Protocol of the Session on June 26, 2013

Die Novelle des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes hat das Ziel, die Situation im Saarland mit Blick auf die drei genannten Faktoren zu verbessern und damit die Einsatzfähigkeit unserer Wehren für die Zukunft zu sichern. Alle Maßnahmen sind im Übrigen in enger Abstimmung mit der Feuerwehr erarbeitet worden und werden dort ausdrücklich begrüßt. Einige haben auf den heutigen Tag geradezu gewartet. Das sind diejenigen, die in nächster Zeit 63 Jahre alt werden und gerne noch aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr tätig sein wollen. Deshalb haben wir an vorderster Stelle die Herausforderung aufgenom

men, die Altersgrenze von 63 auf 65 Jahre zu erhöhen. Denn es war nicht sachgemäß, Feuerwehrleuten den Dienst zu versagen, wenn diese ihn noch leisten wollen und können. Auf diese Ressourcen können wir nicht verzichten. Auf Wunsch ist es natürlich auch weiterhin möglich, bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres auszuscheiden.

Auf der anderen Seite der Altersskala wollen wir frühzeitig Jungen und Mädchen für die Feuerwehr interessieren. Ab sechs Jahren können sie künftig in Vorbereitungsgruppen Angebote im Umfeld der Feuerwehr wahrnehmen. Wir hoffen, dass recht viele von ihnen dann auch dabei bleiben und mit acht Jahren der Jugendwehr beitreten.

Auch die neu geschaffene Möglichkeit, volljährige Schüler und Studenten während eines Einsatzes oder einer Fortbildung vom Unterricht zu befreien, führt dazu, dass wir eine Verbreiterung des Einsatzkräftepotenzials an Werktagen erreichen. Somit haben wir die Humanressourcen der Freiwilligen Feuerwehr stabilisiert.

Wichtig sind aber, wie gesagt, auch die Finanzen. Auf vielfachen Wunsch der Gemeinden und der Feuerwehren wurde eine Regelung gefunden, die die Zuweisung an die Gemeindeverbände auf 2,5 Millionen Euro im Jahr verstetigt. Ein etwaiges Delta, also eine Unterschreitung der 2,5 Millionen, würde gegebenenfalls und sozusagen übergangsweise aus dem Ausgleichsstock im kommunalen Finanzausgleich entnommen. Diese Entnahme wird auf maximal 500.000 Euro gedeckelt. Ich sage „übergangsweise“, denn eine etwaige Entnahme wird in den Folgejahren immer dann ausgeglichen, wenn der Zuweisungsbetrag die 2,5 Millionen wieder übersteigt. In diesem Fall werden die übersteigenden Mittel dem Ausgleichsstock wieder zugeführt. Es handelt sich damit quasi um eine vernünftige Darlehensregelung, die langfristig Planungssicherheit für die Feuerwehren und ihre Beschaffungen bietet.

Frau Dr. Peter, um kurz auf Ihren Abänderungsantrag aus dem Ausschuss einzugehen, den Sie jetzt erneut einbringen: Mir leuchtet einfach nicht ein und das verstehe, wer will, wie man sich auf einen Änderungspassus beziehen kann, den man ablehnt, also den Ausgleichsstock anzutasten, gleichzeitig die Entnahme quasi auf Null setzt und man diese Entnahme dann zurückführen möchte. Sie führen somit Null zurück. Der Antrag ist in sich widersprüchlich.

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) : Ich erkläre es gleich noch mal.)

Schon deshalb ist darin keine Lösung zu sehen. Wir gehen im übrigen auch nicht von einer Unterschreitung, sondern auf Dauer eher von einem Übersteigen dieser 2,5 Millionen aus.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

(Abg. Meyer (CDU) )

Ich will kurz noch die weiteren Maßnahmen des Gesetzentwurfs nennen, die insbesondere organisatorischen Charakter haben. Die Gesamtorganisation der Feuerwehren wird gestärkt durch eine Vertretungs- und Unterstützungsregelung für den KBI. Ihm werden künftig bis zu zwei Kreisbrandmeisterinnen oder -brandmeister zur Seite gestellt. Wir werden Planungsausschüsse einrichten, die die Aufgabe haben zu prüfen, ob der Brandschutzbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entspricht. Diese Planungsausschüsse sollen auch Orts- und Gemeindegrenzen überschreitende Lösungen in den Blick nehmen, also Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit ausloten.

Meine Damen und Herren, die Feuerwehren begrüßen dieses Gesetz ausdrücklich und haben bereits in weiten Teilen anerkannt, dass sie über das Gesetz hinaus weitere Innovationsbeiträge leisten müssen, sei es, dass sie beispielsweise gemeinsame Beschaffungsstrukturen nutzen und ausbauen, sei es, dass sie Ideen zur kostengünstigeren Gestaltung der Einsätze entwickeln, etwa die Spezialisierung benachbarter Löschbezirke auf unterschiedliche Gefahrenlagen, oder der Einsatz deutlich kostengünstigerer Fahrzeuge, die je nach Einsatz modular bestückt werden können, bis hin zur Zusammenlegung von Löschbezirken, wie jüngst in Illingen, Wadgassen oder Sotzweiler. Da sind viele Ideen nicht nur in den Köpfen, sondern bereits in der Umsetzung. Auch dafür unseren herzlichen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Mit der Novelle des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes setzen wir Rahmenbedingungen für einen verlässlichen Brand- und Katastrophenschutz. Wir geben den Wehren Perspektiven und Planungssicherheit und erfüllen mit der Verstetigung „ein Herzensanliegen der Feuerwehr“. So hat sich der LBI in der Anhörung ausgedrückt.

Meine Damen und Herren, die Kameraden unserer Feuerwehren setzen regelmäßig ihre körperliche Unversehrtheit und ihr Leben aufs Spiel. Für ihre Arbeit gelten ihnen unser Respekt und unsere Anerkennung. In diesen Dank schließe ich ausdrücklich die Kollegen der Berufsfeuerwehr Saarbrücken und der Werksfeuerwehren ein.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Diese Novelle des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ist die richtige Antwort auf den demografischen Wandel, der insbesondere die Wehren im ländlichen Raum herausfordert. Ich bin mir sicher, dass die Einsatzkräfte vor Ort diese Herausforderungen annehmen und nicht nachlassen werden, durch einen ständig optimierten Mitteleinsatz Effizienzgewinne zu erzielen und dadurch die knapper werdenden Ressourcen zu kompensieren, um die hohen Leistungen aufrechtzuerhalten. Hierzu legen wir

heute die Grundlage. Dem sollten doch alle Fraktionen zustimmen können. Hierum bitte ich Sie jedenfalls eindringlich. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Ralf Georgi von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich begrüßt die LINKE den Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Brandschutzes, der technischen Hilfe und des Katastrophenschutzes. Die Erhöhung der Altersgrenze bei der Freiwilligen Feuerwehr von 63 auf 65 Jahre wird auch in der Feuerwehr positiv aufgenommen. Wie aus der Anhörung zum Gesetzentwurf hervorging, gibt es gerade im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes viele Aufgaben, in denen die Feuerwehr von der großen Erfahrung der älteren Feuerwehrleute profitieren kann. Auch die vorgeschalteten Vorbereitungsgruppen für Kinder zwischen sechs und zehn Jahren sind eine gute Idee. Auf diese Weise können Kinder und Jugendliche möglichst früh an die Arbeit der Feuerwehr herangeführt werden. Grundsätzlich ist das Ziel der Verstetigung der Mittelzuweisungen sinnvoll.

Allerdings deutet der vorliegende Abänderungsantrag auf ein Problem hin, auf das der Städte- und Gemeindetag in seiner Stellungnahme bereits hingewiesen hat. Es ist nämlich so, dass die Mittel für diese Verstetigung aus Mitteln der Gemeinden und Gemeindeverbände kommen sollen. Die Kollegin Peter wird es wohl gleich begründen. Wie wir alle wissen, sind die Gemeinden chronisch unterfinanziert; eine weitere Belastung sollte da eigentlich ausgeschlossen sein.

Auch der Hinweis der Landesregierung, hier ginge es nur um eine Art Darlehen, trägt nicht, denn es ist noch nicht abzusehen, wie sich die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer entwickelt werden. Sollte hier langfristig eine Unterfinanzierung bestehen, wird eben kein Geld zurückgezahlt und die Gemeinden bleiben auf den Kosten sitzen. Deshalb sollten die Mittelzuweisungen unmittelbar aus Landesmitteln kommen, wie das auch vom Städte- und Gemeindetag vorgeschlagen wurde. Aus diesen Gründen werden wir uns bei der Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf enthalten und dem Abänderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen.

Zum Schluss möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich bei allen, die in diesem Bereich tätig sind, zu bedanken. Sie riskieren täglich ihre Gesundheit und teilweise ihr Leben für unser Gemeinwohl. Deshalb

(Abg. Meyer (CDU) )

möchte ich besonders auf die Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr hinweisen, die heute Morgen vor dem Landtag gestanden haben. Wir müssen ihre Anliegen ernst nehmen! Der Beruf des Feuerwehrmanns und der Feuerwehrfrau beinhaltet eine Ausbildungszeit von mindestens acht Jahren. Auch deshalb sind die Forderungen der Feuerwehrleute und von Verdi völlig gerechtfertigt! - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Petra Berg von der SPD-Landtagsfraktion.

(Sprechen.)

Der Abänderungsantrag ist kein gesonderter Antrag. Über ihn wird extra abgestimmt, aber die Antragsteller werden dazu nicht gehört. Das kann im Rahmen der Debatte gemacht werden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen mussten wir nicht nur durch die Flutkatastrophe an der Elbe, sondern letzten Donnerstag auch hier im Saarland - mein Landkreis Saarlouis war besonders durch die Schäden des Unwetters betroffen - wieder einmal erfahren, wie wichtig der Einsatz unserer Hilfskräfte war. Nur durch hohen persönlichen Einsatz ist es ihnen gelungen, größere Schäden von der Bevölkerung abzuwenden. Dafür möchte ich an dieser Stelle seitens der SPD-Fraktion allen Hilfs- und Sicherheitskräften unseren ganz herzlichen Dank und unseren Respekt aussprechen, allen voran den Feuerwehren. Wir sind froh, dass alle wieder gesund von ihrem Einsatz im Osten zurückgekehrt sind.

(Beifall.)

Meine Damen und Herren, mit den Änderungen im saarländischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz wollen wir unsere Freiwilligen Feuerwehren stärken und zukunftsfest machen. Dabei haben wir zwei ganz zentrale Problemfelder zu lösen. Wir haben zum einen die personelle Entwicklung der Organisationen im Zuge des demografischen Wandels zu lösen und zum anderen die finanziellen Probleme der Kommunen.

Die gesetzlichen Regelungen, wie sie schon dargestellt wurden, sind wichtige Instrumentarien, um die Zukunft unter Berücksichtigung des demografischen Wandels zu gestalten. Eine Herausforderung der Zukunft unserer Feuerwehren ist es aber, die Kameraden für den Dienst in den Wehren zu begeistern. Das kann aber nur dann gelingen, wenn wir über die Bedeutung des Feuerwehrdienstes hinaus die Bedeutung der Feuerwehr als Verein in unserer gesell

schaftlichen Mitte hervorheben, denn gerade bei Kindern und Jugendlichen müssen sich Organisationen an ein verändertes Freizeitverhalten anpassen. Auch die Veränderungen der Schulformen und insbesondere der Schulzeiten müssen berücksichtigt werden, wenn ein ehrenamtliches Engagement angeboten und ausgeführt werden soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Jugendwehren zeigen in beeindruckender Art und Weise, dass sie durch Vereinsarbeit neben einer ganz hervorragenden technischen Ausbildung auch gesellschaftliche Werte wie Kameradschaft, Hilfsbereitschaft und Zusammenhalt vermitteln. Das ist ganz wichtig. Das sollte von uns immer unterstützt werden.

(Beifall.)

Auch die Altersabteilungen der Wehren zeigen deutlich, wie Zusammenhalt funktioniert. Die Altersabteilungen sind lebendige Teile der Organisationen, in denen sich Erfahrung und Wissen zusammen mit einem hohen Vorbildcharakter für die nachfolgenden Generationen sammeln. Dem demografischen Wandel begegnen heißt aber auch, die Unterrepräsentanz der Frauen zu beseitigen. Aus der Jahresstatistik des Ministeriums für Inneres und Sport für das Jahr 2012 ergibt sich folgendes Verhältnis. Im aktiven Dienst sind 8 Prozent Frauen vertreten 919 Frauen von 11.516 Aktiven. Bei den Jugendwehren sind es schon 21 Prozent - 804 Mädchen von 3.858 Angehörigen. In der Altersabteilung findet man leider noch keine Frauen. Die Entwicklung in den Jugendwehren zeigt demnach, dass Feuerwehrfrauen zunehmend angesprochen werden. Diese Entwicklung ist sehr positiv. Darüber freuen wir uns. Aber der Feuerwehrdienst muss gerade für junge Frauen attraktiv gestaltet werden, auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Formen der Erwerbstätigkeit und der familiären Lebensplanung. Denn das Ehrenamt bei der Freiwilligen Feuerwehr wahrzunehmen heißt, eine 24-Stunden-Bereitschaft zu haben, Tag und Nacht da zu sein, mit viel Disziplin an den Übungen und Fortbildungen teilzunehmen. Das muss man mit seiner täglichen Lebensplanung vereinbaren können.

Das Problem der personellen Entwicklung muss auch gelöst werden, darauf hat die Kollegin Ruth Meyer schon hingewiesen, um die Einsatzstärke der Wehren in der Fläche zu erhalten. Es gelingt derzeit gerade mal bei 10 Prozent der 341 Löschbezirke, die Stelle des Löschbezirksführers zu besetzen. Wie wichtig diese Einsatzstärke in der Fläche ist, haben, wie ich soeben erwähnt habe, die Unwetter am vergangenen Donnerstag gezeigt. Da mussten an einem Morgen die Wehren 500-mal ausrücken! Da wurden alle Einsatzkräfte miteinbezogen. Die personelle Stärke und der menschliche Einsatz sind trotz aller vorhandenen Technik und Ausrüstung unabdingbar zur wirksamen Hilfeleistung. Das müssen

(Abg. Georgi (DIE LINKE) )

wir im Fokus behalten bei der zukunftssicheren Gestaltung der Wehren.

Ich möchte noch auf etwas anderes hinweisen. Unsere Wehren bekämpfen nicht nur Brände, nein, sie werden auch in hohem Maße präventiv tätig, beispielsweise bei Gefahrverhütungsschauen und Sicherheitswachen, aber auch, das konnte man der Presse entnehmen, bei dem Konzert der Toten Hosen am Bostalsee am letzten Wochenende. Auch hier waren unserer Wehren tätig; sie haben vorbildlich dazu beigetragen, dass diese Veranstaltung gelingen konnte. Auch für den Einsatz bei solchen Konzerten noch einmal vielen Dank!

(Beifall des Hauses.)

Noch einmal kurz zur Verstetigung der Feuerschutzsteuer, die den Gemeindeverbänden - auch darauf hat die Kollegin Meyer schon hingewiesen - Planungssicherheit bietet. Die Feuerschutzsteuer ist eine Landessteuer und damit eine allgemeine Einnahme. Entnahmen aus dieser Steuer fließen zum allergrößten Teil den Kommunen zu. Von den Entnahmen werden für den Katastrophenschutz und den Brandschutz Fahrzeuge gekauft, aktuell auch bei uns in Nalbach, hier für den speziellen Katastrophenschutz. Das heißt also, die Entnahmen dienen nicht dem Land, sondern sie kommen den Kommunen zugute. Dies nur als Hinweis zur Bewertung des Änderungsantrages. Bei Zufluss und Abfluss aus der Feuerschutzsteuer sind die kommunalen Empfänger betroffen. Damit hat das Land überwiegend nichts zu tun.

Die Lenkungsgruppe „Zukunftsbild Feuerwehr 2020“ unter der Leitung unseres Landesbrandispekteurs Bernd Becker wird auch für weitere Fragen der Finanzen unter dem Aspekt der interkommunalen Zusammenarbeit Lösungsvorschläge erarbeiten. Interkommunale Zusammenarbeit wird nicht nur die Arbeit zwischen den Kommunen betreffen, meine Damen und Herren, sondern über die Grenzen der Landkreise hinaus Bedeutung erlangen. In einigen Kommunen ist diese Zusammenarbeit bereits Praxis, dort wurden Löschfahrzeuge gemeinsam angeschafft oder Einsatzstärken zusammengelegt.

Meine Damen und Herren, alle diese von mir aufgezeigten Maßnahmen sind wichtig, um unsere Wehren zu stärken und zukunftsfest zu machen. Aber die wesentlichste aller Maßnahmen ist es, die Anerkennung und das öffentliche Ansehen unserer Wehren, unserer Kameradinnen und Kameraden zu stärken und jederzeit mit großem Respekt in der Öffentlichkeit für unsere Wehren, für unsere Rettungsdienste und Sicherheitskräfte insgesamt einzustehen. Denn dann werden wir auch in Zukunft einsatzstark und einsatzbereit bleiben! - Vielen Dank.

(Beifall des Hauses.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Andreas Augustin von der Fraktion der PIRATEN.

Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln das Gesetz heute in Zweiter Lesung. Wir hatten dem Gesetz in Erster Lesung zugestimmt, wie auch alle anderen Fraktionen hier im Saal. Wir hatten ihm allerdings vor allem deshalb zugestimmt, weil wir es im Ausschuss haben wollten, um dort eine Anhörung durchführen zu können. Diese Anhörung fand auch statt. Was vonseiten der Brand- und Katastrophenschutzverbände gesagt wurde, war durch die Bank positiv. Kritik gab es - das wurde ja schon von Herrn Waluga vollkommen korrekt berichtet - nur vom Saarländischen Städte- und Gemeindetag. Zu diesem Punkt will ich mich ich jetzt nicht äußern, weil dazu gleich der Änderungsantrag der GRÜNEN vorgestellt wird. Wenn ich dazu noch etwas zu ergänzen habe, melde ich mich gerne wieder zu Wort.

Nach der Stellungnahme der Brand- und Katastrophenschutzverbände hat es mich umso mehr gewundert, dass dann in der Saarbrücker Zeitung ein Artikel kam, der doch sehr in Widerspruch zu den geäußerten Positionen stand: “Feuerwehr im Saarland läuft Sturm gegen höheres Pensionsalter“. Ich habe daraufhin mit einigen Vertretern der Feuerwehr gesprochen. Es ist wohl so, dass das tatsächlich eine Einzelmeinung ist

(Abg. Zieder-Ripplinger (SPD) : Das betrifft die Berufswehren, nicht die Freiwillige Feuerwehr)

und die Mehrheit den Entwurf tatsächlich befürwortet. Was ich von der Feuerwehr direkt zu hören bekam, war das Problem des Mitgliederschwunds und des fehlenden Nachwuchses. Dies sei in Saarbrücken kein echtes Problem, im Umland allerdings schon.