Vorgetragen wurde uns auch, das Ministerium sei in ständigem Kontakt mit den Fachkräften vor Ort, das heißt mit den Direktorinnen und Direktoren der Amtsgerichte beziehungsweise des Präsidenten des Amtsgerichts Saarbrücken, mit dem Hauptpersonalrat und dem Hauptrichterrat. Alle diese Fachkräfte wurden also auch in die Planungen mit einbezogen. Ähnlich wie in einem Krankenhaus, welches über viele Fachabteilungen verfügt, sollen Spezialzuständigkeiten von Rechtsgebieten, die ja bei kleineren Amtsgerichten nicht so oft vorkommen, aber recht
lich anspruchsvoll sind, geschaffen werden. Es wurde betont, man wolle keine Amtsgerichte schließen, da man die Bürgernähe unbedingt erhalten wollte.
Nun sind diese Vorsätze und Ziele grundsätzlich erst einmal richtig. In der Ersten Lesung hatten wir jedoch darauf hingewiesen, dass wir zunächst die Anhörung im entsprechenden Fachausschuss abwarten wollten, weil wir uns noch nicht vorher für oder gegen diese Reform entscheiden wollten. Und, meine Damen und Herren, das war auch gut so.
Die Anhörung an zwei Terminen ergab ein unterschiedliches Bild. Im ersten Anhörungstermin, unter anderem mit allen Direktoren der Amtsgerichte, mit dem Präsidenten des Amtsgerichts Saarbrücken und des Saarländischen Richterbundes und einigen anderen mehr, wurden sehr viele Bedenken geäußert. Vonseiten der Richter wurde dieser Reform überwiegend eine Ablehnung erteilt. Man kann aber der Richterschaft nicht vorwerfen, dass sie sich notwendigen Änderungen oder Reformen widersetzt. Im Gegenteil! Sie haben sich konstruktiv an diesen Reformbemühungen beteiligt, indem sie Vorschläge entwickelt haben. Sie haben nämlich eine Arbeitsgruppe gebildet, haben sich in Otzenhausen getroffen und haben sich konstruktiv in diesen Weg mit eingebracht. Die Enttäuschung darüber, was mit diesem, von Praktikern erarbeiteten Papier passiert ist, wurde in der Anhörung allerdings auch deutlich. Die erarbeiteten Vorschläge hatte ich im Ausschuss vom Ministerium übrigens erbeten. Das war vor vier Wochen. Wir haben sie bis heute noch nicht erhalten. Im zweiten, etwas kürzeren Anhörungstermin, unter anderem mit den Vertretern der Rechtsanwälte, kam Zustimmung zu der Reform. Das kann man so sagen.
Wir hatten uns in der entsprechenden Ausschusssitzung bei der Abstimmung noch enthalten, weil wir als Linksfraktion noch einmal intensiv darüber diskutieren wollten. Wir haben uns auch noch einmal ausführlich mit dieser Thematik beschäftigt.
Meine Damen und Herren, auch wir halten die Spezialisierung von einigen wenigen Rechtsgebieten, beispielsweise bei Wirtschaftsstrafsachen, bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, bei Landwirtschaftssachen oder aber auch bei Versicherungsvertragssachen für sinnvoll, weil sich dadurch auch Qualitätsverbesserungen ergeben. Allerdings sind die Argumente, die gegen die Reform der ordentlichen Gerichte sprechen, für uns in der Mehrzahl. Ich möchte Ihnen einige Beispiele geben: Der Saarpfalz-Kreis gibt die Strafsachen nach St. Ingbert ab, aber nicht alle. Die Schöffensachen aus Homburg sind künftig nämlich in Neunkirchen. Ein Teil der Strafsachen aus Homburg geht in Spezialzuständigkeiten oder Kammerzuständigkeiten beim Landgericht Saarbrücken. Ein Teil der Strafrichtersachen geht nach St. Ingbert - ich hoffe, dass ich jetzt nichts durchein
andergeworfen habe, denn es ist für mich auch nicht so ganz einfach - und die Jugendrichtersachen gehen auch nach St. Ingbert. Die Zivilsachen wandern von Ottweiler nach St. Wendel. Die Strafsachen kommen dann von St. Wendel nach Ottweiler.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist zugegebenermaßen etwas schwierig. Hinzu kam - das wurde auch im Ausschuss mehrfach erwähnt -, dass die erworbenen Fachkenntnisse bei einzelnen Richterinnen und Richtern verloren gingen, wenn sie an ihrem Gericht blieben und eine andere Rechtsmaterie übernehmen müssten. Zugegebenermaßen wird es eine gewisse Zeit dauern - das muss man auch sagen -, aber sie können sich einarbeiten. Trotzdem hat das zu Einsprüchen geführt und nicht alle waren damit glücklich, denn ein Zivilrichter hat ja mit einem Familienrichter so viel zu tun wie ein Urologe mit einem HNO-Arzt. Es kommt ja auch niemand bei einem HNO-Arzt auf die Idee zu sagen, ab sofort machst du Urologie. Das geht nicht. Arbeitszufriedenheit und Motivation schafft man dadurch ganz sicher nicht, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, auch wenn die Stoßrichtung dieser Strukturreform sicherlich gut gemeint war.
Noch ein anderes Beispiel. Wenn eine alleinerziehende Mutter aus Lebach, die bisher in Lebach gewohnt hat, künftig einen Unterhaltsanspruch bei Gericht geltend machen will, muss sie jetzt nach Saarlouis fahren. Sie kann also nicht mehr in ihrem Ort bleiben, sondern sie muss nach Saarlouis fahren, denn dort befinden sich jetzt die Familiensachen und nicht mehr wie bisher in Lebach. Der Präsident des Amtsgerichts Ottweiler sagte in der Anhörung verzweifelt - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „Auch wenn ich mich noch so sehr loyal bemühe, ich kann den Sinn dieser Verschiebung keinem Menschen erklären.“
Meine Damen und Herren, die Richter und die betroffenen Menschen in diesem Land müssen in der Praxis ausbaden, was am Schreibtisch entworfen worden ist. Der Abänderungsantrag - die Kollegin Berg hat das gerade erwähnt, es geht um die Eilverfahren - wurde seitens der Koalitionsfraktionen hektisch hinterhergeschoben. Vergangenen Donnerstag lag der Abänderungsantrag morgens im Ausschuss auf unseren Plätzen. Wir konnten ihn gar nicht richtig lesen und sollten darüber abstimmen. Das zeigt doch, dass dieses Reformwerk mit heißer Nadel gestrickt worden ist!
Wir verkennen allerdings nicht die Bemühungen, die Amtsgerichte in der Fläche zu erhalten, damit Bürgernähe dort nicht verloren geht. Aber geht denn, wie am Beispiel der alleinerziehenden Mutter schon erklärt, nicht genau dann Bürgernähe verloren, wenn
klassische Amtsgerichtsarbeitsgebiete wie Scheidungen, Unterhaltssachen oder Strafsachen ohne Not zu anderen Gerichtsstandorten abwandern? Was bedeutet das letztendlich auch für die Erstattung von Fahrtkosten bei der Prozesskostenhilfe? Werden die nicht steigen? - Viele offene Fragen.
Bei einem Punkt waren wir ja schon von Anfang an sehr skeptisch und diese Bedenken wurden auch nicht in der Anhörung ausgeräumt. Dieser bundesweit einmalige Verschiebebahnhof macht es den Bürgern, die sich anwaltlich nicht vertreten lassen, und auch den Rechtsanwälten, die beispielsweise aus anderen Bundesländern hierherkommen, schwer zu erkennen, wer für sie zuständig ist und wo sie sich hinwenden müssen. Ganz so einfach ist das nicht. Es bleibt aber die Hoffnung, dass es sich in einigen Jahren dann herumgesprochen haben wird.
Zum Schluss der Aufzählung soll nicht unerwähnt bleiben, dass im Übrigen niemand so richtig verstanden hat, warum es noch eine Zweigstelle Wadern geben soll. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Der Hauptrichterrat, der laut Landesregierung von vornherein in die Planungen eingebunden wurde, also nicht mit einem Plan beglückt wurde, den man am grünen Tisch ausgearbeitet hat, genau dieser Hauptrichterrat sprach von Rumpfamtsgerichten. Genau dieser Hauptrichterrat sieht in den beabsichtigten Regionalisierungen keinen größeren Nutzen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, noch im Juli letzten Jahres hieß es genau an diesem Ort seitens der Koalition - ich zitiere aus dem Protokoll -: „Wir haben hier die Struktur eines modernen und effizienten Rechtsstaats. Wir haben eine funktionierende Justiz, die die Kriminalität erfolgreich bekämpft und die Bürgerrechte schützt. Wir haben eine Justiz, die das Recht in der Gesellschaft durchsetzt.“ - Meine Damen und Herren, warum diese funktionierende Justiz in großen Teilen nun so geändert werden soll, ist für uns nicht ganz nachvollziehbar.
Ich sagte es ja, im Ausschuss haben wir uns noch enthalten, jedoch nach nochmaliger Beschäftigung mit dem vorliegenden Entwurf und nach sorgfältiger Abwägung lehnen wir aus den genannten Gründen den vorgelegten Gesetzentwurf bezüglich der ordentlichen Gerichtsbarkeit ab. Dabei habe ich noch nicht einmal die Einführung der elektronischen Akte erwähnt, die ebenfalls noch zu gravierenden Änderungen führen wird. - Dem Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen stimmen wir allerdings zu. Es macht Sinn, die drei erstinstanzlichen kleinen Arbeitsgerichte in Saarbrücken zu bündeln aufgrund der stark unterschiedlichen Belastungen der einzelnen Richter und dadurch auch aufgrund der unterschiedlichen Verfahrensdauern.
Die Justiz in diesem Lande hat es zurzeit sehr schwer und ein Ende ist derzeit nicht abzusehen. Der geplante Personalabbau in der Justiz ist und bleibt kontraproduktiv, das möchte ich an dieser Stelle noch mal ganz deutlich sagen!
Funktionierende unabhängige Gerichte und Staatsanwaltschaften sind ein hohes Gut unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und des Rechtsstaates, in dem wir leben. Dieses hohe Gut sollte sehr sorgsam behandelt werden - mit Respekt, Achtung und Wertschätzung. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anhörung zu den beiden Gesetzentwürfen hat ergeben, was wir im Vorfeld schon befürchtet hatten. Zwar sind einige Punkte in diesem Entwurf durchaus zu begrüßen. Zum einen ist positiv zu bewerten, dass alle Amtsgerichte im Saarland erhalten bleiben sollen. Kein Standort wird geschlossen, die Arbeitsplätze bleiben - zumindest vorerst - erhalten.
Gut ist es außerdem, dass einzelne Spezialmaterien, die in der Praxis nicht häufig auftauchen und die daher ein hohes Maß an Einarbeitung erfordern, künftig landesweit an einem Standort konzentriert werden sollen. Dadurch ist gewährleistet, dass ein hohes Maß an Expertise konzentriert wird und die oft schwierigen Fälle kompetent und somit auch effizient gelöst werden können. Nichtdestotrotz war die Kritik derer, die täglich ganz vorne arbeiten, also der Amtsgerichtsdirektorinnen und -direktoren, unüberhörbar.
Zuerst fragt man sich, wo in diesem Entwurf die Bürgerfreundlichkeit geblieben ist. Erst einmal müssen die Bürgerinnen und Bürger nun längere Anfahrtswege in Kauf nehmen. Darüber hinaus sind die Amtsgerichte auch die erste Anlaufstelle der Rechtsuchenden. Werden nun aber ganze Rechtsgebiete in andere Bezirke verlegt, erscheint es den Menschen faktisch wie eine Schließung, wie ein Rückzug der Justiz aus ihren Wohnorten. Wegen dieses Verlustes von Bürgernähe lehnen wir im Übrigen auch den Entwurf zur Arbeitsgerichtsbarkeit ab. Überdies kommt es zu einem Zuständigkeitsdurcheinander, das vor allem im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes problematisch werden könnte.
Gerade vor den Amtsgerichten ist eine anwaltliche Vertretung gesetzlich nicht notwendig. In der Anhörung wurde deutlich, dass sogar Anwälte manchmal
Probleme mit den Zuständigkeiten vor den Gerichten haben. Wie sollen sich dann die Menschen im Saarland, die nun mal zum Großteil rechtliche Laien sind, dort noch in Zukunft zurechtfinden?
Ein weiterer Nachteil. Jahrelang aufgebaute Expertise wird durch Ihre Reform verloren gehen. Die Richterinnen und Richter werden sich entscheiden müssen, ob sie ihrem Rechtsgebiet an ein anderes Amtsgericht folgen oder an ihrem alten Gericht bleiben und fortan ein völlig neues Rechtsgebiet behandeln müssen. Nicht dass wir die saarländische Richterschaft nicht für kompetent genug halten, sich neu einzuarbeiten, aber man verlangt ja auch nicht von einem Hautarzt, dass er künftig die Arbeit eines Herzchirurgen übernimmt. Abgesehen davon wird den Vorstellungen des Personals mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ausreichend Rechnung getragen werden können. Darunter leiden dann am Ende auch die Arbeitszufriedenheit und die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Als Argument für die Reform wurde im Vorfeld auch die demografische Entwicklung genannt. Die demografische Entwicklung allein ist jedoch kein Garant dafür, dass in Zukunft auch die Fallzahlen an den Gerichten zurückgehen. Hier müssen noch andere Faktoren einbezogen werden, wie zum Beispiel die Tatsache, dass die Menschen auch in diesem Land immer älter werden und dass es folglich auch viel mehr Betreuungsfälle bei den Gerichten geben wird.
Noch etwas. Die Regelungen über mögliche Durchbrechungen der sogenannten Perpetuatio fori, also der gesetzlichen Bestimmung, dass ein einmal zuständiges Gericht auch zuständig bleibt, sind im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs zu finden. Dieses Gesetz scheint eben auch noch nicht in Stein gemeißelt zu sein. Dieser Tatsache soll wohl nun durch den Abänderungsantrag der Großen Koalition Rechnung getragen werden, der uns im Übrigen auch das sollte hier nicht unerwähnt bleiben - erst unmittelbar vor der Ausschusssitzung erreicht hat und somit im Vorfeld nicht mehr richtig durchgelesen und durchgearbeitet werden konnte. Leider erscheint er ziemlich überstürzt und unausgegoren zu Papier gebracht worden zu sein.
Zum Beispiel fragen wir uns, wo sich in der Übergangsregelung etwas zu der Verweisung von Strafverfahren wiederfindet. Im Bundesgesetz heißt es im vorgeschlagenen Art. 17c Abs. 2 noch, dass in Strafund Bußgeldsachen nach der Eröffnung der Hauptverhandlung eine Verweisung nur dann möglich sein soll, wenn die zur Urteilsfindung berufenen Personen personenidentisch mit denen zu Beginn der Hauptverhandlung sind. In dem Gesetzentwurf der Großen Koalition ist jedoch nur noch von Bußgeldsachen die Rede. Wo sind die Strafsachen hinge
Völlig verwirrend wird es, wenn man sich die Begründung des Abänderungsantrages im Einzelnen ansieht. Dort ist nämlich nur noch von Verkehrsordnungswidrigkeiten die Rede, der Gesetzestext spricht aber von Bußgeldsachen im Allgemeinen. Ganz unabhängig davon erscheint uns die Regelung in Art. 7 Abs. 1 Ziffer 1 Satz 2 des Landesgesetzes generell überflüssig zu sein.
Der Bundesgesetzgeber gibt dem Landesgesetzgeber die Möglichkeit, von der Perpetuatio fori abzuweichen. Welche Verfahren davon ausgenommen werden, macht er in § 17c Abs. 2 deutlich. Es genügt also, wenn der Landesgesetzgeber - wie in Art. 7 Abs. 1 Ziffer 1 Satz 1 erfolgt - die Erstreckung der Reform auf Altverfahren im Allgemeinen vorsieht. Die in § 17c Abs. 2 des Bundesgesetzes vorgesehene Ausnahmeregelung greift dann ohnehin.
Die Verwirrung, die hierdurch gestiftet wurde, verdeutlicht aber nur an einer ganz speziellen Stelle das Durcheinander und die Problematik Ihres Gesetzentwurfes. Man hat einfach das Gefühl, dass hier hastig versucht wurde, eine Regelung zusammenzuzimmern, die allen Eventualitäten Rechnung tragen soll.
Herr Abgeordneter, nach § 44 der Geschäftsordnung haben Sie die Redezeit enorm überzogen. Ich bitte, zum Schluss zu kommen.
Ich komme zum Schluss. - Das ist leider auch das Hauptmanko des gesamten Reformentwurfs. Man merkt ihm an, dass er auf Teufel komm raus noch in dieser Wahlperiode durchgeboxt werden soll, und dies auf Kosten der Verständlichkeit und der Bürgerfreundlichkeit. Wir setzen uns daher für eine gut überlegte Reform ein, die die Kritik derer, die es wirklich betrifft, auch ernst nimmt. Deshalb werden wir sowohl die Gesetzentwürfe als auch den Abänderungsantrag ablehnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich greife mal das auf, was die Kollegin Huonker gesagt hat: Respekt, Achtung und Wertschätzung. Das sind wir nicht nur den Menschen schuldig, die in der saarländischen Justiz arbeiten,
das sind wir allen Menschen im Saarland schuldig. Daher erinnere ich daran: Ziel dieser Gerichtsstrukturreform ist es, sicherzustellen, dass die saarländische Justiz auch in Zukunft ihre Aufgaben ohne Qualitätsverluste erfüllen kann, und dies im Interesse der Menschen im Saarland.
Die Herausforderungen sind beschrieben worden. Lassen Sie mich einige Stichworte nennen. Es geht um die demografischen Herausforderungen, die unser Land zu bewältigen hat. Es ist gesagt worden, dass der Geschäftsanfall in den Gerichten bis heute entsprechend zurückgegangen ist. Zu erwarten ist, dass sich das auch weiter so entwickeln wird.
Wir stehen weiter vor der Herausforderung, dass sich die meisten Rechtsgebiete zu komplexen Materien entwickelt haben; diese Entwicklung ist auch noch nicht abgeschlossen. Denken Sie nur an die Entwicklung in der Rechtsetzung und Rechtsprechung und daran, welche Aufgaben vor denjenigen stehen, die tagtäglich Recht zu sprechen haben. Es gibt Antworten darauf. So arbeitet die Anwaltschaft seit Jahren mit Fachanwälten. Dort geht es gerade darum, eine Spezialisierung herbeizuführen, um komplexe Fragen auch im Familienrecht - denken Sie an das Unterhaltsrecht oder die Versorgungsausgleiche - entscheiden zu können. Das geht nur, wenn man sich wirklich dezidiert in die Materien einarbeitet und zu einem Fachwissen gelangt. Da geht es der Richterschaft letztendlich auch um Augenhöhe. Man möchte mit der Anwaltschaft, die die Interessen ihrer Mandanten vertritt, auf Augenhöhe sein und antworten können. Das erfordert Spezialisierung. Ich glaube, das ist ein ganz elementares Anliegen der saarländischen Justiz, das hier formuliert wird. Die Antworten geben wir mit diesem Gesetzentwurf, der heute in Zweiter Lesung diskutiert wird.
Ich spreche jetzt zur Gerichtsstrukturreform. Die Ausführungen zur Arbeitsgerichtsreform sind gemacht worden. Ich schließe mich voll den Ausführungen von Frau Berg an, sodass ich im Kern nichts dazu sagen möchte. Ich möchte mich auf die Gerichtsstrukturreform konzentrieren.