Auch der Saarländische Museumsverband und das Saarländische Künstlerhaus Saarbrücken haben anlässlich der Anhörung interessante Impulse für ein Überdenken der hier vorliegenden Rechtsgrundlage der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz geliefert. Diese Anregungen haben bei der Großen Koalition ebenfalls kein Gehör gefunden und finden sich nicht im Gesetzentwurf wieder.
Meine Damen und Herren, die Anhörung hat für uns die mangelnde Eignung des Gesetzentwurfs, das notwendige Vertrauen der saarländischen Bürgerinnen und Bürger in eine positive Zukunft der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz wiederzugewinnen, nicht widerlegt. Wir werden uns von daher bei dem Gesetzentwurf enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schramm. - Das Wort hat nun Michael Neyses von der Fraktion die PIRATEN.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme es vorweg, die Novellierung des Gesetzes stellt eine Verbesserung dar. Wenn das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen ist, dann wird auch gut abgedeckt. Dem Änderungsbedarf des Rechnungshofes wurde Rechnung getragen und die Machtkonzentration des Ministers für Kultur beseitigt.
Diesem oblag bisher die Ausübung der Rechtsaufsicht, die Gewährung der Zuwendungen und die Überprüfung der Verwendung. Allerdings ist er im
mer noch Kurator. Jetzt werden diese Aufgaben auf die unterschiedlichen Ministerien aufgeteilt, was wir positiv bewerten. Diese Aufteilungen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass es in Zukunft zu Informationsdefiziten zwischen den Ministerien kommt. Deshalb sollte das Gesetz in ein paar Jahren evaluiert werden.
Ich möchte Sie bitten, den Änderungsantrag unbedingt anzunehmen, denn das Finanzministerium sollte Kontrollinstanz sein. Wenn der Änderungsantrag angenommen wird, werden wir dem Gesetz zustimmen, ansonsten werden wir uns enthalten.
Ebenfalls positiv bewerten wir die Schaffung einer Doppelspitze im Vorstand und damit des Vieraugenprinzips. Wir begrüßen außerdem die Tatsache, dass eine Spesenordnung eingeführt wurde und die Reisekostenverordnung des Saarlandes zukünftig Geltung erfährt. Dadurch wird vermieden, dass Steuergelder für teures Essen und teure Hotelkosten ausgegeben werden, was in der Vergangenheit leider oft der Fall gewesen ist. Es wurden Reisen und Aufenthalte in Luxushotels abgerechnet und Dienstreisen nach Sylt, Marbella und Venedig in Anspruch genommen, alles auf Kosten des Steuerzahlers. Ich hoffe, dass sich dies in Zukunft durch dieses Gesetz vermeiden lässt.
Wir PIRATEN möchten darüber hinaus einige Verbesserungen außerhalb des Gesetzes anregen. So sollten ein Vertragsregister geschaffen, ein Vertragscontrolling eingeführt sowie eine Baukommission gebildet werden. Ich hatte diesen Vorschlag bereits in der Ersten Lesung unterbreitet. Eine Baukommission sollte die Stiftung und das Land besser koordinieren. Die Klassik Stiftung Weimar sollte als Beispiel genommen werden. Ich möchte Sie bitten, sich dies einmal anzusehen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Neyses. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hubert Ulrich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Hintergrund der heutigen Debatte kann man nicht als Ruhmesblatt der saarländischen Politik bezeichnen. Hintergrund ist nämlich, das wissen wir alle, das Desaster um die Planung und den Bau des Vierten Pavillons. Das Ganze ist überschattet von nicht ehrlich geführten Debatten, von Missmanagement von A bis Z, insbesondere auf der Regierungsseite und bis zum heutigen Tag von Falschinformationen, die in der Öffentlichkeit lanciert werden.
management hat. Ich hoffe, dass man im Laufe der nächsten Monate die ganze Situation ein wenig erhellen und damit mehr Ehrlichkeit und Offenheit in die Diskussion um den Bau des Vierten Pavillons einbringen kann. Hauptproblem dabei war und ist immer noch die Struktur beim Management um den Vierten Pavillon, um die ganze Kulturlandschaft. Das dilettantische Vorgehen, insbesondere der Ministerien, hängt ganz stark mit dieser Struktur zusammen. Das neue Stiftungsgesetz versucht zumindest, diese Struktur zu überarbeiten, das muss man zugestehen. Deshalb werden wir nicht dagegen stimmen, sondern werden uns enthalten, wie die beiden anderen Oppositionsfraktionen auch. Diese Struktur wird in gewisser Weise überarbeitet, aber nicht alles so konsequent, wie man das eigentlich machen sollte und wie man das vor dem Hintergrund der gemachten Erfahrungen auch tun müsste! Ein Fortschritt ist die Einführung des sogenannten Vieraugenprinzips. Außerdem wird es auf der einen Seite einen reinen Verwaltungsvorstand und auf der anderen Seite einen künstlerischen Vorstand geben. Zu trennen ist gut, aber man müsste eben einen Schritt weitergehen. Obwohl der Rechnungshof das angemahnt hat, wie Kollege Jost es eben ausgeführt hat, kann sich die Große Koalition immer noch nicht dazu durchringen, die Zuwendungen vom Kultusministerium wegzunehmen und sie beispielsweise in die Hand des Finanzministeriums zu legen, das ja qua Gesetz von den Gremien ausgeschlossen ist, was richtig und gut ist. Warum machen Sie das nicht? Ich kann es nicht so richtig nachvollziehen. Sinnvoll und notwendig wäre es, wenn die Zuwendungsbescheide nicht mehr vom Kultusministerium ausgehen würden und die Kontrolle in andere Hände gelegt würde. Es wäre ein wichtiger und entscheidender Punkt für uns.
Ein weiterer Kritikpunkt ist - den kann man natürlich diskutieren -, dass der Bildungsminister immer noch Kurator bleibt. Das sollte und könnte man vor allen Dingen anders regeln. Das könnte man extern durch Fachleute besetzen. Ich glaube, vor dem Hintergrund der insgesamt sehr verfahrenen Situation würde das dem Saarland und der saarländischen Landesregierung gut anstehen, weil das Desaster Vierter Pavillon ja noch nicht zu Ende ist.
Wir reden jetzt gerade darüber, um wie viel Millionen der Baustopp im Jahre 2011 dieses Projekt verteuern wird. Man kann jetzt schon prophezeien, wir reden von 3, 4, 5 oder 6 Millionen Euro, die nur dadurch entstehen, dass man das Projekt vor dubiosem Hintergrund gestoppt hat - das muss man zugeben -, aber die Probleme gehen ja weiter. Herr Commerçon, ich befürchte, dass Sie als zuständiger Minister, wenn Sie hier weiter diese Rolle einnehmen, die Sie jetzt vor dem Hintergrund der Maßgaben Ihrer Großen Koalition einnehmen, in Zukunft selbst in schwierige Diskussionen kommen werden, weil die Probleme beim Vierten Pavillon nach wie
vor mitnichten gelöst sind. Ich befürchte, mit dem Weg, den Sie hier beschreiten, werden sie auf die Schnelle nicht gelöst werden. Alles das führt dazu, dass wir dem Gesetz nicht zustimmen werden. Wir werden uns deshalb enthalten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ulrich. - Das Wort hat nun Thomas Schmitt von der CDU-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ein Gesetz zur Folge hätte, dass sich ein Desaster verlängert und dass es weiter in eine Katastrophe oder in ein Chaos führt, dann kann man sich nicht guten Gewissens enthalten. Oder sehe ich da etwas falsch? Im Umkehrschluss kann ich sagen, wenn man sich enthält, kann ein Gesetzentwurf, wie er vorliegt, so falsch auch nicht sein.
Die Vorgänge, die zu diesem Gesetzentwurf geführt haben, sind, denke ich, hinlänglich bekannt. Ich möchte hier noch einmal festhalten, es handelt sich überwiegend um Fehlverhalten von Einzelnen, das aber durch Strukturen begünstigt wurde, die der Rechnungshof angeprangert hat und die wir mit diesem Gesetzentwurf gemeinsam beseitigen wollen. Alle wesentlichen Punkte, die der Rechnungshof in den Strukturen genannt hat, die mängelbehaftet waren, werden mit diesem Gesetzentwurf beseitigt. Dieser Gesetzentwurf beruht im Übrigen schon auf der Vorleistung der Vorgängerregierung. In den wesentlichen Punkten ist der Gesetzentwurf schon von Minister Toscani vorbereitet, in den wesentlichen Punkten übernommen und anschließend im Parlament eingebracht worden.
Ich nenne jetzt die wesentlichen Dinge, mit denen wir künftig sicherstellen, dass Dinge, wie sie in der Vergangenheit vorgefallen sind, nicht mehr geschehen können. Das ist zum einen das Vieraugenprinzip im Vorstand der Stiftung selbst. Es wird ein gleichberechtigter Doppelvorstand installiert, einer für die kaufmännische Geschäftsführung und ein künstlerischer Vorstand. Damit haben wir in der Stiftung selbst und in deren Verantwortungsbereich schon eine gegenseitige Kontrolle in voller Gleichberechtigung installiert. Hinzu kommt, dass wir das Kuratorenamt künftig von der Rechtsaufsicht trennen. Das war übrigens der maßgebliche Punkt, den der Rechnungshof gewollt hat, dass nämlich die Rechtmäßigkeit der Führung der Geschäfte der Stiftung von einer unabhängigen Instanz, die nicht in den Organen vertreten ist, kontrolliert wird. Mit dem für die Stiftungsaufsicht zuständigen Ministerium des Inne
Wir haben des Weiteren dafür gesorgt, dass im Rahmen des Zuwendungsverfahrens und vor allen Dingen im Rahmen der Aufstellung des Wirtschaftsplans das Ministerium für Finanzen und Europa eingebunden wird. Auch hier ist eine zusätzliche Kontrollmöglichkeit gegeben. Im Rahmen dieser Aufstellung des Wirtschaftsplans wird mit Sicherheit auch die haushaltsmäßige Zweckmäßigkeit überprüft werden und das Finanzministerium wird in allen Sitzungen der Gremien der Stiftung anwesend sein können, um dort seine Kontrollpflichten ausüben zu können.
Der Rechnungshof hat im Übrigen nicht kritisiert und auch nicht angemahnt - im Gegenteil, er hat dafür Verständnis geäußert -, das Kuratorenamt weiterhin mit dem Minister für Kultur zu besetzen. Es ist in der Anhörung ausdrücklich gesagt worden, dass es dafür durchaus politische Gründe geben kann. Das hat auch etwas damit zu tun, dass das Ministerium für Kultur seine politische Aufgabe für die Kulturpolitik wahrnimmt.
In diesem Zusammenhang ein weiterer Punkt. Frau Kollegin Schramm, Sie kritisieren, dass die Landesregierung eine zu große Einflussnahme auf die Stiftung hätte und dass die Gremienmitglieder der Stiftung durch die Landesregierung benannt würden. Dann frage ich mich, durch wen sie denn sonst benannt werden sollen. Wollen wir das jetzt frei von demokratischen Verfahren und ohne demokratische Legitimation aus dem luftleeren Raum besetzen? Das ist eine Landesstiftung. Selbstverständlich ist sie dem Einfluss des Landes und damit der Landesregierung unterworfen, weil es eine Landesstiftung ist, und weil sie von Landesgeldern lebt. Wie soll es denn sonst laufen? Wer soll denn die Gremien benennen? In welcher anderen Landesinstitution werden die Gremien von irgendjemand Dritten übernommen? Das ist doch die einzige mögliche Form der demokratischen Legitimation, die man sich vorstellen kann. Wir haben es eben nicht mit einer privaten Stiftung zu tun, sondern mit einer Landesstiftung, die von Landeszuwendungen lebt. Diese Kritik kann ich an der Stelle überhaupt nicht mehr nachvollziehen.
Ich gebe zu, an einem einzigen Punkt haben wir eine Anregung des Rechnungshofs nicht aufgegriffen. Es war die Frage des Verwendungsverfahrens, dass das zusätzlich vom Ministerium getrennt würde.
Ich möchte in dem Zusammenhang nur Folgendes sagen. Es war nicht der wesentliche Punkt. Der wesentliche Punkt war die Rechtsaufsicht, die vom Ministerium für Kultur getrennt worden ist. Das hier war wirklich nicht der Dreh- und Angelpunkt. Deswegen ist der Gesetzentwurf in Gänze vom Rechnungshof gelobt worden mit dieser einen Ausnahme. Ich will Ihnen jetzt trotzdem erläutern, warum wir diese Ausnahme in diesem Fall gemacht haben.
Erstens. Über die Höhe der Zuwendungen und welche Zuwendungen die Stiftung überhaupt bekommt, entscheidet zunächst und zuerst einmal das Parlament selbst. Wir als Parlament und als Landtag beschließen, welche Zuwendungen die Stiftung in welcher Höhe bekommt.
Das Ministerium für Bildung und Kultur ist nur ausführendes Organ. Der Zuwendungsbescheid, den es ausführt, bezieht sich einzig und allein auf die Summen, die wir vorher als Parlament festgelegt haben. Für die konkrete Mittelverwendung gibt es einen Wirtschaftsplan. Hier ist dafür gesorgt, dass eine weitere unabhängige Instanz ins Spiel kommt, nämlich das Ministerium für Finanzen, wie es der Rechnungshof vorgeschlagen hat. Dieses ist in den Gremien der Stiftung nicht vertreten. Deswegen haben wir eine doppelte Kontrolle, damit wir hier eine Instanz haben, die bei der konkreten Mittelverwendung, also bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans, eine Genehmigung erteilen muss. Hätten wir aber auch noch das Zuwendungsverfahren aus dem Ministerium genommen, dann hätten wir nicht nur ein drittes, sondern vielleicht sogar noch ein viertes Ministerium einschalten müssen.
Ich bitte in dem Zusammenhang immer zu bedenken, dass das auch Personal- und Sachkostenaufwand zur Folge hat. Wenn wir das Kuratorenamt und die inhaltliche Verantwortung der Stiftung vom Zuwendungsverfahren und der Zweckmäßigkeitsund Inhaltskontrolle der Stiftung trennen, dann müssen wir praktisch dasselbe Personal und dieselben Prüfungen bei zwei verschiedenen Ministerien vorhalten. Das hat auch Kosten zur Folge. Ich glaube, dass wir die wesentlichen Kontrollmechanismen hier eingefügt haben und für eine Doppel-, Dreifach- und Mehrfachkontrolle gesorgt haben, wie sie uns vorgeschlagen worden ist. Ich sage es noch einmal. Wir haben in der Stiftung das Vieraugenprinzip, wir haben die Rechtsaufsicht durch das Innenministerium, wir haben auch das Parlament, das Mittel gewährt und das diese Mittelverwendung anschließend kontrollieren kann. Wir haben die Zuwendungskontrolle durch das Ministerium für Kultur und wir haben trotzdem noch die Genehmigungspflicht des Ministeriums für Finanzen für den Wirtschaftsplan. Ich glaube, ein Mehr an Kontrolle und an gegenseitiger Sicht
Von daher glaube ich, dass wir fast allen Anregungen zu Recht gefolgt sind und dass wir künftig in dieser Stiftung Strukturen gesichert haben, die Vorgänge so, wie sie in der Vergangenheit vorgefallen sind, nicht mehr möglich machen.
Dann will ich noch zu ein paar Einzelpunkten kommen, die Frau Kollegin Schramm hier vorgetragen hat. Sie hat kritisiert, wir wären auf Anzuhörende nicht eingegangen. Da ging es zunächst um die Dauerleihgaben des Historischen Vereins für die Saargegend. Es ist richtig, der Verein ist älter als die Stiftung und die Sammlung des Vereins ist auch älter als die Stiftung. Er hat sie in die Stiftung eingelegt.
Das ist ein großes Verdienst dieses Vereins, das von uns überhaupt nicht bestritten wird. Ich sage aber noch mal, was ich bereits im Ausschuss gesagt habe: Er ist nicht der einzige Leihgeber der Stiftung, ist auch nicht der einzige größere Leihgeber der Stiftung. Wenn wir jetzt hier im Gesetz - was völlig ungewöhnlich wäre - in einem einzigen Fall festlegen würden, dass nur dieser Verein einen Sitz in den Gremien der Stiftung hätte, sei es im Kuratorium oder im Beirat, dann würden wir eine komplette Systematik durchbrechen. Dann würden sich zu Recht andere melden und fragen, warum sie keinen gesetzlich garantierten Sitz in den Gremien dieser Stiftung haben.
Daher haben wir uns einvernehmlich darauf verständigt - und daher wundert mich Ihre Kritik -, dass ich heute als Ausschussvorsitzender vortrage, dass wir die Stiftung und das Ministerium ausdrücklich bitten, diesen Verein zwar im Beirat zu berücksichtigen, von einer gesetzlichen Regelung jedoch Abstand zu nehmen. Das ist im Prinzip interfraktionell so vereinbart worden. Ich habe auch keinen Abänderungsantrag irgendeiner Fraktion zu diesem Thema im Ausschuss gesehen, somit konnte ein solcher auch nicht abgelehnt werden. Wenn man Nachbesserungsbedarf sieht, muss man sich auch die Mühe machen, einen Abänderungsantrag zu stellen, und dann kann man darüber diskutieren.
Gleiches gilt für die weiteren Punkte, die Sie genannt haben. Die redaktionellen Vorschläge, die in der Anhörung vorgebracht wurden, waren meines Erachtens größtenteils entweder nicht zwingend notwendig oder sie wären sogar kontraproduktiv gewesen. Deswegen haben wir sie bewusst nicht aufgenommen. Insbesondere was im Ausschuss zum Thema Haftungsbegrenzung von Kuratoriumsmitgliedern vorgebracht wurde, wäre geradezu kontraproduktiv gewesen zu dem, was wir vorhaben, nämlich eine stärkere Kontrolle der Stiftung und eine
Stärkung von Verantwortlichkeiten. Entsprechend hat ja auch der Rechnungshof in der Anhörung auf diese Vorschläge reagiert.
Ich glaube deshalb, dass wir Ihnen heute einen Gesetzentwurf vorlegen, der ausgewogen ist und der alle wesentlichen Vorschläge aufnimmt, die künftig zu einer effektiven Kontrollarbeit führen. Dieser Gesetzentwurf wird sicherstellen, dass aufgrund neuer Strukturen Vorgänge wie in der Vergangenheit künftig ausgeschlossen sind. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.