Protocol of the Session on March 15, 2017

(Weiterer Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Die meisten Kommunen haben in den vergangenen Jahren mit viel Aufwand und Zeit Flächennutzungspläne erarbeitet. Dort haben sie festgelegt, welche Areale als Windvorranggebiete ausgewiesen werden. Würde das hinfällig, würden wir den ganzen Zeit- und Energieaufwand in die Tonne treten und einen rechtsunsicheren Zustand herbeiführen. - An dieser Auffassung hat sich bis heute nichts geändert. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Damit ist diese Fragestunde abgeschlossen. Wir kommen nun zu der von der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion beantragten

Fragestunde zum Thema „Ökologischer Landbau“ (Antragsteller: BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN-Landtagsfraktion).

Die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion hat form- und fristgerecht zwei Fragen gestellt. Ich rufe nun die Frage 1 auf, gestellt von Herrn Abgeordneten Michael Neyses:

„Wie ist die Finanzierung der Ausgleichszulage zusammengesetzt und über welchen Geltungszeitraum bzw. Förderzeitraum läuft die Ausgleichszulage im Saarland?“

Zur Beantwortung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ausgleichszulage ist ein Instrument, das zur Abfederung von Einnahmeverlusten gezahlt wer

den soll, die sich aufgrund der benachteiligten Gebietskulisse im Saarland ergeben. Es gab dieses Instrument schon einmal bis zum Jahr 2006 oder 2007. Die Einnahmeverluste, die den saarländischen Landwirten aufgrund der benachteiligten Gebietskulisse entstehen - es handelt sich um Böden, die im Vergleich zu anderen Landstrichen in Deutschland von deutlich geringerer Qualität sind -, belaufen sich auf über 20 Millionen Euro pro Jahr. Es gab in der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Förderperiode 2014 bis 2020 mehrere Veränderungen. Hierzu muss man wissen, dass es in der Gemeinsamen Agrarpolitik zwei Säulen gibt. Eine Säule bilden die hektarbezogenen Flächen- und Prämienzahlungen. Die zweite Säule besteht aus der ELER-Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raumes, die außer originär landwirtschaftlichen Fördertatbeständen auch andere Fördertatbestände beinhaltet, beispielsweise die Förderung von LEADER, aber auch Agrarinvestitionsförderung, und insbesondere Dorfentwicklungsmaßnahmen.

In der Gemeinsamen Agrarpolitik wurde vor der neuen Förderperiode vereinbart - ich glaube, es war 2012 und 2013 -, dass aus dieser ersten Säule 4,5 Prozent, das sind für das Saarland 4,98 Millionen Euro, in die zweite Säule übertragen werden können und dass dieses Geld ohne Kofinanzierung, also als reine EU-Mittel, auch für entsprechende Fördertatbestände der zweiten Säule verwendet werden kann. Das Saarland hat damals unter meiner Vorgängerin, Anke Rehlinger, beschlossen, dass diese 4,98 Millionen Euro ausschließlich für Zahlungen für benachteiligte Gebietskulissen, also zum Ausgleich der benachteiligten Böden und der Einnahmeausfälle der Landwirte, genutzt werden sollen. Wir haben dies nach langwierigen Verhandlungen umgesetzt, die sich auch mit Blick auf andere Bundesländer und den Bund insgesamt als beispielhaft und für die kommenden Jahre als wichtigen Schritt in die nächste Förderperiode herausgestellt haben. Dem Saarland ist es als erstes Bundesland in Deutschland überhaupt gelungen, die benachteiligte Gebietskulisse gegenüber der Europäischen Union nachzuweisen. 93 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen im Saarland gelten demnach als benachteiligte Gebietskulisse.

Die Finanzierung der Ausgleichszulage hat zur Basis diese 4,89 Millionen Euro, die aus der ersten in die zweite Säule übertragen werden. Es gibt zurzeit eine mündlichen Zusage durch den Bund -, die sich leider Gottes noch nicht so valide hat nachvollziehen lassen, trotz Bemühungen der beiden Koalitionsfraktionen -, Bundesminister Schmidt hat 1 Million Euro Bundesmittel zusätzlich für die Ausgleichszulage im Saarland über GAK-Mittel zugesichert, die allerdings einer fast hälftigen Kofinanzierung durch das Land bedarf. Dann wären wir bei 1,8 Millionen Euro, die zusätzlich in diese Ausgleichszulage fließen könn

ten. Diese Mittel sollen fließen für die Jahre 2017 bis 2020, das heißt rund 5 Millionen Euro plus 1,8 Millionen Euro. Insgesamt würden also 6,8 Millionen Euro für die Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 zur Verfügung stehen. Die Auszahlung und Ausgestaltung sieht zurzeit vor, dass wir ab dem zehnten Hektar 25 Euro pro Hektar auszahlen, und zwar an alle Landwirte, egal ob biologisch oder konventionell gewirtschaftet wird. Bisher waren wir von einem Deckel bei 100 Hektar ausgegangen. Wenn wir die Kofinanzierung sicherstellen können, könnten wir diesen Deckel quasi entfernen und die gesamte Gebietskulisse fördern. - So viel zur ersten Frage.

Erste Zusatzfrage.

Herr Minister, für welche Gebiete im Saarland soll die Ausgleichszulage gezahlt werden?

Diese Fläche habe ich eben definiert; es sind 93 Prozent. Wenn ich mich richtig erinnere, haben wir das im zuständigen Ausschuss auch schon einmal vorgetragen. Es war, glaube ich, mein Mitarbeiter Alfred Hoffmann, der mit Blick auf die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, dem Bund und der Europäischen Union dieses Thema vorgetragen hat. Es gibt ganz wenige Gebietskulissen, was man schon an diesen 93 Prozent ablesen kann, die nicht davon betroffen sind. Ein Teil davon liegt im nördlichen Saarland bei Perl. Dort gibt es Flächen, die aufgrund ihrer Wertigkeit und der Ertragslage als Gunststandorte anzusehen sind. Weitere solcher Flächen liegen entlang der Saarschiene und um Neunkirchen. Aber 93 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen im Saarland gehören zu dieser benachteiligten Gebietskulisse.

Zusatzfrage 2.

Wie wird die Zahlung der Ausgleichszulage für diese Gebiete begründet?

Wir haben im Saarland im Vergleich zu allen anderen Bundesländern eine benachteiligte Gebietskulisse, die sich allein schon daraus ergibt, dass wir als Vormittelgebirgslandschaft nur sehr unbefriedigende Möglichkeiten der Bewirtschaftung dieser Flächen haben. Die landwirtschaftlichen Flächen haben aufgrund der Häufigkeit von Steinen und anderer biophysikalischer Werte eine geringere Ernteausbeute als Gunststandorte. Ich nenne einmal das Beispiel

Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen oder die Bewirtschaftungsflächen in Nordrhein-Westfalen. Auf diesen Flächen kann man aufgrund ihrer Größe, aber auch von ihrer Bodenqualität und von den klimatischen Voraussetzungen her deutlich bessere Erträge erzielen. Im Übrigen war das auch Gegenstand der Diskussion, die wir zusammen mit dem Kollegen Tobias Hans letzte Woche im Rahmen der Bauernverbandsversammlung geführt haben. Hierzu war Ihre Partei ja auch eingeladen, Sie sind aber leider nicht gekommen. Wir können in diesem Zusammenhang feststellen - ich habe das eben auch mit Zahlen unterfüttert -, dass die saarländischen Landwirte aufgrund der Tatsache, dass die Böden weniger Ertrag hergeben als in anderen Bundesländern, einen Einnahmeverlust von rund 22 Millionen Euro pro Jahr erleiden. Dies war Anlass für uns, einen kleinen Ausgleich durch die - wie es der Name schon sagt - Ausgleichszulage herzustellen.

Zusatzfrage 3.

Herr Minister Jost, die Höhe von 25 Euro haben Sie eben bereits genannt. Wie viel Hektar der gesamtwirtschaftlichen Fläche werden denn gefördert?

Wir werden 93 Prozent der Gebietskulisse fördern können. Ich kann in diesem Zusammenhang feststellen, dass die 25 Euro nicht ausreichen, um die entsprechenden Einnahmerückstände aufzuholen, aber das ist besser als nichts. 25 Euro haben und 25 Euro nicht haben, das sind schon 50 Euro. Wir haben in der Diskussion mit dem Bauernverband, der Landwirtschaftskammer und mit denjenigen, die im Bereich Landwirtschaft tätig sind, Verlässlichkeit bewiesen. Diese 5 Millionen Euro, die aus der ersten in die zweite Säule überführt werden, waren von Anfang an, auch durch die Zusage meiner Vorgängerin Anke Rehlinger, für die Ausgleichszulage vorgesehen. Wir haben das umgesetzt. Das führt dazu, dass wir in den kommenden Jahren den saarländischen Landwirten, den Biolandwirten ebenso wie den konventionell wirtschaftenden Landwirten, einen kleinen Ausgleich für die Benachteiligung zahlen können, und zwar in einer Größenordnung von 25 Euro je Hektar. Diese werden nach der Beantragung der Basisprämie Ende dieses Jahres mit in die Auszahlung im nächsten Jahr kommen.

Zusatzfrage 4.

(Minister Jost)

Herr Minister Jost, Sie haben meine Frage, wie viele Hektar das sind, eigentlich nicht beantwortet. Daher frage ich noch einmal: Wie viele Hektar - nicht wie viele Prozent, sondern wie viele Hektar - der gesamtwirtschaftlichen Fläche werden gefördert?

Das Saarland hat, wenn ich das jetzt richtig erinnere, mehr als 70.000 Hektar bewirtschaftete landwirtschaftliche Fläche. 93 Prozent davon werden auch in die entsprechende Förderung kommen.

Zusatzfrage 5.

Warum wird die Förderung per Ausgleichszulage im Saarland ausfinanziert, während seit dem 01.01.2016 keine weiteren Mittel mehr für Betriebe, die auf ökologische Wirtschaftsweise umstellen wollen, zur Verfügung stehen?

Ich habe eben darauf hingewiesen, dass die Mittel in Höhe von knapp 5 Millionen Euro bei der Übertragung von der ersten in die zweite Säule mit gegebenenfalls zusätzlichen Mitteln in Höhe von 1,8 Millionen Euro, zusammengesetzt aus 1 Million Euro aus Bundesmitteln und 800.000 Euro aus Landesmitteln, aus drei Gründen für die Ausgleichszulage eingesetzt werden: Erstens gibt es den Tatbestand der Ausgleichsnotwendigkeit. Auf die 22 Millionen Euro an Einnahmeunterschied, verglichen mit anderen landwirtschaftlichen Gebieten, habe ich hingewiesen. Zweitens haben wir in dieser Landesregierung einen Verlässlichkeitsgrundsatz. Es gab die Zusage meiner Vorgängerin - und diese Zusage ist von mir auch umgesetzt worden - hinsichtlich der Übertragung der 5 Millionen Euro aus der ersten in die zweite Säule. Das habe ich eben bereits mehrfach erläutert. Dieser Verlässlichkeitsgrundsatz galt bisher und gilt auch weiterhin. Der dritte Grund: Wir haben mit dem Thema Ausgleichszulage die Grundlage dafür geschaffen, wir haben durch die Festsetzung der benachteiligten Gebietskulisse im Saarland - noch einmal: 93 Prozent von 70.000 Hektar bewirtschafteter Fläche - dafür Vorsorge getroffen, dass in der kommenden Förderperiode das Saarland aller Voraussicht nach überproportional profitieren kann. Denn in der nächsten Periode der gemeinsamen Agrarpolitik kommt wohl der Grundsatz zum Tragen - den wir auch für richtig erachten -, dass benachteiligte Gebietskulissen mehr Geld pro Hektar bekommen müssen als Gunststandorte. Dafür ist es aber eben auch notwendig, die benachteiligte Gebietskulisse auszuweisen und auch jetzt schon eine Ausgleichszulage

auf den Weg zu bringen. Das war letztlich der Grund dafür, weshalb wir dieses Geld so verwenden.

Letzte Zusatzfrage.

Warum hat das Saarland im Bundesrat gegen die Anhebung des Umschichtungssatzes bezüglich der Umschichtung erste in zweite Säule von 4,5 auf 6 Prozent gestimmt?

Wir haben dagegen gestimmt, weil jedes weitere Eingreifen in die finanzielle Absicherung der Landwirte, bei der durch die erste Säule ganz elementar für die Zahlungsfähigkeit und die Liquidität der Landwirte gesorgt wird, in der derzeit angespannten Situation der Landwirtschaft zusätzliche Probleme mit sich bringt. Ich bin der festen Überzeugung, dass es ein Irrweg ist, in der jetzigen Zeit, in der die Landwirte nicht mehr wissen, woher sie das Geld für ihre Betriebsmittel, für die Futtermittel, für das Einkommen und die Absicherung ihrer Familien nehmen sollen, in die erste Säule einzugreifen. Es wäre ein Irrwitz, einerseits die finanzielle Lage der Landwirtschaft zu bejammern und andererseits den Landwirten noch in den Geldbeutel zu greifen, um das Geld umzuschichten und es damit auch dem Kaufkreislauf der Landwirtschaft zu entziehen. Ich bleibe daher bei der Auffassung, dass es richtig war, dagegen zu stimmen.

Wir kommen zur Frage 2:

„Wie erfolgt die Auszahlung der Prämien für den ökologischen Landbau sowie aus den Agrar- und Umweltprogrammen (AKUM)?“

Zur Beantwortung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

Ich habe die Frage dahingehend verstanden, dass ich Ihnen nun vorlesen soll, welche Förderhöhen und welche Auszahlungszeitpunkte es gibt. Ich will versuchen, Ihnen das in aller Kürze zu erläutern.

Aber lassen Sie mich mit Blick auf den ökologischen Landbau vorab noch einmal darauf hinweisen, dass das Saarland insoweit in der Champions League spielt. Der durchschnittliche Anteil des ökologischen Landbaus in Deutschland beträgt zwischen 6 oder 6,5 und 7 Prozent. Im Saarland liegt der Anteil zwischen 16 und 17 Prozent. Wir stehen also einsam an der Spitze, das Ergebnis einer guten und vorausschauenden Landwirtschaftspolitik in den zurücklie

genden Jahren und Jahrzehnten. Wir haben es in den vergangenen Jahren geschafft, den Anteil der Ökobetriebe und der entsprechend bewirtschafteten Flächen auf ein Niveau zu heben, das nach der Begleitplanung für die Förderperiode 2014 bis 2020 erst für das Jahr 2020 und Folgejahre vorgesehen war. Wir befinden uns bereits jetzt in der Situation, dass wir die für die Umstellung auf und Absicherung von Öko- und Biolandbau zur Verfügung stehenden Mittel von 9 auf 11 Millionen Euro haben erhöhen müssen. Das sind mehr als 2 Millionen Euro zusätzlich zugunsten der Biolandwirte. Wir haben die Anzahl der Betriebe von 42 im Jahr 2000 auf 138 im Jahr 2016 steigern können. Die Flächenanteile liegen mittlerweile insgesamt jenseits der 12.000 Hektar.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese beispiellose Erfolgsgeschichte lässt sich natürlich auch in den kommenden Jahren ein Stück weit fortsetzen. Das ist auch der Anspruch dieser Landesregierung. Mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, aber auch mit Blick auf die Folgen, die sich bei der Umstellung ergeben, war von uns aber auch darauf zu achten, dass sich das System nicht überhitzt. Deswegen gab es betreffend die Frage, welche Förderungen diesbezüglich noch möglich sind, im Jahr 2015 und im Jahr 2016 einen Antragsannahmestopp.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Ökolandbauförderung in Anspruch zu nehmen. Bei der Flächenförderung gibt es in der aktuellen Förderperiode im Fall der Beibehaltung von Maßnahmen für Ackerland und Grünland 189 Euro pro Hektar. Wird eine Maßnahme neu eingeführt, kann man zwischen zwei Modellen wählen: Es gibt einen Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren, in diesem Fall gibt es gleichbleibend für Ackerland und Grünland 225 Euro pro Hektar. Macht man es nur für die beiden ersten Umstellungsjahre, sind es 279 Euro pro Hektar; in den drei folgenden Umstellungsjahren muss man aber die Maßnahme fortführen und kommt in den drei Jahren auf 189 Euro je Hektar. Diese Verpflichtung von fünf Jahren ist einzuhalten, wenn man Ökolandbau betreiben möchte.

In den Kontrollverfahren nach der Verordnung der EG sind zusätzliche Möglichkeiten zum Abweichen nach oben und nach unten gegeben. Wir haben die Möglichkeit, Grünlandbetriebe oder Mindestviehbesätze einzubeziehen. In diesem Zusammenhang gab es auch eine Verbesserung im Vergleich zur vorangegangenen ELER-Förderperiode.

Neben der Flächenförderung gibt es auch noch eine Förderung der Beratung. Die allgemeine Beschreibung der Maßnahmen, was die Ökoziele angeht, kann ich, so denke ich, Ihnen nun ersparen. Die Auszahlung der Prämien an die Ökobetriebe läuft nach einem festgelegten Verfahren, insbesondere

auch, was die Beantragung angeht. Wir haben in diesem Zusammenhang in den zurückliegenden Wochen die Auszahlungen bei den entsprechenden Maßnahmen vorgenommen. Für den ökologischen Landbau werden in diesem Jahr Ende März die Auszahlungen vorgenommen werden, betroffen sind davon sämtliche 137 Antragsteller, darunter 32 Neuantragsteller aus dem Jahr 2016.

Gibt es Zusatzfragen? - Frage 1.

Sie haben es teilweise schon angerissen. Mich würde trotzdem interessieren: Inwieweit ist die Ausstellung der Förderbescheide für beantragte Maßnahmen in der zweiten Säule und die Auszahlung dieser beschiedenen Gelder für die Jahre 2015 beziehungsweise 2016 erfolgt beziehungsweise nicht erfolgt?

Wir haben das große Problem, wie auch bei anderen Fördermaßnahmen, die mit EU-Mitteln kofinanziert sind, dass wir gar nicht allein Herr des Verfahrens sind. Wir haben mittlerweile festzustellen - und nicht nur im Saarland, sondern bundesweit -, dass es teilweise Kontrollen von Kontrollen gibt, die nicht mehr nachvollziehbar sind. Auch das war Gegenstand der Diskussion mit dem Bauernverband letzte Woche. Wir haben im Saarland mittlerweile einen entsprechenden Verwaltungsaufwand, der irrwitzig ist. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen: Wir haben teilweise Fördertatbestände, die für 1 Euro ausgezahlte Förderung 80 Cent Verwaltungskosten nach sich ziehen! Das steht in keinem Verhältnis mehr. Das machen wir nicht aus purer „Neimerderei“, sondern weil wir durch die EU dazu verpflichtet sind.

Wir haben in diesem Zusammenhang in den vergangenen Jahren auch durch die sehr späte Genehmigung der zweiten Säule des Entwicklungsplans Ländlicher Raum durch die EU-Kommission für die Förderperiode 2014 bis 2020 unseren entsprechenden SEPL, den Saarländischen Entwicklungsplan Ländlicher Raum, erst Mitte des Jahres 2015 genehmigen können. Wir haben viel Zeit verloren, wir mussten die entsprechenden Antragsformulare neu generieren. Deswegen kam es zu Verzögerungen. Wir sind aber dabei, hier Abhilfe zu schaffen. Wir haben in den vergangenen Monaten zusätzliches Personal eingestellt. Wir sind auch, was die Programmierung und Kontrolle angeht, in der Nachpersonalisierung. Aktuell sind wir im Gespräch mit dem Finanzministerium, ob und inwieweit es möglich ist, die sogenannte Bescheinigende Stelle - das ist eine der Kontrollfunktionen, die wir vorhalten müssen

(Minister Jost)

auszulagern, fremdzuvergeben an einen Wirtschaftsprüfer, und die dann frei werdenden Personalressourcen in die Zahlstelle zu überführen, die den gesamten Prozess umsetzt.

Wir haben uns in den zurückliegenden Jahren darauf konzentriert, die dicksten Brocken, die bei den Landwirten am häufigsten gebraucht werden und zur Verbesserung der Liquidität führen, zuerst abzuarbeiten. Das ist zunächst einmal die Basisprämie, die wir für alle Landwirte zum 31. Dezember auszahlen konnten. Wir haben in der letzten Woche die Ökolandbetriebe beschieden; wir haben alle angeschrieben. Wir sind dabei, bis Ende März die Bescheide für Greening-Maßnahmen auszukehren und gehen dann an die weiteren Agrarumweltmaßnahmen, Vertragsnaturschutzmaßnahmen, aber auch an Stellen wie extensive Obstbestände. Hier ist zwar die Anzahl der Antragsteller deutlich größer, die Flächen sind aber deutlich kleiner. Da geht es zwar für den ein oder anderen auch noch um Geld, aber es steht in keinem Verhältnis zu dem, was wir bereits abgearbeitet haben.