Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zum Gesamthaushalt 2015. Anschließend werden wir die Grundsatzdebatte eröffnen. Bitte schön, Herr Prof. Dr. Bierbaum.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Landesregierung hat am 07. Oktober 2014 den Haushaltsplanentwurf für das Rechnungsjahr 2015 eingebracht, der zusammen mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2015 am 14. und 15. Oktober 2014 in Erster Lesung beraten worden ist. Das Volumen des Haushaltsplanentwurfs 2015 steigt gegenüber dem Vorjahr um rund 76 Millionen Euro und schließt mit knapp 4 Milliarden Euro ab.
Der Zuwachs um 1,9 Prozent ist vor allem einer deutlichen Steigerung bei den Versorgungsausgaben sowie beim kommunalen Finanzausgleich geschuldet. Die deutlichen Ausgabensteigerungen im Bereich der Versorgungsleistungen - im kommenden Jahr allein 25 Millionen Euro - werden sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Nach der mittelfristigen Finanzplanung geht die Landesregierung für den Zeitraum 2014-2018 von einem weiteren Anstieg auf 548 Millionen Euro aus. Das entspricht weiteren 9,5 Prozent. Damit werden in den nächsten Jahren die Versorgungsausgaben deutlich stärker steigen als die Ausgaben des Gesamthaushaltes.
Die aktuelle Finanzplanung steht im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung. Ziel ist es, das strukturelle Defizit des Landeshaushaltes bis 2020 auf null zurückzuführen, gleichzeitig liegt eine Sanierungsplanung vor, die den Zeitraum bis 2018 abdeckt.
Das Saarland hat eine Reihe von Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung des Defizitabbaupfades beschlossen, deren Entlastungswirkungen von Jahr zu Jahr anwachsen werden. Die Landesregierung beziffert den Konsolidierungseffekt aus den Sanierungsmaßnahmen für 2014 mit 266 Millionen Euro. Bis zum Ende des Sanierungsprogramms 2016 werde ein Anwachsen in der Wirkung der bereits beschlossenen Maßnahmen auf mehr als 380 Millionen Euro erwartet.
Als entscheidende Maßnahmen nennt die Finanzplanung insbesondere den bereits im Juni 2013 beschlossenen Stellenabbau von 2.400 Vollzeitäquivalenten, zusätzliche Wiederbesetzungssperren, die Absenkung der Eingangsbesoldung, die Verlängerung der Lebensarbeitszeit und die unvollständige Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten und Versorgungsempfänger sowie Einschränkungen bei der Beihilfegewährung.
Hinzu kommen Kürzungen von Sachkosten und Zuschüssen, Einsparungen bei Landesgesellschaften, bei den Förderprogrammen und die Begrenzung des Hochbauvolumens. Da auch die Leistungen aus dem Länderfinanzausgleich eine notwendige Säule der Sanierungsplanung darstellen, wird ohne diese Leistungen ein Haushaltsausgleich nicht gelingen können.
Entscheidende Bedeutung für die Zeit ab 2020 kommt der Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen zu, deren Verhandlungen aktuell in eine wichtige Phase eingetreten sind. Dabei tritt das Saarland gemeinsam mit anderen Ländern für eine Regelung der Altlastenproblematik ein, das heißt der Altschulden und der Versorgungslasten. Um allen Ländern eine dauerhafte Erhaltung der Schuldenbremse bei Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu ermöglichen, bedarf es aber auch für die Zeit nach 2020 zwingend einer deutlichen Verbesserung der Einnahmesituation des Landes, aber auch einer angemessenen Lösung des Problems der finanziellen Lasten aus der demografischen Entwicklung.
Der kommunale Finanzausgleich steigt im kommenden Jahr um 32 Millionen Euro gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr. Dies ist das Ergebnis einer insgesamt günstigen konjunkturellen Entwicklung und dem damit verbundenen Zuwachs der steuerabhängigen Einnahmen des Landes, an dem die Kommunen mit 20,6 Prozent beteiligt sind. Zudem wächst das Volumen auch durch die ab 2015 geltende Erhöhung der Grunderwerbssteuer von 5,5 auf 6,5 Prozent und es gibt das Vorhaben, das Aufkommen der Grunderwerbssteuer erstmals in voller Höhe in den kommunalen Finanzausgleich einzubeziehen.
Die Landesregierung stellt fest, dass der kommunale Finanzausgleich im Jahr 2015 mit 557 Millionen Euro erneut einen Höchststand erreicht. Dabei sei bereits berücksichtigt, dass das Land den kommunalen Finanzausgleich um 12 Millionen Euro kürzt und damit die Entlastung des Bundes im Zusammenhang mit der Eingliederungshilfe zugunsten des Landes einbehält. Die Landesregierung rechtfertigt diese Entscheidung damit, dass die Eingliederungshilfe im Saarland allein durch das Land getragen werde. Die Kreise partizipierten weiterhin über ihren Anteil am gestiegenen Finanzausgleich vom Gesamtaufkommen der Grunderwerbssteuer, wobei ihr bisheriger Vorweganteil allerdings entfällt.
Im Ergebnis nähmen die saarländischen Kommunen insgesamt mit einem Plus von 14 Millionen Euro an der positiven Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes teil. Hinzu komme der prognostizierte Zuwachs eigener kommunaler Steuereinnahmen. Die steuerabhängigen Einnahmen steigen nach Einschätzung der Landesregierung wegen der insge
samt günstigen konjunkturellen Entwicklung und den Veränderungen bei der Grunderwerbssteuer voraussichtlich um rund 150 Millionen Euro, das entspricht einer Erhöhung von 4,8 Prozent.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sowohl der Saarländische Städte- und Gemeindetag als auch der Landkreistag Saarland ihre verfassungsrechtlich eingeräumte Möglichkeit wahrgenommen haben, zu den die Kommunen und Kommunalverbände betreffenden Teilen der Haushaltsgesetze Stellung zu nehmen. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat nachdrücklich Kritik daran geübt, dass das Land unter den Vorgaben der Schuldenbremse massiv in die Finanzbeziehungen mit den Kommunen eingegriffen habe. So seien die Kommunen durch die Neuordnung des Aufkommens an der Grunderwerbssteuer, das künftig nur noch anteilig der Finanzausgleichsmasse zufließe, nur noch mit rund 21 Prozent statt wie bisher mit fast 44 Prozent am Aufkommen aus dieser Steuerart beteiligt. Allein dies bedeute eine Mehrbelastung der Kommunen in Höhe von rund 22 Millionen Euro. Darüber hinaus seien die Ausgleichszahlungen im Personennahverkehr an öffentliche Unternehmen um 2 Millionen Euro und die Kompensationszahlungen des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz für Investitionen zur Verbesserung des ÖPNV um 1 Million Euro gekürzt worden. Sie dienten künftig als allgemeine Deckungsmittel für sonstige investive Maßnahmen im Kernhaushalt des Landes.
Letztlich hat der Saarländische Städte- und Gemeindetag der Einschätzung der Landesregierung widersprochen, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel zur Entlastung bei der Eingliederungshilfe dem Kostenträger Land zustünden. Vielmehr handele es sich bei den Mitteln aus der Soforthilfe des Bundes für die Kommunen nach der eindeutigen Zweckbestimmung durch den Bund um kommunale Zuwendungen. Von einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen, die eine daseinsvorsorgegerechte Aufgabenerfüllung ermögliche, könne keine Rede mehr sein.
Der Landkreistag Saarland hat diese Einschätzung bekräftigt und als Resümee aus den vorgesehenen Änderungen dramatische negative Folgen für die finanzielle Lage der kommunalen Ebene im Saarland insgesamt vorausgesagt. Darüber hinaus hat der Landkreistag Saarland seine bereits in den Vorjahren erhobene Forderung bekräftigt, auf eine Kürzung der Finanzausgleichsmasse um 16 Millionen Euro zur anteiligen Finanzierung der Kulturausgaben des Landes durch die kommunale Ebene zu verzichten.
Auch der Landkreistag Saarland sieht in der Entscheidung der Landesregierung, die Erstattungsleistungen des Bundes nicht an die Kommunen weiterzugeben, eine grobe Missachtung der klar definier
ten Interessen des Bundesgesetzgebers, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken. Die nach wie vor ungebremste Kostendynamik in der Sozial- und Jugendhilfe könne von der kommunalen Ebene nur bewältigt werden, wenn die Entlastungsleistungen des Bundes in voller Höhe an diese weitergeleitet würden.
Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich in seiner Sitzung am 21. November 2014 mit den regionalisierten Ergebnissen der NovemberSteuerschätzung befasst. Nach einer ersten Analyse der Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung werden im laufenden Jahr die steuerabhängigen Einnahmen den Planwert erreichen. Für 2015 rechnet die Landesregierung mit einem Minus in Höhe von 35 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsplanentwurf, der auf Basis der Mai-Steuerschätzung erstellt worden ist. Auch in den Folgejahren ab 2016 werden geringere Steuereinnahmen gegenüber den bisherigen Annahmen prognostiziert. Diese Entwicklung wird sich ab 2017 wieder abschwächen.
Aufgrund des Ergebnisses der November-Steuerschätzung hat die Landesregierung auch in diesem Jahr eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsgesetz eingebracht. Die Regierungsvorlage sieht vor, die aufgrund der jüngsten Steuerschätzung erwarteten Mindereinnahmen nicht durch eine Steigerung der Nettokreditaufnahme, sondern durch verschiedene Kompensationsmaßnahmen gegenzufinanzieren im Einzelnen durch eine Neukalkulation der Zinsausgaben aufgrund der erwartet günstigeren Entwicklung, durch eine Ausgabenreduzierung bei den Allgemeinen Bewilligungen des Einzelplans 21, die sowohl eine Neuberechnung der Beiträge an die Unfallkasse des Saarlandes als auch eine angenommen geringere Inanspruchnahme aus Gewährleistungen vorsieht, durch eine Anpassung der Verbundmasse des kommunalen Finanzausgleichs sowie über eine globale Minderausgabe.
Die von der Landesregierung eingebrachte Ergänzungsvorlage zum Haushaltsbegleitgesetz 2015 sieht zwei Änderungen vor. Zum einen wird mit der in Artikel 3 vorgesehenen Änderung der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes im Zusammenhang mit der Übertragung von Aufgaben der Unteren Bauaufsicht auf die Kommunen im Kommunalfinanzausgleichsgesetz umgesetzt. Da diese Mittel für die Kreisstädte ab 2015 zusätzlich aufgebracht werden müssen, wird der Kopfbetrag für die Kreisstädte 2015 auf 4,25 Euro pro Einwohner angehoben. Für die Kreisstädte ergibt sich somit ein Ausgleichsbetrag in Höhe von rund 516.000 Euro, der durch die Erhöhung des Verbundsatzes sichergestellt wird. Eine rückwirkende Kompensation ab dem Jahr 2011 erfolgt durch entsprechende Einmalbeträge, die aus dem Ausgleichsstock finanziert werden.
Zum anderen wird das Haushaltsbegleitgesetz durch einen Artikel 4 ergänzt, der eine Änderung des Saarländischen Grundwasserentnahmeentgeltgesetzes vorsieht. Die Änderung dient der Klarstellung, dass alle ökologischen Maßnahmen aus dem Aufkommen des Grundwasserentnahmeentgelts gefördert werden können, und zwar solche, die auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen, aber auch freiwillige Maßnahmen und auch unabhängig davon, ob diese im Rahmen bestehender oder künftiger Förderprogramme des Landes, des Bundes und der EU umgesetzt werden. Dies entspreche dem geltenden Leitzweck des Wasserentnahmeentgelts als umweltpolitisches und ökonomisches Lenkungsinstrument.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Haushaltsgesetz 2015 entspricht inhaltlich weitgehend dem Haushaltsgesetz des Vorjahres. Einer Nettokreditaufnahme von 360 Millionen Euro stehen im Regierungsentwurf für 2015 Investitionen in Höhe von 353 Millionen Euro gegenüber. Damit ergibt sich unter Berücksichtigung der Einnahmen für Investitionen sowie der Kreditaufnahme und der Schuldentilgung bei öffentlichen Verwaltungen eine Unterdeckung von 82,4 Millionen Euro. Damit überschreitet der Regierungsentwurf die sich aus Artikel 108 der saarländischen Verfassung ergebende Regelobergrenze für die Kreditaufnahme.
Dennoch bewegt sich die Nettokreditaufnahme nach Einschätzung der Landesregierung in dem durch die Verfassung gezogenen Rahmen, wonach die im Haushaltsplan veranschlagte Nettokreditaufnahme bei Vorliegen eines außerordentlichen Bedarfs ausnahmsweise höher sein darf als die Investitionssumme. Die Landesregierung sieht in dem außerordentlichen Bedarf nach wie vor die unmittelbare Folge von gutachterlich belegten erheblichen finanziellen Sonderbelastungen des Landes im Bund-Länder-Finanzgefüge.
Die nach wie vor bestehenden finanziellen Sonderbelastungen können durch zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen im Haushalt 2015 nicht in voller Höhe kompensiert werden, sodass die Überschreitung der Kreditobergrenze zur Finanzierung der notwendigen Ausgaben unvermeidlich ist. Unverzichtbar, wenn auch alleine nicht ausreichend für die nachhaltige Rückführung der Defizite und die dabei zu erzielende Beseitigung der Unterdeckung im Landeshaushalt sind die Stärkung der Wirtschaftskraft, eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung sowie eine konsolidierungsverträgliche bundesstaatliche Finanzpolitik.
Lassen Sie mich auf eine Neuerung bei der Veranschlagung der Versorgungsausgaben hinweisen. Die Landesregierung hat im Interesse einer größeren Transparenz die Versorgungsausgaben ab dem Jahr 2015 nicht mehr zentral ausgewiesen, sondern soweit wie möglich den einzelnen Ressorts und Auf
gabenbereichen zugeordnet. Auch im Bauhaushalt hat es eine Änderung bei der Veranschlagung der Haushaltsansätze für kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Instandsetzungs- und energiesparende Maßnahmen gegeben. Soweit sich in den Ressorts der Bauhaushalt ausschließlich auf diese Mittelansätze beschränkt, wird deren Veranschlagung künftig ausschließlich beim Bauhaushalt des Ministeriums für Finanzen und Europa ausgewiesen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich mit den heute in Zweiter Lesung zu beratenden Gesetzen in insgesamt zwölf Sitzungen befasst. Dabei waren die Vorträge der Berichterstatterinnen und Berichterstatter zu den in den Übersichten zusammengefassten Einzelplänen Grundlage der Ausschussberatungen. Die Mitglieder der Landesregierung haben auf Befragen zu den ihren Geschäftsbereich betreffenden Fragen Rede und Antwort gestanden und dem Informationsbedürfnis der Ausschussmitglieder zusätzlich auch durch schriftliche Auskünfte Rechnung getragen.
Die fachpolitischen Sprecher der Fraktionen haben die Beratungen des Ausschusses auch in diesem Jahr unterstützt und sich konstruktiv an den Aussprachen beteiligt. Alle Landtagsfraktionen haben zu den jeweiligen Einzelplänen Abänderungsanträge eingebracht, deren Inhalt die Antragsteller sicherlich noch im Verlauf der anstehenden Beratungen ansprechen werden.
Bei den Schlussabstimmungen im Ausschuss wurden die von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Anträge mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Oppositionsfraktionen der LINKEN, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben nach Ablehnung ihrer Anträge im Ausschuss darauf verzichtet, diese erneut im Plenum zur Abstimmung zu stellen. Stattdessen haben alle Oppositionsfraktionen jeweils einen Globalantrag zum Gesamthaushalt eingebracht, die im Anschluss an die heutige Grundsatzdebatte zur Abstimmung gestellt werden. Die Koalitionsfraktionen haben einen gemeinsamen Beschlussantrag eingebracht, der die Anerkennung der Haushaltsnotlage des Saarlandes bei der Kofinanzierung von Bundesmitteln zum Ziel hat.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Übersicht 10 der Antragsunterlagen finden Sie den Nachweis über die vom Ministerium für Finanzen und Europa nach Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2015 vorgenommenen Änderungen im Stellenplan sowie den Nachweis zur Änderung von Stellenplänen im Schulbereich, die im Ausschuss mit Stimmenmehrheit angenommen wurden. Die Vorlage war notwendig, da die für die Zahl der Funktionsstellen im Schulbereich maßgebenden Schülerund Lehrerzahlen nicht mehr rechtzeitig vor Abschluss der Arbeiten am
Haushaltsplanentwurf ermittelt werden konnten. Die Änderungen sollen in den zur Beschlussfassung vorliegenden Haushaltsplanentwurf aufgenommen werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen empfiehlt mehrheitlich dem Plenum die Annahme des Haushaltsgesetzes 2015 unter Berücksichtigung der angenommenen Ergänzungsvorlage, der vom Ausschuss eingebrachten Abänderungsanträge und des Beschlussantrages der Koalitionsfraktionen sowie die Annahme des Haushaltsbegleitgesetzes 2015 unter Berücksichtigung der angenommenen Ergänzungsvorlage in Zweiter und letzter Lesung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Grundsatzdebatte. - Für die Fraktion DIE LINKE hat Herr Fraktionsvorsitzender Oskar Lafontaine das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte im Rahmen der Haushaltsdebatte jetzt nicht noch einmal die Argumente wiederholen, die wir vor einiger Zeit vorgetragen haben. Ich möchte mich drei Themen zuwenden, die die Debatte in der letzten Zeit bestimmt haben. Ich beginne mit dem Vorschlag der rot-grünen Ministerpräsidenten, die Einnahmesituation der Länder zu verbessern; er ist in den letzten Tagen diskutiert worden.
Für diejenigen, die uns jetzt zuschauen, möchte ich sagen, warum wir so sehr um die finanzielle Selbstständigkeit des Landes kämpfen. Wir kämpfen um die finanzielle Selbstständigkeit des Landes, weil wir fest davon überzeugt sind, dass es den Saarländerinnen und Saarländern besser geht, wenn das Saarland als eigenständiges Bundesland erhalten bleibt. Das ist die eigentliche Begründung. Ich sage das an die Adresse derjenigen, die glauben, da kämpfen Landtagsabgeordnete um ihre Mandate oder Regierungsmitglieder um ihre Ämter. Das alles wäre etwas kleinkariert. Nein, wir sind davon überzeugt, dass es den Saarländerinnen und Saarländern besser geht, wenn wir ein selbstständiges Bundesland bleiben. Deshalb müssen wir darum kämpfen, dass die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Wir waren uns auch immer einig, dass es zwei oder drei Möglichkeiten gibt, die finanzielle Selbstständigkeit zu erhalten. Das Eine ist, Einsparungen vorzunehmen. Das Zweite ist, Einnahmeverbesserungen durchzusetzen. Das Dritte ist ein Mischpaket aus diesen beiden Elementen.
Es ist gut, wenn immer deutlicher wird, dass es nicht alleine bei Sparbemühungen bleiben kann und dass jetzt die ersten Vorschläge kommen, um damit die Einnahmen der Länder und damit auch des Saarlandes zu verbessern. Deshalb war es richtig, dass Sie, Frau Ministerpräsidentin, und andere unverzüglich den Vorschlag der rot-grünen Ministerpräsidenten aufgegriffen haben und gesagt haben, dieser Vorschlag geht in die richtige Richtung. Es geht darum, den Solidaritätszuschlag nicht auslaufen zu lassen, sondern die Mittel aus dem Solidaritätszuschlag in Anspruch zu nehmen, um - so sage ich es aus unserer Sicht - die Länderfinanzen zu verbessern, insbesondere die Finanzen der Länder, die weniger gut ausgestattet sind.
Es war genauso richtig, darauf hinzuweisen, dass es nicht ausreichend sein würde, den Soli in den normalen Steuertarif integrieren zu wollen. Diese Vorschläge werden schon seit vielen Jahren diskutiert. Auch hier sind wir uns einig, dass diese Vorschläge darauf hinauslaufen würden, dass logischerweise systembedingt die finanzstarken Länder davon mehr profitieren würden als die finanzschwachen Länder. Es kann aber nicht im Sinne der Bemühungen des Saarlandes sein, einen Vorschlag zu unterstützen, der die finanzstarken Länder weiterhin besserstellt. Es wäre also darüber zu beraten, wie die freiwerdenden Mittel genutzt werden können, um die Finanzen derjenigen Länder zu verbessern, die weniger gut ausgestattet sind. Da müssen Vorschläge auf den Tisch. Ich will dies zunächst einmal grundsätzlich anmahnen.
Bei dem Vorschlag, den wir zur Kenntnis genommen haben, ist natürlich weniger gut, dass Bund und Länder die zu erwartenden Mittel teilen sollen. Wenn man sie halbieren würde, dann würde das darauf hinauslaufen, dass den Ländern etwa 8 Milliarden zur Verfügung stehen würden. Das würde grob gerechnet etwas über 80 Millionen für das Saarland beinhalten. Jeder in diesem Hause weiß, dass das nicht ausreicht, um unsere Finanzen zu sanieren. Also müssen weitere Mittel dazukommen. Dabei verlieren wir das Spargebot nicht aus dem Auge. Ich will noch einmal auf folgendes Dilemma hinweisen: Wenn es keine Einnahmeverbesserung gibt - und das war die Grundlage der Landespolitik in vielen Jahren -, dann gibt es nur eine Möglichkeit, nämlich dass man sich beim Ausgabenverhalten an den Durchschnitt der Flächenländer anpasst. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Nur bleibt dann der Überhang, der in den letzten Jahren aufgebaut wurde, immer noch bestehen. Auch darauf möchte ich hinweisen, will das aber jetzt aus Zeitgründen nicht weiter vertiefen.
Wenn wir uns nun einig sind, dass diese 8 Milliarden, die die Ministerpräsidenten im Moment im Auge haben, nicht ausreichen, ist die Frage, was dazu
kommt. Wir haben uns in unserem Antrag dazu noch einmal geäußert. Der Nachteil des Vorschlags der rot-grünen Ministerpräsidenten besteht darin, dass er Steuern benennt, die den Ländern nicht in vollem Umfang zugutekommen. Deshalb bitte ich noch einmal dringend darum, bei den Vorschlägen die Ländersteuern ins Auge zu fassen, die den Ländern voll zugutekommen, also die Reichensteuern oder, anders ausgedrückt, die Erbschafts- und die Vermögenssteuer. Wir sind der Auffassung, dass es aufgrund der Gesamtentwicklung unserer Gesellschaft ein drastisches Auseinanderklaffen von Einkommen und Vermögen - notwendig ist, die Reichensteuern ins Auge zu fassen und nicht nur beim Einkommenssteuertarif oder Soli zu bleiben. Wobei ich darauf hinweisen muss, dass wir aufgrund dieser Gesamtentwicklung gleichzeitig auch Steuersenkungen als unabdingbar ansehen, weil der sogenannte Mittelstandsbauch - man hat diesen „Bauch“ im Einkommenssteuertarif ja nur, damit man den Steuertarif für die großen Einkommen nicht durchziehen muss - zu bereinigen ist. Unsere Vorschläge sind also klar: Es geht darum, mehr Steuergerechtigkeit durch Beseitigung des Mittelstandsbauchs und die Reichensteuern - Stichwort: Erbschaftssteuer, Vermögenssteuer - als Reaktion auf die gesamte Fehlentwicklung unserer Gesellschaft ins Auge zu fassen. Anders gibt es überhaupt keine Möglichkeit, aufgrund der Zahlen die Landesfinanzen des Saarlandes ins Gleichgewicht zu bringen.
Dabei sollte man auch strukturelle Elemente ins Auge fassen. Es war gut, dass in einem Zeitungsartikel darauf hingewiesen wurde, dass wir bei der Einkommenssteuer benachteiligt sind, weil zu viele Personen, die bei uns arbeiten, die Steuern irgendwo anders zahlen. Ich will Ihnen aber noch eine Größenordnung in Erinnerung rufen - ich hatte das gesprächsweise schon einigen von Ihnen mitgeteilt -, die zu berücksichtigen ist: Es geht beispielsweise um die Belastungen der Länder durch die erneuerbaren Energien. Da gab es vor einiger Zeit in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung einen Artikel, in dem es hieß, dass Nordrhein-Westfalen Bayerns Ökostrom bezahle. Entscheidend ist aber, dass hier - ich wiederhole die Zahl noch einmal - 246 Millionen aus dem Saarland abfließen, weil hier Steuern gezahlt werden, um die Anlagen in anderen Ländern zu finanzieren. Das ist jetzt kein Grund, Herr Kollege Ulrich, über die erneuerbaren Energien zu diskutieren. Nicht, dass jetzt ein falscher Akzent gesetzt wird. Es ist ein Grund, darüber nachzudenken, ob es sinnvoll ist, dass angesichts der Finanzausstattung aus diesem Land eine Größenordnung abfließt, die immer wieder genannt worden ist, um die Finanzen des Landes zu sanieren.
Ich bitte Sie also, bei den Bund-Länder-Verhandlungen diese Dinge miteinzubringen, und will eines sagen im Hinblick auf das,
was ein Finanzwissenschaftler kürzlich in der Saarbrücker Zeitung gesagt hat, nämlich, dass man nur dann einen Erfolg erzielt, wenn es gelingt - da sind Sie alle in der Verantwortung -, eine Koalition zusammenzubringen, die eben nicht nur auf den Solidaritätszuschlag abstellt; das reicht nicht aus. Ich begrüße es, dass ein Schritt gemacht worden ist. Aber es ist dringend geboten, eine Koalition zusammenzubringen, die nicht nur auf den Solidaritätszuschlag abstellt. Es gibt sonst keine Lösung, das ist völlig ausgeschlossen. Hier gibt es ein strukturelles Problem: Wenn eine große Partei oder jetzt die führende Regierungspartei in Berlin sagt: „Keinerlei Steuererhöhungen!“, dann ist eine Lösung der Probleme des Saarlandes logischerweise ausgeschlossen. Ich will Ihnen das noch einmal in aller Klarheit sagen, denn wir sind hier alle in der Verantwortung, darauf hinzuwirken, dass es zu einer Lösung kommt.
Das zweite Thema, das ich ansprechen möchte, ist die Entwicklung der Universität, weil ich durch einen Bericht, der kürzlich in der Zeitung stand, alarmiert worden bin. Dieser Bericht besagte, dass man insbesondere bei Physik und Mechatronik um 25 Prozent kürzen will. Ich halte dies wirklich nicht für vertretbar, meine Damen und Herren. Ich weiß, alle Fächer sind wichtig. Aber in unserem Land, dessen Wohlstand immer noch insbesondere auf seinen industriellen Aktivitäten beruht und das darauf angewiesen ist, diese industriellen Aktivitäten von der Technologie her zu modernisieren, wäre es völlig falsch, technische Fächer in diesem Umfang abzubauen.