Protocol of the Session on January 15, 2014

Viele Verbände haben mit uns zusammen an diesem Antrag gearbeitet und uns mit Tipps und Anregungen zur Seite gestanden. Ihnen möchte ich auch hier noch einmal herzlich danken. - Herausgekommen ist der Ihnen vorliegende Antrag, der von der breiten Masse der Betroffenen getragen wird. Ich bitte Sie, diesen Antrag anzunehmen, denn die Umsetzung kann durchaus Leben retten. - Vielen Dank.

(Beifall.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Christian Gläser.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag - Sie haben es eben gehört wird die Landesregierung seitens des Antragstellers aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen mit Hör- oder Sprachbeeinträchtigungen Notrufe auch als Textnachricht, zum Beispiel per SMS oder per spezieller App übermitteln können. Es geht also um die Forderung eines barrierefreien Notruf- und Informationssystems.

Wir, die CDU-Landtagsfraktion, begrüßen diesen Antrag in seiner Absicht, eine Verbesserung des Notrufs für Menschen mit Hör- und Sprachbeeinträchtigungen zu erreichen.

(Beifall.)

Allerdings ergeben sich, wenn man sich dem Thema nähert, auch verschiedene Fragen. Diese sind zu klären, und das wollen wir durch eine breite Sachverhaltsausermittlung im zuständigen Ausschuss erreichen. Denn die technische Umsetzung könnte sich eventuell komplizierter gestalten, als man dies auf den ersten Blick annehmen würde. Andererseits wollen wir uns mit ersten Hinweisen auf bestehende Schwierigkeiten bei der technischen Umsetzung auch nicht einfach so zufrieden geben. Denn die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sind stetig bestrebt, in Sachen Notruf, alles in die Wege zu leiten, um hör- und sprachbehinderten Menschen möglichst barrierefrei Zugang zu ermöglichen.

Es ist ja nicht so, wie eben gesagt wurde, Kollegin Maurer, dass es im Saarland für hör- und sprachbehinderte Menschen keinen barrierefreien Zugang gäbe. Alle polizeilichen Notaufnahmestellen im Saarland - Telefonnummer 110 - sind mit einem separaten Notfall-Telefaxgerät ausgestattet, um von Menschen mit Hör- und Sprachbeeinträchtigungen auch Notrufmeldungen per Telefax entgegennehmen zu können.

(Zuruf.)

Ja, ich weiß. - Auch unter der zentralen Notrufnummer 0681 962-2121 werden Notfall-Telefaxe entgegengenommen und können der zuständigen Polizeidienststelle schnell weitergeleitet werden. Die Berufsfeuerwehr Saarbrücken ist ebenfalls in ihrem Zuständigkeitsbereich bereits über ein Notruf-Fax für die Notrufe 112 erreichbar. Auch die Rettungsleitstelle des landesweit tätigen Rettungszweckverbandes hat eine Faxnummer veröffentlicht, die für den Empfang von Nothilfe-Faxen vorgesehen ist.

Für alle diese Notruf-Faxe sind standardisierte Vordrucke entwickelt worden, die es dem Hilfesuchenden möglich machen, einen Notruf zu kommunizieren. Auch daran, dass es einen solchen Vordruck

(Abg. Maurer (PIRATEN) )

gibt, sieht man natürlich auch die Schwierigkeiten in der Praxis. Frau Kollegin Maurer hat das zutreffend beschrieben. Auch beim Notruf per Fax ergeben sich, wie wir wissen, praktische Probleme. Experten der Polizei weisen zum Beispiel ausdrücklich darauf hin, dass bestimmte Typen von Faxgeräten nicht für den Notruf-Faxversand geeignet sind. Also auch die Notruf-Faxe haben ihre Schwachpunkte.

Die PIRATEN-Fraktion hat zu Recht vorgetragen, dass viele Menschen kein Fax-Gerät besitzen oder nicht mehr besitzen, weil es nicht mehr zeitgemäß ist. Allerdings liegen uns auch keine Informationen darüber vor, wie die betroffenen Menschen mit Hörund Sprachbeeinträchtigung im Saarland derzeit mit Smartphones oder Tablet-PCs ausgestattet sind. Wir können davon ausgehen, dass es immer mehr werden.

Zum Thema SMS: In unserem Nachbarland Frankreich kann bereits ein Notruf per SMS abgesetzt werden. Dort laufen die Notrufe zentral in Grenoble auf und werden dann verteilt. Allerdings muss man feststellen, dass man die Situation in anderen Ländern, gerade die in unserem Nachbarland Frankreich, nicht mit der unseren vergleichen kann. Dort haben wir einen Zentralstaat, hier eine heterogene, geschichtlich gewachsene Notrufstruktur. Allerdings gibt es auch in Deutschland bereits in Berlin, Brandenburg oder Sachsen die Möglichkeit, per SMS einen Notruf abzusetzen. Insofern ist es verständlich, dass dann nachgefragt wird: Warum geht es nicht auch bei uns?

Aber es gibt viele Fragen, die in diesem Sachzusammenhang zu klären sind, etwa, dass der SMSDienst kein Echtzeitdienst ist, sodass auch keine Garantie besteht, dass der Notruf wirklich zeitnah abgesetzt werden kann und auch ankommt. SMSe werden über das Funknetz gesendet und dann bei einem Server eines Mobilfunkanbieters bearbeitet. Dieses Nadelöhr zum Server kennen wir alle von Silvester, wenn unsere SMSe teilweise ganz lange Zeit brauchen, bis sie beim Adressaten ankommen. Es dürfte Ihnen auch bekannt sein, dass es technisch nicht möglich ist, SMS auf 110 oder 112 zu senden, da die SMS-Systeme keine Verbindung zu örtlich zuständigen Notrufabfragestellen, was ja im Telekommunikationsgesetz auf Bitten der Notrufträger gefordert ist, herstellen können. Auch die Frage der Antwortmöglichkeiten ist zu klären.

Wegen dieser Fragestellungen bei SMS-Notrufen bietet es sich an abzufragen, wie die konkreten Erfahrungen in den Ländern sind, die eine solche Möglichkeit anbieten, denn Notruf-SMSe können sehr wohl eine Chance für die Hilfesuchenden sein. Wie gehen diese Länder mit den Nachteilen des SMSDienstes um, wie sind die Fallzahlen, wie bewerten sie das Angebot? Das sind Fragen, die wir klären müssen.

Auch der Begriff der Notruf-App, den Sie verwenden, ist so nicht eindeutig. Es stellt sich doch die Frage, welche konkrete Nutzung Sie mit dieser App verbinden wollen. Ein Beispiel: Ich habe eine ADACWander-App auf meinem Smartphone, die hat eine Notruffunktion. Die Dienstleistung, die damit erbracht wird, ist eine Rufverbindung mit der 112. Damit werden Ihre Standort-Koordinaten übermittelt und während des Telefonates eingeblendet, sodass Sie diese der Notrufzentrale selbst mündlich mitteilen können. Ich glaube, eine solche Dienstleistung ist aber für hör- und sprachbeeinträchtigte Menschen nicht zweckmäßig, sodass sich die Frage stellt: Was ist es denn für eine Dienstleistung, die eine solche Notruf-App erbringen soll? - Ziel sollte es sein, möglichst einfach, entweder durch Knopfdruck oder durch Eingabe einer bestimmten Zahl, eine Verbindung herzustellen, die gerade in der besonderen Situation eines Notfalls einfach zu bedienen ist und Kommunikation mit dem Notrufträger gewährleistet.

Ich möchte an dieser Stelle auch auf eine neue Entwicklung verweisen, welche die Expertengruppe Notruf - ein Untergremium der Innenministerkonferenz - bereits auf den Weg gebracht hat. In dieser Expertengruppe arbeiten auch Fachleute des saarländischen Innenministeriums mit. Zusammen mit dem deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz in Kaiserslautern wird in Begleitung von Experten aus den Bereichen Technik und Taktik aus Rheinland-Pfalz eine Notruf-App entwickelt. Diese soll hör- und sprachbehinderten Menschen eine Echtzeitkommunikation mit den örtlich ansässigen Notrufabfragestellen ermöglichen. Diese App soll kostenlos sein, leider kann ein Datum für ihre Fertigstellung noch nicht genannt werden.

Meine Damen und Herren, die UN-Behindertenrechtskonvention erhebt die Forderung, Menschen mit Behinderungen Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet sind, zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus zielt die UN-Behindertenrechtskonvention darauf ab, den vollen gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Obwohl sich, wie ich nur ansatzweise dargestellt habe, die Umsetzung komplizierter gestalten könnte, wollen wir die Möglichkeit eines verbesserten barrierefreien Zugangs zu Notruf- und Informationssystemen aus Überzeugung sehr ernst nehmen. Wir wollen Umsetzung und mögliche Kosten für eine Verbesserung im Detail prüfen, wir wollen es genau wissen.

Wir begrüßen den vorliegenden Antrag, stimmen ihm zu und verweisen ihn in den Ausschuss mit der

(Abg. Gläser (CDU) )

Bitte, dort alle Einzelheiten, die bei der Umsetzung eine Rolle spielen können, ergebnisoffen zu prüfen. Am besten wäre es nach meiner Überzeugung, wir bekämen ein bundesweit flächendeckendes barrierefreies Notrufsystem. Lassen Sie uns gemeinsam nach einer Verbesserung für die Menschen mit Hörund Sprachbehinderung suchen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Abgeordneter Ralf Georgi.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Telekommunikationsgesetz, kurz TKG genannt, ist ein deutsches Bundesgesetz, das den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation reguliert. Das heutige Telekommunikationsgesetz beendet das bisherige Telekommunikationsmonopol des Bundes. Neben der Regulierung sollen auch die angebotenen Dienstleistungen fortlaufend gewährleistet werden. Im jetzigen Gesetz wird zudem erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nun auch der Notruf per Telefax festgeschrieben. Weitere Erklärungen finden sich zudem in der Notrufverordnung. Mit der Notrufverordnung werden die rechtlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes für den Notruf ergänzt. Unter anderem wird in der Notrufverordnung neben der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112 die in Deutschland seit Jahrzehnten eingeführte nationale Notrufnummer 110 festgeschrieben, die traditionell für den Polizeinotruf genutzt wird.

Wer sich die Mühe macht und sich einmal den § 108 TKG näher ansieht, wird schnell feststellen, dass dort an keiner Stelle etwas von einem SMS-Notruf steht. Dies bedeutet, dass es im Prinzip gar keinen SMS-Notruf im Sinne des § 108 TKG gibt. Darauf muss an dieser Stelle auch einmal hingewiesen werden. Der sogenannte SMS-Notruf ist im Prinzip nichts anderes als ein Serviceangebot einiger Leitstellen in Deutschland, zum Beispiel der Polizei in Köln, Berlin und im Bundesland Brandenburg. Man muss also festhalten, dass sich die SMS-Technik zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht als Notrufmittel eignet und dass es sich hierbei ausschließlich um einen zusätzlichen Kommunikationsweg handelt. Meistens werden von Gehörlosen oder Schwerhörigen geschriebene SMS auf ein Notruf-Fax umgeleitet.

Der vorliegende Antrag der PIRATEN-Fraktion, dem wir uns ja angeschlossen haben, will das ändern und im Saarland für Hörgeschädigte ein effektives Notrufsystem einführen, womit eine SMS oder eine Notruf-App denselben Notrufstellenwert erhalten soll

wie ein herkömmliches Telefonat. Das Saarland ist unserer Meinung nach wegen seiner geringen Größe besonders gut geeignet, ein solches System zur Marktreife zu führen. Die saarländischen Notrufzentralen sind modern und gut ausgestattet. Es dürfte also kein Problem sein, hier noch einen weiteren qualifizierten Notrufweg zu eröffnen. Wir - die LINKE - sind der Ansicht, dass der Antrag in den zuständigen Ausschuss überwiesen werden sollte, wo wir eine ergebnisoffene Anhörung unter den betroffenen Verbänden, der Polizei, den Feuerwehren und den Trägern und Mitgliedern der Notrufzentralen durchführen sollten. Ich freue mich, dass die Koalition das genauso sieht. Dabei sollten auch grenzüberschreitende Aspekte nach Frankreich und Luxemburg berücksichtigt werden. Nur so können wir uns hier im Parlament einen Überblick verschaffen und den Sachverstand aller Hilfsorganisationen einbeziehen. Ich bitte Sie daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit uns einer Überweisung in den zuständigen Ausschuss zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Sebastian Thul.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte für die SPD-Fraktion klarstellen, dass wir diesen Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion ausdrücklich begrüßen und ihm auch zustimmen werden. Wir freuen uns schon auf die Beratungen im Ausschuss.

(Beifall.)

Es ist unsere Pflicht, auch im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention - der Kollege Gläser hat das eben schon angedeutet - alles zu tun, damit wir möglichst alles in unserem Land barrierefrei gestalten und Menschen, egal ob sie eine Behinderung haben -

(Zuruf.)

Ich denke bei dem SMS- oder App-Notruf auch an Seniorinnen und Senioren, ich denke auch an Schlaganfallpatientinnen und -patienten, für die das eine Möglichkeit ist, schnellstmöglich einen Notruf abzusetzen. Wir sind dafür, das einzuführen und auch alle Voraussetzungen zu schaffen, dass dies möglich ist. Ich möchte an dieser Stelle aber auf eines hinweisen. Die Kleinheit des Bundeslandes hat der Kollege Georgi eben schon angesprochen. Aber das birgt auch ein Risiko. Wir haben sehr viele Pendler aus Frankreich oder Rheinland-Pfalz. Es kann nicht sein, dass wir hier eine Lösung entwickeln, die 5 km weiter in Rheinland-Pfalz nicht funktioniert. Deswegen plädiere ich ausdrücklich für

(Abg. Gläser (CDU) )

ein bundeseinheitliches System und für eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften, was zum Beispiel auch die Frage der Beantwortbarkeit von Notrufen angeht. Da muss man sich durchaus grenzüberschreitend beziehungsweise über die Landesgrenzen hinaus Gedanken machen. Denn nur so ist ein System definitiv umsetzbar und praktikabel.

Die bisherigen Regelungen via Fax wurden auch schon angesprochen. Ich glaube, das Fax ist nun wirklich nicht mehr zeitgemäß. Es gibt auch keine Möglichkeit, ein Faxgerät mitzunehmen. Wenn unterwegs ein Notfall passiert, hat man keine Möglichkeit, ein Fax abzusetzen. Die Möglichkeiten zu schaffen, das via Handy zu tun, sind relativ umständlich und funktionieren auch oft nicht. Deswegen ist es an der Zeit, diese Notruf-App zu entwickeln oder eine Möglichkeit, Notrufe via Smartphone oder Tablet-PC absetzen zu können.

Ich freue mich insbesondere darauf, wenn wir das im Ausschuss beraten - wahrscheinlich wäre das der Innenausschuss unter Hinzuziehung des Sozialausschusses - und wenn wir auch die Betroffenenverbände dazu einladen. Es ist mir ganz wichtig, dass wir solche Lösungen nicht von oben herab entwickeln, sondern zum Beispiel den Landesverband der Gehörlosen dazu einladen und mit den Betroffenen zusammen erörtern, was sie eigentlich brauchen. Meine Form von Gleichstellungspolitik in dieser Sache sieht so aus, dass man das im Dialog mit den Betroffenen macht und nicht von oben herab.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Deswegen freue ich mich schon jetzt auf die Anhörung und bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.

(Beifall.)

Das Wort hat für die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENLandtagsfraktion Herr Abgeordneter Klaus Kessler.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die PIRATEN haben heute einen Antrag als Thema auf die Tagesordnung gesetzt, der ein aktuelles Problem beinhaltet, das unserer Meinung nach dringend gelöst werden muss und aufgrund des technischen Fortschritts, insbesondere aufgrund der bereits weiten Verbreitung von Smartphones, auch gelöst werden kann. Es geht im Grunde um die Einführung eines flächendeckenden, barrierefreien Notrufsystems, konkret um die Möglichkeit für hör- und sprachbeeinträchtigte Menschen, auch per SMS Notrufe absetzen zu können. Wenn man eine solche Forderung stellt, die berechtigt ist - das unterstützen wir -, dann lohnt es sich natürlich auch einmal, einen Blick auf die bestehende Situation zu werfen. Und da hat Herr Gläser zu Recht darauf hingewiesen,

dass es im Saarland natürlich bereits die Möglichkeit gibt, per Fax Notrufe bei der Polizei oder der Feuerwehr über die 110 oder 112 abzusetzen. Das ist nachzulesen bei der Notfallinformation dieser Einrichtungen. Allerdings steht dort auch, dass es Übermittlungsprobleme gibt und deshalb noch einmal eine Sondernummer eingerichtet worden ist, um hier Abhilfe zu schaffen.

Das alles ist nach unserer Meinung nicht befriedigend. Es darf auch nicht sein, dass die Mobilität von hör- und sprachbeeinträchtigten Menschen eingeschränkt wird. Man hat nun mal nicht immer ein Faxgerät dabei. An dieser Stelle besteht also dringender Handlungsbedarf.

(Beifall von Abgeordnetem Ulrich (B 90/GRÜNE) und bei den PIRATEN.)

Wir sind allerdings auch der Meinung, dass dieses Anliegen weitreichender beraten werden muss. Denn nicht nur im Saarland fehlt ein flächendeckendes barrierefreies Notruf- und Informationssystem, sondern nahezu vollständig auch im Rest der Republik. In diese Richtung hat ja Kollege Thul schon argumentiert. Wir werden daher diesen Antrag unterstützen, warnen aber auch vor einer rein saarländischen Lösung, einer Insellösung, denn schüfe jedes Bundesland eine eigene Regelung, entstünde ein Flickenteppich, und damit wäre den hör- und sprachbeeinträchtigten Menschen auch nicht umfassend geholfen. Wir brauchen im Grunde eine bundeseinheitliche Lösung.

(Beifall der Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE) und Thul (SPD) und Beifall von den PIRATEN.)

Erkundigt man sich bei den Hörgeschädigten-Verbänden, dem Deutschen Gehörlosen-Bund und dem Deutschen Schwerhörigenbund, erfährt man, dass auch von diesen Entsprechendes gefordert wird: Sie fordern eine bundeseinheitliche Lösung und teilen auch mit, auf der Bundesebene, auf der Ebene der Ständigen Konferenz der Innenminister, existiere bereits eine nationale Expertengruppe Notruf, die an der Entwicklung einer Lösung, die bundeseinheitlich eingeführt werden könnte, arbeite. Es hat im Oktober auch bereits zwei Testverfahren gegeben. Am 09. Oktober und am 21. Oktober wurden durch diese Gruppe zwei Testdurchläufe mit einer Notfallnummer durchgeführt, die nach den uns gegebenen Informationen erfolgreich waren. Geplant ist ein offizieller Start bereits in diesem Jahr. Geplant ist, im Jahr 2014 eine bundesweit einheitliche Notrufnummer einzuführen. Sollte dies wirklich gelingen, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre ein riesiger Fortschritt erreicht. Im Grunde wäre damit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der PIRATEN weitgehend Rechnung getragen.