gust 2010 eine Darstellung des damaligen Umweltministeriums, ein grün geführtes Umweltministerium, in dem beispielsweise auch auf den Einsatz von 13.000 Tonnen PCB-haltiger Hydrauliköle im Bergbau in ganz Deutschland abgestellt wurde. Es wurde auch - beispielsweise durch Nachfragen einzelner Abgeordneter - auf diese Umstände von unter Tage verbliebenen Mengen abgestellt. Die Fragen wurden aber damals von den Vertretern nur sehr unzureichend bis gar nicht beantwortet.
Die Frage, die Sie mit Blick auf unter Tage gestellt haben, wo und in welchen Tiefen - ich habe es eben schon gesagt -, war und ist Gegenstand unseres Begehrs gegenüber der RAG, es ist auch unser Begehr festzustellen, wo und in welchen Bereichen es eventuell vermutete Mengen von PCB-haltigen Getriebeund Hydraulikölen gibt. Ich darf zitieren aus der Stellungnahme der Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr gegenüber der RAG. Ich zitiere aus der Stellungnahme auf Seite 5: „In den untertägigen Maschinen des Saarbergbaus wurden zudem bis in die 1980er-Jahre auch PCB-haltige Getriebeund Hydrauliköle eingesetzt, die danach durch sichere und gesundheitlich unbedenkliche Alternativstoffe substituiert wurden. Hinsichtlich der genannten Stoffe wurden an den Grubenwassereinleitstellen der RAG AG im Saarrevier bislang keine Zielund Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Aus Sicht der Landesregierung muss das Themenfeld in den kommenden Genehmigungsverfahren untersucht werden. Hierbei ist zum einen sicherzustellen, dass mögliche Gefährdungen von oberflächennahen Grundwasservorkommen ausgeschlossen werden, zum anderen muss das umfassende Monitoring an den perspektivisch verbleibenden Grubenwassereinleitstellen im Sinne einer regelmäßigen Analyse durch unabhängige Institute fortgesetzt werden.“
Das heißt ganz konkret, wir erwarten von der RAG die Rückmeldung, wo in welchen Zeiträumen - und gegebenenfalls nachvollziehbar - welche Mengen eingesetzt wurden und verblieben sind. Für den Fall, dass sie nicht nachgewiesen werden können, haben wir die Anweisung gegeben, dass nach Worst-CaseSzenarien vorgegangen wird. Das heißt, alle Mengen, die nicht nachgewiesenermaßen über Tage gebracht wurden, werden bei uns noch unter Tage vermutet und werden dann in diese Szenarien eingespielt. Deswegen auch an dieser Stelle noch einmal eine ganz konkrete grundsätzliche Aussage: Wenn eine Gefährdung für das Trinkwasser, wenn eine Gefährdung für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, durch die RAG und die Prüfungen, die von unserer Seite vorgenommen werden, nicht ausgeschlossen werden kann, wird es keine Genehmigung geben.
War es das, Herr Minister? - Gut, dann kann der Fragesteller sechs Zusatzfragen stellen. Bitte schön, Herr Ulrich.
Die Flutung des Bergwerks Saar wurde vom Oberbergamt im Jahr 2013 im Sonderbetriebsplanverfahren genehmigt und die RAG hat bereits mit dieser Flutung begonnen. Wurde unter Tage befindliches PCB, welches durch den U-Ausschuss „Sonderabfall“ nachgewiesen wurde, wie Sie eben auch erwähnt haben, bei dieser Genehmigung berücksichtigt?
Die Genehmigung für die Flutungen des Bergwerkes Saar, also insbesondere der 14. Sohle, dieses Niveau aufzufluten bis circa 400 Meter Normalnull unter Tage, diente dem explosionssicheren Verschluss des Bergwerks. Die Teilflutung spielt sich in Teufenbereichen ab, bei denen keine Beeinträchtigung von oberflächennahen Grundwasservorkommen und Trinkwasservorkommen zu erwarten sind. Der im Einvernehmen mit den zuständigen Wasserbehörden, hier des LUA, erteilte Sonderbetriebsplan ist damit auch geprüft worden. Wir haben in diesem Zusammenhang keine Gefährdung für das Trink- oder Grundwasser zu erwarten, weil die entsprechende Flutung weit unterhalb der Vorkommen zum Tragen kommt.
Der Minister hat das Recht zu antworten, wie er will, Herr Fraktionsvorsitzender. Ob die Frage beantwortet ist oder nicht, das müssen Sie dann selbst bewerten. Aber er hat seine Antwort gegeben. Sie haben die Möglichkeit, noch fünf Zusatzfragen zu stellen.
Gut. Ich unterstelle einmal, es wurde berücksichtigt. Dann ist meine nächste Frage: Dann bedeutet das ja, dass die Landesregierung davon ausgeht, dass von den PCB-haltigen Stoffen unter Tage durch die Flutung keine Gefahr ausgeht, weder für Grund
Diese Schlussfolgerung ist alleine deswegen schon falsch, weil wir noch gar nicht am Ende dieses Verfahrens angelangt sind, sondern am Anfang des Verfahrens stehen. Wir werden - ich habe eben noch einmal darauf hingewiesen und haben Ihnen das Schreiben von Frau Minister Rehlinger an die RAG zitiert - genau diesen Umstand mit in das Genehmigungsverfahren einbeziehen und wir werden erst genehmigen, wenn eine mögliche Gefährdung von Grundwasser- und Trinkwasservorkommen in dem gesamten Verfahren zuverlässig ausgeschlossen werden kann. Deswegen wird in dieser Frage die Beurteilung auch der PCB-haltigen Hydrauliköle, die unter Tage eingesetzt wurden, als Altlast eine Rolle spielen. Die Bewertung ist aber noch gar nicht am Laufen, die wird erst durch die Unterlagen und das Verfahren zum Tragen kommen. Nur dann, wenn die Grundwasser- und Trinkwasservorkommen zuverlässig von irgendwelchen Verunreinigungen ausgeschlossen sind, wird es eine Genehmigung geben. Wenn das nicht sichergestellt werden kann, wird es die nicht geben. Wir sind am Anfang und nicht am Ende eines solchen Prozesses.
Ich muss aber daran erinnern, dass ich nicht von einem Verfahren rede, das erst kommt. Ich rede - darauf bezog sich meine Frage und darauf wird sich auch diese Frage wieder beziehen, Herr Minister, weil Sie ja komplett ausweichen - von einem Verfahren, das abgeschlossen ist, nämlich das Sonderbetriebsplanverfahren im Bergwerk Saar, das durch das Oberbergamt genehmigt wurde. Das war meine Frage und ist auch jetzt meine Frage. Ich habe eben bereits gesagt, ich kann nur interpretieren, Sie gehen also davon aus, dass PCB berücksichtigt wurde. Dann möchte ich einfach gerne wissen: Aufgrund welcher wissenschaftlichen Expertise weiß die Landesregierung oder das Oberbergamt, dass von diesem PCB bei dem Anstieg, der genehmigt ist - nicht der genehmigt wird -, keine Gefahren ausgehen?
Nein, dazu haben Sie nichts gesagt. Ich habe jetzt gefragt, aufgrund welcher wissenschaftlichen Exper
Das Papier „Erläuterungen und Ergänzungen zum Konzept zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung der RAG Aktiengesellschaft für das Saarland“ geht lediglich auf die PCB-Belastung der Saar durch die Grubenwassereinleitungen im Status quo ein und trifft keinerlei Aussagen über Mengen von unter Tage befindlichem PCB. Deshalb die Frage: Wie beurteilt die Landesregierung, wie beurteilen Sie, Herr Minister, diese Aussage der RAG bezüglich möglicher Gefahren durch PCB-haltige Stoffe unter Tage im Hinblick auf die geplanten Flutungen?
Ich habe eben noch einmal sehr deutlich darauf hingewiesen, dass das einer von mehreren Punkten sein wird, die im jetzt bevorstehenden Genehmigungsverfahrensprozess eine Rolle spielen. Wir stehen am Anfang und zu dieser Situation gehört auch, dass wir gegenüber der RAG in einem Schreiben vom 16. Dezember 2014 darauf abgestellt haben, dass in den Achtzigerjahren PCB-haltige Getriebeund Hydrauliköle eingesetzt wurden und dass wir aus Sicht der Landesregierung genau die Frage, wo und in welchem Umfang diese eingesetzt worden sind, gerne beantwortet haben möchten, um daraus unsere Rückschlüsse ziehen zu können, ob es am Ende überhaupt zu einer Genehmigung kommen kann, weil wir nur dann eine Genehmigung geben, wenn ausdrücklich ausgeschlossen ist, dass es zu einer Gefährdung von Trinkwasser- oder Grundwasservorkommen kommt. Wir haben dies auch getan aufgrund der Diskussionen der vergangenen Jahre. Wir wollen wissen, was wo in welchem Umfang eingesetzt wurde, gegebenenfalls noch unter Tage. Wir tun dies im Gegensatz zu einer Vorgängerregierung und entsprechenden Verantwortlichen im damaligen Umweltministerium.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf eine Diskussion aus dem Jahr 2010. Sie erinnern sich vielleicht noch daran, was in dem damals grün geführten Umweltministerium bezogen auf die PCBBelastung von Fischen in der Saar gesagt wurde;
ich zitiere aus einem Artikel der Saarbrücker Zeitung vom 13. August Herrn Staatssekretär Borger: „Wir wollen wissen, wo sich heute noch diese gefährlichen Substanzen befinden. Es geht nicht nur um die Frage, wer wann und wie viel dieser Stoffe eingesetzt hat. Es geht einzig und allein um die Frage, wo sich heute noch solche Substanzen befinden, ob oder wie diese gegebenenfalls entsorgt werden können, bevor sie in die Umwelt gelangen.“ Das war der Anspruch am 13.08.2010. Wir hätten dann auch eigentlich erwartet, dass sich der damalige Mut fortgesetzt hätte. Dann hätten wir heute vielleicht auch das eine oder andere an zusätzlichen Erkenntnissen.
Aber knapp ein Jahr später hieß es dann in der Saarbrücker Zeitung: „Weitere Untersuchungen, um die Ursache der PCB-Belastungen festzustellen, sind nach Angaben des Ministeriums nicht geplant.“ Im Gegensatz zu der damals verantwortlichen Riege im Umweltministerium stellen wir uns dieser Verantwortung. Wir wollen wissen, was wann und wo eingesetzt wurde, um daraus unsere Schlüsse ziehen zu können.
Herr Fraktionsvorsitzender, Sie haben die Antwort des Ministers nicht zu kommentieren. Sie haben Fragen zu stellen. Deshalb darf ich Sie bitten, die fünfte Zusatzfrage zu stellen, und der Umweltminister antwortet. Es steht Ihnen nicht zu, hier zu kommentieren, Sie können lediglich eine weitere Frage stellen. Deswegen bitte ich um die fünfte Zusatzfrage.
Ich habe es aber kommentiert, weil der Minister meine Frage nicht beantwortet hat. - Ich stelle meine Frage: Wie beurteilt denn die Landesregierung mit Blick auf die Seriosität der RAG die Tatsache, dass die RAG in ihren Erläuterungen zum Grubenwasserhaltungskonzept keine Aussage zu unter Tage verbliebenden Mengen an PCB trifft, obwohl laut Untersuchungsausschussbericht von 1984 konkrete Zahlen hierzu vorliegen?
Herr Fraktionsvorsitzender, ich habe bezüglich der Fragen 1 bis 4 mehrfach darauf hingewiesen, dass wir uns in dieser Frage ein eigenes Bild hinsichtlich der PCB-Belastungen und anderer gefährlicher Stof
fe unter Tage, die im Rahmen des Abbaus im Bergbau verwendet wurden, machen wollen. Deswegen haben wir in einer entsprechenden Stellungnahme gegenüber der RAG genau diese Punkte angesprochen. Ich kann gerne vorlesen, was auf Seite 5 der Stellungnahme von Frau Ministerin Rehlinger vom 16.12.2014 an die RAG geschrieben wurde. Aber es ist ja auch veröffentlicht. Im Übrigen ist es auch veröffentlicht auf einer Internetseite, die wir speziell für Fragen rund um diesen gesamten Prozess auf der entsprechenden Seite des Wirtschaftsministeriums freigeschaltet haben.
Wir haben aber zumindest in einem Punkt auch festzustellen, dass die Zusammenarbeit der vorangegangenen Landesregierung mit der RAG, damals unter der Verantwortung einer grünen Ministerin und eines grünen Staatssekretärs, offensichtlich gar nicht so schlecht war. Ausweislich von Protokollen, insbesondere einer Ausschusssitzung vom August 2010, wird ausdrücklich auf die gute Zusammenarbeit mit der RAG in dieser Frage abgestellt. Von daher nehmen wir das bisher gute Zusammenarbeiten mit der RAG zur Kenntnis und arbeiten daran, dass dies auch so bleibt. Wir sind aber keine Handlanger irgendeines Unternehmens, auch nicht der RAG. Wir bilden uns unsere Meinung selbst. Wir fordern auch die Unterlagen ein. Wir wollen Expertisen, Daten und Fakten von der RAG, aufgrund derer wir uns dann mit entsprechender Begleitung anderer Sachverständiger ein Bild machen. Und am Ende bleibt es dabei: Wenn es nicht zum Ausschluss von Gefährdungen für das Trink- oder Grundwasser im Saarland und damit zum Ausschluss von Gefährdungen für die Bürgerinnen und Bürger kommt, wird es keine Genehmigung geben.
In welchen Mengen befindet sich denn der Ersatzstoff Ugilec unter Tage, der erst 1993 aufgrund seiner umweltgefährdenden Wirkung verboten wurde und bis 1993 unter Tage ebenfalls eingesetzt wurde als Ersatzstoff für PCB?
Ich habe eben zumindest die Zahlen vorgelesen, die sich auf den entsprechenden Zeitraum von 1984 bis 1987 beziehen. Das war der Umfang, den wir jetzt nachvollziehen können mit Blick auf Ugilec. In nachfolgenden Zeiträumen gab es dann auch noch mal entsprechende Zahlen. Ich möchte Ihnen vorschlagen, dass wir Ihnen dies alles noch mal zusammenstellen und zur Verfügung stellen. Ich gehe davon
Wir sind in dieser Frage um größtmögliche Transparenz bemüht. Wir sind dies auch deswegen, weil wir der Auffassung sind, dass wir als Genehmigungsbehörden in keiner Weise etwas zu verheimlichen haben. Es ist im Interesse eines nachvollziehbaren und vor allem rechtssicheren Verfahrens, dass wir ganz offensiv mit diesen Daten umgehen. Wir haben hier nichts zu verheimlichen, weil wir im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dafür Sorge tragen wollen, dass am Ende keinerlei Gefährdung für Trink- oder Grundwasser oder für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger besteht. Die aktuelle Situation ist in keiner Weise beängstigend. Wir werden dafür Sorge tragen, dass das auch in Zukunft der Fall ist.
Wir kommen damit zur Frage zwei, auch wiederum gestellt von Herrn Fraktionsvorsitzendem Hubert Ulrich.
Welche Kommunen sind von der Realisierung der ersten beziehungsweise zweiten Stufe des Grubenwassererhaltungskonzeptes betroffen?
Folgende Städte und Gemeinden könnten von der stufenweisen Optimierung der Grubenwasserhaltung der RAG im Saarrevier betroffen sein: im Regionalverband Saarbrücken die Stadt Friedrichsthal, die Gemeinde Großrosseln, die Gemeinde Heusweiler, die Stadt Püttlingen, die Gemeinde Quierschied, die Gemeinde Riegelsberg, die Landeshauptstadt Saarbrücken, die Stadt Sulzbach und die Mittelstadt Völklingen.
Landkreis Saarlouis: Gemeinde Bous, Stadt Dillingen, Gemeinde Ensdorf, Stadt Lebach, Gemeinde Nalbach, Kreisstadt Saarlouis, Gemeinde Saarwellingen, Gemeinde Schmelz, Gemeinde Schwalbach, Gemeinde Überherrn und die Gemeinde Wadgassen.
Landkreis Neunkirchen: Gemeinde Eppelborn, Gemeinde Illingen, Gemeinde Merchweiler, Kreisstadt Neunkirchen, Stadt Ottweiler, Gemeinde Schiffweiler, Gemeinde Spiesen-Elversberg. Im SaarpfalzKreis sind es die Stadt Bexbach und die Mittelstadt St. Ingbert.
All die genannten Städte und Gemeinden sind deswegen davon betroffen, weil in ihnen zum Teil bis ins Mittelalter zurückgehend Bergbau betrieben wurde - gehen wir mal vom Beispiel Ottweiler aus - und sie dann natürlich in irgendeiner Art und Weise