Protocol of the Session on June 26, 2013

und die Mehrheit den Entwurf tatsächlich befürwortet. Was ich von der Feuerwehr direkt zu hören bekam, war das Problem des Mitgliederschwunds und des fehlenden Nachwuchses. Dies sei in Saarbrücken kein echtes Problem, im Umland allerdings schon.

Wir werden dem Gesetzentwurf heute zustimmen, da er grundsätzlich in die richtige Richtung geht. Ich möchte an dieser Stelle allerdings auch gleich sagen, dass man ihn nur als Grundlage verstehen darf. Es darf damit nicht Schluss sein, es muss weitergehen. Wir haben hier nämlich wieder größtenteils Korrekturen bestehender Probleme, zum Beispiel der des demografischen Wandels. Die Gesellschaft wird älter, entsprechend wird das Rentenalter erhöht. So weit, so gut. Wir haben das Problem, dass Jugendliche oftmals schon in anderen Vereinen sind und dementsprechend nicht mehr für die Feuerwehr-Jugendgruppen zu aktivieren sind. Darauf wurde reagiert. Aber das Ganze macht die Feuerwehr insgesamt natürlich nicht attraktiver. Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass wir Schwund haben, reicht es

(Abg. Berg (SPD) )

nicht, an solch kleinen Stellen zu korrigieren; wir brauchen mehr.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Was fehlt, sind echte Anreize. Da hilft es, in andere Bundesländer oder in andere Länder, zum Beispiel Frankreich, zu schauen, was es da so gibt. Ich möchte ein paar Anregungen geben. Wenn Land und Kommunen zusammenarbeiten, kann man Preisvorteile aushandeln, zum Beispiel für Schwimmbäder. So gibt es beispielsweise andernorts Ermäßigungen oder einen FeuerwehrSchwimmtag, sodass an einem bestimmten Tag Mitglieder der Feuerwehr kostenlos ins Schwimmbad können. Das müssen die Bäder natürlich mit den Vereinen bezüglich der Nutzung koordinieren. Was auch denkbar wäre, das wurde in einem Leserbrief vom Ehrenkreisbrandinspektor des Regionalverbands Saarbrücken Reiner Schwarz angeregt, wäre eine verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Das ist eine Sache, die wir PIRATEN ohnehin sehr befürworten würden.

Was wären weitere Möglichkeiten? Wenn Land und Kommunen sich zusammentun und eventuell auch die Unfallkasse, dann ist es auch möglich, eine Feuerwehrrente zu zahlen. Das gab es schon mal, das gibt es auch in anderen Ländern zum Teil, das gibt es vor allem in Frankreich, dort wohl gemerkt nur bei langjähriger Zugehörigkeit. Es geht hier auch nicht um eine Rente, von der allein man leben könnte, sondern es ist eben eine Anerkennung, eine solche Honorierung zu zahlen.

Eine Sache, die bemängelt wurde, ist, dass immer weniger Arbeitgeber bereit sind, Feuerwehrleute freizustellen. An dieser Stelle möchte ich gerne aus dem bereits zuvor genannten Leserbrief zitieren. Da heißt es: "Mittlerweile gibt es sehr viele Privatbetriebe, aber auch einige Bundes- und Landesdienststellen sowie kommunale Verwaltungen und Eigenbetriebe, die ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen während der Arbeitszeit nicht mehr für Schulungen und insbesondere für Einsätze von der Arbeitsleistung freistellen.“ Auch dort, denke ich, besteht Bedarf, Anreize zu schaffen.

Eine Sache kam mir dabei in den Sinn: Sie kennen vielleicht die Plakette „Wir bilden aus“ von der IHK für Arbeitgeber. Etwas Vergleichbares könnte ich mir als Auszeichnung für Betriebe vorstellen, die die Feuerwehr unterstützen. Hinzu kommt, dass man in jedem Betrieb betriebliche Ersthelfer braucht. Feuerwehrleute müssen in Erster Hilfe ausgebildet sein. Die Feuerwehrleute machen derartige Erste-HilfeAusbildungen im Rahmen ihrer Feuerwehrtätigkeit und stehen dem Arbeitgeber als Ersthelfer zur Verfügung, ohne dass er für die Ausbildung extra Leute beurlauben müsste. Man muss die Arbeitgeber mal darauf stoßen. Das könnte in Zusammenarbeit mit

den entsprechenden Kammern geschehen. - HansPeter Kurtz ist zur Zeit leider nicht da. Dort könnte man so etwas anregen. Das als Hinweis von mir.

Das Gesetz, wie es hier steht, ist in Ordnung. Wir werden ihm zustimmen, es darf aber damit nicht Schluss sein. Es muss darauf aufgebaut werden. Danke schön.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Dr. Simone Peter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Landesregierung - die leider momentan nicht vertreten ist. Ich möchte mich ebenfalls dem Dank an die Hilfskräfte anschließen, die tagtäglich im Einsatz sind. Es wurde eben darauf hingewiesen, dass wir in den letzten Wochen ein hohes Engagement beim Hochwassereinsatz hatten. Aber auch sonst sind die Hilfskräfte und -dienste im Einsatz, um zu helfen, wenn es brennt, wenn Hochwassereinsätze zu bewältigen sind, wenn Konzerte stattfinden und bei sonstigem Bedarf.

Wir haben einen Änderungsantrag eingebracht, der sich darauf bezieht, dass die Zuweisungsbeträge aus der Feuerschutzsteuer anders ausgestaltet werden, als wir es uns gewünscht hätten und als es der Städte- und Gemeindetag vorgeschlagen hat. Wir sehen Änderungsbedarf. Die Feuerschutzsteuer hängt wie alle Steuereinnahmen von der Konjunktur ab. In den letzten Jahren gab es bei den Einnahmen große Schwankungen, die sich mitunter um 800.000 Euro bewegten. Die Feuerschutzsteuer wird immer mit einem Jahr Verzögerung ausgestellt, unter anderem werden Katastrophenschutzfahrzeuge für die Feuerwehr über die Feuerschutzsteuer finanziert, aber auch die Feuerwehrschule erhält darüber einen Beitrag. Aufgrund der angesprochenen starken Schwankungen haben die Kommunen wenig Planungssicherheit. Das wurde mit dem Gesetzentwurf geändert. Es wurde eine Verstetigung eingeführt. Das erkennen wir auch an, aber ein wichtiger und essenzieller Punkt, den wir bemängeln, ist, dass die errechnete Zuweisung an die Gemeindeverbände bei Unterschreitung von 2,5 Millionen Euro bis zum Betrag von 500.000 Euro aus dem Ausgleichsstock entnommen werden soll. Das geschieht zulasten der Kommunen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir schließen uns der Meinung des Städte- und Gemeindetages an, dass das Land die Differenz begleichen sollte.

Es werden immer wieder Bekenntnisse abgegeben, dass man die Kommunen entlasten will. Dazu wurde

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

der Kommunale Entlastungsfonds eingerichtet, auf der anderen Seite wird dies permanent konterkariert, sei es durch die Verstetigung der Kulturabgabe, sei es dadurch, dass man einen großen Berg von Abwasser- und Abfallgebühren und -kosten vor sich herschiebt, wofür es keine Lösung gibt. Für die Kommunen ist die jetzt gefundene Regelung keine Lösung, was sie auch in der Anhörung deutlich gemacht haben, sondern stellt verstärkt ein Problem dar. Es kann aufgrund der Schwankungen durchaus sein, dass mehrere Jahre in Folge ausgeglichen werden müssen, keine Rücklagen gebildet werden können beziehungsweise die Rücklagen nicht ausreichen. Dann würde die Verstetigung aus dem Ausgleichsstock zulasten der Kommunen gehen. Wir haben Korrekturbedarf gesehen. Darauf bezieht sich unsere Änderung. Ich bitte Sie, im Sinne der Kommunen, wenn es Ihnen wirklich darum geht, eine Entlastung herbeizuführen und keine weitere Belastung zu bewirken, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. - Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat mit der Drucksache 15/533 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 15/533 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um deutliches Abstimmungsverhalten!

(Sprechen. - Abg. Kugler (DIE LINKE) : Welcher Antrag ist das denn?)

Das ist der Abänderungsantrag des Ausschusses. Es ist wohl schon etwas spät.

(Anhaltendes Sprechen und Unruhe.)

Ich fahre fort mit der Abstimmung: Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? -Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/533 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der PIRATEN. Dagegen gestimmt haben BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Die Fraktion DIE LINKE hat sich enthalten.

Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, Drucksache 15/550. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wow, jetzt klappt es. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/ 550 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt

haben die Oppositionsfraktionen. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/429. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/429 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des eben angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/429 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen bestehend aus CDU und SPD und die Fraktion der PIRATEN. Dagegen gestimmt hat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeiten im Schornsteinfegerwesen sowie zur Änderung des Landeswaldgesetzes

(Drucksache 15/376) (Abänderungsantrag Drucksache 15/496 - neu)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Günter Heinrich das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Regelung der Zuständigkeiten im Schornsteinfegerwesen sowie zur Änderung des Landeswaldgesetzes, Drucksache 15/376, wurde vom Plenum in seiner 13. Sitzung am 20. März 2013 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen. Ziel der Änderungen im Zuständigkeitsbereich des Schornsteinfegerwesens ist es, sicherzustellen, dass für den Erlass von Duldungsverfügungen weiterhin die Gemeinde zuständig ist. Die Änderung im Landeswaldgesetz hat redaktionellen Charakter.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen und es wurde eine Anhörung unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände sowie der Schornsteinfegerinnung durchgeführt. Änderungswünsche seitens der Angehörten wurden nicht an den Ausschuss herangetragen. In der Ausschusssitzung am 21. Juni 2013 hat der Ausschuss den Ihnen als Drucksache 15/496 - neu - vorliegenden Abänderungsantrag beschlossen, der Ihnen einstimmig zur Annahme empfohlen wird. Die Änderung in Ziffer 1 hat redaktionellen Charakter. Mit der Änderung in Ziffer 2 wird die Befristung des Landeswaldgesetzes aufgehoben, da es sich bei den Regelungsinhalten um Sachverhalte handelt, die dauerhaft zu regeln

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

sind. Im Übrigen ist eine Evaluierung der Regelungsinhalte auch ohne Befristung gewährleistet.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes zur Regelung der Zuständigkeiten im Schornsteinfegerwesen sowie zur Änderung des Landeswaldgesetzes, Drucksache 15/376, unter Berücksichtigung des Ihnen als Drucksache 15/496 - neu vorliegenden Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich danke dem Berichterstatter für diese wegweisende Rede und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen, ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hat mit der Drucksache 15/496 - neu - einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/496 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/496 neu - einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hauses.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/376 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass auch der Gesetzentwurf Drucksache 15/376 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig, mit Zustimmung aller Fraktionen des Hauses, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände (Tierschutzverbandsklagegesetz - TSVKG)

(Drucksache 15/385) (Abänderungsanträge Drucksachen 15/538, 15/547 und 15/551)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Abgeordneten Günter Heinrich das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung über das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände, Tierschutzverbandsklagegesetz, Drucksache 15/385, wurde vom Plenum in seiner 13. Sitzung am 20. März dieses Jahres in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.

Trotz der Verankerung des Tierschutzes in Art. 59 a Abs. 3 der Landesverfassung hat der Landesgesetzgeber nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Umsetzung dieser verfassungsrechtlichen Norm. In die Zuständigkeit der Länder fällt die Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutzverbände, solange noch kein entsprechendes Bundesgesetz erlassen wurde. Durch ein Verbandsklagerecht sollen die betroffenen Tierschutzinteressen besser berücksichtigt und die Kontrolle des Gesetzesvollzuges intensiviert werden. Zugleich soll anerkannten Tierschutzverbänden die Mitwirkung an tierschutzrechtlichen Rechtssetzungsund Verwaltungsverfahren des Landes ermöglicht werden, um auch in diesen Bereichen die Wahrung der Belange des Tierschutzes zu sichern. Mit der Einführung eines ehrenamtlich tätigen Landesbeauftragen für Tierschutz wird zusätzlich einer von anerkannten Tierschutzverbänden oder der Tierärztekammer des Saarlandes vorgeschlagenen, durch den Landtag gewählten und von der obersten Tierschutzbehörde ernannten Persönlichkeit eine herausgehobene Mittlerposition zwischen der Öffentlichkeit, den anerkannten Tierschutzverbänden und der Landesregierung in Fragen des Tierschutzes eingeräumt. - So weit zu der Zielsetzung des Entwurfes.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen und es wurde hierzu eine Anhörung durchgeführt, an der sich schwerpunktmäßig Organisationen und Verbände der Nutztierhaltung einerseits sowie Tierschutzorganisationen andererseits beteiligten. Aus der jeweiligen Interessenlage der Verbände resultierend reichten die Stellungnahmen von einem strikten „Nein“ bis zu grundsätzlicher Zustimmung, verbunden mit Änderungswünschen, unter anderem weitere tierschutzrechtliche Sachverhalte in die Klagebefugnis des § 1 aufzunehmen, die Mitwirkungs- und Informationsrechte nach § 2 sowie die Aufgabenstellung des Landesbeauftragten für Tierschutz nach § 4 Abs. 2 zu erweitern und idealerweise die ehrenamtliche Tätigkeit des Landesbeauftragten für Tierschutz in eine hauptamtliche Tätigkeit umzuwandeln.

In einem weiteren Verfahrensschritt wurden die Ergebnisse der Anhörung ausgewertet, wobei die Koalitionsfraktionen zu dem Ergebnis kamen, keine Änderung an dem Gesetzentwurf vorzunehmen.

(Abg. Heinrich (CDU) )

Abänderungsanträge der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion sowie der DIE LINKE-Landtagsfraktion wurden mehrheitlich, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Zustimmung der Oppositionsfraktionen, abgelehnt.