Lassen Sie mich kurz auf den Begriff der Innenverdichtung eingehen, den Sie richtigerweise in Ihrem Antrag erwähnten. Salopp könnte man dazu sagen: Bauen im Bestand mit Verstand. Ein wichtiges Prinzip, dem die Landesplanung nach dem alten Landesentwicklungsplan weiter folgt.
Ich selbst habe in den letzten Jahren immer mal wieder beim Innenministerium nachgefragt, wie es denn um einen neuen Landesentwicklungsplan stünde.
Ja, mit Blick auf den Koalitionsvertrag, genau, Herr Hilberer. - Ich habe dann auch die vorher genannten sachlichen Ausführungen erhalten, warum es zwangsweise notwendig ist, das Vorhaben noch zurückzustellen, die ich dann aber auch verstehen und akzeptieren muss.
Nachgefragt habe ich, weil ich mich fachlich dafür interessiere, aber auch insbesondere als regionaler Abgeordneter aus Homburg und dem SaarpfalzKreis, weil mir von kommunaler Seite mehrfach dargelegt worden ist, man könne keine neuen Baugebiete mehr für beispielsweise Familien ausweisen, sondern nur noch in der Innenverdichtung tätig werden. Mehr lasse die Landesplanung nicht zu. So viel zur Wichtigkeit der Innenverdichtung für die Landesplanungsbehörde. Als ich dann etwa anhand der Erfahrungen in Homburg sagte, dass „Bauen im Bestand mit Verstand“ erfahrungsgemäß ein sehr teures Bauen ist und wir auch erschwingliches Bauland gerade für junge Familien bräuchten, wurde ich darauf hingewiesen, dass die Kommune doch mal zunächst ihren Flächennutzungsplan überprüfen möge. Dieser hielte noch zum Teil beträchtliche Flächen als Baugebiete vor, die aber nie als Baugebiete umgesetzt und möglicherweise auch nicht überplant worden seien. Bevor also etwas Neues hinzukäme, müsste man Vorhandenes nutzen beziehungsweise den Flächennutzungsplan anpassen. Ein Argument, dem ich dann einfach nichts mehr entgegnen kann.
Die Landesplanungsbehörde macht schlichtweg ihre Hausaufgaben und handelt nachhaltig nach dem Vorrang der Innenverdichtung und nicht des neuen Flächenverbrauchs.
Sie sagt aber auch zu neuen Baugebieten nicht grundsätzlich Nein, etwa dort, wo positive Entwicklungen begleitet werden sollen. Das ist auch gut so, sonst wäre dieser geringe Zuwachs von 0,1 Prozent nie zustande gekommen. Ich unterstütze diese Linie ausdrücklich.
Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit und das gebietet auch, die eine oder andere positive
Entwicklung zu beachten, etwa in Perl mit Wachstumsraten von etwa 20 Prozent. Dort muss man dann auch nachsteuern können.
Für mich gehört übrigens auch Saarbrücken dazu. Wir brauchen eine Landeshauptstadt und ein funktionierendes Oberzentrum. Für mich gehören starke Mittelstädte dazu, die für die flächendeckende Versorgung des ländlichen Raumes und für die Daseinsvorsorge von fundamentaler Bedeutung sind.
Abschließend möchte ich Ihren Blick noch ein bisschen weiten. Innenminister Klaus Bouillon regt derzeit landesweit zu umfangreichen, gemeindeübergreifenden Kooperationen auf Freiwilligkeitsbasis an. Nicht wenige sagen, dass es auch zu nachhaltigen strukturellen Veränderungen bei Kommunen kommen muss. Darin erkennen Sie, dass der Landesgesetzgeber in der nächsten Legislaturperiode eine große Gestaltungsaufgabe hat. Der neue Landesentwicklungsplan muss in dieser Gesamtschau als die zweite Seite einer Medaille gesehen werden, die ganz wesentlich sein wird für die Zukunft unseres Landes. Ich halte es daher auch für richtig, dem Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ zu folgen. Es dürfte neben der Gestaltung der Spielräume, die das Land dank der strukturellen und nachhaltigen, bedingungsfreien finanziellen Hilfen aus der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat, die zweite große Gestaltungsaufgabe und Verantwortung der nächsten Jahre sein.
Ich kann abschließend festhalten: Es gab erstens sachlich notwendige Gründe für die Zurückstellung. Zweitens ist der bereits bestehende Landesentwicklungsplan sowohl im Teilbereich Umwelt wie auch im Teilbereich Siedlung dem Nachhaltigkeitsprinzip verpflichtet. Er hat die Herausforderungen des demografischen Wandels angenommen und ihnen durch entsprechende Ziele und Grundsätze Rechnung getragen. Dazu gehört auch der eindeutige Vorrang der Innenentwicklung, der konsequent verfolgt wird. Die Ziele der Raumordnung sind grundsätzlich im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen, sodass die Gemeinden an die Einhaltung der Ziele des Landesentwicklungsplanes gebunden sind.
Drittens. Ihre beiden an dieser Stelle vorgebrachten Argumente waren falsch. Ihren Antrag müssen wir daher bei aller Sympathie für einen neuen Landesentwicklungsplan und die darin zu verfolgenden Ziele und Grundsätze ablehnen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun für die Fraktion der PIRATEN Herr Fraktionsvorsitzender Michael Hilberer.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Kollege Gläser, es kann ja wohl nicht wahr sein. Eigentlich müssten Sie zu Kreuze kriechen und sagen: Ja, wir haben leider verpasst, den Plan rechtzeitig fertigzustellen. Stattdessen kommen Sie mit Floskeln wie „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. Nichts dagegen, bei einem so wichtigen Thema Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten zu lassen, aber dann muss man auch etwas früher anfangen. Solche Landesentwicklungspläne sind nicht plötzlich kritiklos mal vorbei, sondern es zeichnet sich ab, dass man auch eine gewisse Zeit braucht. Da muss man ein bisschen früher anfangen. Das ist jetzt also wirklich kein Argument.
Jetzt müssen die armen Flüchtenden auch noch dafür herhalten, dass Sie es verbummelt haben, den Landesentwicklungsplan rechtzeitig fertig zu machen. Das ist doch wohl auch kein Argument. Ja sicher, jetzt haben wir ein paar mehr Leute im Land, darüber sind wir auch froh. Sie brauchen natürlich auch eine Fläche, wo sie hin können, aber das ändert doch nichts an der Grundproblematik, dass wir lieber die Innenstädte verdichten wollen, als neue Wohngebiete auszuweisen. Das sind doch leere Worthülsen! Ich kann die Flüchtenden für alles heranziehen, dann brauchen wir gar nichts mehr zu machen, dann brauchen wir keinen Plan mehr zu machen. Dann brauchen wir auch kein ÖPNV-Gesetz, denn die wollen ja irgendwann auch sicher mal mit dem Bus fahren. - Herr Gläser, das sind doch alles keine Argumente.
Was sich dagegen klar zeigt, ist, dass dieser Plan im Innenministerium keine Priorität genossen hat. Ansonsten hätte man ihn umgesetzt. Wenn der Innenminister lieber von Videoüberwachung fabuliert, statt sich um diese Dinge zu kümmern, dann wird es halt auch nicht gemacht. Das sehen wir jetzt.
Lassen Sie mich kurz auf den Redebeitrag des Kollegen Ulrich eingehen, denn ich glaube, er ist an einer Stelle einer gewissen intellektuellen Fehlleistung aufgesessen.
Es geht um die Ansiedlung des Globus-Marktes in Neunkirchen. Ich möchte etwas dazu sagen. Es wurde das Problem angesprochen, diese Ansiedlung würde zur Verödung der Neunkircher Innenstadt führen. Wer die Neunkircher Innenstadt kennt, weiß, dass da kein direktes Konkurrenzverhältnis zu Globus besteht. In Wirklichkeit ist es so, dass im Raum Neunkirchen ein großer Vollsortimenter als Einkaufszentrum fehlt und dringend notwendig ist. Es
ist ökologisch ja wohl absolut nicht sinnvoll, dass die Leute für ihre Einkäufe nach St. Wendel, Bexbach oder Homburg-Einöd fahren. Das ist also ein ganz schlechtes Argument dafür, an dieser Stelle keine Umwidmung mit der LIK Nord zu machen.
Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Kollege Hilberer, ich vermute, wir sind einer Meinung: Wenn man dort einen Vollsortimenter ansiedeln will, dann würde man ihn doch wesentlich sinnvoller in der Innenstadt ansiedeln als auf der grünen Wiese, einem Naturraum, der ökologisch sehr hochwertig ist?
Herr Kollege, wenn Sie mir oder besser noch der Globus-Gruppe die Fläche in der Innenstadt zeigen, wo man einen Globus-Markt ansiedeln könnte, dann würden wir das sicherlich freudig aufnehmen. Ich kenne diese Fläche nicht. Ich glaube, der Tausch der Gebiete mit der LIK Nord ist die beste Lösung, auch was die Verkehrsanbindung angeht. Ich glaube, die Anwohner der anderen Märkte, die derzeit als Ausweichmärkte genutzt werden, wären auch froh, wenn sie diesen Verkehr nicht mehr hätten.
Ich möchte zum eigentlichen Thema zurückkommen. Wir brauchen diese Planung dringend. Sie stand auch im Koalitionsvertrag. Umso bitterer ist es, dass es das Innenministerium nicht geschafft hat, dies umzusetzen. Für mich ist der Innenminister auch nicht sakrosankt. Ich glaube nicht, dass man da keine Kritik walten lassen darf.
Der Innenminister hat es verbummelt, das darf und muss man so sagen. Entsprechend müsste hier ganz schnell nachgesteuert werden. Jetzt ist natürlich auch mir klar, dass es in der restlichen Legislatur nicht mehr möglich ist. Die Zeit ist einfach abgelaufen, das Zeitfenster ist zu. Nichtsdestotrotz kann man sich jetzt nicht hinstellen und sagen, es ist halt so. Dann muss man wenigstens sagen: Es tut uns leid, wir haben es vergessen, das Innenministerium hat es nicht hinbekommen. Beim nächsten Mal machen wir es besser.
Unabhängig davon ist es leider so, dass momentan Kommunen bestraft werden, die schon eine nachhaltigere Planung machen. Wenn ich eine Innenraumverdichtung vornehme, dann habe ich plötzlich einen Standortnachteil gegenüber einer anderen Kommune, die noch Baugebiete auf der grünen Wiese ausweist. Da ist eine Schieflage. Da muss nachgearbeitet werden. Man merkt, dass der Plan von 2006 ist. Er ist zehn Jahre alt. Seither hat sich einiges getan. Damit meine ich nicht die paar Flüchtenden, die gekommen sind, sondern wirklich vieles andere, was sich in diesem Land verändert hat. Von daher ist eine Überarbeitung dringend nötig. Um das zu unterstreichen, werden wir den Antrag der GRÜNEN unterstützen, wohl wissend, dass es nicht mehr möglich ist, den Plan in dieser Legislaturperiode zu vollenden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. - Das Wort hat nun für die SPD-Landtagsfraktion die Kollegin Gisela Kolb.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Landtagsdebatten zum Thema Landesentwicklungsplanung machen bestenfalls Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker froh. Sie führen möglicherweise noch dazu, dass bei Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern die Alarmglocken schrillen, weil sie einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung befürchten oder vermuten. Ich glaube aber, bei den Bürgerinnen und Bürgern weckt diese Debatte nur in bescheidenem Umfang Interesse.
Die in einem Landesentwicklungsplan zu beantwortende Frage, ob künftige Wohnsiedlungstätigkeit an den Achsen des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs auszurichten ist oder nicht, treibt die wenigsten Bürgerinnen und Bürger um. Da stehen, so denke ich, ganz andere Themen bei den Bürgerinnen und Bürgern auf der Agenda. Sie haben auch ganz andere Erwartungen an uns.
Aber auch die Landesplanung hat Auswirkungen. Diese Auswirkungen merken die Bürgerinnen und Bürger jedoch höchst selten. Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Ein Bürger möchte für seinen Sohn oder seine Tochter einen Bauplatz in der Kommune haben. Er geht zum Bürgermeister oder zu den Ratsfraktionen und muss dort hören: Nein, ein Neubaugebiet ist in unserer Kommune wegen der Vorgaben des Landesentwicklungsplanes nicht mehr möglich. Sohn oder Tochter haben nur die Möglichkeit, in die Nachbarkommune zu ziehen. Die Auswirkungen sind also schon da.
Ich habe mir in meinem Konzept auch noch Ausführungen zur Ansiedlung des Globus-Marktes in Neunkirchen notiert, aber die kann ich mir ersparen. Der Kollege Hilberer hat das bravourös gemacht.
Kollege Christian Gläser hat zum Inhalt des Landesentwicklungsplanes und zum Verfahren einiges ausgeführt. Ich möchte dazu noch zwei Anmerkungen machen. Herr Kollege Ulrich, es stimmt nicht. Die Zuständigkeit für den Landesentwicklungsplan liegt nicht in mehreren Ministerien, die Zuständigkeit für den Landesentwicklungsplan ist ganz klar in einem Ministerium zusammengeführt. Sie liegt beim Ministerium für Inneres und Sport und dort in der Abteilung E. Was Sie in Ihrem Antrag fordern, ist also schon erledigt.
Die Forderung nach der Bündelung von Zuständigkeiten oder nach der Änderung eines Ressortzuschnitts kommt immer wieder, sie betrifft nicht nur die Baupolitik oder die Landesplanung. Es gibt sie genauso gut im Bereich von Bildung und Wissenschaft und sie lässt sich auch begründen. Diese Diskussionen erleben wir immer wieder.
Meine Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass es wichtiger ist, dass ein zuständiger Minister oder eine zuständige Ministerin die Verantwortung für sein Ressort wahrnimmt und die Aufgaben erledigt, auch wenn es an der einen oder anderen Stelle wehtut. Es hat niemand gesagt, dass Minister sein vergnügungssteuerpflichtig ist. Die Wahrnehmung der eigenen Aufgaben ist mir wichtiger, als die Zuständigkeiten immer wieder neu zu verteilen.
Nun ist auch die Aufstellung eines Landesentwicklungsplanes nicht vergnügungssteuerpflichtig. Diese Erfahrung musste 2006 Stefan Mörsdorf machen, als er den jetzt noch nachwirkenden Landesentwicklungsplan aufstellte. Alle, die sich damals zu Wort gemeldet haben, die Kommunen, die Umweltverbände, konnten sich hinter den Zielsetzungen der Landesentwicklung versammeln. Probleme und Prügel gab es nur bei der konkreten Umsetzung. Der Kollege Ulrich hat in seinen Ausführungen vieles aus rein ökologischer Sicht betrachtet. Ja, das ist wichtig, aber es gibt auch noch die andere Sichtweise, die der Kommunen und der Selbstverwaltung, dass jede Kommune für sich die Planungshoheit hat, dass jede Kommune sich in diesem Land weiterentwickeln können muss und auch im Wettbewerb mit anderen Kommunen bestehen muss. Auch diese Abwägung zwischen dem ökologischen Interesse und der Selbstverwaltungshoheit der Kommunen ist in einem Landesentwicklungsplan, ob Umwelt oder Siedlung, zu treffen. Damals haben die konkreten Festlegun