Protocol of the Session on March 19, 2014

kunftsort Reden aber hat man ein mehr als ansehnliches Naherholungsgebiet geschaffen, dessen Erlebniswert keinen Vergleich scheuen muss. Teilweise lässt mich die Anlage an den Duisburger ‚Garten der Erinnerung‘ von Dani Karavan denken. Und der Bereich unter Sieberei und Schachthalle erinnert an manche Ecke des Freigeländes des Essener Weltkulturerbes Zeche Zollverein.“ In dieser Reihe zu stehen, darauf kann man schon stolz sein. - Danke.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Anke Rehlinger das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Reden ist ein Ort des Strukturwandels, bei dem deutlich wird, dass Strukturwandel durchaus eine schwierige Angelegenheit sein kann, ein Ort, der deutlich macht, dass es ein mühevolles Geschäft ist, bei dem man auch in einer längeren Linie denken muss. Er macht aber auch als Ort des Strukturwandels deutlich, dass man ihn in seiner Gänze zu betrachten hat. An diesem Standort Reden geht es auch um Gondwana, das stimmt, aber Reden ist deutlich mehr als nur Gondwana, auch wenn das bislang und bisweilen in der öffentlichen Debatte einen etwas anderen Zungenschlag erhalten hat. Ich bin insofern auch der Auffassung, dass das eine wichtige Feststellung ist, denn wenn man sie so nicht träfe und wenn man vor allem nicht danach handeln würde, würde man sich mit Blick auf die Chancen und Möglichkeiten, die es am Gesamtort gibt, genau diese Chancen und Möglichkeiten verbauen. Wenn wir nicht den Gesamtort mit in den Blick nehmen, konzentrieren wir uns auf ein Ereignis an diesem Ort, und das ist eindeutig zu wenig angesichts des Gesamtpotenzials, das man an diesem Ort heben kann. Deshalb tun wir gut daran, das gesamte Gelände mit in den Blick zu nehmen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir tun aber auch gut daran, den Blick jetzt nach vorne zu richten. Ich will die Vergangenheitsbewältigung nicht noch einmal nachvollziehen. Alles, was an dieser Stelle schon getan worden ist, worüber wir schon gesprochen haben und was die Ursprungskonstellationen an diesem Standort auch bezogen auf Gondwana angeht, ist in diesem Parlament hinlänglich aufbereitet worden. Die Dinge sind mit Stand heute so, wie sie sind. Die Verträge sind nun einmal auch so, wie sie sind. Das müssen wir als Ausgangsbasis für die Weiterentwicklung des Standortes hinnehmen und brauchen es nicht noch einmal einer neuerlichen Bewertung zuführen. Wir müssen auf dieser Grundlage gegebenenfalls aus Fehlern der Vergangenheit lernen und für dieses Gelände

(Abg. Roth (SPD) )

ein Zukunftskonzept als Ganzes entwickeln. Das ist die Aufgabenstellung, mit der wir uns am heutigen Tage und in den nächsten Wochen und Monaten zu beschäftigen haben.

Was ist dabei aus Sicht der Landesregierung entscheidend? - Entscheidend ist, dass man, wenn man diesen Ort für die Menschen vor Ort entwickeln will, diese Menschen auch einbindet. Das heißt, die Akteure, die vor Ort eine entscheidende Rolle spielen und die die gewählte Vertretung der Menschen vor Ort sind, müssen in die Entwicklungskonzepte und Entscheidungsfindung mit eingebunden werden. Die Gemeinde und der Landkreis sind also zu beteiligen. Das ist eine Möglichkeit. Umgekehrt ist es aber auch geradezu eine Verpflichtung derer, die vor Ort sind, daran mitzuwirken. Diese Möglichkeit werden wir eröffnen. Ich halte das für einen ganz wesentlichen Baustein, wenn wir diesen Standort weiter erfolgreich entwickeln wollen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir haben bereits Vorüberlegungen angestellt, wie man es ausgestalten könnte. Eine Möglichkeit bestünde darin, dies in Form eines Zweckverbandes zu tun. Welche Beiträge dann die jeweiligen Partner in einem solchen Zweckverband zu leisten hätten, darüber wird sicherlich zu reden sein. Wir haben diesen Vorschlag natürlich auch in dem Bewusstsein gemacht, dass Kommune und Landkreis nicht in der Lage wären, die größte finanzielle Last zu tragen. Es gibt aber noch ganz andere Beiträge, die von der Gemeinde Schiffweiler und vom Landkreis Neunkirchen eingebracht werden können. Auch dies sind wertvolle Beiträge, die wir nicht brach liegen lassen können, sondern die wir bei diesem Projekt für uns nutzbar machen müssen.

Wenn es um das Einbeziehen geht, dann sage ich, dass die Akteure, die es bereits am Standort gibt, ebenfalls einbezogen werden müssen. Wir dürfen keine Struktur zulassen, die streng trennt zwischen profitablen Segmenten, die bei privaten Investoren liegen, und defizitären Bereichen, die allein von der öffentlichen Hand zu tragen sind. Wenn wir an diesem Standort ein wirtschaftliches Konzept auf die Beine stellen wollen, das tatsächlich trägt, brauchen wir einen vernünftigen Mix. Es kann nicht darum gehen, Rosinen zu picken. Die einen verdienen und die anderen bezahlen. Wenn wir den Standort mit seinen Potenzialen in Gänze in den Blick nehmen wollen, dann muss man ihn auch in Gänze bespielen. Das umfasst auch Kosten- und Einnahmenstrukturen. Deshalb brauchen wir in der Konsequenz ein Bewirtschaftungskonzept aus einer Hand, das Gewinnbringer und Kostenverursacher unter einem organisatorischen Dach zusammenführt, damit wir den wirtschaftlichen Betrieb auch für die Zukunft sicherstellen können. Das halte ich für den Erfolg versprechendsten Ansatz.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

In diesem Zusammenhang sage ich eindeutig, dass eine solche Struktur nicht dazu führen kann, dass Einzelne aus bereits eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen entlassen werden. Das ist eine ganz klare Botschaft. Es heißt auch nicht, dass unternehmerische Risiken jetzt, wo es anfängt unangenehm zu werden, auf die öffentliche Hand abgewälzt werden können. Das ist ganz sicherlich keine Linie, die diese saarländische Landesregierung mittragen wird. Das muss jedem, der an diesem Ort tätig war und werden will, klar sein.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich will auf das sich in letzter Zeit konkretisierende Problem der Kostensteigerung im Zuge des Baus von Gondwana II eingehen. Es ist eben schon einmal angeklungen. Ich will dem überhaupt nicht widersprechen, sondern es nur noch einmal bekräftigen. Es wurde eine Konstruktion gewählt, bei der es einen Generalunternehmer gibt. Es ist völlig klar, dass er das Risiko trägt. Wenn er günstiger baut als das, was vereinbart worden ist, hat er die Chance, seinen Profit zu machen. Er trägt aber umgekehrt auch das Risiko, wenn er teurer baut. Wenn sich das Risiko realisiert hat, dann ist das nicht das Problem des Landes, sondern das Problem des Investors. Das Land hat alle seine vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich erfüllt. Umgekehrt erwarten wir das auch von einem Investor an diesem Standort.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wenn es darum geht, an diesem Standort gemeinschaftlich weiterzuarbeiten, ist es unerlässlich, dass die Verträge, die abgeschlossen worden sind, eingehalten werden. Das ist die Grundlage einer gemeinsamen Zukunftslösung. Grundlage einer gemeinsamen Zukunftslösung sind aber auch Offenheit und Transparenz bezogen auf die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse, denn auch wir und andere, die in eine solche Konstruktion mit einsteigen, müssen wissen, welche Risiken wir dort übernehmen. Deshalb sind Offenheit und Transparenz notwendig, um eine verlässliche Einschätzung auch des betriebswirtschaftlichen Risikos vornehmen zu können.

Es ist eben ein schlüssiges Gesamtkonzept gefordert worden. Das sehe ich auch so. Wir brauchen ein schlüssiges Gesamtkonzept für den Standort. Ich will aber auch darauf hinweisen, dass wir, wenn es zu weiteren Attraktivierungen an diesem Standort kommen soll, in nicht unerheblichem Maße auf Investoren angewiesen sein werden. Das heißt, wir können uns viel überlegen, aber wenn es dafür keine Investoren gibt, wird es nichts außer schönen Plänen geben. Wir müssen das, was wir uns überlegen, an der Realität widerspiegeln. Ich sage auch, dass wir bei der Erarbeitung eines schlüssigen Gesamtkon

(Ministerin Rehlinger)

zeptes auf die anderen Partner angewiesen sind. Dort sind die Signale sehr positiv. Das wird aber nicht unbedingt von heute auf morgen gehen, mit Sicherheit nicht bis zum nächsten Plenartermin. Ich sage ebenso, wir sollten uns davor hüten, übermäßige Versprechungen zu geben. Ich will keine blühenden Landschaften versprechen, die Erwartungen wecken, die wir gegebenenfalls nicht erfüllen können. Umgekehrt sage ich genauso deutlich zu, dass wir alles tun werden, was möglich und finanziell vertretbar ist, um bei dieser durchaus nicht ganz einfachen Ausgangslage dem Standort Reden eine gute Zukunft zu geben. Wir sollten dies allerdings mit dem gebotenen Realitätssinn tun. Ich rate dies allen Beteiligten, auch in diesem Haus, vielleicht insbesondere denen, die unlängst selbst solche Entscheidungen mit getroffen und mit zu verantworten hatten.

Wir tun gut daran, Schritt für Schritt das zu tun, was machbar ist, ohne das Wünschenswerte aus dem Auge zu verlieren. Vielleicht ist es manchmal besser, das Kleine zu realisieren, das man in den Händen halten kann, als sich immer nur das Sensationelle und Große zu erträumen. Vielleicht hat auch die Vielzahl von vielen kleinen, guten Dingen an einem solchen Ort einen größeren und besseren Charme für diejenigen, denen wir uns an allererster Stelle verpflichtet fühlen. Das sind die Menschen in der Region. Es sind die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schiffweiler und des Landkreises Neunkirchen. Deshalb sollte es auch ein Ort für die Menschen in der Region werden und nicht in erster Linie als Aushängeschild konzipiert sein.

Wir können heute mit einer Zwischenfeststellung deutlich machen: Der Standort ist nicht gescheitert, aber er ist auch nicht vollendet. Ich sehe eine gute Chance, es zu einem guten Ende zu bringen. Daran sollten alle gemeinsam mitwirken. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache zur Aktuellen Stunde.

Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (Drucksache 15/813)

Zur Begründung erteile ich Frau Innenministerin Monika Bachmann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das heute eingebrachte Gesetz zur Änderung des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes ist notwendig geworden durch den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union und der damit verbundenen Ergänzung der Berufsanerkennungsrichtlinie um kroatische Berufsausbildung. Die entsprechende Änderung der Berufsanerkennungsrichtlinie vom 13. Mai 2013 hätte bis zum Tag des Beitritts, dem 01. Juli 2013, umgesetzt sein müssen.

Gesetze, die wie das Architektengesetz im Saarland eine statische Verweisung auf die Berufsanerkennungsrichtlinie enthalten, hätten bis zu diesem Datum eigentlich schon geändert sein müssen. Dies ist aber in keinem der betroffenen Bundesländer geschehen. Dies nicht nur, weil es vollkommen unrealistisch ist, eine Gesetzesänderung in so kurzer Zeit, wie ich es eben dargestellt habe, durch das Parlament zu bringen. Es ist auch gescheitert, weil der Informationsfluss nicht funktioniert hat. In der Folge hat die Kommission in der Bundesrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Dass die Länder versichert haben, die kroatischen Architekten jenseits des Wortlauts ihrer Architektengesetze anzuerkennen, genügt leider nicht.

Das deshalb unumgängliche Gesetzgebungsverfahren haben wir für weitere Änderungen genutzt, die im Wesentlichen auf Änderungen der Kammern zurückgehen. Ich möchte hier nur die Anregung der Ingenieurkammer erwähnen, dem Ingenieurnachwuchs die Möglichkeit einer Juniormitgliedschaft in der Ingenieurkammer zu eröffnen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels insbesondere auch in den Ingenieurberufen müssen wir alle Kräfte bündeln, um jungen Menschen nicht nur attraktive Studienangebote zu machen, sondern sie auch nach Abschluss des Studiums als Arbeitnehmer oder als Existenzgründer in unserem Land zu halten. Dazu kann ein frühzeitiger Kontakt zu den entsprechenden Berufskammern und ihren Mitgliedern einen nicht zu unterschätzenden Beitrag leisten. Deshalb haben wir den Vorschlag der Ingenieurkammer selbstverständlich gerne aufgegriffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und Überweisung in den Ausschuss für Inneres und Sport. - Ich danke Ihnen.

(Beifall.)

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

(Ministerin Rehlinger)

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/813 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf in Erster Lesung mit den Stimmen aller anwesenden Abgeordneten angenommen wurde und in den zuständigen Ausschuss überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/819)

Zur Begründung erteile ich der Abgeordneten Ruth Meyer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein wesentlicher Grundsatz unserer Verfassung ist, dass Gemeinden, Kreise und deren Bürgerinnen und Bürger ihre Angelegenheiten vor Ort soweit als möglich eigenverantwortlich regeln und verwalten. Mit dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz setzt unser Land die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung. Das vorgelegte Artikelgesetz schlägt Änderungen in vier Punkten dieses Gesetzes vor: zum einen im Bereich der Haushaltsgrundsätze, zum Zweiten bei der Interessenvertretung von Senioren und Behinderten, drittens bei der Wählbarkeit der Ortsvorsteher und schließlich bei den Aufgaben der Kreise.

Zunächst zu den Haushaltsgrundsätzen in § 82 KSVG. Im Saarland gilt dort derzeit ein absolutes Überschuldungsverbot. „Die Gemeinde darf sich nicht überschulden“, steht da. Ich zitiere weiter: „Sie ist überschuldet, wenn nach der Vermögensrechnung das Eigenkapital aufgebraucht wird.“ Im privaten Bereich würde eine solche finanzielle Situation einer Insolvenz gleichkommen. Schulden und laufende Zahlungsverpflichtungen sind höher als Einnahmen und bilanziertes Vermögen. Eine solche Situation tritt aber, das wissen wir, nicht von heute auf morgen auf. Sie hat, das gilt für die private Überschuldung genauso wie für die kommunale, Vorstufen als da wären: überzogene Konten beziehungsweise unausgeglichene Haushalte.

Das Letztere ist leider eine Feststellung, die wir derzeit praktisch flächendeckend für alle saarländischen Haushalte treffen müssen. Eine solche Situa

tion beginnt oft mit allzu ambitionierten Investitionen, wenn höhere Kredite aufgenommen werden, als absehbar zurückgezahlt werden können, beziehungsweise wenn versucht wird, mit Kassenkrediten mehr als nur vorübergehende finanzielle Engpässe zu überbrücken. Das allerdings praktizieren unsere Kommunen - wenn auch längst nicht immer selbstverschuldet - seit Jahrzehnten. Derzeit müssen wir 1.870 Euro Pro-Kopf-Verschuldung konstatieren.

Das gesetzliche Überschuldungsverbot hat also nicht nachhaltig gewirkt. Wir konnten mit dieser Vorschrift nicht verhindern, dass bereits 2011 die erste saarländische Gemeinde in die Überschuldung geraten ist und dass derzeit zehn weitere Städte und Gemeinden von Überschuldung bedroht sind, insbesondere die Landeshauptstadt Saarbrücken.

Wir ändern nun das absolute Überschuldungsverbot insofern, als es nur noch als Soll-Vorschrift formuliert ist, und passen sozusagen das Gesetz den Realitäten an. Dafür muss dann seitens der Kommunen künftig zusätzlich innerhalb des sogenannten Sanierungshaushaltes belegt werden, dass die Gemeinde Eigenkapital aufbaut, also mehr Erträge erzielt, als sie Aufwendungen hat. Wenn es den Gemeinden gelingt, diese Anstrengungen in den nächsten Jahren fortzusetzen, können wir erreichen, dass die Neuverschuldung der Kommunen bis 2020 auf null sinkt. Dabei ist uns sehr wohl bewusst, dass dies für einzelne Kommunen ohne externe Hilfen insbesondere des Bundes, etwa über die Änderung des Bund-Länder-Finanzausgleichs in der von Stephan Toscani in der letzten Woche beschriebenen Weise, nicht zu leisten sein wird. Insofern geht es auch darum, erst einmal Zeit zu gewinnen.

Die Gemeinden müssen in dieser Zeit aber zuvorderst aus eigener Kraft alles unternehmen, was ihnen möglich ist, um wieder zu ausgeglichenen Haushalten zu kommen. Diesen Prozess steuern und flankieren wir landesseitig, einerseits über die Kommunalaufsicht, im Zuge der Haushaltsgenehmigung, andererseits durch die finanzielle Unterstützung der Kommunen. Hier will ich neben den Gemeindegeldern und Bedarfszuweisungen aus der jährlich steigenden Schlüsselmasse insbesondere den Kommunalen Entlastungsfonds, den KELF nennen. Wir lassen unsere Gemeinden also nicht allein und ändern nicht nur einseitig die Rechtsvorschrift. Wir setzen klare Anreize und verändern somit auch die Realitäten. So versuchen wir zu verhindern, dass kommunale Selbstverwaltung in einzelnen Gemeinden durch „allgemeine Aufsichtsmittel“ - wie es heißt - seitens der Kommunalaufsicht eingeschränkt werden müsste und im Extremfall etwa ein sogenannter Sparkommissar oder ein Beauftragter statt der gewählten Organe über Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde entscheidet. Die vorgeschlagenen Änderungen von § 82 und § 82a sind also ganz im Sinne

(Präsident Ley)

der kommunalen Selbstverwaltung und der von Überschuldung bedrohten Gemeinden, allen voran der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Die Belange älterer und behinderter Menschen in den Kommunen gezielt zu berücksichtigen, ist ein weiterer Änderungspunkt im Kommunalselbstverwaltungsgesetz. Der neue § 50a regelt diese Interessenvertretung. Damit setzen wir wesentliche Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um und tragen der Altersentwicklung unserer Gesellschaft genauso Rechnung wie der UN-Behindertenkonvention.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir erwarten von unseren Gemeinden, dass sie die Interessen dieser Bevölkerungsgruppen gezielt aufnehmen und in den kommunalen Entscheidungsprozessen berücksichtigen. Hierzu sollen Beauftragte bestellt oder Beiräte geschaffen werden. Die meisten Kommunen haben dies längst umgesetzt.