Protocol of the Session on November 30, 2016

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Dr. Magnus Jung von der SPD-Landtagsfraktion.

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Herren der Geschäftsführung des EVS! Mit der Zweiten Lesung zum EVS-Gesetz verfolgen wir als Koalition mehrere Ziele. Wir wollen als Erstes - und das ist auch das wichtigste Ziel - die Strukturen des EVS sichern und damit die Leistungsfähigkeit der Abfallwirtschaft im Saarland in kommunaler Hand si

chern und für die Zukunft stärken. Wir wollen das zweitens in einer Weise tun, das die Bürgerinnen und Bürger auf stabile Gebühren hoffen können, und das können sie im Saarland mit großer Sicherheit. Wir wollen drittens erreichen, dass die Müllmenge pro Einwohner in den nächsten Jahren weiterhin sinkt, so wie sie in den letzten Jahren schon sehr deutlich gesunken ist, und wir wollen viertens weiterhin die Möglichkeit erhalten, die Verwertungsquote bei den Abfällen zu erhöhen, das heißt, den Anteil des Abfalls, der Recyclingprozessen zugeführt wird, in Zukunft zu erhöhen.

Anlass für die Gesetzesänderung - die ja dazu führen soll, dass im Wesentlichen alles so bleibt, wie es ist, wie ich in der Ersten Lesung schon gesagt habe - ist das Anliegen der Gemeinde Wadgassen, den Müll in ihrer Gemeinde nicht nur selbst einzusammeln, sondern ihn auch vorzusortieren und dann in unterschiedlicher Weise einer Verwertung zuzuführen und nur noch einen Rest dieses Mülls an den EVS abzugeben.

Die Gemeinde Wadgassen ist eine sogenannte §3-Kommune, eine Kommune, von denen man immer sagt, sie seien weitgehend aus dem EVS ausgeschieden. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, zu dieser Formulierung, die zwar im Gesetz drinsteht, aber vielleicht doch etwas missverständlich ist, so wie sie öffentlich aufgegriffen wird, etwas zu sagen. Was heißt, aus dem EVS ausgeschieden? Diese Kommunen sind vollständig in den EVS integriert, was die Abwasserwirtschaft betrifft, und sie sind natürlich vollständig im EVS, was die Frage betrifft, dass die eingesammelten Abfälle auch vom EVS zu verwerten sind. Das ist überall so. Die einzige Frage, in der diese Kommunen eine Eigenständigkeit haben, ist die Frage, ob sie selbst den Müll einsammeln und deshalb darüber entscheiden können, wie dieser Müll eingesammelt wird. Das ist gar nicht so profan, wie es sich zunächst anhört, die Art und Weise, ob man ein Verwiegesystem macht, ein Identsystem, welche Rolle die Wertstoffhöfe spielen, also alle Fragen des Einsammelns. Damit kann man durchaus auch Steuerungserfolge erzielen, das ist in der Vergangenheit an vielen Stellen auch erfolgreich umgesetzt worden, auch durch den EVS, der sich in diesem Bereich in den letzten Jahren sehr stark umgestellt hat. Insofern, nur insofern, sind die §-3-Kommunen nicht in die Leistungen des EVS eingegliedert. In allen anderen Bereichen immer. Deshalb ist die Formulierung „aus dem EVS ausgeschieden“ eine missverständliche. Das wollte ich an dieser Stelle einmal deutlich machen. Alle Kommunen im Saarland sind Mitglied im EVS und werden in wesentlichen Bereichen von den Leistungen des EVS auch sehr gut versorgt.

(Beifall bei der SPD.)

(Abg. Heinrich (CDU) )

Hier geht es jetzt noch einmal darum, dass die Gemeinde Wadgassen vorgegeben hat, dass sie diesen Müll nicht nur selbst einsammeln, sondern auch sortieren und stofflich verwerten will. Das hört sich zunächst einmal als Ziel gut an, wenn auch der Weg vom Grunde her ein falscher ist, denn wenn man der Auffassung ist, dass es neue Möglichkeiten gibt, die eingesammelten Müllmengen stofflich besser zu verwerten, dann ist das eben eine Aufgabe, die in die Zuständigkeit des EVS gehört und die man dann gemeinsam mit den Partnern, die auch die Gemeinde Wadgassen im EVS hat, umsetzen kann.

Wir haben uns mit genau dieser Frage in der Anhörung sehr intensiv beschäftigt. Das Ergebnis war bemerkenswert. Das, was die Gemeinde Wadgassen hier zu tun vorgibt, ist am Ende nicht mehr als ein Bluff. Es geht gar nicht darum, dass die Gemeinde Wadgassen die eingesammelten und von ihr sortierten Stoffe in stärkerem Maße einer Verwertung oder den Wirtschaftskreisläufen zuführen würde, sondern auf Nachfrage hat der Bürgermeister der Gemeinde Wadgassen eindeutig erklärt, dass sie den Müll auf hochkalorische und niedrigkalorische Stoffe untersuchten. Die hochkalorischen - also mit einem hohen Energiewert - werden einer Verbrennungsanlage sonst wo zu günstigen Preisen zugeführt und das, was übrig bleibt, bekommt der EVS, um es in seiner Anlage zu verbrennen.

Es geht als gar nicht de facto um die Alternativen zwischen Verwerten oder Verbrennen, sondern die Gemeinde Wadgassen will weiterhin diesen Müll komplett verbrennen, allerdings zu günstigeren Preisen, um ihre Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, was zu Belastungen aller anderen Bürgerinnen und Bürger im Saarland führen würde.

Das kann man mit Fug und Recht Rosinenpickerei nennen, dieser Vorwurf ist bestätigt. Deshalb ist klar zu sagen: Der Weg, den die Gemeinde Wadgassen gehen wollte, ist unsolidarisch, er beschädigt die gute, interkommunale Zusammenarbeit aller Kommunen im EVS und er ist auch eine Gefahr für die Leistungsfähigkeit des EVS, wenn andere diesem Weg folgen würden. Die Leistungsfähigkeit des EVS ist eben auch die Voraussetzung dafür, dass er seine Aufgaben einerseits effizient erledigen kann, also auch zu guten Preisen für die Bürgerinnen und Bürger, dass er aber andererseits auch innovativ sein kann. Nur ein Verband, der gesund ist, kann sich neuen Herausforderungen stellen, kann in neue Technologien investieren, was der EVS im Übrigen ja gerade vorbereitet, nämlich eine große Veränderung und Verbesserung im Saarland durchzuführen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb lassen Sie mich hier noch einmal feststellen, dass die Abfallwirtschaft im Saarland grundsätzlich absolut in die richtige Richtung geht. Die Müllmengen pro Einwohner gehen seit Jahren deutlich zurück. Ab

dem kommenden Jahr wird der EVS die Müllverbrennungsanlage in Neunkirchen gar nicht mehr benötigen. Die Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger bleiben stabil. Der EVS hat eine neue Aufgabe übernommen, nämlich die Bioabfälle und den Grünschnitt zukünftig im Saarland energetisch zu verwerten. Das ist ein echter ökologischer Fortschritt, das schafft Wertschöpfung im Saarland, das schafft Arbeitsplätze und zeigt, dass wir im Bereich der Abfallwirtschaft wirklich auf einem guten Weg sind.

Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit, auch für die konstruktive Mitarbeit bei diesem Gesetz, und bitte im Sinne der Bürgerinnen und Bürger um Zustimmung zu unserem Gesetz. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun Prof. Dr. Heinz Bierbaum von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Jung hat jetzt noch einmal die Zielsetzungen dieses Gesetzes dargestellt, er hat auch noch einmal auf den Ausgangspunkt Bezug genommen, das ist das Thema Wadgassen. Das ist uns allen bekannt, das brauche ich nicht zu wiederholen. Auch mit den Zielsetzungen stimmen wir durchaus überein, nämlich dass der EVS gestärkt und zukunftssicher gemacht werden soll, dass für die Bürger Gebührenakzeptanz vorhanden ist, dass sie also niedrige Gebühren zahlen. Das sind alles Zielsetzungen, die wir teilen. Natürlich teilen wir auch die Zielsetzung, dass alles getan wird, dass die Müllmenge sinkt.

Es gibt allerdings ein Problem dabei, das im Fall Wadgassen sichtbar wurde. Das Gerichtsurteil war ja für die Beteiligten durchaus überraschend, weil eigentlich davon ausgegangen wurde, dass das nicht rechtens ist. Das Gericht hat es aber doch als rechtens erachtet. Man versucht das jetzt mit diesem Gesetzesentwurf zu heilen. Das Problem ist, dass eigentlich der Grundsatz beachtet werden sollte, dass Recycling Vorrang vor energetischer Verwertung hat. Das ist der entscheidende Punkt. Das sehen wir mit diesem Gesetz eben nicht gewährleistet, sondern wir sehen in diesem Gesetz einen Widerspruch zu § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der dort formulierten Abfallhierarchie. Das ist auch das Ergebnis der Anhörung gewesen. Es hat mich sehr überrascht, wie breit die Kritik an dem Gesetz war, und dies von ganz unterschiedlichen Institutionen. Dass der BUND damit nicht einverstanden ist, hätte man erwarten können. Das hat er in seiner Stellungnahme dann auch sehr deutlich gemacht. Er

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

hat auf die Gesetzeslage hingewiesen, sowohl auf § 2 des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes als auch auf § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Aber beispielsweise auch die IHK und die Handwerkskammer waren äußerst kritisch, was diesen Gesetzentwurf angeht. Ich darf darauf hinweisen, dass die Handwerkskammer in ihrer Stellungnahme gesagt hat, dass eine stoffliche Verwertung vor eine thermische Verwertung zu stellen ist und dass sich dies in diesem Gesetz eben nicht widerspiegelt. Das ist der entscheidende Punkt. Das ist hier nicht gelungen. Deshalb kritisieren wir dieses Gesetz. Wir werden ihm deswegen nicht zustimmen. Wir werden uns allerdings auch nicht dagegen aussprechen, sondern uns enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Günter Heinrich von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich nehme zum eigentlichen Gesetzentwurf nicht mehr Stellung. Ich habe das ausführlich bei der Einbringung des Gesetzes am 05. Oktober getan. Im Übrigen hat der Kollege Jung nochmals die Richtlinien und Zielsetzungen genannt. Ich möchte jedoch einige Anmerkungen zu dem machen, was Kollege Bierbaum gerade vorgetragen hat. Das war auch ein Ansatz, der sich in der Anhörung widergespiegelt hat. Es wurde kritisiert, dass die Abfallhierarchie als solche nicht eingehalten wird. Das ist mitnichten so. Das muss ich bei dieser Gelegenheit einfach so feststellen. Das ganze Abfallsystem im Saarland ist darauf eingestellt, dass gerade Recycling Vorrang hat.

Meine Damen und Herren, das begleitet uns im alltäglichen Leben: Wir haben den gelben Sack, in dem Plastik und Weißblech eingesammelt werden, und dies mit einer riesengroßen Resonanz. Die Verbraucher sind angehalten, Müll zu sortieren. Es ist ein ganz großer Erfolg, der in den vergangenen Jahren erreicht worden ist. Das ist geschehen mit einem hohen Aufwand an Werbung und Überzeugungsarbeit. Wir haben die blaue Tonne, in der Papier und Pappe eingesammelt werden. Papier und Pappe haben früher im Restmüll gelegen. Wir haben Wertstoffcontainer in den Kommunen aufgestellt, Flaschen, Papier und Karton werden dort abgegeben. Genau das ist die Zielsetzung unserer gesamten Gesetzesinitiative, dass nämlich vorsortiert wird. Es wird aber nicht vorsortiert per ordre du Mufti, also von oben angeordnet, sondern weil man die Menschen in diesem Land hat überzeugen können. Es ist dies eine der großen Aufgaben des EVS, die mit viel Aufwand wahrgenommen wird.

Ich denke da nur an die Schenkmärkte, die der EVS veranstaltet. Als ich das zum ersten Mal hörte, fragte ich mich, was der EVS denn da macht, aber der innovative und richtige Gedanke dahinter ist, dass Alltagsgegenstände, die in einem Haushalt nicht mehr gebraucht werden, aber in anderen Haushalten durchaus noch Verwendung finden können, auf diesen organisierten Tauschmärkten eben wiederverwendet werden. Damit werden sie aus dem Müllkreislauf herausgenommen.

Wir haben das Verwiegesystem und das Ident-System eingeführt, die ebenfalls darauf ausgerichtet sind, die Restmüllmengen weitestgehend zu reduzieren. Wir haben eine wunderbare Kooperation dazu ist wirklich zu gratulieren -, für die der EVS vom VKU ausgezeichnet worden ist. Es ist eine Kooperation mit den Franzosen, mit Sydème, eine echte Europainitiative direkt vor unserer Haustür. Es war schwer genug, diese Vereinbarung zu treffen. Es ist ein Erfolgsmodell, auf das wir stolz sein können. Unser Biomüll wird dorthin gefahren und wir holen Restmüll von dort mit, der dann in der Anlage in Neunkirchen verbrannt werden kann.

Meine Damen und Herren, das ist doch ein riesiger Erfolg, den es wertzuschätzen gilt. Da kann man doch nicht einfach sagen, das System sei darauf angelegt, dass Verbrennung vor Recycling geht. Das ist wirklich der falsche Ansatz. Das negiert auch die großen Erfolge, die in diesem Bereich stattgefunden haben.

Wir haben zudem in Velsen eine Müllverbrennungsanlage, die nach den R1-Richtlinien zertifiziert ist. R1-Richtlinie heißt, die Verbrennungsanlage hat einen überdurchschnittlich hohen Effizienzgrad. Dort werden Brennstoffe und Betriebsmittel eingespart, weil man Strom erzeugen kann durch den Restmüll, durch das, was nach der Vorsortierung als Restmüll in der grauen Tonne übrig geblieben ist. Das wird dort verbrannt mit dem Ergebnis, dass wir einen hohen Anteil an Energie erzeugen können. Es ist eine Menge an Energie, die dazu ausreichen würde, um zum Beispiel den gesamten Landkreis Merzig mit Strom zu versorgen. Das ist ein enormer innovativer Fortschritt, den wir hier im Saarland zu verzeichnen haben. Diesen Erfolg kann man bei diesem Gesetzesvorhaben doch nicht einfach kleinreden.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Grüngut-Verwertungsanlage ist angesprochen worden. Das ist ein Riesenprojekt. Die Kommunen laufen über mit Grün- und Strauchschnitt. Sie wissen nicht, wohin damit. Es ist doch ein innovativer Ansatz, dieses energetisch zu verwerten, um Energie zu erzeugen, einen Standort auszuwählen, der an einer Fernwärmeschiene liegt, einen Standort, wo die Stromtrassen zusammenlaufen. Das ist ein innovativer Schritt. Deswegen, Herr Kollege Bierbaum,

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

geht Ihr Ansatz vollkommen fehl, wenn Sie sagen, Verbrennung gehe hier vor Recycling.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, ich darf auch daran erinnern, dass es in den vergangenen Jahren Schwierigkeiten beim EVS gegeben hat, die zu Recht zu kritisieren waren. Das ist richtig. Aber der EVS ist heute auf einem Stand, der wirklich Vorbildcharakter hat. Wir werden nicht nur Sorge dafür tragen können, dass in diesem Land ökologisch und nachhaltig Restmüll beziehungsweise aussortierter Müll verwertet wird, sondern es ist auch eines unserer ganz großen Ziele, insbesondere in dieser Koalition, dass wir die Preise für die Müllentsorgung auf einem verträglichen Niveau halten. Wir sind jetzt sogar in der Lage, die Preise für die 120-Liter-Tonne geringfügig zu senken. Auch das ist ein enormer Fortschritt, den man nicht einfach negieren kann.

Heute sind wir in Velsen in der Lage, die Tonne Müll für 75 Euro zu verbrennen, mit den Overhead-Kosten liegen wir dann bei 146 Euro. Damit liegen wir bundesweit im guten Mittelfeld. Auch das ist ein großer Erfolg im Vergleich zu früheren Jahren.

Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist dies ein Gesetzentwurf, der gewährleistet, dass eine Müllverbrennungsanlage unter dem Solidarpakt-Prinzip weiterhin bestehen kann und dass die Kommunen ihren Müll weiterhin dort abgeben können. Auch Wadgassen kann seinen Müll in Velsen zur Verbrennung abgeben. Denn dem Vertrag, den man mit einem Dritten geschlossen hat, fehlt die rechtliche Grundlage. Es wurde ein Vertrag mit jemandem abgeschlossen, der überhaupt nicht die Erlaubnis hat, Restmüll zu verwerten.

Kollege Jung hat es eben ausgeführt, der Müll wird dort ebenfalls vorsortiert, dann wird er in zwei Verbrennungsanlagen thermisch genutzt, das ist also das Gleiche, was wir in Velsen machen. Insofern geht der Schuss in den Ofen. Ich glaube, es ist der richtige Gesetzentwurf. Deshalb darf ich Sie bitten, diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Klaus Kessler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute in Zweiter Lesung über eine Änderung des Gesetzes über den Entsorgungsverband und des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes. In

der Ersten Lesung hatten wir GRÜNE uns noch enthalten mit der Begründung, dass wir das Ergebnis der Anhörung abwarten wollten, um die Auswertung für unsere Positionierung vorzunehmen.

Vom Grundsatz her stehen wir in der Abfallpolitik zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und zu einer kosteneffizienten Beseitigung von Abfällen. Klar ist dabei natürlich für uns alle - da sind wir uns wohl einig -, dass der beste Abfall selbstverständlich der ist, der gar nicht erst entsteht. Insofern ist durchaus erfreulich, dass durch die Einführung der mengenbezogenen Abfallentsorgung die Abfallmenge pro Kopf in unserem Land durchaus reduziert werden konnte. Das ist auch ein Verdienst des EVS, das erkennen wir natürlich an.

Der EVS hat den gesetzlichen Auftrag, die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten, dazu die entsprechenden Anlagen zur Verfügung zu stellen und auf dem neuesten Stand zu halten. Dies akzeptieren wir GRÜNE natürlich, sehen allerdings eine gewisse Schwierigkeit bei der Abwägung der ökologischen Notwendigkeiten der Abfallbeseitigung einerseits und der ökonomischen Notwendigkeiten andererseits. Das ist zum Beispiel der Auslastungsgrad einer Verbrennungsanlage. Wenn jetzt den wirtschaftlichen Interessen, der Auslastung einer solchen Verbrennungsanlage der Vorrang eingeräumt wird vor dem Recycling, vor der Sortierung des Restmülls, dann - sagen wir GRÜNE - läuft in diesem Land etwas schief. Das kann so nicht sein.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Jung (SPD).)

Kollege Bierbaum hat schon darauf hingewiesen, dass dies nicht im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist, denn danach hat die Verwertung des Mülls Vorrang zu haben vor der bloßen Beseitigung des Mülls. Und das passiert, wenn ich hier die Verbrennungsanlage auslasten will, eigentlich nicht.

(Zuruf des Abgeordneten Heinrich (CDU).)

Man kann das so sehen. Wir sehen das anders, Kollege Heinrich. - Mit der geplanten Gesetzesänderung sollte nun verbindlich festgeschrieben werden, dass die saarländischen Kommunen ihren Bio- und Restmüll komplett dem EVS andienen müssen. Dabei soll für alle Städte und Gemeinden ausgeschlossen werden, dass diese ihren Restmüll vorsortieren oder auch recyceln können.

Nun gab es eine Anhörung und das Ergebnis dieser Anhörung war vom Grundsatz her eindeutig. Es gab erhebliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf, die bis hin zur Ablehnung des Gesetzentwurfes gingen und die auch durch Ihren Abänderungsantrag nicht ausgeräumt werden können. Ich zähle sie einmal auf, Kollege Bierbaum hat ja schon einiges dazu gesagt.

(Abg. Heinrich (CDU) )

Der BUND und der NABU kritisieren, dass der ökologische Gedanke durch die Verbrennung des Mülls zum Zwecke einer wirtschaftlichen Auslastung der Verbrennungsanlagen total verloren geht. BUND, NABU - klar, wo die verortet sind. Nach wie vor seien, so deren Argumentation, noch viele verwertbare Rohstoffe im Restmüll vorhanden, die bei der Verbrennung verloren gehen. In dem Zusammenhang kann man sich auf eine Studie der Gemeinde Wadgassen beziehen, in der festgestellt worden ist, dass bis zu 70 Prozent des Restmülls wiederverwertbar sein können. Wir können auch nicht allein darauf vertrauen - wir wissen doch alle, wie das manchmal zugeht -, dass Bürgerinnen und Bürger den Müll vorsortieren, wie wir das gewissenhaft tun, und zwar so vorsortieren, dass keine Wertstoffe mehr in den Tonnen vorhanden sind. Es lohnt sich also, hier noch ein zweites Mal hinzuschauen.