Protocol of the Session on April 22, 2015

Ich komme zu Ihrer neuen Gesetzesbegründung. Sie haben ein neues Argument entdeckt: den Infraschall. Sie führen aus, dass in Bezug auf von Windenergieanlagen ausgehenden Infraschall und tieffrequenten Schall noch großer Forschungsbedarf bestehe und kommen dann zum Ergebnis, dass erst mit dem Abstand von 10H zu Windenergieanlagen der Mensch und seine Gesundheit vor Infraschall geschützt seien. Denn wäre das nicht der Fall, würden Sie wohl diesen Gesetzentwurf heute so nicht vorlegen. Ab 10H also ist Infraschall unschädlich.

Sicherlich kennen Sie auch die Rechtsprechung des OVG Saarlouis. Dort heißt es in den Leitsätzen; Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „So

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) )

weit der Kläger die Entstehung von Infraschall geltend macht, geht der Senat davon aus, dass messtechnisch zwar nachgewiesen werden kann, dass Windenergieanlagen Infraschall verursachen, dass die dabei feststellbaren Infraschallpegel nach einschlägigen wissenschaftlichen Untersuchungen aber weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegen und harmlos sind bzw. zu keinen erheblichen Belästigungen führen.“

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Das stimmt eben nicht. - Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE): Wissenschaftlerin Ensch-Engel.)

Warum kommt das OVG zu einem solchen Leitsatz? Warum spricht das OVG im Gegensatz zu Ihnen von „wissenschaftlichen Untersuchungen“? Informiert sich das OVG etwa nicht? Urteilt es wissentlich falsch? Urteilt es zynisch? Und beachtet es vorsätzlich nicht den Menschen und seine Gesundheit? Sehr geehrte Damen und Herren von der LINKEN, alles das trifft nicht zu.

Zur Sache: Was ist Infraschall? Schallwellen im Bereich von 16 bis 20.000 Hz nimmt der Mensch über das Innenohr als Hören wahr. Hören kann als differenzierte Wahrnehmung von Lautstärke und Tonhöhe beschrieben werden. Bei konstantem Schalldruck ist das menschliche Ohr im mittleren Frequenzbereich, also zwischen 2.000 und 5.000 Hz, am empfindlichsten. Die darüber und darunter liegenden Frequenzbereiche werden nur noch eingeschränkt wahrgenommen. Ultraschall ist der Frequenzbereich oberhalb von 20 kHz, den das menschliche Ohr nicht mehr als Hören wahrnimmt. Als Infraschall werden Schallwellen bezeichnet, die so tief sind, dass sie vom menschlichen Ohr ebenfalls nicht mehr gehört werden können. Diese Luftdruckschwankungen werden dann als Pulsationen und Vibrationen mit einem zusätzlichen Druckgefühl in den Ohren wahrgenommen. Dieser Bereich sehr niedriger Frequenzen,

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Das ist gefährlich!)

in dem die Wahrnehmungskomponente Tonhöhe nicht mehr existiert, umfasst den Bereich von 0,001 bis 20 Hz. Bis 60 Hz nimmt die Wahrnehmung von Tonhöhe und Lautstärke langsam zu. Ab 60 Hz findet der Übergang zur normalen Geräuschwahrnehmung statt. Allgemein werden Frequenzen bis 100 Hz als tieffrequenter Schall bezeichnet. Je tiefer die Frequenz wird, desto höher muss der Schallpegel, die Lautstärke, werden, damit der Mensch eine Wahrnehmung erfährt.

Aufgrund seiner großen Wellenlänge hat Infraschall andere Eigenschaften als Hörschall. So ist die Ausbreitungsdämpfung durch Luftabsorption äußerst gering, Hindernisse wie Schutzwälle sind kaum möglich, auch die Schalldämmung durch Bauteile beträgt

nur wenige Dezibel. Natürliche Strukturen wie Geländeform und Vegetation stellen ebenfalls keine Hindernisse für Infraschall dar. Die Schallpegelabnahme erfolgt daher fast ausschließlich ohne Energieverlust nur nach geometrischen Gesetzen und beträgt 6 dB pro Entfernungsverdopplung.

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Schall breitet sich kugelförmig aus und geht überall durch.)

Ich erkläre es Ihnen ganz ausführlich, damit Sie es auch verstehen. - In der Natur treten diese niederfrequenten Schwingungen besonders im Bereich großer Massenbewegungen auf. Hierzu zählen Windströmungen, Stürme, Unwetter, Gewitter, aktive Vulkane, Eruptionen und Erdbeben oder auch die Plattentektonik und Meeresbrandung - Herr Neyses hat das in der letzten Debatte dargestellt. Immer wenn Wind an einem Hindernis vorbeiströmt, entstehen Geräusche und es kann zur Entstehung von Infraschall kommen. Künstliche Infraschallquellen gibt es überall dort, wo große Massen in Bewegung sind. Dazu gehören Verkehrsmittel wie Flugzeuge, Bahn, Schiffe, Autos, chemische und nukleare Explosionen oder maschinenbetriebene Nutzgeräte wie Waschmaschinen, Pumpen, Heizungen sowie Beschallungsanlagen, auch Bauwerke wie Tunnel, Brücken, Hochhäuser. All das erzeugt tieffrequenten Schall.

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Das wissen wir alles.)

Alleine schon das Luft-mit-der-Hand-ins-GesichtWedeln lässt Infraschall tiefer Frequenzen entstehen. Auch der Mast und die Rotorblätter einer Windkraftanlage rufen Infraschall hervor, wenn Wind an ihnen vorbeistreicht, Sie haben recht.

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Ja.)

Das Umweltbundesamt konstatiert zwar in seiner Informationsschrift „Geräuschbelastung durch tieffrequenten Schall, insbesondere durch Infraschall im Wohnumfeld“, die 2013 erschienen ist, also aktuell ist, einen deutlichen Mangel an umweltmedizinisch ausgerichteten Studienergebnissen zu den Themen Infraschall und tieffrequenter Schall. Allerdings taucht das Wort „Windkraft“ beziehungsweise „Windenergie“ an keiner Stelle auf. Eine Anfrage beim UBA hat ergeben, dass sich die Aussagen nicht auf Windenergieanlagen beziehen. Die Einschätzung des Umweltbundesamtes bezieht sich vielmehr allgemein auf den gesamten Bereich der tieffrequenten Geräusche und des Infraschalls. Als Beispiel erwähnt das UBA im Text unter anderem Klimaanlagen und Pumpen.

Es gibt aber eine ganze Reihe von seriösen Studien, die sich umfassend und speziell mit dem Thema Windenergie und Infraschall befasst haben.

(Sprechen.)

(Abg. Gläser (CDU) )

Die Studienlage ist ausreichend gut, um das Thema fundiert beurteilen zu können. Wissenschaftlich durchgeführte akustische Messungen in der Umgebung von Windenergieanlagen ergeben durchgängig, dass der Infraschall von Windenergieanlagen in deren direkter Umgebung messbar ist, aber deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle liegt. In einem Abstand von etwa 500 Metern ist zwischen den Zuständen „Anlage an“ und „Anlage aus“ in aller Regel kein Unterschied mehr messbar. Auch in der Nähe von Autobahnen und Schnellstraßen oder an Waldstandorten ist der Infraschall einer Windenergieanlage gegen das Hintergrundgeräusch nicht mehr messbar.

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Akustisch nicht messbar, aber sonst schon messbar.)

Aktuell führt das Landesamt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) ein Infraschall-Messprojekt an Windenergieanlagen und anderen Quellen durch. Die Veröffentlichung des Abschlussberichts ist Ende 2015 vorgesehen. Der Zwischenbericht ist bereits online verfügbar.

Bislang gibt es keine wissenschaftlichen Hinweise dafür, dass kaum messbarer Infraschall deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle, wie er von Windenergieanlagen verursacht wird, Gesundheitsprobleme verursacht. Der Betrieb von Windenergieanlagen ist jedoch mit einem hörbaren Betriebsgeräusch verbunden, das bei sehr geringem Abstand zu einer erheblichen Belästigung führen kann. Bei richtiger Planung und mit einem ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung gehen von Windenergieanlagen keine erheblichen Geräuschbelästigungen aus. Eine Auswahl an Studien zum Thema „Windenergie und Gesundheit“ hat die Universität Sydney zusammengestellt. Die kanadische Gesundheitsbehörde „Health Canada“ führte eine groß angelegte Studie mit einem Budget von 2,1 Millionen kanadischer Dollar durch. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist online verfügbar.

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Die Dänen haben andere Ergebnisse.)

Ich fasse zusammen: In Bezug auf Windenergieanlagen sind keine grundlegenden Defizite an messtechnisch und umweltmedizinisch ausgerichteten Studienergebnissen zu den Themen Infraschall und tieffrequenter Schall erkennbar. Das schließt aus meiner Sicht aber nicht aus, dass einzelne Aspekte nicht noch detaillierter oder ergänzend untersucht werden könnten.

Aber jetzt kommen wir dazu, wie Sie argumentieren. Sie sagen mit Hinweis auf das Robert-Koch-Institut, dass es in Bezug auf Infraschall von Windenergieanlagen noch einen großen Forschungsbedarf gebe.

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Genau.)

Daher verlangen Sie hier und heute einen 10H-Abstand zur Wohnbebauung. Das ist schon ein Novum, weil der 10H-Abstand zur Wohnbebauung in Bezug auf den Infraschall nun wirklich willkürlich aus dem Kontext gerissen ist. Denn die Forderung nach einem Abstand von 10H ist ursprünglich wegen optischer Bedenken und wegen des Schattenwurfs entstanden und hat mit Infraschall bis zum heutigen Tag jedenfalls nichts zu tun. Für einen Zusammenhang von Infraschall und 10H-Abstand werden Sie heute keine wissenschaftliche Studie nennen können.

Man kann Ihre Argumentation folgendermaßen zusammenfassen. Erstens: Windkraftanlagen erzeugen Infraschall. Richtig. Windkraftanlagen erzeugen Infraschall wie sehr viele andere technische Geräte wie zum Beispiel Klima- und Lüftungsanlagen, Wärmepumpen, Bauwerke und Verkehr, auch natürliche Phänomene wie das Meer und natürlich der Wind selbst. Zweitens sagen Sie, das Robert-Koch-Institut bestätige, Infraschall sei potenziell gesundheitsgefährdend. Richtig. Bei entsprechendem Schallpegel sind Infraschall und niedrigfrequenter Schall gesundheitsschädlich. Die häufigsten Quellen für Beschwerden bezüglich Infraschall und tieffrequenten Geräuschen sind aber Anlagen der Energieerzeugung mit 33 Prozent, große raumlufttechnische Anlagen mit 23 Prozent und Wärmepumpen mit 9,3 Prozent aller Beschwerden. Sie kommen drittens zu dem Schluss, dass Windkraftanlagen gesundheitsgefährdend seien. Diese Schlussfolgerung ist aber falsch. Hier lässt man bewusst den Einfluss des Abstandes weg. Wenn man weit genug weg ist, dann überwiegt der Infraschall, der durch den Wind selbst erzeugt wird, und damit gibt es dann auch keine Beeinträchtigung mehr.

Ich verdeutliche das mit einigen Extremen: Schläft man in der Anlage, das heißt mit einem Abstand von 0 m, ist der Infraschall sicher spürbar und vielleicht auch schädlich. Obwohl selbst das noch nicht bewiesen ist. Immerhin wird auch nicht jeder, der über einer U-Bahn oder an einer Straße wohnt, krank. Steht die Anlage in Timbuktu, das heißt in einem Abstand von rund 3.700 km zum Haupteingang des Landtagsgebäudes in Saarbrücken, wird sicher jeder zugeben, dass der dort erzeugte Infraschall hier keinen Einfluss hat. Also gibt es eine Grenze, ab der Infraschall irrelevant ist - auch wenn er von Windkraftanlagen stammt! Und diese Grenze liegt nach aktuellen Ergebnissen des LUBW zwischen 150 und 300 m. Das LUBW kam in der Studie zu dem Ergebnis, dass in einem Abstand von etwa 500 m zwischen den Zuständen „Anlage an“ und „Anlage aus“ in aller Regel kein Unterschied mehr messbar ist. Der Infraschall, dem Sie dann noch ausgesetzt sind, ist der Infraschall, den der Wind selbst erzeugt. Und genau das ist die Frage, der Sie sich stellen müssten, es aber nicht tun; lieber schüren Sie Angst.

(Abg. Gläser (CDU) )

Ich sage es sehr plakativ: Wenn in Peking ein Sack Reis vom zehnten Stock eines Gerüstes fällt, ist das sicherlich sehr schädlich, wenn ich genau im Auftreffpunkt stehe. Trotzdem brauche ich auch hier keine 10H Sicherheitsabstand vom Gerüst, da ein solcher Sack nicht 300 m weit fliegt - genauso wenig, wie der Infraschall in 10H Entfernung noch messbar ist.

(Beifall von den Regierungsfraktionen, PIRATEN und GRÜNEN.)

Das Problem ist, dass Sie hier einfach verschiedene Themen zusammenwürfeln und ebenso beliebig die Kausalitätsketten zusammenbasteln. Zum Zusammenhang „Windkraft-Infraschall-Schädlichkeit“ fehlen Ihnen sämtliche wissenschaftlichen Begründungen. Wenn wir das Thema Infraschall so wie Sie angehen würden, es dann aber zu Ende denken würden, bekämen wir in unserer Gesellschaft sehr große Probleme. Wollen Sie zu allen öffentlichen Gebäuden, die wegen ihrer Lüftungsanlagen und Klimaanlagen Infraschall produzieren, Abstände halten? Was machen wir dann mit der neuen Inneren Medizin am Universitätsklinikum in Homburg? Nehmen wir wegen der Lüftungsanlagen, der Klimaanlagen, dem Blockheizkraftwerk am Universitätsklinikum eine Notevakuierung der Patienten vor?

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Liegen Sie den ganzen Tag im OP oder was?)

Verbannen wir den gesamten Straßenverkehr aus dem Universitätsklinikum? Denn bevor Sie vom Infraschall einer geplanten Windkraftanlage in etwa 2,5 km Entfernung etwas mitbekämen, müssten Sie sich bereits über den tieffrequenten Schall, der vor Ort im Universitätsklinikum unmittelbar entsteht, viel mehr Sorgen machen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Evakuieren wir gesamte Städte, wo eine U-Bahn durchfährt? Wollen Sie den Strand bei starkem Wellengang sperren, wenn dort ein 10H-Abstand von der Quelle tieffrequenten Schalls einzuhalten ist? Das müssen Sie sich mal überlegen, überall dort wird tieffrequenter Schall produziert. Sie tragen mit einem solchen unsachlichen Gesetzentwurf, mit Ihren Debattenbeiträgen dazu bei, dass seriöse Diskussionen in der Öffentlichkeit zunehmend schwer werden. Wir lehnen daher Ihren Gesetzentwurf auch heute wieder ab. Er ist zudem rechtsfehlerhaft. - Ich danke Ihnen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen, bei B 90/GRÜNE und PIRATEN.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun Michael Neyses von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seehofer als Vorbild für die Linksfraktion im Saarland, damit rechnet man wirklich nicht jeden Tag. Ich hätte eher damit gerechnet, dass Kollege Lafontaine sich hier hinstellt und etwas am Antrag vorbei hauptsächlich über die Klage des Künstlers zu Steine an der Grenze redet, wie er es schon mal hier getan hat.

(Zuruf der Abgeordneten Ensch-Engel (DIE LIN- KE).)

Ich werde noch zu diesem Thema kommen, Sie gestatten aber an dieser Stelle, dass ich zunächst zum eigentlichen Thema des Antrags rede. Wir werden den Antrag natürlich ebenfalls nicht annehmen. Wir möchten auch nicht über 9-, 8-, 7- oder sonstige HEinheiten reden. Mit diesem Antrag kann man nur eines tun, man kann ihn nur ablehnen.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Kolleginnen und Kollegen, unsere Gesellschaft hat sich entschieden, nicht weiter die schädlichen Veränderungen in unserer Atmosphäre zu akzeptieren. Einer der Haupttreiber bei der Entwicklung der Klimakatastrophe ist die Kohle. Wir müssen uns einmal mehr klarmachen, was Klimakatastrophe bedeutet, auch für uns hier im Saarland. Das bedeutet nicht nur das Abschmelzen der Polkappen durch globale Erwärmung und das Ansteigen des Meeresspiegels, es bedeutet nicht nur Starkregen, Überschwemmungen und tropische Wirbelstürme, es bedeutet auch gewaltige Wanderungsbewegungen von Süden nach Norden. Die Menschen in den Äquatorialzonen werden in 20 bis 30 Jahren möglicherweise das Klima nicht mehr ertragen können. Auch darüber müssen wir reden, wenn wir über Abstandsflächen der Windkraft diskutieren.

Kolleginnen und Kollegen, heute Morgen haben wir über Cattenom geredet. Es wurde erwähnt, wie wichtig es ist, die erneuerbaren Energien auszubauen. Kolleginnen und Kollegen, wir müssen aber auch von der Kohle wegkommen. Das letzte Mal hat Kollege Lafontaine hier gesagt, wir sollten das Saarland, das kleine Saarland, wie er es formuliert hat, an dieser Stelle nicht überschätzen. Frei nach dem Motto: Wir können hier nicht viel tun, dann lassen wir es doch gleich. Wir GRÜNEN verfolgen einen anderen Ansatz. Wir möchten unser Möglichstes tun, um unseren Planeten zu retten.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Seltsamerweise vertritt nur DIE LINKE im Landtag des Saarlandes diese unsinnige Position. Die Bundesebene der LINKEN steht weiter hinter dem Ausbau von Windkraft. Der Kreis Merzig-Wadern, wo sich Steine an der Grenze befindet, übrigens auch.

(Abg. Gläser (CDU) )

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Das stimmt nicht. Wir nicht!)