Protocol of the Session on January 21, 2015

(Minister Jost)

einen Bezug zur Grubenwasserhaltung haben müssen. Wir werden die Kommunen, die Träger öffentlicher Belange sind, in den Genehmigungsverfahren, das heißt im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und im bergrechtlichen Abschlussbetriebsverfahren, vollumfänglich beteiligen. Darüber hinaus wird die Landesregierung den bereits eingeleiteten Dialog mit den Kommunen über den Sachstand der Optimierung der Grubenwasserhaltung fortsetzen und diese regelmäßig über aktuelle Entwicklungen informieren.

Ich wäre außerordentlich dankbar, wenn neben dem überwiegenden Teil der Städte und Gemeinden, die zum Beispiel am Montag einer Einladung ins Wirtschaftsministerium gefolgt sind, um sich zu informieren, künftig auch diejenigen Bürgermeister teilnehmen würden, die bisher immer am lautesten auf die Umstände und Probleme hingewiesen haben. Ich habe es sehr bedauert, dass zum wiederholten Male beispielsweise der Bürgermeister der Gemeinde Nalbach, ohne einen Vertreter zu schicken, nicht anwesend war. Ich verstehe unter der Vertretung einer Kommune etwas anderes, als einer solchen Informationsveranstaltung fernzubleiben. Ich hoffe, dass wir nicht noch die Vorhaltung gemacht bekommen, dass wir die Leute nicht genügend informieren. Auch hier gilt: Information ist auch eine Holschuld.

Es besteht die Möglichkeit einer Zusatzfrage. Wird das gewünscht? - Bitte schön, Herr Fraktionsvorsitzender.

Ist die Realisierung der ersten beziehungsweise zweiten Stufe des Grubenwasserhaltungskonzeptes aus Sicht der Landesregierung damit raumbedeutsam?

Die Frage der Raumbedeutsamkeit ist eine Frage, die zwischen dem Unternehmen und dem für die Landesplanung zuständigen Ministerium für Inneres und Sport zu klären ist. Es ist im Moment eine entsprechende Prüfung im Gange. Nach der Raumordnungsverordnung ist die Landesplanungsbehörde dabei, diese Prüfung vorzunehmen. Das ist davon abhängig, ob sie raumbedeutsam ist und überörtliche Bedeutung hat. Insofern muss vonseiten der RAG noch mit der Landesplanungsbehörde abgeklärt werden, ob dem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren ein Raumordnungsverfahren vorzuschalten ist. Aktuell wird nur die erste Phase betrachtet.

Zweite Zusatzfrage. - Bitte schön.

Bis wann soll die Frage geklärt sein, ob ein Raumordnungsverfahren durchgeführt wird oder nicht? Ich frage, damit wir einen Zeithorizont haben.

Kann ich Ihnen nicht sagen. Ich bitte Sie, dies gegenüber dem Innenministerium zum Ausdruck zu bringen. Ich werde mich aber bemühen, Ihnen diese Arbeit abzunehmen und dies Ihnen im Rahmen einer Verständigung zukommen zu lassen.

Dritte Zusatzfrage bitte.

Wenn kein Raumordnungsverfahren durchgeführt wird, was ist dann das alternative Verfahren?

Ich möchte mich jetzt nicht in Spekulationen ergehen. Ich weiß nicht, ob es zu einem entsprechenden Verfahren kommen muss. Das wird aufseiten des Innenministeriums zu klären sein. Danach muss man sich darüber Gedanken machen. Aber ich ergehe mich jetzt nicht in Spekulationen.

Das Alternativverfahren ist das Planfeststellungsverfahren. Da würde mich aus Ihrer Sicht interessieren, was der Unterschied zwischen Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren ist - mit Blick auf die Öffentlichkeitsbeteiligung. Das ist nämlich eine ganz zentrale Frage, die viele betroffene Menschen im Land bewegt.

Das war die vierte Frage. - Bitte.

Ich interpretiere Ihre Frage so, dass Sie Sorge haben, dass wir eine Beteiligung der breiten Öffentlichkeit nicht sicherstellen wollten. Dies ist aus meiner Sicht eine unbegründete Unterstellung, die sich schon alleine deswegen als unbegründet herausstellt, weil wir bisher schon alle Verfahrensschritte darauf angelegt haben, nicht nur eine größtmögliche Transparenz und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - also beispielsweise der Kommunen oder anderer - sicherzustellen, sondern auch mit Blick auf das Thema Wasserversorgung die Wasserversorger mit ins Boot zu holen. Wir wollen und werden dies tun mit den Umweltverbänden. Wir wollen und werden dies tun auch mit den Bergschadensvereinen und den Interessengemeinschaften. Ich sage ausdrücklich von dieser Stelle, ich bin dankbar, dass Sie mir diese Frage gestellt haben, weil es mir die Mög

(Minister Jost)

lichkeit gibt, dies der breiten Öffentlichkeit zukommen zu lassen. Es werden alle die eingeladen, die glauben, ein entsprechendes Begehr zu haben. Wir wollen sie einbinden. Das ist erklärter Wille dieser Landesregierung. Wir wollen diesen Prozess so transparent und so öffentlichkeitswirksam wie möglich durchziehen, um auch damit Ängste zu nehmen oder diese erst gar nicht aufkommen zu lassen.

Fünfte Zusatzfrage. - Bitte schön.

Sie haben in meine Frage eine Unterstellung hineininterpretiert und haben gesagt, dass Sie auf jeden Fall die Öffentlichkeit beteiligen werden. Bei der Flutung des Bergwerks Saar wurde ein Sonderbetriebsplan genehmigt. Warum wurde hier weder ein Raumordnungsverfahren noch ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt? Warum wurde hier die Öffentlichkeit komplett außen vor gehalten, wenn Sie in Zukunft so transparent sein wollen?

Ich habe Ihnen auf dieses Thema meine Antworten gegeben, ich habe gerade eben zum Gesamtverfahren, wie es jetzt bevorsteht, entsprechende Antworten gegeben und gehe davon aus, dass damit die Frage beantwortet ist.

Die Möglichkeit zur sechsten Frage. - Bitte.

Sie haben mir eben keinerlei Antwort gegeben auf die Frage nach dem Sonderbetriebsplanverfahren beim Bergwerk Saar. Deswegen stelle ich noch einmal die gleiche Frage, weil Sie diese Frage weder eben noch in sonst einem Zusammenhang auch nur im Ansatz beantwortet haben. Warum wurde beim Sonderbetriebsplanverfahren für das Bergwerk Saar weder ein Raumordnungsverfahren noch ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt? Warum wurde die Öffentlichkeit von Ihnen komplett außen vor gelassen?

Noch einmal: Ich habe diese Frage eben beantwortet. Ich will Ihnen aber an dieser Stelle gerne eine abschließende Antwort zum Gesamtkomplex zukommen lassen, bei der es mir wichtig ist, das Folgende für die Landesregierung sicherzustellen. Die gesamten Verfahren, auch die, die jetzt mit Blick auf das Bergwerk Saar durchgeführt worden sind, waren und sind geleitet von der Leitidee, dem Leitgedanken und der Leitverpflichtung, dass wir nur dann etwas genehmigen, wenn ausdrücklich ausgeschlos

sen ist, dass sich Gefährdungen für die Umwelt, für das Trinkwasser, für das Grundwasser oder die Bürgerinnen und Bürger ergeben. Wenn dies nicht ausgeschlossen werden kann, dann wird es keine Genehmigungen geben.

Wir tun dies im Rahmen der geltenden Gesetze. Wir tun dies auch unter Hinzuziehung fremder Sachverständiger. Dafür sind bereits im letzten Jahr Gutachten vergeben worden oder stehen zur Vergabe an. Wir tun dies mit größtmöglicher Transparenz. Wir tun dies mit größtmöglichem Nachdruck gegenüber dem beteiligten Unternehmen. Wir tun dies aber vor allen Dingen im Sinne der Menschen in diesem Land, die sich darauf verlassen können, dass wir diese Frage sorgsam prüfen und uns die Zeit nehmen, die wir brauchen, um dies entsprechend zu bewerten, um am Ende zu einer Bewertung zu kommen, die nur dann positiv sein wird, wenn alle Gefährdungen ausgeschlossen werden können. Darauf können sich die Menschen in diesem Land verlassen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Damit ist die Fragestunde beendet. Wir treten in die Tagesordnung ein. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zum Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sech- zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

(Drucksache 15/1208)

Zur Begründung erteile ich Frau Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Häufig beginnen wir die Einbringungsreden von Gesetzen mit der Formel: Ich freue mich, diesen Gesetzentwurf einbringen zu dürfen. Ich kann sagen, selten hat diese Formel so viel Wahrheitsgehalt gehabt wie heute, denn ich freue mich wirklich, den Gesetzentwurf für die Zustimmung zum Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge im Landtag einbringen zu können.

Meine Damen und Herren, es ist so, dass das, was sich hinter diesem etwas sperrigen Titel verbirgt, nichts anderes als der Durchbruch bei den Verhandlungen um die dauerhafte Existenzsicherung des Saarländischen Rundfunks ist und damit ein großer Erfolg sowohl der Verantwortlichen beim Saarländischen Rundfunk als auch aller politisch Verantwortlichen hier im Land.

(Minister Jost)

Mit dem Zustimmungsgesetz werden wichtige rundfunkpolitische Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz in Gesetzesform gegossen. Sie betreffen sowohl die Verbesserungen beim Finanzausgleich sowie die Absenkung des Rundfunkbeitrages, den wir alle sowohl für ARD als auch ZDF zahlen. Der ARD-Finanzausgleich ist schon immer ein Thema gewesen; er ist es bis zum heutigen Tag.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich im vergangenen Jahr auf eine Erhöhung des ARD-Finanzausgleichs verständigen können. So wird der Ausgleich zum 01. Januar 2017 von bislang 1 Prozent auf künftig 1,6 Prozent des Nettobeitragsaufkommens der ARD angehoben. Diese Entwicklung ist gut für den Saarländischen Rundfunk. Damit ist er auch gut für unser Land.

Wir wissen, dass die Frage der auskömmlichen Finanzierung der Anstalten Saarländischer Rundfunk und Radio Bremen in den vergangenen gut 20 Jahren nicht alleine nur die saarländische Medienpolitik beschäftigt hat. Es war darüber hinaus auch ein Unsicherheitsfaktor und eine Frage, die sich in einer sehr direkten Art und Weise auf alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Saarländischen Rundfunks niedergeschlagen hat. Wir dürfen nicht vergessen, dass das Ergebnis, das wir jetzt erreicht haben, nur deshalb erreicht werden konnte, weil alle notwendigen eigenen Vorarbeiten und Anstrengungen des Saarländischen Rundfunks selbst in Form äußerst schmerzhafter Sparmaßnahmen durchgeführt worden sind. Ich darf an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, dass der Saarländische Rundfunk in der Vergangenheit ein Viertel seines Personals abgebaut hat, von 750 Stellen im Jahr 2000 auf 557 Stellen im Jahr 2014. Das ist ein enormer Kraftakt und wir alle, die wir in den Sparbemühungen in diesem Land verhaftet und involviert sind, können nachfühlen, was das für alle Beteiligten bedeutet hat. Darüber hinaus ist er in seiner Verwaltung drastisch geschrumpft und die Verwaltungsaufwendungen sind im Zeitraum von 2003 bis 2013 um 19 Prozent reduziert worden. Auch das ist ein großer Kraftakt.

Das hat dazu geführt, dass wir die langjährigen und sehr schwierigen Beratungen im Länderkreis letztendlich zu einem guten Ergebnis führen konnten. Zu einem guten Ergebnis vor allen Dingen deshalb, weil wir jetzt nicht mehr davon abhängig sind, dass andere Anstalten uns durch eigene Beiträge mitunterstützen, sondern dass wir jetzt eine Anerkennung dafür haben, dass der Saarländische Rundfunk auf Dauer einen höheren Finanzbedarf hat und eine höhere Finanzausstattung braucht, als das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Deswegen können wir sagen, dass im vergangenen Jahr wirklich ein medienpolitischer Durchbruch erzielt wurde und wir für die Zukunft eine entsprechende Absicherung des Saarländischen Rundfunks erreicht haben. Das wird

trotzdem bedeuten, dass der Saarländische Rundfunk im Vergleich zu anderen Anstalten der ARD weiterhin sparsam haushalten wird und auch haushalten muss. Der Intendant nickt und das macht deutlich, dass die Herausforderungen von ihm genauso gesehen werden.

Die Lösung, die jetzt gefunden wurde, umfasst zwei Schritte: Zunächst hat die ARD bis Ende 2016 zusätzliche Zahlungen an Radio Bremen und den SR zugesagt. Radio Bremen und der SR erhalten in diesem und im nächsten Jahr zusätzliche Finanzhilfen der anderen Anstalten von jährlich 19,8 Millionen Euro, die Radio Bremen und dem SR zu gleichen Teilen zugutekommen. Schon das ist ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann. Wichtiger ist aber die dauerhafte strukturelle Verbesserung für Radio Bremen und den SR, die ab 2017 eintritt. Dann wird der ARD-Finanzausgleich von derzeit 1 Prozent auf 1,6 Prozent angehoben, das heißt, wir haben dann eine Erhöhung des staatsvertraglichen Finanzvolumens um 60 Prozent erreicht. Das ist ein erheblicher Schritt in die Zukunftssicherung, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das sollte uns Ansporn sein, gerade mit Blick auf die Frage einer strukturellen und dauerhaften Verbesserung ein ähnlich gutes Verhandlungsergebnis auch an anderer Stelle, nämlich bei der Debatte um die Bund-Länder-Finanzbeziehungen, anzustreben.

Wir haben mit Blick auf diesen Staatsvertrag aber nicht nur die Frage der Finanzierung des Saarländischen Rundfunks jetzt in Gesetzesform, sondern es geht auch um die Frage der Beitragssenkung, denn ab dem 01. April 2015 werden die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen, Gewerbetreibenden und sonstigen Beitragszahler statt bislang 17,98 Euro im Monat nur noch 17,50 Euro für ARD und ZDF zahlen müssen. Möglich wurde diese Absenkung um monatlich fast 50 Cent durch die Mehrerträge, die ARD und ZDF in den vergangenen Monaten im Nachgang zur Reform der Rundfunkfinanzierung erzielen konnten. Diese Mehreinnahmen sind erwirtschaftet worden und sie werden nun zu einem gewissen Teil wieder zur Entlastung des Rundfunkbeitragszahlers verwendet. Ein anderer Teil soll aber verbleiben, um die weitere Entwicklung abzuwarten und um in Zukunft Fragen der weiteren Qualitätssicherung klären zu können, die wir aus meiner Sicht auch dringend klären müssen. Das ist auch der Anspruch gerade von öffentlich-rechtlichem Rundfunk. Deswegen war es richtig, dass wir in diesem Punkt nicht beschlossen haben, alles, was an Rückgabe möglich gewesen wäre, aus der Rücklage zu entnehmen und den Beitragszahlern zuzuführen.

In diesem Sinne sind die Beschlüsse für die ARD insgesamt, aber für den Saarländischen Rundfunk insbesondere, sehr gute Beschlüsse, und ich darf

(Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer)

Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten. - Herzlichen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Frau Ministerpräsidentin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1208 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf einstimmig, mit den Stimmen aller hier anwesenden Abgeordneten, angenommen und an den zuständigen Ausschuss überwiesen wurde.

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung, des Saarländischen Architektenund Ingenieurkammergesetzes, des Saarländischen Nachbarschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drucksache 15/1214)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Klaus Bouillon das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ziel des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfes der Landesregierung ist in Artikel 1 eine umfangreiche Änderung der Landesbauordnung, mit der die Landesbauordnung bauherrenfreundlicher, gemeindefreundlicher und nutzungsfreundlicher werden soll. Den Bauherren werden Wahlmöglichkeiten zwischen der Verfahrensfreiheit, Genehmigungsfreistellung und dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gegeben.

Da den Bauherren in erster Linie daran gelegen ist, Rechtssicherheit zu erhalten, haben wir diesbezüglich in dem Entwurf die Rechtssicherheit in Bezug auf die nachbarschützenden Vorschriften geregelt, wir haben Prüfprogramme und vieles andere eingebaut. Damit wird die LBO gemeindefreundlicher, es werden nur noch bebauungsplankonforme Vorhaben genehmigungsfrei gestellt. Außerdem wird den Gemeinden die Option eingeräumt, auch bei bebauungsplankonformen Vorhaben die Durchführung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens zu verlangen.

Der Gesetzentwurf dient außerdem der Verbesserung der Situation von Besuchern und Benutzern baulicher Anlagen. Drei Punkte will ich herausgreifen.