Protocol of the Session on October 13, 2015

Verwaltungsvereinfachungen für die Hochschulen stehen ebenfalls in diesem Gesetzentwurf. Auch das ist ein gebotener Schritt. Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir mit diesem Gesetzentwurf den Erfordernissen der Lebens- und Berufswelt gerecht werden können, dass wir damit die Voraussetzungen für eine gesteigerte Inanspruchnahme schaffen können. Es ist zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ich glaube aber auch, dass die Entwicklung in den Unternehmen, die technologische Weiterentwicklung deutlich machen wird, dass wir weitere Schritte in diese Richtung gehen können. Ich würde mich freuen, wenn Sie zumindest diesen ersten Schritt mit uns beschreiten könnten. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf. - Danke.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Prof. Dr. Heinz Bierbaum von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf entspricht der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung, in der dies bereits festgelegt worden ist. In der Tat wollen wir durchaus anerkennen, dass es gegenüber dem bisherigen Gesetzentwurf einen Fortschritt darstellt, nämlich insofern, als der Anspruch auf Freistellung zwei Arbeitstage beträgt. Das ist neu. Ich will auch begrüßen, dass wir eine Verkürzung der Fristen haben.

Der Gesetzentwurf, wie er heute vorliegt, meine Damen und Herren, entspricht aber überhaupt nicht dem, was eigentlich sonst üblich ist und was geboten ist. Insofern stellt dieser Gesetzentwurf keineswegs eine Erfüllung der Anforderungen dar, wie Frau Ministerin Rehlinger eben ausgeführt hat. Ich möchte mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, aus der Stellungnahme der Arbeitskammer zitieren. Die

Arbeitskammer sagt, dass es natürlich einen Fortschritt gegenüber dem bisherigen Zustand ist, der ausgesprochen schlecht ist, sie führt aber weiter aus - ich zitiere -: „Der vorliegende Gesetzentwurf enthält die im Ländervergleich schlechteste Freistellungsregelung und bleibt weiter hinter dem zurück, was angebracht wäre. Während alle Bundesländer mit einer Freistellungsregelung einen Anspruch von fünf Tagen beziehungsweise zehn Tagen für zwei Kalenderjahre ermöglichen, haben saarländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar einen Anspruch von nominell sechs Tagen, die Gewährung ist mit Ausnahme von zwei Freistellungstagen allerdings davon abhängig, dass die Arbeitnehmer dafür arbeitsfreie Zeit, in der Regel Urlaub, einzubringen haben.“ - Das heißt, wir befinden uns mit diesem Freistellungsgesetz am Ende der Liste aller Bundesländer. Ich finde, es wäre viel besser gewesen, die Rote Laterne abzugeben und uns zumindest in den Chor der anderen Bundesländer einzureihen und dieses Freistellungsgesetz so auszugestalten, dass mehr Arbeitstage zur Verfügung stehen, nicht nur zwei.

(Beifall von der LINKEN und den PIRATEN.)

Ich sage das deshalb, weil ich mit Ihnen übereinstimme, dass das Thema der Weiterbildung außerordentlich wichtig ist. Sie haben ausgeführt, dass das ein Element unter vielen anderen ist und dass es eine Reihe von Programmen gibt, die diese Weiterbildung befördern sollen. Dem stimme durchaus zu, denn es ist unlängst festgestellt worden, dass wir im Bereich der Weiterbildung im Saarland deutlichen Nachholbedarf haben. Man kann über verschiedene Ursachen reden, Tatsache ist, dass die Weiterbildung ein zentrales Feld sein muss und auch politisch unterstützt und angereizt werden muss. Dem dient dieses Bildungsfreistellungsgesetz aber nicht. Ich weiß sehr wohl, dass von Unternehmerseite immer auf die Kosten hingewiesen wird. Herr Kollege Wegner, insbesondere vom Handwerk weiß ich, dass es immer Bedenken gibt im Hinblick auf die Kosten und die Situation in den Betrieben. Hier haben wir aber auch bestimmte Konfliktfelder, die wir aushalten müssen. Auf der anderen Seite ist es eben so, dass Weiterbildung zentral ist und dass sie umfassend gestaltet werden muss. Das Problem ist, dass diese Möglichkeiten, wie sie mit einem Bildungsfreistellungsgesetz vorgegeben sind, in der Regel unzureichend genutzt werden. Wenn wir uns mal die damit gemachten Erfahrungen anschauen, dann stellen wir fest, dass die Nutzung so stark nicht ist und dass diese Inanspruchnahme von Freistellungen für Weiterbildung wirklich angereizt werden muss. Deswegen sind zwei freie Arbeitstage dafür viel zu wenig und stellen nicht den richtigen Anreiz dar.

(Beifall bei der LINKEN.)

(Ministerin Rehlinger)

Ich möchte noch etwas sagen zum Thema Weiterbildung. Oft wird der Vorwurf laut, es wird alles Mögliche gemacht. Hier ist der Rahmen dargestellt: Es geht um berufliche Weiterbildung, es geht um politische Weiterbildung und, wie Sie es noch einmal dargestellt haben, es geht um Weiterbildung für das Ehrenamt. Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch die Gelegenheit haben, sich umfassend politisch weiterbilden zu können. So wichtig eine fachbezogene Ausbildung ist, so dürfen wir sie doch nicht funktionell verengen auf das, was unmittelbar gebraucht wird, sondern wir brauchen sehr breite Qualifikationen. Dazu gehört auch das Thema der politischen Weiterbildung. Das halte ich für ausgesprochen wichtig.

Wir hatten vorher bei einem anderen Tagesordnungspunkt darüber geredet, wie Parlamente funktionieren, was Politikinhalte angeht. Ich sehe durchaus einen Zusammenhang auch mit der Weiterbildung, weil ich glaube, dass es wichtig ist für das Gemeinwesen insgesamt, nicht nur für die Wirtschaft, dass wir entsprechend qualifizierte Mitbürgerinnen und Mitbürger haben. Da ist dieses Freistellungsgesetz natürlich ein Element unter vielen anderen. Aber es müsste besser ausgestaltet sein.

Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf, wie er vorliegt, zwar durchaus als eine Verbesserung des Status quo anerkennen, aber er ist eine so geringe Verbesserung, dass wir ihm nicht zustimmen können. Wir bitten daher darum, dass darüber noch einmal nachgedacht wird, dass er verändert wird, dass gerade die Möglichkeiten zum Anreiz so ausgestaltet werden, dass sie auch den gewerkschaftlichen Forderungen entsprechen, dass sie auch der Kritik der Arbeitskammer Rechnung tragen. Deswegen lehnen wir den vorliegenden Entwurf ab, geben allerdings der Hoffnung Ausdruck, dass doch noch Verbesserungen erzielt werden können. - Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun Eugen Roth von der SPD-Landtagsfraktion.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst einmal können wir feststellen, dass der Gesetzentwurf, den die Landesregierung eingebracht hat, offensichtlich einen Bedarf erfüllt, der unisono gesehen wird, nämlich die Anreizsteigerung für Weiterbildung. Über die Schrittlänge und das Maß kann man sicherlich diskutieren, aber zunächst einmal ist es wichtig, dass das in diesem Hause vom Grundsatz her unstreitig ist.

Da gibt es Beispiele, die wir bei einer innovativen und gerechten Gesellschaft sofort vor Augen haben werden. Das ist zum einen - um einmal nur Schlagworte zu nennen - das Thema Industrie 4.0. Das beinhaltet, dass man sich ständig fort- und weiterbilden muss, sozusagen als Oberbegriff. Es geht aber auch darum, dass auf unseren Straßen und Plätzen zunehmend - ich nenne sie einmal so als Arbeitstitel - Hassprediger herummarschieren, wo man sich wirklich die Frage stellt, wo denn da die politische Grundbildung geblieben ist, um unser Staatswesen in all seinen Aspekten überhaupt begreifen zu können.

Vor diesem Hintergrund hat die Große Koalition sich im Koalitionsvertrag geeinigt, dieses Thema aufzugreifen und an dieser Schraube im positiven Sinne zu drehen. Ich darf das mit Erlaubnis der Frau Vizepräsidentin aus dem Koalitionsvertrag einmal zitieren. Es ist überschaubar, aber es macht die Substanz klar, auf deren Basis wir gemeinsam gearbeitet haben. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag vom 08. Mai des Jahres 2012: „Das Prinzip des lebenslangen Lernens soll zusammen mit den Kammern, den Spitzenorganisationen der Wirtschaft sowie den staatlich anerkannten Trägern der Weiterbildung in der Berufs- und Lebenswirklichkeit im Saarland noch tiefer verankert werden. Deshalb werden wir die Vorschriften zur Bildungsfreistellung im Saarland unter enger Einbindung der Kammern, Spitzenorganisationen der Wirtschaft sowie der staatlich anerkannten Träger überarbeiten. Wir werden dabei die Anrechnungsfreiheit der Bildungsfreistellung für die ersten beiden Tage pro Kalenderjahr schaffen sowie die Möglichkeiten der gemeinsamen Erfüllung des Bildungsfreistellungsanspruchs im Rahmen von betrieblichen Lösungen auf alle Unternehmen ausdehnen (§ 5 SBFG).“

Das ist die Geschäftsgrundlage, auf deren Basis die Landesregierung gearbeitet hat. Im Wesentlichen sind damit zwei Änderungen aufgegriffen worden, die in diesem Gesetzentwurf angegangen werden. Das ist zum einen die Anrechnungsfreiheit der Bildungsfreistellung für die ersten beiden Tage pro Kalenderjahr und das ist zum Zweiten die Ausdehnung der Möglichkeiten der gemeinsamen Erfüllung des Bildungsfreistellungsanspruchs im Rahmen von betrieblichen Lösungen auf alle Unternehmen.

Zu Ersterem, was das Volumen der Bildungsfreistellung betrifft, muss man wissen, dass es jetzt nicht darum geht, dass es zwei Tage (nur) geben soll, sondern es geht um die Frage, wie das angerechnet wird oder nicht. Das heißt, es gibt weiterhin bis zu sechs Tage. Allerdings auf Basis des noch existierenden Gesetzes haben wir ja die im Jahr 2003 eingeführte Lösung, dass dann immer quasi gegengerechnet wird, ein Tag Bildungsfreistellung, ein Tag arbeitsfreie Zeit, die von der Arbeitnehmerin und

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

dem Arbeitnehmer eingebracht werden muss. Ich erwähne das nur deshalb, damit man weiß, es geht jetzt nicht nur um zwei Tage oder nichts, sondern es geht darum, wie die sechs Tage insgesamt verrechnet werden, wie das angerechnet wird. Da ist es eben unser Kompromissvorschlag, dass zwei Tage anrechnungsfrei bleiben.

Wir wissen, dass das nicht die einzige Lösung ist, um zunächst einmal Bildungsfreistellung zu erhalten. Ein Gesetz ist eine Möglichkeit, es gibt andere Möglichkeiten, über das Betriebsverfassungsgesetz, über Freistellungsverordnungen im öffentlichen Sektor. Wir wissen auch, dass die gesetzliche Lösung, die einmal von Gewerkschaftsvertreterinnen und vertretern in diesem Parlament im Jahr 1990 eingebracht worden war, damals strittig war, wie mir von denen glaubhaft versichert wurde, und zwar nicht nur parteiübergreifend, sondern die Debatten sind damals schon zwischen den Linien verlaufen, was man den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Förderung noch bieten kann und wie die Kostensituation ist. Das ist ja der immerwährende Konflikt, den es damals auch schon gab und den es jetzt natürlich wieder gibt. Der ist ja nicht durch eine gesetzliche Regelung beseitigt.

Deshalb haben wir das gemeinsam vereinbart, wobei ich bewusst diese Stelle des Koalitionsvertrages noch einmal vorgelesen habe, weil das Verfahren nicht unwichtig ist bei dieser Geschichte. Das heißt, wir haben um Stellungnahmen der Institutionen gebeten. Ich sage das, ohne das jetzt auszuführen, weil das alles im Verfahren noch kommen wird, lieber Kollege Heinz Bierbaum, lieber Freund. Es sind erstaunliche Stellungnahmen dabei, nicht nur die der Arbeitskammer, es sind auch noch andere Stellungnahmen dabei außerhalb der üblichen Schlachtordnungen, wo man vielleicht als Gewerkschafter die Stirn runzelt, aber man muss sie zur Kenntnis nehmen, wie ich jetzt seit ganz kurzer Zeit weiß.

Ich will damit nur darauf hindeuten, das Problem ist nicht so einfach zu lösen, wie es auf den ersten oder zweiten Blick aussieht, indem man eine Zwei oder Fünf hochhält, sondern es steckt wesentlich mehr dahinter, als beim ersten Blick zu sehen war. Das hat mich selbst ein bisschen überrascht, weil man sieht, wie so eine Debatte sich auch nach vorne hin entwickelt. Es wird in unserem Wirtschaftsausschuss wahrscheinlich eine Anhörung geben, lieber Kollege Wegner. Da bin ich gespannt, wie die Akteure sich dann aufstellen werden, weil insbesondere von der kommunalen Schiene da ein paar - aus meiner Sicht - schräge Töne aufgekommen sind, mit denen wir allerdings umzugehen haben.

Letztendlich haben wir eine Umsetzung vereinbart, die nach meiner Meinung ein tragbarer Kompromiss ist. Wir müssen feststellen, dass nicht alle Bundesländer überhaupt so ein Gesetz haben. Es gibt nach

meiner Kenntnis immer noch zwei, die keines haben. Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist das Bayern und Hessen, warum, weiß ich jetzt nicht. BadenWürttemberg hat jüngst ein Gesetz verabschiedet mit einer ordentlichen Regelung, allerdings in den Anrechnungstatbeständen und in den Umsetzungstatbeständen teilweise enger als der Gesetzentwurf, den wir jetzt hier vorliegen haben. Insofern ist die Welt bunt. Das Thema Weiterbildung zu stimulieren, ist ein sich selbst erklärendes Thema. Das brauche ich hier gar nicht groß auszuführen.

Dennoch möchte ich auf diese Bertelsmann-Geschichte zur Weiterbildung hinweisen. Die kann man nicht einfach vom Tisch wischen. Damit werden wir auch umzugehen haben, wir in Gänze, ob wir jetzt Arbeitnehmerinnen, ob wir abhängig Beschäftigte oder Unternehmen sind. Ich habe mich damit bereits beschäftigt. Es geht auf jeden Fall nicht nach der Melodie, die hätten nur falsch erhoben. Das darf man, ob man Bertelsmann liebt oder nicht, so einfach nicht sagen. Das ist eine sehr gewichtige Stiftung, bei der eine Menge wissenschaftliches Knowhow dahintersteckt, bei aller kritischen Distanz, die ich zu denen auch ansonsten aus anderen Gründen hege.

Langer Rede kurzer Sinn. Ein weiterer Punkt aus dem Koalitionsvertrag ist jetzt zumindest im Rohentwurf umgesetzt worden. Wir werden noch weiter daran arbeiten müssen. Deswegen weise ich bewusst auf die Beratungen im Ausschuss hin. Wie hat noch mal jemand gesagt? „Ein kleiner Schritt für mich, aber ein großer Schritt für die Menschheit.“ Wir machen immerhin einen kleinen Schritt.

(Sprechen und Heiterkeit.)

Das war der Mann im Mond. Da käme ich fast ins Singen. - Aber zurück zum Ernst der Materie. Wir machen aus Arbeitnehmersicht immerhin einen doch deutlichen Schritt gegenüber dem, was bisher der Fall war. Da beziehe ich Position. Man kann immer sagen, es reicht noch nicht, aber das Glas ist zumindest nach meiner Ansicht halb voll. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Roland Theis von der CDU-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir zu Beginn meiner Wortmeldung eine Anmerkung zu dem, was inhaltlich insbesondere von Herrn Kollegen Bierbaum gesagt worden ist. Ich glaube, eine wichtige Information für die Zuhörer ist die folgende. Wenn wir über Weiterbildung sprechen, dann sprechen wir heute im

(Abg. Roth (SPD) )

Rahmen des Bildungsfreistellungsgesetzes und der Freistellungsansprüche lediglich über einen kleinen Teil dieser Weiterbildung, denn Weiterbildung zu betrieblichen Zwecken - es ist wichtig, das herauszustellen - findet selbstverständlich außerhalb dieses Gesetzes, aber insbesondere innerhalb der Arbeitszeit statt. Das ist doch selbstverständlich. Weiterbildung zu betrieblichen Zwecken, etwa wenn es um neue Technologien geht, findet selbstverständlich in der Arbeitszeit statt. Das war schon immer so und es bleibt auch so. Das gehört sich auch so, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Die zweite Tatsache, auf die ich hinweisen will, ist, dass ein Gesetz natürlich in den entsprechenden Beratungen und Anhörungen nicht nur Formalien durchläuft, sondern dass diese Verfahren der stetigen Verbesserung von Vorschlägen dienen müssen. Das ist - Kollege Roth hat darauf hingewiesen - auch bei diesem Gesetzentwurf der Fall, wenn es etwa um den Anspruch auf Freistellung, Wartezeiten und anderes geht.

Dennoch möchte ich für die wesentlichen Grundlinien des heute eingebrachten Änderungsgesetzes zum Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz werben und auf die zentralen Gedanken hinweisen, die diesem zugrunde liegen. Da ist zum einen die Stärkung des Ehrenamtes, denn wir alle wissen das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nichts Neues -, dass ohne die zahlreichen ehrenamtlich Tätigen im Sport, Kultur und Naturschutz, in der Hospizarbeit und in vielen Organisationen THW, Feuerwehr, Rotes Kreuz und so weiter, um nur einige zu nennen - in diesem Land wenig möglich wäre beziehungsweise vieles nicht möglich wäre.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb wissen wir, dass ohne das Ehrenamt all diese Organisationen in ihrer Bedeutung und für die Wichtigkeit für unser Land nicht vorstellbar wären. Daher dient dieses Gesetz ganz explizit auch und gerade der Unterstützung der Weiterbildung im ehrenamtlichen Engagement. Denn wir wissen zugleich: Ehrenamtliches Engagement war zwar noch nie einfach, aber gerade heute stehen ehrenamtlich Tätige aufgrund der hohen rechtlichen und tatsächlichen Komplexität der Lebenssachverhalte vor großen Herausforderungen: Der Schatzmeister des Angelsportvereins, der mehr Steuerberater als Angler ist, der Jugendwart des Tennisclubs, der mehr Sozialarbeiter ist als Tennisspieler, der Vorsitzende des Hospizvereins, der mehr Manager als Trostspender sein muss.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Viele Bürger tragen im Ehrenamt ein Maß an Verantwortung, für dessen Wahrnehmung Weiterbildung mittlerweile unerlässlich ist. Daher wollen wir dieser Entwicklung

mit der Ausweitung der Möglichkeiten der Freistellung für Weiterbildung im Ehrenamt gerecht werden. Es dient einem wichtigen gesellschaftspolitischen Anliegen, dem wir uns als Saarländer ganz besonders verpflichtet fühlen. Wir reden nicht nur über Ehrenamt, wir stärken es auch dort, wo es gestärkt werden muss!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Gleichzeitig könnte man sehr wohl die Frage stellen - die Frau Ministerin hat dies bereits getan -, warum ein solches gesellschaftspolitisches Anliegen durch die Freistellung zu einem Großteil von den Unternehmen gezahlt werden soll oder warum es nicht gerechter wäre, wenn der Steuerzahler beziehungsweise der Staat dafür aufkommen würde. Ich würde Ihnen daher heute diesen Gesetzentwurf nicht zur Annahme empfehlen, wenn ich nicht der Auffassung wäre, dass gerade Unternehmen davon profitieren, wenn sich ihre Mitarbeiter auch für ihre ehrenamtliche Tätigkeit weiterbilden, denn gerade in Vereinen, im Sport wie im Orchester, im Angelverein wie im THW, lernen Menschen Fähigkeiten, die sie als Arbeitnehmer zu wertvollen Mitarbeitern machen.

Verantwortung, Teamgeist und Pflichterfüllung sind Tugenden, mit denen man einen Verein führen kann und mit denen man aber auch im Unternehmen arbeiten kann und die gerade jungen Menschen im Ehrenamt vermittelt werden können. Nicht zuletzt deshalb schauen heute Arbeitgeber gerade darauf, welche Tätigkeit ein Bewerber in seiner Freizeit ausübt. Das zeigt, ehrenamtliches Engagement macht einen Mitarbeiter wertvoll für das Unternehmen. Von daher ist es dem Grunde nach gerechtfertigt, wenn auch der Arbeitgeber einen Teil der Zeit für diese Weiterbildung zur Verfügung stellt.

Selbstverständlich steht dies im Spannungsfeld mit den betriebswirtschaftlichen Verpflichtungen und Anforderungen für ein Unternehmen. Deshalb müssen alle Änderungen im saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz in diesem Kontext betrachtet und bewertet werden. Das gilt für den Umfang des Freistellungsanspruchs. Das gilt für die Wartezeiten ab Beginn der Beschäftigung. Das gilt für den möglichen Inhalt der gemeinsamen Erfüllung in allen Unternehmen. Das gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Wir wollen für die Unternehmen Anreize schaffen, sie aber nicht über Gebühr belasten. Auch das wird Thema in den Anhörungen zu diesem Gesetzentwurf sein.

In diesem Sinn - damit möchte ich auf den zweiten Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfes eingehen stärken wir aber auch das partnerschaftliche Element im saarländischen Bildungsfreistellungsrecht. Bislang können lediglich Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern den Anspruch auf Freistellung durch gemeinsame Angebote erfüllen. Zukünftig gilt

(Abg. Theis (CDU) )

dies für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land. Dafür und dadurch schaffen wir die gesetzliche Grundlage, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer Weiterbildung zu beruflichen und politischen Zwecken sowie auch zu ehrenamtlichen Zwecken zu ihrer gemeinsamen Sache machen. Für uns ist das nicht die Aushöhlung des individuellen Anspruchs auf Freistellung. Sie haben auf die eine oder andere Stellungnahme hingewiesen, Kollege Bierbaum. Für uns ist das Ausdruck des zentralen Erfolgsmodells der deutschen Wirtschaft, nämlich der gelebten Sozialpartnerschaft. Ein hohes Maß an sozialem Frieden, relativ wenige Streiktage, ein gutes Miteinander von Geschäftsführung und Belegschaften, das Verbot des politischen Streiks - meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist das Modell, mit dem Deutschland erfolgreich war und ist.

Bilder aus Paris wie die aus der vorvergangenen Woche, wo Manager von Air France von einigen wenigen Radikalen im Rahmen einer Belegschaftsversammlung gekidnappt, bedroht und an Leib und Leben verletzt wurden, gibt es bei uns nicht. Für viele Unternehmen ist das heute ein Vorteil für den Standort Deutschland, denn in den allermeisten Unternehmen in Deutschland ist ein solches Gegeneinander nicht vorstellbar. Das zeigt auch der Umgang mit außerbetrieblichem Engagement. Viele Unternehmen investieren bereits heute viel Zeit und viele Ressourcen - und zwar gänzlich ohne gesetzliche Verpflichtung - in sogenannte Corporate Social Responsibility, also in Aktivitäten, in denen sie als Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung entwickeln.

Die Sozialpartner in der Wirtschaft - Arbeitnehmer und Arbeitgeber - haben dafür im Übrigen den Gesetzgeber nicht gebraucht und auch nicht auf ihn gewartet. Im Gegenteil. Wenn ich mir die klassenkämpferischen Debattenbeiträge in der einen oder anderen Debatte vonseiten der LINKEN in diesem Parlament anhöre, dann stelle ich fest: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in diesem Land sind bereits heute viel weiter, als sie sich das vorstellen können. Wer etwas anderes behauptet, der zeichnet ein Zerrbild der gesellschaftlichen Realitäten in unserem Land und zeigt damit nur, wie weit entfernt er heute von der Realität in unseren Unternehmen ist.