Protocol of the Session on June 26, 2013

Gut. Die Tierschutzverbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Erst sie ermöglicht den Tierschutzverbänden, tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Da es noch keine Bundesregelung gab, sind nun einige Länder eingestiegen. Der Kollege Reinhard Loske hat das 2007 für Bremen etabliert, in Nordrhein-Westfalen wurde das vor Kurzem gefeiert, da gab es eine vergleichbare Torte. Das Bremer Modell sollte auch bei der Jamaika-Konstellation als Vorbild dienen, da man es damals als wegweisend erachtet hat, mittlerweile gehen die Länder aber weiter. Es wird diskutiert in Baden-Württemberg, in RheinlandPfalz, in Schleswig-Holstein, in Niedersachsen; auch Hamburg plant ein Klagerecht auf der Basis des Bremer Modells. Nachdem die Menschen für Tierrechte uns zuerkannt haben, dass wir im Saarland zumindest Türöffner bei der Diskussion waren, erkenne ich auch neidlos an, dass wir heute in Anlehnung an das nordrhein-westfälische Gesetz ein Gesetz verabschieden können, das die Tierschutzverbandsklage im Saarland einrichtet. Damit sind wir im Saarland als drittes Land im Bundesgebiet federführend vorangegangen. Das saarländische Gesetz geht sogar über das nordrhein-westfälische Gesetz hinaus, weil es neben den Vereinen auch Verbänden und Institutionen die Klageberechtigung zuspricht. Zudem ist es nicht befristet und sieht einen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten vor.

In der Anhörung und der Ausschusssitzung haben wir mit Änderungsanträgen verdeutlicht, dass das Ganze noch getoppt hätte werden können, indem die Anfechtungsklage durchgängig zur Grundlage gemacht worden wäre, wie es nun in Schleswig-Holstein geplant ist. Schleswig-Holstein hatte die Anhörung ja auch im April. Das heißt, dass uns Platz 1 schnell wieder streitig gemacht werden wird. Wir haben auch kritisch angemerkt, dass nicht sämtliche tierschutzrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse nach dem Tierschutzgesetz oder einer Rechtsverordnung in den Geltungsbereich fallen, dass sich die Rechtsbehelfe auf die Tierhaltung zu Erwerbszwecken beschränken, dass die Klagebefugnis die Mitwirkungs- und Informationsrechte bei anzeigepflichtigen Tierversuchen nicht umfasst. Das wurde im Ausschuss auch umfassend dargelegt.

Ein wenig befremdlich empfand ich, dass sich im Ausschuss die Landwirte und die Amtstierärzte sehr negativ zum Tierschutzverbandsklagerecht geäußert

(Abg. Kolb (SPD) )

haben. Ich denke, man sollte dazu noch einmal eine gesellschaftliche Debatte führen.

Das Hauptthema „Anfechtungsklage als adäquates Mittel zur Zweckverfolgung“ haben wir auch deshalb noch einmal in den Vordergrund gestellt, weil wir in den letzten Jahren einfach permanent eine Steigerung der Zahl der Tierversuche im Saarland gesehen haben. Die Zahl war nun noch einmal leicht rückläufig; ob sich das zum Trend entwickelt, muss man sehen. Es gibt noch immer sehr viele Versuche. Es ist im Saarland in den zurückliegenden zehn Jahren fast zu einer Verzehnfachung der Zahl der Tierversuche gekommen. Angesichts einer Zahl von etwas mehr als 22.000 Tieren im Jahr 2012 meine ich, dass die Zahl zu hoch ist. Die Tiere werden überwiegend in der Grundlagenforschung verwendet. Gerade mit dem Helmholtz-Institut haben wir aber doch im Saarland eigentlich ein Institut, das Alternativmethoden schon entwickelt hat. Daher würde ich mich freuen, würde noch einmal diskutiert, die Möglichkeiten im Bereich der Zellkultursysteme als Alternative zu Tierversuchen voranzubringen.

Das Tierschutzbewusstsein wächst. Auch die EU hat mittlerweile, ich erwähnte es bereits anlässlich der Ersten Lesung, Tierversuche bei der Kosmetikproduktion verboten, ein ganz wesentlicher Schritt. Wir haben in den Änderungsanträgen zum Ausdruck gebracht, dass gerade auch die Mitwirkungs- und Informationsrechte wichtig sind, um die umfassende Information der Verbände zu gewährleisten, dass man das auf alle Verfahren beziehen sollte, dass auch die Pflicht zur Bekanntgabe der Entscheidung an Tierschutzverbände erbracht wird, damit auch zeitnah eine Information erfolgt. Weitere Punkte wie der Aspekt der Kleintierställe bis 50 Kubikmeter Bruttorauminhalt wurden schon genannt. Auch da wäre es konsistent gewesen, alle tierschutzrelevanten Akte einzubeziehen.

Dass die Verbände fünf Jahre tätig sein sollen - ich weiß nicht. Wenn ein Bundesverband eine Landesgliederung bildet, so ist man dort doch oft erfahren und weiß sich mit diesen Dingen auseinanderzusetzen. Ein beratender Tierschutzbeauftragter bleibt möglicherweise doch ein zahnloser Tiger. Vielleicht wird man ihn doch noch hauptamtlich installieren müssen, das muss man sehen. - Nun gut, die rote Lampe leuchtet schon.

(Zurufe und Sprechen.)

Ich möchte daher abschließend nun doch grundsätzlich gratulieren, dass wir heute die Einführung des Klagerechts für anerkannte Tierschutzinstitutionen sowie die Einführung eines Tierschutzbeauftragten vornehmen. Das ist ein wichtiges Signal. Nichtsdestotrotz möchte ich appellieren, die Änderungsanträge der Opposition zu berücksichtigen, vielleicht auch im weiteren Verfahren, wenn man erkennen sollte,

dass es an der einen oder anderen Stelle hakt und öst. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion und freue mich grundsätzlich, dass wir heute ein Tierschutzverbandsklagerecht beschließen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun die Ministerin für Umwelt und Verbraucherschutz Anke Rehlinger.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind natürlich alle Kolleginnen und Kollegen zur Vegantorte im Zimmer der Vizepräsidentin herzlich eingeladen, insbesondere auch die Kollegin Simone Peter.

(Heiterkeit und Sprechen.)

Der Tierschutz ist mittlerweile seit über zehn Jahren im Grundgesetz verankert. Er ist auch in der saarländischen Verfassung verankert. Ich glaube, wir dürfen aber auch feststellen, dass jede abstrakte Rechtsposition nur so gut ist, wie man sie letztendlich konkret umsetzen kann. Deshalb halte ich es für folgerichtig und geradezu konsequent, dass aus dieser Staatszielbestimmung Tierschutz auch ein Klagerecht für Verbände erwächst. Man kann es sogar etwas zugespitzt formulieren: Wo sollten wir sonst ein Verbandsklagerecht installieren, wenn nicht hier an dieser Stelle? Letztendlich ist es ja so, dass diejenigen, die wir unter einen besonderen Schutz stellen wollen, nämlich die Tiere, unsere Mitgeschöpfe, naturgemäß eben nicht in der Lage sind, ihre eigenen Rechte zu vertreten, dass sie also Fürsprecherinnen und Fürsprecher brauchen. Das sind die engagierten Tierschützerinnen und Tierschützer dieses Landes, die anerkannten Tierschutzverbände. Wer daraus folgend mit dem verfassungsrechtlich verankerten Tierschutz Ernst und nicht nur Schaufensterpolitik machen will, der muss auch die entsprechenden Instrumente zur Verfügung stellen. Genau das wollen wir mit der Verabschiedung des Gesetzes am heutigen Tage tun.

Ich bin sehr froh, dass die Initiative der Landesregierung in diesem Hohen Haus auf eine derart breite Zustimmung stößt und damit ein ganz klares Signal an die saarländische Bevölkerung gesendet wird, vor allem aber auch an die engagierten Tierschützerinnen und Tierschützer. Wir machen heute mit der Verabschiedung des Tierschutzverbandsklagerechtes deutlich, dass Tierschutz für uns ganz oben auf der Tagesordnung steht und ein zentrales Thema ist. Im Ländervergleich, es ist bereits angesprochen worden, sind wir nach Bremen und Nordrhein-West

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

falen das dritte Bundesland, das ein solches Klagerecht einführt. Das zeigt, dass wir ganz weit vorne in Sachen aktivem Tierschutz stehen.

Neben der Frage des Verbandsklagerechts möchte ich noch auf ein zweites Instrument eingehen, das ebenfalls mit diesem Gesetz installiert wird, nämlich auf den ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten. Dieser wird in einer herausgehobenen Stellung das Bindeglied zwischen der Öffentlichkeit und dem hauptamtlichen Tierschutz sein, aber auch dem saarländischen Landtag und der saarländischen Landesregierung beratend zur Seite stehen. Das ist ein gutes und notwendiges Instrument in dieser Ausgestaltung als Mittlerrolle, aber auch ein Instrument, bei dessen Besetzung gut abgewogen werden muss. Letztendlich geht es um die Komplexität des Tierschutzrechtes und um das Spannungsverhältnis, in dem sich das behördliche Handeln abspielt. Deshalb ist es eine besonders herausragende und verantwortungsvolle Funktion, die der ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte einnehmen wird.

Ich will außerdem darauf hinweisen - das kam in einem besonderen Sachvortrag der Vertreterin des Bundesverbandes der Menschen für Tierrechte zum Ausdruck -, dass wir gerade mit der Kombination des Tierschutzverbandsklagerechts mit dem Tierschutzbeauftragten in einem Gesetz tatsächlich eine Spitzenposition in Deutschland einnehmen. Von den drei Ländern, die das Gesetz eingeführt haben, sind wir die einzigen, die das in dieser Kombination mit auf den Weg gebracht haben. Darauf hat sie beim Überreichen der Torte noch einmal explizit hingewiesen.

Man darf im Übrigen auch feststellen, dass man viele Demonstrationen vor dem saarländischen Landtag erlebt hat, aber wenige haben zum Inhalt gehabt, ausdrücklich eine Positivdemo zu veranstalten, indem man eine Gesetzesinitiative lobt, eigens ein Transparent dafür anschafft und eine Torte anfertigt. Wenn es von solch sachkundiger Stelle als positives Signal gewertet wird, wird deutlich, dass wir tatsächlich einen vernünftigen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht haben.

(Beifall bei der LINKEN, B 90/GRÜNE und von den Regierungsfraktionen.)

Lassen Sie mich an der Stelle bei aller Freude über unseren Konsens dennoch auf einen Streitpunkt an dieser Stelle eingehen, nämlich auf die Frage der Feststellungsklage oder der Anfechtungs- beziehungsweise Verpflichtungsklage bei Tierversuchen. Kollegin Kolb hat schon darauf hingewiesen, dass man sicherlich noch einmal einen Blick auf die Tauglichkeit dieser Entscheidung werfen muss. Ich will allerdings erneut anführen, welche Überlegung und Beweggründe uns dazu gebracht haben, es erst einmal auf diesem Weg zu versuchen. Es geht nämlich

um die Beschränkung des statthaften Rechtsbehelfs gegen die Tierversuchsgenehmigung auf die Feststellungsklage, die nach unserer Meinung aus tierschutzrechtlicher Sicht sogar geboten scheint, denn letztendlich geht es um einen Tierversuch, der bereits läuft. Der Ansatz der Anfechtungsklage und der Verpflichtungsklage würde dazu führen, dass der Versuch sofort abgebrochen wird. Natürlich würde damit in rechtlicher Hinsicht erst einmal festgestellt werden, dass ohne vernünftigen Grund beispielsweise getötet worden ist. Es würde aber auch dazu führen, dass man, indem man eine Versuchsreihe einfach abbricht, mehr als deutlich dokumentiert, dass die Sinnhaftigkeit bereits erfolgter Eingriffe in Frage zu stellen ist. Insofern glaube ich, dass es die sauberste Lösung ist, auf die Feststellungsklage zu setzen, die dann für alle nachfolgenden Entscheidungen eine Bindungswirkung entfaltet und damit auch in die richtige Richtung wirkt. Wir sollten es zunächst einmal auf diesem Weg versuchen.

Ich will einen zweiten Punkt aufgreifen, der hier auch angeführt wurde, nämlich die Einbeziehung örtlicher Tierschutzvereine. Ich glaube nicht, dass dieses Herunterbrechen auf örtliche Tierschutzvereine ein Mehr mit sich bringen würde, denn tatsächlich muss man feststellen, dass fast alle örtlichen Tierschutzvereine ohnehin einer großen überregionalen Organisation oder einem überregionalen Verband angehören, sodass daraus kein Mehr an Klagebefugnis für die Betreffenden erwächst. Im Gegenteil würde der Druck steigen, sich mit einer komplexen Rechtsmaterie zu beschäftigen und das Prozessrisiko zu tragen, was sicherlich von größeren Verbandsstrukturen deutlich besser gemeistert werden kann als von einem kleineren örtlichen Verband.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns heute um das Klagerecht gekümmert und um die Schaffung einer neuen Funktion, der des Landesbeauftragten. Das ist richtig und gut so. Ich will aber bei einer Debatte um das Thema Tierschutz am heutigen Tag jenseits aller formalen, formellen und personellen Fragen auch über die vielen ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützer in unserem Land sprechen, denn sie sind es, die Tag für Tag aktiven Tierschutz in unserem Land leben, mit viel Engagement, viel Herzblut, teilweise auch mit viel privatem Geld. Ich habe mir bei der Rundreise durch alle Tierheime in diesem Land einen Überblick darüber verschaffen können. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, will ich an dieser Stelle meinen großen Respekt denjenigen aussprechen, die das tagtäglich machen und leben. Ich will Ihnen dafür an dieser Stelle ganz herzlich danken: Vielen Dank allen ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützern in diesem Land!

(Beifall des Hauses.)

(Ministerin Rehlinger)

Kolleginnen und Kollegen: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“, heißt es im Bundestierschutzgesetz. Dieser zentralen Forderung des Tierschutzgesetzes wird heute ein weiterer Baustein, ein ganz wichtiges Instrument zur Umsetzung dieses Postulats hinzugefügt. Damit stärken wir den Tierschutz im Saarland, und das ist gut so. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Die Landtagfraktion DIE LINKE hat mit der Drucksache 15/547 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/547 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/547 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben alle Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Die PIRATEN-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/538 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/538 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/538 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/551 ebenfalls einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag Drucksache 15/551. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme?

(Unruhe. - Sprechen.)

Ich habe es einmal ein bisschen verändert.

(Heiterkeit.)

Die Aufmerksamkeit schwindet. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages 15/551 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/551 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt ha

ben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/385. - Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/385 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/385 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, hier angenommen ist.

(Beifall.)

Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen sind übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 10, 13, 14 und den hierzu korrespondierenden Tagesordnungspunkt 18 abzusetzen.

Dies sind folgende Tagesordnungspunkte:

Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Das Saarland setzt sich für mehr Transparenz im Bundesrat ein (Drucksache 15/536)

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Gründung eines grenzüberschreitenden Nationalparks (NLP) „Hochwald - Idarwald“ (Drucksa- che 15/546)

Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion und der DIE LINKELandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben (Drucksache 15/539 - neu)

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten in Zirkusunternehmen (Drucksache 15/553 - neu)

Deshalb kommen wir nun zum Tagesordnungspunkt 15:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen eingebrachten Antrag betreffend: Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2010 (Drucksache 15/526)

(Ministerin Rehlinger)