Protocol of the Session on November 30, 2016

Das Thema Buszuschüsse hat nichts mit diesem Gesetz zu tun. Das ist einfach nur eine Förderpraxis, bei der wir uns der Förderpraxis anderer Bundesländer angeschlossen haben.

Ich glaube, dass dieses Gesetz ein wichtiger Schritt nach vorne ist. Ich möchte mich auch der Formulierung anschließen, dass es die Grundlage dafür bietet, weitere deutliche Verbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr auf den Weg zu bringen. Das wollen wir ganz konkret mit den entsprechenden Vereinbarungen und Verträgen in den nächsten Wochen und Monaten auch tun, damit die Saarländerinnen und Saarländer das auch unmittelbar erfahren. Ich bin allerdings kein Prophet, wenn ich sage, es wird sicherlich in den nächsten Jahren weitere Novellierungen des ÖPNV-Gesetzes geben. Wir würden sie gerne unterstützen im Sinne derer, die auf Mobilität in diesem Land angewiesen sind. Es ist so wie immer: Nichts ist so gut, dass es nicht noch besser gemacht werden kann. - Herzlichen Dank und Glück auf.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr hat mit der Drucksache 15/2013 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/2013 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen ist.

DIE LINKE-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/2023 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/ 2023 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zuge

(Ministerin Rehlinger)

stimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Regierungsfraktionen.

Die PIRATEN-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/2028 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/2028 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen der PIRATEN und der LINKEN, dagegen gestimmt haben die Regierungsfraktionen, enthalten hat sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1888 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1888 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Regierungsfraktionen, dagegen gestimmt hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enthalten haben sich die Fraktionen DIE LINKE und PIRATEN.

Wir treten in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13.25 Uhr fortgesetzt.

(Die Sitzung wird von 12.27 Uhr bis 13.27 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Ingenieurgesetzes (Drucksache 15/1930)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Bernd Wegner, das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Ingenieurgesetzes, der Ihnen als Drucksache 15/1930 vorliegt, in seiner 51. Sitzung am 14. September dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr überwiesen.

Der Gesetzentwurf dient der Anpassung des Ingenieurgesetzes an die Novellierung der Berufsanerkennungsrichtlinie. Ziel ist es, die Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erworben wurden, im Interesse der Betroffenen zu erleichtern und zu beschleunigen. Dies wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt. Das Ingenieurgesetz legt fest, welche Berufsqualifikationen zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ im Saarland berechtigen. Es stellt damit ein reines Titelschutzgesetz dar und regelt keine Voraussetzungen oder Beschränkungen für eine Berufszulassung oder Berufsausübung.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr hat sich in seiner 106. Sitzung am 16. November 2016 mit dem Gesetzentwurf befasst. Auf eine Anhörung wurde verzichtet. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1930 in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1930 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1930 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen wurde.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/1916)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Heinrich, das Wort.

(Zuruf: Petri Heil.)

Petri Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften Drucksache 15/1916 wurde vom Plenum in seiner 51. Sitzung am 14. September 2016 in Erster Lesung einstimmig angenommen, bei Zustimmung

(Präsident Meiser)

der Koalitionsfraktionen und der DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENLandtagsfraktion, und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.

Mit der vorliegenden Änderung des saarländischen Fischereirechts entfallen als überflüssig oder nicht zielführend anerkannte Bestimmungen, zum Beispiel die allgemeine Pflicht, Hegepläne aufzustellen. Weiterhin wird das Gebot aufgenommen, die Fischerei nur waidgerecht und unter Beachtung der tierschutzrechtlichen Vorschriften auszuüben. Waidgerechtigkeit in der Fischerei umfasst unter anderem die Hege der Fischbestände und den Verzicht auf bestimmte, als nicht tierschutzgerecht geltende Angelmethoden, so zum Beispiel das sogenannte Catch&-Release-Verfahren. Weiterhin wird der Gedanke der Nachhaltigkeit gesetzlich verankert. Soweit zu den zentralen Zielsetzungen des Gesetzentwurfs.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Es wurde eine Anhörung durchgeführt, an der unter anderem der Fischereiverband sowie die Tierschutzverbände beteiligt wurden. Die Stellungnahmen, die dem Ausschuss vorgelegt wurden, spiegelten die jeweiligen Interessenlagen wider. In einem weiteren Arbeitsschritt wurde die Anhörung ausgewertet und eine Beschlussempfehlung an das Plenum ausgearbeitet.

Von der PIRATEN-Landtagsfraktion sowie der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion wurden Abänderungsanträge vorgelegt, die jeweils mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, bei Zustimmung der Oppositionsfraktionen, abgelehnt wurden.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, der DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie der PIRATEN-Landtagsfraktion und bei Enthaltung der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke auch hier dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1916 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass auch dieser Gesetzentwurf Drucksache

15/1916 in Zweiter und letzter Lesung mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen wurde.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) und des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes (SAWG) (Drucksache 15/1961) (Abänderungsantrag: Drucksache 15/2030)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich auch hier dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Heinrich, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion zur Änderung des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar und des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes, Drucksache 15/1961, wurde vom Plenum in seiner 52. Sitzung am 05. Oktober 2016 in Erster Lesung einstimmig angenommen, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen sowie der PIRATEN-Landtagsfraktion und Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.

Anlass für den Gesetzentwurf ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. Juli 2016, dass nach der derzeitigen Gesetzeslage wohl keine Überlassungspflicht der aus dem EVS ausgeschiedenen Gemeinden hinsichtlich des von diesen eingesammelten und zur Verwertung geeigneten Restmülls gegenüber dem EVS bestehe. Danach würde den ausgetretenen Kommunen der von ihnen eingesammelte Inhalt der Restmülltonnen zur Sortierung und Verwertung zur freien Verfügung stehen. Dem EVS würde dann der verwertbare Teil des Restabfalls nicht mehr angedient.

Die Entscheidung des OVG erfolgte im vorläufigen Rechtsschutzverfahren. Der vorliegende Gesetzentwurf strebt Rechtsklarheit an und verfolgt aus Gründen einer ordnungsgemäßen, nachhaltigen und für den Gebührenzahler kostengünstigen Abfallverwertung das Ziel, dass die Kommunen dem EVS den gesamten in ihrem Gebiet anfallenden unsortierten Restmüll und Bioabfall anzudienen haben. Es bedarf der gesetzlichen Klarstellung hinsichtlich der Aufgaben des EVS und der ausgetretenen Gemeinden, um Auslegungsstreitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden.

Mit dem Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 15/2030 wird den nach § 3 EVSG aus

(Abg. Heinrich (CDU) )

geschiedenen Kommunen zugestanden, eine ausschließlich für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich abfallbezogene Wertstoffwirtschaft wahrzunehmen.

Darüber hinaus hebt der Gesetzentwurf - nochmals konkretisiert durch den Abänderungsantrag - die inhaltliche Inkompatibilität von § 10 Abs. 4 Satz 2 zu § 8 Abs. 2 Satz 3 EVSG auf. Des Weiteren wird in der Begründung darauf hingewiesen, dass bestehende, rechtswirksame Vertragsverhältnisse von der Gesetzesänderung unberührt bleiben sollen. So weit zur Intention des Gesetzentwurfs.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Es wurde eine Anhörung durchgeführt, an der neben den Umwelt-, Naturschutz- und Wirtschaftsverbänden der EVS einerseits sowie die sogenannten §3-Kommunen andererseits beteiligt wurden. Die Stellungnahmen, die dem Ausschuss vorgelegt wurden, spiegeln entsprechend die unterschiedlichen Positionen wider.

Ergebnis der Beratungen im Ausschuss ist der Ihnen als Drucksache 15/2030 vorliegende Abänderungsantrag, der auf eine Abstimmungsvorlage der Koalitionsfraktionen zurückgeht und Ihnen mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der PIRATEN-Landtagsfraktion und Ablehnung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion zur Annahme empfohlen wird. Hinsichtlich der vorgenommenen Änderungen verweise ich auf die Begründung des vorliegenden Abänderungsantrags.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion und Ablehnung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, und der DIE LINKE-Landtagsfraktion die Annahme des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar und des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes, Drucksache 15/1961, unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages, Drucksache 15/2030, in Zweiter und letzter Lesung.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Dr. Magnus Jung von der SPD-Landtagsfraktion.