Protocol of the Session on June 20, 2012

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Meyer. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Rolf Linsler von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über ein Gesetz, das es so nur noch im Saarland gibt. Ich habe schon in der Sitzung im Mai vorgeschlagen, dass das Land den Kommunen die Freiheit gibt, selbst darüber zu entscheiden, wie hoch der Steuersatz sein soll. Zum Vergleich in der Bundesrepublik: Circa die Hälfte der Bundesländer hat das auch so in Gesetzen festgehalten.

Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat sich bekanntlich ebenfalls dafür ausgesprochen, dass das Land ganz auf ein Vergnügungssteuergesetz verzichten könnte. Wenn Sie schon nicht auf uns hören, Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition, dann hören Sie doch einfach auf Ihre Parteifreunde, auf Herrn Lorig, Oberbürgermeister der Stadt Völklingen, Herrn Rödle, Bürgermeister der Stadt Ottweiler, beide Mitglieder des Präsidiums

(Zuruf)

er ist es immer noch - des Städte- und Gemeindetages; denn die haben recht. Die Städte und Gemeinden sollen die Freiheit bekommen, selbst zu regeln, was wie hoch besteuert werden soll. In allen anderen Bundesländern geht das grundsätzlich auch.

Die Städte wissen selbst am besten, wo der Schuh drückt, wo ein Problem liegt und welcher Steuersatz angemessen ist. In der Stadt Saarbrücken wollten wir den Vergnügungssteuersatz schon vor eineinhalb Jahren deutlich anheben. Denn wir haben hier in anderen Städten auch, aber in Saarbrücken ballt es sich in meinen Augen noch mehr - ein großes Problem mit immer mehr Spielautomaten, mehr Spielhallen, immer mehr Spielsüchtigen. Aber ohne das Land können die Städte und Gemeinden, so auch Saarbrücken, da nichts machen. Es muss ein Gesetz her, worüber wir jetzt auch diskutieren.

Die CDU-Fraktion hat uns damals - auch das habe ich beim letzten Mal gesagt - mit dem Steuersatz nach vorne getrieben. Wir hatten im Stadtrat Saarbrücken 15 Prozent gefordert. Die CDU hat uns überholt mit 18 Prozent. Wir haben dem nachgegeben. Ich sage noch einmal, dass man das in den Parteien auch demokratisch unterschiedlich sehen kann.

Wie ich bereits in der Sitzung im Mai gesagt habe, ist es durchaus zu begrüßen, dass die Vergnügungssteuer nicht mehr pauschal, sondern auf Glücksspielautomaten erhoben werden soll, ganz egal, wie viel ein Automat genutzt wird oder ob er überhaupt genutzt wird, sondern nach einem gewissen Prozentsatz des Umsatzes. Das ist gerechter. Wir streiten ja darum. Das ist auch der Knackpunkt, der Steuerhöchstsatz, der laut Gesetzentwurf - es wurde vorhin gesagt - zwischen 10 und 12 Prozent liegen soll. Ich füge einmal hinzu: Ob sich da die Spendenfreudigkeit der Automatenlobby zeigt? Das muss man auch sehen. Es wird über die „Erdrosselung“ dieses Industriezweiges geredet. Mein Gott, solange die in der Bundesrepublik noch Millionen spenden können, kann man in meinen Augen nicht von Erdrosselung der Automatenlobby sprechen!

(Beifall bei der LINKEN.)

Der Steuersatz ist viel zu niedrig angesetzt. Das Saarland soll ja keine Steueroase für Glücksspielbetreiber werden. Also sollte der Gesetzgeber entweder ganz auf diese Höchstsätze verzichten und den Kommunen die Freiheit geben, selbstständig zu entscheiden, wie viele Steuern sie verlangen, oder aber der Höchstsatz sollte deutlich angehoben werden wie in anderen Regionen Deutschlands üblich.

Wir haben in unserem Änderungsantrag mit den PIRATEN zusammen 15 Prozent vorgeschlagen. Es ist vorhin schon gesagt worden. Mengen will ich gar nicht nennen, Frau Kollegin, sondern ich nenne die Stadt Stuttgart. Die hat einen Steuersatz von 22 Pro

(Abg. Meyer (CDU) )

zent und Reutlingen einen Satz von 20 Prozent. Es gibt in meinen Augen keinen nachvollziehbaren Grund, die Steuer nicht höher als 12 Prozent anzusetzen. Wir als Volksvertreter sind das in meinen Augen den Bürgerinnen und Bürgern schuldig. Gehen Sie nur einmal - ich nenne Saarbrücken - durch die Eisenbahnstraße. Ich könnte andere Straßen nennen. Da kann man noch nicht einmal über die Straße gehen, ohne dass man eine Spielhalle im Auge hat. Damit muss endlich Schluss sein. Das kann man auch mit Steuersätzen regeln.

(Beifall bei der LINKEN.)

Wir kommen den Spielsüchtigen, den kranken Menschen, damit in meinen Augen auch entgegen. Wenn der Kollege Waluga und der Kollege Pauluhn hauptsächlich darauf zielen und sagen, in der Zielrichtung sind wir uns doch einig

(Abg. Waluga (SPD) : Ich habe dazu gar nichts gesagt)

so Kollege Pauluhn -, es geht nur um Nuancen, dann stimme ich Ihnen ja zu. Nur, der Unterschied ist, dass man mit fast Zweidrittelmehrheit der Macht in einem Parlament unbedingt alles durchsetzen muss, dabei hätte man doch das eine oder andere, wo die Kollegin gesagt hat, wir werden das noch nachbessern, gleich mit uns im Ausschuss machen können. Ihr habt alles abgelehnt, mit Macht und Demonstration, sonst nichts.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen. - Zurufe aus den Regierungsfraktionen.)

Das war so gewesen. Das sollen die Gemeinden selbst entscheiden, welchen Steuersatz sie erheben ganz im Sinne des Saarländischen Städte- und Gemeindetages. Deshalb bitten wir Sie, unserem Antrag zuzustimmen und in Nuancen nachzugeben. Dann sind wir uns schon einig. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Linsler. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Michael Neyses von der Fraktion DIE PIRATEN.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren -

Immer noch weiblich.

(Lachen und Zurufe von den Regierungsfraktio- nen.)

Ups - Entschuldigung!

(Heiterkeit.)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Drucksache 15/12 handelt es sich um eine Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, die wir für gelungen halten. Die geplante Änderung gibt Planungssicherheit und ist gerichtsfest. Eine höhere Einmischung der Kommunen sehen wir kritisch und haben daher den Abänderungsantrag der LINKEN bereits im Ausschuss abgelehnt.

Wir möchten keine Konkurrenz der Städte und Gemeinden untereinander. Über 12 oder 15 Prozent kann man sich sicherlich streiten. Aber wir sind keine Dagegen-Partei. Wenn ein Gesetzentwurf gelungen ist und gut gemacht ist, stimmen wir dem auch zu. - Vielen Dank.

(Beifall bei den PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Neyses. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Günter Waluga von der SPD-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist zu diesem Thema seitens der Koalitionsfraktionen von der Kollegin Meyer eigentlich alles schon ausgeführt. Aber lassen Sie mich noch kurz auf diese Festlegung der Grenzen, dieser Höchstgrenzen 10 und 12 Prozent, eingehen.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : 15!)

Ich denke, das ist ein Mittelwert im Bundesschnitt. Auch wir haben uns die Zahlen angesehen. Sehen Sie sich die in NRW oder anderswo genau an! Da gibt es zusätzlich echte Zahlen als Höchstgrenzen, als Mindestgrenzen und Höchstgrenzen. Lassen Sie uns, die Städte und Gemeinden, doch hier einmal Erfahrungswerte sammeln. Lassen Sie uns nach ein oder zwei Jahren mit den Bürgermeistern in unseren Kommunalparlamenten - Ihr seid vertreten - einmal reden, wie sich dieses Gesetz bewährt hat, diese Höchstgrenzen. In den Ausschüssen ist klar gesagt worden, dass das mindestens eine Verdoppelung der Steuereinnahmen bedeuten würde. Natürlich hat das der Automatenverband gesagt. Die haben sogar von Verdreifachung gesprochen. Es hat keiner bei uns im Land derzeit überhaupt Zahlen oder Erfahrungswerte. Wir sollten das abwarten und hier eine Regulierung vornehmen, wenn Zahlen auf dem Tisch liegen. Ich denke, das wäre vernünftig. Ansonsten ist zu dem Gesetz alles gesagt. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

(Abg. Linsler (DIE LINKE) )

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Waluga. - Das Wort hat nun Frau Abgeordnete Dr. Simone Peter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird den vorliegenden Gesetzentwurf zum Vergnügungssteuergesetz wie schon in der Ersten Lesung ablehnen. Für uns gehen die Regelungen, die die Landesregierung hier trifft, die Gründe für die Notwendigkeit eines saarländischen Vergnügungssteuergesetzes, das als Landesgesetz damit bundesweit einmalig bleibt, und die Wahl der Höchstsätze nicht weit genug, sie sind nicht nachvollziehbar.

Es ist für uns nicht ersichtlich, warum es mit Blick auf die unterschiedlichen Gegebenheiten überhaupt Höchstsätze geben soll und warum es die sein sollen, die gewählt wurden. Eine Berechnung eines Mittelwertes bestehender Steuersätze in anderen Bundesländern - auch das ist schon ausgeführt worden ist mit Blick auf die Funktionen der Vergnügungssteuer nicht zielführend. Die Höchstsätze werden damit begründet, dass sie die Grenze festlegen, bei deren Überschreitung eine unternehmerische Tätigkeit in der Regel wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. Diese Erdrosselungsgrenze wird im Gesetzentwurf als eine beschrieben, die von lokalen Gegebenheiten abhängig ist und damit in jeder Kommune unterschiedlich hoch. Da hätte ich mir vorgestellt, lieber Kollege Waluga, dass man zunächst einmal eine unterschiedliche Regelung vorlegt, um dann zu prüfen, ob im Wettbewerb der Kommunen oder in der Ausgestaltung der Kommunen unterschiedliche Bedürfnisse für diesen Höchstsatz vorliegen, und man nicht von Anfang an einen einheitlichen Satz vorgibt. Die gewünschte Lenkungswirkung wird bei den gewählten einheitlichen Höchstsätzen unseres Erachtens auch nicht erzielt. Deswegen macht eine landeseinheitliche Regelung keinen Sinn.

Die Ausrichtung des Steuerhöchstsatzes an den Mittelwerten anderer Bundesländer ist widersinnig, die schwanken zwischen 25 und 0 Prozent. Die Verdoppelungen, die gerade in Berlin und Bremen vorgenommen wurden, sind mit dem berechtigten Argument begleitet worden, dass das Spielen an Glücksspielautomaten unattraktiver wird und mehr Geld für die Folgekosten von Suchterkrankungen zur Verfügung stehen soll. Es geht ja beim Vergnügungssteuergesetz auch darum, dass wir die Zahl der Spielhallen reduzieren, dass die Kommunen selbst diese Lenkungswirkung erzielen sollen und dass die Suchterkrankungen abnehmen.

Auch die fiskalischen Effekte werden nicht erzielt. Natürlich werden sie erhöht, wenn man den Höchstsatz generell einführt. Aber man könnte durchaus

auch mehr rausholen, wenn man eben doppelte Höchstsätze wählt, als das derzeit mit 12 Prozent geplant ist.

Für uns scheint daher der Verzicht auf eine landeseinheitliche Regelung wie in allen anderen Flächenländern die bessere Alternative zu sein. Die Kommune würde die Höchstsätze in Eigenregie festlegen. Der Städte- und Gemeindebund hat diese Ansätze geteilt. Er hat dies schon bei der Beurteilung des Hesse-Gutachtens dargestellt und jetzt noch mal bekräftigt. Die Aufhebung des Vergnügungssteuergesetzes und die Regie der Sätze in die Hände der Kommunen zu legen, dieses Ansinnen unterstützen wir. Der Antrag der LINKEN, das noch mal innerhalb des Landesrechts zu regeln, geht uns nicht weit genug. Nach unserer Auffassung wäre die individuelle Lösung die zielführende. - Vielen Dank.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Die Landtagsfraktion DIE LINKE hat mit der Drucksache 15/53 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Abänderungsantrag der Landtagsfraktion DIE LINKE. Wer für die Annahme der Drucksache 15/53 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/53 mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PIRATEN abgelehnt ist. Dafür gestimmt hat die Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/12. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/12 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/12 in Zweiter und letzter Lesung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der PIRATEN-Landtagsfraktion bei Gegenstimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE angenommen ist.

Kolleginnen und Kollegen, wir treten in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 13.45 Uhr.

(Die Sitzung wird von 12.40 Uhr bis 13.47 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und sonstiger dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/13)