der Debatte in diesem Sommer kurz aufzeigen und vielleicht zum besseren Verständnis für manche Befindlichkeiten Revue passieren lassen.
Diejenigen, um die es wirklich geht, machen sich, wie wir eben gehört haben, parteiübergreifend für die Absenkung des Wahlalters stark. Wer will da eigentlich noch Nein sagen? Das fragt die Saarbrücker Zeitung in einem Kommentar wirklich zu Recht. Junge Menschen - das wissen wir - stecken mit 16 Jahren oft mitten in der Ausbildung oder bereiten sich auf das Abitur vor. Sie sind straf- und religionsmündig. Sie haben ein Recht darauf, mitzuentscheiden, wie es im Land oder in ihrer Kommune weitergehen soll. Man muss attestieren, dass junge Menschen bereit sind, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Auch das wurde eben eindrucksvoll von jeder Seite bestätigt. Der Alterspräsident dieses Parlaments, der auch Vizepräsident dieses Hohen Hauses ist, fordert daher völlig nachvollziehbar und absolut zu Recht ein Wahlrecht mit 16 auf kommunaler und auf Landesebene. Auf der anderen Seite tut ein noch relativ junger Generalsekretär einer größeren Partei in diesem Land das Ganze als plakative Anbiederung ab und reduziert die Diskussion auf Rechte und Pflichten. Die Befürchtung ihrer Entkoppelung wertet er als Signal der Beliebigkeit. Also Kolleginnen und Kollegen, dieses ewig gestrige Argument sollte man sich wirklich nicht zu eigen machen. Aus meiner Sicht ist die Absenkung des Wahlalters weniger eine juristische Fragestellung als eine politische. Man muss einfach sagen: Alle Generationen sollten an der Willensbildung beteiligt sein. Herr Kollege Theis, das altbackene Gegenargument, Jugendliche seien in ihrer Entwicklung noch nicht weit genug, um mit 16 wählen zu können, ist längst überholt und hinreichend widerlegt, sei es in der politischen Diskussion, in Jugendstudien oder einfach durch den Zeitgeist. Außerdem empfinde ich Ihre Argumentation als eine Überheblichkeit Jugendlichen gegenüber, die meine Fraktion und ich absolut nicht teilen.
Wir sind in vielem Schlusslicht, Herr Kollege, aber in dieser Angelegenheit könnten wir ja vielleicht einmal wie andere Vorreiter sein - im Sinne von mehr Demokratie, was sich ja alle Parteien gern ans Revers heften.
Meine Damen und Herren, wählen ist ein Bürgerrecht, ein Menschenrecht. Wie gesagt: Alle Jugendstudien bestätigen, dass 16-Jährige im gleichen Maß politisch interessiert sind wie 18-Jährige. Also kleinkarierte Unterscheidungen sind an dieser Stelle absolut fehl am Platz. Denken Sie einmal daran, wie kompetent sich Schülerinnen und Schüler, die den Landtag besuchen, mit den Abgeordneten politisch auseinandersetzen! Da muss ich wirklich eine Lanze
für die 16-Jährigen brechen. Sie sind locker in der Lage, zu sehen, was mit der eigenen Stimme passiert, worum es geht, wenn zum Beispiel vor Ort ein Schwimmbad geschlossen wird. Und sie sind auch durchaus imstande, eine verantwortungsbewusste Wahl zu treffen. Das fürchten natürlich einige; das ist mir auch völlig klar. Vielleicht deswegen die etwas aufgeregte Diskussion.
Die Jugendorganisationen aller Parteien sehen das genauso, und wenn wir uns jetzt hier im Parlament umschauen, dann gibt es ganz klar eine breite Mehrheit für die Umsetzung dieses wichtigen Anliegens für mehr Mitbestimmung. Da blicke ich jetzt einmal in Richtung SPD und zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten eine Äußerung des Kollegen Heiko Maas im Hamburger Abendblatt: „Ich will deswegen, dass sich Jugendliche schon ab 16 aktiv einbringen können, bei der Kommunalwahl, aber auch in Landtagsund Bundestagswahlen.“ Das hat er immer wieder betont; dazu gibt es zig Pressemitteilungen.
Und es gibt noch eine weitere hochinteressante Pressemitteilung des Kollegen Jost von vor einem Jahr. Ich zitiere - weiterhin mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident - aus dieser sehr interessanten Pressemitteilung: „Die SPD Saar kritisiert die ablehnende Haltung der Saar-CDU zu einem Wahlalter ab 16 Jahren auf kommunaler Ebene.“ - Herr Jost regt sich ganz fürchterlich auf, dass die Saar-CDU ohne Debatte dieses Thema einseitig für beendet erklärt hat. Er bewertet die damalige Koalition. Er sagt, die Koalition werde nur machttaktisch zusammengehalten. Es knirsche mal wieder gewaltig im Koalitionsgebälk. - Herr Kollege Jost, recht haben Sie. Sie sagen, „gerade junge Menschen wollen nicht nur mitreden, sondern auch mitentscheiden können. Zumindest auf kommunaler Ebene wäre das mehr als einen Versuch wert.“ - Ja, das haben Sie gesagt. Da stimme ich Ihnen auch vollkommen zu. Bekennen Sie jetzt Farbe. Stimmen Sie nachher mit uns. Darum geht es.
Dann lese ich Pressemitteilungen der Jusos, Herr Kollege Thul. Seit Jahren und immer wieder haben Sie das gefordert.
Heute machen Sie einen Rückzieher. Der Anfang Ihrer Rede war wirklich glaubwürdig und gut, aber dann kam allmählich der absolute Schlenker. Ich finde es sehr schade, wenn man diese Chance nicht nutzt. Ich sage Ihnen noch etwas. Es ist einfach schade und schwach zu sehen, was sich im Rahmen der Koalitionsverhandlungen abgespielt hat. Wenn die Frau Ministerpräsidentin vor der Wahl sagt, das ist ein No Go, dann knickt die SPD Saar ein und macht diesen Kurs mit. Unglaubwürdiger geht es nicht mehr, Kolleginnen und Kollegen.
Ich fasse zusammen. Nutzen Sie diese Chance, heute mehr Demokratie zu wagen. Es ist ein Riesenthema. Alle wollen es. Es ist eine breite Mehrheit vorhanden. Bekennen Sie Farbe oder lassen Sie wenigstens zu - vielleicht schaffen Sie das -, dass der Entwurf heute die Erste Lesung passiert und in den Ausschuss geht, sodass wir eine breite Anhörung zu diesem wichtigen Thema führen können. Das ist ein konstruktiver Vorschlag von unserer Seite. Gehen Sie in sich. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Unter Tagesordnungspunkt 4 diskutieren wir heute die Weiterentwicklung das ist in dem einen oder anderen Redebeitrag bislang auch deutlich geworden - unseres Landtagsund Kommunalwahlrechtes und damit des zentralen Rechtes der Bürger in einer parlamentarischen Demokratie - das Recht auf Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen und damit das Recht zur Mitbestimmung über die Geschicke einer Gemeinschaft, über die Politik in einer Stadt, in einer Kommune, in einem Land, und wenn man es weiterdenkt, was der eine oder die andere nach den Redebeiträgen hier tun wird, auch in einer Nation und in Europa. Wir diskutieren über ein Recht, für das in der Geschichte so viele Menschen bereit waren, ihr Leben und ihre Freiheit zu opfern, für dieses Recht, das keine Selbstverständlichkeit ist, sondern das selbst in Deutschland erst seit 22 Jahren nach dem Ende der DDR für alle Deutschen Realität geworden ist. Noch heute riskieren Menschen in Ländern wie Syrien und in anderen Teilen der arabischen Welt, in sozialistischen Diktaturen wie Kuba oder Nordkorea, in Autokratien wie Weißrussland ihr Leben, ihre Freiheit, ihre berufliche und private Zukunft nur für das einfache Recht, an echten, allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen teilnehmen zu können.
Dieses zentrale Recht ist heute das Thema, und nicht eine bildungspolitische Veranstaltung, auch kein bildungspolitisches Werbegeschenk für Politikunterricht, sondern das zentrale Recht in einer repräsentativen Demokratie. Darüber sprechen wir heute. Das alles zeigt: Das Recht, über das wir heute reden, ist nicht irgendein Recht, sondern zentrales, wesentliches, wichtigstes demokratisches Bürgerrecht unserer Demokratie. Die Altersgrenze, über die wir heute sprechen, ist auch nicht irgendeine Altersgrenze, sie ist vielmehr die Altersgrenze, die die
Teilhabe an diesem wertvollsten Bürgerrecht unserer freien Demokratie regelt. Daher sollten wir auch mit der gebotenen Sorgfalt, sehr geehrte Frau Kollegin Spaniol, über diese Altersgrenze sprechen. Denn auch wenn diese Altersgrenze ohne Zweifel die wichtigste in einer Demokratie ist, so ist sie nicht die einzige, die in einem bestimmten Lebensbereich die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben regelt. Dabei ist bei jeder Altersgrenze - die eine oder andere wurde bereits genannt - immer der Zusammenhang zu sehen zwischen der abstrakt-generellen Reife von Menschen eines bestimmten Alters und dem Lebensbereich, zu dem der Zugang geregelt wird.
Vor dieser Aufgabe sieht sich der Gesetzgeber in vielen Lebensbereichen, von denen ich nur einige beispielhaft nennen will. Wichtig ist - das ist vielleicht auch eine Antwort auf Ihr Beispiel der Besuchergruppen -, dass es immer um die abstrakt-generelle Reife geht und nie um individuelle Reife, die zu beurteilen ich mir nie anmaßen und zumuten würde. Ich kenne Zwölfjährige, die politisch reifer sind als so mancher Ältere, den ich auch kenne - natürlich nicht hier im Hause. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nicht das Thema. Es geht um die abstrakt-generelle Reife einer bestimmten Altersgruppe.
Es gibt viele Bereiche, in denen wir Altersgrenzen einziehen, weil wir sagen, dort ist diese Reife nicht erreicht. Zum Beispiel das Recht, am Wochenende, solange man will, in der Diskothek zu feiern, erwirbt ein junger Mensch in Deutschland mit 18 Jahren. Das Recht, harte Alkoholika zu trinken, erwirbt ein junger Mensch in Deutschland mit 18 Jahren. Das Recht, allein als Fahrer eines PKW am Straßenverkehr teilzunehmen, erwirbt ein junger Mensch in Deutschland frühestens mit 18 Jahren. Auch das Recht, gültige Verträge abzuschließen - also der vollständige Zugang zum Rechtsverkehr -, ist an die Altersgrenze von 18 Jahren geknüpft. Erst mit 18 kann ein junger Mensch einen Handy-Vertrag abschließen, erst mit 18 kann ein junger Mensch ein Moped auf Raten kaufen und erst mit 18 kann er eine Zeitung abonnieren. Erst mit 18 Jahren erlaubt es das deutsche Recht einem jungen Menschen, ohne seine Eltern einen Vertrag für einen DSL-Anschluss für sein eigenes Laptop in seinem eigenen Zimmer abzuschließen, obwohl er davon mit Sicherheit mehr versteht als diejenigen, die das Recht haben, ihm dies zu genehmigen.
Aber nicht nur die Rechte erwirbt ein junger Mensch mit Erreichen der Volljährigkeit, auch die Pflichten sind an diese Altersgrenze gebunden. Bestes Beispiel dafür - das ist vorhin etwas schräg dargestellt worden - ist die Pflicht, sich grundsätzlich dem Erwachsenenstrafrecht zu unterwerfen. Dies beginnt ebenso mit 18 Jahren, auch wenn wir alle wissen, dass die Gerichte regelmäßig auf Heranwachsende
bis 21 Jahre das Jugendstrafrecht anwenden, weil sie bei den jugendlichen Delinquenten gerade nicht von der notwendigen sittlichen Reife ausgehen. All das zeigt: Das deutsche Recht sieht mit Erlangen der Volljährigkeit von 18 Jahren eine abstrakt-generelle Grenze erreicht, an der generell die erforderliche Reife angenommen werden kann, die zur vollständigen, alleinigen Teilhabe am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und am politischen Leben befähigt. Nur bei der Anwendung von Erwachsenenstrafrecht erlauben wir eine individuelle Beurteilung des heranwachsenden Straftäters. Dort lehnen die Gerichte - wie bereits ausgeführt - die erforderliche Reife bei Heranwachsenden ab.
Für die heutige Debatte ist interessant, dass keine dieser Altersgrenzen in der Politik umstritten ist. Wenn Sie ernsthaft argumentieren würden, wenn es Ihnen wirklich darum gehen würde, auf ein generell früheres Erreichen der notwendigen Reife von Menschen zu reagieren, dann müssten Sie all diese Altersgrenzen ebenso infrage stellen. Das tun Sie aber nicht. Bei allem Respekt, den ich vor dem Abschluss von Handy-Verträgen, vor dem Abonnement von Zeitungen oder vor dem Abschluss von Versicherungsverträgen habe, bei allem Respekt, den ich vor der Bedeutung von Autofahren für uns habe, bei aller Bedeutung, die der Disco-Besuch für den Einzelnen haben mag, das wertvollere Recht, das wichtiger ist für unsere Gesellschaft als Autofahren und mit dem Handy zu telefonieren, ist das Recht, in den Wahlen über das Schicksal seines Landes mitbestimmen zu können. Deshalb ist es zumindest widersprüchlich, gerade hier die Anforderung an die notwendige generelle Reife nicht so ernst nehmen zu wollen. Im Gegenteil müsste es doch heißen, je wertvoller das Recht und je wichtiger für die Gesellschaft, desto höhere Anforderungen müssen wir stellen. Alles andere ist widersprüchlich und zu kurz gedacht. Auch deshalb werden wir heute Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Viel mehr noch als der Wertungswiderspruch, den Sie beim Zugang zu bürgerlichen Rechten hervorrufen würden, wiegt - Frau Kollegin Spaniol, ich kann daran nichts Lächerliches finden - das fatale Signal, das von dem Auseinanderfallen von Volljährigkeit und damit der Pflichten, die damit verbunden sind, und dem Recht zur Wahlteilnahme ausgehen würde. Eine Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn Rechte und Pflichten nicht voneinander abgekoppelt werden. Eine Gesellschaft, die diesen Grundsatz nicht beherrscht, das ist meine feste Überzeugung, beraubt sich einer wichtigen Grundlage. Rechte und Pflichten gehören zusammen. So einfach ist das. Auch deshalb werden wir den Gesetzentwurf, den Sie heute Morgen eingebracht haben, ablehnen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
In dem Ziel, das Sie mit dem Gesetzentwurf verfolgen, sehr geehrte Kollegin Spaniol - und das ist ja auch in der Rede des Kollegen Thul deutlich geworden -, sind wir uns allerdings einig. Die Stärkung der politischen Partizipation - ich denke, das kann ich für alle hier sagen - liegt uns am Herzen. Das Ziel, junge Menschen an demokratische Prozesse heranzuführen, ihre Teilnahme an gesellschaftlichen Prozessen zu stärken, nicht nur als Jugendliche, sondern auch als zukünftige Erwachsene, ist nicht nur richtig, sondern auch wichtig. Jemandem, der seit 18 Jahren in der größten politischen Jugendorganisation des Landes aktiv ist, brauchen Sie das nicht zu sagen.
Allerdings wirft der Gesetzentwurf die Frage auf, ob die Absenkung des Wahlrechts überhaupt diesem Ziel dient. Führt denn ein früheres Recht auf Teilnahme an Wahlen dazu, dass sich mehr Menschen im jugendlichen Alter und auch später an Wahlen beteiligen? Die Erfahrungen, die in den Ländern gesammelt worden sind, die das Wahlrecht mit 16 im Land oder der Kommune bereits eingeführt haben, zeigen leider genau das Gegenteil. Bei den Kommunalwahlen in Bremen im Jahr 2007 lag die Wahlbeteiligung bei Jugendlichen bei 44,3 Prozent, während insgesamt 56,6 Prozent zur Urne gingen, obwohl die Einführung des Wahlrechts ab 16 mit großem kommunikativem Aufwand begleitet worden war. Bei den Wahlen zur Bremer Bürgerschaft im Jahr 2011 lag die Beteiligung der 16- bis 21-Jährigen bei 48,6 Prozent, während insgesamt 56,7 Prozent wählen gingen. Bei den Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt im Jahr 1999 lag die Wahlbeteiligung der 16- und 17-Jährigen bei 40 Prozent, im Jahr 2009 nur noch bei 29,3 Prozent. Also weit entfernt von der allgemeinen Wahlbeteiligung und nach Abebben der anfänglichen relativen Euphorie beschämend niedrig. Das alles zeigt: Das Ziel, das Sie verfolgen, ist das richtige, aber der Weg, den Sie gewählt haben, führt nicht dorthin. Daher werden wir diesen Weg auch nicht mitgehen.
Nicht nur wir lehnen das Wählen mit 16 ab. Auch die Jugendlichen selbst haben in der Vergangenheit in zahlreichen repräsentativen Umfragen die Absenkung des Wahlalters abgelehnt. Die Shell-Jugendstudie ist bereits zitiert worden, sie ergab - unabhängig von dem Professor, den Sie eben namenlos zitiert haben -, dass gerade einmal 24 Prozent der 12bis 25-Jährigen die Forderung nach Einführung des Wahlrechts mit 16 unterstützen. 52 Prozent lehnten sie strikt ab und 23 Prozent war es einfach egal, was bei der Fragestellung mehr oder weniger auf eine Ablehnung hinausläuft.
Eine weitere repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes FORSA im Jahr 2010 in Berlin ergab, dass 63 Prozent der 14- bis 29-Jährigen die
Absenkung ablehnten, in der Bevölkerung insgesamt sogar 77 Prozent der Befragten. Selbst eine Umfrage der jungen GRÜNEN in der Region Ostalb, die zwar nicht repräsentativ ist, aber von denjenigen, die befragt haben, trotzdem für interessant gehalten wird, ergab, dass 58 Prozent der befragten 550 Schüler in Aalen ein früheres Wahlrecht ablehnten; gerade einmal 24 Prozent teilten diese Forderung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diejenigen, die es angeht, diejenigen, die es wissen müssen, wollen es selbst mehrheitlich nicht. Das jedenfalls - gestatten Sie mir diese Anmerkung - spricht für die sittliche Reife dieser Altersgruppe. Das wäre fast ein Argument für sie. Aber wenn sie es nicht wollen, dann sollten wir sie auch nicht zwangsbeglücken. Auch deshalb werden wir Ihren Gesetzentwurf nicht unterstützen.
Ich möchte am Schluss - die meisten Redner haben ja auf dieses sowohl falsche als auch dümmliche Argument verzichtet - noch eines klarstellen, was soeben Frau Kollegin Spaniol gesagt hat. Der Vorwurf und bisweilen in den Medien geäußerte Kritik an der CDU, die CDU lehne die Absenkung des Wahlrechts auf 16 ab, weil sie Angst habe vor der jugendlichen Wählerschaft -
schlägt sich aber im Alter der Fraktion nicht wirklich nieder. Für Ihre Wählerschaft gilt im Übrigen das Gleiche.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Partei mit der größten und mitgliederstärksten politischen Jugendorganisation im Land,
die Partei mit den meisten jungen kommunalen Mandatsträgern im Land, die Partei, die sowohl im saarländischen Landtag, sehr geehrter Herr Kollege Lafontaine, als auch im Deutschen Bundestag die meisten jungen Menschen auch in Führungspositionen hat, das ist nicht irgendeine linke Partei, das sind mit Abstand auch nicht Sie, Herr Lafontaine, das ist die Union. Deshalb ist die Union bei Landtagswahlen auch regelmäßig stärkste Kraft vor allen anderen Parteien. Das zeigt, jugendliche Erstwähler sind zwar jung, aber sie sind nicht blöd. Wir haben großes Vertrauen in sie, wir lehnen aber gemeinsam mit der Mehrheit der Jugendlichen die Absenkung des Wahlrechts ab. Daher werden wir heute Ihren Gesetzentwurf ablehnen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jugendlichen wird immer früher Verantwortung übertragen, bedingt durch vorgezogene Schulabschlüsse und Berufsausbildungen. Jugendliche sind auch hinsichtlich ihrer sozialen Kompetenz, ihrer Reife und ihrer intellektuellen Urteilsfähigkeit heute schon früher reif als noch vor einigen Jahrzehnten. Sie sind heute mit 16 Jahren auch politisch entscheidungsfähiger als noch vor einigen Jahrzehnten. Ihnen werden aber im Gegenzug keine neuen Rechte eingeräumt. Hier besteht offenbar ein Widerspruch, der unter anderem dadurch aufgelöst werden kann, dass Jugendliche viel stärker an politischen Entscheidungen beteiligt werden.
Auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, hat vor einiger Zeit - da war er noch Vizepräsident - die Auffassung vertreten, dass eine Wahlentscheidung heute mit 16 Jahren durchaus getroffen werden könne. Das hat er im Hamburger Abendblatt 2009 geäußert. Die Erweiterung des aktiven Wahlrechts für Jugendliche bei Landtags- und Kommunalwahlen ist ein Gewinn an Selbstbestimmung und Teilhabechancen und trägt zur Belebung der demokratischen Kultur der gesamten Gesellschaft bei. Unsere Demokratie lebt heute von Mitbestimmung mehr denn je. Jeder engagierte Jugendliche, der wählen will, sollte daran mitwirken und sein Umfeld aktiv gestalten können.
Es sind doch gerade die jungen Generationen - das hat Kollege Thul eben dargestellt -, die die politischen Entscheidungen ihr ganzes Leben lang tragen müssen, oft auch in die nächsten Generationen hinein, sei es im Bildungsbereich mit direkten Auswirkungen auf die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler, sei es in der Energiepolitik - mit der Wahl der Energieträger entscheiden wir darüber, wie sich der Klimawandel entwickelt, wie sich die Energiepreise entwickeln -, sei es in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, die die Schicksale der Menschen oft während des ganzen Lebensweges und generationenübergreifend begleiten.
Außerdem kann die Senkung des Wahlalters gerade für diejenigen Jugendlichen ein motivierendes Signal sein, die der Politik bisher den Rücken kehrten, denn die frühzeitige Ausübung des Wahlrechts führt bei Jugendlichen nicht nur zu einer stärkeren Identifizierung mit der Demokratie, sondern auch, wie nach der Absenkung des Wahlalters auf 16 in Bremen durchaus festgestellt wurde, zu weniger Politikverdrossenheit in dieser Altersstufe. Natürlich muss