Protocol of the Session on December 3, 2013

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2014 (Haushaltsgesetz - HG - 2014) (Drucksache 15/650) (Abänderungsantrag: Drucksache 15/697) (Ziffer I der Ergänzungs- vorlage der Regierung Drucksache 15/684)

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Haushaltsbegleitgesetzes 2014 (HBeglG 2014) (Drucksache 15/651) (Abände- rungsantrag: Drucksache 15/698) (Ziffer II der Ergänzungsvorlage der Regierung Drucksa- che 15/684)

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Umsteuern in der Haushaltspolitik Handlungsspielräume zurückgewinnen durch mehr Steuergerechtigkeit - Offensive für Arbeit, Bildung und Wissenschaft (Druck- sache 15/700)

Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Haushalt 2014: Intelligent sparen, unkalkulierbare Kosten in der Zukunft verhindern (Drucksache 15/701)

Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Haushalt 2014 Schwerpunkt im Bereich Bildung und Wissenschaft setzen! (Drucksache 15/702)

Bevor wir mit den Beratungen über die einzelnen Gruppen beginnen, erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum, das Wort zur Erstattung des Grundsatzberichtes des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zum Gesamthaushalt 2014. - Bitte schön, Herr Kollege Bierbaum.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Landesregierung hat am 08. Oktober 2013 die heute in Zweiter Lesung zu beratenden Gesetzentwürfe zum Haushalt 2014 eingebracht, die am 15. Oktober 2013 in Erster Lesung angenommen und zur weite

(Präsident Ley)

ren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen überwiesen wurden.

Der Haushaltsplanentwurf 2014 hat ein Ausgabevolumen von rund 3,9 Milliarden Euro und steigt damit gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Prozent an. Das Haushaltsgesetz 2014 enthält neben den Bestimmungen zur Bewirtschaftung der Einnahmen und Ausgaben im Wesentlichen Vorschriften über die Feststellung der Abschlusssumme des Haushaltsplans sowie über die Kredit- und Gewährleistungsermächtigungen. Es entspricht inhaltlich weitgehend dem Haushaltsgesetz des Vorjahres.

Einer Nettokreditaufnahme von knapp 455 Millionen Euro stehen im Regierungsentwurf Investitionen in Höhe von 362 Millionen Euro gegenüber. Damit ergibt sich unter Berücksichtigung der Einnahmen für Investitionen sowie der Kreditaufnahmen und der Schuldentilgung bei öffentlichen Verwaltungen für 2014 erneut eine Unterdeckung, in einer Größenordnung von mehr als 181 Millionen Euro. Der Regierungsentwurf zum Haushalt 2014 überschreitet also die sich aus Art. 108 Abs. 2 ergebende Regelobergrenze für die Kreditaufnahme, die die Landesregierung wegen Vorliegens eines außerordentlichen Bedarfs als zulässig erachtet.

Die festgestellten strukturellen Verwerfungen im saarländischen Haushalt wirken weiter fort und sind wesentliche Ursache dafür, dass das Saarland den aufgrund der verbindlich vorgegebenen Schuldenbremse notwendigen Defizitabbau nicht aus eigener Kraft bewältigen kann. Aufgrund der anerkannten Haushaltsnotlage des Landes ist die Überschreitung der Kreditobergrenze zur Finanzierung der notwendigen Ausgaben unvermeidlich.

Die Landesregierung ist der Auffassung, dass eine nachhaltige Konsolidierung nur gelingen kann, wenn die Haushaltsausgaben deutlich begrenzt, die Einnahmensituation des Landes verbessert und eine Entlastung bei den Altschulden erreicht werden kann. Über nennenswerte Gestaltungsmöglichkeiten im Steuergesetzgebungsbereich, die geeignet wären, die Einnahmensituation zu verbessern, verfügt das Land selbst nicht.

Die Landesregierung sieht in der schrittweisen Verstärkung des Außendienstes in der Steuerverwaltung, der bereits vollzogenen Erhöhung des Steuersatzes bei der Grunderwerbssteuer und in einer kontinuierlichen Überprüfung und Anpassung der Gebühreneinnahmen geeignete Ansatzpunkte, um Einnahmenverbesserungen für das Land zu erzielen.

Die Landesregierung will auch durch mittelfristig angelegte Projekte weitere Konsolidierungsbeiträge generieren. Sie hat dieses Ziel mit dem Projekt „Zukunftssicheres Saarland 2020“ angestoßen.

Mithilfe von Aufgabenkritik, Benchmark-Vergleichen, einem Abbau von 2.400 Stellen im Öffentlichen Dienst, der Überprüfung der Ausgaben im Bereich der Landesbeteiligungen, einer Begrenzung der Subventionen, Kooperationen mit anderen Ländern sowie der Optimierung von Verfahrensabläufen strebt die Landesregierung an, die noch zu konkretisierenden Konsolidierungsbedarfe schrittweise durch konkrete Maßnahmen zu unterlegen.

Allerdings bedürfen alle eigenen Sparbemühungen des Landes auch einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung sowie einer bundesstaatlichen Finanzpolitik, die den finanzschwächeren Ländern die weitere Konsolidierung durch geeignete Maßnahmen erleichtert und nicht konterkariert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Ergebnisse der Steuerschätzung sind zentrale Grundlage der Haushalts- und Finanzplanung sowie für die Ausgestaltung des Konsolidierungspfades, den das Saarland gegenüber dem Stabilitätsrat darzustellen hat. Die Landesregierung hat am 20. November 2013 eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf 2014 eingebracht, mit der die einzelnen Steuereinnahmen an die Ergebnisse der Steuerschätzung vom November angepasst werden. Nach den regionalisierten Ergebnissen der Steuerschätzung kann das Land mit einem Mehr an steuerabhängigen Einnahmen von etwa 15 Millionen Euro gegenüber dem Planwert rechnen. Für das nächste Jahr wird ein Plus von 20 Millionen Euro prognostiziert.

Die Steuermehreinnahmen werden zur Absenkung der Neuverschuldung genutzt werden müssen. Nach den Maßstäben der Schuldenbremse stellen die für 2013 und 2014 angenommenen Steuermehreinnahmen nur konjunkturbedingte Effekte dar, mit denen sich das strukturelle Defizit im Landeshaushalt nicht verbessert.

Eine positive Entwicklung haben die im Rahmen der Steuerschätzung ermittelten Ergebnisse im Hinblick auf die kommunale Ebene genommen. So steigen die originären Steuereinnahmen der saarländischen Kommunen gegenüber der Mai-Steuerschätzung um jährlich rund 10 Millionen Euro.

Die kommunalen Spitzenverbände haben auch in diesem Jahr die ihnen nach Artikel 124 der saarländischen Verfassung eröffnete Möglichkeit wahrgenommen, zu den die kommunale Seite betreffenden Teilen des Haushaltsgesetzes, des Haushaltsbegleitgesetzes sowie zu der zu beiden Gesetzen eingebrachten Ergänzungsvorlage Stellung zu nehmen. Sowohl der Saarländische Städte- und Gemeindetag als auch der Landkreistag Saarland erkennen an, dass die Finanzsituation des Landes massiv geprägt ist durch die Verpflichtung des Landes zur Einhal

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

tung der Schuldenbremse und die damit verbundene restriktive Haushaltsführung.

Aus kommunaler Sicht gelte es aber, den Versuchen des Landes entgegenzutreten, unter dem Druck der Schuldenbremse in den kommunalen Finanzausgleich einzugreifen oder weitere Belastungen auf die Kommunen zu verlagern. Der Saarländische Städteund Gemeindetag begrüßt, dass das Kommunalfinanzausgleichsgesetz im Haushaltsjahr 2014 gegenüber dem Vorjahr 2013 unverändert vollzogen werden soll, und hat angeregt, Regelungen zu treffen, die kommunale Beteiligung an den zu erwartenden Steuereinnahmen des Landes im Vorgriff auf die Spitzabrechnung des kommunalen Finanzausgleichs zu verstetigen.

Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat in der im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes vorgesehenen Änderung des Saarländischen Spielbankgesetzes eine Regelung vermisst, nach welcher die Standortgemeinden an der Gewinnabgabe beteiligt werden. Die Koalitionsfraktionen haben dieses Anliegen aufgegriffen und in ihrem Abänderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz eine Regelung aufgenommen, wonach die Standortgemeinden einen Anteil von der Spielbankabgabe, der weiteren Leistung und der Gewinnabgabe erhalten.

Ein weiteres Anliegen des Saarländische Städteund Gemeindetages betrifft die Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungsund -bildungsgesetzes. Er regt an, die bislang geltende Fachkräfterelation in den Kindergruppen beizubehalten. Auch diesem Anliegen soll im Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen auf Initiative der Koalitionsfraktionen Rechnung getragen werden. Darüber hinaus hat der Verband das Land nachdrücklich aufgefordert, in den Haushaltsjahren 2014 folgende für dringend notwendige Grundsanierungen sowie Ersatzneubauten von Kindergärten Zuschüsse in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro jährlich bereitzustellen.

Der Landkreistag Saarland stellt fest, dass angesichts der ungebremsten Kostensteigungsdynamik bei den sozialen Leistungen und im Bildungsbereich nach wie vor nicht von einer angemessenen Finanzausstattung der saarländischen Landkreise gesprochen werden könne. Aus Sicht des Landkreistages Saarland ist eine weitere Entlastung durch den Bund in den genannten Bereichen unerlässlich.

Darüber hinaus sei es geboten, alternative Möglichkeiten zur kommunalen Entlastung umzusetzen und etwa den kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer zu erhöhen. Außerdem hat der Verband gefordert, den Bundesanteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung auf bundesdurchschnittlich 49 Prozent zu erhöhen. Dieser Weg böte für die Landkreise und

kreisfreien Städte bundesweit ein Entlastungspotenzial von 2 bis 2,4 Milliarden Euro.

Der Landkreistag hat zudem eine Schärfung des Konnexitätsprinzips als unabdingbare Voraussetzung für eine Verbesserung der finanziellen Situation der gesamten kommunalen Ebene im Saarland genannt. Der saarländische Gesetzgeber sei in diesem Zusammenhang gefordert, das Konnexitätsprinzip in der Verfassung des Saarlandes derart auszugestalten, dass es grundsätzlich bei der Übertragung und der Erweiterung von Aufgaben wirksam wird.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wie bereits erwähnt hat die Landesregierung unter anderem aus Anlass der erwarteten Einnahmeverbesserungen bei den Steuern eine Ergänzungsvorlage eingebracht. Die in § 2 Abs. 1 Haushaltsgesetz abgebildete Kreditermächtigung kann aufgrund der angenommenen Entwicklung der Steuereinnahmen von ursprünglich 455 Millionen Euro um rund 19 Millionen Euro reduziert werden.

Darüber hinaus ermächtigt die unter Ziffer I der Ergänzungsvorlage aufgenommene Regelung die Landesregierung, den sich aus dem Kaufvertrag des Landes und der BayernLB über den Erwerb von bis zu 49,9 Prozent der Anteile der BayernLB an der Landesbank Saar ergebenden Kaufpreis von 123 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Zukunftsinitiative II“ zu zahlen. Die Höhe des Kaufpreises basiert auf einem von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen erstellten Wertgutachten. Da es sich bei dem Geschäft um einen Beteiligungserwerb handelt, wird die Kaufpreiszahlung das für die Schuldenbremse relevante strukturelle Defizit des Landeshaushaltes nicht erhöhen.

Die Landesregierung hat mit dem Haushaltsgesetz 2014 das Haushaltsbegleitgesetz 2014 eingebracht, dessen wesentliche Kernpunkte ich nennen möchte. Artikel 1 des Gesetzes sieht eine Änderung des Saarländischen Spielbankgesetzes vor und schreibt die bereits bisher zulässige Videoüberwachung in Spielbanken nunmehr obligatorisch fest. Damit sollen nachgelagerte Prüfungen durch die Spielbankaufsicht und auch Prüfungen in Bezug auf Geldwäschetatbestände sichergestellt werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, den regelmäßigen Spielbankenabgabensatz zu reduzieren und eine Gewinnabgabe einzuführen. Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich mit dem Votum der Koalitionsfraktionen dafür ausgesprochen, die Standortgemeinden sowohl an der Spielbankabgabe als auch an der Gewinnabgabe zu beteiligen.

Artikel 2 des Haushaltsbegleitgesetzes sieht eine Harmonisierung der in Landesrecht übergeleiteten Bestimmungen des Bundesbesoldungsgesetzes und des Versorgungsrücklagengesetzes hinsichtlich des

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

Beginns des Entnahmezeitraumes vor. Artikel 3 regelt eine Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes und verfolgt das Ziel, den Bedarf an Krippenplätzen im Saarland möglichst kurzfristig zu decken sowie die Gruppengrößen in den Kinderkrippen bedarfsgerechter zu gestalten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich in seiner Sitzung am 27. November 2013 mit den Schwerpunkten und Zielsetzungen der mittelfristigen Finanzplanung 2013 bis 2017 befasst. Auch unter Berücksichtigung der prognostizierten deutlichen Erholung der Steuereinnahmen und der anhaltenden Zinsentlastungseffekte steht das Saarland in den nächsten Jahren vor der ehrgeizigen Aufgabe, das strukturelle Defizit bis zum Jahr 2020 auf Null zurückzuführen.

Für das Haushaltsjahr 2014 beträgt das durch Sanierungsmaßnahmen ermöglichte Einsparvolumen 266 Millionen Euro. Hierzu tragen insbesondere der bereits 2013 beschlossene Stellenabbau von 2.400 Vollzeitäquivalenten und zusätzliche Einschnitte bei Besoldungs- und Versorgungsleistungen bei. Hinzu treten Kürzungen von Sachkosten und Zuschüssen, Einsparungen bei Landesgesellschaften, bei den Förderprogrammen des Landes und die Begrenzung des Hochbauvolumens.

Neben zusätzlich erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen bedarf es im Planungszeitraum der mittelfristigen Finanzplanung stabiler und verlässlicher Einnahmen. Dabei sind auch die solidarischen Leistungen des Bundes und der anderen Länder im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zu nennen. Das Eintreten des Landes für eine Regelung der Altschuldenproblematik und die Entschlossenheit des Landes, alle Möglichkeiten zu Einnahmeverbesserungen auszuschöpfen, bleiben dabei von existenzieller Bedeutung für das Land.

Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich in insgesamt 13 Sitzungen mit den Gesetzentwürfen zum Haushalt 2014 befasst. Grundlage der Beratungen waren dabei die Vorträge der Berichterstatterinnen und Berichterstatter zu den jeweiligen Einzelplänen, die auf die wesentlichen Veränderungen und Besonderheiten hingewiesen haben. Die Mitglieder und Beauftragten der Landesregierung haben zu den ihren Geschäftsbereich betreffenden Fragen Rede und Antwort gestanden und Informationen schriftlich nachgereicht.

Die Landtagsfraktionen haben auch in diesem Jahr eine Vielzahl von Abänderungsanträgen zum Haushaltsplanentwurf eingebracht. Die Abänderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD wurden durch die Ausschussmehrheit angenommen, die der Oppositionsfraktionen von LINKEN, PIRA

TEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Die Oppositionsfraktionen haben darauf verzichtet, ihre Abänderungsanträge erneut im Plenum zur Abstimmung zu stellen. Sie haben stattdessen Globalanträge zum Gesamthaushalt 2014 eingebracht, in denen sie ihre politischen Vorstellungen über die Gestaltung des Landeshaushalts konkretisiert haben. Über die Anträge soll am Ende der heutigen Grundsatzdebatte abgestimmt werden.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei den Schlussabstimmungen über den Haushaltsplanentwurf 2014 hat der Haushalts- und Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen beschlossen, dem Plenum unter Berücksichtigung der angenommenen Abänderungsanträge sowohl die Annahme des Haushaltsgesetzes 2014 als auch die Annahme des Haushaltsbegleitgesetzes 2014 unter Berücksichtigung der zu beiden Gesetzen eingebrachten Ergänzungsvorlage in Zweiter Lesung zu empfehlen.

In der Übersicht 10 der Antragsunterlagen finden Sie den Nachweis über die vom Ministerium für Finanzen und Europa im Vollzug des Stellenplans 2013 vorgenommenen Änderungen. Sie umfassen sowohl die nach Einbringung des Haushaltsgesetzes 2014 aufgrund gesetzlicher Ermächtigung vorgenommenen Änderungen im Stellenplan 2013 als auch Änderungen von Stellenplänen im Schulbereich, die sich aus der Auswertung der Schülerzahlen im laufenden Schuljahr ergeben. Die für die Zahl der Funktionsstellen im Schulbereich maßgebenden Schülerund Lehrerzahlen konnten nicht mehr rechtzeitig vor Abschluss der Arbeiten am Haushaltsplanentwurf 2014 ermittelt werden. Der Minister für Finanzen und Europa hat jedoch gebeten, die Änderungen im Haushaltsplan 2014 noch zu berücksichtigen.

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen auch insoweit mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Annahme der Regierungsvorlage. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall des Hauses.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Grundsatzaussprache. - Für die Fraktion DIE LINKE hat der Fraktionsvorsitzende Oskar Lafontaine das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen der Generalaussprache ist es Aufgabe der Opposition, zur Politik der Landesregierung grundsätzlich Stellung zu nehmen. Das möchte ich gerne tun.

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

Die Landesregierung hat als Kernziel ihrer Politik erklärt, die Eigenständigkeit des Landes zu bewahren. Insofern möchte ich meine Ausführungen unter die Überschrift stellen: Politik der Selbstständigkeit. Wenn es um die Selbstständigkeit des Landes geht, dann glaube ich, dass alle Fraktionen im Landtag der Auffassung sind, dass es sinnvoll ist, die Selbstständigkeit des Saarlandes zu erhalten. Über dieses Ziel brauchen wir uns also nicht auseinanderzusetzen. Wir wollen die Selbstständigkeit erhalten, nicht weil wir gerne für uns bleiben, sondern weil darüber eine andere Orientierung steht, die heißt: Es ist immer gut, wenn man das eigene Schicksal selbst bestimmen kann. Wir wollen natürlich, dass die Entwicklung dieser Region von denen bestimmt werden kann, die in dieser Region leben. Das ist ein Anspruch, den nicht nur wir hier stellen, das ist ein Anspruch, der in ganz Europa zu beobachten ist.