Protocol of the Session on September 14, 2016

Der Antrag der Großen Koalition greift insofern grundsätzlich richtige Fragestellungen auf, will sagen: Da steht nichts Falsches drin. Gute Pflege ist Menschenwürde, das ist richtig. Und eine menschenwürdige Pflege soll zusammen mit allen Beteiligten dauerhaft sichergestellt werden. - Deshalb werden wir GRÜNE diesen Antrag auch nicht ablehnen.

Aus unserer Sicht ist es auch sinnvoll, einen Pflegepakt Saarland zu initiieren, an dem ja, nach anfänglichen Schwierigkeiten, mittlerweile viele wichtige Partner der Pflege teilnehmen. Allerdings ist dieser Pflegepakt Saarland hinsichtlich seiner Ziele sehr allgemein gehalten, uns fehlen die konkreten Umsetzungsschritte. Gewiss, Ergebnisse jetzt schon zu erwarten, das wäre natürlich verfrüht. Entscheidend ist aber doch, was am Ende an Verbesserungen für die Betroffenen, aber auch für das Pflegepersonal herauskommt. Da erwarten wir schon konkrete Ergebnisse, Frau Ministerin.

Eigentlich hätte ein solcher Pakt viel früher gebildet werden müssen, denn die demografische Entwicklung war ja bekannt. Der Handlungsbedarf und die Probleme im Pflegebereich bestehen ja nicht erst seit gestern und heute. So gesehen, das sage ich heute mal so, ist es wohl auch nicht ganz von der Hand zu weisen, dass dieses Vorhaben „Pflegepakt Saarland“, nun zum Ende der Legislaturperiode von der Großen Koalition eingebracht, auch etwas mit dem Wahlkampf zu tun hat.

Es klingt auch gut, bleibt aber unverbindlich, wenn beispielsweise als Ziel beim Pflegepakt Saarland formuliert wird: Einsatz für mehr Personal in den Einrichtungen. - Ja, was heißt das? Was bedeutet dieses „mehr“?

(Ministerin Bachmann: Das sage ich gleich.)

Unter welchen Arbeitsbedingungen soll dieses Personal arbeiten? Frau Ministerin, ich bin auf Ihre Aussagen gespannt.

(Ministerin Bachmann: Gerne.)

Nach wie vor fehlt uns allerdings die Festlegung eines verbindlichen Personalschlüssels in den stationären Einrichtungen.

Sie fordern des Weiteren die Möglichkeit einer akademischen Pflegeausbildung im Rahmen eines Fernstudiums als Modellprojekt. Das machen wir mit, das ist vernünftig. Wir hätten ganz gerne, dass dies fachlich begleitet und auch evaluiert wird.

Ihrer Forderung nach einer positiven Begleitung der Landesfachstelle Demenz wollen wir auch nicht widersprechen. Diese Fachstelle leistet eine hervorragende Arbeit. Und dass der Bedarf in Sachen Demenz mit Sicherheit noch steigen wird, das wissen wir alle. Das folgt allein schon aus der demografischen Entwicklung.

Kritisch sehen wir - jetzt schaue ich den Kollegen Schmidt an - den Punkt zur Reform der Ausbildung in der Pflege. Der Antrag ist zu diesem Punkt - das ist wohl der Großen Koalition und den diesbezüglich etwas unterschiedlichen Auffassungen geschuldet etwas vorsichtig formuliert. Die Bundesregierung plant ja, die Ausbildung der drei Pflegeberufe Alten

(Abg. Schmidt (SPD) )

pflege, Kinderkrankenpflege und Krankenpflege zusammenzufassen zu einem einheitlichen Berufsabschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann. Wir GRÜNE sagen dazu: Das spezifische Fachwissen, das in den jeweiligen Bereichen erworben wird, darf nicht verlorengehen. Deshalb fordern wir, eine integrativ gestufte Ausbildung einzuführen, mit einer gemeinsamen Ausbildung am Anfang der Ausbildungsphase und einer Spezialisierung auf die verschiedenen Pflegefelder am Ende der Ausbildung. Die Auszubildenden lernen dann also zunächst einmal ein Jahr bis anderthalb Jahre - über die Dauer lässt sich sicherlich noch diskutieren - gemeinsam die gleichen Inhalte und spezialisieren sich in der zweiten Ausbildungsphase auf die jeweiligen Pflegebereiche. In diese Richtung gehend hat sich vorhin auch der Kollege Schmidt geäußert; das wäre aus unserer Sicht ein vernünftiger Schritt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Hauptproblem in der Pflege ist und bleibt, wie schon mehrfach angesprochen, der Personalnotstand. Das gilt insbesondere für die Krankenhauspflege. Durch eine zunehmende Belastung des Personals, durch pflegefremde Tätigkeiten wie die Dokumentation, aber auch durch eine Zunahme der Erkrankungen wegen der Belastungen, also Personalausfälle, sowie durch ungünstige Arbeitszeiten kommt es zunehmend zu Engpässen bei der Personalversorgung.

Darauf wurde kürzlich auch in einer Sitzung des Gesundheitsausschusses eingegangen: Die Leitung des Universitätsklinikums hat eingeräumt, dass solche Engpässe bestehen, aber auch gesagt, mit welchen internen Maßnahmen man gegensteuern will. Diese Maßnahmen will ich gar nicht in Abrede stellen, auf eine Nachfrage hin wurde aber auch zugegeben, dass es infolge eines Gutachtens von Roland Berger seit 2014 einen Personalabbau im Umfang von etwa 50 Stellen gegeben hat. Auch das wurde eingeräumt.

Dreh- und Angelpunkt ist natürlich die Finanzierung der Krankenhäuser. Diese muss aus unserer Sicht auf neue Beine gestellt werden. Der Hilferuf der Saarländischen Krankenhausgesellschaft ist ja unüberhörbar gewesen, das ging kürzlich auch durch die Presse. Wir meinen aber auch, Frau Ministerin, dass die Landesregierung gefordert ist, sich beim Bund mit mehr Nachdruck für eine größere Finanzierungsverantwortung des Bundes einzusetzen. Darüber hinaus brauchen wir einen angemessenen, gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssel. Denn sollte sich an der Überlastung des Personals nichts ändern, droht in der Pflege auf lange Sicht eine Abwärtsspirale auch bei der Qualität der Patientenversorgung.

Wir bleiben bei unserer Kritik, Kollege Schmidt: Die Kürzung des Investitionszuschusses der Landesregierung von 14,5 auf 11 Millionen Euro, den die Ko

alition seit dem Haushaltsjahr 2014 vorgenommen hat, muss zurückgenommen werden. Und, Herr Kollege Schmidt, Sie haben ja selbst gesagt, wenn Sie in der Opposition wären, würden Sie dies auch entsprechend erhärten und fordern.

(Abg. Schmidt (SPD) : Ich habe „nur vielleicht“ gesagt.)

Wir sind jetzt in der Opposition und erhärten unsere Forderung und sagen: Dies ist ein falscher Weg, wir dürfen an dieser Stelle nicht sparen, diese Kürzungen müssen zurückgenommen werden!

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Ich komme zum Ende meines Beitrags. Um langfristig eine flächendeckende gesundheitliche und pflegerische Versorgung aller Menschen gewährleisten zu können, brauchen wir mehr gut ausgebildete Pflegekräfte. Wir brauchen Pflegekräfte, die auch den veränderten Anforderungen gerecht werden, die kranke, multimorbide, demente, aber auch sterbende Menschen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, aber auch in der ambulanten Versorgung an die Pflege stellen. Diesen Ansprüchen muss man in zunehmendem Maße gerecht werden.

In dieser Hinsicht geht der Antrag der Großen Koalition durchaus in die richtige Richtung. Er bleibt uns in manchen Punkten aber zu oberflächlich, zu wenig konkret - einige Kritikpunkte habe ich erwähnt. Deshalb werden wir uns enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Dagmar Heib.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute den Antrag der Koalitionsfraktionen, der die Überschrift trägt „Gute Pflege ist Menschenwürde“. Das haben wir ganz bewusst gewählt. Ich denke, jeder von uns macht sich, wenn er einen Antrag verfasst, Gedanken darüber, welche Überschrift er dem Antrag gibt. Leider fallen die Überschriften ganz oft weg und finden keine Beachtung, aber ich möchte an dieser Stelle noch mal ganz gezielt auf diesen Titel verweisen

Was ist Menschenwürde? Jeder Mensch, ganz gleich wo er herkommt, wie alt er ist, ob er reich ist oder arm, welches Geschlecht er hat, hat seine Bedeutung, hat seinen Wert. Es ist ganz egal, welcher Religion er angehört, wie er aussieht, welche Taten er begangen hat - er hat seine ganz eigene Würde, die sich aus seinem Menschsein herleitet. Er muss geachtet werden, er darf nicht wie eine leblose Sa

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

che behandelt werden. Diese Menschenwürde muss geschützt werden!

Das, meine Damen und Herren, ist uns allen aufgegeben. Das Grundgesetz enthält in seinem ersten Artikel die Sätze: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Das Bundesverfassungsgericht hat in vielen seiner Entscheidungen - in der ständigen Rechtsprechung - wichtige Wertentscheidungen des Grundgesetzes festgeschrieben. Die Menschenwürde kann niemandem genommen werden, weil sie nach der Ordnung des Grundgesetzes dem Menschen durch seine bloße Existenz eigen ist. Gemeint ist jener Wert- und Achtungsanspruch, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder seinem sozialen Status. Dies ist die einzige Verfassungsnorm, die absolut gilt. Sie kann durch keine Norm beschränkt werden! Das Bundesverfassungsgericht sagt hier, das ist oberster Grundwert und Wurzel aller Grundrechte. Der Staat dient dem Menschen und der Staat hat eine Schutzverpflichtung gegenüber den Menschen.

Sie fragen sich vielleicht, warum ich hier so grundsätzlich werde und das Grundgesetz beschwöre. Ich glaube, das ist in allen Beiträgen, die wir heute zu diesem Punkt gehört haben, deutlich geworden: Uns eint das Ziel, die Menschenwürde zu akzeptieren. Diese Verpflichtung trägt uns, um diesem großen Themenfeld Pflege mit all seinen Bereichen, mit all seinen Aspekten gerecht zu werden. Deshalb, meine Damen und Herren, finde ich es wichtig, das hier an dieser Stelle noch mal grundsätzlich auszuführen.

Es ist auch richtig, und ich denke, es ist die Folge dieser Schutzverpflichtung, dass wir uns ständig um die Zukunftssicherung unserer sozialen Sicherungssysteme kümmern müssen, sie diskutieren müssen und dass wir sie weiterentwickeln müssen. Das ist grundsätzlich unsere Verpflichtung.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Schutzpflicht, die wir in der großen Thematik der Pflege haben, ist vielgestaltig. Wir haben Pflichten denen gegenüber, die gepflegt werden müssen, wir haben aber auch Schutzpflichten gegenüber denjenigen, die pflegen - denjenigen, die professionell in Einrichtungen pflegen und auch denjenigen, die in der Häuslichkeit pflegen. Auch dort wird professionelle Pflege erbracht; wir sind insbesondere denen verpflichtet, die aus eigener Überzeugung, aus eigener charakterlicher Verantwortung sich zu Hause um ihre Angehörigen kümmern. Der Dank hierfür ist ausgesprochen worden; auch das eint uns ja, dass wir alle gemeinsam wissen, zu welchem Dank wir

hier verpflichtet sind. Vielen Dank auch noch meinerseits.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Was haben wir aus dieser Schutzverpflichtung heraus getan? Wir haben zum Beispiel die Pflegeversicherung auf den Weg gebracht. Das hat damals Minister Blüm erreicht. Das war ein Riesenfortschritt! Wir haben sie auch in all den Jahren begleitet und weiterentwickelt, jüngst mit den Pflegestärkungsgesetzen, wir haben aber auch Weiterentwicklungen zu dem Thema „Pflege am Bett“ mit dem Krankenhausstrukturgesetz auf den Weg gebracht. Dazu hat der Kollege Volker Schmidt ja schon Ausführungen gemacht.

Die „Pflege am Bett“, in den Krankenhäusern, meine Damen und Herren, ist ein wichtiges Thema. Sie ist auch ein Thema in der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“, die 2015 von Minister Gröhe auf den Weg gebracht wurde. Bis Ende des Jahres sollen hier Ergebnisse vorliegen; wir werden sie zu diskutieren haben. Es ist ganz wichtig abzuwarten, wie die Ergebnisse lauten, und dann abzuwägen. Sie haben die Obergrenzen angesprochen, die für Personal in der Pflege in Krankenhäusern notwendig sind. Es gibt andererseits Einrichtungen, die aufgrund von Verhandlungen mit den Kostenträgern Personalschlüssel haben, die besser sind als der Standard. Diese befürchten, dass die Einführung von Obergrenzen es schwierig machen wird, diese zusätzlichen Pflegekräfte von den Kostenträgern finanziert zu bekommen. Das wird sich dann zeigen, denke ich. Wir sollten hier jedenfalls abwarten, bis die Ergebnisse der Expertenkommission vorliegen. Die werden wir dann diskutieren und dann wird es auch entsprechende Entwicklungen geben.

Ich möchte aber auch noch etwas anderes ansprechen, meine Damen und Herren. Es gibt vieles, was nicht auf Landesebene zu regeln ist, gerade bei der Frage der Personalisierung in Krankenhäusern. Aber wir haben auch auf Landesebene Kompetenzen, und die sind auch genutzt worden.

(Ministerin Bachmann: Ja!)

Ich begrüße es, dass alle verantwortlichen Player sich bereit erklärt haben, dem von Ministerin Bachmann initiierten Pflegepakt beizutreten. Ich finde es gut, Frau Hubertus - die Vorsitzende des Landespflegerats ist ja auch heute hier, herzlich willkommen -, dass Sie von Anfang an mit dabei waren und gesagt haben: Ja, das machen wir, das sind wir den Menschen, die in der Pflege tätig sind oder die gepflegt werden, schuldig. Ich finde es gut, dass es mittlerweile 13 geworden sind, die mitmachen.

(Ministerin Bachmann: 21.)

21? Gut, das kann die Ministerin anschließend richtigstellen, da bin ich offenbar nicht auf dem aktuellen

(Abg. Heib (CDU) )

Stand. Da sind ja wichtige Themen aufgerufen worden, ob es die Ausbildung oder Fort- und Weiterbildung ist, insbesondere im Hinblick auf Durchlässigkeit auf verschiedenen Ebenen, strukturelle Weiterentwicklungen sind angesprochen worden oder die Verbesserung des Arbeitsumfeldes. Hier nenne ich nur Stichworte wie familienfreundliche Arbeitszeiten oder Gesundheitsmanagement, das gerade für die in der Pflege Tätigen sehr wichtig ist. Der Einsatz für mehr Personal in den Einrichtungen, darüber haben wir schon gesprochen, und die Stärkung der „Pflege am Bett“ sind wichtige Themen, sie werden auch vom Pflegepakt aufgegriffen. Ich glaube, es ist wichtig, sich das noch mal auf die Agenda zu schreiben: Die höhere Wertschätzung für und die Anerkennung der Pflegetätigkeit sind ein ständiger Auftrag, an dem wir auch alle arbeiten. Ich denke, auch das wird dort entsprechend mit auf den Weg gebracht.

Ich möchte noch einige Anmerkungen zum Bereich Demenz machen. Kollege Kessler hat die Landesfachstelle Demenz ja schon angesprochen. Ich finde es gut, dass das Ministerium von Anfang an dabei war, als der erste Antrag vom Demenz-Verein damals kam, hier die Finanzierung mit den Pflegekassen auf den Weg zu bringen und das Modellprojekt zu stemmen. Es läuft gut. Die Landesfachstelle sorgt ja nicht nur dafür, dass es Netzwerkbildungen gibt regional oder auf Landesebene -, sondern auch dafür, dass Qualitätsvorgaben entwickelt werden. Das Ministerium hat gerade die Frage von Menschen mit Demenz in den Krankenhäusern mit der Förderung der Projekte Dem-i-K oder auch Dem-i-K plus jahrelang begleitet, es sorgt auch für eine weitere Umsetzung. Mit unserem Demenzplan sind wir vielen anderen Bundesländern voraus; sie verfolgen die Entwicklung bei uns sehr aufmerksam. Ich sage ja nicht, dass das alles alleine Sache der Landesfachstelle Demenz ist, aber ohne die Landesfachstelle Demenz wären wir nicht so weit, wie wir heute sind. Sie alle verzeihen mir, dass ich das so vehement ausführe, aber Sie wissen ja auch, dass ich die Vorsitzende des Demenz-Vereins Saarlouis bin, der sich entsprechend dieser Thematik verschrieben hat.

Abschließend noch mal: Wir tragen Verantwortung gegenüber den Menschen, die durch die Thematik Pflege betroffen sind, das eint uns alle. Auch wenn es nicht die Zustimmung des gesamten Hauses zu dem Antrag gibt, gab es doch Wortäußerungen, die das ebenso sehen. Insofern, denke ich, werden wir in der Frage weitermachen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank.

Das Wort hat für die Fraktion der PIRATEN Frau Abgeordnete Jasmin Freigang.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Pflege ist etwas, das irgendwann jeder von uns braucht. Gute Pflege bedeutet Respekt, gute Pflege bedeutet auch Menschenwürde. Die Sicherstellung einer guten Pflege ist eine der großen Herausforderungen der Politik in der heutigen Zeit. Die Menschen werden immer älter, die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Man geht davon aus, dass sich die Zahl der Pflegebedürftigen im Saarland im Jahr 2030 auf etwa 40.000 Menschen erhöht haben wird. Durch geänderte Familienstrukturen - wir kennen das, die Kinder wohnen weit weg, es wohnen nicht mehr alle in einem Haus wie früher - können viele Menschen nicht mehr so von ihren Familienangehörigen betreut werden, wie das vielleicht noch vor 20 oder 30 Jahren der Fall war. Dies, genauso wie die Tatsache, dass die Menschen möglichst lange in den eigenen vier Wänden verbleiben wollen, führt zu einem gesteigerten Bedarf an Pflegekräften in allen Bereichen, sowohl im ambulanten, stationären oder teilstationären Bereich als auch in den Kliniken, da diese Menschen, je älter sie werden - das ist das Natürlichste, was es gibt - auch für Krankheiten anfälliger werden.

Einen deutlich steigenden Bedarf werden wir auch für die Pflege von demenzkranken Patienten haben. Statistische Berechnungen gehen davon aus, dass das Saarland weiterhin weit über dem Bundesdurchschnitt liegen wird. Im Jahr 2040 werden es geschätzte 20.000 Menschen im Saarland sein, das ist mehr als jeder zweite Pflegebedürftige in unserem Land. Von daher ist es umso wichtiger, dass das Demenznetzwerk Saar seine gute Arbeit weiterführen und seine Netzwerkstrukturen weiterhin ausbauen darf. Das ist das, was den demenzkranken Menschen eine Perspektive gibt, wo wir auch hoffen, dass in naher Zukunft die Ausbildung verbessert wird.

Demenz wird übrigens nicht nur in der Altenpflege einen immer größeren Bestandteil ausmachen, sondern gerade auch in der Pflege am Bett in den Kliniken. Es ist jetzt an der Zeit - das läuft ja auch schon, das haben wir bereits gehört -, dass das Thema Demenz sehr viel häufiger in Nachschulungen behandelt wird und ein immer stärkerer Schwerpunkt in der Ausbildung von jungen Pflegerinnen und Pflegern wird. Genau hier sehen wir die großen Defizite, das hat der Pflegebeauftragte Jürgen Bender, der eine sehr gute Arbeit leistet, auch geschildert. Wenn eine Pflegerin alleine mit zwei Demenzkranken ist und der eine läuft nach links, der andere nach rechts, dann kann sich die Pflegerin aussuchen, wem sie als erstem hinterherläuft. Wir sehen einen verstärkten Schulungsbedarf, vor allem brauchen wir dringend mehr Pflegekräfte am Bett, in den Kliniken, vor allem nachts darf einfach kein Pfleger oder keine Pflegerin alleine auf einer Station sein.