Ich weiß nicht, wie man überhaupt dazu kam, auch auf der Völklinger Ebene, ein solches Projekt weiter zu verfolgen und zu finanzieren, bei dem nun wirklich - das ist inzwischen Tatbestand - kein ausreichendes betriebswirtschaftliches Konzept vorlag. Das ist ein Punkt, der nicht nur auf unserer Ebene, sondern natürlich auch auf Ebene des Völklinger Stadtrates behandelt werden müsste. Es müssten auch entsprechende Konsequenzen gezogen werden.
Insofern ist die Intention des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu begrüßen, dass man wieder stärker das öffentliche Interesse und die Daseinsfürsorge in den Mittelpunkt stellt. In der Tat formuliert das KSVG enge Anforderungen an derartige Tätigkeiten. Das kann unsererseits nur unterstützt werden. Wir haben dennoch etwas Bedenken, was diesen Gesetzentwurf angeht, weil er bezogen auf die Energiewirtschaft, die unzweifelhaft zur Daseinsfürsorge gehört, eine sehr grüne Position einnimmt. Wir sind zwar nicht grundsätzlich gegen diese Position, aber in der Frage der Energiepolitik haben wir gewisse Differenzen. Deswegen können wir die Neufassung, die Sie vorgeschlagen, in der Form nicht ohne Weiteres mittragen. Ich will dennoch sagen, dass wir uns dem Gesetzentwurf, wie Sie ihn formuliert haben, Herr Kollege Kessler, politisch annähern. Wir wollen mit dafür sorgen, dass er im Ausschuss beraten wird und dass Bedenken, die wir haben, in diese Ausschussberatungen eingebracht werden können.
Vom Grundsatz her finde ich es richtig, dass wirtschaftliche Tätigkeit auch auf kommunaler Ebene möglich sein muss, wenn sie dem öffentlichen Interesse dient und wenn sie in Zusammenhang mit der Daseinsfürsorge steht. Insofern muss ich die öffentliche Diskussion aufgreifen. Ich bin nicht der Auffassung, dass öffentliche wirtschaftliche Tätigkeit grundsätzlich zum Scheitern verurteilt ist und grundsätzlich Ergebnisse zur Folge hat, wie wir sie beklagenswerterweise bei der Fischzucht in Völklingen erleben. Wenn die entsprechenden wirtschaftlichen Voraussetzungen und der wirtschaftliche Sachverstand ernst genommen werden und wenn wirtschaftliche Angelegenheiten auf der kommunalen Ebene nicht zum Geschachere unter den Parteien werden und nicht bloß dazu dienen, bestimmte Leute mit Posten zu versorgen, wie wir es ja in der öffentlichen Diskussion erleben, dann, so denke ich, kann es durchaus vernünftig sein, auch auf der kommunalen Ebene und vonseiten der öffentlichen Hand wirtschaftlich tätig zu sein, wenn man es eben in dieses Gesamtinteresse stellt und wenn es professionell betrieben wird.
Ich möchte damit schließen zu sagen, dass ich es richtig finde, diese Debatte zu führen und die Frage zu stellen, was die Voraussetzungen für wirtschaftli
che Betätigung sind. Ich möchte diese wirtschaftliche Betätigung nicht grundsätzlich ausschließen. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, weil wir ihm eine Chance geben wollen und weil wir wollen, dass er im Ausschuss ausführlich diskutiert wird und gegebenenfalls verändert werden kann. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kessler, ich will Ihnen zunächst einmal einen Gefallen tun und in der Tat zu Ihrem Antrag sprechen und zugestehen, dass Sie offensichtlich in den vergangenen Monaten einen gewissen Lernfortschritt durchlebt haben.
Beim letzten Mal haben Sie die Landesregierung noch aufgefordert, ein Gesetz zu erlassen. Das war grob falsch. Heute haben Sie von dieser Stelle aus erklärt, dass die Landesregierung im Landtag ein Gesetz erlassen hat. Das ist zwar auch noch falsch, aber der Fortschritt ist da. Vielleicht bekommen Sie es beim nächsten Mal hin, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich möchte dennoch zu den einzelnen Inhalten Ihres Gesetzentwurfes sprechen, denn es ist Ihnen ja tatsächlich gelungen, einen vorzulegen. Das eine ist der Wegfall von § 118 Abs. 2 KSVG, das Zweite ist die Erweiterung von § 108 KSVG um eine neue sektorale Ausnahme von kommunaler wirtschaftlicher Betätigung im Bereich der erneuerbaren Energien, im Bereich der Energiewende. Beide Forderungen hängen zusammen. Ich bin dem Kollegen Bierbaum sehr dankbar, dass er vorhin schon die Frage formuliert hat, über die wir eigentlich sprechen, nämlich unter welchen Voraussetzungen Städte und Gemeinden ausnahmsweise wirtschaftlich tätig werden dürfen, wenn die Voraussetzungen von § 108 an sich nicht gegeben sind.
Bei beiden Forderungen - lieber Herr Kessler, das hat sich im Vergleich zur vorangegangenen Debatte leider nicht verändert - gehen Sie von falschen Voraussetzungen aus. Das gilt zunächst für Ihre Ausgangsthese, dass es, so stand es in der damaligen Begründung, nach wie vor nicht möglich sei, dass kommunale Unternehmen Investitionen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien tätigen
dürfen. Sie haben vorhin im Übrigen selbst die Vorschrift oder Vereinbarung genannt. Es entspricht der anerkannten Rechtsauslegung im Saarland hinsichtlich des saarländischen KSVG, dass kommunale wirtschaftliche Betätigung im Bereich der Energieversorgung die Voraussetzungen von § 108 unter bestimmten Voraussetzungen erfüllt. So hat das Innenministerium im Februar 2014 dies im Rahmen von Hinweisen zur wirtschaftlichen Betätigung und zur Beteiligung der Kommunen an Unternehmen der Privatrechtsform dargestellt. So wurde es auch in der von Ihnen vorhin bereits erwähnten Vereinbarung zur Beschleunigung der Energiewende zwischen Innenministerium, IHK, HWK und Arbeitskammer festgehalten. Tatsache ist also - und das ist die Ausgangsvoraussetzung, unter der wir uns heute über Ihren Antrag unterhalten -: Die heutige Fassung von § 108 KSVG steht der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen auf allen Wertschöpfungsstufen von der Erzeugung über den Transport bis zum Vertrieb von Energie und bis zum Zähler des privaten Haushaltes nicht im Wege. Auch dieser Teil Ihres Beschlussantrages greift also ins Leere und hält einer sachlichen Prüfung nicht stand.
Selbst wenn man sagt, uns ist die Vereinbarung zu wenig, wir legen § 108 KSVG anders aus, ist Ihr Antrag nicht zielführend. Denn dann ist die energiewirtschaftliche Betätigung der Kommunen in der Ausnahmeregelung von § 118 Abs. 2 bereits möglich. Denn selbstverständlich kann das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium ich komme nachher noch zum Verfahren - eine Genehmigung über eine Ausnahme erteilen, wenn die Voraussetzungen von § 118 Abs. 2 erfüllt sind. Denn im Rahmen dieser Vorschrift sind selbstverständlich auch wirtschaftliche Betätigungen im Rahmen der Energieversorgung nach vorheriger Prüfung durch Innen- und Wirtschaftsministerium möglich. Der Ausgangspunkt Ihrer beiden Argumente ist also falsch. Das hat sich im Vergleich zur vorangegangenen Debatte nicht verändert, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Der zweite Aspekt Ihres Antrags ist die Forderung nach der Streichung von § 118 Abs. 2, der Ausnahmemöglichkeit hinsichtlich wirtschaftlicher Betätigung, die die Voraussetzungen von § 108 nicht erfüllt. Die Begründung dafür ist bestenfalls als in sich widersprüchlich zu bezeichnen. Denn nachdem Sie in Ihrem ersten Punkt gefordert haben, dass Kommunen sich in der Energiewirtschaft ohne jegliche vorherige Kontrolle durch die Kommunalaufsicht und durch das Land wirtschaftlich betätigen dürfen, fordern Sie im zweiten Punkt, dass Kommunen im Übrigen dies generell nicht dürfen, weil das wirtschaftliche Risiko den Bürgern nicht aufgebürdet werden darf.
Ich sage ganz offen, wenn Letzteres Ihre ordnungspolitische Position wäre und wenn Sie wirklich sagen würden, wirtschaftliche Betätigung über § 108 hinaus ist teilweise so komplex, schwierig und volatil, dass Sie der Auffassung sind, die Kommunen sollen davon die Finger lassen, weil Sie den Bürgern das Risiko nicht zumuten wollen, dann hätte ich dafür eine gewisse Sympathie. So ist Ihre Position aber nicht, denn im Bereich der Energieversorgung sind Sie der Auffassung, dass die Bürger sehr wohl das Risiko tragen können, obwohl dies in der Tat ein Geschäft ist, das komplex und volatil zu sein scheint und das auch wechselnden rechtlichen Rahmenbedingungen unterlegen ist. Sie sagen, die Bürger können das Risiko tragen, und das obwohl es ein Geschäft ist, das juristisch und energiewirtschaftlich schwierig ist, das technologisch auch für Landtagsund Bundestagsabgeordnete nicht ganz einfach zu durchdringen ist und das auch die großen Konzerne nicht immer hinzubekommen scheinen, sonst würden sie wirtschaftlich besser dastehen.
Im Klartext heißt das: Risiken, die sich daraus ergeben, dass die Kommunen sich energiewirtschaftlich betätigen, egal wie riskant, wie hoch und wie energiewirtschaftlich notwendig sie sind, darf der Bürger tragen. Risiken aber, die eine Kommune übernimmt, um anderen öffentlichen höheren Interessen zu dienen, egal wie bedeutend, wie gering das Risiko oder wie hoch der öffentliche Nutzen ist, lehnen Sie kategorisch ab. Im Klartext heißt das auch: Wenn in Völklingen Fische gezüchtet würden, um Biomasse herzustellen, aus der ich dann Strom erzeuge, dann sind Sie dafür, dass Kommunen das dürfen, ohne dass das Land vorher hinschaut. Aber wenn ich die Fische essen soll, dann darf man es nicht.
Das ist weder logisch noch konsequent noch richtig, meine Damen und Herren. Deshalb lehnen wir diesen Quatsch auch ab.
Denn wenn es eine Lehre aus den Ereignissen in Völklingen gibt, dann doch die, dass es im Vorfeld von wirtschaftlicher Betätigung von Kommunen einer intensiven wirtschaftlichen und rechtlichen Vorprüfung durch die Kommunalaufsicht bedarf, dies umso mehr, je weiter entfernt vom eigentlichen Kerngeschäft der Stadt und Gemeinde diese Betätigung ist. Das ist es, was § 118 Abs. 2 vorsieht. Ein Blick ins Gesetz, Kollege Kessler, schadet nicht, wenn man es verändern will. Ein Blick in das Gesetz und in die Praxis zeigen, dass das geltende Recht nach § 108 und § 118 Abs. 2 im Zusammenspiel bereits heute ein besser an der Sache orientiertes Rezept und eine besser an der Sache orientierte Lösung bereithält. Denn richtig ist: Wenn sich die Kommune wirtschaftlich betätigt, braucht es Regelungen, die
das Spannungsfeld berücksichtigen, in dem das stattfindet. Da gibt es die Schutzgüter, die der § 108 KSVG vorsieht - darüber haben wir uns ja schon in anderen Legislaturperioden, ich schaue einmal auf den Präsidenten der Handwerkskammer, unterhalten -, zum einen den Schutz der Kommune vor wirtschaftlichem Risiko, den Schutz aber auch der privaten Wirtschaft vor öffentlicher Konkurrenz und zum Dritten den Schutz des öffentlichen Zwecks, dem die kommunale wirtschaftliche Betätigung gilt. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns, und in diesem Spannungsfeld ist es nach der Regelung in § 118 nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, nämlich dann, wenn ein besonderes überwiegendes öffentliches Interesse besteht, dass die beiden anderen Schutzgüter nach einer intensiven Einzelfallprüfung zurücktreten, nur dann soll von den Grenzen des § 108 KSVG abgewichen werden.
§ 118 Abs. 2, Herr Kessler, ist nicht nur, wenn man ihn liest, sondern auch wenn man ihn so anwendet, wie diese Landesregierung es tut, gerade kein Freibrief für wirtschaftliche Betätigung. Vielmehr geht es darum, in Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen vorher intensiv draufzuschauen, was man tut. Beim Bostalsee - im Übrigen dem einzigen Anwendungsfall von § 118 Abs. 2, also nicht 50 Prozent, sondern 100 Prozent - hat es funktioniert. Und wir wollen nicht auf Hunderte von Arbeitsplätzen und zig Millionen Investitionen verzichten, nur weil Sie mit Ihrer Ideologie das den Kommunen verwehren wollen. Wir sind für einen Kompromissvorschlag, für eine Lösung, die dafür sorgt, dass wir zu sinnvollen Ergebnissen kommen. Wir finden, die aktuelle Rechtslage bildet diese Lösung ab, deshalb halten wir an ihr fest. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist einfach nicht sinnvoll, auch nur zu versuchen, eine abschließende Aufzählung von grundsätzlich zulässigen Betätigungsformen ins KSVG schreiben zu wollen - das ist meine feste Überzeugung -, denn irgendwo hakt es dann doch immer. Der Kollege Theis hat mit der Fischzucht für Biomasse ein vielleicht etwas lächerliches, aber doch zutreffendes Beispiel gebracht. Genau das ist das Problem, wenn man versucht, eine solche Aufzählung hineinzuschreiben.
Wir sind deshalb der Überzeugung, dass es schärfere Kontrollen geben muss. Es gibt schon jetzt eine Kommunalaufsicht. Der Kollege Kessler hat in dem
Zusammenhang von einem zahnlosen Tiger gesprochen. Ich halte es allerdings nicht für zielführend, diesen zahnlosen Tiger komplett außen vor zu lassen und das gesetzlich zu regeln. Vielmehr wäre es vielleicht ein Ansatz, den zahnlosen Tiger einmal zum Zahnarzt zu schicken und ihm eine Prothese zu verpassen.
Sinnvoller wäre es aus unserer Sicht, wenn die Kommunen, die sich über die eigene Grenze hinaus wirtschaftlich betätigen, zum Beispiel auch als Energieerzeuger - das richtet sich durchaus an die GRÜNEN -, besser kontrolliert werden, wenn also vorher Wirtschaftspläne vorgelegt werden müssen und das vernünftig geprüft wird. Dass dort in der Vergangenheit nicht immer alles richtig gelaufen ist, will ich gar nicht bestreiten. Dass es beim Bostalsee tatsächlich richtig gelaufen ist, will ich auch nicht bestreiten. Nur, wenn es einmal schiefgeht, heißt das für mich nicht, dass wir komplett durchschlagen müssen, dass wir alles komplett auf den Kopf stellen und gesetzlich regeln müssen. Ich denke, dass es weiterhin Aufgabe der Kommunalaufsicht sein sollte und wir höchstens dort etwas nachbessern müssen.
Eine Einschränkung der Betätigungsfelder führt übrigens nicht zum gewünschten Erfolg der Verhinderung von wirtschaftlich sinnlosen Betätigungsversuchen von Kommunen. Ihr Gesetzentwurf hindert Kommunen ja auch nicht daran, Solarzellen in den Wald und Windräder an den Südhang von Bergen zu bauen, wo doch das Umgekehrte sinnvoller wäre. Das verhindert Ihr Gesetzentwurf ja auch nicht! Es heißt auch, dass nicht die Betätigungsmöglichkeiten durch immer mehr Ausnahmen im Sinne von Einzelfallregelungen eingeschränkt werden sollten, sondern grundsätzlich eine genauere Wirtschaftlichkeitsprüfung im konkreten Einzelfall durch übergeordnete Behörden erfolgen muss. Gleichzeitig müssten die Kommunen bei entsprechenden Vorhaben einen Wirtschaftlichkeitsplan erarbeiten - das hatte ich schon gesagt - und diesen zur Überprüfung vorlegen. Nur bei Schlüssigkeit und wenn von einer Rentabilität ausgegangen werden kann, soll die konkrete Art der Betätigung gestattet werden. So sollte es laufen.
Dabei ist schon gemäß der jetzigen Regelung darauf zu achten, dass diese Betätigung nicht kannibalisierend für private Unternehmen wirkt und die Machtstellung der öffentlichen Hand sowie staatliche Mittel dazu missbraucht werden, private Unternehmen abzudrängen. Das ist auch jetzt schon gegeben. Das Wichtigste ist aber, dass die Gemeinde tatsächlich zum Betrieb in der Lage sein muss, worum auch immer es an der Stelle geht - sei es ein Windrad, sei es eine Solaranlage, eine Fischzucht oder eben ein Freizeitpark. Dazu reicht aber eine bessere Kontrolle. Deshalb ist dies genau das, was wir fordern, nicht
das, was Sie fordern. Dementsprechend werden wir Ihren Antrag heute ablehnen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit der Gesetzesänderung unter anderem - wir haben es gerade noch einmal gehört - aufgrund des Völklinger Fischzuchtdesasters die Intention, die wirtschaftlichen Betätigungsfelder bei kommunalen Gesellschaften wieder zu beschränken und sogenannte atypische Fälle nicht mehr zuzulassen. Der SPDFraktion war es bei der Gesetzesänderung im Jahr 2008 und ist es auch heute noch wichtig, unseren Städten und Gemeinden diese Handlungsspielräume zu geben, damit sie Chancen nutzen und verwirklichen können.
Ein positives Beispiel - zumindest für mich persönlich - sind der Ferienpark Bostalsee und die Saarland Therme, zwei wirklich für unser Land herausragende und wichtige Projekte, die so nie zustande gekommen wären, wenn die jeweiligen Kommunen sich seinerzeit nicht wirtschaftlich betätigt hätten.
Die Missstände bei der Meeresfischzucht Völklingen - darauf bezieht sich Ihre Gesetzesänderung ja wurden nicht durch die Ergänzungen im KSVG im Jahr 2008 verursacht. Die Gründe liegen eindeutig bei den Akteuren vor Ort. Diesen muss heute mangelnde Fachkenntnis, Missmanagement und das Verschweigen und Verschleiern von Finanzproblemen über Jahre hinweg gegenüber den Aufsichtsratsmitgliedern und der Öffentlichkeit vorgeworfen werden.
Dieser Fall wird Völklingen noch lange beschäftigen und tut sehr weh. Es hat bisher keinen vergleichbaren Fall in Deutschland gegeben. Das Ansehen der Stadt ist über die Grenzen des Saarlandes hinaus beschädigt, es wird auch Auswirkungen auf die zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten von kommunalen Unternehmen haben. Voriges Jahr gab stern TV die Stadt Völklingen einem breiten Publikum der Lächerlichkeit preis. Am vergangenen Samstag und auch heute berichtet die renommierte Süddeutsche Zeitung bundesweit groß über das Desaster an der Saar. Fakt ist: Die Existenz des Stadtwerkekonzerns
Angesichts der katastrophalen Entwicklung wird der Ruf nach Verantwortlichkeiten in der Stadt immer lauter. Der Schaden, der entstanden ist, ist heute schon nicht mehr umkehrbar. Sollten in diesem Strudel, was ich wirklich nicht hoffe und was es unbedingt zu vermeiden gilt, auch noch die Beschäftigten der Stadtwerke geraten, sollten Arbeitsplätze durch die finanzielle Situation wegfallen, ist allerspätestens dann die Frage nach einer umfassenden Verantwortung vor Ort unvermeidbar.
Die Völklinger Bürgerinnen und Bürger gehören heute schon zu den Verlierern und Leidtragenden. Die ganze Stadt und ihre Verwaltung liegen durch diesen Skandal lahm. Wenn es wirklich zu einer Zerschlagung der Stadtwerke kommt, wird es sehr schwierig werden die Stadt am Leben zu halten, die sowieso schon außergewöhnlich stark vom Strukturwandel betroffen ist. Das macht mich persönlich sehr betroffen und das muss aus meiner Sicht mit allen Mitteln verhindert werden. In der jetzigen Situation ist das weitaus wichtiger als die pure Gesetzesänderung.
Das Innenministerium hat gemäß KSVG den Auftrag zu prüfen, ob die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen oder der kommunalen Gesellschaften mit dem Gesetz in Einklang steht. Herr Theis hat das eben noch einmal ausführlich erläutert. Das ist aus meiner Sicht auch sehr wichtig. Es zeigen aber die bereits damals zum Projekt Fischzucht geführten eingehenden Diskussionen im Innenministerium die saarländische Presse hat letzte Woche darüber berichtet -, dass die Entscheidung über die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen nicht einfach ist und aus meiner Sicht auch nicht einfach sein darf. Entscheidend ist, dass die Kommunalaufsicht hier ein waches Auge hat, genau hinschaut und ihre Kontrollfunktion auch nach Aufnahme einer wirtschaftlichen Betätigung ausübt. Ich kann mir durchaus vorstellen und ich wünsche mir inständig, dass man sehr schnell die richtigen Lehren aus dem Abenteuer Fischzucht zieht und zukünftig gerade auch die Frage einer ausreichenden Qualifikation bei der Besetzung der Leitungsfunktionen kommunaler Unternehmen einer kritischen Betrachtung unterzieht, ja sogar seitens der Landespolitik dazu Vorgaben oder Anforderungsprofile formulieren sollte.