Protocol of the Session on April 20, 2016

Herr Kollege Bierbaum, Sie haben eben etwas Richtiges gesagt. Sie haben zu Recht darüber geklagt, dass Weiterbildung und diese Weiterbildungsgesetze insgesamt zu wenig genutzt werden. Damit haben Sie den Schluss begründet, dass es auch für die Unternehmen nicht so viel kostet und von daher noch nicht relevant ist. Aber wir wollen ja mit dem

Gesetz einen anderen Ansatz. Wir wollen ja, „dass Kosten entstehen“, dass Weiterbildung endlich stattfindet, dass wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mitnehmen, dass sie Weiterbildung wahrnehmen. Deshalb haben wir auch die Erweiterung in diesem Gesetz gemacht und es nicht nur auf kleine Unternehmen beschränkt, sondern gesagt, alle Unternehmen können in ihrer Firma Weiterbildung gemeinsam organisieren.

Was wollen wir damit erreichen? - Nicht, dass politische Bildung und Weiterbildung nicht stattfinden, nein, wir wollen die Unternehmer mitnehmen und sie animieren, dass in ihren Betrieben genau diese Themen aufgerufen werden. Wir wollen nicht über einen Vergleich der Gesetze reden - dort gibt es fünf Tage, dort sechs Tage -; damit wird eine Wertigkeit hineininterpretiert. Schauen Sie sich bitte die Statistiken an. Schauen Sie sich die Länder an, wo es fünf oder sechs Freistellungstage oder noch mehr gibt, ob es dort irgendwelche signifikanten Verbesserungen gegenüber unserer Situation gibt. Nein! Wir liegen da nicht an letzter Stelle oder ganz vorn, sondern wir liegen im Mittelfeld. Der Kollege Neyses hat eben zwei Bundesländer genannt, in denen es kein Bildungsfreistellungsgesetz gibt. Sie werden sich wundern: Die liegen auch nicht an letzter Stelle, die liegen auch im Mittelfeld.

Wir haben jetzt seit über 25 Jahren ein Bildungsfreistellungsgesetz in diesem Land. Wir haben, und da gebe ich dem Kollegen Eugen Roth recht, eine wirklich interessante Debatte in den letzten Monaten hinter uns, in der die Wirtschaftskammern, die Arbeitskammer, Arbeitgeberorganisationen und andere Vertreter sich einig waren: Wir wollen Weiterbildung, wir wollen Weiterbildung organisieren.

Wie letztendlich die Verteilung der Kosten sein soll, da gibt es natürlich unterschiedliche Ansätze. Ich glaube aber, wenn man den Weg geht, indem man die ersten beiden Tage frei macht, dann wird eine Schwelle weggenommen, um Arbeitnehmer schneller dazu zu bewegen, etwas zu machen. Auf der anderen Seite ist die Ausweitung auf alle Unternehmen für uns der Ansatz, um Unternehmer dazu zu animieren, mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine ordentliche gemeinsame Überlegung anzustellen, wie man wichtige Themen aufgreift. Man hat heute in den Firmen ganz viele Migranten, viele Nationen, da kann man beispielsweise eine Veranstaltung zu dem Thema organisieren, wie der Lebenshintergrund in diesen Ländern ist. Man kann vieles gemeinsam machen. Die berufliche Weiterbildung ist damit nicht gemeint, sondern es geht wirklich um die politische Weiterbildung.

Die berufliche Weiterbildung findet nach wie vor statt. Der Kollege Roland Theis hat in der Ersten Lesung deutlich gemacht, es geht hier nur um einen ganz geringen Teil der Weiterbildung. Wir haben in

(Abg. Neyses (B 90/GRÜNE) )

den Firmen die berufliche Weiterbildung, die findet dort statt und zwar in einem hervorragenden Maße, ansonsten wären unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch nicht so qualifiziert.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Es ist hier zu Recht gesagt worden, wir brauchen lebenslanges Lernen. Die Stichworte Industrie 4.0 und Digitalisierung sind gefallen, das alles animiert dazu und muss dazu animieren, sich im Leben weiterzubilden. Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz Anreize schaffen, damit das auch wirklich passiert. Ich glaube auch, dass es richtig ist, das möchte ich noch einmal deutlich sagen, dass in diesem Gesetz Eigenanteile von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verankert sind. Wenn mir etwas wichtig ist, wenn ich davon profitiere, wenn ich mich dabei weiterentwickle, dann ist es auch in Ordnung, dann ist es auch richtig, dass ich eigene Zeit dafür investiere, nach der Hemmschwelle von zwei Tagen wirklich auch eigene freie Zeit einbringe, um mich weiterzubilden. Ich glaube, das ist der richtige Ansatz, denn er macht deutlich, dass diese Weiterbildung auch die nötige Ernsthaftigkeit hat, um letztendlich Erfolg zu haben.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ein ganz wichtiger Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Erweiterung auf Qualifikationen für das Ehrenamt. In der Ersten Lesung sind Beispiele genannt worden, dass man, wenn man Kassierer in einem Verein ist, heute einen so starken steuerlich-wirtschaftlichen Hintergrund haben muss, dass ohne Qualifikation ein solches Amt häufig nicht ausgeübt werden kann. Ich denke an die Juleica, die Jugendleiter-Card. Das sind wichtige Aspekte, wenn unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich ehrenamtlich engagieren, dass sie die Möglichkeit haben, solche Dinge zu erlernen. Da macht es auch Sinn, dass man ganz klar sagen kann, wenn jemand eine Jugendgruppe führen kann, wenn jemand in der Lage ist, Tätigkeiten, Fähigkeiten zu erlernen, wie man auftritt, wie man vor Gruppen spricht und so weiter, dann ist das natürlich auch im hohen Interesse für das Unternehmen, für den Unternehmer; das ist eine Weiterentwicklung der Persönlichkeit der Arbeitnehmerin, des Arbeitnehmers. Deshalb können wir dem Ganzen in jeder Art und Weise so zustimmen.

Herr Neyses, wenn man einen Kompromiss eingeht, dann ist das nichts Negatives. Man bewegt sich von zwei verschiedenen Ansätzen auf ein Ziel zu und überlegt, wie man das Ziel am besten umsetzen kann. Da keine Seite die Weisheit alleine hat, ist ein Kompromiss häufig genau das Richtige.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich glaube, wir haben hier einen hervorragenden Kompromiss gefunden. Ich bitte Sie um die Zustimmung zu diesem Gesetz. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die PIRATEN-Fraktion Herr Abgeordneter Andreas Augustin.

Danke, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Landesregierung, ich frage Sie, hat diese Landesregierung lediglich ein Herz aus Stahl oder schlägt in ihrer Brust auch ein Herz für die Zukunft des Landes? Eine Zukunft, in der die Arbeit oft ganz anders aussehen wird, als es heute noch häufig der Fall ist. Eine Zukunft mit weniger Monostrukturen, mit mehr Vielfalt am Markt und ständiger Innovation. Die immer weiter fortschreitende Globalisierung wird starken Druck ausüben und mehr Flexibilität und immer neue Lösungen fordern. Das ist auch der Grund, weshalb ich der Argumentation des Kollegen Wegner nicht folgen kann.

Herr Wegner, wenn Sie vor 10, 20 Jahren so argumentiert hätten, hätte ich gesagt, jawohl, dem stimme ich zu. Wir haben aber jetzt nun mal das Phänomen der Globalisierung und der sich verändernden Unternehmen, was sich nicht nur, aber auch in Form von Industrie 4.0 niederschlägt. Bei kleineren Unternehmen, wo Industrie 4.0 vielleicht noch nicht so das Thema ist, haben wir aber eben auch einen Wandel. Deshalb kann ich Ihre Argumentation nicht stehen lassen. In dieser neuen Wirtschaft werden die Unternehmerinnen und Unternehmer gewinnen, die auf eine große Vielfalt ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen, Schlagwort Diversifizierung. Teams mit einer Vielfalt nicht nur in der Ausbildung, sondern auch an kultureller und ethnischer Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, geistigen und körperlichen Fähigkeiten sowie verschiedenen Lebens- und Arbeitsumständen werden diese erfolgreichen Unternehmen bestimmen.

Die gute Unternehmerin oder der gute Unternehmer wird aus diesem kreativen Schmelztiegel der Mitarbeiterschaft eine hochflexible Firma formen oder formen müssen, die den immer neuen Anforderungen der globalisierten Märkte gewachsen sein muss. Doch woher bekommen die Unternehmen im Saarland diese bunte vielfältige Arbeitnehmerschaft? Woher, wenn nicht durch solche individuellen Fortbildungen? Leider hat die Große Koalition im Landtag die kommenden Bedürfnisse der Unternehmerschaft diesbezüglich nicht im Blick. Das ist genau das, was ich sagte: Ihrer Rede vor 10, 20 Jahren hätte ich zugestimmt. Zum heutigen Zeitpunkt kann ich dem aber nicht mehr zustimmen. Das beweist auch der unambitionierte Gesetzentwurf, der heute

(Abg. Wegner (CDU) )

zur Abstimmung steht. Sie nennen es Kompromiss, ich nenne es unambitioniert.

(Beifall des Abgeordneten Neyses (B 90/GRÜ- NE).)

Kollege Theis hat in der Ersten Lesung dieses Gesetzes so gesehen auch eine passende Geschichte erzählt, das wirklich rührende Beispiel der Mutter, die im Betrieb Kuchen backt für die gemeinsame betriebliche Fortbildung. Ein wirklich schönes Bild für eine funktionierende betriebliche Gemeinschaft.

Aber leider am Thema vorbei. Worum es wirklich geht, worum es wirklich gehen sollte in diesem Bildungsfreistellungsgesetz, ist nichts Geringeres, als das Ideal des lebenslangen Lernens in der Gesellschaft zu verankern. Dafür ist ein Kompromiss eben nicht genug.

Ihr Gesetz in der jetzigen Form enthält viel zu hohe Hürden für die Arbeitnehmer, eine Freistellung für Bildungszwecke in Anspruch zu nehmen. Den Grund dafür kann ich nur mutmaßen. Es gibt Länder, die niedrigere Hürden haben. Wir haben jetzt die Beratung. Warum macht man das nicht gleich so wie die anderen? - Vielleicht falsch verstandene Rücksicht auf einzelne Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Geschäftsmodelle kleinere Fehlzeiten nicht verkraften? - Ich weiß es nicht. Ich lasse es zumindest nicht gelten. Hier müssen wir doch weiterdenken. Es ist in dem Fall auch unsere politische Verantwortung.

Wenn man an die Gesamtheit der Unternehmerinnen und Unternehmer im Land denkt, was brauchen sie? - Sie brauchen auf dem Arbeitsmarkt eine Auswahl an vielfältig gebildeten Menschen. Diese erreicht man nicht, indem man zu hohe Hürden oder höhere Hürden als andere Bundesländer bei der Bildungsfreistellung schafft. Wir für unseren Teil wollen, dass möglichst viele Menschen in unserem Bundesland an außerbetrieblichen Bildungsangeboten teilnehmen können zum Wohle des einzelnen Arbeitnehmers, zum Wohle aller Arbeitgeber mit dem Ziel, eine weit über dem europäischen Durchschnitt vielfältig gebildete Arbeitnehmerschaft im Saarland zu erhalten.

Deshalb bitten wir Sie um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag. Bezüglich des Abänderungsantrags des Ausschusses kann ich meinen Vorrednern aus der Opposition folgen. Wir werden ihn aus den gleichen Gründen ablehnen. Bei dem Gesetz werden wir uns enthalten, weil es uns einfach nicht weit genug geht. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Das Wort hat Frau Ministerin Anke Rehlinger.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den Regelungen des Gesetzes im Einzelnen haben die Kollegen Wegner und Roth schon alles hinreichend gesagt. Deshalb will ich mich an dieser Stelle auf ein paar grundsätzliche Bemerkungen beschränken.

Erstens. Stichwort Wissensgesellschaft und technologischer Fortschritt. Über beides wird viel gesprochen. Es wird auch darüber gesprochen, welche Notwendigkeiten sich daraus ableiten. Eine Notwendigkeit, die ganz sicherlich daraus abgeleitet werden muss, sind die Rahmenbedingungen für Bildung, Ausbildung und in dem Fall speziell auch für Weiterbildung, die optimal aufgestellt werden müssen, damit diese Wissensgesellschaft auch tatsächlich eine ist, die sich fortentwickeln kann, damit diese Gesellschaft eine ist, in der die Vorteile, Chancen und Möglichkeiten, die daraus entstehen, realisiert werden können, denn nur so können auch die Unternehmen davon profitieren. Es muss vor allem auch verhindert werden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich durch die technischen Möglichkeiten mit deren speziellen Anforderungen, die jetzt an sie gerichtet werden, überfordert fühlen.

Deshalb ist es notwendig, erstens Überforderung zu vermeiden, zweitens aber auch die Chancen der technologischen Entwicklung zu nutzen, dass eben ein vernünftiger Rahmen für Weiterbildung und damit als Teil für lebenslanges Lernen geschaffen wird. Das ist in der Tat in der Vergangenheit nicht in einem gänzlich zufriedenstellenden Maße genutzt worden. Es ist selbst in dem bereits bestehenden Rahmen nicht in dem Maße genutzt worden, wie wir uns das vielleicht gewünscht hätten oder wie es auch notwendig ist. Deshalb muss man es natürlich zumindest einmal mit dem, was einem im gesetzlichen Instrumentenkasten zur Verfügung steht, neu und zusätzlich anreizen. Das war ja auch die Motivation, um überhaupt eine Überarbeitung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes anzugehen.

Ich stimme auch den Ausführungen zu, dass dazu ein Blick auf die Grundeinstellung notwendig ist, nämlich in dem Sinn, dass das, was im Sinne von Zeit und Geld aufgewendet werden muss, um Weiterbildung zu organisieren, eben gerade nichts ist, was ausschließlich unter Kostengesichtspunkten betrachtet werden darf, sondern das ist eindeutig eine Investition. Wie man eben eine neue Maschine in seinem Unternehmen aufstellt, weil sie eine höhere Produktivität im Prozess ermöglicht, so ist es auch zwingend notwendig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzubilden, damit sie ihren Beitrag im Unternehmen noch stärker mit einbringen können. Oder umgekehrt aus Sicht des Arbeitnehmers gesprochen: Damit er sich auch in die Lage versetzt fühlt, mit seiner Motivation, mit seinem Wissen, das

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

er hat, tatsächlich auch das einbringen zu können, was er in das Unternehmen einbringen will. Deshalb sind es keine Kosten, sondern Investitionen, um das tatsächlich generieren zu können.

Wenn man will, braucht man dazu eine Weiterbildungsoffensive, Industrie 4.0. Das ist alles schon genannt worden. Dabei ist dieses Gesetz einer von mehreren Bausteinen, denn darin erschöpft sich ja das Thema Weiterbildung mitnichten. Es gibt auch ganz praktische Ansätze der saarländischen Landesregierung, die wir im Wirtschaftsministerium als weitere Bausteine hinzufügen, damit nicht nur ein Rechtsanspruch, der notwendig ist, besteht, sondern dieser Rechtsanspruch tatsächlich auch mit Leben erfüllt werden kann.

Ich nenne einmal das Thema Lernziel Produktivität, etwas, das von unserem Haus gefördert wird, und das Demografie Netzwerk Saar, wo das auch eine ganz wichtige Rolle spielt. Dann nenne ich die Weiterbildungsberatung für kleine und mittelständische Unternehmen, bei dem Berater in einen Handwerksbetrieb gehen, um überhaupt erst einmal zu ermitteln, wo der konkrete Weiterbildungsbedarf ist, um darüber zu informieren, wie es organisiert werden kann, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einer Weiterbildung teilnehmen können, welche Fördermöglichkeiten es gibt und so weiter, und um es anschließend auch noch abzurunden, sodass keine finanzielle Überforderung beim kleinen und mittelständischen Betrieb entsteht. Dann ist auch noch das Programm „Kompetenz durch Weiterbildung“ zu nennen, EU-finanziert aus dem ESF-Fonds, wo es gerade darum geht, nicht die großen Betriebe, sondern vor allem die kleinen und mittelständischen Betriebe finanziell zu unterstützen, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Fortbildungs- und an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Das alles zusammengenommen ist das Paket, das das Thema Weiterbildung und lebenslanges Lernen hier bei uns im Saarland abbildet. Ich finde, es ist ein gutes Paket, das hier geschnürt worden ist. Es ist nicht nur schönes Geschenkpapier drumherum gemacht worden, sondern es ist auch etwas im Paket, wenn man es aufmacht. Das sollten wir nicht schlechtreden, sondern das sollten wir offensiv bewerben, denn wir wollen ja Bereitschaft sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewinnen. Auch dazu sollte die heutige Debatte einen Beitrag leisten.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich will nicht nur auf das Thema, wie man sich für den Betrieb weiterqualifizieren kann, direkt und unmittelbar eingehen, sondern noch einen zweiten Punkt ansprechen, nämlich politische Weiterbildung und Qualifizierung für das Ehrenamt, weil das zumindest unternehmerseitig ein Punkt ist, der immer

wieder angesprochen wird. Warum soll das Unternehmen das Ehrenamt seines Mitarbeiters beziehungsweise die Qualifizierung für dieses Ehrenamt mit unterstützen? - Das kann man in einer ersten Überlegung sicher so formulieren. Aber wenn man eine zweite Überlegung anstellt, dann ist dieses Argument keines mehr.

Ich bin fest davon überzeugt, dass es auch den Unternehmen in der Tat hilft, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich qualifiziert im Ehrenamt engagieren. Denn alle Kompetenzen, die dort gebraucht werden, die durch die Weiterbildung auch weiterentwickelt werden, können genauso im Unternehmen einen Beitrag leisten, wenn es darum geht, Teamfähigkeit zu besitzen, wenn es darum geht, verantwortliche Teilnahme im Unternehmen abzubilden, und wenn es darum geht, Urteilsfähigkeit und kritischen Umgang zu zeigen oder auch kritische Gespräche et cetera zu führen. Alles, was in diesem Weiterbildungskanon steckt, kann dann im Unternehmen nutzbar gemacht werden.

Es gibt einen zweiten Punkt, nicht nur den direkten und unmittelbaren Anwendungsbereich für diese ehrenamtlichen Kernkompetenzen im Unternehmen. Denn mittlerweile ist das Ehrenamt definitiv zu einer tragenden Säule in unserer Gesellschaft geworden, unverzichtbar im Grunde genommen, um unsere gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse zu stabilisieren. Stabilisierte gesellschaftliche Verhältnisse sind auch notwendig, um ein Unternehmen erfolgreich zu führen. Deshalb profitieren die Unternehmen an dieser Stelle, wenn der Anwendungsbereich von uns erweitert worden ist. Das ist auch etwas, was die Gesellschaft und die Wirtschaft insgesamt nach vorne bringt.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ja, Kollege Augustin, insofern ist es ein Kompromiss. Es ist kein Geheimnis, dass man sich noch mehr hätte vorstellen können, um diese Anreizfunktion auszufüllen. Vielleicht sollte man den Blick auf einen Kompromiss nicht so negativ sehen. Denn der Kompromiss hat ja seinen Ursprung, es geht nämlich gerade darum, den Boden zu bereiten, um etwas in der gesamten Gesellschaft und nicht nur in Teilen der Gesellschaft zu verankern. Ich glaube, das haben wir erreicht, weil das, was jetzt im Gesetz steht, von allen erst einmal mitgetragen werden kann und damit als neue Basis geschaffen worden ist, um es weiter- und auch fortzuentwickeln.

Ich sage, selbst der längste Weg beginnt mit den ersten Schritten in die richtige Richtung. In diesem Sinne will ich auch diesen Gesetzentwurf verstanden wissen. Es ist der Weg, der gemeinsam beschritten werden soll. Es ist aber kein Weg, der schon zu Ende gegangen ist, sondern wir werden weiter an diesem Thema arbeiten. Aber es sind auf

(Ministerin Rehlinger)

jeden Fall erste und wichtige Schritte getan worden, um hier einen besseren Rahmen für die Weiterbildung insgesamt zu schaffen.

Deshalb bin ich auch meinem Kollegen Heinz Bierbaum dankbar, dass man noch mal deutlich macht, was man sich zusätzlich auch noch hätte vorstellen können, dass er das aber verbunden hat mit der Aussage, dass wir mit dem werben sollten, was wir nun mal an der Hand haben. Das ist meiner Meinung nach die richtige Sicht auf die Dinge. Wenn wir mit Blick auf das, was jetzt vorgelegt worden ist, alles nur schlechtreden, ist für mich nur schwer vorstellbar, wie wir damit bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werben sollen, wenn wir ihnen sagen: Du hast zwar Möglichkeiten, die sind aber so schlecht, am besten lässt man die Hände davon. Damit werden wir die Quote, die uns alle nicht befriedigen kann, sicherlich nicht steigern, sondern sie wird bestenfalls gleich bleiben.

Deshalb finde ich, dass wir das, was besser geworden ist, auch als besser bezeichnen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Signal geben, dass sich Weiterbildung lohnt. Wir lassen dabei niemanden alleine und wir werden sie dabei unterstützen. Genau dazu sollen die Änderungen in diesem Gesetz beitragen. Ich freue mich, dass wir das auf den Weg bringen konnten, und bitte um Zustimmung, damit dieser Rahmen geschaffen wird und dann alle an der Weiterbildung teilhaben können. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)