18.Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Wahrung von Arbeitnehmerinteressen beim Verkauf von Anteilen der Saarbrücker Zeitung (Drucksache 15/93)......................... 275
Abg. L a f o n t a i n e (DIE LINKE) zur Begründung................................................. 275
20.Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 1) (Drucksache 15/74)........................................................ 284
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner sechsten Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die uns vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Die Landtagsfraktionen von CDU und SPD haben zwischenzeitlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes eingebracht. Dieser Gesetzentwurf liegt uns als Drucksache 15/98 vor. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf nach Punkt 4 zu beraten. Wer dafür ist, dass der Gesetzentwurf als Punkt 21 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Ist jemand dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/98 als Punkt 21 in die Tagesordnung aufgenommen und nach Punkt 4 beraten wird.
Zu Punkt 5 der Tagesordnung. Die BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion hat ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes zwischenzeitlich neu eingebracht. Der Gesetzentwurf liegt nunmehr als Drucksache 15/88 - neu - vor. Zu diesem Thema haben die Landtagsfraktionen von CDU und SPD mit der Drucksache 15/102 den Antrag „Ein starkes Polizeigesetz eint Sicherheit und Freiheit - Gesetzeswahrheit und -klarheit“ eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag Drucksache 15/102 als Punkt 22 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/102 als Punkt 22 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 5 beraten wird.
Zu Punkt 7 der Tagesordnung. Die Landtagsfraktionen von CDU und SPD haben ihren gemeinsamen Gesetzentwurf für ein Saarländisches Tariftreuegesetz zwischenzeitlich neu eingebracht. Dieser Gesetzentwurf liegt uns nunmehr als Drucksache 15/96 - neu - vor. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu diesem Punkt 7, aber auch zu den Punkten 8 und 19 der Tagesordnung - alle Themen Tariftreue und Min
destlöhne betreffend -, wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam durchzuführen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.
Zu Punkt 12 der Tagesordnung, dem Gesetzentwurf der PIRATEN-Landtagsfraktion zur Einführung des Amtes einer oder eines Landesbeauftragten für den Tierschutz, hat die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENLandtagsfraktion mit der Drucksache 15/101 den Antrag „Den Tierschutz durch die Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts und der Bestellung eines Tierschutzbeauftragten stärken“ eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag Drucksache 15/ 101 als Punkt 23 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Antrag Drucksache 15/101 als Punkt 23 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 12 beraten wird.
Zu Punkt 14 der Tagesordnung. Die LINKE-Landtagsfraktion und die PIRATEN-Landtagsfraktion haben ihren Antrag betreffend die Änderung der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages zwischenzeitlich neu eingebracht. Dieser Antrag liegt nunmehr als Drucksache 15/94 - neu - vor.
Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind darüber hinaus übereingekommen, die Aussprache zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, beide die Situation der Pflege im Saarland betreffend, wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam durchzuführen. - Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.
Mit Schreiben vom 14. August 2012 hat Herr Abgeordneter Peter Jacoby mitgeteilt, dass er sein Mandat als Abgeordneter des saarländischen Landtags mit Ablauf des 15. August niederlegt.
Die Landeswahlleiterin hat mit Schreiben vom 16. August 2012 mitgeteilt, dass gemäß § 40 des Landtagswahlgesetzes für den ausgeschiedenen Abgeordneten Peter Jacoby Herr Uwe Conradt, Saarbrücken, als Listennachfolger auf dem Kreiswahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands im Wahlkreis Saarbrücken in den 15. Landtag des Saarlandes eintritt. Herr Uwe Conradt hat das Mandat angenommen.
Der Wahlprüfungsausschuss hat die Mandatsnachfolge in seiner Sitzung am 24. August 2012 geprüft. Gegen die Feststellung, dass Herr Abgeordneter Uwe Conradt als Nachfolger für den ausgeschiede
Ich darf trotzdem hier der Korrektheit halber fragen: Erhebt sich gegen die Feststellung der Landeswahlleitung und des Wahlprüfungsausschusses Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Ich bitte Herrn Uwe Conradt, zu seiner Verpflichtung zu mir heraufzukommen. Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich, sich zur Verpflichtung des Abgeordneten von ihren Plätzen zu erheben.
Nach Artikel 66 der Verfassung sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Herr Abgeordneter Uwe Conradt, ich verpflichte Sie hiermit auf die gewissenhafte Ausübung der sich aus Ihrem Mandat ergebenden Pflichten. - Herzlichen Glückwunsch.
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung von Mitgliedern für Ausschüsse des Landtages (Drucksache 15/87)
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/87 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand? - Dann stelle ich fest, dass dieser Antrag Drucksache 15/87 einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.
In unserer letzten Sitzung am 20. Juni 2012 wurde Herr Rechtsanwalt Michael Haan aus Dillingen als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes vom Landtag gewählt. Da Herr Michael Haan aber an dieser Sitzung nicht teilnehmen konnte, war der Landtag übereingekom
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof leisten die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor Amtsantritt vor dem Landtag den Eid. Ich bitte Herrn Michael Haan zu mir heraufzukommen. Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben.
Ich spreche Ihnen die Eidesformel vor: „Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen. Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Ich bitte Sie, Herr Haan, die linke Hand auf die Verfassung des Saarlandes zu legen, die rechte Hand zum Schwur zu erheben und zu schwören.