Wenn heute von diesem Haus das gemeinsame Signal ausgeht, wir stehen zur Universität, wir stehen zu unseren Hochschulen, wir wollen dort auch weiter in den Bau investieren, und wenn vielleicht dann auch von der Opposition an der einen oder anderen Stelle in den nächsten Haushaltsberatungen oder wo auch immer einmal der Vorschlag kommt, was eventuell an anderer Stelle verzichtbar oder verschiebbar ist, damit man der Priorität für die Universität auch kraftvoll Ausdruck verleiht, und wenn von diesem Landtag das klare Signal ausgeht, wir wollen hier eine vernünftige Kooperation auch mit der Bundesebene, dann, glaube ich, ist das ein gutes Signal auch für die Hochschulen in diesem Land. - Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion, Drucksache 15/1729. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/1729 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1729 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 15/1742. - Wer für die Annahme der Drucksache 15/1742 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben die CDU- und die SPD-Fraktion sowie die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- und die PIRATEN-Fraktion. Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion, Drucksache 15/1737. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1737 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt die Koalitionsfraktionen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, Drucksache 15/1743. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1743 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1743 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. - Dagegen gestimmt haben CDU- und SPD-Fraktion, zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein und treffen uns hier wieder um 13.30 Uhr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und freuen uns, dass schon so viele Abgeordnete und Mitglieder der Landesregierung anwesend sind.
on eingebrachten Antrag betreffend: Vorschlag einer gemeinsamen Europäischen Einlagensicherung ablehnen - Harmonisierung von Haftung und Kontrolle statt Vergemeinschaftung von Bilanzrisiken (Drucksache 15/1733)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir uns heute in diesem Hohen Hause zusammenfinden, dann befinden wir uns zumindest nach Kalenderjahren im Jahr 10 der Finanzkrise. Diese Einschätzung mag zunächst überraschen. Aber aus meiner Sicht und wohl auch aus Sicht vieler Sparerinnen und Sparer in diesem Land können und dürfen wir nicht von normalen Verhältnissen an den Finanzmärkten weltweit und vor allen Dingen in der Europäischen Union sprechen.
Was im Jahr 2007 mit ersten Verwerfungen im Subprime-Markt begonnen hat und im folgenden Jahr mit dem Zusammenbruch von Lehman Brothers seinen ersten Höhepunkt fand, setzte sich besonders ab dem Jahr 2010 mit der noch immer andauernden Staatsschuldenkrise fort, welche gerade viele Länder der Eurozone bis ins Mark getroffen hat. Der Schritt der Europäischen Zentralbank vom letzten Donnerstag, den Leitzinssatz auf null Prozent zu senken, mag zwar ein Teil der fortwährenden Lösungsansätze sein. Auf der anderen Seite ist er aber auch das Ergebnis beziehungsweise ein Symptom dieser Krise und ein Beleg, dass diese nach wie vor nicht vollständig abgeschlossen ist.
In den letzten Jahren sind viele Hebel angesetzt worden, um diese Krise in den Griff zu bekommen. Die meisten davon waren notwendig, um eine Panik an den Finanzmärkten zu verhindern. Auch waren diese Maßnahmen richtig, um ein stärkeres Ausufern der Krise auf die Realwirtschaft zu verhindern. Wenn wir uns hier heute mit dem Thema Einlagensicherung beschäftigen, so möchte ich zunächst wesentliche Maßnahmen zur Krisenbewältigung an den Finanzmärkten kurz abreißen, damit wir den Rahmen erkennen, in dem wir uns hier bewegen.
Zunächst wurde durch ein koordiniertes Vorgehen der Zentralbanken weltweit die Geldpolitik der Krisensituation angepasst. Die Regulierung wurde verstärkt, um den Aufbau von Risiken, wie sie letztlich zur Krise geführt haben, zu vermeiden. Besonders wichtige Bausteine dabei waren die Erhöhung von Kernkapital und die bessere Überwachung des Bankenhandels. Auch die Neuausrichtung der internen Ratingsysteme ist hier zu nennen. Stresstest wurde nicht nur zum Wort des Jahres 2011, sondern auch
heute noch bereiten die dahinterstehenden Mechanismen manchem Bankvorstand und manchem Risk-Vorstand in den Banken schlaflose Nächte.
Auch ein letzter Punkt soll hier nicht unausgesprochen bleiben. Die Staaten weltweit haben enorme Mittel in die Hand genommen, um Banken zu stützen und um Garantien für die teilweise marode Branche auszusprechen. Leider sind diese Mittel nicht komplett an die Steuerzahler zurückgeflossen. Jedoch hat mir immer noch niemand eine bessere Alternative hierzu aufgezeigt. Denn welcher Effekt das tatsächliche Umkippen eines Instituts haben kann, hat man mehr als zur Genüge beim Fall Lehman gesehen.
Auch und gerade in Europa wurden solche Initiativen unternommen, um die Finanzkrise zu bewältigen. Die stetig gesenkten Leitzinsen, die ich bereits zu Beginn erwähnt habe, und der flankierende Aufkauf von Anleihen durch die EZB - wenn auch als umstrittenes Mittel - seien an dieser Stelle noch mal genannt. Da ich aber bei allem Zweifel ihrer Vorgehensweise die EZB nicht in die Kritik stellen will, möchte ich auf die Maßnahmen zurückblicken, die die Politik in diesem Zeitraum ergriffen hat.
Der Schuldenerlass und der Euro-Rettungsschirm waren wichtige Maßnahmen, um ein unkontrolliertes Auseinanderdriften der Währungsunion zu verhindern. Die Maßnahmen zur Stärkung der Haushaltsdisziplin in den Einzelstaaten zeigen erste Wirkungen, so schmerzhaft der Weg für einige Staaten auch sein mag. Die Bankenunion schließlich soll diese Maßnahmen abbinden und über gemeinsame Mechanismen für Aufsicht, Abwicklung und gemeinsame Einlagensicherung das Bankensystem in Europa auf eine einheitliche und stabile Basis stellen.
Ich möchte für die CDU-Fraktion an dieser Stelle Folgendes klarstellen: Wir stehen für die europäische Einigung. Daher stehen wir auch zum Euro und somit befürworten wir auch eine starke Bankenunion.
Was uns jedoch bewegt hat, den vorliegenden Antrag einzubringen, ist, dass wir im Hinblick auf die Entscheidungen auf europäischer Ebene unterschiedlicher Meinung sind, in welcher Form und insbesondere in welcher Reihenfolge die einzelnen Maßnahmen der Bankenunion im Detail umzusetzen sind. Zunächst ist zu unterstreichen, welche zentrale Bedeutung der einheitliche Aufsichtsmechanismus und der einheitliche Abwicklungsmechanismus für uns haben.
sein. Er ist aber notwendig, um ein Fehlverhalten, wie es in der Finanzkrise vorgekommen ist, im gesamten Bankensektor zu vermeiden. Gerade die großen Banken sind es doch, die in der Vergangenheit für Probleme gesorgt haben. Nicht ohne Grund ist das Stichwort „too big too fail“ ein negatives Merkmal der Bankenkrise schlechthin. Und ja, auch gerade in Deutschland waren es die großen Banken, die „aufgeblasenen“ Banken, die am Ende die Hilfe des Staates benötigt haben. Beispiele hierfür sind die Hypo Real Estate und die Commerzbank. Aber leider muss man auch einige öffentliche Institute nennen, so einige Landesbanken und die IKB.
Gerade bei diesen systemrelevanten Banken ist eine zentrale Aufsicht nach einheitlichen Kriterien der richtige Weg. Ein Beispiel hierfür ist die Eignung der Prüfer in den Banken. Diese können sich nur dann auf Besonderheiten der Banken konzentrieren, wenn sie sich stärker mit den internationalen Geschäftsmodellen der einzelnen Banken auseinandersetzen. Auch so haben sie bessere Vergleichsmöglichkeiten, um etwaige Schieflagen bereits frühzeitig zu monieren.
Die Anordnung der Aufsicht bei der EZB bringt die Verantwortung hierfür in eine Hand und vermeidet Probleme bei den Zuständigkeiten. Hier mag auch die Kritik wieder angemessen sein, dass die Aufsicht nicht in Union mit der Zentralbank erfolgen soll. Am Ende muss jedoch die Einigung auf eine zentrale Aufsicht im Vordergrund stehen. Daher sollte die Kritik hier nicht überhandnehmen.
In Zusammenhang mit dieser vereinheitlichten Aufsicht muss auch der gemeinsame Abwicklungs- und Stabilisierungsmechanismus als ein großer Sprung angesehen werden. Das angesprochene „too big to fail“ soll eben in Zukunft nicht mehr gelten, und zwar nicht nur von der Größe der Bank her, sondern auch, indem es klare Vorgaben gibt, wie die Sanierung im Extremfall oder auch die Abwicklung in einem ganz extremen Fall vonstattengehen soll. Hiermit wird diese Verbesserung geschaffen, davon bin ich überzeugt.
Wenn man sich näher mit den Einzelheiten dieser Mechanismen auseinandersetzt, so stellt man fest, dass diese eben gerade nicht nur für den Notfall gelten. Im Gegenteil, gerade die erforderlichen Sanierungspläne sorgen dafür, dass bereits im Vorfeld Strategien der Banken überprüft werden. In engem Dialog mit der Aufsicht werden diese sogenannten Bankentestamente erstellt. Alle Geschäftsaktivitäten der Banken werden der Reihe nach durchleuchtet und nach Risiken bewertet. Dieses Denken vom Ende her ist es, was den Kreditinstituten ganz neue Einsichten bringt und ihnen zeigt, in welchen Bereichen sie anfällig sind und wo Stressszenarien angebracht sind. Im Nachhinein ist es oft ein Gewinn für die Banken, so aufwendig all diese Maßnahmen für
sie auch sind. Mag auch das Erstellen solcher Sanierungspläne schwierig und aufwendig sein, am Ende hilft es vor allem den Instituten selbst.
Auch hier ist es wichtig, dass für den Sanierungsund Abwicklungsfall klare Maßnahmen definiert werden, die dann auch umzusetzen sind. Hierbei werden vor allem die Kapitalgeber der Banken in die Pflicht genommen, da zum Beispiel Nachschüsse von Kernkapital im Vorfeld zu planen sind und damit auch die bestehende Verantwortung unterstrichen wird. Einheitliche Indikatoren vermeiden vor allen Dingen, dass sich Banken aus ihrer Pflicht stehlen und Schieflagen schönrechnen können.
Wichtig ist für mich hierbei, dass man eben nicht den gleichen Mechanismus bei allen Banken angewendet hat. Bei der Aufsicht gibt es für kleinere Institute ganz andere Kriterien. Auch die von der BaFin definierten Vorgaben für die Mindestanforderungen an Sanierungspläne sind für kleinere Institute vereinfacht und damit viel besser an die jeweiligen Eigenheiten angepasst. Hier wurde am Ende mit Maß und Ziel vorgegangen. Der Aufwand ist gerade für die Institute am größten, welche eben auch die erheblichsten Risiken für die Gesamtwirtschaft in ihren Büchern halten. Auf der anderen Seite ist der erforderliche Aufwand für die Regionalbanken gerade noch tragbar und nicht erdrückend.
Leider - damit sind wir jetzt beim Kern unseres Antrags - stimmen bei der dritten Säule der Bankenunion diese Grundsätze nicht in gleicher Weise überein. Dies gilt für den aktuell von der Kommission vorgelegten Vorschlag, den wir als CDU-Fraktion ablehnen.
Wenden wir uns der Einlagensicherung zu, so müssen wir uns eine wichtige Tatsache in Erinnerung rufen, welche die Finanzkrise mit ausgelöst hat. Das ist etwas, worin die große Mehrheit des Landtages mit mir überstimmen sollte: die fortlaufende Trennung von Verantwortung und Haftung. Die Verbriefung von schwer zu bewertenden Risiken und die Veräußerung solcher Papiere immerfort am Ende bis hin zum einfachsten Anleger haben dazu geführt, dass das ganze System zu einem Brandbeschleuniger in der Krise wurde. Solche Vorgehensweisen zeigen uns auf, dass hier keine Trennlinie mehr verlaufen darf und wir dies in Zukunft verhindern müssen.
Natürlich kann es nur richtig sein, dass wir die Einlagensicherung auf eine breite Basis stellen. Ich kann dabei nur unterstreichen, dass eine breitere Lösung grundsätzlich die richtige sein kann, da es sich hier wie mit einem Versicherungssystem verhält. So würde ich es auch bevorzugen, wenn die aufzubauenden Fonds für den Abwicklungsfall eher sogar global aufzustellen wären als nur auf den europäischen Raum bezogen.
Jedoch auch hier ein wichtiger Punkt. Bei der europäischen Einlagensicherung verhält es sich jedoch völlig anders. Wir können und dürfen hier nicht außer Acht lassen, dass die deutschen Banken und Sparkassen seit Jahrzehnten mit gutem Beispiel vorangehen. Daher sollten wir uns an diesem System orientieren. Die Branche weiß genau, dass im Bankwesen Vertrauen wichtiger ist als alles andere. Kein Ratingsystem und kein Versicherungsschutz kann dieses Kapital - das Vertrauen - ersetzen.
Bei uns in Deutschland genießen die Kreditinstitute gerade deshalb nach wie vor einen guten Ruf, da sie seit vielen Jahren an diesem Vertrauen gearbeitet haben. Nun zahlen sie es durch Verantwortung zurück. So hat kaum ein Anleger in Deutschland einen Zweifel daran, dass die Einlagensysteme der Banken in Notfällen für sie eintreten und dass die jeweiligen Systeme in den Institutsgruppen in hohem Maße gesichert sind.
Wenn nun die Europäische Kommission der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD) hier Vorgaben macht, so ist sie im Gegensatz zu den anderen Säulen der angesprochenen Bankenunion nicht mehr Vorreiter. Ganz im Gegenteil. Hier wird lediglich das System, das wir in Deutschland seit Jahren erfolgreich praktizieren, auch in anderen Ländern umgesetzt. Hier sind wir am entscheidenden Punkt. Die Vorgaben sind noch nicht in allen beteiligten Ländern in entscheidender Form umgesetzt, wie es zu wünschen wäre, um auch die deutschen Sparer zu schützen. Ja, in der Tat, es betrifft auch die deutschen Sparer.
In einer Zeit mit historischen Niedrigzinsen ist es das gute Recht der Bürger, sich nach den lukrativsten Anlagemöglichkeiten umzusehen. In den letzten Jahren sind Modelle aus dem Boden geschossen, welche deutschen Sparern die Möglichkeit eröffnen, über Online-Portale ihr Geld in anderen europäischen Staaten zu weitaus besseren Konditionen anzulegen. Die Anbieter werben dabei stets mit der europäischen Einlagensicherung.
Ob die Kriterien dort tatsächlich bereits umgesetzt wurden, spielt im Endeffekt nur eine völlig untergeordnete Rolle. Dem einfachen Anleger ist es definitiv nicht zuzumuten, dass er sich über die Risiken informiert, die in den bestehenden Finanzsystemen existieren. Deckungshöhe, Auszahlungsverfahren und im Zweifel sogar die Finanzierung der entsprechenden Systeme kann keiner erkennen, außer wenn er in die Krisensituation hineinschlittert und sein Geld zu großen Teilen verloren geht. Um ein Beispiel zu nennen: Es ist vorgesehen, dass die nationalen Sicherungssysteme eine Deckung mit Kapital in Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen vornehmen
Daher ist es grob unfair, wenn wir den Vorschlag der Europäischen Kommission weiterspielen, dass die Sicherungssysteme in deutschen Banken und Sparkassen in Zukunft hierfür in Haftung genommen werden sollen. Die drei Säulen der deutschen Kreditwirtschaft haben ihre jeweiligen Systeme der Einlagensicherung über Jahre hinweg aufgebaut und optimiert. So war es gerade für die Regionalbanken, die auch hier im Saarland die stärkste Rolle spielen, nicht einfach, die stetig gestiegenen Anforderungen bezüglich der Sicherungseinrichtungen zu erfüllen.
Dass man nun diesen Haftungsverbund zu erweitern versucht, ist absolut der falsche Weg, sofern nicht alle beteiligten Ländern zunächst eine Harmonisierung an die richtigen und strengen Vorgaben der Richtlinie vornehmen. Die EU-Kommission sieht hierfür einen Zeitraum bis 2024 vor. Dies ist für uns schlicht und einfach nicht akzeptabel. Mit unserem Antrag, den wir heute vorlegen, unterstreichen wir daher, dass wir an der Seite unserer saarländischen Banken und Sparkassen stehen, die in der Vergangenheit die richtigen Schritte unternommen haben, um die Einlagen hier im Lande zu sichern.
Wenn wir von Haftung und Verantwortung sprechen, dann darf es nicht sein, dass man zwar mithaften soll, auf der anderen Seite aber bei der Umsetzung nicht mitgestalten kann. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass der Bundestag Ende Februar zum Ausdruck gebracht hat, dass er einer europäischen Einlagensicherung zum jetzigen Zeitpunkt widerspricht.