Protocol of the Session on June 26, 2013

Abänderungsanträge der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion sowie der DIE LINKE-Landtagsfraktion wurden mehrheitlich, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Zustimmung der Oppositionsfraktionen, abgelehnt.

Hinsichtlich der Modalitäten zur Wahl des Landesbeauftragten für Tierschutz in § 4 geht der Ausschuss davon aus, dass die in § 4 Abs. 1 Satz 2 genannten Gruppierungen vom Ministerium um Personalvorschläge gebeten werden, die dem Landtag zur Vorbereitung der Wahl zugeleitet werden.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Enthaltung der Oppositionsfraktionen, die Annahme des Gesetzes über das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände, Drucksache 15/385, in Zweiter und letzter Lesung.

(Beifall.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Günter Heinrich das Wort.

(Heiterkeit.)

Geht heute in einem Rutsch. - Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für den Tierschutz. Das Tierschutzverbandsklagegesetz wurde im Ausschuss - ich habe es in der Berichterstattung erwähnt - einstimmig angenommen. Die Oppositionsfraktionen haben sich enthalten und damit einen einstimmigen Beschluss erwirkt. Dies darf durchaus als solidarisches Zeichen für Wert und Nutzen unserer Tiere verstanden werden, aber auch als Wertschätzung und damit Anerkennung für diejenigen Organisationen, die sich vornehmlich ehrenamtlich um das Wohlergehen von Tieren in unserer Gesellschaft tagtäglich bemühen.

Zu dem Gesetzentwurf hat, wie ich ausgeführt habe, eine umfangreiche Anhörung stattgefunden mit dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf von den meisten Organisationen grundsätzlich begrüßt worden ist. Insbesondere wurde begrüßt, dass die Klagebefugnis der infrage kommenden Tierschutzorganisationen unmittelbar gegeben ist und nicht die rechtliche Prüfung durch eine sogenannte Tierversuchskommission dem Klageweg vorgeschaltet sein muss.

Bemerkenswert in Zusammenhang mit der Anhörung war auch der Hinweis, dass der vorliegende Gesetzentwurf wesentlich fortschrittlicher ist als das Verbandsklagerecht in Bremen, das in zurückliegenden Debatten und Wortbeiträgen als Musterregelung für das Tierschutzverbandsklagegesetz im Saarland

angeführt wurde, zumal die Bremer Regelung nur die Feststellungsklage im Gesetz zulässt.

Es gab Stellungnahmen, wonach der Gesetzentwurf weitergehende Regelungen enthalten sollte in Bezug auf die Klageart. Die Feststellungsklage im Bereich der Genehmigung von Tierversuchen sollte durch die Anfechtungsklage ersetzt werden. Auch wurde die Klagebefugnis von Tierschutzorganisationen grundsätzlich in Gänze abgelehnt - nicht von Tierschutzorganisationen, sondern von Organisationen, die mit Tieren zu tun haben, sprich Bauernverband etc.

In Bezug auf den Tierschutzbeauftragten wurden Änderungsvorschläge gemacht. Dieser sollte nach den Vorstellungen einiger Verbandsvertreter nicht wie im Gesetz vorgesehen ehrenamtlich, sondern als hauptamtlicher Beauftragter fungieren.

Auf eine Stellungnahme möchte ich besonders eingehen, die Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. Ich tue es, weil es ein Verband ist, der sich zur Hauptaufgabe gemacht hat, die Rechte von Tieren in unserer Gesellschaft wahrzunehmen, und dies - wie auch dem Verbandsnamen zu entnehmen - im Rahmen der Anhörung deutlich erkennbar mit ausgeprägtem juristischen Sachverstand getan hat. Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf wurde eine ausführliche juristische Stellungnahme präsentiert, die den Gesetzentwurf „begrüßt und ausdrücklich befürwortet“. Ausdrücklich hervorgehoben wurde, dass grundsätzlich am Kanon der Klagearten nach der Verwaltungsgerichtsordnung festgehalten werden soll. Das Ziel, mit der Feststellungsklage unberechtigte Klagen gegen Tierversuche zu verhindern, wird von diesem Verband durchaus als legitim angesehen, wenn nach Aussage des Verbandes auch andere Möglichkeiten in der Anfechtungsklage und dem Sofortvollzug durchaus bestanden haben.

Ich darf kurzum feststellen: Die Anhörung hat überwiegend zum Inhalt, dass die Zielrichtung des Gesetzes begrüßt wird. Es hat Abänderungsanträge der Opposition gegeben, die zum Teil redaktioneller Art waren, zum Teil weiter gehend in Bezug auf die Anerkennung von klagebefugten Verbänden, und die zum Teil die Anfechtungsklage beziehungsweise Verpflichtungsklage als Regelklage im Gesetz vorsehen wollten. Wir haben das aus den dargelegten Gründen abgelehnt.

Ich darf letztendlich feststellen, dass dies ein ausgewogener Gesetzentwurf ist. Er wird dem Tierschutz gerecht und er wird vor allen Dingen denjenigen gerecht, die sich als Verbände um die Rechte der Tiere kümmern. Von daher darf ich Ihnen empfehlen, den vorliegenden Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung anzunehmen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

(Abg. Heinrich (CDU) )

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Ralf Georgi von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! DIE LINKE hat bereits in der Sitzung vom 20. März der Überweisung des Gesetzentwurfes über das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände in den Ausschuss zugestimmt. Wir sind der Auffassung, dass der Gesetzentwurf in die richtige Richtung geht. DIE LINKE ist davon überzeugt, dass die Tiere eine Lobby brauchen, weil sie sich nicht selbst vertreten können. Am 26. April hat der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz eine ausführliche Anhörung zu diesem Thema durchgeführt. Ergebnis war eine grundsätzliche Zustimmung der Verbände zu einem Tierschutzverbandsklagegesetz. Es gab aber auch mehrere Kritikpunkte an Einzelregelungen des vorliegenden Gesetzentwurfes. Wir haben die Stellungnahmen und Vorschläge der Experten geprüft und die aus unserer Sicht wichtigen und richtigen Verbesserungsvorschläge mit unserem Abänderungsantrag Drucksache 15/547 heute vorgelegt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da sich viele Punkte in den Änderungsanträgen der Opposition überschneiden, möchte ich die für uns wichtigen Aspekte noch einmal hervorheben. Erstens. Der Sonderweg der Feststellungsklage für Tierversuche ist unserer Meinung nach sachlich nicht begründet. Hier würden wir uns ebenfalls die Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage wünschen. Zweitens. Wir schlagen vor, dass § 1 Abs. 1 Satz 2 gestrichen wird, weil wir der Meinung sind, dass auch Kleintierställe bis 50 Kubikmeter privater Tierhaltung in die bau- und immissionsrechtliche Genehmigung aufgenommen werden müssen. Schließlich kann es auch bei privater Tierhaltung zu Missständen kommen, nicht nur bei gewerblicher Tierhaltung. Des Weiteren sehen wir nicht die Notwendigkeit, fünf Jahre Aktivität für den Tierschutz von anerkannten Organisationen zu verlangen. Zwei Jahre sind unserer Meinung nach ausreichend.

Abschließend noch ein Wort zur Tätigkeit der Tierschutzbeauftragten. Unserer Meinung nach kann sie erst einmal ehrenamtlich tätig sein. Wir können heute noch nicht abschätzen, wie umfangreich ihre Arbeit sein wird. Wir sollten uns also zunächst die Entwicklung anschauen und bei Problemen Abhilfe schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, DIE LINKE begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf, denn er ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich möchte Sie aufgrund der genannten Mängel dennoch bitten, unserem Abänderungsantrag Drucksache 15/547 zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Jasmin Maurer von der Fraktion DIE PIRATEN.

Vielen Dank Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Menschengedenken leben Tiere an unserer Seite. Seien es Wölfe, die domestiziert und nach und nach zu den heutigen Hunden und Beschützern wurden, oder kleinere Viehherden als Nahrungsund Felllieferanten. Die Arten und Haltungsgründe haben sich geändert. Was aber immer gleich geblieben ist, ist die Abhängigkeit des Tieres vom Menschen. Die Tiere sind den Tiernutzern, also den Menschen, untergeordnet und es entsteht dadurch zwangsweise ein Ungleichgewicht. Tiere können nicht selbst für ihre Rechte eintreten. An dieser Stelle greift das Verbandsklagerecht ein.

Es gibt anerkannten Tierschutzverbänden die Möglichkeit, im Namen der Tiere zu klagen und sich für ihre Rechte einzusetzen. Sie können gegen behördliche Entscheidungen vorgehen und sich in tierschutzrelevanten Rechtsetzungs- und Verwaltungsfragen einbringen. Der Landestierschutzbeauftragte ist ebenfalls in diesem Gesetz enthalten, was uns sehr freut, da auch dieser, wie das Verbandsklagerecht, eine Forderung ist, die die PIRATEN erhoben haben. Aufgabe des Tierschutzbeauftragten wird es sein, das Bindeglied zwischen den Tierschützern und den staatlichen Behörden zu sein. Neben einer weitgehenden Beratungsfunktion, sowohl gegenüber der Landesregierung als auch gegenüber den Behörden und Bürgern in Tierschutzfragen, wird seine Aufgabe sein, Vorschläge zur Verbesserung des Tierschutzes zu unterbreiten. Wir werden jährlich einen Tierschutzbericht über das Saarland erhalten, den wir leider seit gut neun Jahren nicht mehr hatten. Mit dem Verbandsklagerecht und dem Tierschutzbeauftragten haben wir nun endlich die Mittel, dem Staatsziel Tierschutz gerecht zu werden; denn es reicht nicht aus, Tierschutz nur in das Grundgesetz und die Verfassung des Landes zu schreiben. Paragrafen sind geduldig und wenn man bedenkt, seit wann Tierschutz bereits Staatsziel im Saarland ist, ist es nahezu skandalös, dass erst jetzt ein wirksames Mittel auf die Tagesordnung kommt.

Unser Abänderungsantrag würde unserer Meinung nach das Gesetz noch einmal verbessern. Wir möchten die Zeit der Anerkennung von fünf Jahren auf zwei Jahre herabsetzen, da wir den Zeitraum von fünf Jahren als zu lang ansehen. Ähnliche Änderungen gibt es im Antrag von B 90/GRÜNE und der anderen Oppositionsfraktion. Außerdem könnten

nach dem derzeitigen Entwurf eher Verbände klagen, die auf Bundesebene existieren und im Saarland eine Ortsgruppe gründen, als neu gegründete Verbände im Saarland. Hier sehen wir eine Benachteiligung, das ist ungerecht. Ferner wollen wir, dass auch private Tierhaltung in das Gesetz mit einfließt, da sehr viel Tierleid auch in der privaten Haltung und nicht nur im Nutzbereich und im Gewerbe vorkommt. Ein mehr als deutliches Beispiel dafür, dass dies nötig ist, hatten wir kürzlich im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz gehabt. Und solche Beispiele sieht man eigentlich täglich, wenn man sich in Tierschutzforen und anderen Plattformen informiert. Solche Beispiele bekommt man auch oft genug geliefert, wenn man sich einfach einmal in den Tierheimen umschaut und sich mit aktiven Tierschützern unterhält. Aus diesem Grund bitte ich Sie, unseren Änderungsantrag anzunehmen.

Die Änderungsanträge der anderen Oppositionsfraktionen beinhalten ebenfalls Dinge, die wir befürworten. Wir sind uns zwar nicht sicher, ob ein ehrenamtlicher Tierschutzbeauftragter in der Lage ist, Schulungen anzubieten, aber auf einen Versuch und eine spätere Evaluierung kommt es auf jeden Fall an. Aus diesem Grund werden wir auch diesen Änderungsanträgen zustimmen.

Nichtsdestotrotz ist der heute vorgelegte Gesetzentwurf eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status quo. Wir werden ihm deshalb zustimmen. Ich denke, es ist jedem hier klar, dass ein Gesetz, wenn es neu ist, erst einmal wirken muss. Ich denke auch, dass hier jedem klar ist, dass ein Gesetz, wenn es einmal zwei oder drei Jahre in Kraft ist, evaluiert und angepasst werden sollte, weil man erst dann entsprechende Schwachstellen sieht. Wir stimmen also diesem Gesetzentwurf zu. Am liebsten würden wir das natürlich mit unserem Änderungsantrag und den Änderungsanträgen der anderen Oppositionsfraktionen tun, aber da hier etwas verbessert werden muss, stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Gisela Kolb von der SPD-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einsteigen in die Debatte möchte ich mit einem Zitat von Dr. Kurt Simons. Er ist Vorsitzender der Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner. Er hat gesagt: Die Einführung des Klagerechts ist mittlerweile zur Nagelprobe für die Glaubwürdigkeit einer Partei in puncto Tierschutz gewor

den. - Und da kann ich sagen, die Fraktionen hier im Landtag haben diese Nagelprobe bestanden.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Der Kollege Günter Heinrich hat ausgeführt, warum wir uns als Große Koalition dafür entschieden haben, keine Änderungen mehr am Gesetzentwurf vorzunehmen. Er hat auch die Entscheidung für die Feststellungsklage begründet. Da aber von den Oppositionsfraktionen eben auf ihre eigenen Anträge verwiesen wurde, möchte ich noch kurz darauf eingehen. Sie haben ein Recht darauf, von uns zu erfahren, warum wir ihre Änderungsanträge nicht übernommen haben.

Erstens, die Wartezeit. Die fünf Jahre Wartezeit, bis ein Verband die Anerkennung erhalten kann, halte ich für gerechtfertigt. Ich glaube, die Verbände müssen sich bewusst werden, dass ein im Falle der Klage genutztes Klagerecht auch immer ein gewisses Prozessrisiko beinhaltet. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht mit den entsprechenden Gutachten und allem anderen kann schnell in den fünfstelligen Kostenbereich gehen. Angesichts dessen sollte man wirklich sagen, dass sich ein Verband zunächst einmal über eine gewisse Zeit gefunden haben muss. Deshalb halten wir die fünf Jahre für richtig; das wird übrigens auch in Nordrhein-Westfalen und in Bremen so gesehen. Ein Verband muss sich eben zunächst einmal gefunden haben, man muss miteinander arbeiten können, es müssen sich Strukturen und Arbeitsabläufe verfestigt haben. Daher werden wir an dieser Fünf-Jahres-Frist nichts ändern.

Zweitens, der Sonderweg „Feststellungsklage bei Tierversuchen“. Dass jetzt überhaupt eine Klage möglich ist, bringt schon richtig große Verbesserungen im Bereich der Tierversuche. Sie alle wissen, wie sehr Tierversuche einen emotional besetzten Bereich im Tierschutz darstellen. Ich muss dazu gar nicht an Horst Stern erinnern; viele Menschen meines Alters kennen noch Horst Stern, einen sehr engagierten Journalisten, der im WDR eine Sendereihe hatte und auch eine dreiteilige Serie über Tierversuche gemacht hat. Diese Serie hat damals, das war wohl Ende der Siebziger-, Anfang der Achtzigerjahre, dieses Land bewegt. Tierversuche sind jedenfalls emotional besetzt. Ich kann daher gut nachvollziehen, dass jemand zur Auffassung gelangt, es sollte hier eine wesentlich effektivere Klage möglich sein.

Ich sage Ihnen aber: Die Feststellungsklage wird ausreichen; denn - ich habe es bereits anlässlich der Ersten Lesung gesagt - die Institutionen und Unternehmen, die im Saarland Tierversuche durchführen, lassen sich an einer Hand abzählen. Ich glaube, auch bei einer erfolgreichen Feststellungsklage gegen einen Versuch wird die öffentliche Debatte, die sich im Saarland jedenfalls anschließen wird, dazu

(Abg. Maurer (PIRATEN) )

führen, dass künftig Versuche noch vorsichtiger bewertet werden und zurückhaltender eingereicht werden. Auch die Feststellungsklage wird so zu einem sorgsameren Arbeiten führen. Deshalb stellt sie in meinen Augen einen gangbaren Weg dar. Das heißt ja nicht, dass wir in dem Fall, dass sich bei der Evaluierung dieses Gesetzes in fünf, sechs, sieben Jahren herausstellt, dass ein Bedarf für das Instrument der Anfechtungsklage besteht, eine Änderung dieses Gesetzes nicht diskutieren könnten, dass wir uns hier im Parlament in dieser Frage nicht neu finden könnten.

Ich glaube, damit sind die beiden wesentlichen Punkte, die hierzu von der Opposition eingebracht wurden, angesprochen. Ich freue mich, dass es uns gemeinsam gelingen wird, dieses Gesetz zu verabschieden. Mit dem Verbandsklagerecht, das wir heute gemeinsam auf den Weg bringen, werden wir Vorreiter in Deutschland sein. Es gibt bisher nur ein Bundesland, das Land Bremen, das die Verbandsklage gesetzlich normiert hat.

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) : Nordrhein-Westfalen auch.)

Das stimmt, Nordrhein-Westfalen hat in der vergangenen Woche nachgezogen. Wir sind also die Dritten, die das machen. In anderen Bundesländern ist das Vorhaben ebenfalls auf dem Wege. BadenWürttemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen - ich glaube, das ist ein Projekt, das jenseits der üblichen Farbenlehre der Landtage gestemmt wird. Ich halte das für ein gutes Projekt und ich bin stolz, dass wir das heute gemeinsam voranbringen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun Dr. Simone Peter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich hätte ich ja das Wutz mitnehmen können, das die Menschen für Tierrechte heute freundlicherweise verteilt haben. - Wir beraten heute das Tierschutzverbandsklagerecht der Landesregierung in Zweiter Lesung. Ich glaube, wir sind uns einig, dass das ein wichtiger, ein zentraler Schritt für den Tierschutz ist.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) tritt nach vorne und stellt ein Marzipanschwein auf das Rednerpult. Heiterkeit und Sprechen. - Zuruf: Schwein gehabt!)

Genau. - Das ist ein zentraler Schritt für mehr Tierschutz im Saarland. Das ist auch die zentrale Bot

schaft. Die Fraktionen und die Ministerin im Besonderen haben heute auch schon eine Torte von den Menschen für Tierrechte bekommen und auch genießen können. - Wobei ich noch kein Stück abbekommen habe; das muss ich direkt mal einfordern.

(Abg. Kolb (SPD) : Das lag aber an Ihnen, Frau Kollegin! - Amüsiertes Sprechen.)

Gut. Die Tierschutzverbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Erst sie ermöglicht den Tierschutzverbänden, tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Da es noch keine Bundesregelung gab, sind nun einige Länder eingestiegen. Der Kollege Reinhard Loske hat das 2007 für Bremen etabliert, in Nordrhein-Westfalen wurde das vor Kurzem gefeiert, da gab es eine vergleichbare Torte. Das Bremer Modell sollte auch bei der Jamaika-Konstellation als Vorbild dienen, da man es damals als wegweisend erachtet hat, mittlerweile gehen die Länder aber weiter. Es wird diskutiert in Baden-Württemberg, in RheinlandPfalz, in Schleswig-Holstein, in Niedersachsen; auch Hamburg plant ein Klagerecht auf der Basis des Bremer Modells. Nachdem die Menschen für Tierrechte uns zuerkannt haben, dass wir im Saarland zumindest Türöffner bei der Diskussion waren, erkenne ich auch neidlos an, dass wir heute in Anlehnung an das nordrhein-westfälische Gesetz ein Gesetz verabschieden können, das die Tierschutzverbandsklage im Saarland einrichtet. Damit sind wir im Saarland als drittes Land im Bundesgebiet federführend vorangegangen. Das saarländische Gesetz geht sogar über das nordrhein-westfälische Gesetz hinaus, weil es neben den Vereinen auch Verbänden und Institutionen die Klageberechtigung zuspricht. Zudem ist es nicht befristet und sieht einen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten vor.