Protocol of the Session on March 16, 2016

Wenn wir von Haftung und Verantwortung sprechen, dann darf es nicht sein, dass man zwar mithaften soll, auf der anderen Seite aber bei der Umsetzung nicht mitgestalten kann. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass der Bundestag Ende Februar zum Ausdruck gebracht hat, dass er einer europäischen Einlagensicherung zum jetzigen Zeitpunkt widerspricht.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Auch wir fordern, dass die Implementierung ausreichender Einlagensicherungssysteme in allen EULändern Vorrang haben muss. Wir wollen eine Bankenunion, aber hier muss wie bei den anderen Säulen auch die richtige Reihenfolge eingehalten werden. Auch dort gelang das nur nach ausführlicher Debatte und nachdem klar Position bezogen wurde. Die ursprünglichen Pläne haben am Anfang meist anders ausgesehen. Erst die von mir geschilderte Umsetzung konnte nur so erfolgen, da man es geschafft hat, in den Verhandlungen ein besseres Ergebnis zu erzielen.

Aus diesem Grund stützen wir die deutsche Position nachdrücklich mit unserem Antrag zum Wohle der Sparerinnen und Sparer im Saarland und bitten daher um Zustimmung für unseren Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

(Abg. Thielen (CDU) )

Das Wort hat nun Professor Dr. Heinz Bierbaum von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will vorab sagen, dass wir dem Antrag der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion, den Vorschlag einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung in der gegenwärtig vorliegenden Form abzulehnen, zustimmen werden. Er ist nicht dazu geeignet, das Ziel zu erreichen, das eigentlich damit angestrebt wird. In der Tat ist es so, dass eine Einlagensicherung im Grundsatz eine sinnvolle Geschichte ist. Kollege Thielen hat schon darauf aufmerksam gemacht, dass einige Veränderungen und Verbesserungen erzielt worden sind. Das betrifft die Themen Rating, Hinterlegung mit Eigenkapital sowie verschiedene Reformen, die mit den Namen Basel I, II und III verbunden sind. Diese sind unterschiedlich zu beurteilen.

Insofern ist vom Grundsatz her eine Einlagensicherung - und damit die Absicherung von Einlagen - insbesondere im Interesse der Sparerinnen und Sparer durchaus sinnvoll. Aber in der Form, in der es gegenwärtig geschieht, ist das abzulehnen. Ich will nicht der Versuchung erliegen, eine größere Diskussion über EZB und Ähnliches zu führen. Man könnte natürlich sehr kritisch damit umgehen. Es gab auch einige Anmerkungen dazu, warum die EZB auf der einen Seite das Geld immer billiger macht und auf der anderen Seite die Länder in eine fiskalpolitische Zwangsjacke steckt, sodass sie das billige Geld gar nicht nutzen können. Darüber könnte man ja diskutieren. Dann kämen wir sicherlich zu einer Grundsatzdiskussion über die Frage der Geld- und Wirtschaftspolitik. Das will ich nicht tun.

Aber ich will deutlich machen, dass wir insbesondere einen Punkt unterstreichen, der im Antrag drinsteht. Es wird nämlich auf das Drei-Säulen-System in der Bundesrepublik Deutschland hingewiesen. Das betrifft speziell den Genossenschaftsbank- und Sparkassensektor. Ansonsten wird darauf verwiesen - das ist sicherlich richtig -, dass in vielen Ländern die Hausaufgaben noch nicht gemacht worden sind, die eigentlich die Voraussetzung dafür wären, dass man ein solches europäisches System macht. Ganz deutlich ist zu sagen, es ist nicht hinzunehmen, dass die Genossenschaftsbanken und Sparkassen möglicherweise für Spekulationsgeschäfte der Großbanken bürgen sollen und diese absichern sollen. Das lehnen wir in jedem Fall ab.

(Beifall von der LINKEN.)

Bevor man zu einer solchen europäischen Lösung kommt, müssen noch ein paar andere Dinge ge

macht werden. Der Kollege Thielen hat zu Recht angesprochen, dass das Thema „too big to fail“ angegangen werden muss. Es kann nicht sein, dass es sogenannte systemrelevante Banken gibt, die sozusagen überhaupt nicht mehr restrukturiert werden können, sondern bei denen alle anderen dafür einspringen müssen, dass deren faule Kredite und Spekulationsgeschäfte abgesichert werden. Das muss sich ändern. Deswegen sind wir auch für eine Dezentralisierung des Bankensystems; es soll also verändert werden. In der Tat ist es so, dass wir zu einer grundsätzlichen Reform des Bankensystems kommen müssen. Die Einlagensicherung kann kein Ersatz für die notwendige Restrukturierung des Bankenwesens sein.

Wir sind der Auffassung, dass diese Aufgaben angegangen werden müssen und dass die bisherigen Instrumente nicht ausreichend sind, um das wirklich zu kontrollieren. Hier steht uns mehr ins Haus. Auch die Bankenaufsicht und die Bankenunion, die Sie angesprochen haben, ist sicherlich ein kritischer Punkt, den man extra diskutieren sollte. Aber wir schließen uns vollständig dem an, indem wir die Einlagensicherung - die im Übrigen zu einer erheblichen Belastung führen würde, auch was die Landeszentralbank angeht - in der jetzigen Form ablehnen, weil wir meinen, hier müssen zuerst die Hausaufgaben dahingehend gemacht werden, dass die Banken restrukturiert werden. Insbesondere dürfen nicht die Bereiche der Banken, die doch noch relativ gut funktionieren und sich in der Krise als relativ stabil erwiesen haben - eben die Genossenschaftsbanken und die Sparkassen -, dafür herhalten, dass sie die Spekulationsgeschäfte der anderen absichern.

Im Übrigen sind wir in dem Zusammenhang dafür nur ein weiterer Diskussionspunkt, den ich hier anspreche -, dass man das Investmentbanking von dem normalen Kreditgeschäft trennen sollte. Auch das wäre eine Möglichkeit, um zu einer Absicherung von Risiken zu kommen, sodass nicht alle dafür haften müssen. Im Ergebnis ist es so, dass wir diesem Antrag zustimmen werden. - Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN und vereinzelt von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun Margriet ZiederRipplinger von der SPD-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schön, dass wir in unserer Einschätzung jetzt schon zu dritt sind. Die Europäische Kommission plant, die Einlagensicherung von Banken in Europa zu vereinheitlichen. Das haben wir gerade gehört. Neben der europäischen Bankenaufsicht und der Schaffung einheitlicher Re

geln zur Abwicklung von Pleitebanken will sie die gemeinsame europäische Einlagensicherung als dritte Säule der geplanten Bankenunion auf den Weg bringen. Erklärtes Ziel ist dabei, die Spareinlagen der Menschen in den europäischen Mitgliedsstaaten abzusichern.

Im Falle einer Bankenschieflage will die EU sicherstellen, dass Gläubiger und Investoren der Bank zuerst herangezogen werden und die Einlagen der Sparerinnen und Sparer geschützt werden. Zu diesem Zweck sollen künftig alle Banken aus den europäischen Mitgliedsländern in einen Fonds einzahlen, der bei Schieflagen einer Bank in einem Mitgliedsland die Sparguthaben sichert.

Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind wir davon überzeugt, dass eine europäische Bankenunion genau diese drei Stufen umfassen muss: eine einheitliche Bankenüberwachung, eine einheitliche Bankenabwicklung und eine Absicherung der Einlagen der Sparerinnen und Sparer. Wir sind aber auch davon überzeugt, dass die Schaffung der Europäischen Bankenunion in eben diesen drei Etappen erfolgen muss. Erst wenn alle Mitgliedsstaaten ihre nationalen Sicherungsfonds angelegt haben, kann auch die letzte Etappe der Bankenunion auf den Weg gebracht werden.

Bislang sind allerdings die Hälfte der europäischen Länder der Pflicht, nationale Sicherungsfonds aufzubauen, noch nicht nachgekommen. Deshalb kann die dritte Säule der Bankenunion zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angegangen werden, das ist hier auch schon gesagt worden. Ein europäisches Einlagensystem zum jetzigen Zeitpunkt hätte zur Folge, dass stabile und leistungsfähige Bankensysteme und ihre Sicherungssysteme für instabile Systeme haften müssten, und zwar ohne Einfluss auf deren Risikosteuerung. Dies wäre das falsche Signal und würde falsche Anreize setzen. Alle Mitgliedsstaaten müssen sich um ein funktionierendes nationales Finanzsystem kümmern. Erst wenn das gewährleistet ist, können wir die Bankenunion in Form einer gemeinsamen Einlagensicherung vollenden. Deshalb lehnen wir zum jetzigen Zeitpunkt - wie gesagt, zum jetzigen Zeitpunkt - eine gemeinsame europäische Einlagensicherung ab. Wir rufen alle Mitgliedsstaaten auf, die notwendigen Weichen zur Vollendung der Europäischen Bankenunion zu stellen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der PIRATEN, Michael Hilberer.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vorschlag der EU-Kommission macht es nicht gerade einfach, denn ein vereintes Europa braucht ein starkes und vertrauenswürdiges Bankensystem. Wichtige Schritte in diese Richtung wurden schon gegangen, der Weg zur Bankenunion. Da geht es um Themen wie die Bankenabwicklung, die europaweit gleich geregelt sein muss. Das sind wichtige Schritte, um ein vertrauenswürdiges europäisches Bankensystem wiederherzustellen. Ein funktionierendes europäisches Bankensystem ist schlicht und ergreifend ein Mehrwert für uns alle. Hier dürfen wir uns als Europäerinnen und Europäer auch nicht auseinanderdividieren lassen.

Die Bankenunion hat die Banken in der Eurozone bereits deutlich robuster gemacht und zur Bankenunion gehört eben auch eine gemeinsame Einlagensicherung. Das ist der logische Schritt, der am Ende kommen muss. Gerade hier ist leider der Vorschlag der EU-Kommission zum jetzigen Zeitpunkt nicht besonders hilfreich. Der Vorschlag würde eben gerade nicht zu einer Gleichbehandlung der europäischen Banken führen, die hier das Ziel sein muss. Vor allem gäbe es keine Berücksichtigung der verschiedenen Risiken und Risikogruppen, die wir bei den europäischen Banken in einem sehr heterogenen Sektor immer noch sehen. Gerade die bewährten Mechanismen der Sparkassen und Genossenschaftsbanken finden in diesem System, so wie es im Vorschlag der Europäischen Kommission genannt wird, keine Berücksichtigung.

Für das Vertrauen der Sparerinnen und Sparer in Europa wäre es katastrophal, wenn sich die Erkenntnis durchsetzt, dass der gemeine Sparer mit seinem Geld für strauchelnde Krisenbanken haftet. Das muss von Anfang an ausgeschlossen werden und von daher unterstützen auch wir Ihren heutigen Antrag.

Allerdings ist für uns klar, dass das Ziel trotzdem eine gemeinsame europäische Lösung sein muss, eine stringente europäische Lösung, die ein robustes, widerstandsfähiges europäisches Bankensystem zum Ziel hat, das möchte ich an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich sagen. Auch bei unserer Unterstützung für Ihren Antrag kann es uns - ich habe den Eindruck aus der Debatte, dass das hier allgemein Konsens ist - nicht darum gehen, nationale Alleingänge zu fördern, sondern darum, für alle Europäerinnen und Europäer das richtige Bankensystem zu schaffen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

(Abg. Zieder-Ripplinger (SPD) )

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Hubert Ulrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Koalition stellt hier heute einen Antrag, den Vorschlag der EU-Kommission zur gemeinsamen Europäischen Einlagensicherung abzulehnen. Die gemeinsame europäische Einlagensicherung ist ein Teil der Maßnahmen, die infolge der Finanzkrise getroffen werden sollen. Sie stellt die dritte Säule der Europäischen Bankenunion dar. Um aber beurteilen zu können, ob diese Maßnahmen richtig sind und wie sie ausgestaltet werden müssen, ist es hilfreich, sich noch einmal bewusst zu machen, wie es überhaupt zum Finanz- und Bankencrash im Jahre 2008 kommen konnte. Es ist wichtig, sich klarzumachen, wo die Wurzel des Problems liegt, um erkennen zu können, welche Maßnahmen man ergreifen muss.

Die Hauptursache der damaligen Krise war, dass die Banken Risiken eingehen konnten, ohne dass sie hierfür die Haftung übernehmen mussten. Es konnte ein Nutzen aus zum Teil sehr hohen Renditen gezogen werden, ohne dass die Kosten für den Ausfall dieser Renditen übernommen werden mussten. Deshalb ist die zentrale Lehre aus der damaligen Finanzkrise, dass der Zusammenhang zwischen Risiko und Haftung hier in Europa wiederhergestellt werden muss. Nicht die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen für die Abwicklung der Banken die Kosten übernehmen, die Banken selbst müssen in Zukunft wieder für ihre Risiken und Verluste geradestehen. Genau hierfür wurde ein gemeinsamer Abwicklungsmechanismus in Europa eingeführt, der garantieren soll, dass die Haftung vorrangig durch die Eigentümer und die Gläubiger erfolgt. Falls diese Mittel aber nicht ausreichen sollten, steht der Abwicklungsfonds zur Verfügung, den die Banken in Europa aber selbst mit finanziellen Mitteln füllen müssen.

Ziel der dritten Säule dieser Bankenunion, also des gemeinsamen Einlagensicherungsfonds, über den wir hier reden, ist es, die Sicherheit für die Sparerinnen und Sparer in Deutschland, aber auch in Europa wiederherzustellen. Es war die zentrale Lehre aus der Finanzkrise von 2008, dass wir wirksame Maßnahmen brauchen, um eine Kapitalflucht aus den Banken zu vermeiden. Eine solche Kapitalflucht haben wir 2008 alle eindrucksvoll erleben dürfen, eine solche Kapitalflucht würde unser komplettes Bankensystem in Europa zerstören, und das darf auf keinen Fall geschehen, das ist allen klar.

Wir müssen bei der Schaffung eines gemeinsamen europäischen Einlagensicherungsfonds darauf ach

ten, dass das Prinzip „Wer riskiert, der haftet“ auch eingehalten wird und nicht wieder unterlaufen werden kann. Auch wir sehen, dass dies zum derzeitigen Zeitpunkt durch den vorliegenden Kommissionsentwurf nicht hundertprozentig garantiert ist.

Erstens gibt es nach wie vor Länder, die die notwendigen Voraussetzungen, Teil eines solchen Einlagensicherungsfonds zu werden, noch nicht erfüllt haben. Zweitens wird der Vorschlag der Kommission der Besonderheit des bundesdeutschen Bankensystems nicht gerecht. Es muss nämlich sichergestellt werden, dass insbesondere die Sparkassen und Volksbanken, die ja eigene Einlagensicherungssysteme besitzen, nicht geschädigt werden und dass dieses Geld eben nicht für riskante Geschäfte in anderen großen Privatbanken missbraucht werden kann.

Wir GRÜNE haben an dieser Stelle auch eigene Vorstellungen, wie eine solche europäische Einlagensicherung aussehen müsste, damit eben nicht wieder neue Fehlanreize für das Privatgeschäft geschaffen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass es eine Art europäische Rückversicherung gibt, die nur im Falle einer nationalen Überlastung eingreift. Für die Beiträge zu dieser Rückversicherung muss aus unserer Sicht aber gelten: „höheres Risiko, höhere Beiträge“. Das muss das Prinzip sein. Wir sollten sicherstellen, dass eben nicht die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland für Privatbanken und riskante Geschäfte haften müssen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Rückversicherung muss nach unserer Sicht die Umsetzung klarer Haftungs- und Abwicklungsregelungen sowie die Reduktion nationaler Risiken sein.

Der Antrag, der heute durch die Große Koalition eingebracht wurde, ist vor diesem Hintergrund aus unserer Sicht deshalb auch nicht falsch. Wir werden diesem Antrag wie auch die anderen Oppositionsfraktionen zustimmen, auch wenn - das muss man dazusagen - wir durch diesen Antrag in diesem Parlament keinen wirklichen Mehrwert erkennen können. Denn der Deutsche Bundestag, der dafür zuständig ist, hat bereits klar entschieden. Er hat sich ganz klar positioniert, was wir auch für richtig halten.

Aber - das sagen wir dazu - im Sinne der saarländischen Sparkassen und Volksbanken kann man hier zur ideellen Verstärkung der Linie des Deutschen Bundestages einen solchen Antrag einbringen und darüber abstimmen. Wie gesagt, wir können ihm auch deshalb zustimmen, weil die Tonlage des Antrages hier in diesem Hause weitaus europafreundlicher ausgestaltet ist, als es im Antrag im Deutschen Bundestag der Fall gewesen war. Es geht darum, eine gemeinsame Linie herzustellen. Dieser gemeinsamen Linie werden wir hier und heute zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun Stefan Thielen von der CDU-Landtagsfraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde es kurz machen. Natürlich freue ich mich über die breite Einigkeit, die wir heute im Plenum bei diesem Antrag haben. Wir sind uns alle einig, dass die momentane Konstellation, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wird, eher Fehlanreize im bisherigen System setzen würde.

Herr Kollege Bierbaum, Sie haben es angesprochen. Natürlich mag es sein, dass bei den großen Banken noch einiges im Argen liegt. Sie haben aber genauso betont, dass wir von den saarländischen Sparkassen und Genossenschaftsbanken reden. Sie sind hier im Lande dominierend. Man muss auch sagen, die größte saarländische Bank hat ihre Bilanzsumme in der Zwischenzeit halbiert. Das bedeutet, auch hier im Land ist man auf einem guten Weg. Deswegen ist es richtig, dass wir dieses Zeichen setzen. Das andere Thema, das Sie angesprochen haben, war das Trennbankensystem. Die Vorgaben der Liikanen-Kommission sind ja ein anderes Thema. Ich denke, da wird sich in den nächsten Jahren auch noch einiges tun.

Zum Abschluss möchte ich noch einmal betonen: Die Einlagensicherung ist etwas völlig anderes als ein Abwicklungsmechanismus. Hier muss man behutsam und Schritt für Schritt vorgehen, wie man es auch bei anderen Maßnahmen getan hat. Es ist völlig richtig, man hätte eine ganz große und schnelle Reform in der Bankenkrise machen können, aber diesen Weg hat man nicht beschritten, sondern man hat sich darauf konzentriert, Schritt für Schritt vorzugehen. Genauso soll es auch bei der Einlagensicherung funktionieren, damit man die Systeme sinnvoll und mit Maß und Ziel vereinigen kann.

An die Europäische Kommission gerichtet: Was wir fordern, ist schlicht und einfach, dass europäisches Recht in europäischen Ländern umgesetzt wird. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Minister für Finanzen und Europa Stefan Toscani.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich über so viel Einmütigkeit im Parlament. Ich will Sie kurz informieren, weil ja die saar

ländische Landesregierung Adressat dieses Parlamentsbeschlusses ist. Sie fordern die Landesregierung auf, dass wir uns sowohl auf der Bundes- als auch auf der europäischen Ebene im genannten Sinne einsetzen, nämlich: Ja zur Bankenunion, Ja zum Prinzip der Einlagensicherung, aber Nein zur Art und Weise, wie die Kommission diese europäische Einlagensicherung umsetzen will.

Wo kann die Landesregierung das tun? - Einmal im Bundesrat und zum anderen beispielsweise in der Konferenz der Europaminister der Länder. Es gibt bereits Beschlüsse. Darüber wollte ich Sie kurz informieren. Nicht nur der Bundestag, sondern auch der Bundesrat hat sich bereits mit diesem Kommissionsvorschlag beschäftigt, und zwar am 18. Dezember und am 29. Januar. Es gibt mittlerweile zwei Beschlüsse des Bundesrates, die sich genau in diesem Sinne äußern, wie es jetzt Antrag der Koalition tut, nämlich dass die Art und Weise der Einlagensicherung, wie sie von der Kommission vorgeschlagen wird, von uns abgelehnt wird, weil sie zu weit geht und weil sie die bundesdeutschen Besonderheiten nicht berücksichtigt. In diesem Sinne sind wir ein bisschen vor der Zeit gewesen und haben schon das im Bundesrat umgesetzt - mit Zustimmung der saarländischen Landesregierung -, was Sie in diesem Antrag fordern.