Protocol of the Session on April 22, 2015

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Das stimmt nicht. Wir nicht!)

Hören Sie zu, Frau Ensch-Engel, vielleicht lernen Sie dieses Mal etwas mehr als beim letzten Mal.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Ich habe damals bereits darauf hingewiesen, dass es einen Antrag der Bundestagsfraktion der LINKEN gibt, um die Länderöffnungsklausel zu kippen. Nochmal für Sie zum Nachlesen: Drucksache 18/1903, im Deutschen Bundestag.

Ich möchte noch etwas zu den Vorurteilen zum Thema Windkraft sagen. Herr Kollege Gläser hat dies bereits sehr ausführlich zum Infraschall getan, von daher werde ich dieses Thema weglassen. Es wurde wirklich alles dazu gesagt, es dürfte jetzt jeder hier im Hause begriffen haben, dass Infraschall überall und ständig vorkommt und die Windkraft nur einen ganz unerheblichen Teil dazu beiträgt. Ich sage etwas zur Lautstärke, das haben Sie auch in dem Antrag geschrieben. Wir reden hier über 35 dB. Zum Vergleich, eine Bibliothek hat 40 dB, das Beispiel hatte ich hier bereits gebracht. Deswegen sind doch die Einhaltungen von Nachtrichtwerten auch im Gesetz verankert, hier reichen die bestehenden Entfernungen locker aus.

Sie haben in dem Antrag auch etwas über den Schattenwurf geschrieben. Moderne Anlagen verfügen aber über Schattenabschaltungen, damit lässt sich das Problem nahezu vollständig eliminieren. Sie haben auch das Wort Gesundheitsgefährdung in den Antrag reingeschrieben. Was mir zu diesem Antrag und zum Thema Gesundheitsgefährdung einfällt: Angst macht krank. Sie spielen hier mit den Ängsten der Bürgerinnen und Bürger im Saarland. Krank macht bei diesem Antrag nicht die Windkraft, sondern die Panikmache der Linksfraktion und damit auch dieser Antrag.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Herr Lafontaine hat beim letzten Mal auch die Ästhetik der Landschaften in den Mittelpunkt seiner Argumentation gestellt. Sie führen immer Steine an der Grenze ins Feld. Sie tun gerade so, als würden die Kunstwerke an der Grenze durch die Windkraft in irgendeiner Form beeinträchtigt oder zerstört. Frau Ensch-Engel, Herr Lafontaine, die Kunstwerke werden nicht zerstört, auch nicht durch Infraschall.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Oh, das da war aber richtig beeindruckend! - Beifall von B 90/ GRÜNE. Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Beim letzten Mal mussten wir uns hier auch anhören, dass der Anteil der Windkraft an der Energieversorgung nur 1,3 Prozent betrage. Nur werden hier Äpfel mit Birnen verglichen. Herr van Aken, Ihr

eigener Kollege, hat es Ihnen eigentlich erklärt, Sie müssten es inzwischen besser wissen; mit Windkraft kann man eben nur Strom herstellen und nicht heizen oder Auto fahren.

(Sprechen bei der LINKEN.)

Daher ist die einzige vernünftige Bezugsgröße der Anteil von Windkraft an der Stromerzeugung und nicht am gesamten Energieverbrauch. Dieser Anteil liegt inzwischen bei knapp 10 Prozent, Tendenz stark steigend.

Kolleginnen und Kollegen, ich lasse mir noch etwas Redezeit, um möglicherweise später noch einmal etwas zu sagen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Gisela Kolb von der SPD-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Und wieder grüßt das linke Murmeltier in seinem Kampf gegen die Windmühlen.

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Meine Güte!)

Wir alle wissen doch aber, Frau Kollegin Ensch-Engel, wie das heute ausgehen wird. Ich könnte es mir mit meinem Redebeitrag sehr einfach machen und die Ausführungen meines geschätzten Kollegen Dr. Magnus Jung aus der Debatte vom 24. September 2014 wiederholen. Magnus hätte mir sicher das Okay dazu gegeben. Der Gesetzentwurf, den die Fraktion DIE LINKE heute einbringt, ist nämlich eins zu eins die Beratungsgrundlage, die die Fraktion im September 2014 eingebracht hat. Auch der bisherige Debattenverlauf ist weitestgehend identisch. Heute wie bereits im September zielt die Vorlage darauf ab, von der Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen Gebrauch zu machen und die bayerische Regelung eines Mindestabstandes vom Zehnfachen der Höhe der Windkraftanlagen zu Wohngebäuden einzuführen.

Argumente für diesen Gesetzentwurf werden keine genannt. Das einzige Argument ist, Seehofer hat‘s gemacht! Das ist mir als saarländischer Sozialdemokratin zu wenig.

(Beifall bei der SPD. - Zuruf der Abgeordneten Ensch-Engel (DIE LINKE).)

Dieser 10-fache Abstand ist doch willkürlich gewählt. Warum schreiben Sie nicht, den 9,8-fachen, den 11-fachen, den was-weiß-ich-fachen Abstand? Sie legen keinen Beleg für Ihren Gesetzentwurf vor, außer: Horst Seehofer hat‘s gemacht.

(Abg. Neyses (B 90/GRÜNE) )

(Sprechen und Unruhe.)

Würden wir dem Gesetzentwurf zustimmen, wäre das das Ende des Ausbaus der Windenergie im Saarland!

(Zurufe von den Oppositionsfraktionen.)

Es blieben keine Flächen zum Ausbau der Windenergie mehr übrig.

(Sprechen.)

Wie ist denn die derzeitige Rechtslage im Saarland? Die muss ich Ihnen in Erinnerung rufen, da ja behauptet wird, wir würden über die Köpfe der Menschen hinweg entscheiden. Ja, es ist richtig, im Saarland ist kein fest definierter Mindestabstand zur Wohnbebauung einzuhalten. Der Mindestabstand richtet sich nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm und der sogenannten optisch bedrängenden Wirkung. Es sind umweltverträgliche Standorte auszuweisen. Darüber hinaus können die Kommunen im Rahmen der Konzentrationsflächenausweisung im Flächennutzungsplan größere Abstände vorgeben, solange der Windkraft ausreichend Raum verschafft wird.

Die Aufstellung eines Flächennutzungsplans der Kommune hat nach den Regelungen des Baugesetzbuchs zu erfolgen. Dabei ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zwingend vorgeschrieben. Für Windparks ab drei Anlagen wird eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchgeführt. Das ist auch verpflichtend, liebe Linksfraktion. Ergibt sich aus dieser Vorprüfung die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, dann sind die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu beteiligen. Für Windparks ab 20 Windkraftanlagen ist eine UVP inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Auch das ist verpflichtend.

Damit steht für uns fest, im Verfahren werden die saarländischen Bürgerinnen und Bürger beteiligt, ebenso werden naturschutzrechtliche Belange berücksichtigt. Es wird eben nicht über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg entschieden!

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Doch! Riegelsberg, Homburg!)

Nein, ich habe es Ihnen ja dargelegt.

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Doch, 13 Anlagen bauen Sie ohne Umweltverträglichkeitsprüfung.)

Würden wir jetzt Ihrem Vorschlag folgen, wäre das das faktische Ende der Windenergie im Saarland. Wer aber aus guten Gründen gegen Atomkraft und gegen die Gewinnung von fossilen Brennstoffen durch Fracking ist, der muss im Gegenzug den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Das

tun wir. Denn ohne den Ausbau der erneuerbaren Energien bundesweit und auch nahe am Verbrauch, also auch hier im Saarland, wird die Energiewende scheitern.

(Beifall des Abgeordneten Waluga (SPD).)

Wir im Saarland haben die Chance, einen 20-prozentigen Anteil vom Ökostrom zu erreichen. Diese Chance sollten wir nutzen. Die Große Koalition hält an ihrem Ausbauziel fest.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es dabei für den einen oder den anderen zu empfundenen Beeinträchtigungen kommen wird, ist nicht auszuschließen. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens sind diese Beeinträchtigungen zu bewerten, zu minimieren und zu kompensieren. Ja, manche bisher unverbaute Sicht in die weite Landschaft wird durch ein Windrad verändert. Aber das ist auch nichts Neues. Der Mensch verändert seit Jahrhunderten das Landschaftsbild. Denken Sie zum Beispiel an Cattenom. Ich schaue lieber auf ein Windrad als auf das Pannen-AKW!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich bin mir sicher, künftige Generationen werden Windkraftanlagen weitaus gelassener sehen, als dies in mancher Diskussion, die zurzeit läuft, gesehen wird. Wir können auch im Saarland - darauf haben ja auch schon meine Vorredner hingewiesen nicht so tun, als ginge uns der von Menschen verstärkte Treibhauseffekt und der damit verbundene Klimawandel nichts an.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Energie soll umweltschonend erzeugt werden und sie soll für die Verbraucherinnen und Verbraucher und auch für Unternehmen bezahlbar bleiben. Vor dem Hintergrund der Endlichkeit fossiler Energieträger und der nicht beherrschbaren Atomkraft sowie der Klimaschutzziele müssen erneuerbare Energien ausgebaut werden. Dazu gehört auch der Ausbau der Windenergie. Wir alle sind aufgefordert, für diesen notwendigen Umbau der Energieerzeugung zu werben.

(Beifall von der SPD.)

Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen zur Energiewende und zum Ausbau der erneuerbaren Energien bundesweit und nahe am Verbrauch. Wir stehen aber auch dazu, wenn es an der einen oder anderen Stelle zu Konflikten kommt!

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Dann ist es ja gut.)

Den vorliegenden Gesetzentwurf lehnen wir aus guten Gründen ab und wir überlassen den Kampf ge

(Abg. Kolb (SPD) )

gen die Windmühlen Ihnen, liebe Kollegin Ensch-Engel. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Gerne! Ich lasse mich davon nicht entmutigen.)

Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der PIRATEN Michael Hilberer.