Protocol of the Session on October 15, 2013

Bei dem Gustav-Regler-Weg ist es sehr wohl so, dass viele Besucher kommen - das weiß ich aus eigener Erfahrung -, um die Werke der Bildhauer zu sehen und ihre Einbettung in diese Landschaft zu genießen, so darf ich es einmal formulieren. Wenn Professor Paul Schneider, der hier an der Saar eine hohe Achtung genießt, zum Ergebnis kommt, dass sein Lebenswerk zerstört werde, dann sollte es für uns alle Veranlassung sein, darüber nachzudenken, ob hier nicht etwas falsch läuft. Er meint, dass nicht nur sein persönliches Lebenswerk zerstört würde, sondern auch die Idee, die der Einrichtung des Gustav-Regler-Weges und der Skulpturenstraße zugrunde liegt. Es ging um das Zusammenführung der Menschen rechts und links der Grenze. Ein Thema, das Gustav Regler in seinen Werken immer wieder thematisiert und mit einem berühmten Beispiel veranschaulicht hat: Als Vater Regler just an dieser Stelle mit seinen Kindern spazieren ging, hob er einen Apfel auf und fragte, welcher Apfel besser schmeckt, der deutsche oder der französische. So brachte er seinen Kindern bei, dass diese nationalsozialistische Betrachtungsweise nicht mehr zeitgemäß war und insbesondere an der Grenze ein anderer Geist das Zusammenleben bestimmen sollte.

Paul Schneider befürchtet, und ich teile diese Auffassung, dass niemand mehr diesen Weg als Spazierweg genießen kann, wenn in massiver Form Anlagen errichtet werden, die bis zu 200 Meter Höhe haben sollen. Wer schon unter Windkraftanlagen spazieren gegangen ist, wird nachvollziehen, dass dieser Einwand berechtigt ist. Auch Martin Silvanus, der Bürgermeister von Rehlingen, hat schlicht und einfach erklärt, dass die dort vorgesehene Dimension übertrieben sei, dass eine solche große Anlage nicht an diese Stelle gehöre und es daher nach seiner Auffassung notwendig sei, diese Planung deutlich zu überprüfen und Maßnahmen zu finden, um in Zukunft solche Planungen zu verhindern.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

Das ist die ästhetische Seite dieses Vorhabens. Ich würde es sehr begrüßen, wenn in diesem Hause zumindest Übereinstimmung bestehen könnte, dass wir, wenn es darum geht, die Landschaft und den ästhetischen Erlebniswert der Landschaft zu beurteilen, zu dem Ergebnis kommen müssen, dass industrielle Anlagen gleich welcher Art die Landschaft immer beeinträchtigen und eine Massierung bestimmter Anlagen das Landschaftsbild in einem Ausmaß verändert, dass damit schlicht und einfach - ich formuliere es einmal so - auch ein Verlust von Heimat verbunden ist.

(Beifall bei der LINKEN.)

Es geht aber nicht nur um diese Dimension, sondern auch um den Umweltschutz. Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass Umweltschutz natürlich auch die Verpflichtung enthält, die Energieumwandlung zu reduzieren. Ich muss es so präzis formulieren, weil diese technische Formulierung letztendlich beinhaltet, dass es nicht nur darum gehen kann, eine andere Form der Energie darzustellen, sondern Energieumwandlung zu reduzieren und Alternativen durchzurechnen, die so formuliert werden können: Welche Möglichkeiten der Reduzierung der Energieumwandlung ergeben sich, wenn Energieeinsparmaßnahmen stärker mit öffentlichen Mitteln gefördert werden? Dass der Ausbau von Windkraftanlagen massiv mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, steht außer Zweifel.

Es ist heute leider so, meine Damen und Herren, dass die Errichtung von Windkraftanlagen nicht in erster Linie gesteuert wird von dem Willen, die Umwelt zu schützen oder eine modernere Form der Energieerzeugung voranzubringen. Nach meiner Beobachtung wird sie in erster Linie von der massiven Förderung gesteuert, die damit verbunden ist. Wer kann es einem Landwirt verübeln, wenn er seinen Acker für eine große Anlage zur Verfügung stellt und dafür rund 30.000 bis 60.000 Euro pro Jahr kassiert? Diese Steuerung führt dazu, dass ein enormer Druck aufgebaut wird, solche Anlagen zu errichten. Man muss die Jahrespacht nur einmal zu einem Niedriglohn von etwa 1.000 Euro brutto - den es auch gibt - ins Benehmen setzen. Wenn ich ein ganzes Jahr arbeiten muss, um einen Bruttolohn von 12.000 Euro zu erhalten, aber auf der anderen Seite mit einem Acker, den ich habe und zur Verfügung stelle, eine Pacht von 30.000 bis 60.000 Euro erzielen kann, ist klar, welch ungeheuerer Druck aufgebaut wird, eine solche Anlage zu errichten.

Der Bundesgesetzgeber hat bereits 1996 die Möglichkeit geschaffen, Windkraftanlagen im Außenbereich besonders zu privilegieren. Ich dachte, es wäre eine Veränderung, die die rot-grüne Koalition durchgeführt hat, aber beim Studieren der Unterlagen habe ich gesehen, dass es bereits 1996 passiert ist. Nun will ich Sie nicht mit Betrachtungen der beson

deren Privilegierung von Anlagen im Außenbereich langweilen, aber wir haben mittlerweile gesehen, dass diese Privilegierung zu einem ungesteuerten Ausbau von Anlagen führt, mit den Folgeschäden, die ich genannt habe.

Ich habe die Ästhetik erwähnt, ich nenne jetzt auch noch den Naturschutz. Ich begrüße es, dass das Landesamt für Umweltschutz in einer Stellungnahme auf die Folgewirkungen hingewiesen hat, die durch diese Anlage eintreten können. Das Landesamt weist darauf hin, dass es gerade in diesem Gebiet zwei Naturschutzgebiete und ein Vogelschutzgebiet gibt. Ich nenne mal die Vogelarten, die in diesem Gebiet nisten: Es gibt Kiebitze und Brutplätze für Schwarzmilane und Rotmilane. Es müsste den beiden Koalitionsparteien ein Anliegen sein, sich um diese Vogelarten zu sorgen.

(Vereinzelt Beifall bei der LINKEN.)

Es geht aber auch um die Große Hufeisennase - ich weiß nicht, wen ich da ansprechen soll.

(Heiterkeit.)

Es ist eine Fledermaus, die selten ist. Ich muss einräumen, dass ich sie nicht kenne, ich habe sie auch noch nicht gesehen.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Die Mopsfledermaus spielt auch eine Rolle.)

Ich hätte nicht erwartet, dass Sie jetzt dazwischenrufen, Herr Kollege Ulrich. - Die Große Hufeisennase soll geschützt werden. Der Schwarzstorch, den ich dort selbst einmal gesehen habe, ist ebenfalls ab und zu anzutreffen. Viele Kraniche ziehen in dieses Gebiet, wie jeder Spaziergänger es beobachten kann, wenn die Kraniche ziehen. Deshalb meine ich, dass die Einwendungen des Landesamtes für Umweltschutz auch bei Ihnen auf fruchtbaren Boden fallen sollten.

Was schlagen wir vor? Wir schlagen schlicht und einfach vor, das Bundesbaugesetz zu ändern und diese enorme Privilegierung im Außenbereich zu verändern. Wir schlagen außerdem vor, die Gemeinden stärker zu beteiligen bis hin zu einem Bürgerentscheid. Das Dritte - das kann ich aus Zeitgründen straffen - ist natürlich die grenzüberschreitende Planung und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die wir schon lange in diesem Hause angesprochen haben. Die grenzüberschreitenden Beteiligungsmöglichkeiten bei der Genehmigung solcher Anlagen sind auch deutlich zu verbessern. Das ist ein altes Thema, denken Sie an Cattenom. Jetzt haben wir es in einer ganz anderen Form auch hier. Es sind also drei Vorschläge von unserer Seite.

Bei dem Bundesbaugesetz berufe ich mich ausdrücklich auf eine Initiative der Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt - auch wegen der Koalitionszusam

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

mensetzung -, die nach meiner Auffassung erwähnenswerte Anträge im Bundestag eingebracht haben. Deshalb unser Antrag, dass das Saarland in gleicher Weise tätig wird. Die aufgerufenen Zeugen mögen vermitteln, dass es sich hier nicht um eine ideologische, parteipolitische Initiative handelt, sondern eine Initiative, die vielen Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes aus dem Herzen spricht.

(Beifall von der LINKEN.)

Zur Begründung des Antrages von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN erteile ich Frau Abgeordneter Dr. Simone Peter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, seit Monaten, eigentlich schon Jahren, zieht die Linkspartei gegen die Windkraft im Saarland zu Felde, sozusagen als Don Quijote im roten Gewand. Die Windkraft wird als Hauptfeind von Fledermaus und Rotmilan - die anderen Tierarten haben wir eben aufgelistet bekommen - und des romantischen Landschaftsbildes ausgemacht. Im Ausschuss ging es sogar so weit, dass eine Verschwörungstheorie herhalten musste. Die Frage wurde in den Raum gestellt, ob es Fälle von Vergiftungen an Rotmilanen gibt, die Investoren den Weg freimachen, um Naturschutz im Genehmigungsverfahren beiseite zu schieben beziehungsweise die naturschutzfachlichen Bedenken überwinden zu können.

Ich finde es noch nicht einmal skurril, ich finde das peinlich und vor allen Dingen sehr unverantwortlich, denn es stärkt die Stimmung gegen die erneuerbaren Energien im Land. Wir haben es bei jedem Projekt auch in der Auseinandersetzung mit den Bürgerinnen und Bürgern mit viel Überzeugungsarbeit zu tun. Vorweggeschickt, es klappt am besten dort, wo es eine umfassende Bürgerbeteiligung gibt, wo die Menschen beteiligt werden. Aber wir haben auch immer wieder Stimmungslagen. Durch solche Anträge wie dieser wird das meines Erachtens erheblich verschärft.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Es ist auch unglaubwürdig, wenn gleichzeitig die roten Fahnen bei den Anti-AKW-Demos wehen. Woher kommt denn der Strom? Kommt der bei Ihnen aus der Steckdose? Im Moment kommt er im Saarland vor allen Dingen aus dem Kohlekraftwerk Ensdorf, einem Klimakiller, der eigentlich längst vom Netz gehört. Er gehört ersetzt durch ein modernes Gas- und Dampfkraftwerk. Zu den notwendigen Rahmenbedingungen komme ich gleich noch.

Wenigstens sind die Rufe der LINKEN nach einem Wiederanfahren des Bergbaus jetzt verstummt.

Auch das empfand ich als ein sehr merkwürdiges Unterfangen. Die Kohleverstromung ist für Mensch und Umwelt jetzt schon schlimm genug. Wir sind derzeit damit konfrontiert, dass die Gruben im Saarland unter Wasser gesetzt werden mit großen Risiken, trotz der Warnungen der Wissenschaft. - Wieso nur noch zwei Minuten? Wieso blinkt das hier gerade?

Das ist ein Fehler.

Danke. Wir werden hier zu einem Versuchslabor der RAG. Es ist klar, dass wir mit Kohle und Atom mit den langen Belastungen durch den Müll, für den wir noch kein ordentliches Konzept haben, Generationen belasten. Windkraftanlagen werden nach eineinhalb bis zwei Jahrzehnten abgebaut, möglicherweise „repowert“, durch weniger Anlagen ersetzt, jedenfalls ohne Schäden für Mensch und Umwelt. Der Klimawandel schreitet auch voran, offenbar hier an dem Haus vorbei, wie ich immer wieder erkenne.

Sowohl die LINKE- als auch die SPD- und CDUFraktion stellen sich immer wieder gegen Bemühungen, den Klimaschutz voranzubringen, Grenzwerte für CO2 voranzubringen, auch für die Kraftwerkswirtschaft. Hier müssen wir Verantwortung übernehmen. Unser CO2-Ausstoß ist immer noch doppelt so hoch wie der auf Bundesebene. Das wird uns dauerhaft sehr teuer zu stehen kommen, vor allen Dingen die nachfolgenden Generationen. Die Windkraft, lieber Oskar, ist derzeit die günstigste Form der Energieversorgung. Der offenbar korrigierte Subventionsbericht der EU zeigt es gerade, die erneuerbaren Energien haben in den letzten Jahren weitaus weniger Geld bekommen als Kohle und Atom in Deutschland, mit Sicherheit auch im Saarland, wenn man sich die Zahlen ankuckt, was bisher in die Kohlekraft geflossen ist.

Wir brauchen jetzt Rahmenbedingungen auf Bundesebene, die die Energiewende voranbringen, die die erneuerbaren Energien voranbringen, und nicht Änderungen im Baugesetzbuch, die die Windkraft drosseln. Denn Bayern und Sachsen - Bayern war dabei - haben diesen Vorstoß bewusst und ideologisch vor die bayerische Landtagswahl gesetzt. Sie haben Schiffbruch erlitten. Soweit mir bekannt ist, hat kein einziges weiteres Bundesland im Bundesrat diesem Vorschlag zugestimmt, weil die Bundesländer von der regionalen Wertschöpfung profitieren wollen. Überall haben sich die Kommunen, die Regionen, die Landkreise auf den Weg gemacht, NullEmissions-Regionen zu bilden. Sie wollen von den Beiträgen vor Ort profitieren und nicht von Kraftwerken, die sonst wo in der Welt stehen. Deswegen ist auch der Bundesumweltminister mit seiner Strom

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

preisbremse gescheitert. Ich denke, er sollte sich lieber als Bremser für den CO2-Ausstoß profilieren. Das ist bei der Bundesregierung, wie man gestern bei diesem Auto-Deal mitbekommen hat, leider auch nicht der Fall.

Wir im Saarland müssen uns für die erneuerbaren Energien aussprechen. Wir müssen uns für die Energiewende starkmachen. Wir haben hier erheblichen Nachholbedarf. Wir waren noch vor wenigen Jahren, 2009, bei der Windkraft auf dem letzten Platz. Wir haben dann einiges in die Wege geleitet, damit die Windkraft im Saarland zum Ausbau kommt, etwa durch die Änderung des Landesentwicklungsplans, der durchaus Steuerungsmöglichkeiten enthält. Es ist nicht so, dass wir keine Landschaftsschutzgebiete, keine Naturschutzgebiete, keine ausgewiesenen Siedlungsgebiete haben. Das wird im Genehmigungsverfahren überprüft. Wir haben Potenzialstudien gemacht, wir haben die Regionen und die Kommunen unterstützt. Es gab einen Windleitfaden, das heißt, es gibt ein umfassendes Konzept, was jetzt fortgesetzt wird, um die Windenergie im Land auszubauen.

Die Kommunen planen, in den Genehmigungsverfahren werden diese Belange sehr sorgfältig abgewogen. Das wurde eben von Oskar Lafontaine im Rahmen der Abwägungsverfahren angesprochen. Heiko Maas hat vor Kurzem gesagt, wir schaffen die 700 Megawatt bis 2020. Das brauchen wir, um ein Signal zu geben, dass wir als Saarland neue, verantwortliche Schritte in der Energieversorgung gehen, dass wir ein modernes Energieland sind und nicht mehr länger auf Kohle, Strom oder den Atomstrom aus Cattenom setzen. Er fließt ja eigentlich am Saarland vorbei. Wir brauchen hier klare Signale, dass wir ein eigenständiges Energieland sind, dass wir saubere Energieversorgung wollen. Das gilt es abzuwägen. Ich glaube, in der Abwägung muss auch einmal eine zeitlich begrenzte Beeinträchtigung der Ästhetik möglich sein, um im Gesamten die Folgen des Klimawandels zu vermeiden. Wir haben vor Kurzem den Waldzustandsbericht hier erlebt.

Frau Kollegin Peter, ich darf Sie bitten, zum Ende zu kommen.

Ich komme zum Ende. Der Wald wird erheblich beeinträchtigt. Die Änderungen, die wir durch die herkömmliche Energieerzeugung erfahren, sind weitaus größer als das, was wir mit einzelnen Windrädern erfahren. Deswegen bitte ich darum, diesen Antrag der LINKEN nicht zu unterstützen. Ich bitte darum, dass wir im Sinne der festgelegten Energiewende

vorangehen und eine umweltfreundliche Energieversorgung hier im Lande voranbringen. - Vielen Dank.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Christian Gläser.

Wir haben jetzt sehr viele Dinge über Ästhetik gehört und auch einige grundsätzliche Dinge zur Energiepolitik. Ich hätte mir am Tag der Landtagsdebatte zur Einbringung des Haushalts, an dem der Finanzminister viel über die Länderfinanzbeziehungen geredet hat, an dieser Stelle gewünscht, dass wir uns mit dem EEG-Gesetz insgesamt einmal auseinandersetzen. Es gehört zur Wahrheit dazu, dass das Industrieland Saarland im Saldo 140 Millionen Euro mehr zum Ausbau der erneuerbaren Energien einzahlt, als es erhält, wie das Land Bayern in etwa 1 Milliarde Euro herausbekommt. Auch das gehört zu einer Debatte, wenn wir über Windenergie insgesamt reden, meine Damen und Herren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Aber wir haben nicht eine Grundsatzdebatte über die Energiepolitik zu führen, sondern es liegt ein sehr konkreter Antrag der Fraktion DIE LINKE zu Steuerungsmöglichkeiten des Zubaus von Windkraftanlagen vor. Dieser Antrag enthält konkret zwei Forderungen. Erstens wird gefordert, sich für eine Änderung des Baugesetzbuches zur Verbesserung der Steuerungsmöglichkeit des Zubaus weiterer Windkraftanlagen einzusetzen. Zweitens wird die Landesregierung aufgefordert, Maßnahmen auf Landesebene zu ergreifen, die einem Wildwuchs von Windkraftanlagen entgegenwirken.

Zur ersten Forderung. Herr Lafontaine hat das dargestellt. In der Begründung hierzu nimmt die LINKE Bezug auf zwei Bundesratsinitiativen der Bundesländer Bayern und Sachsen. Die erste Initiative, die von Sachsen allein ausging - die Drucksache 206/13 -, zielte darauf ab, den Bundesländern die Befugnis einzuräumen, die Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch durch eine Landesgesetzgebung auszuschließen. Diese erste Initiative wurde vom Bundesrat am 03.05.2013 abgelehnt. Die zweite Initiative war der gemeinsame Gesetzentwurf von Sachsen und Bayern, Drucksache 569/13. Diese zielte darauf ab, den Ländern die Befugnis einzuräumen, den Privilegierungstatbestand für Windenergie nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch von der Einhaltung höhenbezogener Abstandsregelungen abhängig zu machen. Auf gut Deutsch: Je höher die Windkraftanlage, umso größer soll der Abstand zur Wohnbebauung sein. Ein solcher höhenbezogener

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

Mindestabstand muss nach diesem Gesetzentwurf „angemessen" sein. Nach der Begründung des Gesetzesantrags Bayerns und Sachsens soll es möglich werden, einen Abstand vorzuschreiben, der das Zehnfache der Anlagenhöhe beträgt. Diese zweite Initiative wurde am 05. Juli dieses Jahres den Ausschüssen des Bundesrates zur weiteren Beratung zugewiesen.

Zur zweiten Forderung an die Landesregierung, Maßnahmen auf Landesebene zu ergreifen, um dem Wildwuchs von Windkraftanlagen entgegenzuwirken. Diese Forderung zielt im Kern auf eine Änderung des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt Umwelt. Sie zielt auf eine Wiederherstellung der alten Rechtslage, wonach außerhalb der Vorranggebiete für Windenergie keine Windkraftanlagen errichtet werden dürfen. Da die Mehrzahl der Gemeinden inzwischen Windkraftflächen außerhalb der landesplanerisch festgelegten Vorranggebiete festgelegt hat, ist dieser Rückschritt schwierig. Ein dadurch erforderliches neues Steuerungskonzept würde viel Zeit und Geld kosten.

Darüber hinaus kennt der geltende Landesentwicklungsplan bereits Gebiete, die Windkraftnutzung ausschließen, etwa Vorranggebiete für Naturschutz oder Vorranggebiete für Freiraumschutz. Eine Einengung der Windkraft im Saarland auf Vorranggebiete hätte zur Folge, dass wir den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von 20 Prozent bis zum Jahr 2020 nicht erreichen könnten.

Meine Damen und Herren, bereits seit 1997 - Herr Lafontaine hat es dargestellt - sind Anlagen zur Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Windenergie im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch bundesweit uneingeschränkt privilegiert. Spätestens seit Fukushima und dem Atomausstieg ist klar, dass wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien nicht mehr über das Ob, sondern nur noch über das Wie diskutieren. Und wenn die Landtagsfraktion der LINKEN in ihrem Antrag populistisch von „Zubau" und „Wildwuchs" der Windenergieanlagen redet, dann passt das nicht zur Energiewende. Das läuft ein Stück weit nach dem Motto „Wasch mich, aber mach mich nicht nass".

(Beifall bei den Regierungsfraktionen und vom Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)