Henkel bereits im März davon gewusst hat.

Sechzehn verschiedene Landesverfassungsschutzbehörden, ein Bundesamt für Verfassungsschutz, ein militärischer Abschirmdienst, das Bundeskriminalamt und dazu noch sechzehn Landespolizeibehörden mit Staatsschutzaufgaben haben zu einer völlig unübersichtlichen Sicherheitsstruktur geführt, die ganz offensichtlich schon lange nicht mehr effektiv arbeitet, nicht wirksam kontrolliert werden kann, eher neben- und gegeneinander arbeitet und sich deswegen eher gegenseitig blockiert. Aktenvernichtungen, offenbar absichtlich unvollständig geführte Akten, Unklarheit darüber, welche V-Leute wo geführt wurden, wer als V-Mann angeworben werden sollte und was einzelne Quellen alles geliefert haben: Das sind alles unfassbare Vorgänge, die das Vertrauen in die Verfassungsschutzbehörden erheblich erschüttert haben.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ulrich. - Nach unserem Dafürhalten ist eine Reform dringend notwendig, und bei diesen Missständen geht es eigentlich um mehr als eine Reform: Es geht um eine Kehrtwende, um einen Neustart - um meine Kollegin Künast aus dem Deutschen Bundestag zu zitieren. Die bisher geplanten Schritte zu einer Reform des Verfassungsschutzes sind aus unserer Sicht völlig unzureichend. Eine Kehrtwende ist nur mit neuem Personal auf allen Ebenen möglich. Die gesamte Struktur muss auf den Prüfstand. Über eine Verschlankung des Verfassungsschutzes und das Beenden des Einsatzes von V-Männern muss ebenso nachgedacht werden wie über die Abschaffung des MAD. Unser Ziel muss sein, einen demokratischen, freiheitlichen und rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten Verfassungsschutz zu etablieren.

Der Rechtsterrorismus stellt für unser Land eine lange vernachlässigte Gefahr dar. Ich weiß noch, wie lange wir immer gleichbedeutend von Rechts- und Linksterrorismus gesprochen haben und eigentlich eher der Linksterrorismus gemeint war. Der Rechtsterrorismus wurde in eine vielfach akzeptierte Ecke gestellt, aber nicht wirklich durchleuchtet. Auch an der Saar gibt es eine Historie des Rechtsradikalismus. Ich erinnere: Bereits 1991 wurde Samuel Yeboah im Saarland ermordet, und 1999 kam es zu dem Anschlag auf die Ausstellung „Verbrechen der Wehrmacht“ in Saarbrücken. In beiden Fällen wurden die Täter nie gefasst. Ganz klar: rechtsradikaler Hintergrund. Auch unser Landesamt für Verfassungsschutz hat sich im Kampf gegen den Rechtsterrorismus als unzureichendes Instrument erwiesen.

Deshalb ist die Auflösung und Zusammenlegung von Landesämtern auch im Saarland denkbar. Es gab ja gestern ein Gespräch mit Rheinland-Pfalz. Wir fordern die Landesregierung auf, auch in diesem Kontext die Möglichkeit von Zusammenlegungen zu prüfen und sich ohne Denkverbote in eine Diskussion zu begeben mit dem Ziel, zu einer Verschlankung des Verfassungsschutzes zu kommen. Zu seiner besseren Kontrolle fordern wir eine Stärkung des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Im Saarland besteht es bisher lediglich aus drei Mitgliedern. Deshalb können nicht alle im Landtag vertretenen Fraktionen stimmberechtigte Mitglieder in dieses Gremium entsenden. Ich meine, auch das muss geändert werden. Wir wollen eine Verbreiterung des Gremiums, sodass alle Fraktionen die Möglichkeit haben, zu kontrollieren und die entsprechenden Positionen zu diskutieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nie wieder sollte es in Deutschland eine Geheimpolizei geben, die neben der Möglichkeit zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel auch exekutive Zugriffsrechte und Zwangsbefugnisse hat. Doch das Gebot der Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten wird immer mehr aufgeweicht. Wir brauchen effektive Kontrollmechanismen, die das verlorene Vertrauen in den Verfassungsschutz wiederherstellen und die klare Trennung von Polizei und Geheimdiensten gewährleisten. Wir brauchen eine scheuklappenfreie Diskussion über dieses Thema, eine Verschlankung des Verfassungsschutzes, eine Umkehr und einen Neustart, beherzte Maßnahmen. Hierfür möchte ich werben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Vielen Dank.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dr. Peter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun Günter Becker von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich mit meinen Ausführungen beginne, ein Wort an Sie, liebe Kollegin Peter: Ich rate Ihnen einmal, einen Blick in die Kriminalstatistik zu werfen. Dann werden Sie sehen, dass das, was Sie vorhin zum Radikalismus gesagt haben, nicht zu halten ist. Vielleicht hilft es Ihnen, wenn Sie dort einmal hineinsehen.

Die Rolle der Sicherheitsorgane in Deutschland stellt im Falle der Verbrechen des sogenannten Thüringer Trios sicherlich kein Ruhmesblatt dar. Die Fehler, die in diesem Zusammenhang gemacht wurden, müssen lückenlos aufgeklärt werden; da sind wir uns alle einig. Die neue zentrale Erfassungsstelle für rechtsradikale Delikte ist mit Sicherheit ein Schritt in

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

die richtige Richtung. Allerdings würde ich mir eine Erweiterung in Richtung Linksradikalismus und Islamismus wünschen, denn hier kann sicherlich auch noch viel getan werden. Es muss gewährleistet sein, dass Pannen, wie sie im von mir erwähnten Fall geschehen sind, in Zukunft nicht mehr vorkommen können. Aber aufgrund dieser Pannen - ich spreche lieber von Skandal - den Schluss zu ziehen, dass alle Sicherheitsbehörden in Deutschland infrage zu stellen sind beziehungsweise der Verfassungsschutz sogar abgeschafft werden soll, wie es die GRÜNEN in ihrem Antrag fordern, geht entschieden zu weit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Die Forderung Ihres Antrags, dass im Ausschuss für Fragen des Verfassungsschutzes nicht wie bisher drei Mitglieder, sondern Mitglieder aus allen Fraktionen des Landtags vertreten sein sollen, werden wir unterstützen. Wir werden in Kürze einen Gesetzentwurf einbringen, mit dem sowohl im Saarländischen Verfassungsschutzgesetz als auch im G 10-Durchführungsgesetz festgelegt wird, dass alle Fraktionen im Landtag in den entsprechenden Ausschüssen vertreten sind. In diesem Zusammenhang - und das entspricht den demokratischen Gepflogenheiten werden die Mehrheitsverhältnisse des Parlamentes, wie in anderen Ausschüssen auch, sichergestellt werden. Ob es in dem Fall allerdings Sinn macht, eine Partei in den Ausschuss zu schicken, die den Verfassungsschutz abschaffen will, wird zu erörtern sein.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Wo steht das, Günter?)

Lesen Sie Ihren Antrag durch. Im letzten Satz steht, es solle geprüft werden, ob er abgeschafft werden kann. Genauso steht es drin. Ich kann noch lesen. Frau Kollegin Peter, ich möchte jetzt keine Zwischenfrage zulassen. - Ach, was soll’s, stellen Sie Ihre Zwischenfrage. Bitte schön!

(Heiterkeit.)

Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Lieber Kollege Becker, nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich in meinen Ausführungen klar dargelegt habe, dass die derzeitige Struktur einer Überprüfung, eines Neustartes bedarf und dass im Sinne der klassischen Strukturumbildung natürlich auch eine Abschaffung diverser Strukturen notwendig ist? Ich habe die V-Leute genannt und den MAD, aber nicht den kompletten Verfassungsschutz.

Sie haben in Ihrem Antrag im letzten Satz genau dies gefordert. Lesen Sie es einfach einmal durch. Ich habe Ihren Antrag nicht zur Hand, sonst würde

ich es vorlesen. Aber es ist so. Sie haben es gefordert. Sie müssen Ihre Anträge dann auch schon einmal selbst studieren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Grundgesetz Deutschlands sieht - genauso wie bei der Polizei - auch im Bereich des Verfassungsschutzes eine föderale Struktur vor, die sich mit Sicherheit bewährt hat. Gerade diese föderale Struktur gewährleistet eine effektive parlamentarische Kontrolle und eine klare politische Verantwortung für die Behörden vor Ort. Verfassungsschutz ist Schutz aller Bürger. Er sichert Menschenrechte, Freiheit und unsere Demokratie. Der Verfassungsschutz ist als Teil dieser wehrhaften Demokratie unverzichtbarer Bestandteil unserer grundgesetzlichen Verfassung.

Dem Ansinnen auf Zusammenlegung des saarländischen und des rheinland-pfälzischen Landesamtes für Verfassungsschutz, wie es die GRÜNEN fordern, erteilen wir deshalb eine klare Absage. Ich möchte die Problematik einer Zusammenlegung an einigen Beispielen erläutern. Grundsätzlich ist die Forderung auch nichts Neues. - Herr Kollege Ulrich, ich möchte jetzt meine Ausführungen gerne fortführen und werde keine Zwischenfrage mehr zulassen.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Da ich grundsätzlich nicht davon ausgehe, dass die GRÜNEN vorher eine Länderneugliederung durchführen wollen, stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen, auf die Antworten gegeben werden müssen. Wer soll bei zwei Parlamenten die verfassungsmäßige Kontrolle ausüben? Wer trägt bei einer zusammengelegten Behörde die parlamentarische Kontrolle? Es ist verfassungsrechtlich immens schwierig, zum Beispiel einen rheinland-pfälzischen Minister zu zwingen, einem saarländischen Landtagsausschuss Auskunft zu geben. Was ist, wenn beide Länder unterschiedlich regiert werden? Was ist, wenn unterschiedliche politische Gewichtungen vorliegen? Aktuell ist es zum Beispiel so, dass in Rheinland-Pfalz die mehrfach umgetaufte SED - DIE LINKE - vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Im Saarland steht die LINKE aus saarlandspezifischen Gründen nicht mehr unter Beobachtung, sehr wohl aber die kommunistische Plattform. - Sahra Wagenknecht hin oder her, die kommunistische Plattform steht bei uns unter Beobachtung.

(Mehrere Zurufe von der LINKEN.)

Wer legt bei unterschiedlicher politischer Ausrichtung in beiden Ländern die Prioritäten fest? Soll verstärkt der Rechtsradikalismus, der Linksradikalismus oder der Islamismus in den Fokus genommen werden? Wer bekommt als erster Ergebnisse von Feststellungen? Die rheinland-pfälzische Regierung oder wir als kleinerer Partner? Wie soll die Auswertung und Übermittlung an die Polizei geregelt werden?

(Abg. Becker (CDU) )

Was ist an Wochenenden? Wir haben hier im Saarland kurze Wege. Bei einer Zusammenlegung wäre das dahin.

Einer großen zentralisierten Behörde fehlen letztlich die Hintergrund- und auch die Personenkenntnis. Darüber hinaus sind bestehende persönliche Kontakte im Behördenumfeld wie zum Beispiel mit den Ausländerbehörden oder Einbürgerungsstellen ein nicht zu unterschätzender Vorteil bei der Bearbeitung komplexer Entwicklungen. Einen Vorteil bei der Zusammenlegung von Behörden kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Völlig fehl geht der Vorwurf in Ihrem Antrag, wonach das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst immer wieder aufgeweicht wurde. Gerade für das Saarland kann ich feststellen, dass diese Behauptung Unsinn ist und an der Realität völlig vorbeigeht.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Der saarländischen Polizei wurden in den vergangenen Jahren nur sehr behutsam und verantwortungsbewusst zusätzliche Befugnisse übertragen. So wurde zum Beispiel die Telekommunikationsüberwachung an das Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder an die Vorbereitung einer schweren Straftat geknüpft. Außerdem sind im Einklang mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung hohe staatliche Sicherungen wie Richtervorbehalt, zeitliche Befristung und die parlamentarische Kontrolle vorgesehen. Auf die Quellen Telekommunikationsüberwachung oder Online-Durchsuchung wurde im Saarland verzichtet, obwohl dies verfassungsrechtlich möglich wäre.

Meine Damen und Herren, bei allen Hürden, die uns der Rechtsstaat auferlegt, werden wir eines als CDU nicht tun: Wir werden unsere Sicherheitsorgane nicht so knebeln, dass der Schutz der Menschen in diesem Land gefährdet ist. Das wird es mit uns nicht geben.