Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und sonstiger dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/13)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und sonstiger dienstrechtlicher Vorschriften wurde vom Plenum in seiner vierten Sitzung vom 23. Mai 2012 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Ich werde nur die wesentlichen Änderungen und Regelungen des Gesetzentwurfes zusammengefasst darstellen.
Das Saarländische Beamtengesetz wird durch Artikel 1 des Gesetzentwurfes insbesondere dahingehend geändert, dass § 5 Abs. 3 künftig auf das Gendiagnostikgesetz des Bundes verweist. Für jugendliche Beamtinnen und Beamte gilt gemäß § 69 des Gesetzes das Jugendarbeitsschutzgesetz entsprechend. Durch § 67 Abs. 7 wird klargestellt, dass Kinder im Hinblick auf die Erhebung der Kostendämpfungspauschale dem Elternteil zugeordnet werden, welches besoldungsrechtlich den Familienzuschlag bezieht. Durch § 96 Abs. 2 soll eine Teilnahme der Beihilfeträger an dem Verfahren zur Rabattierung von Arzneimitteln ermöglicht werden, um hierdurch Haushaltsentlastungen zu erzielen.
Artikel 2 des Gesetzentwurfes ändert das Beamtenversorgungsgesetz, um zugunsten der Versorgungsempfänger, die neben der beamtenrechtlichen Versorgung auch die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen, eine mögliche Versorgungslücke zu schließen, die durch eine stufenweise Anhebung der Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen könnte.
Die im Saarländischen Reisekostengesetz (Artikel 3 des Gesetzentwurfes) vorgesehenen Änderungen berücksichtigen die Möglichkeit elektronischer Beantragung, Anordnung und Genehmigung von Dienstreisen. Im Saarländischen Umzugskostengesetz (Ar- tikel 4 des Gesetzentwurfes) wird neben redaktionellen Änderungen die Möglichkeit der elektronischen Beantragung von Umzugskosten sowie der elektronischen Übermittlung von Dokumenten geschaffen.
Um dem Vorbehalt des Gesetzes zu genügen, wird durch Artikel 5 des Gesetzentwurfes die Beihilfeverordnung geändert. Die Vorschriften zur Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln werden in der Beihilfeverordnung zusammengefasst. Die Änderungen sind höchstrichterlichen Rechtsprechungen geschuldet. Artikel 6 des Gesetzentwurfes passt im Wesentlichen die Regelungen der Saarländischen Trennungsgeldverordnung an die Regelungen des Bundes an.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss am 30. Mai 2012 gelesen. Der Ausschuss hat eine Anhörung durchgeführt. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag erhob ausdrücklich keine Einwände gegen die vorgesehenen Regelungen. Der Landkreistag verzichtete auf eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf. Der Deutsche Gewerkschaftsbund wies darauf hin, dass durch § 67 Abs. 7 rückwirkend zum 01.01.2011 ausgeschlossen werde, dass bei zwei beihilfeberechtigten Elternteilen beide bei berücksichtigungsfähigen Kinder die Minderung der Kostendämpfungspauschale erhalten. Diese bereits bisher auf Landesbeamte angewandte Praxis wurde vonseiten des Deutschen Gewerkschaftsbundes als sozial ungerecht kritisiert.
Der Saarländische Richterbund wies darauf hin, dass bei Anwendung der Neuregelung im Saarländischen Beamtengesetz, wonach Daten weitergegeben werden dürfen, um eine Rabattierung von Arzneimitteln zu ermöglichen, darauf geachtet werden müsse, ob und inwieweit eine Kostendämpfungspauschale zur Anwendung komme oder nicht. Der Christliche Gewerkschaftsbund befürwortete in seiner Stellungnahme sowohl die Änderung des § 5 Abs. 3 als auch die des § 96 Abs. 2. Der DBB Beamtenbund und Tarifunion Landesbund Saar gab zu dem Gesetzentwurf keine Stellungnahme ab, mit der Begründung, es handele sich dabei um notwendige Änderungen und Klarstellungen, die unter anderem auch der jüngsten Rechtsprechung geschuldet seien.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig ohne Enthaltungen die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und sonstiger dienstrechtlicher Vorschriften in Zweiter und letzter Lesung. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.
Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/13 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu heben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/13 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen ist.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Anpassung von Besoldungsund Versorgungsbezügen im Jahr 2012 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Drucksa- che 15/10) (Abänderungsanträge Drucksa- chen 15/47 und 15/54)
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung für alle Lehrkräfte (Drucksache 15/41)
Zur Berichterstattung über die Beratung des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich Herrn Abgeordneten Günter Waluga das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Jahr 2012 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften interjection: (Drucksache 15/10) wurde im Plenum in seiner vierten Sitzung vom 23. Mai 2012 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzentwurfes. Die Dienst- und Versorgungsbezüge wurden zum 01. März 2009 um 3 Prozent und zum 01. März 2010 um 1,2 Prozent angehoben. Die für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erzielte Tarifeinigung sah für das Jahr 2011 eine Entgelterhöhung um 1,5 Prozent ab dem 01. April sowie eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro vor. Auf den Beamtenbereich wurde 2011 lediglich die Einmalzahlung übertragen. Für das Jahr 2012 wurde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine Erhöhung der Tarifentgelte ab dem 01. Januar um 1,9 Prozent vereinbart sowie der Einbau eines Sockelbetrages von 17 Euro in die Gehaltstabellen.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf sieht in Artikel 1 § 2 und § 3 eine Anhebung der Besoldungsund Versorgungsbezüge zum 01. Juli 2012 um
Durch Artikel 2 des Gesetzentwurfes wird das in Landesrecht übergeleitete Bundesbesoldungsrecht unter anderem dahingehend geändert, dass § 46 entfällt. Der Anwendungsbereich des § 46, der die Zulage für die Wahrnehmung einer höherwertigen Funktion betrifft, war durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes in einer Weise ausgelegt worden, die der ursprünglichen Intention des Besoldungsgesetzgebers widersprach.
Ferner wird durch die Einfügung des neuen § 50 im Besoldungsgesetz eine Ermächtigungsgrundlage zur Neuregelung der Gerichtsvollziehervergütung geschaffen. Gerichtsvollzieher sollen künftig unter Zusammenfassung der bisherigen Bürokostenentschädigung und der Vollstreckungsvergütung zusätzlich zu der ihnen sonst zustehenden Besoldung eine besondere Vergütung erhalten, deren Höhe sich am Erfolg ihrer Vollstreckungstätigkeit orientiert und damit Leistungsanreize schafft.
Ich komme zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes. Der Sockelruhegehaltssatz für Beamte auf Zeit in § 66 Abs. 2 des in Landesrecht übergeleiteten Beamtenversorgungsgesetzes wird an die Abflachungsfaktoren des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 redaktionell angepasst.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss am 30. Mai gelesen. Der Ausschuss beschloss, eine Anhörung durchzuführen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Saar hat im Rahmen dieser Anhörung bemängelt, dass die Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge zu spät erfolge und viel zu gering sei, sodass weder von einer zeitgleichen noch von einer wirkungsgleichen Übertragung der erzielten Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten die Rede sein könne. Zum einen solle die Änderung erst zum 01. Juli statt zum 01. Januar 2012 in Kraft treten, zum anderen sei im Beamtenbereich - anders als im Tarifbereich - keine Aufbesserung der Grundgehaltsbeträge um 17 Euro vorgesehen. Die vorgenommene Benachteiligung der Beamtinnen und Beamten gegenüber den Tarifbeschäftigten sei ungerecht. Der Deutsche Beamtenbund und Tarifunion Landesbund Saar kritisierte ebenfalls die fehlende Aufstockung des Grundgehalts um 17 Euro sowie Höhe und Zeitpunkt der Anpassung. Die 2011 begonnene Abkoppelung der Beamtinnen und Beamten von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung werde aus rein haushalterischen Gründen weiter verschärft. Der Christliche Gewerkschaftsbund forderte die Übernahme der Tarifeinigung auch im Beamtenbereich und hielt eine Abkoppelung der Gehaltsentwicklung von öffentlichem Dienst und Beamtentum für verfassungsrechtlich bedenklich. Der Saarländische Richterbund hielt die derzeitige und die geplante Besoldungs- und Versorgungsregelung
für Richter und Staatsanwälte im Saarland für nicht mehr amtsangemessen und damit für verfassungswidrig. Man unterstütze die Klage eines Mitglieds vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes auf amtsangemessene Alimentation. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat keine Einwände gegen die vorgesehenen Regelungen erhoben. Der Landkreistag hat von einer Stellungnahme abgesehen.
Ein gemeinsamer Abänderungsantrag der Landtagsfraktionen der LINKEN und der PIRATEN, der eine Erhöhung der Beamtenbesoldungsund Versorgungsanpassung zum 01. Januar 2012 sowie eine Erhöhung der Grundgehälter um 17 Euro vorsah, wurde im Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Ein Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der die Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung für Lehrkräfte an Berufsschulen vorsieht, wurde im Ausschuss mehrheitlich angenommen und liegt Ihnen als Drucksache 15/47 vor.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen - die Annahme des Gesetzentwurfs zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen im Jahr 2012 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften, Drucksache 15/10, nach Maßgabe des Abänderungsantrags der Koalitionsfraktionen in Zweiter und letzter Lesung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. - Zur Begründung des Antrags der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion bitte ich den Fraktionsvorsitzenden Hubert Ulrich zu Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben unseren Antrag eigentlich unter Punkt 16 der heutigen Tagesordnung gestellt, aber der ist jetzt mit Punkt 9 der Tagesordnung verbunden worden. Unser Antrag beinhaltet die Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung für Lehrkräfte in diesem Land. Nun werden sich einige fragen, warum ausgerechnet wir GRÜNEN diesen Antrag stellen, wo wir doch die Absenkung der Eingangsbesoldung in unserer Regierungszeit mitgetragen haben. Das ist natürlich so. Ich muss aber Folgendes dazusagen, und die Kolleginnen und Kollegen von der CDU aus der ehemaligen Jamaika-Koalition wissen das: Wir haben dieses Thema in der Koalition von Anfang an problematisiert. Wir hatten ganz große Bedenken, dass die Absenkung zu einer sinnvollen Lösung hier im Saarland führt. Und wir haben auf Betreiben der GRÜNEN innerhalb der
ehemaligen Jamaika-Koalition die Vereinbarung getroffen, dass die Förderschullehrer von dieser Absenkung der Eingangsbesoldung ausgenommen sind. Schließlich haben wir Ende letzten Jahres in der Jamaika-Koalition durchgesetzt - Klaus Kessler hat das gemacht -, dass auch die Eingangsbesoldung der Berufsschullehrer ab dem 01. Februar 2012 nicht mehr abgesenkt wird und dass ab dem 01. August dieses Jahres auch die neu eingestellten Pädagogen nicht mehr unter diese Regelung fallen sollen. Auch die Problematik der Altfälle ist von Klaus Kessler angesprochen worden. Es gab die Zusage von ihm an die betroffenen Fachpädagogen, dass sie ebenfalls von der Absenkung der Eingangsbesoldung ausgenommen werden. Ansonsten hätte man eben eine unterschiedliche Besoldung für angestellte Lehrerinnen und Lehrer im gleichen Bereich. Das ist so nicht hinnehmbar.
Der jetzige Bildungsminister Ulrich Commerçon hat diese unterschiedliche Besoldung zu Recht immer sehr scharf angegriffen und kritisiert. Er hat immer gefordert, die gesamte Absenkung in diesem Bereich rückgängig zu machen. Ich habe eben bereits deutlich gemacht: Wir GRÜNEN haben sie nicht erfunden, sondern aus Gründen der Koalitionsdisziplin mitgetragen. Als Oppositionsfraktion sind wir in unserer thematischen Gestaltung im Prinzip wieder frei. Vor diesem Hintergrund stellen wir jetzt diesen Antrag, weil er einfach sachpolitisch begründet ist. Die Lehrerverbände mahnen an, dass es bereits heute ausgeprägte Mangelfächer gibt, zum Beispiel im naturwissenschaftlichen Bereich, und der Mangel ist eben der Tatsache geschuldet, dass andere Bundesländer die Eingangsbesoldung nicht abgesenkt haben, wie wir es im Saarland getan haben.
Die SPD hat sich im Dezember letzten Jahres in einer Presseerklärung und auch in Äußerungen im Plenum deutlich gegen die Absenkung ausgesprochen. Mit Erlaubnis der Präsidentin darf ich aus einer Presseerklärung der Sozialdemokraten vom 03. Dezember letzten Jahres zitieren. Dort steht geschrieben: „Wer die Qualität in den Schulen verbessern will, muss auch die Attraktivität des Berufes wieder erhöhen. In einem ersten Schritt wird die SPD die im letzten Jahr eingestellten Berufsschullehrerinnen und -lehrer auf das Besoldungsniveau ihrer in diesem Jahr eingestellten Kolleginnen und Kollegen anheben.“ - Jetzt aber, sehr verehrter Herr Commerçon, machen die SPD und Sie als Bildungsminister genau das Gegenteil von dem, was Sie noch vor wenigen Monaten öffentlich gefordert haben. Diese Handlungsweise ist nicht sehr konsistent. Das muss man an dieser Stelle deutlich sagen.
Klaus Kessler hat im letzten Kabinett die Zurücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung bei den Lehrerinnen und Lehrern angesprochen. Er hat es in seiner letzten Haushaltsrede erwähnt. Wir als GRÜ
NE sagen ganz klar - und das ist auch der Hintergrund unseres Antrages -, dass wir eine andere, eine zukunftsorientierte Regelung brauchen. Das Bildungsniveau im Saarland darf nicht unter das Bildungsniveau in anderen Ländern absinken oder abgesenkt werden. Dies geschieht aber zwangsläufig, wenn qualifizierte junge Menschen in andere Bundesländer abwandern, weil diese besser bezahlen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Rolf Linsler von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass ausgehandelte Tariferhöhungen an alle Beschäftigten weitergegeben werden und nicht differenziert wird. Sie sollten an die Angestellten im öffentlichen Dienst genauso weitergegeben werden wie an die Beamten. Wir reden von einer sehr bescheidenen Erhöhung um 1,9 Prozent, also unterhalb der Teuerungsrate. Deshalb ist eine Erhöhung um diesen Betrag für alle Beschäftigten nur recht und billig. Es ist absolut unverständlich, warum diese kleine Erhöhung für die Beamten erst ab Juli gelten soll, während die Angestellten aufgrund des Tarifvertrages bereits seit Januar mehr Geld bekommen.
Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass für die Beamtinnen und Beamten der Sockelbetrag nicht um 17 Euro im Monat erhöht werden soll. Gerade für den einfachen, mittleren und grundsätzlich auch für den gehobenen Dienst, wo ja die Mehrzahl der Beamtinnen und Beamten beschäftigt ist, wäre dies angebracht. Es sind ja nicht alle Hauptabteilungsleiter oder Ministerialdirektor, sondern sie sind zum größten Teil beispielsweise bei der Berufsfeuerwehr, arbeiten in der JVA, sind bei der Polizei und natürlich im mittleren oder einfachen Dienst der Verwaltungen.
Richtig ärgerlich ist auch, dass diese Große Koalition die Absenkung der Eingangsbesoldung nur für Lehrer an Berufsschulen rückgängig machen will. Die anderen Lehrer gucken in die Röhre. Der Kollege Ulrich hat es bereits gesagt und es ist auch richtig so, nicht nur weil wir gemeinsam in der Opposition sind, sondern ich erinnere mich ebenfalls daran: Der ehemalige Minister Kessler hat gesagt, jeder solle gleich behandelt werden. Jetzt werden die Beschäftigten des Landes in meinen Augen gegeneinander ausgespielt - Angestellte gegen Beamte, Lehrer an Gymnasien gegen Lehrer an Berufsschulen.
Natürlich muss das Land sparen, aber doch nicht immer nur einseitig auf Kosten der Landesbeschäftigten! Ein starkes Land braucht starke, motivierte Beschäftigte. Aber wer ist schon motiviert, wenn bei ihm immer wieder gekürzt und gestrichen wird und Lohn- und Gehaltserhöhungen verschoben werden? Auch wenn es nur 17 Euro im Monat sind, die Leute brauchen das Geld. Auch wir erhalten ja für unsere Ausschüsse eine kleine Zahlung. Dann steht den Beamten im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst auf jeden Fall eine Erhöhung von 17 Euro zu. Als ob dieses Land aus der Schuldenfalle käme, wenn man bei den verbeamteten Lehrern knausert! Deshalb haben wir mit den PIRATEN einen Änderungsantrag gestellt, denn natürlich wollen wir höhere Löhne für die Beamtinnen und Beamten. Das haben sie verdient. Wir wollen eine Gleichbehandlung der Beschäftigten des Landes. Deshalb bitte ich um Unterstützung für unseren Antrag.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine überwiegend strukturgleiche Übernahme des Abschlusses für die Angestellten auf die saarländischen Beamten in diesem Jahr vor, mit Ausnahme des von Ihnen genannten Sockelbetrages und verschoben um ein halbes Jahr, das ist richtig. Diese Verschiebung halten wir allerdings in der Abwägung von Haushaltsnotlage und Sparnotwendigkeiten gegenüber den berechtigten Interessen der Beamten in diesem Jahr für tragbar, weil die 1,9 Prozent auf das Gehalt strukturell und dauerhaft draufkommen. Würden wir das Ganze schon rückwirkend zum 01. Januar umsetzen - und das ist auch eine Wahrheit würde das den saarländischen Landeshaushalt erneut um 9,5 Millionen belasten. Würden wir die 17 Euro Sockelbetrag draufschlagen, hätten wir wieder einen Millionenbetrag zusätzlich, den wir bezahlen müssten. Das sind Belastungen, die der saarländische Landeshaushalt tragen müsste.