Protocol of the Session on November 30, 2016

(Zuruf der Abgeordneten Berg (SPD).)

Frau Berg, wir haben diesen Antrag bewusst so allgemein gefasst, alle Fraktionen mitgehen können. Wenn wir das ganz detailliert formuliert hätten mit Angaben von Quoren und so weiter, hätten Sie sofort wieder eingewendet, die wären zu hoch oder zu niedrig oder was auch immer. Wir haben Ihnen hier einen Antrag vorgelegt, der so weit gefasst ist, dass alle hätten mitgehen können. Wir haben geschrieben „nach dem Vorbild Thüringens“ und nicht „exakt wie in Thüringen“. Sie könnten den Antrag zumindest in den Ausschuss verweisen. Wie ich jetzt Ihren

(Abg. Berg (SPD) )

Wortbeiträgen entnommen habe, wird noch nicht einmal das zustande kommen.

Ich fasse zusammen, wie schon bei der letzten Debatte zu diesem Thema: Diese CDU/SPD-Regierung möchte das Volk nicht mitreden lassen. Sie reden nur davon, aber Sie tun es nicht.

(Beifall von der LINKEN.)

Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion, Drucksache 15/2021. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/2021 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, Drucksache 15/2033. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/2033 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 15 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Neuen Landesentwicklungsplan erstellen Flächenverbrauch beschränken (Drucksache 15/2024)

Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzendem Hubert Ulrich das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 03. Juli 2016 ist der Landesentwicklungsplan - Teilplan Siedlung - ausgelaufen. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition heißt es auf Seite 38, dass die Große Koalition in dieser Legislaturperiode einen integrierten Landesentwicklungsplan „Umwelt und Siedlung“ in Angriff nehmen und zusammenführen will. Leider ist das bis zum heutigen Tage nicht geschehen. Das ist der Grund, warum wir heute unseren Antrag für diese Plenarsitzung gestellt haben, um Sie an Ihren eigenen Koalitionsvertrag zu erinnern.

Warum tun wir das? Wir tun das, weil ein Landesentwicklungsplan eine wichtige Voraussetzung darstellt für eine sinnvolle und zukunftsorientierte Landesplanung und weil er aus vielen Gründen von zentraler Bedeutung ist. Wir haben im Saarland das Problem - wir reden ja laufend darüber -, dass die Demografie uns mit Blick auf die Planung immer größere Probleme bereitet, insbesondere hinsichtlich der Verödung des ländlichen Raumes. Mit einem Landesentwicklungsplan, der über zehn Jahre alt ist, der schon ausgelaufen ist und auf Daten basiert, die heute eigentlich gar nicht mehr gültig sind, kann man nichts anfangen. Wir brauchen einen aktuellen Landesentwicklungsplan, um die Ortskerne, die immer mehr ausgeräumt werden, wieder zu beleben. Wir brauchen einen solchen Landesentwicklungsplan, um zu verhindern, dass die Ortskerne und auch die städtischen Kerne im Saarland immer weiter ausgedünnt werden und der Einzelhandel immer mehr beschränkt wird.

Ein aktuelles Beispiel für eine absolute Fehlentwicklung ist die Planung in der Kreisstadt Neunkirchen, wo auf der grünen Wiese ein großer Einkaufsmarkt geplant ist, der sogar gegen die Vorgaben des abgelaufenen Landesentwicklungsplans verstößt, der aber mit Sicherheit gegen die Vorgaben eines neuen Landesentwicklungsplans verstoßen würde. Aber man hält sich weder an den alten noch denkt man an einen neuen. Das hat zur Folge, um ein praktisches Beispiel in die Diskussion zu bringen, dass in der Kreisstadt Neunkirchen die Gefahr besteht, dass der Einzelhandel durch diesen Einkaufsmarkt massiv ausgedünnt wird und dass die Innenstadt von Neunkirchen in Zukunft veröden wird.

(Vereinzelt Lachen.)

All das muss in einer solchen Planung bedacht werden.

Aber es gibt noch viele andere Gründe, warum wir einen aktuellen Landesentwicklungsplan brauchen. Der Flächenverbrauch im Saarland ist sehr hoch. Er ist hoch, obwohl unsere Bevölkerung zurückgeht. Das wird Folgen haben. Wir werden in Zukunft gerade im ländlichen Raum viele Infrastrukturen haben, die nicht mehr zu finanzieren sind, weil dann nicht mehr so viele Menschen da sind, wie das heute der Fall ist und wie es in der Vergangenheit der Fall war. Dort müsste dringend eine Planung vorangetrieben werden. Dem verweigern Sie sich einfach.

Es geht auch darum, wie wir mit dem sozialen Wohnraum umgehen. Diese Debatte haben wir im Plenum auch schon ein paar Mal geführt. Dort haben wir einen dringenden und ganz massiven Nachholbedarf. Auch dafür bräuchten wir entsprechende Entwicklungspläne, um auf dem Schirm zu haben, wo am ehesten investiert und etwas gemacht werden müsste. In einem solchen Plan müsste man sich

(Abg. Huonker (DIE LINKE) )

auch Gedanken über den Rückbau einzelner Siedlungsteile machen, weil einfach nicht mehr genug Menschen dort leben, um die Infrastruktur am Leben erhalten zu können. Es gibt viele Gründe, warum man einen solchen Plan auf den Weg bringen muss.

Es gibt aber auch viele ökologische Gründe. Die heutige Politik im Saarland läuft nach wie vor darauf hinaus, dass unsere Landschaftsräume - ich wiederhole es - trotz zurückgehender Bevölkerung immer weiter zersiedelt werden. Das ist ökonomisch ein großes Problem. Das ist aber auch ökologisch ein großes Problem. Seit langen Jahren diskutieren wir bundesweit, aber auch hier im Saarland das wichtige Thema der Biotopvernetzung. Biotopvernetzung kann man aber nur mit einer entsprechenden Planung gestalten. Es muss Verbindungen geben zwischen den einzelnen ökologischen Gebieten. Auch das muss betrachtet, geplant und vorangetrieben werden. Für all das braucht man einen solchen Plan.

Vor diesem Hintergrund haben wir heute diesen Antrag vorgelegt. Er soll ein Denkanstoß für die Große Koalition sein und an den eigenen Koalitionsvertrag erinnern. Wir hoffen, dass dieser Antrag zumindest einmal in den Ausschuss überwiesen wird, weil er der eigenen Handlungsgrundlage der Regierung entspricht. - Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Kollege Christian Gläser.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Gegenstand unserer Debatte ist der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema „Neuen Landesentwicklungsplan erstellen - Flächenverbrauch beschränken“. Mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, den Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2012 dergestalt umzusetzen, dass der abgelaufene Landesentwicklungsplan „Siedlung“ und der Landesentwicklungsplan „Umwelt“ zu einem integrierten Landesentwicklungsplan zusammengeführt werden. Das ist der Kern ihres Antrags.

Damit liegen Sie, Herr Ulrich, grundsätzlich richtig, wenn Sie sich auf den Koalitionsvertrag von CDU und SPD aus dem Jahr 2012 beziehen, wo es unter der Überschrift „Durch integrierte Landesplanung Zukunft gestalten“ heißt: „Wir werden die Landesentwicklungspläne Umwelt und Siedlung zu einem integrierten Landesentwicklungsplan Saarland zusammenführen. Dabei werden wir die Notwendigkeit einer verstärkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im SaarLorLux-Raum, den demographischen

Wandel, den Klimawandel und die Energiewende berücksichtigen.“ Zum anderen liegen Sie richtig mit dem Vorhaben als solchem, das ja nicht aus Jux und Tollerei im Koalitionsvertrag steht, sondern eine wichtige Aufgabe ist, die man mit größter Sorgfalt und nach umfangreichen Abwägungen mit Blick auf unterschiedlichste Entwicklungen und Kriterien zu entwickeln hat.

Diese Umsetzung ist - auch das ist richtig - bisher nicht abschließend erfolgt. Sie sagen in Ihrem Antrag auch zu Recht, dass es unerlässlich ist, eine sinnvolle und der Nachhaltigkeit verpflichtete Abstimmung zwischen Siedlungs- und Bevölkerungsentwicklung, Klimawandel, Ver- und Entsorgung, Verkehr, Infrastruktur sowie der Entwicklung von Natur und Landschaft zu gewährleisten. Alles richtig. Bis hierher kann ich Ihnen folgen. In Bezug auf diese Ziele besteht hier wohl allergrößtes Einverständnis in diesem Haus.

Dass es auch bezüglich des zweiten Ziels, bei dem es heißt „Flächenverbrauch beschränken“ keinen Dissens gibt, mögen Sie daraus ersehen, dass dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD im Bund im Kapitel Umwelt zu entnehmen ist: „‘Gebrauchen, aber nicht verbrauchen‘ ist das Prinzip beim Umgang mit der begrenzten Ressource Boden. Gemäß der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wollen wir die Flächenneuinanspruchnahme bis 2020 auf höchstens 30 ha pro Tag begrenzen.“

Warum es bis heute bei all diesen Zielen, die wir gemeinsam teilen, noch keinen neuen integrierten Landesentwicklungsplan gibt, wissen Sie bereits seit der 116. Sitzung des Innenausschusses vom 17. November 2016. Das ist also noch gar nicht so lange her. Das Innenministerium berichtete dort zu diesem Thema und antwortete auf alle gestellten Fragen, die Sie hier teilweise angesprochen haben, ausführlich. Ich stelle es kurz dar. Der aktuell gültige Landesentwicklungsplan wurde in den zwei Teilabschnitten „Umwelt“ vom 13.07.2004 und „Siedlung“ vom 04.07.2006 aufgestellt. Von der Landesplanungsbehörde sollen diese beiden Teile auf der Grundlage des Koalitionsvertrages zu einem integrierten Landesentwicklungsplan Saarland zusammengeführt werden.

In den vergangenen Jahren wurde an der Erarbeitung der notwendigen Grundlagendaten für den Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Umwelt“ gearbeitet. Die Landesplanung ist dabei im Wesentlichen auf die Zuarbeiten der entsprechenden Fachreferate angewiesen, um - wie im Landesplanungsgesetz vorgesehen - den Landesentwicklungsplan unter Berücksichtigung der Planungen der obersten Landesbehörden zu erstellen. Die wesentlichen Inhalte des Landesentwicklungsplans Teilabschnitt „Umwelt“ beziehungsweise die Daten im Bereich Freiraum-, Flächen- und Infrastruktur nach Maßgabe des § 8

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Abs. 5 Nr. 2 und 3 Raumordnungsgesetz liegen inzwischen aktualisiert vor. Die Abstimmung des ersten Vorentwurfs mit den betroffenen Fachreferaten, dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr ist nahezu abgeschlossen. Hierzu fand in den letzten Jahren ein intensiver Informationsund Austauschprozess statt. Insofern haben wir im Bereich Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Umwelt“ aktuelle Daten.

Im Rahmen der Bearbeitung der bisherigen Inhalte des Teilabschnitts „Siedlung“ haben sich jedoch durch den Zustrom der Flüchtlinge massive Änderungen in der Beurteilung des Bedarfes an Wohnraum im Saarland ergeben. Die erforderlichen statistischen Grundlagen werden derzeit erst von den dafür zuständigen Stellen erhoben. Da bisher keine zuverlässigen Prognosen über das dauerhafte Zuzugsverhalten abgegeben werden können, musste die Bearbeitung der Inhalte des Landesentwicklungsplans Teilabschnitt „Siedlung“ gegenüber den Inhalten des Landesentwicklungsplans Teilabschnitt „Umwelt“ zwangsweise zurückgestellt werden.

Der Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Siedlung“ wurde 2006 mit einer zehnjährigen Befristung beschlossen und ist am 03.07.2016 ausgelaufen. Nach § 3 Abs. 2 der Verordnung tritt zwar die Verordnung außer Kraft, aber die Ziele und Grundsätze gelten fort, bis ein neuer Landesentwicklungsplan in Kraft tritt, und werden von der Landesplanungsbehörde nach wie vor angewendet.

Ich halte folgendes Zwischenergebnis fest. Die angestrebte frühere Erstellung des neuen Landesentwicklungsplans war aufgrund von nachvollziehbaren Sachzwängen zwangsweise zurückgestellt worden und die Ziele und Grundsätze gelten weiter und werden auch weiter angewandt.

Der nächste Verfahrensschritt ist, dass gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 des Saarländischen Landesplanungsgesetzes den kommunalen Gebietskörperschaften frühzeitig Gelegenheit gegeben wird, an der Ausarbeitung des Entwurfs mitzuwirken. Hierbei sollen durch Wahrnehmung des in § 1 Abs. 3 des Raumordnungsgesetzes verankerten Gegenstromprinzips die Planungen und die Vorstellungen der Gemeinde in der Planerarbeitung Berücksichtigung finden. An dem Verfahren beteiligt werden unter anderem die Nachbarländer, der Bund, die Ministerien und nachgeordneten Behörden, die kommunalen Gebietskörperschaften, die Träger öffentlicher Belange, die kommunalen Spitzenverbände und die nach Saarländischem Naturschutzgesetz anerkannten Vereine und die Öffentlichkeit.

Auch deshalb eine weitere Zwischenfeststellung: Ihrer Forderung in Ihrem Antrag, dass in dieser Legislaturperiode noch ein weiterer, neuer Landesent

wicklungsplan vorgelegt werden soll, stehen schon die Regelungen des Saarländischen Landesplanungsgesetzes entgegen. Die Beteiligungsvorschriften, die ich eben zitiert habe aus § 3 Abs. 4 Satz 2 des Saarländischen Landesplanungsgesetzes, lassen es zeitlich einfach nicht mehr zu. Auch das wissen Sie schon seit der erwähnten Innenausschusssitzung. Weil Sie aber dennoch genau diese Forderung, die unmöglich ist, in Ihren Antrag hineinschreiben, müssen wir Ihren Antrag ablehnen.

Warum Sie den Antrag aber dennoch so stellen, wie Sie ihn stellen, konnten wir gestern in der Saarbrücker Zeitung lesen und auch im Wesentlichen von Herrn Ulrich, der jetzt gerade wieder draußen ist, wieder hören. Ich habe den Eindruck, es ist ein bisschen Vorwahlkampf und Sie konnten der Versuchung nicht widerstehen, sich mit einem vermeintlichen Versäumnis der Regierung insbesondere auf Kosten eines erfolgreichen und beliebten Innenministers profilieren zu wollen. Warum das im Übrigen ins Leere geht, möchte ich Ihnen weiter darstellen. Ich zitiere - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin aus der Saarbrücker Zeitung von gestern den Kollegen Ulrich: „Grünen-Fraktionschef Hubert Ulrich erklärte, die alten Teilpläne, die von 2004 und 2006 stammen, seien überholt, weil sie“ - und nun folgen zwei Argumente, die hat er im Wesentlichen hier wiederholt - „ etwa die zunehmende Alterung der Gesellschaft nicht berücksichtigten.“ Und Argument Nummer 2 : „Er kritisierte zudem, der Flächenverbrauch sei seit den Neunzigerjahren stetig gestiegen,“ - das haben wir auch eben hier gehört „sprich, es seien immer neue Wohn- und Gewerbegebiete ausgewiesen worden (…) und die Innenstädte verödeten.“

Das klingt beides gut und nachvollziehbar. Aber ist es auch richtig? Ich nehme es vorweg: Nein, beide Argumente haben eine wesentliche Gemeinsamkeit, sie sind an dieser Stelle einfach falsch.

(Beifall bei der CDU.)

Das erste Argument stimmt schon deshalb nicht, weil die Ziele des LEP wie dargestellt so lange gelten, bis ein neuer Landesentwicklungsplan in Kraft tritt und von der Landesplanungsbehörde konsequent angewandt wird. Und wenn man mal in diesen LEP Siedlung reinschaut, dann entdeckt man dort viele gute Sachen, die weiter gelten und angewendet werden. Ich zitiere jetzt wieder mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, aus dem Landesentwicklungsplan Siedlung: „Die Umsetzung raumordnerischer Leitvorstellungen wird von folgenden übergeordneten Prinzipien getragen:“ - es folgt eine Aufzählung „Prinzip der Gleichwertigkeit, Prinzip der Nachhaltigkeit, Prinzip der dezentralen Konzentration“ und weitere Prinzipien, insbesondere auch die „Anpassung an die Erfordernisse des demografischen Wandels.“ Also genau das, von dem Sie sagten, es sei in dem

(Abg. Gläser (CDU) )

alten Landesentwicklungsplan nicht drin. Das stimmt aber nicht, es ist falsch. Ich erspare Ihnen jetzt, alles Weitere vorzulesen, was Sie jederzeit im Landesentwicklungsplan Siedlung nachlesen können, wenn es Sie interessiert. Ich halte fest: Es ist grob falsch, dass die zunehmende Alterung der Gesellschaft in den beiden Landesentwicklungsplänen nicht berücksichtigt wäre.

Zu Ihrem zweiten Argument. Sie kritisieren, der Flächenverbrauch sei seit den Neunzigerjahren stetig gestiegen. Google ist dein Freund, und so habe ich das Wort Flächenverbrauch eingegeben und auf Wikipedia Folgendes dazu gefunden, zunächst einmal eine gute Definition, was Flächenverbrauch ist. Ich zitiere nun aus Wikipedia, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis: „Unter Flächenverbrauch versteht man die Umwandlung insbesondere von landwirtschaftlichen oder naturbelassenen Flächen in Siedlungsund Verkehrsfläche. Flächenverbrauch ist damit einerseits Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche und natürlichen Lebensräumen, andererseits Erweiterung von Siedlungs- und Verkehrsfläche.“ In der Folge finden sich weitere Definitionen und Erklärungen zu Siedlungs- und Verkehrsflächen, Kompensationsflächen und, siehe da, zur Entwicklung des Flächenverbrauchs in Deutschland. Dazu gehört dann auch eine Tabelle, wie sich der Anteil der Siedlungsund Verkehrsflächen an der Gebietsfläche in Prozent von 2000 bis 2015 verändert hat.

Insofern ist das zwar kein Vergleich seit den Neunzigerjahren, aber immerhin seit dem Jahre 2000, also dem ersten vollständigen Jahr, in dem die CDU und ein Umweltminister namens Stefan Mörsdorf Regierungsverantwortung übernahmen und unter dessen Federführung die beiden alten Landesentwicklungspläne entstanden sind. Ich halte übrigens ferner fest, dass dann bis 2015 die Umweltminister Simone Peter, Andreas Storm, Anke Rehlinger und Reinhold Jost folgten, denn das Ergebnis für die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen im Saarland von 2000 bis 2015 ist äußerst erfreulich und alle jeweils für den Landesentwicklungsplan zuständigen Minister haben daran ihren Anteil.

Die großen Flächenländer hatten von 2000 bis 2015 folgenden Zuwachs an eben dieser Siedlungs- und Verkehrsfläche: Baden-Württemberg 2,4 Prozent, Bayern 1,7 Prozent, das industriell geprägte Nordrhein-Westfalen 2,2 Prozent. Die Stadtstaaten hatten folgenden Zuwachs: Berlin 2,5 Prozent, Bremen 6,3 Prozent, Hamburg 4,5 Prozent. Der bundesdeutsche Schnitt lag bei 1,7 Prozent und unser Saarland bei 0,1 Prozent, das ist die geringste Zunahme an Siedlungs- und Verkehrsflächen bundesweit! Von Ihrer Behauptung, der Flächenverbrauch sei seit den Neunzigerjahren gestiegen, stimmt also nicht viel.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Lassen Sie mich kurz auf den Begriff der Innenverdichtung eingehen, den Sie richtigerweise in Ihrem Antrag erwähnten. Salopp könnte man dazu sagen: Bauen im Bestand mit Verstand. Ein wichtiges Prinzip, dem die Landesplanung nach dem alten Landesentwicklungsplan weiter folgt.