Dieser Antrag geht in die Richtung, dieses Proporzdenken insbesondere mit Blick auf die jeweilige Landesregierung - auch hier wären die Namen austauschbar - ein wenig zurückzudrängen. Vor diesem Hintergrund und aus einer weiteren Überlegung heraus werden wir diesem Antrag mit gutem Gewissen zustimmen können. Es wäre nämlich schon ein gewisser Vorteil, wenn die Landesregierung in dem doch sehr dominanten Verwaltungsrat - was die Abläufe in einem solchen Sender betrifft - ein wenig zurückgenommen würde und wenn Journalismus - das heißt, die Mitarbeiter - stärker in diesem nicht ganz unwichtigen Gremium vertreten wären.
Vor diesem Hintergrund können wir GRÜNE uns sehr gut mit diesem Antrag anfreunden und werden ihm zustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut. In der Begründung des vorgelegten Gesetzentwurfes steht ganz klar, dass die grundgesetzlich garantierte Rundfunk-, Presseund Meinungsfreiheit für ein funktionierendes demokratisches Staatswesen unverzichtbare Rechte sind. Dazu stehen wir auch. Diese Rechte wollen wir auch hier im Saarland unbedingt umsetzen. Dass die Pressefreiheit im Saarland gefährdet sei, wie jetzt diskutiert wird, dem möchte ich ganz klar widersprechen. Die Presse- und Meinungsfreiheit ist gewährleistet.
Ich bin froh, dass wir dieses Thema heute Morgen sehr sachlich diskutieren und nicht populistisch. Man sollte sich sachlich anschauen, wie es aussieht. Ich empfehle die differenzierte Betrachtung: Wie sieht es im Saarland aus? Nicht jeder Rundfunkrat ist gleich besetzt. Ich möchte daher auf die Situation im Saarland eingehen. Alle Parteien, die im Landtag vertreten sind, haben auch ihre Vertreter im Rundfunkrat. Dort haben alle die Möglichkeit, Dinge einzubringen, Vorschläge zu unterbreiten - auch Personalvorschläge -, auch wenn es um die Wahl des Verwaltungsrates geht. Das möchte ich hier in aller Deutlichkeit herausstellen. Ich bin ja schon seit vielen Jahren als Vertreterin der Familienverbände im Rundfunkrat. Bis zum heutigen Tag habe ich bei einer Wahl des Verwaltungsrates keine anderen Personalvorschläge von irgendwelchen Interessenvertretern gehört, auch nicht von den Parteien, auch nicht von dem Vertreter der Partei DIE LINKE. Die Möglichkeit wäre ja gegeben.
Ich habe in der Begründung den zweiten Absatz gelesen und fühlte mich danach etwas verärgert, auch als Mitglied des Rundfunkrates. Ich darf vorlesen: „Seit Jahren steht die in den Kontrollgremien öffentlich-rechtlicher Medien anzutreffende hohe politische Repräsentation durch Vertreter des Staates und der Parteien in der Kritik. Eigentlich sollten“ - ich betone dies ausdrücklich - „die Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen oder Organisationen für ein Gegengewicht sorgen.“ Hier muss ich als Mitglied des Rundfunkrates ganz klar sagen, dass ich das Gefühl
habe, dass die Mitglieder das auch tatsächlich tun, denn wir haben sehr viele gesellschaftlich relevante Gruppen im Rundfunkrat.
Diese leisten dort eine gute Arbeit, und zwar ehrenamtlich. Ich möchte jenen an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön sagen.
Herr Dr. Bierbaum, Sie hatten in Ihrer Begründung des Gesetzentwurfes diese Studie angesprochen. Auch da stelle ich die Frage, ob man diese Studie als repräsentativ ansehen kann. Es haben nicht einmal 300 Personen teilgenommen und es gibt in Deutschland 45.000 Journalisten. Ich frage mich daher, ob man dieses Ergebnis so zugrunde legen kann. Im Übrigen beschreibt diese Studie vor allem Gefahren im Bereich der privaten Printmedien. Auch hier sollte man eine differenziertere Betrachtung vornehmen und dieses Ergebnis nicht als Begründung für diesen Gesetzentwurf heranziehen.
Eines muss man ganz klar festhalten und dazu stehen wir auch: Die Landesregierung und der saarländische Landtag sehen sich dem Verfassungsgebot der Staatsferne des Rundfunks verpflichtet. Wir haben in den letzten Jahren viel darüber diskutiert, wie wir das tatsächlich umsetzen können, und das Verfassungsgebot ist hier im Saarland umgesetzt. Denken Sie nur an die Diskussionen über die Rundfunkfinanzierung. Warum ist der Rundfunk denn nicht durch Steuern finanziert? Wir schauen stattdessen, wie dort eine vernünftige Regelung durch den Rundfunkbeitrag gefunden werden kann, damit die Rundfunkfreiheit und das Gebot der Staatsferne gewährleistet sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kümmern uns auch darum, dass die Vertreter des Staates keinen Einfluss auf die Berichterstattung nehmen. Ich glaube, dass auch dies gewährleistet ist. Es wurden schon viele Diskussionen diesbezüglich geführt. Herr Kollege Hubert Ulrich, Sie waren auch dabei, als dies im Rundfunkrat bereits thematisiert wurde. Es kann aber auch nicht so sein, dass wir Politiker aus diesen Gremien weitgehend ausschließen. Das ist nicht angedacht, auch diese müssen dort vertreten sein.
Ich empfehle Ihnen noch mal, sich die Liste der Mitglieder des Rundfunkrates anzuschauen. Ich habe sie auch dabei, aber ich glaube, ich brauche sie Ihnen nicht vorzulesen. Sehen Sie sich bitte die Regelungen an, die wir in dem neuen Mediengesetz festgelegt haben. Schauen Sie, wie viele gesellschaftlich relevante Gruppen im Rundfunkrat vertreten sind, und vergleichen Sie das mal mit anderen Rundfunkräten in anderen Bundesländern. Sie werden einen Unterschied feststellen.
Lassen Sie mich noch einen Punkt ansprechen, die Beteiligung der SR-Belegschaft. Die Kollegin Gisela Kolb hat es bereits dargelegt: Die SR-Belegschaft wird auch heute schon umfassend beteiligt. Ich verweise auf § 112 SPersVG, das auch beim Saarländischen Rundfunk seine Anwendung findet. Der Vorsitzende des Personalrats hat das Recht, an den Sitzungen des Verwaltungsrates mit beratender Stimme teilzunehmen. Ich glaube daher schon, dass das Personalvertretungsrecht beim SR umgesetzt wird.
Lassen Sie mich noch einen letzten Punkt ansprechen. Es wurde bereits erwähnt, dass zurzeit ein Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Ich glaube, dass es uns gut ansteht, wenn wir diese Entscheidung abwarten. Sollte dann Handlungsbedarf bestehen, werden wir uns das Mediengesetz anschauen und überlegen, wie wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umsetzen können. Ich weise noch mal darauf hin, dass das auch Thema beim Rundfunkrat war. Auch dort wurde das Verfahren so angesprochen und es wurde Bericht erstattet. Es gab keinen Beschluss darüber, denn das ist nicht die Aufgabe des Rundfunkrates, sondern es wurde lediglich vorgetragen. Es gab aber auch dort keine Wortmeldung, dass man nicht abwarten wolle und schon jetzt direkten Handlungsbedarf sähe.
Ich fasse deshalb zusammen: Wir sind der Meinung, dass wir jetzt keinen Gesetzentwurf einbringen sollten. Wir werden nicht zustimmen und keine Gesetzesveränderung vornehmen. Wir wollen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten. Sollte es dann Handlungsbedarf geben, können wir das Thema gerne wieder ansprechen, aber wir sollten nicht im Vorhinein Entscheidungen treffen, die dann nach einem anderslautenden Gerichtsentscheid noch einmal geändert werden müssen. Insofern werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/432 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/432 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Brandschutzes, der Technischen Hilfe und des Katastrophenschutzes (Drucksache 15/429)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Brandschutzes, der Technischen Hilfe und des Katastrophenschutzes vor. Das SBKG, im Jahr 2006 beschlossen, führte erstmalig die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfe einerseits und Katastrophenschutz andererseits in einem Gesetz zusammen. Diese Grundlagen des SBKG haben sich bewährt, Novellierungsbedarf besteht allerdings in Einzelregelungen. So werden wir in zwei Punkten der demografischen Entwicklung, die auch unsere Feuerwehren trifft, entgegensteuern. Die Altersgrenze für die Beendigung des aktiven Dienstes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren wird vom vollendeten 63. Lebensjahr auf das vollendete 65. Lebensjahr erhöht. Die Möglichkeit, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr den aktiven Dienst auf Antrag zu beenden, bleibt unverändert. Den Jugendfeuerwehren werden Vorbereitungsgruppen vorgeschaltet, in denen Kinder von mindestens 6 Jahren bis höchstens 10 Jahren Mitglied sein können. Das Eintrittsalter für die Jugendfeuerwehren bleibt bei 8 Jahren. Kinder aus den Vorbereitungskursen können entsprechend ihrem Entwicklungsstand flexibel in die Jugendfeuerwehr wechseln. Eine weitere Änderung betrifft die Kostenerstattung für den Ersatz der Feuerwehren. Hier werden die Tatbestände für einen Kostenersatz vor allem im Bereich der Technischen Hilfe ergänzt. Dies bringt den Kommunen als Träger der Feuerwehren Einnahmenzuwächse.
Als letzten Schwerpunkt der gesetzlichen Änderung möchte ich die Verstetigung der Zuweisung aus der Feuerschutzsteuer für die Gemeindeverbände herausstellen, was wir auch schon in der Haushaltsrede erwähnt haben. Durch die Festlegung eines PlafondBetrages von 2,5 Millionen Euro und eine Verschränkung mit dem Ausgleichsstock des kommunalen Finanzausgleiches schaffen wir für die Gemeindeverbände und die Gemeinden weitergehende Planungssicherheit für Investitionen im Bereich Brandschutz und Technische Hilfe. Bedenken der kommu
nalen Spitzenverbände wurde von uns aus Rechnung getragen, indem die Ausgleichsbeiträge wieder in den kommunalen Finanzausgleich zurückfließen.
Zu dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie um Ihre Zustimmung und um Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport. - Herzlichen Dank.
Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/429 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/429 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hauses.
Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes (Drucksache 15/334) (Abänderungsantrag Drucksache 15/443)
Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Thomas Schmitt das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den als Drucksache 15/334 vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes, der von den Fraktionen der Großen Koalition eingebracht worden ist, in seiner 12. Sitzung am 06. Februar 2013 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die regionale Meinungsvielfalt des privaten Rundfunks im Saarland zu stärken und zu schützen. Es wird vorgeschlagen, private Rundfunkprogramme künftig nur dann zuzulassen, wenn sie zu einem angemessenen Anteil redaktionell gestaltet sind und die diesbezügliche Sendezeit zu 10 Prozent aus regional bezogenen Beiträgen besteht. Durch diese Neuregelung soll verhindert werden, dass im Saarland Programme zur Verbreitung ge
langen, die inhaltsgleich bereits anderenorts ausgestrahlt worden sind, die zu unserer Region also keinen eigenständigen Beitrag aufweisen, aber dennoch über den saarländischen Werbemarkt finanziert werden.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeführt, an der sich in schriftlicher oder mündlicher Form vier Adressaten beteiligt haben. Nur von einer Seite kam die zu erwartende Kritik. Die ProSiebenSat1.Media AG sieht durch die Neuregelung ihr eigenes unternehmerisches Konzept in Gefahr, das gerade Ausgangspunkt für die Novelle gewesen ist. Die Mediengruppe RTL Deutschland, Radio Salü, Euro-Radio Saar und die Landesmedienanstalt Saarland begrüßen umgekehrt die Absicht des Gesetzgebers, die regionalen Rahmenbedingungen für eine vielfältiges Medienangebot an neue Herausforderungen anzupassen.
Die Auswertung der Anhörung hat zu einem Abänderungsantrag geführt, den die Fraktionen der Großen Koalition dem Ausschuss vorgelegt haben. Neben zwei kleinen redaktionellen Änderungen greift dieser Antrag einen Vorschlag auf, den die Landesmedienanstalt mit Blick auf die Belange des französischen Senders Europe 1 gemacht hat. Danach gelten die neuen Vorschriften zur redaktionellen und regionalen Ausrichtung nicht für solche Rundfunkprogramme, die schwerpunktmäßig nach Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgestrahlt werden - eine Sache, die auf historischen Gegebenheiten im Saarland beruht. Der Ausschuss hat diesem Abänderungsantrag einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen seine Zustimmung erteilt und empfiehlt dem Landtag einstimmig, ebenfalls bei Zustimmung aller Fraktionen, die Annahme des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat mit der Drucksache 15/443 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 15/443 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/443 einstimmig, mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/334. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/334 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des gerade angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/334 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags einstimmig, mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen ist.