Protocol of the Session on March 15, 2017

Wir haben uns in den zurückliegenden Jahren darauf konzentriert, die dicksten Brocken, die bei den Landwirten am häufigsten gebraucht werden und zur Verbesserung der Liquidität führen, zuerst abzuarbeiten. Das ist zunächst einmal die Basisprämie, die wir für alle Landwirte zum 31. Dezember auszahlen konnten. Wir haben in der letzten Woche die Ökolandbetriebe beschieden; wir haben alle angeschrieben. Wir sind dabei, bis Ende März die Bescheide für Greening-Maßnahmen auszukehren und gehen dann an die weiteren Agrarumweltmaßnahmen, Vertragsnaturschutzmaßnahmen, aber auch an Stellen wie extensive Obstbestände. Hier ist zwar die Anzahl der Antragsteller deutlich größer, die Flächen sind aber deutlich kleiner. Da geht es zwar für den ein oder anderen auch noch um Geld, aber es steht in keinem Verhältnis zu dem, was wir bereits abgearbeitet haben.

Zusatzfrage 2.

Welche beantragten Maßnahmen der zweiten Säule für 2015 und 2016 wurden noch nicht beschieden beziehungsweise noch nicht ausgezahlt?

Das sind insbesondere Maßnahmen der Blühflächenförderung, des Zwischenfruchtanbaus, des naturschutzfachlich wertvollen Dauergrünlands und Obstbestände.

Zusatzfrage 3.

Herr Minister, Sie haben eben einige Gründe genannt, warum es zu Verzögerungen in der Verwaltung gekommen ist. Mich würde interessieren, bis wann das Problem letztendlich gelöst sein wird.

Wir werden das jetzt sukzessive in diesem Jahr angehen, wenn wir die großen Brocken, wie ich eben gesagt habe, abgearbeitet haben. Wir streben an, dass wir bis Ende dieses Jahres die am längsten zurückliegenden Jahre - 2015, vielleicht auch 2016 bescheiden und auskehren können. Wir streben dies an auch mit Blick auf eine verbesserte Ablauf- und Kontrollsituation, der wir personell Rechnung tragen.

Gibt es eine weitere Zusatzfrage? - Das ist nicht der Fall. Dann weise ich darauf hin, dass nicht alle möglichen Zusatzfragen gestellt worden sind, es sind noch drei Zusatzfragen möglich. Möchte ein anderes Mitglied des Hauses eine Zusatzfrage stellen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist auch diese Fragestunde beendet. Damit ist Herr Minister Jost erlöst; sein Rechenbeispiel wird der Bildungsminister überprüfen.

(Heiterkeit.)

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung

(Drucksache 15/2057)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfs im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sebastian Thul, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, vor dem Eintritt in die Berichterstattung noch einen Glückwunsch auszusprechen: Herzlichen Glückwunsch an Professor Backes! Wir haben zukünftig ein neues Helmholtz-Institut im Saarland mit 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das ist ein starkes Signal für unsere Hochschullandschaft. Ich gehe davon aus, dass alle Fraktionen sich den Glückwünschen an Professor Backes anschließen.

(Beifall des Hauses.)

Ich komme zur Berichterstattung. Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung, Drucksache 15/2057, wurde vom Plenum in seiner 56. Sitzung am 18.01.2017 bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und Zustimmung der übrigen Landtagsfraktionen in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie überwiesen.

Mit dem nunmehr vorliegenden Staatsvertrag soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, das Zentrale Vergabeverfahren und das Serviceverfahren technisch in einem gemeinsamen Verfahren abzubilden, dem sogenannten Dialogorientierten Serviceverfahren. Das Ziel, die Effekte des Mehrfachzulassungsabgleichs flächendeckend zu erreichen, wird des Weiteren dadurch unterstützt, dass künftig Hochschulen auch zulassungsfreie Studiengänge in das Dialogorientierte Serviceverfahren einbinden können. Darüber hinaus werden künftig bei den Wartezeitregelungen nur noch die Semester als

(Minister Jost)

Wartezeit angerechnet, für die sich die Bewerberin oder der Bewerber um eine Zulassung im jeweiligen Studiengang beworben hat. Daneben enthält der Gesetzentwurf ergänzende landesrechtliche Regelungen für die Studienplatzvergabe, soweit diese nicht bundesweit durch die Stiftung für Hochschulzulassung erfolgt.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen und es wurde auf Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion eine Anhörung unter Beteiligung der saarländischen Hochschulen durchgeführt. Änderungswünsche beziehungsweise Kritik wurden dabei nicht vorgetragen.

Der Abschluss von Staatsverträgen bedarf nach Art. 95 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Saarlandes der Zustimmung des Landtages durch Gesetz. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Stimmenthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und Zustimmung der übrigen Landtagsfraktionen, die Annahme des Gesetzes über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung, Drucksache 15/2057, in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/2057 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Neuregelung und Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/2058) (Abänderungsantrag: Drucksache 15/2112)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Waluga, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde vom Plenum in seiner 56. Sitzung am 18. Januar 2017 in Erster Lesung bei

Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion und der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst mehrere Änderungen im Bereich des Dienstrechtes. Zunächst überträgt er die Regelungen des Familienpflegegesetzes und des Pflegezeitgesetzes auf den Beamtenbereich, um auch den saarländischen Beamtinnen und Beamten passgenaue Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf anbieten zu können und dem hohen Bedarf an zeitlicher Flexibilität bei der Pflege von Familienangehörigen gerecht zu werden. Weiterhin werden Entwicklungen der Rechtsprechung im Bereich der Regelungen zum Einstellungshöchstalter und zum Praxisaufstieg in die Laufbahngruppe des gehobenen Steuerverwaltungsdienstes aufgegriffen und die saarländischen Regelungen entsprechend angepasst. Ebenso wird mit dem vorliegenden Entwurf eine Zuständigkeitsregelung im Rahmen der Änderungsrichtlinien des Europäischen Parlaments über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geschaffen. Schließlich sollen die Gewährungen von Zulagen für Beamtinnen und Beamte, die in der Landesaufnahmestelle im Bereich der Flüchtlings- und Asylbewerberbetreuung eingesetzt sind, aber auch für diejenigen, die an der Verwaltungshochschule des Landes als Lehrkräfte eingesetzt sind, an die gestiegenen tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 09. Februar 2017 eine Anhörung durchgeführt, in der sowohl der DGB als auch der DBB den Entwurf grundsächlich begrüßt haben.

Ein Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der die Rechtsgrundlage zur Einführung einer elektronisch geführten Personalakte schafft, wurde in der Sitzung des Ausschusses am 09. März 2017 bei Zustimmung aller Fraktionen einstimmig angenommen.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum bei Zustimmung aller Fraktionen einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/2058 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat mit der Drucksache 15/2112 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksa

(Abg. Thul (SPD) )

che 15/2112 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/2112 einstimmig angenommen ist, bei Zustimmung aller Fraktionen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/2058. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/2058 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/2058 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags einstimmig angenommen ist, bei Zustimmung aller Fraktionen.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes (Drucksa- che 15/2092)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Günter Waluga das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion wurde vom Plenum in seiner 57. Sitzung am 15. Februar 2017 in Erster Lesung bei Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion und der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Mit dem Gesetzentwurf wird die Möglichkeit geschaffen, Observationen von möglichen Gefährderinnen und Gefährdern auf Zeiträume bis zu sechs Monaten, anstatt bislang lediglich drei Monaten, richterlich anordnen zu lassen. Damit sollen künftig auch solche Fälle erfasst werden können, bei denen sich die dreimonatige Frist aus polizeilicher Sicht als zu kurz erwiesen hat, um eine belastbare Prognose hinsichtlich der Gefährdungspotenziale zu erstellen.

Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 09. März 2017 eine Anhörung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass unterschiedliche Wertungen vorgenommen wurden.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie Ablehnung der PIRATEN-Landtagsfraktion und der B 90/GRÜNELandtagsfraktion, die Annahme des Gesetzentwur

fes Drucksache 15/2092 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Günter Becker.

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die informelle Selbstbestimmung ist ein hohes Gut und im Grundgesetz festgeschrieben. Dieses Grundrecht darf nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden. Dieses Grundrecht steht zwangsläufig auch in einem Spannungsverhältnis zu dem für mich persönlich viel wichtigeren Recht, nämlich auf ein sicheres Leben in unserem Land. Die Sicherheit der Menschen in unserem Land muss für alle verantwortlichen Organe an oberster Stelle stehen, wenn Datenschutz zu Verbrecherschutz wird, läuft das in die falsche Richtung, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Lachen bei PIRATEN und GRÜNEN. - Zuruf des Abge- ordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)