Protocol of the Session on November 30, 2016

sondern bei der einen oder anderen Gelegenheit auch sehr deutlich zum Ausdruck bringen würde,

dass der EVS und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem schwierigen Umfeld gute Arbeit geleistet haben. Für diese Arbeit sage ich an dieser Stelle auch einmal ein ganz herzliches Dankeschön!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Diese Diskussion war und ist geprägt von den Herausforderungen der kommenden Jahre. Ich bin sehr froh, dass wir es geschafft haben, bei den Themen Bioabfall und Grünschnitt eine neue Episode der Erfolgsgeschichte des EVS in diesem Land zu schreiben. Ich bin froh, dass Herr Schmitt vom BUND da ist, der sich bei diesem Thema sehr engagiert im Beirat eingebracht hat. Das zeigt, dass es allemal besser ist, miteinander statt übereinander zu reden. Das zeigt, dass es richtig war, die Initiative der Koalitionsfraktionen so aufzunehmen und zu Ende zu führen, wie wir es mit diesem Gesetz machen. Der EVS ist wesentlich besser als der Ruf, den man ihm anzuhängen versucht. Die Milliarden, die in den letzten Jahren investiert wurden, waren gut investiertes Geld in eine gute Umwelt und für gute Rahmenbedingungen für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Der EVS ist eine starke Solidargemeinschaft. Wir sollten es nicht zulassen - deswegen bin ich für dieses Gesetz sehr dankbar -, dass andere sich einen schlanken Fuß machen und glauben, auf Kosten anderer sich Vorteile verschaffen zu können. Rosinenpickerei geht nicht, deswegen: Herzlichen Dank für dieses Gesetz!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hat mit der Drucksache 15/2030 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben CDU- und SPDFraktion sowie die Fraktion der PIRATEN, dagegen gestimmt haben B 90/GRÜNE, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1961 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des gerade angenommenen Abänderungsantrages. Wer dafür ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf inklusive des Abänderungsantrags mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben auch hier CDU- und SPD-Fraktion sowie die Fraktion der PIRATEN, dagegen ge

(Minister Jost)

stimmt haben B 90/GRÜNE, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland und zur Änderung weiterer Gesetze im Bereich der Justiz (Drucksache 15/1882) (Abänderungsantrag: Drucksache 15/2031)

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen im Saarland (Drucksache 15/1881)

Zur Berichterstattung über die Beratungen der Gesetzentwürfe im Ausschuss erteile ich der Vorsitzenden, Frau Abgeordneter Christiane Blatt, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe wurden vom Plenum in seiner 50. Sitzung am 13.07.2016 in Erster Lesung jeweils mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENund PIRATEN-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.

Gegenstand des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen im Saarland ist die Zusammenführung der bislang drei saarländischen Arbeitsgerichte an einem Standort in der Landeshauptstadt Saarbrücken. Dadurch sollen effizientere Personalstrukturen und damit eine langfristige Sicherung der Qualität der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bei gleichzeitiger zentraler Erreichbarkeit erreicht werden.

Gegenstand des Gesetzes betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland ist eine Zuständigkeitsneuordnung im Bereich der zehn saarländischen Amtsgerichte, die gleichzeitig alle erhalten bleiben sollen. Durch mehrere Maßnahmen wie Neuzuschnitt von Gerichtsbezirken, Bildung von Spezialisierungsschienen für einzelne Rechtsgebiete über mehrere Amtsgerichtsbezirke hinweg und landesweite Bündelung einzelner seltener Rechtsmaterien an einem jeweils spezialisierten Gericht sollen auch bei zurückgehenden Einwohner- und Fallzahlen in den Gerichten Strukturen vorgehalten werden, die eine fundierte Fallbearbeitung in allen Bereichen zulassen.

Der Ausschuss hat in seinen Sitzungen am 27. Oktober und am 10. November eine umfangreiche Anhörung zu beiden Gesetzen durchgeführt, bei der mehr als 50 Vereinigungen, Verbände und Fachleute Gelegenheit zur Stellungnahme erhielten. Die Stellungnahmen fielen hierbei für die einzelnen Regelungsbereiche der Gesetze in der Gewichtung unterschiedlich aus. Die Änderungen im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie die grundsätzliche Frage der Spezialisierung einzelner Materien im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei Erhaltung aller Amtsgerichte wurden nahezu einhellig begrüßt. Die Frage der Regionalisierungsschienen wurde dagegen seitens der Anzuhörenden sehr kontrovers gesehen. Einigkeit bestand jedoch in dem Punkt, dass eine Regelung für die Altverfahren zwingend erforderlich sei, um eine erfolgreiche und sinnvolle Umsetzung zu ermöglichen.

Der Ausschuss hat in seiner 102. Sitzung, am 24. November 2016, einen Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Frage der Behandlung der Altverfahren einstimmig, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, angenommen. Beide Gesetze, das Gesetz zur Organisation der ordentlichen Gerichte hierbei unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages, wurden sodann mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der PIRATENLandtagsfraktion, Ablehnung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion, zur Annahme in Zweiter und letzter Lesung empfohlen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Petra Berg von der SPD-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das jetzt vorliegende Gerichtsstrukturreformgesetz ist das letzte der wichtigen Gesetze, die wir heute beraten. Neben dem ÖPNV-Gesetz, dem Hochschulgesetz und dem EVSG ist das Gerichtsstrukturreformgesetz ein sehr wichtiges Gesetz für dieses Land. Auch hierzu hat eine sehr umfangreiche Anhörung stattgefunden, Kollegin Blatt hat es eben gesagt: 50 Anzuhörende! Das Parlament hat sich eine sehr weitreichende, sehr breite Expertise eingeholt, um dieses Gesetz umzusetzen.

Was waren die zentralen Fragen in dieser Sachverständigenanhörung? Es war zum einen, ob überhaupt ein Bedarf für diese Reform besteht, und zum Zweiten, wenn man dies bejaht, ob der vorgeschlagene Weg der richtige ist. Zur Beantwortung der Frage nach dem Reformbedarf sind mehrere Fakto

(Vizepräsidentin Ries)

ren und deren aktuelle und prognostizierte Entwicklung zu betrachten. Ganz wesentlicher Faktor, wie bei so vielem, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist auch hier die demografische Entwicklung in unserem Land. Diese ist im Saarland von einem überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang geprägt und auch vom Strukturwandel. Beides hat dazu beigetragen, dass der Geschäftsanfall der saarländischen Gerichte in den vergangenen Jahren zurückgegangen ist, etwa in Zivilsachen um mehr als 30 Prozent und in Bußgeldsachen um fast 50 Prozent. Auch der künftige Geschäftsanfall, wenn er auch nicht mit absoluter Gewissheit prognostiziert werden kann, zeigt bei genauer Betrachtung eine deutliche Tendenz. Daran ändert auch der gestiegene Flüchtlingszuzug nichts. Dieser hat bisher allenfalls ganz kurzfristig eine gegenläufige Bewegung ausgelöst, aber keineswegs einen Wendepunkt im prognostizierten demografischen Rückgang. Auswirkungen auf den Geschäftsanfall sind also zu beobachten und auch in der Zukunft zu erwarten.

Gewandelt haben sich aber nicht nur Zahl und Struktur der Bevölkerung, auch die fachlichen Anforderungen an die Gerichte, an die Richterschaft und auch an den nichtrichterlichen Dienst haben sich deutlich verändert. Die zum Teil rasanten Entwicklungen auf dem Gebiet der Kommunikationstechnologien oder zum Beispiel im Bereich des Versicherungsrechts und des Familienrechts haben Rechtsbereiche insgesamt komplexer werden lassen.

Zugleich besteht bei der Anwaltschaft eine ganz deutliche Spezialisierungstendenz durch hochspezialisierte Fachanwälte. Das heißt, Richterinnen und Richter geraten unter einen hohen Spezialisierungsdruck. Sie müssen bei den Entwicklungen der Fachgebiete immer auf dem aktuellen Stand bleiben und mit ihrem Spezialwissen auf Augenhöhe mit der Anwaltschaft bleiben. Spezialwissen ist das, was nicht jedes Amtsgericht und nicht jedes Mischdezernat ohne Weiteres vorhalten kann. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, hängt weder an dem mangelnden Willen noch an mangelnden Fähigkeiten der dort tätigen Personen, es hängt vielmehr an dem zum Teil sehr geringen Fallaufkommen pro Gericht bei steigender Komplexität. Dieser zunehmende Spezialisierungsdruck wurde in der Anhörung ausdrücklich so bestätigt.

Aus der Betrachtung der genannten Faktoren ergibt sich also folgende Ausgangslage: Die Gerichtsorganisation im Saarland wurde zuletzt 1974, also vor mehr als 40 Jahren, neu geordnet. Der demografische und der Strukturwandel im Saarland führen zu einem deutlichen Rückgang des Geschäftsanfalls an den saarländischen Gerichten, und die veränderten fachlichen Anforderungen im Justizwesen insgesamt machen eine höhere Spezialisierung erforderlich. Es besteht also Reformbedarf.

Neben der Frage des Ob der Reform muss auch die Frage des Wie der Reform beantwortet werden. Dem vorliegenden Reformentwurf gelingt es, zwei ganz wesentliche Dinge miteinander in Einklang zu bringen. Er schafft einerseits die erforderlichen fachlichen Zuständigkeitskonzentrationen und erhält gleichzeitig die Präsenz der Justiz in der Fläche. Für einige Fachgebiete werden landesweite Zuständigkeiten geschaffen, so zum Beispiel für Honorarsachen in Lebach - das sind eher selten anfallende Rechtsgebiete -, aber auch für Massenverfahren wie beispielsweise die Versicherungssachen in Neunkirchen oder Verkehrsordnungswidrigkeiten in St. Ingbert. Größere spezialisierte Einheiten ermöglichen es erstens, Fachwissen zu bündeln, zweitens, Synergien zu erzielen und drittens, eine einheitliche Rechtsprechung zu schaffen. Eine derartige landesweite Zuständigkeitskonzentration ist daher durchaus sinnvoll.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Daneben werden einige Fachgebiete über regionale Kooperationsschienen gebündelt, so etwa durch gemeinsame Familienund Strafrechtsabteilungen. Dadurch werden leistungsfähige Fachabteilungen geschaffen, Schwerpunkte gestärkt und fachkundige Vertretungen ermöglicht, zum Beispiel im Krankheitsfall. Gleichzeitig verbleiben jedoch solche Rechtsgebiete, die im besonderen Maße eine Ortsnähe erfordern, an allen Standorten erhalten, zum Beispiel die Betreuungssachen, Nachlasssachen und auch die Rechtsantragsstellen. Unliebsame Zweigstellenlösungen, auch das hat die Anhörung gezeigt, werden hierdurch vermieden. Das heißt also, Fachkompetenz wird gestärkt und Bürgernähe bleibt landesweit erhalten. Deshalb sind die regionalen Zuständigkeitskonzentrationen durchaus sinnvoll.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Schließlich sieht die Reform eine Veränderung der Zuschnitte der Gerichtsbezirke vor. Dies betrifft insbesondere den Regionalverband. Durch die Zuweisung der Gemeinde Heusweiler zum Amtsgericht Völklingen wird zum einen das Amtsgericht Saarbrücken entlastet, zum anderen werden beim Amtsgericht Völklingen leistungsfähige Abteilungen geschaffen, auch dieses Reformziel ist sinnvoll. Die im Reformentwurf vorgesehenen Maßnahmen sind in sich schlüssig und stellen die richtigen Weichen für eine zukunftsfeste saarländische Justiz.

Der Abänderungsantrag, den die Koalitionsfraktionen einbringen, nimmt keine inhaltlichen Veränderungen vor, sondern ergänzt den Gesetzentwurf um eine Regelung bezüglich der Eilverfahren. Derzeit laufen noch Beratungen auf Bundesebene - auch das war Gegenstand der Anhörung - mit dem Ziel, dass der Bundesgesetzgeber die Einbeziehung von

(Abg. Berg (SPD) )

Eilverfahren in eine neue Regelung der Zuständigkeiten klar normiert. Im Wesentlichen bleibt es bei der Veränderung der Bezirkszuschnitte beim Grundsatz, dass das angerufene Gericht auch zuständig bleibt. Dadurch werden Unklarheiten und längere Doppelzuständigkeiten vermieden. Dem dient der Abänderungsantrag.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, noch ganz kurz zur Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit. Auch hier ist die Ausgangslage die gleiche. Zurückgehende Fallzahlen, eine höhere Komplexität der Rechtsmaterie und die zunehmende Schwierigkeit, den Vertretungsbedarf zu organisieren, machen auch hier eine Reform notwendig. Das Ziel ist ebenfalls, zukunftsfeste Strukturen zu schaffen für eine ordentliche Justiz, was hier gelungen ist. Der ausgewählte Standort Saarbrücken wurde in der Anhörung einhellig begrüßt, denn es sprechen gute Argumente für diesen Standort, insbesondere die Verkehrsanbindung.

(Beifall bei der SPD.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesen Maßnahmen sichern wir eine hohe Akzeptanz für eine saarländische Justiz bei den Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie bei den Bediensteten. Die Akzeptanz für die saarländische Justiz seitens der Bürgerinnen und Bürger können wir aber nur erwarten, wenn wir diese als politische Vertreter ebenfalls zeigen. Dazu gehört insbesondere die Achtung der Unabhängigkeit der Justiz, denn die Unabhängigkeit der Justiz ist elementare Grundlage des demokratischen Rechtsstaates, und die Gewaltenteilung ist das unverhandelbare Prinzip einer freiheitlichen Verfassung.

(Beifall des Abgeordneten Hilberer (PIRATEN).)

Als Staatsfundamentalnorm garantiert Artikel 61 der saarländischen Verfassung, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind. Dem sind wir gerade in diesen Zeiten des Wandels alle zusammen verpflichtet.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen und verein- zelt bei den Oppositionsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in vielen Ländern können wir derzeit beobachten, dass die Einflussnahme auf die Justiz an den Grundfesten demokratischer Strukturen rüttelt. Die Gewaltenteilung konstituiert eine unabhängige Justiz. Deshalb ist es notwendiger denn je, dass alle Staatsorgane und auch die politischen Vertreterinnen und Vertreter sich verpflichten, den Kompetenzbereich anderer Gewalten zu respektieren.

Ich möchte an dieser Stelle allen Beschäftigten in der Justiz danken, den Richterinnen und Richtern sowie allen Beschäftigten im nichtrichterlichen Dienst, die durch ihre hervorragende Arbeit dazu

beitragen, dass die Menschen in unserer Heimat in einer gesicherten Staatsordnung leben können, in Frieden und Sicherheit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Eigenschaften erwarten wir von der Justiz? Sie soll bürgernah sein, sie soll effizient sein, sie soll eine hohe Qualität bieten. Bürgernähe erreichen wir durch den Erhalt der Gerichtsstandorte in der Fläche. Effizienz schaffen wir durch große Organisationseinheiten, die gegenseitig Vertretungen ermöglichen. Das erzielen von Synergien und die hohe Qualität sichern wir letztendlich durch die fachliche Spezialisierung. Die vorliegenden Reformentwürfe haben all diese Maßnahmen im Blick, für eine Justiz, die nah bei den Bürgerinnen und Bürgern ist, eine Justiz mit zufriedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, eine Justiz, die Herausforderungen und gesellschaftliche Verhältnisse als Chance betrachtet und zukunftsfest ist. Wir werden diesem Entwurf zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Birgit Huonker von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir Ende vergangenen Jahres zum ersten Mal von der geplanten Strukturreform der ordentlichen Gerichtsbarkeit erfuhren, kündigte man eine Entlastung der Gerichte durch Änderung der Zuständigkeiten an. Notwendig wurde die Reform auch, Kollegin Berg hat es soeben gesagt, aufgrund des Rückganges der Bevölkerung im Saarland. Man wollte damit auch effizientere Personalstrukturen schaffen. In kleineren Amtsgerichten sei es für die Richter nämlich schwierig, fachspezifische Spezialkenntnisse zu erwerben. Gerade bei Urlaubs- und Krankheitsvertretungen von Richtern müssten auch von Fachfremden Entscheidungen getroffen werden. Da gab es ab und zu Probleme. Von daher sollten auch ausreichend große Fachabteilungen geschaffen werden.

Vorgetragen wurde uns auch, das Ministerium sei in ständigem Kontakt mit den Fachkräften vor Ort, das heißt mit den Direktorinnen und Direktoren der Amtsgerichte beziehungsweise des Präsidenten des Amtsgerichts Saarbrücken, mit dem Hauptpersonalrat und dem Hauptrichterrat. Alle diese Fachkräfte wurden also auch in die Planungen mit einbezogen. Ähnlich wie in einem Krankenhaus, welches über viele Fachabteilungen verfügt, sollen Spezialzuständigkeiten von Rechtsgebieten, die ja bei kleineren Amtsgerichten nicht so oft vorkommen, aber recht