Außerdem kann die Senkung des Wahlalters gerade für diejenigen Jugendlichen ein motivierendes Signal sein, die der Politik bisher den Rücken kehrten, denn die frühzeitige Ausübung des Wahlrechts führt bei Jugendlichen nicht nur zu einer stärkeren Identifizierung mit der Demokratie, sondern auch, wie nach der Absenkung des Wahlalters auf 16 in Bremen durchaus festgestellt wurde, zu weniger Politikverdrossenheit in dieser Altersstufe. Natürlich muss
sich das setzen, es muss auch begleitet werden durch entsprechende Bildungsprogramme in den Schulen, in den Vereinen und Verbänden. Allein schon das sollte Motivation sein, eine Änderung des Wahlrechts vorzunehmen, und das ist sicherlich kein fatales Signal, Herr Theis.
Leider blockiert die CDU hier immer noch. Es ist die Rede von plakativer Anbiederung. Abgesehen davon, dass ich vermute, dass die CDU in wenigen Jahren auch hier dem Trend der Zeit folgen und ihre Fundamentalopposition aufgeben wird, halte ich das für eine Ignoranz der Interessen der jungen Generation, die in der Tat nicht blöd ist, wie Sie das eben bestätigt haben.
Was Sie vor wenigen Tagen in diesem Kontext zum Mitfahren in Nachtbussen geäußert haben, Herr Theis, erschließt sich mir überhaupt nicht. Ich habe das Projekt mit großer Überzeugung vorangebracht. Es geht höchstens darum, dass man sich entscheiden kann, ob man um drei oder vier Uhr nachts heimfahren kann, aber was das mit aktiver Mitbestimmung zu tun hat, weiß ich nicht.
Die SPD Saar kritisierte noch vor Kurzem die ablehnende Haltung der Saar-CDU zu dem Wahlalter ab 16 und attestierte der Jamaika-Koalition, dass die Inhalte der einzelnen Parteien nicht vereinbar seien. Herr Jost, beim Thema Wahlalter ab 16, aber auch bei einer Reihe weiterer Themen - zum Beispiel Vermögensabgabe, darüber streiten wir ja auch des Öfteren - müssen Sie nun erklären, warum Sie sich hier nicht durchsetzen können. Uns wurde immer vorgeworfen, wir hätten sehr viel durchgesetzt, obwohl wir ein kleiner Koalitionspartner waren. Sie sind ein sehr großer Koalitionspartner auf Augenhöhe. Deswegen hoffe ich, dass sich die SPD in den nächsten Jahren stärker durchsetzen kann, dass die Erklärung der Jusos, wonach sie von der künftigen saarländischen Landesregierung erwarten, dass mit einer Wahlrechtsreform Jugendliche ab einem Alter von 16 bei den Wahlen im Saarland ihre Stimme abgeben dürfen, dazu führt, dass sich hier etwas entwickelt. Ich hoffe, wenn die Sozialdemokratie sich mehr für die Rechte junger Menschen einsetzt - wie es hier in der Erklärung auch heißt -, sich das auch hier im Plenum in Stimmen niederschlägt. Sie sollten Ihren Worten Taten folgen lassen und bei der Initiative für die Absenkung des Wahlalters zustimmen. Das ist auch Ihr aktives Wahlrecht hier im Plenum. Machen Sie davon Gebrauch und stimmen Sie dem Antrag der drei Parteien zu. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf ein paar Dinge eingehen, die hier gesagt wurden. Es gab unter anderem die implizite Unterstellung von Herrn Thul, wir würden versuchen, hier einen Keil zwischen die beiden Koalitionsparteien zu treiben. Wir haben den Gesetzentwurf eingebracht, weil er Teil unseres Wahlprogramms ist. Das ist einer der Teile, die auch in den Wahlprogrammen der anderen Oppositionsfraktionen enthalten sind. Von daher haben wir ihn mit den anderen Fraktionen zusammen eingebracht. Dass er auch noch im Programm der SPD ist - also somit insgesamt im Programm von vier der fünf Fraktionen -, war dabei ein netter Bonus, aber die SPD hat den Gesetzentwurf nicht mit eingebracht.
Ein anderer Grund, warum wir das aus unserem Programm, das schon vor der Wahl 90 Punkte umfasste, recht früh eingebracht haben, ist einfach der, dass Bürgerbeteiligung bei uns ein zentrales Thema ist. Bürgerbeteiligung bedeutet eben auch, 16-Jährige bei Bildungsthemen mitentscheiden zu lassen. Bürgerbeteiligung bedeutet allgemein, diejenigen, die es betrifft, mitentscheiden zu lassen. Deswegen war das für uns ein zentrales Thema, das wir recht früh lancieren wollten.
Herr Theis, ich möchte auch kurz auf Ihre Thesen eingehen. Es gab Punkte in Ihrer Rede, die nicht durch das Wahlrecht oder Wahlpflichtthema erschlagen wurden, es gab allerdings auch Dinge, die mit der Landespolitik einfach nichts zu tun haben. Von daher weiß ich nicht, was das sollte. Zur Ihren Bemerkungen über politische Jugendorganisationen muss ich aber sehr konkret sagen: Es gab eine Zeit, als die PIRATEN - nicht ihre Jugendorganisation, sondern die PIRATEN-Partei - einen Altersdurchschnitt hatte, der unter dem der JU lag. Insofern ist das eine Sache, wo ich nicht mit Ihnen über Jugendorganisationen diskutieren möchte.
Und was junge Abgeordnete angeht, so sind drei der fünf jüngsten Abgeordneten PIRATEN. Die anderen zwei gehören der Koalition an. Aber trotzdem stellt die Opposition sogar die Mehrheit, wenn es um die jüngsten Abgeordneten geht. Auch bei diesem Punkt weiß ich nicht, ob es so gut ist, wenn Sie hier unbedingt mitreden wollen. Ich halte einen Großteil Ihrer Rede mit dem Argument Wahlrecht gegen Wahlpflicht für entkräftet. In der Rede ging es größtenteils um die Frage der Reife, und da muss man sagen, es handelt sich um ein Wahlrecht. Diejenigen, die sich nicht dazu in der Lage sehen zu wählen, müssen
Das ist genau der Punkt. - In diesem Sinne danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Wir kommen zur Abstimmung. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/84 unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/84 in Erster Lesung bei Zustimmung der Oppositionsfraktionen und Ablehnung der Regierungsfraktionen mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist.
Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes (Drucksache 15/98)
Bevor ich das Wort zur Begründung Herrn Abgeordneten Uwe Conradt gebe, darf ich den Intendanten des Saarländischen Rundfunks, Herrn Thomas Kleist, bei uns herzlich begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Intendant! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin erstens sehr froh, dieses Gesetz begründen zu dürfen, weil es ein sehr kurzes Gesetz ist, was es für mich als neuen Abgeordneten vielleicht etwas einfacher macht. Zum Zweiten bin ich sehr dankbar, dieses Gesetz begründen zu dürfen, weil es ein sehr wichtiges Gesetz ist, weil es ein Zukunftsgesetz ist. Auf Basis der Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages wird durch Änderungen des Saarländischen Mediengesetzes dem Saarländischen Rundfunk ermöglicht, ein weiteres terrestrisch verbreitetes Hörfunkprogramm zu veranstalten. Dieses Programm richtet sich an eine Gruppe, die bislang terrestrisch im Saarland kein Hörfunkpro
gramm empfangen kann - und es ist kein Geheimnis: auch im übrigen Bundesgebiet nicht -, nämlich die Kinder. Kinder können bislang weder vom öffentlich-rechtlichen noch vom privaten Rundfunk ein Hörfunkprogramm terrestrisch empfangen. Nun kann Abhilfe geschaffen werden.
Insofern ist das ein Meilenstein, wenn auch nur ein kleiner, in Richtung Zukunft. Und dies in mehrfacher Hinsicht. Die verwendete Technologie ist digital, DAB-plus, ein Standard, der vor allen Dingen in Deutschland entwickelt wurde, eine Technik, für die in Deutschland eine Technologieführerschaft mit übernommen worden ist. DAB-plus ist derzeit der effizienteste Übertragungsstandard, der einen besseren Klang und die Verbreitung von Zusatzdiensten ermöglicht, aber auch - und da sind wir beim zweiten Meilenstein in Richtung Zukunft - die Verbreitung von mehr Programmen. Mehr Programme bedeuten größere Medienvielfalt, größere Meinungsvielfalt, größere Programmvielfalt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, am 01. August 2011, also praktisch vor einem Jahr, wurde das erste bundesweite Hörfunkprogramm in der Bundesrepublik mit neun privaten Angeboten und drei öffentlich-rechtlichen Angeboten über DAB-plus gestartet. Maßgeblich daran beteiligt war der Saarländische Rundfunk, aber auch die Landesmedienanstalt, die für die Medienanstalten in Deutschland eine Federführung übernommen hat. Das Saarland und die Landesmedienanstalt haben auch mit dafür gesorgt, dass das Saarland - und das ist alles andere als selbstverständlich - durch eine sehr erfolgreiche Koordinierung eine Startinsel erhalten hat und bei der ersten Ausbauphase mit dabei war. Die zweite Ausbauphase ist angelaufen. Innerhalb eines einzigen Jahres sind 60 zusätzliche Programme in der Bundesrepublik empfangbar. Das ist schon eine sehr beeindruckende Bilanz.
Der nächste Meilenstein in Richtung Zukunft für dieses Angebot sind die Kinder. Die Kinder in unserem Land können nun über DAB-plus - das ist ein Anliegen des Saarländischen Rundfunks, was wir sehr begrüßen - ein hochwertiges Angebot empfangen. Dieses Angebot soll werbefrei sein und muss werbefrei bleiben. Es besteht auch keine Gefahr der Marktverzerrung, denn - das wissen wir aus über 30 Jahren privatem Rundfunk - es ist unglaublich schwierig, für diese Altersgruppe, gerade im Hörfunkbereich unter diesen Marktbedingungen, überhaupt ein privates Hörfunkangebot anzubieten. Insofern ist der heutige Zustand: Entweder man hat kein Angebot oder man hat ein öffentlich-rechtliches Angebot. Diese Entscheidung ist zu treffen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass es für diese Altersgruppe in Zukunft ein Angebot geben wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf schafft gute Voraussetzungen für dieses Land. Er schafft ein gutes Programm für Kinder, führt zu einem Beitrag zu größerer Meinungsvielfalt, stärkt die Digitalisierung der Rundfunkinfrastruktur und leistet einen Beitrag zur Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei gleichzeitiger Vermeidung eines Eingriffs in den Markt des dualen Rundfunksystems. Es ist ein kleines, aber es ist ein echtes Zukunftsgesetz. Deshalb bitte ich um Ihre Unterstützung.
Wir kommen zur Abstimmung. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/98 unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Ich kann feststellen, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.
Erste Lesung des von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG) (Drucksache 15/88 - neu)
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Ein starkes Polizeigesetz eint Sicherheit und Freiheit - Gesetzeswahrheit und -klarheit (Drucksache 15/102)
Zur Begründung des Gesetzentwurfs der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Dr. Simone Peter das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes wollen wir die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern im Saarland weiter stärken. Im Jahr 2007 wurde das Polizeigesetz von der damaligen CDU-Alleinregierung verschärft. Diese Verschärfung, durch die die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger nach
Allerdings wollen wir das, erlauben Sie mir diesen kleinen Einschub, nicht so weitreichend tun, wie wir es versehentlich mit der Streichung des kompletten Absatzes 2 in § 10 vorsahen. Vielmehr wollen wir das nur bezogen auf die Speicherung von Daten tun. Entsprechendes haben wir heute nachgereicht.
Wir sind der Auffassung, dass es im Saarland nicht länger möglich sein soll, Fotos und Fingerabdrücke von Kindern, die durch Straftaten auffällig geworden sind, in einer Verbrecherkartei zu speichern. Ein solches Vorgehen bewirkt eine Stigmatisierung der Kinder und widerspricht dem sich aus der Strafunmündigkeit ergebenden Schutzgedanken. Die frühzeitige Abstempelung als Verbrecher kann die Entwicklung einer kriminellen Karriere geradezu bewirken. Ein solches Vorgehen lehnen wir ab. Wer auffälligen Kindern helfen will, der muss die auslösenden Probleme angehen. Kinder erkennungsdienstlich zu behandeln, hilft nicht weiter.
Auch die automatisierte Kennzeichenerfassung sollte wieder abgeschafft werden. Die automatische Erfassung von Autokennzeichen stellt ein unverhältnismäßiges Mittel dar, da durch sie eine Vielzahl von Menschen ins Visier der Polizei gerät, ohne dafür Anlass zu bieten. Dieses Mittel war seit seiner Einführung umstritten. Im Saarland kam es glücklicherweise bislang auch nicht zur Anwendung. Damit das auch künftig so bleibt, muss das Polizeigesetz an der einschlägigen Stelle geändert werden.
Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, die Kontrollmöglichkeiten bezüglich besonders eingriffsintensiver polizeilicher Maßnahmen zu verbessern. Darunter fallen beispielsweise Observierungen, die sich über eine längere Zeitspanne erstrecken. In Zukunft sollen sie ausdrücklich von einem Richter oder einer Richterin genehmigt werden müssen. Als zusätzliche verfahrensrechtliche Kontrolle soll für solche Maßnahmen eine Höchstdauer von drei Monaten eingeführt werden. Auch soll die Videoüberwachung wieder begrenzt werden. Die Befugnis der Ortspolizeibehörden, an öffentlich zugänglichen Orten offen Bildaufzeichnungen zu fertigen, soll künftig entfallen. Mehr Kameras führen nachweislich nicht zu mehr Sicherheit. Durch eine flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raumes können Straftaten nicht verhindert werden.
Über die Änderungen im Polizeigesetz haben wir uns bereits in der zurückliegenden Legislaturperiode mit der CDU weitgehend geeinigt. Daher freue ich mich, dass in dem nun vorliegenden Antrag der Großen Koalition diese Punkte noch einmal zum Ausdruck kommen, dass Eingriffsbefugnisse einer kritischen Prüfung unterzogen werden sollen. Aller
dings bin ich etwas skeptisch, wenn ich lese, dass alle technischen Möglichkeiten ausgenutzt werden sollen. Das ginge mir deutlich zu weit.