Protocol of the Session on January 20, 2016

Wir haben mit unserem Abänderungsantrag § 14 geändert, er lautet nun: „Die Arrestierten sind angehalten, Maßnahmen zur lebenspraktischen, schulischen und beruflichen Entwicklung wahrzunehmen.“ Der zweite Satz lautet nunmehr: „Zu diesem Zweck sollen ihnen auch Aufgaben innerhalb der Anstalt übertragen und die Übertragung gemeinnütziger Tätigkeiten angeboten werden.“ Hierdurch wird eine Verstärkung der Mitwirkungspflicht der Jugendlichen im Arrest normiert. Es können Reinigungsarbeiten sein, es kann in der Küche sein, es kann aber auch in den Freizeitmaßnahmen oder beim Sport sein oder bei anderen Projekten - die Verpflichtung zur Mitwirkung wird festgeschrieben. Der Arrestierte kommt so auch zu einer Strukturierung.

Es ist gut, dass im Gesetz auch der Gesundheitsschutz und die Hygiene festgeschrieben werden. Es ist auch gut, dass zur Personalisierung Ausführungen enthalten sind. Es wird deutlich festgehalten, dass das Vollzugspersonal ebenso wie das Fachpersonal adäquat qualifiziert, weitergebildet und in der Arbeit ständig begleitet werden muss, um den Zielen gerecht werden zu können. Ich erinnere auch an die CEval-Umfrage, wonach gerade in Lebach die besten Ergebnisse erzielt wurden: Das spricht doch für die Motivation unseres Personals, das dort tätig ist. Diese Motivation ist auch eine gute Basis dafür, dass das Personal mit diesem neuen Gesetz erfolgreich arbeiten kann und weiterhin Erfolge erzielen wird. An dieser Stelle meinen herzlichen Dank an das Personal dafür, dass diese Aufgabe so engagiert wahrgenommen wird!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Alle, die vor Ort waren, kennen die bauliche Situation in Lebach. Daraus resultiert ja auch die Verlegung des Jugendarrestvollzugs nach Ottweiler, in die Nachbarschaft der Jugendvollzugsanstalt. Dem baulichen Mangel, den es in Lebach in der Arrestanstalt einfach gibt, soll so entgangen werden, die Rahmenbedingungen sollen verbessert werden, damit wir auch tatsächlich zu den Ergebnissen, die wir mit diesem Gesetz erreichen wollen, gelangen können. Es gibt dort auch andere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, insbesondere auch der sportlichen Betätigung. Zusammen mit den gesetzlichen Änderungen werden auf diese Weise die Rahmenbedingungen für den Jugendarrest deutlich verbessert.

Mit dem neuen Gesetz kommen wir, meine Damen und Herren, auch der besonderen Fürsorgepflicht nach, die wir für diese Jugendlichen haben. Zudem werden wir der ermahnenden und aufrüttelnden Funktion ebenso wie der helfenden und unterstüt

(Abg. Heib (CDU) )

zenden Funktion, die der Jugendarrest haben muss, gerecht.

Ganz wichtig ist, dass damit ja unsere Jugendarbeit nicht erst beginnt. Ich erinnere auch an das Landesinstitut für Präventives Handeln: Dort haben wir doch gerade auch die Aufgaben gebündelt, die die Prävention betreffen. Wir wollen es ja gar nicht erst zum Jugendarrest kommen lassen. Aber auch diese Präventionsmaßnahmen genügen nicht, wir müssen auch die anderen Maßnahmen vorhalten. Wir müssen weiterhin präventive Angebote vorhalten, aber eben auch den Jugendarrestvollzug. Auch er gehört dazu, wenn wir die Jugendlichen auf den rechten Weg zurückbringen wollen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor rund zehn Jahren, in seinem Urteil vom 31. Mai 2006, hat das Bundesverfassungsgericht gerügt, eine hinreichende, den besonderen Anforderungen der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen gegen jugendliche Straftäter gerecht werdende gesetzliche Regelung fehle, und es hat die Schaffung tauglicher gesetzlicher Grundlagen angemahnt. Wie das Bundesverfassungsgericht schon seinerzeit gefordert hat, muss die Ausgestaltung freiheitsentziehender Maßnahmen insbesondere auf die Förderung der jungen Menschen abgestellt sein.

Für die Vollstreckung der Jugendstrafe wurde hier im Landtag zuletzt im April 2013 das Gesetz angepasst, nun folgt endlich die Schaffung einer tauglichen gesetzlichen Grundlage für den Vollzug des Jugendarrests. Damit wird die bisher gültige Jugendarrestvollzugsordnung aus dem Jahre 1966 ersetzt. Erstaunlich dabei ist, dass wir hier im Saarland bis in den Januar warten mussten, um den Entwurf der Landesregierung in Zweiter Lesung beraten zu können; an Umfang und Inhalt des Abänderungsantrages der Koalitionsfraktionen kann diese Verzögerung allerdings nicht gelegen haben.

(Lachen und Beifall von der Abgeordneten Huon- ker (DIE LINKE).)

Der Jugendarrest wird für das Saarland und für Rheinland-Pfalz zusammen in der Jugendarrestanstalt Lebach vollzogen. Obwohl in Rheinland-Pfalz das entsprechende Gesetz schon zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, musste aufgrund der hiesigen Verzögerung der Arrest auch für die pfälzischen Jugendlichen weiterhin auf der alten und völlig unzureichenden Grundlage vollzogen werden.

Der Jugendarrest ist keine Jugendstrafe. Für den Jugendarrest gibt es nach §§ 2, 90 JGG die Leitlinie zur Ausrichtung am Erziehungsgedanken. Es gibt keine rechtliche Grundlage für eine repressive Ausgestaltung.

Es ist eine Aufbauarbeit im Sinne des Gesetzeszieles zu leisten. Es ist anzuerkennen, dass der vorgelegte Entwurf im Grundsatz die richtige Zielsetzung anstrebt. Jedoch atmet der Entwurf allein schon sprachlich immer noch den schweren Geist der Repression. Durchgehend wird immer noch der sprachlich bedrohende Begriff der „Anstalt“ verwendet. Es wird den Betroffenen der Vollzugsplan „erläutert“, statt ihn mit ihnen zu erörtern. Dies zeigt, dass nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht zusammen mit den Jugendlichen und Heranwachsenden im Arrest gearbeitet wird, sondern dass weiterhin im obrigkeitsstaatlichen Sinne auf die Jugendlichen eingewirkt wird. Dieser Entwurf wird dem grundlegenden gesetzlichen Zielanspruch der erzieherischen Förderung der vom Arrest betroffenen Jugendlichen auf jeden Fall nicht gerecht.

Daher haben wir als GRÜNE an dieser Stelle einen entsprechenden Abänderungsantrag eingebracht. Mit unserem Abänderungsantrag werden sowohl die veralteten Begriffe als auch die Art der Einwirkung auf die Betroffenen hin zu einer Mitwirkung und zur Mitarbeit der Betroffenen umgestaltet. Zusätzlich werden noch einige kleinere redaktionelle und formale Fehler des Entwurfs behoben, weshalb ich hier dafür werbe, unserem Abänderungsantrag zuzustimmen. Begriffe aus der Entstehungszeit des Jugendarrests wie „Jugendarrestanstalt“ beziehungsweise „Anstalt“, „Maßnahmen“ und „erläutern“, welche nach wie vor ein - ich sagte es eben bereits - obrigkeitsstaatliches Gesellschaftsbild transportieren, werden durch Begriffe wie „Jugendarresteinrichtung“ beziehungsweise „Einrichtung“, „Angebote“ und „erörtern“ ersetzt.

Sie von der Großen Koalition haben ja alle die Anhörung verfolgt. Man fragt sich, warum es nicht möglich war, diese altbackene Begrifflichkeit durch eine moderne Begrifflichkeit, durch eine eher positiv konnotierte Begrifflichkeit zu ersetzen.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Da ging es nicht um Geld. Es ist nicht nachvollziehbar. Man versteht es nicht. An dieser Stelle versteht man Ihr Denken nicht. - Hierdurch wird klargestellt, dass die Jugendlichen im Arrest nicht Objekt staatlichen Handelns sind, sondern bei der Erarbeitung und Umsetzung des Förderkonzepts aktiv zu beteiligen sind. Aufgrund der Kürze des Jugendarrestes sind wir der Auffassung, dass die Aufstellung eines Förderkonzepts für die und mit den Jugendlichen sinnvoller ist als, wie es der Regierungsentwurf vorsieht, ihnen einen Erziehungsplan vorzusetzen.

(Abg. Heib (CDU) )

Auch wird mit unserem Abänderungsantrag sichergestellt, dass der Aufenthalt im Freien für die Jugendlichen als Sanktion für Fehlverhalten im Vollzug zwar beschränkt, aber nicht vollständig gestrichen werden kann.

Dass man auch im Gesetzgebungsverfahren in erfreulicher Weise von dem hier zugrunde gelegten Musterentwurf der Länder Hessen und RheinlandPfalz abweichen kann, zeigt das Beispiel Brandenburg. Wir hätten uns auch hier im Saarland mehr Mut zur Fortentwicklung des Jugendarrestes auf Basis der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse gewünscht. So, wie der Entwurf sich hier darstellt, werden wir ihm unsere Zustimmung verweigern, soweit nicht vorher die Verbesserungen unseres Abänderungsantrages angenommen werden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Das Wort hat der Minister für Justiz Reinhold Jost.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einigen wenigen Bemerkungen auf die jetzt geführte Debatte eingehen. Ich möchte aber auch noch einmal verdeutlichen, wofür dieses Gesetz steht.

Ich hätte mir gewünscht, dass Sie sich tatsächlich inhaltlich mit diesem Thema genauso stark auseinandergesetzt hätten wie mit den Begrifflichkeiten. Dann wäre vielleicht auch in dieser Diskussion das ein oder andere nicht so schief geraten, wie es durch die Debattenbeiträge der Opposition geraten ist.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Ul- rich (B 90/GRÜNE) : Diese Opposition versteht nichts. Da sitzen nur Analphabeten. Das ist das Problem.)

Sie machen Klischee-Politik, Sie bedienen Begrifflichkeiten. Sie haben sich in allererster Linie an einem Begriff gestört, der von unserer Seite nicht geändert werden kann. Das ist eine Regelungsverantwortung, die nicht beim Land liegt, sondern beim Bund. Darüber könnte man sich aufregen, man ist aber nicht dazu verpflichtet. Genauso wenig wie man dazu verpflichtet ist, das in einen Zusammenhang zu bringen, der da nicht hingehört. Worüber reden wir denn hier eigentlich? Der Begriff „Anstalt“ wir haben Anstalten des öffentlichen Rechts, wir haben die Kreditanstalt für Wiederaufbau,

(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Das ist doch in einem ganz anderen Bezug! - Abg. Ulrich (B 90/ GRÜNE): Das macht Sie alles unheimlich sexy)

wir haben Rundfunkanstalten. Alles das, meine Damen und Herren, müsste dann umbenannt werden,

(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Das ist doch Quatsch. So ein Unsinn. - Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE))

wenn man Ihrer kruden Logik folgen würde. Ich sage ganz bewusst: Wenn man nichts mehr hat, was man kritisieren kann, dann kommt man mit solchen Plattitüden und Begrifflichkeiten. Das ist das, was dahintersteckt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich will ein Zweites sagen. Es ist eben gesagt worden, man hätte hier eine Chance verpasst, mit diesem Jugendarrestvollzugsgesetz Modernität hineinzubringen; durch bestimmte Regelungssachverhalte, die sich hier nicht wiederfinden, hätte man - auch sich von anderen absetzend - das Saarland an die Spitze bringen können. Ich muss sagen, weniger Klischee und mehr Beschäftigung mit der Wirklichkeit würde dem ein oder anderen insbesondere in der Opposition guttun. Die Themen Erziehung, Einsicht, Reflexion finden sich nicht nur irgendwo, sondern bereits im entsprechenden Teil der Allgemeinen Bestimmungen der Paragrafen 2 bis 6 wieder! Nur der Hinweis, damit man sich vergegenwärtigt, womit man es hier zu tun hat: In § 2, Ziel des Vollzugs, heißt es wörtlich: „Der Vollzug soll den Arrestierten das von ihnen begangene Unrecht, dessen Folgen und ihre Verantwortung hierfür bewusst machen und einen Beitrag leisten, die Arrestierten zu einem eigenverantwortlichen Leben ohne weitere Straftaten zu befähigen.“ Das ist der Grundsatz! Und wenn das nicht modern ist, dann frage ich mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, was denn modern sein sollte.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Noch etwas. Sie unterstellen, man würde hier im Rahmen dessen, was zu regeln ist, diejenigen, die davon betroffen sind, wie Schwerverbrecher behandeln. Da zitiere ich § 3, Stellung der Arrestierten, Abs. 1: „Die Persönlichkeit der Arrestierten ist zu achten.“ Dann geht es weiter in § 3 Abs. 2 letzter Satz: „Sie“ - die Auflagen - „müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck der Anordnung stehen und dürfen die Arrestierten nicht mehr und nicht länger als notwendig beeinträchtigen.“ So viel zum Thema, was wir mit den „armen“ Buben und Mädchen dort machen würden. Es geht dann weiter: „Die Arrestierten sind verpflichtet, an Maßnahmen, die der Erreichung des Vollzugsziels dienen, mitzuwirken. Ihre Bereitschaft hierzu ist zu wecken und zu fördern.“ Das zum Thema Selbstreflexion. Ich sage ganz bewusst: Das, was wir hier vorgelegt haben, ist etwas, was uns auch in diesem Land gut zu Gesicht steht, was modern ist und was auch für die Arrestierten letztendlich eine positive Wirkung haben sollte.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Darüber kann und sollte man sich freuen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Es geht weiter: „Der Vollzug ist erzieherisch zu gestalten …

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Kriegen sie wenigstens Lyoner?)

Die unterschiedlichen Bedürfnisse der Arrestierten … werden bei der Vollzugsgestaltung … berücksichtigt.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Maßnahmen werden beschrieben - ich zitiere auch hier -: „Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Arrestierten im Hinblick auf ein künftiges Leben ohne Straftaten. Zudem sollen den Arrestierten sozial angemessene Verhaltensweisen unter Achtung der Rechte Anderer vermittelt werden.“ Ich könnte das noch fortführen. Ich sage ganz bewusst: Ich verwahre mich dagegen, dass mit Plattitüden und einer Klischee-Kritik, wie sie vonseiten der Opposition hier vorgetragen wird, das, was wir hier beschließen, verwässert werden soll. Das war, das ist und das bleibt ein gutes Gesetz. Ich bin dankbar dafür, dass wir das hier gemeinsam mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschieden werden.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich sage das auch mit Blick auf diejenigen, die sich mit den Jugendlichen in dieser Arbeit auseinanderzusetzen haben. Herr Greis hat als Zuständiger in der Anhörung ausgeführt, dass er nicht nur die personelle Ausstattung für ausreichend halte, sondern dass er ein sehr motiviertes Mitarbeiterteam habe. Die Kollegin Heib hat eben schon darauf hingewiesen; das ist einer der besten Beweise dafür: Wenn wir ein modernes Gesetz auf den Weg bringen mit hoch motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einer Infrastruktur, die darauf abzielt, dann „hammer user Äwet gemach“, und darauf sind wir stolz, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Abg. Schramm (DIE LINKE) : Peinlich. - Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

In diesem Zusammenhang ist das einzig Peinliche der Versuch, etwas Gutes, was wir im Geleitzug mit vielen anderen auf den Weg gebracht haben, zu zerreden. Ich wäre wirklich manchmal sehr dankbar, wenn Sie es fertigbringen würden, mal über Ihren Schatten zu springen und zu sagen: Das ist etwas Gutes, was ihr auf den Weg gebracht habt. Es überwindet das, was wir seit vielen Jahren gemeinsam kritisiert haben und bringt uns hier auf einen entsprechenden Sachstand. Es bringt ein modernes, ein auf Erziehung, Einsicht und Reflexion ausgerichtetes Jugendarrestgesetz auf den Weg. Deswegen sage ich, meine sehr geehrten Damen und Herren, manchmal ist weniger Klischee mehr und die Aus

einandersetzung mit der Realität förderlich. Deswegen danke ich herzlich den Koalitionsfraktionen, all denen, die sich konstruktiv in diese Debatte eingebracht haben, und bitte Sie um die Zustimmung zu diesem Gesetz. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Huonker.

Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle gerne etwas klarstellen! Nach den Ausführungen, die wir gerade gehört haben, wurde uns Klischeehaftigkeit vorgeworfen. Ich möchte an dieser Stelle ganz deutlich sagen, Herr Minister, ich weiß nicht, ob Sie die umfangreichen Stellungnahmen auch richtig gelesen haben, aber es sind genau die Vorschläge von den Experten aus der Anhörung, die wir hier vorgetragen haben. Die Kollegin Berg hat selber gesagt, es gibt durchaus auch Zweifel am Jugendarrest. Diese Zweifel haben wir erläutert. Ich denke, wir haben uns nicht nur mit diesen einzelnen Begriffen auseinandergesetzt, sondern wir haben uns auch fachlich damit auseinandergesetzt und das hier vorgetragen. Ich wollte einfach nochmal deutlich klarstellen, dass es sich nicht um Klischees oder andere Vorwürfe handelt. - Danke schön.