Protocol of the Session on April 24, 2013

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz (SSKG) (Drucksache 15/317) (Abänderungsantrag Drucksache 15/446)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Thomas Schmitt erneut das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz, der uns als Drucksache 15/317 vorliegt, in seiner 12. Sitzung am 06. Februar dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse im Verantwortungsbereich der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz ist die Einsicht gereift, dass die Rechtsgrundlagen der Stiftung einer umfassenden Überarbeitung bedürfen. Der vorliegende Gesetzentwurf, der insbesondere die Erkenntnis des Landesrechnungshofes und des ersten Untersuchungsausschusses zum Themenkomplex Vierter Pavillon aufgreift, schlägt daher keine teilweise Änderung, sondern eine komplette Ablösung des bisherigen Stiftungsgesetzes vor. Im neuen Gesetz werden Zweck und Gemeinnützigkeit der Stiftung detailliert beschrieben beziehungsweise sichergestellt. Die Rechtsaufsicht über die Stiftung wird vom Kultur- auf das Innenministerium verlagert, sodass der Kulturminister den Vorsitz des Stiftungskuratoriums ohne Interessenkonflikte ausüben kann. Neben dem kunstwissenschaftlichen wird ein weiterer Vorstand bestellt, der für die Stiftungsverwaltung zuständig ist und die Einführung des Vieraugenprinzips ermöglicht. Zur Rechnungslegung und Rechnungsprüfung der Stiftung werden klare Vorgaben gemacht.

Der Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeführt, an der vier Organisationen mitgewirkt haben. Der Historische Verein für die

(Abg. Schmitt (CDU) )

Saargegend hat im Entwurf eine angemessene Spiegelung seiner besonderen Bedeutung für den Sammlungsbestand der Stiftung vermisst. Der Saarländische Museumsverband hat unter anderem eine nähere Bestimmung des Begriffes des saarländischen Kulturbesitzes gefordert. Das Saarländische Künstlerhaus hat mit Blick auf die ehrenamtlich zu erfüllenden Pflichten der Kuratoriumsmitglieder eine Versicherung gegen hohe Haftungsrisiken verlangt.

Der Landesrechnungshof hat sich mit der Umsetzung seiner zu der Materie vorliegenden Empfehlungen überwiegend zufrieden gezeigt, mit einer einzigen Einschränkung. Er hat bemängelt, dass die Zuständigkeit für die Gewährung und Kontrolle von Zuwendungen an die Stiftung nicht vom Kulturminister auf den Finanzminister übertragen werden soll. Dies ist allerdings nicht im Gesetz selbst geregelt.

Bei der Auswertung der Anhörung hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Vorschlag des Rechnungshofes aufgegriffen und zum Gegenstand eines Abänderungsantrages gemacht. Der von den Oppositionsfraktionen unterstützte Antrag fand im Ausschuss allerdings keine Mehrheit.

Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, bei Zustimmung der Koalitions- und Enthaltung der Oppositionsfraktionen, die Annahme des Gesetzentwurfes über die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz in Zweiter und letzter Lesung. Darüber hinaus bringt der Ausschuss seine Unterstützung für den Wunsch des Historischen Vereins für die Saargegend zum Ausdruck. Er bittet die durch dieses Gesetz neu konstituierte Stiftung, im Rahmen des Möglichen für eine angemessene Einbindung des Vereins in ihre Gremienarbeit Sorge zu tragen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen und von dem Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Reinhold Jost von der SPD-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr gehrten Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf machen wir quasi einen Neustart in der gesamten Angelegenheit der Ordnung unseres saarländischen Kulturbesitzes. Es soll auch - als ausdrückliches Zeichen für einen Neubeginn - ein leider Gottes in der Öffentlichkeit nicht so positiv dastehendes Projekt fortgeführt werden mit Namen Vierter Pavillon. Wir lösen als Große Koalition auch eines der zentralen Wahlversprechen ein: Wir stellen den saarländischen Kulturbesitz auf neue Füße, und darauf sind wir stolz, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ausgangspunkt dieser Diskussion, Ausgangspunkt der essenziellen Dinge dieses Gesetzentwurfes ist der Rechnungshofbericht aus dem Jahre 2010/2011, in dem insbesondere nach der Prüfung der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz organisatorische, aber auch gesetzliche Mängel aufgezeigt wurden. Ich möchte nur auf einige wenige Punkte eingehen, die der Rechnungshof damals bemängelt hat und die auch im Nachgang große Aufmerksamkeit in der Presse und in der Öffentlichkeit gefunden haben.

In der Presseerklärung des Rechnungshofes aus dem Jahre 2011 heißt es: „Der Rechnungshof hat bei der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz als Ergebnis seiner Prüfung festgestellt, dass wirtschaftlichen und bei einer Stiftung des öffentlichen Rechts auch notwendigen verwaltungstechnischen Gesichtspunkten gegenüber den kunstwissenschaftlichen Aspekten nicht der gebührende Stellenwert eingeräumt wird.“ Darüber hinaus wird ausgeführt: „Mit der Nichtbeachtung von Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgrundsätzen wird nicht nur gegen bestehende Vorschriften verstoßen. Will man eine längerfristig bestehende Institution sichern, wird es für die Kultureinrichtung essenziell sein, neben den kulturellen Aspekten auch betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte in den Fokus zu rücken.“

Es wird darüber hinaus auch mit Vorschlägen aufgewartet zu einer Neuorganisation des Kuratoriums und des Vorstandes. Es wurden Empfehlungen hinsichtlich verschiedener Steuerungsinstrumente ausgesprochen. Es wurden auch zum Ausgabenverhalten des Stiftungsvorstandes bezüglich Reisekostenund Spesenabrechnungen Feststellungen getroffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das vorliegende Gesetz über die Stiftung des Saarländischen Kulturbesitzes löst das Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Saarländischer Kulturbesitz“ von 1979 ab, das 2002 zuletzt geändert wurde. Es reformiert und regelt detailliert den Aufbau und die Strukturen der Stiftung und gibt klare Handlungsvorgaben für die Organe. Wir reagieren damit auf den Anpassungsund Änderungsbedarf aufgrund der Kritik des Rechnungshofes. Wir schaffen und erneuern die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch klare Vorgaben, um diese Gemeinnützigkeit sicherzustellen. Der Zweck wird nun genau definiert. Das Missverhältnis zwischen betriebswirtschaftlichen und kunstwissenschaftlichen Interessen wird beseitigt.

Die Aufgaben und Zuständigkeitsfülle des zuständigen Ministers hinsichtlich des Amtes des Vorsitzenden des Kuratoriums bei gleichzeitiger Rechtsaufsicht und die Rolle des Ministers bei der Gewährung von Zuwendungen sowie der anschließenden Prüfung ihrer ordnungsgemäßen Verwendung wurden

(Abg. Schmitt (CDU) )

kritisch überprüft und an geeigneter Stelle verändert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sagen an dieser Stelle dem Rechnungshof für die Vorarbeit herzlichen Dank. Sie können sich wahrlich als die Väter des neuen Gesetzes betrachten. Dafür sind wir dankbar.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Der Rechnungshofpräsident hat in der Anhörung des Ausschusses diesen Gesetzentwurf sehr gelobt. Wesentliche Forderungen seien umgesetzt worden. Die Kritik der anderen beteiligten Verbände, Museumsverband, Künstlerhaus und Historischer Verein, hat sich eher auf kleinteilige Bereiche konzentriert. Aus der Anhörung heraus - der Ausschussvorsitzende hat es eben schon ausgeführt - werden noch weitere Folgen abgeleitet und zum Tragen gebracht.

Die am Ende einstimmige Zustimmung im Ausschuss bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen zeigt, dass dieses Gesetz in die richtige Richtung geht. Es zeigt auch, dass wir als Koalition den Mut und die Kraft hatten, ein solch schwieriges Thema, das sehr stark vorbelastet war, anzugehen. Wir sagen herzlichen Dank an alle diejenigen, die uns dabei unterstützt und begleitet haben.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir haben in diesem Zusammenhang festzustellen, dass die Landeskulturstiftung nicht irgendeine Stiftung darstellt. Wir müssen darauf abstellen, dass der Stellenwert dieser Landeskulturstiftung auch deutlich macht, wie wir Kunst und Kultur in diesem Land insgesamt behandeln wollen. Wir erwarten in diesem Zusammenhang aber auch, dass diejenigen, die in der Stiftung tätig sind, mit dem Geld, das wir ihnen über die Steuerzahler zur Verfügung stellen - das sind im Jahr insgesamt gut 5 Millionen -, anständig, ordnungsgemäß und ohne große Probleme umgehen. Ich denke, das ist eine Selbstverständlichkeit. Dass das in der Vergangenheit nicht der Fall war, war letztlich der Grund dafür, dass wir dieses Gesetz auf neue Füße gestellt haben, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Es geht darum, Kunst und Kultur mit aller Freiheit und Kreativität, die dafür notwendig sind, zur Entfaltung kommen zu lassen, gleichzeitig aber auch dem Haushaltsrecht Geltung zu verschaffen. Dafür braucht es Planung, Kontrolle und kaufmännische Expertise. Man kann das auch Management im öffentlichen Bereich nennen. Kreativität und Gestaltungswillen einerseits, aber auch haushalterische Disziplin und Kontrolle andererseits standen in dem bisherigen Stiftungsgesetz nicht in einem ausreichend ausgewogenen Verhältnis. Dieses ist Aufgabe des uns heute vorliegenden Stiftungsgesetzes, und wir sind sicher, es wird dieser Aufgabe auch gerecht, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich habe eben schon darauf hingewiesen: Der Rechnungshof hat das Parlament und die Regierung bei dieser Novelle mit einem Großteil der Arbeit entlastet. Er hat umfangreiche und detaillierte Vorschläge für die Gesetzesnovelle gemacht. Wir haben diese Vorschläge sehr weitgehend aufgegriffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer sich die Irrungen und Wirrungen der Vergangenheit rund um das Thema Prüfberichte zur Stiftung Saarländischer Kulturbesitz noch einmal in Erinnerung ruft, auch die Auseinandersetzung zwischen der damaligen Regierung und dem Rechnungshof, muss feststellen: Wir machen auch in dieser Situation einen Neustart. Dies soll auch das vertrauensvolle Verhältnis gegenüber dem Rechnungshof, der verfassungsmäßigen Status hat, in diesem Land zum Ausdruck bringen. Wir sind der Auffassung, dass wir in dieser Frage auf den Rat des Rechnungshofs vertrauen können und wollen. Deswegen werden wir das in größtmöglichem Umfang einfließen lassen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das neue Stiftungsgesetz ändert eine ganze Reihe von vormaligen Gesetzespassagen und auch die Ausrichtung des Gesetzes. Der Gesetzentwurf novelliert die Regelungen über die Finanzierung, die Rechnungslegung und die Rechnungsprüfung. Als Landeskulturstiftung ist die Stiftung auf Zuwendungen des Landes angewiesen. Über die Höhe dieser Zuwendungen entscheidet der Landtag durch das Haushaltsgesetz. Wir müssen an dieser Stelle noch einmal in Erinnerung rufen, dass dieses Zurverfügungstellen von Mitteln nicht dazu führt, dass die Stiftung das Geld quasi zur freien Verfügung hat, sondern dass sie zu einer ordnungsgemäßen Mittelverwendung verpflichtet ist. Deswegen sollen nach Maßgabe des Haushaltsrechtes und insbesondere auch des Reisekostenrechts des Landes - Stichwort Spesenabrechnungen der Vergangenheit -, an dieser Stelle restriktive Regelungen greifen. Wir sagen aufgrund der vorangegangenen Erfahrungen auch ausdrücklich, dass das Gesetz die Mitglieder der Stiftungsorgane, also Vorstand und Kuratorium, auf die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Es ist jährlich ein Wirtschaftsplan in Form einer Satzung aufzustellen. Dieser bedarf der Zustimmung des Finanzministeriums. Gleiches gilt für die im Voraus auf fünf Jahre zu erstellende mittelfristige Investitions- und Finanzplanung. Auch dort hat der Finanzminister ein gewichtiges Wort mitzureden.

Die Regelungen der Organe der Stiftung werden umfassend geändert. Das Gesetz setzt also genau da an, wo es zuletzt massiv gehakt hat. Für den Vorstand wird das Vieraugenprinzip festgeschrieben. Neben einem kunst- und kulturwissenschaftlichen Vorstand wird auch ein neuer Verwaltungsvorstand

(Abg. Jost (SPD) )

berufen. Auch im Kuratorium darf nicht nur kunsthistorische Kompetenz vertreten sein, sondern diesem müssen auch Personen mit ökonomischem Hintergrund angehören. Vorsitzender des Kuratoriums bleibt der Kulturminister. Uns ist von vielen Seiten bestätigt worden, dass dies notwendig ist. Denn andernfalls verlöre der Stiftungszweck die direkte Anbindung an die Landespolitik. Kunst und Kultur drohten auf der politischen Prioritätenliste nach hinten zu rutschen. Und das wäre ein fatales Signal. Umgekehrt verlöre der Landtag auch den direkten Zugriff auf einen Verantwortlichen zum Zweck der Unterrichtung und Kontrolle. Dass der Kultusminister Kurator bleibt, ist eine große Verantwortung und mit Blick auf die Baustellen keine leichte und risikolose Aufgabe. Es spricht für den Kultusminister, dass er sich dieser Verantwortung stellt und nicht in dieser äußerst schwierigen Situation der Stiftung einen Notausgang wählt und sich mit Vorlage des Gesetzes quasi elegant durch die Hintertür stiehlt. Nein, der Kultusminister und mit ihm die Landesregierung stehen zur Kulturstiftung. Auch hierfür steht dieser Gesetzentwurf und wir wollen diesen Weg auch begleiten, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Die Rechtsaufsicht übernimmt das Innenministerium. Das war übrigens auch eine Empfehlung des Rechnungshofes. Vertreter des Ministeriums für Finanzen und Europa sowie des Ministeriums für Inneres und Sport können wegen ihrer Kontrollaufgaben weder dem Vorstand noch dem Kuratorium angehören. Aber Vertreter dieser beiden Ministerien haben dauerhaftes Anwesenheitsrecht bei Sitzungen des Kuratoriums und können sich vor Ort stets davon überzeugen, dass die Kreativität sich zwar entfaltet, aber das Haushaltsrecht oder auch das Reisekostenrecht, anders als in der Vergangenheit, nicht aus den Fugen gerät. Die Geltung des Besserstellungsverbotes hinsichtlich der Bezahlung der Beschäftigten wird ausdrücklich klargestellt. Wer sich als künstlerischer Vorstand und Leiter des Saarlandmuseums bewirbt, der darf eine angemessene Bezahlung erwarten. Und die Bezahlung darf mit Blick auf die Befristung auch einen gewissen Zuschlag haben. Die Stelle vermittelt ja nicht die gleiche Sicherheit wie eine dauerhafte Beamtenanstellung. Aber eine Bezahlung in der Größenordnung eines Ministers oder eines Staatssekretärs erscheint uns nicht angemessen. Auch darauf hat der Rechnungshof sehr eindringlich hingewiesen und auch das werden wir entsprechend ändern.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Es gibt noch einen Punkt, der am Ende des Weges zu einem Änderungsantrag geführt hat. Dabei ging es darum, dass ein weiterer Interessenkonflikt drohte, weil Zuwendungsbescheide an die Stiftung Saar

ländischer Kulturbesitz weiterhin vom Ministerium für Bildung und Kultur ausgefertigt werden sollen und dieses Ministerium auch die ordnungsgemäße Mittelverwendung zu prüfen hat. Richtig ist, dass es eine Anregung des Rechnungshofes in diese Richtung gab. Richtig ist aber auch, dass selbst der Urheber dieses Vorschlages, der Rechnungshof, diese Anregung nicht zu einem Kernpunkt einer Novelle erklärt hat. Wir haben am Ende des Diskussionsprozesses davon abgesehen, dem Kultusminister diese Zuständigkeit zu entziehen, denn das würde ein Auseinanderfallen der einheitlichen Verantwortung für die inhaltliche Aufgabe und die dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bedeuten. Auch ist das Finanzministerium ohnehin schon sehr intensiv in die Haushaltsangelegenheiten der Stiftung eingebunden, sodass es dieser zusätzlichen Verlagerung nicht bedarf. Im Gegenteil hätte sich das Finanzministerium in seiner Kontrollfunktion beeinträchtigt gesehen, wenn es über die Aufgabe der Zuwendungsgewährung und der Kontrolle selbst in eine operative Rolle geraten wäre. Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Finanzministerium genehmigt den Stiftungshaushalt sowie die Finanzplanung, das Innenministerium übt die Rechtsaufsicht aus. Beide Ressorts sitzen im Kuratorium mit am Tisch und beaufsichtigen so das wirtschaftliche Gebaren der Stiftung. Das reicht aus und wir sind der Auffassung, dass das auch die richtige Lösung ist.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich habe eben darauf hingewiesen, dass die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz mit diesem Gesetz auf eine neue Grundlage gestellt wird. Wir wollen damit auch einen Schlussstrich unter ein sehr unangenehmes und in der Öffentlichkeit sehr breit diskutiertes Thema ziehen. Wir haben als Große Koalition hierzu ein gutes Stück Arbeit abgeliefert und ich möchte an dieser Stelle allen noch einmal ganz herzlich danken. Dies gilt für alle, die im Hause und in den Ausschüssen mitgearbeitet haben, allen in der Regierung, Ihnen Herr Minister. Ich spreche den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber ein hohes Maß an Respekt und Anerkennung für ihre Arbeit aus, insbesondere dem Rechnungshof, der die Grundlage dafür gelegt hat, dass wir damit diese Arbeit abschließen können und dass zum einen die Lehren aus der Vergangenheit gezogen wurden und auf der anderen Seite die Zukunftschancen der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz garantiert werden. Das ist ein gutes Stück Arbeit, auf das wir zu Recht stolz sind. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank Herr Abgeordneter Jost. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Astrid Schramm von der Fraktion DIE LINKE.

(Abg. Jost (SPD) )

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Heute haben wir über die Novellierung der Rechtsgrundlage der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz abzustimmen. Positiv ist anzuerkennen, dass der vorliegende Gesetzentwurf die in der Vergangenheit insbesondere vom Rechnungshof des Saarlandes geäußerte Kritik an Organisations- und Kontrolldefiziten der Stiftung in Teilen aufgreift. So wird es, was wir ausdrücklich mittragen, beispielsweise eine gesetzliche Normierung für die aktuell bereits operierende Doppelspitze aus einem kunstwissenschaftlichen Vorstand sowie einem Verwaltungsvorstand geben. Für diese beiden Vorstandsmitglieder soll aus Kontrollgesichtspunkten das Vieraugenprinzip gelten. Weiterhin wird, da von Gesetzes wegen die Ministerin oder der Minister für Bildung und Kultur Vorsitzender oder Vorsitzende des Kuratoriums ist, die Rechtsaufsicht beim Ministerium für Inneres und Sport sein.

Für Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport ebenso wie für solche des Ministeriums für Finanzen und Europa ist sinnvollerweise eine Mitgliedschaft in den Organen der Stiftung und im Beirat nicht möglich. Trotz der Verbesserungen, die wir vorfinden, wirft der Gesetzentwurf nach wie vor nicht unerheblichen Schatten. Was den Umstand betrifft, dass der Minister für Bildung und Kultur zwingend auch Kurator ist, so kann man über das Für und Wider dieser Regelung sicherlich ausführlich diskutieren. Verglichen mit ihrer Positionierung während der Oppositionszeit hat die SPD in diesem Punkt bekanntlich eine 180-Grad-Wende vollzogen.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das ist aber nicht die erste! - Vereinzelt Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ein wesentlicher Kritikpunkt an dem Gesetzentwurf ist die Möglichkeit der Einflussnahme der Landesregierung auf die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz, was wir keineswegs mittragen können. So werden der Stellvertreter oder die Stellvertreterin des Kurators sowie mindestens neun und höchstens zwölf weitere Mitglieder des Kuratoriums auf Vorschlag des Ministers für Bildung und Kultur durch die Landesregierung für die Dauer von fünf Jahren berufen. Die Mitglieder des bis zu zehnköpfigen Beirats, der den Vorstand und das Kuratorium berät, werden vom Minister für Bildung und Kultur berufen. Eine von der Regierungsebene unabhängige Besetzung des Kuratoriums und des Beirats, die dringend gewährleistet sein müsste, kann hierdurch nicht bewerkstelligt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf hat der Rechnungshof weiterhin einen Interessenkonflikt im Bereich der Finanzierung der Stiftung bemängelt

und vorgeschlagen, die Zuständigkeit für die Gewährung und die Kontrolle von Zuwendungen dem Ministerium für Finanzen und Europa zu übertragen. Ein entsprechender Änderungsantrag, der diese Übertragung der Zuständigkeiten gesetzlich festgeschrieben hätte, wurde am gestrigen Tag im Rahmen der Ausschusssitzung mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Auch die im Rahmen des Anhörungsverfahrens formulierten berechtigten Forderungen des bereits im Jahre 1839 gegründeten Historischen Vereins für die Saargegend, auf dessen Dauerleihgaben die Stiftung in beträchtlichem Umfang zurückgreift, haben keinerlei Niederschlag in dem Gesetzentwurf gefunden. Der Verein hätte sich mit einer Mitgliedschaft im Kuratorium ohne Stimmrecht begnügt. Diese Forderung zumindest, gegebenenfalls bei gleichzeitiger Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Kuratoriums, wäre einer Aufnahme in den Gesetzestext würdig gewesen.

(Abg. Schmitt (CDU) : Es hat dazu aber keinen Änderungsantrag gegeben!)