Ich erinnere mich deshalb so gut an diesen Bürgerantrag, weil in meiner Heimatstadt Saarlouis im Jahre 1994 zum ersten Mal - ich glaube, nach 30 oder 40 Jahren bestehender Gesetzgebung - ein solcher Bürgerantrag in die Realität umgesetzt wurde. Es ging damals um ein Projekt der Saarbergwerke. Es ging um eine Waldvernichtung in Saarlouis. Durch diesen Bürgerantrag wurde damals ein komplettes Waldgebiet im Saarland erhalten. An diesem Beispiel will ich deutlich machen, dass eine Volksbeteiligung auf allen Ebenen - kommunale Ebene wie Landesebene - durchaus dazu führt, die Politik- und Demokratieverdrossenheit über inhaltliche Themenstellungen deutlich zurückdrängen zu können und dass es gelingt, eine große Zahl von Menschen an politischen Entscheidungen zu beteiligen, wenn man diesen Weg geht.
Die nächste Stufe zur Verbesserung dieser Gesetzgebung ist Mitte oder Ende der Neunzigerjahre geschehen, damals noch unter absoluter Mehrheit der Sozialdemokraten und unter Beteiligung der GRÜNEN. Man hat auf kommunaler Ebene die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung eingeräumt, was in der Folge zu der einen oder anderen Abstimmung im Saarland geführt hat. Die bekannteste Abstimmung
ist Ihnen allen wahrscheinlich noch relativ gut bekannt. Sie stammt aus dem Jahr 2007. Es ging um den Protest gegen das Kohlegroßkraftwerk in Ensdorf. Damals gab es nach mehreren Monaten lautstarker Proteste im Kreis Saarlouis und im gesamten Land eine Abstimmung in der Gemeinde Ensdorf. Sie hat dazu geführt, dass das Projekt Kohlegroßkraftwerk ad acta gelegt wurde, weil sich rund zwei Drittel der Bevölkerung gegen den Neubau des Kraftwerkes ausgesprochen haben.
Auch das ist ein Beispiel, wie es gelingt, Menschen konkret an politischen Entscheidungen zu beteiligen. Das war auch der Grund für uns GRÜNE, hier im Saarland endlich einmal Anschluss an andere Bundesländer zu finden, in denen die Möglichkeit des Volksbegehrens seit vielen Jahrzehnten Tradition hat - siehe Bayern. Vor diesem Hintergrund haben wir immer wieder entsprechende Initiativen gestartet, die im Koalitionsvertrag der Jamaika-Koalition letztendlich zum Erfolg geführt haben. Natürlich ist es so, dass wir GRÜNE uns in diesem Punkt nicht in allem so durchsetzen konnten, wie wir uns das gewünscht hätten, zum Beispiel in der Frage, über die wir gerade diskutiert haben - Amtseintragung oder freie Sammlung. Wir GRÜNE wären auch aufgrund unserer Erfahrungen für die freie Sammlung.
Frau Berg, ich habe eben eine entsprechende Zwischenfrage an Sie gestellt, weil Ihnen offenbar nicht bewusst war, dass selbst bei einer freien Sammlung die Verwaltungen durchaus in der Lage sind, bei diesen in einem kurzen Zeitraum zu überprüfen, ob das alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Natürlich kann man immer wieder über die eine oder andere Unterschrift streiten, unter welchen Bedingungen sie zustande gekommen ist. Aber wir wissen alle, wie Briefwahlen in Deutschland vonstatten gehen. Auch dort kann man immer wieder - das gilt für alle Parteien - bei der einen oder anderen Stimme streiten, wie sie zustande gekommen ist. Das ist durchaus vergleichbar.
Herr Meiser, sagen Sie nicht „Na, na“. - Insofern kann man durchaus über eine freie Sammlung und eine nachfolgende Überprüfung ernsthaft reden. Das wäre machbar und möglich. Daran würde nichts scheitern. Wir GRÜNE haben damals mit den Christdemokraten die Amtseintragung vereinbart; mit ihr können wir leben. Das andere wäre besser. Machbar ist beides. Unter dem Strich ist es aber so, dass wir mit diesem Entwurf im Saarland ein gutes Stück weiterkommen. In Zukunft wird es eher möglich sein, zu einer Volksabstimmung über diese oder jene Frage zu kommen. Aus diesem Grund werden wir der Überweisung in den Ausschuss zustimmen. Natürlich ist es so, dass wir uns an der einen oder anderen Stelle eine größere Beweglichkeit gewünscht hätten.
Dann habe ich etwas falsch verstanden. Entschuldigung. Dann habe ich mich geirrt. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will die verbleibenden Minuten der Debatte dazu nutzen, inhaltlich auf das einzugehen, was zum einen an Fragen gestellt worden ist und zum anderen, wie ich finde, der Erläuterung bedarf, um es im Zusammenhang einschätzen zu können.
Erster Punkt. Sehr geehrter Herr Kollege Augustin, Sie haben den Begriff der Staatsleistungen angesprochen. Es ist richtig: Solche Bezeichnungen sind auslegungsfähig und auslegungsbedürftig. Deshalb haben wir uns zum einen - Frau Kollegin Berg hat es bereits gesagt - darauf verständigt, dass wir im Volksabstimmungsgesetz eine einfachgesetzliche Legaldefinition verankern werden und in der Gesetzesbegründung definieren, was wir mit Staatsleistungen meinen. Ich zitiere aus der Begründung zu unserem Gesetzentwurf. Unter Ziffer 1 der Begründung zu Buchstabe a heißt es im zweiten Satz: „Als Staatsleistungen sollen zukünftig nur solche Leistungen gelten, die auf unmittelbare staatliche Geldleistungen gegenüber Gruppen oder Individuen abzielen.“
Sehr geehrter Herr Augustin, ich habe Ihren Ausführungen zur Beamtenbesoldung sehr aufmerksam zugehört. Sie sagten, es sei sinnvoll, einer bestimmten Gruppe nicht die Möglichkeit zu geben, unmittelbare staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. In diesem Zusammenhang wäre das die Beamtenbesoldung. Genau vor diesem Hintergrund haben wir uns dazu entschieden, die Staatsleistungen als einen der partiellen Ausnahmetatbestände zu verankern. Deshalb glaube ich, dass das ein Punkt sein könnte, der auch auf Ihre Zustimmung trifft.
Lassen Sie mich zum Zweiten auf den Zeitraum der Sammlung zu sprechen kommen. Sie vergleichen ja im Moment § 4 Abs. 2 des Volksabstimmungsgesetzes mit Ihrem Gesetzentwurf. Insofern ist es korrekt zu sagen, dass Sie sechs Monate mit zwei Wochen vergleichen. Allerdings haben Sie vielleicht dann auch zur Kenntnis genommen, dass wir in Art. 99 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung des Saarlandes davon sprechen, dass wir innerhalb von drei Monaten sammeln wollen. Das ist, wenn Sie vergleichen, eine ganz andere Kiste. Der Zeitraum der Schulung soll nach unserem Dafürhalten drei Monate und nicht zwei Wochen betragen - damit kein falscher Eindruck entsteht. Ich will Ihnen damit Folgendes sagen: In einem Land, dessen geografische Größe relativ begrenzt ist und dessen gesellschaftliche Einrichtungen wie Kirchen, Gewerkschaften, Parteien und Vereine hoch organisiert sind, sind 7 Prozent meiner Meinung nach etwas anderes als in einem großen deutschen Flächenland mit nicht so ausgeprägten zivilgesellschaftlichen Strukturen. Wir bewegen uns damit rein quantitativ im Mittelfeld, und ich denke, qualitativ sind wir Ihnen sogar schon entgegengekommen.
Abg. Augustin (PIRATEN) mit einer Zwischenfrage: Herr Theis, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass genau die von Ihnen angesprochenen Organisationsstrukturen vor allem dann ein Argument sind, wenn man freie Sammlungen hat und damit zum Beispiel im Verein statt durch Amtseintragung sammeln kann?
Ich nehme selbstverständlich gerne alles zur Kenntnis, was Sie im Rahmen einer Zwischenfrage zum Besten geben. Allerdings hatte zum einen Ihre Frage von vorhin mit dem, was ich vorhin ausgeführt habe, nichts zu tun, und zum anderen sind die zivilgesellschaftlichen Strukturen im Saarland und ihr hoher Organisationsgrad völlig unabhängig davon zu sehen, ob man in Straßen oder in Rathäusern sammelt.
Ich komme aber sehr gerne auf die amtliche Sammlung zu sprechen. Ich bin nämlich der Ansicht, dass Sie mit Ihrem Vorschlag an dieser Stelle den Initiatoren von Volksbegehren Steine statt Brot geben, denn Sie glauben, zu ordentlichen Verfahren kommen zu können, wenn in Fußgängerzonen Unterschriften gesammelt werden, die später stichprobenweise kontrolliert werden können. Herr Ulrich hatte zwar vorhin darauf hingewiesen, dass das auf der kommunalen Ebene funktioniert, aber es macht zumindest zeitlich gesehen einen Unterschied, ob ich 60.000 Unterschriften aus 52 Städten und Gemeinden auszuwerten habe oder ob ich eine solche Auswertung lediglich in einer Stadtverwaltung bei einer höchstens vierstelligen Unterschriftenzahl vornehmen muss. Wenn Sie nicht amtlich sammeln, Herr Kollege Augustin, verzögern sich die Überprüfungsverfahren, selbst wenn sie nur stichprobenweise erfolgen. Es könnte ja auch jemand auf die Idee kommen, etwas nicht zuzulassen und es auf die gerichtliche Klärung ankommen zu lassen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen doch, dass ein Volksbegehren relativ wenig Chancen auf Erfolg hat, wenn ein bestimmter Peak von Aufmerksamkeit überschritten ist. Deshalb sind diejenigen, die ein solches Volksbegehren betreiben, zu Recht darauf erpicht, dass die Verfahren zügig ablaufen, damit die Aufmerksamkeit für eine hohe Beteiligung und damit für einen Erfolg des Volksbegehrens genutzt werden kann. Meines Erachtens ist derjenige auf der falschen Seite, der behauptet, man gebe den Menschen mit der freien Unterschriftensammlung mehr. Ich glaube, Sie geben ihnen Steine statt Brot. Deshalb haben wir uns an dieser Stelle auf eine andere Regelung verständigt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen und noch eine grundsätzliche Frage erörtern. Sie haben die unterschiedlichen Hürden für den Erfolg bei Änderungen einfacher Gesetze einerseits und bei Verfassungsänderungen andererseits angesprochen. Es ist richtig: Es gibt hier unterschiedliche Hürden, die immer zwei Dinge in Betracht ziehen, nämlich zum einen die Frage, ob es eine Mehrheit innerhalb der Abstimmung gibt, und zum anderen die Frage, wie viele Personen teilgenommen beziehungsweise dafür gestimmt haben müssen. Das ist in der Tat etwas, womit man sich zumindest zwei Minuten intellektuell beschäftigen muss, um es zu verstehen. Aber, Kollege Augustin: Wer sein unmittelbar demokratisches Recht nutzen will, um die Verfassung zu ändern, das zentrale Dokument unseres politischen Zusammenlebens, das Dokument, in dem Grundrechte gewährt werden, das Dokument, in dem sich unser Staat selbst und wir uns als Gemeinschaft definieren, der braucht die zwei Minuten intellektueller Aufmerksamkeit, um das hinzubekommen. Auch unmittelbare Demokratie funktioniert nicht ohne An
strengung. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollte auch ein Signal des heutigen Tages sein. Wir fordern es sogar ein, damit unsere Demokratie weiterhin ein Erfolgsmodell bleibt. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst ein historisches Zitat. Willy Brandt hat einmal gesagt: Mehr Demokratie wagen. Die Überschrift des heutigen Tages könnte lauten: Mehr direkte Demokratie wagen. Ich denke, wir alle zusammen wagen heute diesen Schritt. Deshalb ist der heutige Tag ein guter Tag für die Saarländerinnen und Saarländer und die Demokratie hier im Saarland.
In der Tat - es ist beschrieben worden - geht ein langer Diskussionsprozess zu Ende. Zumindest seit ich diesem Haus angehöre, seit dem Jahr 2004, haben wir uns mit der Frage beschäftigt, wie wir die direktdemokratischen Elemente in unserer Verfassung, aber auch einfachgesetzlich so verbessern können, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern als nutzbare Instrumente zur Verfügung stehen. Vor dem heutigen Tag war es nicht möglich, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der nicht nur den guten Willen zur Verbesserung dokumentiert, sondern ihm auch zur Umsetzung verhelfen kann, also einen Gesetzentwurf, der eine Mehrheit in diesem Haus erhält. Auch vor diesem Hintergrund ist der heutige Tag ein guter Tag, denn wir reden heute nicht nur über direkte Demokratie, sondern verbessern sie unmittelbar.
Ich kann durchaus nachvollziehen, dass in der Debatte noch einmal darauf hingewiesen worden ist, dass man sich an der einen oder anderen Stelle noch weitergehende Verbesserungen gewünscht hätte, aber ich denke, das Entscheidende ist, dass wir diese Diskussion jetzt wirklich zu Ende bringen und uns an dem orientieren, was mehrheitsfähig und machbar ist. Genau das tut der vorliegende Gesetzentwurf. Es geht nicht darum, sich zwischen dem System der parlamentarischen und dem der plebiszitären Demokratie zu entscheiden, sondern es geht um eine sinnvolle und vor allem auch notwendige Ergänzung dessen, was wir bisher vorliegen haben. Ich will in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass es in der Geschichte des Saarlandes noch keinen erfolgreichen Volksentscheid gab. Dies ist der Beleg dafür, dass zumindest die bisherige Ausgestaltung plebiszitärer Elemente nicht
geeignet ist, diese mit Leben zu erfüllen. Insofern sind die Ergänzungen, die wir heute beschließen wollen, mehr als notwendig. Das Ranking des Vereins „Mehr Demokratie“ hat immer wieder belegt, dass wir auf dem letzten Platz lagen. Ich bin zuversichtlich, dass wir diesen letzten Platz jetzt verlassen werden. Wir halten es durchaus für sinnvoll, die Bürgerinnen und Bürger nicht nur alle fünf Jahre zu befragen, sondern ihnen die Gelegenheit zu geben, auch zwischen den anstehenden Wahlen ihre Meinung zu einzelnen Themen mit uns zu diskutieren, sie dem Parlament mit auf den Weg zu geben oder für den Fall, dass der Volksentscheid erfolgreich ist unmittelbar in die Umsetzung zu bringen.
Letztendlich ist es allerdings eine Frage des Wie. Wie gestaltet man es aus? Es geht darum, bürgerunfreundliche Regelungen in bürgerfreundliche Regelungen zu transformieren. Dazu gibt es eine ganze Reihe von Stellschrauben. Wir haben an all diesen Stellenschrauben gedreht. Ich will darauf hinweisen, dass es immer darauf ankommt, am Zusammenspiel dieser Stellschrauben zu drehen. Es nutzt nichts, die Quoren bis ins Unendliche abzusenken und an anderen Stellschrauben nichts zu machen. Solche Fragen hatten wir in diesem Hause auch schon diskutiert. Es nutzt also nichts, bei der Frage des Finanztabus überhaupt nichts zu machen und die Quoren zu senken und damit weiterhin einen Zustand aufrechtzuerhalten, durch den die Mehrzahl der Themen, die möglicherweise die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land bewegen, von einer Volksgesetzgebung ausgeschlossen wird. Deshalb haben wir, was die einzelnen Stellschrauben angeht, diesen Gesetzentwurf in einem sehr vernünftigen Mix formuliert.
Eine der wesentlichen Stellschrauben - das habe ich eben bereits andiskutiert - ist die Frage des Finanztabus. Die bisherige Regelung sah vor, dass wir ein absolutes Finanztabu in diesem Land hatten. Mit anderen Worten: Immer wenn ein Gesetzentwurf sich auch nur mit einem Euro im Haushalt bemerkbar gemacht hätte - im Übrigen auch, wenn es ein Sparvorschlag gewesen wäre -, wäre ein Gesetzgebungsverfahren ausgeschlossen gewesen. Ich glaube, es ist allen in diesem Haus klar und es wurde auch zum Ausdruck gebracht, dass eine solche Regelung eine Verhinderungsregelung ist, die mit den Regelungen, die wir gefunden haben, abgeschafft werden kann. Natürlich haben wir den Blick darauf, dass der Haushaltsgesetzgeber, der nun einmal das Parlament ist, weiterhin die Möglichkeiten hat, politische Arbeit in diesem Hause zu leisten und sich den Aufgaben zu stellen, die wir alle zu erfüllen haben, nämlich die Einhaltung der Schuldenbremse für die Zukunft zu gestalten.
Mit der Abschaffung des absoluten Finanztabus haben wir einen sehr weiten Raum eröffnet. Das ist gut, denn damit kann eine Vielzahl von Themen aufgegriffen werden, für die es bisher einen völligen Ausschluss gab. Was die Themen Quoren und Mehrheiten angeht, ist eben schon darauf hingewiesen worden, dass es hier qualitative Unterschiede gegenüber dem gibt, was wir bislang hatten. Das Gleiche gilt für den Punkt der Fristen. Auch das ist wichtig. Nun kann man darüber diskutieren, ob man zwei, drei oder vier Monate macht, entscheidend ist, dass das, was wir bisher hatten, völlig ungeeignet war. Auch hier ist die Frage des Zusammenspiels entscheidend. Es nutzt nichts, ein niedriges Quorum zu haben, wenn man es innerhalb von zwei Wochen erreichen muss. Umgekehrt nutzen einem auch sechs Monate nichts, wenn das Quorum oder die Mehrheit allzu hoch angesetzt wird.
Das Instrument der Volksinitiative wird im Übrigen neu eingeführt und bildet damit meiner Ansicht nach ein sehr niedrigschwelliges Instrument, mit dem deutlich wird, was die Bürgerinnen und Bürger im Landtag diskutiert haben wollen. Die 5.000 Stimmen Einleitungsquorum machen deutlich, dass wir die Bürgerinnen und Bürger nicht ausschließen wollen, auch nicht bei anderen Themen, wenn sie sie denn im Landtag diskutiert wissen wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Koalition setzt heute das um, was vor der Wahl von den einzelnen Koalitionspartnern versprochen worden ist. Sie setzt das um, was im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist. Es ist auch so - das darf man an dieser Stelle sicherlich auch erwähnen -, dass an dem einen oder anderen Punkt Verbesserungen gegenüber dem Jamaika-Entwurf erreicht werden konnten. Herr Kollege Ulrich, ich freue mich, dass die GRÜNEN-Fraktion ihre Zustimmung signalisiert hat. Es war ja auch ein gemeinsamer Weg, den wir in der Vergangenheit bei diesem Thema beschritten haben. Die Koalition packt damit das Thema bereits nach einem halben Jahr an und nicht erst nach zweieinhalb Jahren, wenn möglicherweise politische Projekte durchgesetzt sind. Es ist zutiefst demokratisch, wenn man eine solche Verfassungsänderung zu Beginn einer Legislaturperiode durchführt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weder die Koalition noch die Regierung braucht sich vor den Bürgerinnen und Bürgern zu fürchten. Die Politik darf es im Übrigen auch nicht, sondern wir sollten im Gegenteil die Bürgerbeteiligung aktiv einfordern. Wir sollten die Bürgerinnen und Bürger geradezu dazu ermuntern. Was wir heute auf den Weg bringen, ist ein Zeichen in diese Richtung. Es ist ein Zeichen, das von diesem Tag ausgeht. Wir schaffen einerseits Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten, andererseits fordern wir sie aber auch ein, und zwar nicht nur bei Einzelfragen, sondern auch bei Wahlen, also nicht
nur, wenn es um persönliche Interessen geht, sondern auch wenn es um das Große und Ganze geht. Diesen Anspruch sollten wir als Politik umgekehrt am heutigen Tage formulieren dürfen.
Meine Damen und Herren, abschließend will ich feststellen, dass der Gesetzentwurf zu deutlichen Verbesserungen führt. Deshalb ist heute ein guter Tag für die Demokratie im Saarland, ein guter Tag für die Saarländerinnen und Saarländer.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Drucksache 15/140. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassung und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen. Deshalb frage ich: Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen Drucksache 15/140 unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/140 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Ablehnung durch die Fraktion der PIRATEN und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der PIRATEN-Landtagsfraktion Drucksache 15/120 - neu. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes der PIRATEN-Landtagsfraktion Drucksache 15/120 - neu - unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/120 - neu - in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, abgelehnt die Koalitionsfraktionen.