Protocol of the Session on May 23, 2012

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Kolb, die Schulstrukturdebatte müssen wir hoffentlich wirklich nicht so bald wieder führen. Es hat sich in der letzten Wahlperiode so ergeben, dass die Weichen richtig gestellt worden sind. Wir als LINKE haben die Gemeinschaftsschule mit möglich gemacht. Das war die richtige Entscheidung!

(Abg. Kolb (SPD) )

(Sprechen.)

Man muss Sie immer wieder daran erinnern.

(Sprechen bei der CDU.)

Tja, es ist doch so. - Vieles im vorliegenden Entwurf geht in die richtige Richtung, Kolleginnen und Kollegen, das will ich zu Beginn der Aussprache wirklich ernsthaft betonen. Ich greife auch gerne einige Kernpunkte heraus. Es ist erstmals von jahrgangsübergreifenden Lerngruppen die Rede. Wir begrüßen sehr, dass es künftig diese Möglichkeit geben wird. Das haben wir auch immer gefordert. Ein weiterer Punkt ist die bisherige starre Festschreibung der Zügigkeit als Kriterium im Schulordnungsgesetz - das haben Sie eben angesprochen. Es ist uns allen klar, das haben wir in der Vergangenheit erlebt und auch hier diskutiert, dass das flächendeckend zu Schulschließungen geführt hat. Das soll es so nicht mehr geben und ich möchte es auch so nicht mehr erleben. Deshalb ist es wichtig, dass die Zügigkeit endlich durch die Einführung von Mindestschülerzahlen ersetzt wird. Ich betone erneut, aus unserer Sicht sichert diese Regelung im Hinblick auf den Schülerrückgang das Schulangebot in der Fläche besser, da die Mindestvoraussetzungen für einen geordneten Schulbetrieb herabgesetzt werden.

So weit, so gut. Aber, meine Damen und Herren, das hätten wir alles schon vor einigen Monaten haben können. Der Entwurf der früheren Koalition ging auch in diese Richtung, die CDU war auch dabei, Bildungsminister Kessler hat einen Entwurf im Oktober 2011 vorgelegt. Unter großem Protest der SPD erlebte dieser Entwurf jedoch damals einen klassischen Verriss hier im Parlament. Herr Commerçon, Sie hielten das Gesetz bei der Ersten Lesung im Oktober 2011 für nicht zustimmungsfähig. Das haben Sie immer wieder betont. Kolleginnen und Kollegen, da reibt man sich schon verwundert die Augen, wenn man genauer in den vorliegenden Entwurf hineinschaut. Dort steht, für Grundschulen wird eine Mindestschülerzahl von 80 für alle Klassenstufen eingeführt. Ich habe damals gesagt, vier Klassen à 20 Schüler, das ist ein vernünftiger Weg. So stand es auch im damaligen Entwurf.

Herr Commerçon, Sie wollten schon vor der Wahl eine Mindestschülerzahl von 60 als Untergrenze. Von dieser Zahl sind Sie offensichtlich abgerückt.

(Sprechen bei der SPD.)

Okay, ich wollte das nur festgestellt haben. Es ist jedenfalls in diesem Entwurf sichtbar. Die Mindestschülerzahlen bei Gemeinschaftsschulen und Gymnasien beträgt künftig 220 Schüler. Das ist ein klassischer Kompromiss, den wir unterstützen. Im alten Entwurf waren es 250. In der Anhörung damals forderten die Verbände 200. Das ist so weit in Ord

nung. Eine andere inhaltlich relevante Änderung ist sehr auffallend. In § 9 Abs. 5 steht in dem Entwurf, dass Schulen, welche diese Mindestgröße in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren unterschreiten, zusammengelegt oder geschlossen werden können.

(Zuruf: Können!)

Können, klar. Aber so steht es drin. Das wird auch in § 62, in der Übergangsvorschrift für die Einführung der Gemeinschaftsschule nochmals deutlich. Ich sage Ihnen ganz klar: Hier findet nach unserer Einschätzung eine deutliche Verschärfung im Vergleich zu dem vorherigen Entwurf statt. Wie der Blick geschärft war, rein haushälterisch verhängt oder bildungspolitisch weitsichtig, das mag ich an der Stelle nicht zu beurteilen. Es ist auf jeden Fall ein Rückschritt im Vergleich zu dem, was vorher geplant war. Im Oktober wurde noch Wert darauf gelegt, dass die neue Regelung eines geordneten Schulbetriebes erstmals zum Schuljahr 2016/2017 Anwendung finden sollte. Will sagen, fünf Jahre anstatt zwei Jahre Zeit zur Entwicklung der Gemeinschaftsschule, also eine echte Chance für den Aufbau der neuen Schule, damit die Schulen nicht in Abhängigkeit von den Anmeldungen von Jahr zu Jahr immer wieder ums Überleben bangen müssen.

(Sprechen.)

Das ist doch so. Jetzt haben wir nur zwei Jahre Zeit. Wie gesagt, das ist ein Schritt zurück und nicht unbedingt ein gelungener Bestandsschutz für die Gemeinschaftsschule. Sie sollten noch einmal überdenken, ob Sie sich nicht doch noch der Regelung des vorherigen Entwurfes anschließen können.

Dann, Herr Bildungsminister, habe ich mich noch mehr gewundert. Hier steht, dass der kommunale Schulträger, wenn er eine Schule fortführen will, auch wenn kein geordneter Schulbetrieb mehr gewährleistet ist, dem Land die Mehrkosten für das Lehrpersonal erstatten muss. Hierfür erfolgt ein pauschaler Ausgleich von 15 Prozent der Personalkosten. - Genau das war auch die Zielrichtung im vorherigen Entwurf, Herr Minister.

Dazu zitiere ich mit Erlaubnis der Präsidentin den Kollegen Commerçon in der Debatte vom Oktober 2011: „Sie schieben die Rolle des bösen Buben für die Zukunft auf die Schulträger, also auf die Gemeinden, Städte, Landkreise und den Regionalverband in diesem Land.“ Dann führen Sie Ihre Kritik an den 15 Prozent der Personalkosten aus. Ich zitiere weiter: „Das Saarland wird also quasi das erste Bundesland sein, in dem Lehrerinnen und Lehrer von den Schulträgern bezahlt werden müssen. Das kann doch nicht sein. Die Lehrerinnen und Lehrer in diesem Land müssen vom Land bezahlt werden. Das ist absoluter Konsens in der Republik. Davon können wir nicht abrücken.“

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

Herr Minister, genau das machen Sie heute mit Ihrem Entwurf. Genau das stellen wir fest. Wir stellen fest, Sie sind auf dem harten Boden der großkoalitionären Realität angekommen. Sie wollten im Oktober einen verbindlichen Klassenteiler im Gesetz festschreiben, genauso wie eine Garantie gegen Unterrichtsausfall. Lobenswert erwähnen möchte ich aber, dass Sie wenigstens in der Begründung hier ausgeführt haben, wie die Klassengrößen künftig aussehen sollen. Immerhin das.

Aber ansonsten ist doch Folgendes festzustellen und zusammenzufassen: Wir vermissen klare Aussagen und Vorgaben zum Ausbau der Lehrerfeuerwehr, zur Bekämpfung des massiven Unterrichtsausfalls und zur Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung für alle Lehrerinnen und Lehrer. Da haben wir weder etwas im Koalitionsvertrag gelesen noch haben wir irgendetwas in der letzten Regierungserklärung gehört, Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der LINKEN.)

Nur die Zwangsbeglückung fällt mir ein. Die mussten wir uns wieder antun. Als es um echte Ganztagsbetreuung ging, wurde das Weltbild der Ministerpräsidentin wieder klar. Auch das fand ich ziemlich peinlich. Ich glaube, Sie haben noch viel zu tun und sich noch viel aufeinander zuzubewegen. Wir werden es kritisch begleiten. Festzustellen ist für heute, dass wir uns wegen dieser Kritik, die ich deutlich gemacht habe, bei der Ersten Lesung enthalten werden. Wir sind sehr gespannt auf die Anhörung im Ausschuss. Wir werden sie konstruktiv begleiten. - Vor diesem Hintergrund bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Spaniol. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Gisela Rink von der CDULandtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben eine neue Koalition. Aber ich stelle fest, die Bildungspolitik wird nicht auf den Kopf gestellt. Es gibt keine neue Strukturdebatte, sondern die Weichen werden weiter in die richtige Richtung gestellt. Das finde ich gut so.

Des Weiteren muss ich sagen, Frau Kollegin Spaniol, wenn Sie als Opposition dies konstruktiv begleiten, dann kann ich das nur begrüßen. Ich habe mir immer eine konstruktive Begleitung durch die Opposition vor allen Dingen im Bildungsbereich gewünscht. Ich denke, damit wären wir auch auf einem guten Weg.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Ja genau!)

Die Koalitionspartner CDU und SPD haben natürlich einen neuen Koalitionsvertrag geschrieben und haben darin vereinbart: „Bildung sichert den Zugang zu einer selbstbestimmten Lebensführung und ist darüber hinaus Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe der Menschen und die Entwicklung der Potenziale des Landes. Wir wollen daher bestmögliche Bildungs- und Ausbildungsbedingungen“ - auch für unsere Kinder und Jugendlichen - „bieten, und zwar unabhängig von sozialer Herkunft und Migrationshintergrund.“ Ich zitiere weiter: „An dem in der Verfassung festgeschriebenem Zwei-Säulen-System bei den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen aus Gymnasium und Gemeinschaftsschule halten wir fest.“

Ich glaube, es ist gut, dass wir Ruhe im System haben, wie die Kollegin Gisela Kolb schon sagte, denn ich glaube, das ist es, was Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler von uns erwarten. Nicht eine neue Koalition, die alles auf den Kopf stellt und nochmals neue Veränderungen im Bildungsbereich bringt, sondern wir brauchen Ruhe im System. Wir sollten uns den inhaltlichen Dingen widmen und Qualität im Bildungssystem stärken. Ich denke, hier sind wir mit dem neuen Schulordnungsgesetz auf dem richtigen Weg.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir stellen hiermit die Weichen für eine zukunftsweisende Bildungslandschaft. Wir schaffen den Rahmen, zum einen für ein wohnortnahes, qualitativ hochwertiges Bildungssystem in der Fläche als auch für eine langfristig angelegte Schulentwicklungsplanung.

Der heute eingebrachte Gesetzentwurf entspricht fast in Gänze dem bereits im Herbst 2011 in Erster Lesung vorgelegten Entwurf. Auch das wurde schon einmal gesagt. Es gibt wenige Veränderungen, auf die ich gleich eingehen werde. Die Problematik der zurückgehenden Schülerzahlen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ist nicht neu. Wir haben das schon sehr häufig hier diskutiert. Wir werden weiter damit leben müssen, dass wir jährlich zirka 3.000 Schüler im System verlieren. Wir können nicht die Augen schließen und „Weiter so!“ sagen, sondern wir müssen uns dieser demografischen Entwicklung stellen. Dies ist ein Punkt im Schulordnungsgesetz.

Aber lassen Sie mich noch einen zweiten Punkt erwähnen. Bei ihm geht es darum, Qualität im Bildungssystem zu sichern. Wir haben den Anspruch, jedem Kind eine gute Bildung gemäß seinen individuellen Fähigkeiten und entsprechend seinen Leistungen anzubieten. Qualität in der Bildung sichern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was heißt das? Lassen Sie mich einige Punkte nennen. Zum einen heißt es, Unterrichtsausfall zu reduzieren. Ich

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

erwähne hier - das steht nicht im Gesetzentwurf, aber auch das ist eine Vereinbarung -, dass die Aufstockung der Lehrerfeuerwehr so, wie es vereinbart war, bei der Verfassungsänderung weiterhin Bestand hat.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Immerhin!)

Das heißt, Unterrichtsausfall zu reduzieren, ist weiterhin ein Anliegen. Wir werden aber auch die Betreuungsrelation zwischen Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern verbessern. In der Begründung ist es nachzulesen. Ich erwähne es noch einmal ausdrücklich. Wir streben im Grundschulbereich eine Klassengröße von maximal 22 Schülern an. Ich sage aber, dies ist nicht der Klassenteiler 22, sondern wir streben diese Klassengröße an. Bei größeren Klassen - über 22 Schüler - geben wir mehr Lehrerstunden ins System, damit es möglich ist, insbesondere in den Kernfächern zu differenzieren.

Wir werden Schritt für Schritt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen die Schüler-Lehrer-Relation verbessern. In den Klassen 5 und 6 werden wir eine Klassengröße von 25 Schülern, in den Klassen 7 bis 10 der Gemeinschaftsschulen und 7 bis 9 der Gymnasien werden wir der Personalberechnung die Schülerzahl 27 zugrunde legen. Das heißt für die Budgetierung, dass wir hier nicht vom Klassenteiler reden. Dies sind Maßnahmen, die wirklich zur Qualität in unserem Bildungssystem beitragen. Ich halte dies für ganz wichtig. Wir sind aber auch in der Verantwortung, einen geordneten Schulbetrieb zu gewährleisten, und wir haben die Aufgabe, die Bildungslandschaft wohnortnah zu gestalten.

Ein Ziel des Gesetzes ist es, Schulstandorten, die wegen ihrer niedrigen Schülerzahlen unter der aktuell geltenden Gesetzeslage kurz und mittelfristig gefährdet sind, die Chance auf eine positive Schulentwicklung zu eröffnen. Wenn ich die aktuell geltende Gesetzeslage anspreche, dann muss ich uns doch vor Augen führen, wie diese zurzeit ist. Zurzeit heißt es, Grundschulen müssen zweizügig sein, weiterführende Schulen müssen aber dreizügig sein. Wir wissen alle, dass es viele Schulen hier im Land gibt, die diese Zügigkeitsregelung gar nicht mehr erreichen. Von daher ist es richtig, dass wir jetzt eine veränderte Form des geordneten Schulbetriebes haben und nicht mehr von Zügigkeitsvorschrift reden, sondern von Mindestgesamtschülerzahlen.

Wir haben eine neue Schulform. Ich habe gehört, im Vorfeld der Debatte gab es schon Äußerungen, wir hätten jetzt wieder Schulschließungen oder sonst etwas würde anstehen. Wir müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass wir eine neue Schulform mit einem veränderten Bildungsangebot haben. Ich glaube, keiner hier im Hohen Hause ist zurzeit in der Lage, genau zu sagen, wie die Schülerströme sich verän

dern. Wir haben es bei den derzeitigen Anmeldezahlen schon gesehen, dass sich die Entwicklung der Schülerzahlen verändert hat. Wir sollten abwarten, wie sich diese neue Schulform vor Ort entwickelt. Warten wir ab, wie das erste Schuljahr in dieser Schulform, also das fünfte Schuljahr, läuft und schauen wir uns an, wie es sich im nächsten Jahr entwickelt. Hören Sie auf, jetzt schon Horrorszenarien an die Wand zu malen, indem Sie wieder von Schulschließungen reden. Das schadet dem Schulfrieden und das schadet den Schulstandorten. Lassen wir die Schulen sich entwickeln und geben wir ihnen die Möglichkeit zur Gestaltung.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Entgegen der Zügigkeitsregelung haben wir nun die neue Regelung mit 80 Schülern in der Grundschule, wie es auch im Jamaika-Gesetzentwurf vorgesehen war. Neu ist noch die Ergänzung, dass auch ein jahrgangsübergreifender Unterricht im Einvernehmen mit den Eltern und den Lehrern stattfinden kann. Wir haben dann die Zahl von 250 auf 220 geändert. Geblieben ist, dass diese Vereinbarungen beziehungsweise strukturrelevanten Entscheidungen weiterhin im Einvernehmen mit dem Schulträger geschlossen werden müssen. Ich halte dies auch für richtig. Wir müssen hier den Schulträger in die Verantwortung nehmen und können nicht sagen, dies regelt alles das Land.

Die Zusammenarbeit zwischen Land und kommunalen Schulträgern bei Veränderungen im regionalen oder örtlichen Schulangebot im Sinne einer gleichberechtigten Partnerschaft wird neu festgeschrieben, und ich denke, das ist auch richtig so. Es ist notwendig, dass beide partnerschaftlich zusammenarbeiten zur Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebes und im Interesse einer einvernehmlichen, zukunftsorientierten Schulentwicklungsplanung. Wir können die Augen nicht davor verschließen, dass wir immer weniger Schüler haben und dass sich das natürlich auch auf Schulstandorte auswirkt. Aber kommunale Schulträger erhalten auch größere Spielräume. Es gibt die Möglichkeit, Schulen zu Hauptstandort und Außenstelle zusammenzuschließen. Es gibt die Möglichkeit, Schulverbünde zu bilden. Und es gibt selbstverständlich auch Ausnahmeregelungen. Auch das ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen.

Schulen, die jetzt in ihrer Existenz bedroht sind - ich sagte es eingangs schon -, haben auch die Möglichkeit, sich in der neuen Schulform weiterzuentwickeln. Die Kriterien finden Anwendung zum Schuljahr 2013/2014, was eben kritisiert wurde. Auch zwei Jahre bieten eine gute Möglichkeit, sich in einer Schulform weiterzuentwickeln, sich den Eltern und der Öffentlichkeit vorzustellen. Schulen stehen im Wettbewerb, und diesem Wettbewerb müssen sich dann die Schulstandorte auch stellen.

(Abg. Rink (CDU) )

Wir haben durch das neue Gesetz und das ZweiSäulen-System die Möglichkeit, die Schülerströme regional gleichmäßiger zu verteilen. Da sind wir auf einem guten Weg. Wir müssen die Schullandschaft angesichts der demografischen Entwicklung neu gestalten. Es ist unsere Aufgabe und Verantwortung, das gemeinsam mit den Schulträgern anzugehen.

Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf Übergangsregelungen und Vorschriften für die Einführung der Gemeinschaftsschule und das Auslaufen der Erweiterten Realschule und der Gesamtschule. Wir beraten den Gesetzentwurf heute in Erster Lesung und werden ihn in den Ausschuss überweisen. Ich bitte um sehr zügige Beratung, um ihn dann in Zweiter Lesung - wenn möglich noch vor der Sommerpause - zu verabschieden. - Ich bitte um Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen und verein- zelt bei den PIRATEN.)

Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Hubert Ulrich. Herr Ulrich hat von den PIRATEN sechs Minuten zusätzliche Redezeit erhalten.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal bedanke ich mich für die zusätzliche Redezeit, um meine Ausführungen etwas breiter darlegen zu können. - Ziel des hier vorgelegten Schulordnungsgesetzes ist die Weiterentwicklung der im letzten Jahr eingeführten Gemeinschaftsschule. Ziel dieses Gesetzes ist es aber auch, den Erhalt möglichst vieler Schulen im Saarland sicherzustellen. Es ist eine Mindestschülerzahl genannt von 80 bei Grundschulen und von 220 bei Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Hinzu kommt, dass jahrgangsübergreifender Unterricht möglich ist. Das ist aber auch keine wirkliche Neuerung, weil jahrgangsübergreifender Unterricht bereits im Jamaika-Koalitionsvertrag geregelt war. Insofern wird nur ein bereits bestehender Sachverhalt dargestellt.