Dies, meine Damen und Herren, sind alles komplexe Angelegenheiten, die auch uns in unserer Arbeit im saarländischen Landtag beschäftigen. Der Einzelplan 10 mit einem Gesamtausgabenvolumen in Höhe von 195,7 Millionen Euro und einem Einnahmevolumen von rund 53 Millionen Euro, gegenüber dem vergangenen Haushaltsjahr um 4 Millionen Euro verbessert - das ist von der Kollegin Berg schon dargelegt worden -, ist auch in diesem Jahr trotz Sparvorhaben ein Haushalt im Sinne einer leistungsfähigen und bürgernahen Justiz und einer größtmöglichen Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger.
Mehr als 95 Prozent - auch das haben wir schon gehört - sind gebundene Ausgaben, wie Personalkosten, Prozesskostenhilfe, Entschädigung für Zeugen, Sachverständige, Unterhaltung von Gebäulichkeiten und und und.
Eine neue Position, ein neuer Titel findet sich im Haushalt, nämlich die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Dieser Titel ist mit einem Ansatz
von 1,6 Millionen Euro veranschlagt. Wir sind zur Umsetzung verpflichtet und wollen dies mit unseren Partnerländern, die ebenfalls schon aufgezählt wurden, in einem ersten Schritt umsetzen. Ich denke, gerade in den Einführungsphasen sind die Herausforderungen höher. Aber ich bin mir gleichzeitig sicher, dass die Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der saarländischen Justiz zum Gelingen der Umsetzung beitragen werden. Ob an den Gerichten oder auch Staatsanwaltschaften, ob als Richter oder als Verwaltungs- beziehungsweise Geschäftsstellenmitarbeiter, ob als Bediensteter in der allgemeinen Justiz oder im Justizvollzugsdienst, ob als Bewährungshelfer oder als Rechtspfleger - um nur einige Professionen in der Justiz zu nennen -, überall in der saarländischen Justiz zeigen Frauen und Männer tagtäglich einen motivierten Einsatz, damit die Justiz leistungsfähig ist, den Rechtsuchenden der Zugang zu einer bürgernahen Justiz leicht gemacht wird, dem Sicherheitsbedürfnis unserer Bürger und Bürgerinnen Rechnung getragen wird, aber auch die Resozialisierung von Strafgefangenen umgesetzt wird.
An dieser Stelle meinen herzlichen Dank an all diejenigen, die diese Arbeit vollbringen. Ich konnte auch im vergangenen Jahr wieder in vielen Gesprächen oder auch bei Besuchen bei der Bewährungshilfe oder den Justizvollzugsanstalten das Verantwortungsbewusstsein und die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennenlernen. Wir verlangen ihnen viel ab, und sie sind bereit, den Weg, den uns unter anderem die Einigung auf die zukunftsfähige Verwaltung 2020 vorgegeben hat, mitzugehen. Wir müssen miteinander im Dialog bleiben und die weiteren Schritte gemeinsam vorbereiten. So können wir zu konstruktiven Lösungen gelangen.
Es ist angesprochen worden, dass wir in diesem Haushalt erstmalig ein neues Kapitel haben. Das Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe wird geschaffen. Das, meine Damen und Herren, ist eine neue Struktur, und Strukturreformen können helfen, den Weg der Stelleneinsparung effizient zu beschreiten. Dies muss natürlich mit den Betroffenen gemeinsam im Vorfeld besprochen werden, gemeinsam geplant werden und dann kann es auch umgesetzt werden. Neue Zuständigkeiten, meine Damen und Herren, können auch Entlastungen bringen, aber auch die Qualität in diesen Strukturen verbessern.
Das Kompetenzzentrum dient dazu, die Doppelstrukturen abzuschaffen. Wir hatten eine Anhörung dazu, insgesamt eine äußerst positive Anhörung; auch das ist schon dargestellt worden. Wir haben die Möglichkeit, in diesem neuen Zentrum neue Beförderungsperspektiven zu schaffen und auch neue Kompetenzen zu bilden. Ich glaube, auch das ist ein
Wir sind in der Beratung des Sozialdienstgesetzes, die Erste Lesung und Anhörung haben wir bereits hinter uns. Wir werden an die Auswertung gehen und dann natürlich in die Zweite Lesung. Ich denke, die Anhörung hat auch gezeigt, dass man vielleicht noch einige Änderungen im Bereich der Opferhilfe umsetzen kann. Wenn wir das gemeinsam machen, dann können wir aus einer guten Sache eine noch bessere machen.
Es sind die Sanktionsalternativen angesprochen worden, genauso der Abänderungsantrag für das unterstützende Coaching für Richter. Es ist auch angesprochen worden - und das ist eine ganz wichtige Sache -, dass wir im Bereich des Beförderungsbudgets für den Justizvollzugsdienst dort genau das Geld haben, das durch die Einsparungen, Wegfall der Gitterzulage bei längerfristigen Erkrankungen, im System bleibt und den Justizvollzugsbediensteten im Ganzen noch einmal zugutekommt. Auch das ist eine motivationssteigernde Maßnahme. Das ist auch richtig so, weil sich die Justizvollzugsbediensteten gemeinsam mit ihrer Vertretung auf den Weg begeben haben, diese Regelung zu erreichen, dass die Gitterzulage bei langfristigen Erkrankungen einbehalten wird. Das ist also richtig.
Das Absenken der Überstundenzahlen ist angesprochen worden, genauso die Investitionen, die erfolgen werden, um gerade im Justizvollzugsdienst Erleichterungen zu bringen. Ich denke, das ist ein wichtiges Zeichen, es ist auch Ausdruck unseres Dankes gerade an den Justizvollzugsdienst, also insgesamt eine gute Sache.
Wir haben auch die Täterarbeit in Fällen häuslicher Gewalt. Das ist ein Anliegen der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen, gerade im Zusammenspiel mit den anderen Haushaltsansätzen, die wir haben im Themenfeld der häuslichen Gewalt, auf der Opferseite durch den Landesanteil an den Frauenhäusern, Hilfe für vergewaltigte und misshandelte Frauen, Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt, Projekte mit Kindern und Jugendlichen. Dieser Aspekt, meine Damen und Herren, ist und bleibt für uns wichtig, und die Täterarbeit ist ein ergänzender Baustein in diesem System, der dazu führen kann, dass die hohe Rückfallquote verringert wird. In diesem Bereich ist eine verstärkte Kooperation mit Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht worden. Dies ist auch im Sinne einer Qualitätssicherung und einer Kostenreduzierung eine gute Lösung.
Der Sicherheit der Saarländerinnen und Saarländer wird Rechnung getragen. Der Etat für die Justizvollzugsanstalten beträgt insgesamt 30,8 Millionen Euro. Davon stehen rund 2 Millionen Euro für die Si
cherheitsverwahrten in Dietz zur Verfügung, wo ebenfalls eine Kooperation mit Rheinland-Pfalz besteht. Wir haben 35 Plätze für weibliche Gefangene in Zweibrücken belegt. Das entspricht einer Summe von 2,2 Millionen Euro. Für die Forensik stehen 13,3 Millionen Euro zur Verfügung.
Angesprochen wurden auch die Baumaßnahmen mit 1,9 Millionen Euro plus einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3,5 Millionen Euro. In den kommenden Jahren haben wir noch die genannten 16 Millionen Euro für den Umbau der Forensik. Das ist eine Herausforderung und ein ambitioniertes Programm, das wir in den kommenden Jahren auch umsetzen werden.
Wir können diese Herausforderungen - und dazu gehören natürlich auch die Stelleneinsparungen bis 2020 - nur bestehen, wenn wir den Dialog mit den Bediensteten und mit ihren Vertretungen weiterführen und gemeinsam nach konstruktiven Lösungen und Verbesserungen suchen. Der Dialog ist da, er wird gelebt. Ich sehe auch, dass die Bereitschaft aller Beteiligten da ist, ihn konstruktiv zu führen. Ich bin mir sicher, dass mit dieser Bereitschaft auf allen Seiten auch ein gemeinsames Gelingen möglich sein wird. Ich bitte Sie um Zustimmung zu Einzelplan 06. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mit zwei, drei Feststellungen beginnen, die unter der Überschrift stehen: Fakten statt Plattitüden. Die Kollegin Huonker hat das eben noch einmal versucht - nach dem Motto, wir machen einfach mal ne Duddel dran und wiederholen alles das, was wir schon an falschen Dingen gesagt haben, vielleicht merkt es ja keiner. Aber hierzu sage ich Ihnen, Falsches wird nicht dadurch besser oder wahr, wenn man es dauernd wiederholt, vor allen Dingen dann nicht, wenn es nichts mit den Fakten zu tun hat. Fakt 1. Vor 2013 waren Richter und Staatsanwälte von keinerlei Kürzungen betroffen. Die Anzahl der Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwälte lag mit 258 Stellen auf dem gleichen Stand wie 2001. Die Zahl liegt jetzt gegenüber 2007 sogar um sechs Stellen darüber. Im gleichen Zeitraum sind die Fallzahlen deutlich zurückgegangen. Auch das ist Fakt.
Frau Huonker, hören Sie doch einfach einmal zu. Einfach zuhören, das ist der Beginn eines Lernprozesses. Ich gebe die Hoffnung ja nicht auf, dass selbst Sie etwas dazulernen können. - 2001 hatten
wir 18.205 Zivilsachen an Amtsgerichten, 2012 waren es 14.363. Das sind fast 4.000 Zivilsachen weniger. Berufungen am Oberlandesgericht: 2001 waren es 937, 2012 waren es 525. Das sind rund 400, also 45 Prozent weniger. Über alle Gerichtszweige hinweg ist die Belastung im Jahr 2012 gesunken. Und deshalb ist es auch nur angemessen, dass sich auch Richter und Staatsanwälte im Rahmen des Programms zukunftssicheres Saarland an den geplanten Einsparungen im öffentlichen Dienst beteiligen. Das Saarland liegt bei vielen Verfahrensarten Sie haben eben genau das Gegenteil behauptet mit an der Spitze, was die Kürze der Verfahrensdauer im bundesweiten Vergleich betrifft. Das gilt beispielsweise bei Familiensachen an Amtsgerichten, bei Strafsachen an Amtsgerichten und am Landgericht und bei Asylsachen am Verwaltungsgericht. Das ist ein herausragend gutes Beispiel für die gute Arbeit unserer Richter und Staatsanwälte. Etwas anderes zu behaupten, hat schlichtweg nichts mit der Lebenswirklichkeit zu tun, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Sie haben den Untergang des Abendlandes prognostiziert, wenn hier die Arbeitsgerichtsbarkeit zusammengelegt wird. Das ist genauso ein Unsinn wie das, was Sie zuvor gesagt haben. Ich will das einmal an einigen Beispielen deutlich machen. Wie schlimm müssten die Verhältnisse eigentlich sein aufgrund der Tatsache, dass das Sozialgericht seit jeher an einem Standort, nämlich in Saarbrücken, konzentriert ist? Führt das dazu, dass keine Gerichtsprozesse im Sozialbereich mehr geführt werden?
Das ist völliger Blödsinn. Das Gleiche gilt auch für das Finanzgericht. Ist das eine Möglichkeit, der sich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Saarland beraubt sehen, ihren Rechtsanspruch einklagen zu können? Das ist doch völliger Unsinn. Das ist einfach Unkenntnis in der Sache und das gilt auch für das Thema Asylverfahren bei Verwaltungsgerichten. Auch die sind an einem Standort konzentriert. Sie haben schlichtweg keine Ahnung, von was Sie reden. Das ist schlichtweg billige Stimmungsmache, weil Sie glauben, Sie könnten damit in der Justiz punkten. Aber das ändert nichts daran, dass das an der Sache vorbeigeht.
Kollege Hilberer hat das Beispiel des Herrn Jungbluth angesprochen. Das wurde hochstilisiert zu einer Systemkritik an der saarländischen Justiz. Ich sage es noch einmal in meinen Worten, wie ich es auch im Rahmen der Landespressekonferenz gesagt habe. Da war ein junger Mann, der war Richter, hat der Auffassung nahe gelegen, dass er zu viel
schaffen muss und hat sich unterbezahlt gefühlt. Er hat dann den Dienst quittiert. Dazu sage ich, alles Gute für die Zukunft, und dann hat es sich. Ich bin doch nicht bereit, das als Beispiel für die Systemkritik an der saarländischen Justiz zu sehen. Wenn der junge Mann der Auffassung ist, dass er einen Job findet, wo er weniger arbeiten muss und mehr Geld bekommt, dann ist das sein gutes Recht. Er ist nicht dazu verdammt, im öffentlichen Dienst zu bleiben. Ich sage dazu: Gute Reise. Es hat doch nichts mit Systemkritik zu tun, wenn jemand der Auffassung ist, er schafft zu viel und bekommt zu wenig Geld dafür. Auch das gehört zur Wahrheit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ihnen vorliegende Entwurf des Einzelplans 10 gewährleistet auch im Jahr 2015 eine effiziente, leistungsstarke und bürgernahe Justiz und trägt zugleich zu einem verträglich Maß zur Konsolidierung des Landeshaushaltes bei. Charakteristisch ist seit jeher der hohe Anteil an zweckgebundenen Sachausgaben. Es ist eben schon darauf eingegangen worden. Der Justizhaushalt unterscheidet sich aber von allen anderen Ressorthaushalten, weil diese gesetzlich gebundenen Aufgaben im Grunde genommen mit dem Haushaltsgesetzgeber nichts zu tun haben. Sie sind dem Haushaltsgesetzgeber qua entsprechender Vorgabe entzogen. Die Kosten für Prozesskostenhilfe, Pflichtverteidigergebühren, Betreuungsverfahren, Zeugen, Sachverständige und Ähnliches müssen übernommen werden. Von daher sind die Handlungsspielräume äußerst begrenzt. Wir unternehmen aber mit den uns zur Verfügung stehenden Steuerungselementen alles, um unseren Beitrag zu leisten und wir tun dies durchaus erfolgreich. Wir tun dies mit intelligenten Lösungen und besonderem Augenmerk auf den Einnahmebereich und der erfreulicherweise hohen Mehreinahmen in Höhe von 4 Millionen Euro, die insbesondere auf lohnende Investitionen in ein neues Kassenverfahren, aber auch auf eine - hören Sie zu, Frau Huonker - personelle Verstärkung
für die Geltendmachung von Gerichtskostenforderungen zurückgehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erwarten auch 2015 eine äußerst positive Entwicklung im Bereich der Einnahmesituation.
Es ist nicht zu überhören. In einem Gerichtssaal wäre er jetzt schon zur Ordnung gerufen worden, aber das soll hier nichts zur Sache tun.
(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Kriegen meine Eltern jetzt eine Abmahnung? - Zurufe von den Regierungsfraktionen)
Herr Kollege Ulrich, ich darf Sie darauf hinweisen, dass der Ausdruck, den Sie gebraucht haben, unparlamentarisch ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen diese positive Einnahmeentwicklung in einem gewissen Maße verstetigen, um damit auch einen weiteren Beitrag zur Konsolidierung der Landesfinanzen durch die Justiz zu erbringen. Wenn wir auf die Ausgabenseite blicken, haben wir bei den Personalausgaben knapp 124 Millionen Euro, Sachausgaben in Höhe von 61 Millionen und Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von 8,3 Millionen Euro. Für Investitionen stehen im nächsten Jahr 2,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden im Haushalt 2015 einen grundlegenden Systemwechsel erfahren. Leistungsorientierter Justizhaushalt hat ausgedient, das Personalkostenbudget wird abgeschafft. Alleine schon dies führt dazu, dass wir Einsparungen in einer Größenordnung von 1,4 Millionen Euro erbringen. Wir werden aber weiterhin über genügend Flexibilität verfügen, um kurzfristigen Entwicklungen gerecht werden zu können. Der Stellenpool bleibt vorhanden. Wir werden auch Zeitangestellte künftig beschäftigen können, in einer Größenordnung von etwa 340.000 Euro finanzieren können.