Das Innenministerium hat gemäß KSVG den Auftrag zu prüfen, ob die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen oder der kommunalen Gesellschaften mit dem Gesetz in Einklang steht. Herr Theis hat das eben noch einmal ausführlich erläutert. Das ist aus meiner Sicht auch sehr wichtig. Es zeigen aber die bereits damals zum Projekt Fischzucht geführten eingehenden Diskussionen im Innenministerium die saarländische Presse hat letzte Woche darüber berichtet -, dass die Entscheidung über die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen nicht einfach ist und aus meiner Sicht auch nicht einfach sein darf. Entscheidend ist, dass die Kommunalaufsicht hier ein waches Auge hat, genau hinschaut und ihre Kontrollfunktion auch nach Aufnahme einer wirtschaftlichen Betätigung ausübt. Ich kann mir durchaus vorstellen und ich wünsche mir inständig, dass man sehr schnell die richtigen Lehren aus dem Abenteuer Fischzucht zieht und zukünftig gerade auch die Frage einer ausreichenden Qualifikation bei der Besetzung der Leitungsfunktionen kommunaler Unternehmen einer kritischen Betrachtung unterzieht, ja sogar seitens der Landespolitik dazu Vorgaben oder Anforderungsprofile formulieren sollte.
Das Saarland ist ein Industrie- und Energieland und das soll auch in Zukunft so bleiben. Deshalb wird die Landesregierung eine nachhaltige Wirtschaftspolitik betreiben. So steht es im Koalitionsvertrag und das
KSVG ermöglicht genau dies. Die SPD hält am Ziel fest, 20 Prozent erneuerbare Energien für das Saarland bis zum Jahr 2020 zu schaffen; dazu sind wir bereit. Die Städte und Gemeinden haben alle Möglichkeiten, die sie benötigen. Es gibt eine Vereinbarung aus dem Jahr 2013 zwischen dem Innenministerium, der IHK, der Handwerkskammer und der Arbeitskammer, die die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien für die Kommunen um ein Vielfaches vereinfacht. Auch wurde für die Landkreise im letzten Jahr durch eine Gesetzesänderung die Möglichkeit geschaffen, sich im energetischen Bereich zu betätigen. Dies zeigt eindeutig, dass wir hier nicht nur die Förderung wollen, sondern auch den Ausbau der erneuerbaren Energien. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg. Deshalb sieht die SPD-Landtagsfraktion nicht die Notwendigkeit, das KSVG zum heutigen Zeitpunkt in diesem Punkt zu verändern, und wird dementsprechend dem Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion nicht zustimmen.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1335 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1335 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Dagegen gestimmt haben CDU- und SPD-Landtagsfraktion sowie die Fraktion der PIRATEN. Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung (LBO) - Angemessener Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden durch Einführung einer „10H-Regelung“ (Drucksache 15/1333)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vergangenen Jahr hatten wir bereits mit einem gleichlautenden Gesetzentwurf den Versuch unter
nommen, hier im Saarland im Interesse der Wohnbevölkerung die Änderung des Baugesetzbuches auf Bundesebene zu nutzen und eine sogenannte 10H-Regelung bei Windkraftanlagen einzuführen. Da in den einzelnen Bundesländern nur noch bis zum Ende dieses Jahres die Möglichkeit besteht, höhenbezogene Mindestabstände für Windenergieanlagen einzuführen und Bayern zwischenzeitlich mit Gesetz vom 17.11.2014 die 10H-Regelung verbindlich eingeführt hat,
Kolleginnen und Kollegen, wer die Berichterstattung in der Presse und im Fernsehen aufmerksam verfolgt, wird feststellen, dass durch die fortwährenden Genehmigungen und den Zubau mit Windkraftanlagen die Vorbehalte gegen diese Anlagen in der Bevölkerung zunehmen. Das ist unser Maßstab. Für uns ist dies ein Grund, auf die Bedürfnisse unserer Bürger einzugehen.
Wir haben uns im Übrigen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf inhaltlich bewusst an unserem früheren Gesetzentwurf orientiert, der sich an einen Entwurf der bayerischen Staatsregierung anlehnt, und nicht an dem aktuellen Gesetzestext der bayerischen Bauordnung, da aus unserer Sicht noch die Möglichkeit bleiben soll, in einer Anhörung entsprechende Erkenntnisprozesse zu erarbeiten und den Entwurf noch einmal zu verändern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor Sie jetzt erneut mit Ihrer Kritik über mich herfallen und vermeintliche rechtliche Bedenken anmelden, möchte ich Sie daran erinnern, dass es Ihnen im Ausschuss unbenommen ist, im Rahmen der Ausschussarbeit Abänderungsanträge zu formulieren. So könnten wir auch theoretisch darüber reden, ob wir eventuell eine 9H-Regelung annehmen könnten oder 8H. Wir können darüber diskutieren und sollten dies auch unbedingt tun.
Verweigern Sie sich aber bitte nicht bereits im Vorfeld - wie Sie es bis jetzt getan haben - einer Anhörung im Ausschuss und einer umfassenden Information durch Experten zu allen Punkten, die dieses Thema betreffen. Vermitteln Sie nicht den Eindruck, es sei Ihnen egal, wie betroffene Menschen vor Ort mit dem weiteren Ausbau der Windenergie zurechtkommen. Insbesondere in Richtung der Regierungskoalition möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass die Änderung des Baugesetzbuches in Berlin von der Großen Koalition vorgenommen wurde. Und die haben sich mit Sicherheit dabei etwas gedacht. Deshalb ist es für mich vollkommen unsin
nig, wenn zu einem entsprechenden Gesetzentwurf auf Bundesebene Ja gesagt wird und auf saarländischer Ebene eben Nein.
Zudem können die Gemeinden selbst von der 10HRegelung abweichen, wenn die Bevölkerung dazu die Zustimmung erteilt. Dies kann geschehen durch die Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden bei der Errichtung von Windkraftanlagen. Und hier muss ich schon wieder Bayern als Vorbild nennen, denn wir wollen im Bereich der Windenergie die betroffenen Bürgerinnen und Bürger mitnehmen und sie selbst entscheiden lassen. Insofern ist der vorliegende Gesetzesentwurf kein Windkraftverhinderungsentwurf, sondern ein Bürgerbeteiligungsentwurf. So sollte es Teilen dieses Hauses doch wirklich zu denken geben, wenn in einem großen Bundesland wie Bayern, das eine geringere Siedlungsdichte als das Saarland aufweist, mit Stimmenmehrheit eine Volkspartei jüngst höhenbezogene Mindestabstände beschlossen hat. Insofern ist es auch zutreffend, wenn in den letzten Plenardebatten auf vermeintliche entgegenstehende Unterschiede zu Bayern verwiesen wurde. Es wurde beispielsweise hier behauptet, nach dem bayerischen Gesetzentwurf stünden dort, wenn die 10H-Regelung durchginge - was jetzt passiert ist - noch ausreichend Flächen für Windkraft zur Verfügung. Das ist nicht so. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind lediglich noch 0,86 Prozent. Trotzdem ging dieser Gesetzesentwurf durch.
In einem Redebeitrag aus den Reihen der Regierungskoalition wurde in einer früheren Plenardebatte außerdem gesagt und eingeräumt, dass sich viele Menschen in der näheren Umgebung von Windrädern bedrängt fühlen. Das stimmt. Sie können dann doch nicht einseitig auf die Ausbauziele zu erneuerbaren Energien abstellen und die Belange der Bevölkerung, die Sie hier selbst angesprochen haben, völlig außen vor lassen!
Es ist auch nicht korrekt - wie das hier fortwährend parteiübergreifend behauptet wird, wie hier der Eindruck vermittelt wird -, dass allein durch Windkraftanlagen der CO2-Austoß reduziert werden könnte. Im Ergebnis eben nicht!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen, den wir in der Begründung -
(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Dann sagen Sie doch einmal, wie er reduziert werden kann! Sagen Sie, wie man das macht!)
Das kommt noch. Wir könnten aber zum Beispiel mit den Geldern, die benutzt werden, um hier eine nicht sinnvolle Technologie zu unterstützen, die Energieeffizienz fördern. Das Ergebnis erschiene uns sinn
voller und besser. Das kann man auch überall nachlesen, wenn man will - aber Sie, Herr Ulrich, wollen das ja nicht.
Ich möchte mich noch mit einem weiteren Punkt befassen, mit der Beeinträchtigung der Lebensqualität der vor Ort betroffenen Menschen, die Sie ja wohl auch interessiert. Ich habe bereits erwähnt, dass das selbst aus Ihren Reihen eingeräumt wird. Wir haben, wie Sie wissen, diesen Punkt bereits im Ausschuss behandelt, und dabei wurde uns im Grunde indirekt recht gegeben, was das Thema Infraschall angeht. Ich sehe jetzt schon wieder, dass das von Ihnen ins Lächerliche gezogen werden soll. Ich finde das unmöglich, denn man sollte mit den Ängsten der Bürger nicht so lapidar umgehen, wie Sie das hier tun!
Bis zum heutigen Tag hat mir noch niemand erklärt, weshalb wohl andere Länder, in denen nennenswerte Forschungen zu den nachteiligen Wirkungen des Infraschalls betrieben werden, deutlich größere Abstände als wir in Deutschland beschließen. Herr Kollege Neyses, ich möchte Sie direkt ansprechen, weil Sie so schön lachen: Auch wenn Sie gerade wieder von Ihrer Meeresbrandung träumen mögen - ich kann Ihnen die wissenschaftlichen Fakten nicht ersparen. Wir haben im vergangenen Jahr im Umweltausschuss die Beeinträchtigung durch von Windrädern verursachte Infraschallbelastung thematisiert. Dort wurde uns selbst von den Vertretern der Landesregierung bestätigt, dass gemäß internationalen Studien Infraschall allgemein als Gefahr angesehen werde.
Es mögen ja Einzelne hier im Hause über eine herausragende solitäre Fachkenntnis verfügen, die ich nicht habe; ich würde für diesen Fall aber vorschlagen, dass sie ihre Auffassung wissenschaftlichen Standards entsprechend publizieren und der Fachwelt zur Diskussion stellen. Wir können auch gerne darüber diskutieren, ob die Erde eine Scheibe ist oder nicht. Anhand der allgemeinen internationalen Forschungsstandards kann ich Ihnen nachweisen, dass die Erde keine Scheibe ist - und genauso kann nachgewiesen werden, dass Infraschall schädlich ist.
Das Problem in Deutschland ist, und auch das hat die Landesregierung einräumen müssen, dass bei der Genehmigung von Windkraftanlagen alleine die bundesgesetzlichen Vorgaben und die ministeriellen Weisungen und Verfügungen Anwendung finden. Dabei wird fälschlicherweise aber lediglich auf die Wahrnehmungsschwelle abgestellt, obwohl medizinisch fassbare Wirkungen bei Langzeitbelastung mit Infraschall auch bei Pegeln deutlich unterhalb der
Wahrnehmungsschwelle entstehen. „Unhörbar“, meine Damen und Herren, ist nicht gleichbedeutend mit „unschädlich“!
Würde lediglich auf die Wahrnehmbarkeit abgestellt, könnte man auch sagen: Alles, was man nicht hört, ist auch nicht schädlich - also auch Röntgenstrahlen nicht, also auch elektromagnetische Strahlung nicht. Das ist Unsinn, und ebenso unsinnig ist die Behauptung, dass Infraschall, den man nicht hört, nicht schädlich ist. Es gibt auch Institutionen, die diesbezüglich einen Schritt weiter sind als Sie. Zum Beispiel haben die Krankenkassen eine Abrechnungsziffer „Schwindel durch Infraschall“ vorgesehen. Sie sollten wirklich einmal überlegen, wie die dazu kommen, so etwas zu tun - bestimmt nicht aus Jux und Tollerei.
Meine Damen und Herren, aber selbst wenn Sie noch nicht davon überzeugt sind, dass sich Infraschall negativ auf den menschlichen Organismus auswirken kann, sollten Sie das doch zumindest für möglich halten. Sie propagieren ja auch völlig zu Recht, dass bei der Grubenwasserflutung für die Bevölkerung jedes Gesundheitsrisiko auszuschließen sei. So sollten wir das auch in diesem Fall halten: Im Zweifel für die Gesundheit der betroffenen Menschen! Das ist unser Appell, und ich bitte um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun Christian Gläser von der CDU-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Sie legen uns heute, meine Damen und Herren von der LINKEFraktion, genau denselben Gesetzestext vor, den Sie uns bereits im vergangenen September präsentiert haben. Der Gesetzentwurf ist, was den Gesetzestext selbst angeht, tatsächlich wortgleich, er unterscheidet sich lediglich in der Begründung von der damaligen Drucksache. Das ist sicherlich etwas ungewöhnlich, es ist aber auch etwas bedauerlich.
Ich musste Ihnen bereits in der letzten Debatte zu diesem Thema darlegen, dass Ihr Gesetzentwurf jenseits aller politischen Fragen, die wir gerne diskutieren können, wie wir das heute ja auch versuchen, alleine schon deshalb von uns zwingend abzulehnen ist, weil er rechtsfehlerhaft ist. Damit dieser Gesetzentwurf nicht noch ein drittes Mal vor dem 31.12.2015, dem Tag, bis zu dem die Länder die Möglichkeit haben, durch Landesgesetze den Privilegierungstatbestand für Windenergie nach
§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB von der Einhaltung höhenbezogener Abstandsregelungen - das sind eben diese 10H - abhängig zu machen, damit also vor diesem Tag genau dieser Gesetzentwurf nicht noch einmal Debattengegenstand wird, erlaube ich mir eine Wiederholung und führe noch einmal kurz aus, warum Ihr damaliger und heutiger Gesetzentwurf schon aus rechtlichen Gründen nicht zustimmungsfähig ist. Die Notwendigkeit hierfür zeigt mir leider, dass Sie entweder nicht zuhören oder faktenresistent sind, oder aber Ihnen ist das schlicht egal. Das ist schade.
Ich würde mir etwas anderes wünschen, das wäre für eine seriöse und sachliche politische Debatte wichtig.
So haben Sie zum Beispiel in § 88a Abs. 3 Satz 3 Ihres Gesetzentwurfes vorgesehen, dass für Bebauungspläne, die eine Sondergebietsfläche für Windkraftanlagen mit einem geringeren Abstand als 10H zu Wohngebäuden in einer Nachbargemeinde festsetzen, zwingend die Zustimmung der Nachbargemeinde nach § 2 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Dies würde im Falle der Versagung der Zustimmung bedeuten, dass eine Gemeinde aus einem wirksamen Flächennutzungsplan keinen Bebauungsplan entwickeln könnte. Eine solche Regelung ist erstens mit der kommunalen Planungshoheit unvereinbar, zweitens überschreiten Sie damit auch die bundesgesetzliche Ermächtigung nach § 249 Abs. 3 BauGB. Denn dieser Paragraf, der den Ländern die Sonderregelung zur Windenergie gestattet, erstreckt sich nicht auf Regelungen zum kommunalen Abstimmungsgebot und auch nicht auf Regelungen, die das Recht der Gemeinde, aus einem wirksamen Flächennutzungsplan einen Bebauungsplan zu entwickeln, ausschließen. Wegen der Textgleichheit des von Ihnen Vorgelegten beziehe ich mich auf das in der letzten Debatte Gesagte; Sie haben ja eben einiges davon erwähnt.
Ich komme zu Ihrer neuen Gesetzesbegründung. Sie haben ein neues Argument entdeckt: den Infraschall. Sie führen aus, dass in Bezug auf von Windenergieanlagen ausgehenden Infraschall und tieffrequenten Schall noch großer Forschungsbedarf bestehe und kommen dann zum Ergebnis, dass erst mit dem Abstand von 10H zu Windenergieanlagen der Mensch und seine Gesundheit vor Infraschall geschützt seien. Denn wäre das nicht der Fall, würden Sie wohl diesen Gesetzentwurf heute so nicht vorlegen. Ab 10H also ist Infraschall unschädlich.