Protocol of the Session on May 23, 2012

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal bedanke ich mich für die zusätzliche Redezeit, um meine Ausführungen etwas breiter darlegen zu können. - Ziel des hier vorgelegten Schulordnungsgesetzes ist die Weiterentwicklung der im letzten Jahr eingeführten Gemeinschaftsschule. Ziel dieses Gesetzes ist es aber auch, den Erhalt möglichst vieler Schulen im Saarland sicherzustellen. Es ist eine Mindestschülerzahl genannt von 80 bei Grundschulen und von 220 bei Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Hinzu kommt, dass jahrgangsübergreifender Unterricht möglich ist. Das ist aber auch keine wirkliche Neuerung, weil jahrgangsübergreifender Unterricht bereits im Jamaika-Koalitionsvertrag geregelt war. Insofern wird nur ein bereits bestehender Sachverhalt dargestellt.

Es gibt eine vermeintliche Verbesserung. Die besteht darin, dass die Mindestschülerzahl von 250 auf 220 gesenkt wurde. Das ist allerdings kein wesentlicher Unterschied zu dem, was Klaus Kessler im Oktober letzten Jahres hier vorgelegt hat. Es gibt aber einen anderen Unterschied, und der ist wesentlich. Nach der Jamaika-Gesetzesvorlage von Klaus Kessler hatten die Gemeinschaftsschulen fünf Jahre Zeit, um sich weiterzuentwickeln und um eben diese Mindestschülerzahl im Schuljahr 2016/2017 zu erreichen. Nunmehr haben sie nur zwei Jahre Zeit, diese Zahlen zu erreichen. Das bedeutet bei einer ganzen Reihe von Standorten, dass die Gefahr von Schul

schließungen nach der Kommunalwahl - deshalb haben Sie ja die zwei Jahre gewählt - im Schuljahr 2014/2015 relativ groß ist.

Dazu reden Sie - Herr Commerçon, das war heute wieder nachzulesen - von Schulverbünden, also der Zusammenlegung von Schulstandorten. Auch das ist ein ganz klarer Pfad in Richtung weiterer Schulschließungen. Davor darf man nicht die Augen verschließen, das ist nun einmal so. Ich bin der Meinung, man sollte hier dann auch konkret die Schulen nennen, die eventuell zur Schließung anstehen. Ich will dies tun. Das sind vier Schulen im Regionalverband Saarbrücken, nämlich Saarbrücken-Bruchwiese, Großrosseln, Püttlingen und Quierschied. In Quierschied wohnen Sie, Herr Meiser, in Püttlingen wohnt die Frau Ministerpräsidentin. Im Landkreis St. Wendel werden drei Schulen davon betroffen sein in St. Wendel selbst, in Namborn und in Nonnweiler. Im Landkreis Saarlouis sind es Bous und Saarwellingen, im Kreis Neunkirchen ist es Wellesweiler und im Saarpfalz-Kreis ist es die Gemeinschaftsschule Mandelbachtal. Über diese Schulen reden wir also konkret bei dem von Ihnen, Herr Commerçon, vorgelegten Gesetz.

(Abg. Schmitt (CDU) : Wurde nach dem alten Entwurf über andere Standorte gesprochen?)

Ja, es gibt einen erheblichen Unterschied. Nach dem alten Entwurf hätten wir drei Jahre später - zum Schuljahr 2016/2017, also erst nach fünf Jahren eventuell über acht Schulstandorte diskutiert. Das ist genau der Unterschied zwischen dem Gesetzentwurf von Kessler und dem Gesetzentwurf, den Commerçon hier vorlegt. Die betroffenen Schulen hätten fünf volle Jahre Zeit gehabt, um Schülerinnen und Schüler zu werben, um ihren Standort und die Schulform zu entwickeln. Jetzt haben sie diese Gelegenheit nicht mehr. In zwei Jahren ist keiner dieser Schuldstandorte wirklich in der Lage, sich so zu entwickeln, dass er an der Schulschließung vorbei kommt. Das heißt, nach der Kommunalwahl werden wir in diesem Lande leider Gottes eine zumindest kleine Schulschließungswelle erleben, genau das, was wir verhindern wollten. Denn mit Ihrer Systematik bleiben kleine Standorte klein und können sich nicht weiterentwickeln, da ist keinerlei Entwicklung möglich. Das muss man hier ganz klar benennen und deshalb tue ich das auch in dieser Offenheit.

Ein weiteres Thema ist der Klassenteiler, das wurde eben bereits angesprochen. Die Sozialdemokratie und insbesondere Sie, Herr Commerçon, sind ja in den Wahlkampf gezogen mit der klaren Forderung nach der Absenkung des Klassenteilers. Herausgekommen ist eigentlich gar nichts. Es werden jetzt nur unverbindliche Absichtserklärungen abgegeben, ein verbindlicher Klassenteiler fehlt in diesem Gesetzentwurf. In der Begründung des Gesetzes wird etwas über Klassengrößen ausgesagt, aber das ist

(Abg. Rink (CDU) )

sehr vage. Da wird etwas angestrebt, das ist eine völlig offene Formulierung, konkret kann man damit wirklich nichts anfangen.

Klassen werden, wenn der Klassenteiler überschritten wird, auch nicht geteilt. Den Eindruck versucht man hier auch zu vermitteln. Nein, was Sie hier vorgelegt haben, bedeutet einfach nur: Wenn der Klassenteiler überschritten wird, wird der entsprechenden Schule ein etwas größeres Budget an Lehrerstunden zur Verfügung gestellt. Aber auch das - das will ich jetzt gar nicht kritisieren, aber Sie erwecken einen anderen Eindruck - war bereits gängige Praxis in den letzten fünf Jahren, in der Jamaika-Regierung, aber auch schon vorher unter der absoluten Mehrheit der CDU. Selbstverständlich muss man bei den Gemeinschaftsschulen mit Blick auf den Klassenteiler dazu sagen, dass es kaum Schulen mit einer Schülerzahl von 25 pro Klasse gibt. Dennoch war die Aussage zum Klassenteiler, Herr Commerçon, eine Luftnummer, eine reine Wahlkampfforderung. Hier konnten Sie sich ebenfalls nicht durchsetzen.

Eine Garantie für kleinere Klassen - auch das wird gar nicht thematisiert. Auch das war eine ganz zentrale Forderung von Ihnen. Wir reden auch nicht darüber. Auch hier konnten Sie sich nicht durchsetzen. Das heißt, diese ganze Diskussion ist Schaumschlägerei gewesen.

Bereits eben wurde etwas Bemerkenswertes angesprochen. Man muss auf die Diskussion innerhalb der Sozialdemokratie zurückkommen, als es darum ging, die Verfassung zu ändern, um die Gemeinschaftsschule einzuführen. Was waren damals die Hauptargumente von sozialdemokratischer Seite? Sie haben gesagt, mit dem Klassenteiler sind wir nicht einverstanden. Daran haben Sie nichts geändert. Sie haben bei der Mindestschülerzahl die 200er-Grenze gefordert. Jetzt haben Sie die Zahl 220 drin stehen. Auch hier haben Sie nichts geändert. Außerdem wird keinerlei Aussage zu Standorten gemacht. Auch dies hatten Sie gefordert.

Herr Commerçon, ich könnte jetzt noch anführen, dass Sie mit Blick auf die Hauptschullehrer mit der Forderung „gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit“ in den Wahlkampf gezogen sind. Sie haben in den Verhandlungen schlichtweg versagt; auch dort haben sich die Christdemokraten zu 100 Prozent durchgesetzt. Zur Geschichte mit den Standortzusagen für die gymnasialen Oberstufen kommen wir noch. Das ist eine klare Forderung von Ihnen, bei der Sie sich auch nicht durchgesetzt haben. Sie haben nichts, aber auch gar nichts in diesem Koalitionsvertrag in Richtung Bildungspolitik realisieren können, auch nicht die demografische Rendite, die Grundlage der gesamten Diskussion ist.

Ich glaube, es ist wie folgt. Nachdem wir hier im Lande den großen Schulschließer - nämlich Bildungsminister Schreier - hatten, werden wir in den nächsten Jahren den kleinen Schulschließer kriegen - Bildungsminister Ulrich Commerçon. Wir werden trotzdem nicht gegen das Gesetz stimmen. In weiten Teilen können wir uns mit diesem Gesetz anfreunden. Allerdings werden wir uns wegen der Dinge, die ich eben angeführt habe, enthalten und können nicht unser Jawort geben. - Danke sehr.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ulrich. - Das Wort hat nun der Minister für Bildung und Kultur, Ulrich Commerçon.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal sehr herzlich bei den Regierungsfraktionen dafür bedanken, diesen Gesetzentwurf heute eingebracht zu haben, damit wir die Chance haben, zum 01. August dafür zu sorgen, Rechtssicherheit für den Start der Gemeinschaftsschule im neuen Jahr zu bekommen. Das ist schon der erste Punkt. Das ist ein gutes Zeichen für die Schülerinnen und Schüler. Ihnen dafür ein herzliches Dankeschön.

Wir schaffen damit die Voraussetzung - die Kolleginnen und Kollegen haben es bereits gesagt -, um Ruhe ins Schulsystem zu bekommen. Wir beenden damit die Strukturdebatte im allgemeinbildenden System und sorgen jetzt dafür, dass es zu echten Qualitätsverbesserungen in unseren Schulen kommt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist die Botschaft des heutigen Tages.

Wir werden in der Tat die Schulordnungskriterien ändern. Wir werden sie deutlich verbessern. Wir schaffen die Zügigkeitsregelungen ab. Wir sorgen dafür, dass die Gemeinschaftsschulen und auch die Gymnasien in den nächsten Jahren eine Mindestschülerzahl von 220 als Ordnungskriterium haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte einen Blick auf die einzelnen Zahlen werfen.

Wir sorgen auch dafür - das ist angesprochen worden -, dass es bei den Grundschulen Verbesserungen geben wird. Liebe Kollegin Spaniol, ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich für Ihre doch weitgehend sachliche Argumentation bedanken. Ich möchte dafür nicht nur Dank sagen, sondern auch darauf hinweisen, dass Sie wesentliche Verbesserungen genannt haben.

Ich fange mit den Grundschulen an. Sie haben zu Recht gesagt, dass weiterhin die 80 drin steht. Wir haben aber für die Schulen, die darunter fallen, in Abweichung vom Jamaika-Entwurf die zusätzliche

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Möglichkeit geschaffen, dass dort, wo diese Zahl nicht erreicht wird, jahrgangsübergreifender Unterricht ermöglicht wird. Das ist ein echter Fortschritt. Es ist im Übrigen zum ersten Mal, dass das in einem saarländischen Schulordnungsgesetz verankert ist. Bisher haben wir an dieser Stelle nur die Gelegenheit gehabt, das im Rahmen von Modellversuchen zu machen. Künftig kann dort, wo Eltern, Schüler und Lehrer das gemeinsam verabreden, jahrgangsübergreifend unterrichtet werden. Das ist auch ein pädagogischer Fortschritt und nicht nur ein rein schulordnungsrechtlicher. Auch dafür ein herzliches Dankeschön den Koalitionsfraktionen.

Ich will sagen, was es bedeutet. Vergleichen wir die bestehende Rechtslage mit der künftigen Rechtslage, wenn das Hohe Haus dem zustimmt! Wir haben zurzeit 155 Grundschulen. Unter den derzeit gültigen Bedingungen müssen wir sagen, dass die Kriterien, die zurzeit im Gesetz stehen, von 19 Grundschulen nicht erfüllt werden. Ausgehend von der neuen Gesetzeslage können alle Grundschulen in den nächsten Jahren diese Kriterien erfüllen. Das heißt, wir verhindern mit diesem Gesetz aktiv die Schließung weiterer 19 Grundschulen in diesem Land. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ein Schulschließungsverhinderungsgesetz, das wir heute auf den Weg bringen. Das muss deutlich gesagt werden.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir fahren fort mit den Gesamtschulen. Wir haben zurzeit 17 Gesamtschulen im Land; die derzeit gültige Bedingung der Dreizügigkeit in den Klassenstufen von 5 bis 9 wird heute von drei Gesamtschulen nicht erfüllt. Die künftige Gesetzeslage sorgt dafür, dass alle heutigen Gesamtschulen und damit auch die darauf folgenden Gemeinschaftsschulen in den nächsten Jahren diese Bedingungen erfüllen. Deswegen werden wir an dieser Stelle mit der neuen Gesetzesregelung ganz klar dafür sorgen, dass Schulschließungen verhindert werden. Wenn Einzelne versuchen, nach draußen einen anderen Eindruck zu erwecken, dann sage ich, dass es ein kleines bisschen schäbig ist, so etwas zu machen. Wir verhindern Schulschließungen und daraufhin wird uns vorgeworfen, wir würden sie vorbereiten. Das ist wirklich absurd. Ich glaube, niemand nimmt das wirklich ernst.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Die Gymnasien erfüllen heute alle Kriterien und werden das auch in Zukunft tun. Bei den Erweiterten Realschulen ist die Situation folgendermaßen. Wir haben zurzeit 47 Erweiterte Realschulen in diesem Land. Von diesen 47 erfüllen 34 die derzeitigen Kriterien nicht. Wir kommen nun zu einem entscheidenden Unterschied zwischen dem Entwurf der Jamaika-Koalition und dem Entwurf der Großen Koalition.

Der Jamaika-Entwurf mit den 250 Schülern in den Klassenstufen 5 bis 9 wird derzeit von acht Erweiterten Realschulen nicht erfüllt. Die vorgesehene Bedingung im neuen Gesetzentwurf wird lediglich von dreien nicht erfüllt, die allerdings noch die Chance haben, sie in Zukunft zu erfüllen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ausgerechnet von grüner Seite an dieser Stelle davon gesprochen wird, das sei eine Verschärfung, dann mag sich jeder selbst ein Bild davon machen, wie ernst zu nehmen die grüne Partei in diesem Land noch ist.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme zu einem weiteren Punkt. Es ist eine wesentliche Neuerung im Vergleich zur bisherigen Rechtslage. Wir werden künftig die Schulentwicklungsplanung auf kommunaler Ebene gesetzlich verankern. Wir werden dafür sorgen, dass sich die Landesregierung selbst in ihren Rechten beschneidet und sehr viel mehr Verantwortung vor Ort gibt. Das ist doch ein riesiger Fortschritt! Es ist im Übrigen das, was die Schulträger in diesem Land, die Landkreise und der Regionalverband über viele Jahre gefordert haben. Das ist an dieser Stelle eine klare Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage. Alleine dafür müssten schon viele sehr dankbar sein. Ich erfahre in den letzten Tagen auch, dass uns viele dafür dankbar sind, wenn wir dieses Gesetz heute auf den Weg bringen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Einen entscheidenden Unterschied gibt es wirklich. Herr Kollege, den Unterschied haben Sie genannt. Es gibt einen wesentlichen Unterschied, was die Jahreszahlen angeht. Wir sagen vor der nächsten Landtagswahl, wo es lang geht, und nicht nach der nächsten Landtagswahl, wie es im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen war. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist doch ehrlich und offen, vor den Wahlen zu sagen, wo die Reise hingeht und es nicht auf die Zeit nach der eigenen Amtszeit zu verschieben.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich komme zu dem Punkt, der wirklich einzigartig in der saarländischen Schulordnungsrechtsgeschichte ist. Wir werden zum allerersten Mal dafür sorgen, dass in einer Gesetzesbegründung und nicht bloß auf dem Verordnungsweg, wo es nach Möglichkeit niemand mitkriegt, Angaben zur Klassengröße gemacht werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist in der Tat etwas, wofür ich sehr lange in diesem Hause gestritten habe und womit wir eine richtige Verbesserung in der Zukunft hinkriegen werden. Die Zahlen sind genannt worden. Wir werden dafür sorgen, dass in den nächsten Jahren die Klassen wirklich kleiner werden. Wir werden außerdem dafür sorgen, dass es eine bessere Personali

(Minister Commerçon)

sierung in unseren Schulen gibt, damit wir diese Qualitätsverbesserungen durchsetzen können. Deswegen ist es auch ein Qualitätsverbesserungsgesetz. Es ist außerdem ein Gesetz für mehr Chancengerechtigkeit in unserem Bildungssystem. Alleine dafür lohnt es sich schon, diesem Gesetz zuzustimmen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich fasse zusammen. Es liegt Ihnen heute ein Schulschließungsverhinderungsgesetz vor. Es liegt Ihnen heute ein Schulstandortsicherungsgesetz vor. Es liegt Ihnen im Übrigen ein Bildungsbeteiligungsgesetz vor, weil wir in Zukunft sehr viel mehr auf Beteiligung setzen werden, als es in den vergangenen Jahren der Fall war. Wir haben heute ein Klassenverkleinerungsgesetz, ein Qualitätsverbesserungsgesetz und ein Bildungsgerechtigkeitsgesetz. Ich bitte das Haus um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Minister Commerçon. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/23 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über Zuständigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über Heizkostenabrechnung (Drucksache 15/11)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Heiko Maas das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen zu einem weiteren bedeutenden Gesetz.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Zur Anpassung an die Anforderungen der Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union musste bereits in der letzten Wahlperiode eine ganze Reihe von Landesgesetzen mit Dienstleistungsbezug geändert werden. Die Dienstleistungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zur Erleichterung der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen bestimmte Standards bei der Abwicklung von Genehmigungsverfahren einzuführen. Wichtigstes Element ist dabei der sogenannte Einheitliche Ansprechpartner, über den Genehmigungsverfahren abgewickelt werden können und der im Saarland bereits mit Landesgesetz vom 10. Februar 2010 in gemeinsamer Trägerschaft verschiedener berufsständischer Kammern eingerichtet worden ist. An den Einheitlichen Ansprechpartner kann sich jeder wenden, der im Saarland ein genehmigungspflichtiges Dienstleistungsgewerbe aufnehmen will. Bei der Wahl dieser Verfahrensart entfällt eine im Einzelfall erforderliche mehrfache Antragstellung bei den zuständigen Fachbehörden, was insbesondere für Antragsteller aus dem EU-Ausland eine erhebliche Verfahrenserleichterung bedeutet. Die Dienstleistungsrichtlinie sieht zudem im Regelfall zur Verfahrensbeschleunigung eine Genehmigungsfiktion vor, der zufolge Genehmigungen nach Ablauf einer gesetzlich bestimmten Entscheidungsfrist der Behörde als erteilt gelten.

Beide Verfahrenserleichterungen wurden mit Änderungsgesetz vom 11. März 2009 in das Saarländische Verwaltungsverfahrensgesetz aufgenommen. Wirksam werden sie aber erst, wenn sie für die fachgesetzlichen Genehmigungsverfahren jeweils durch Rechtsvorschrift vorgesehen sind. Eine solche Vorschrift für das Genehmigungsverfahren nach § 5 Abs. 1 Satz 3 der bundesrechtlichen Heizkostenverordnung gibt es bei uns noch nicht. Dem einen oder anderen wird es aufgefallen sein.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD.)

Verbrauchserfassungsgeräte zur Heizkostenabrechnung bedürfen danach einer Bestätigung ihrer Eignung durch besondere sachverständige Stellen. Diese Stellen wiederum - um dieses Verfahren geht es hier - bedürfen ihrerseits einer Bestätigung ihrer Eignung durch eine nach Landesrecht zuständige Behörde im Benehmen mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Für die Bestimmung der zuständigen Behörde und die Organisation des Verwaltungsverfahrens sind nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung die Bundesländer selbst zuständig. Hierauf hat der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung alle Bundesländer hingewiesen und um eine entsprechende Normsetzung gebeten, um seinerseits der Notifikationspflicht gegenüber der EU-Kommission nachkommen zu können. Die Zuständigkeit soll deshalb - wie in anderen Ländern auch - der Mess- und Eichbehörde zuge