Zu Punkt 10 der Tagesordnung, dem Antrag der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion betreffend: „Anonyme Sicherung von Tatspuren ermöglichen, Opfer besser schützen!" war die PIRATEN-Landtagsfraktion beigetreten. Der Antrag lag uns als Drucksache 15/440 - neu - vor. Zu dem Thema haben zwischenzeitlich alle im Landtag vertretenen Fraktionen mit der Drucksache 15/445 einen gemeinsamen Antrag betreffend „Opferschutz für Betroffene erhöhen vertrauliche, anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten landesweit ermöglichen" eingebracht. Damit wird die Drucksache 15/440 - neu - gegenstandslos.
Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/445 als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/445
Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes (SMG) (Drucksache 15/432)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Rundfunk-, Presseund Meinungsfreiheit sind für ein funktionierendes demokratisches Gemeinwesen von elementarer Bedeutung. Bekanntlich sind die Medien insbesondere durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Insofern handelt es sich hier um ein sehr hohes Gut.
Leider ist die Freiheit von Rundfunk und Presse häufig bedroht, zum einen im Hinblick auf die Einflussnahme der Politik, insbesondere die Einflussnahme des Staates, zum anderen aber auch durch wirtschaftliche Macht. Üblicherweise steht bei den Maßnahmen und Gesetzen zur Verteidigung der Meinungsfreiheit der Einfluss des Staates und der Politik im Vordergrund, deren Einfluss eingedämmt und begrenzt werden soll.
Stärker jedoch als der Einfluss von Staat und Politik ist sehr häufig die Bedrohung der Pressefreiheit durch wirtschaftliche Macht, insbesondere durch Medienkonzentration. Die Konzentration der Anbieter, die wir in den letzten Jahren beobachten, führt zu einer Konzentration der Meinungen und dazu, dass die Meinungsfreiheit Gefahr läuft, eingeschränkt zu werden. Das geht sehr deutlich aus Untersuchungen hervor, die von Journalistenvereinigungen veranlasst und unterstützt worden sind. Sie haben festgestellt, dass die innere Pressefreiheit in den letzten Jahren abgenommen hat, dass die Gefahren für die innere Pressefreiheit zugenommen haben und dass dabei insbesondere der Einfluss der Wirtschaft, etwa der Einfluss der Verleger, der Eigentümer von ausschlaggebender Bedeutung ist.
Ein wirksames Mittel, diesen Gefahren für die Presse-, Rundfunk- und Meinungsfreiheit zu begegnen, ist eine verstärkte Einflussnahme und Mitwirkung der Belegschaften. Deshalb haben wir ja im Hinblick auf die Veränderungen bei der Saarbrücker Zeitung gefordert, dass die Belegschaft mehr Mitwirkung hat, die Belegschaften beteiligt werden.
trag, unser Antrag auf Veränderung des Saarländischen Mediengesetzes, in diesen Gesamtzusammenhang einzuordnen ist. Wir wollen, gerade was den Rundfunk angeht, eine stärkere Einflussnahme der Belegschaft, und zwar im Interesse der Gewährleistung eines politisch unabhängigen und eines zu einer freien Meinungsbildung beitragenden öffentlichen Rundfunks.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, unter Belegschaft verstehen wir übrigens sowohl die angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die ständigen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um diesen mehr Einfluss zu ermöglichen, soll mit der vorliegenden Gesetzesvorlage die Zusammensetzung des Verwaltungsrates verändert werden. Wir halten den Verwaltungsrat für einen wichtigen Ansatzpunkt. Es gäbe sicherlich auch andere Möglichkeiten, die Einflussnahme der Belegschaft zu erhöhen. Aber wir meinen, dass die Zusammensetzung des Verwaltungsrates im Vordergrund stehen sollte. Denn nach geltendem Recht besteht der Verwaltungsrat aus sieben Mitgliedern, wovon ein Mitglied von der Landesregierung ernannt wird und sechs Mitglieder vom Rundfunkrat gewählt werden. Unser Gesetzentwurf sieht nun vor, dass der Rundfunkrat und die Belegschaft jeweils drei Mitglieder wählen. Das siebte Mitglied soll nicht mehr durch die Landesregierung ernannt werden, sondern soll bestimmt werden im Einvernehmen zwischen Rundfunkrat und Personalrat.
Wir sind der Auffassung, dass die veränderte Zusammensetzung des Verwaltungsrates mit einer höheren Beteiligung der Belegschaft geeignet ist, politischen Einflüssen und deren Gefahren wirksam zu begegnen. Die Freiheit des Rundfunks und die Gewährleistung seiner Unabhängigkeit im Interesse der freien Meinungsbildung sind hohe Güter und sicherlich sehr sensibel zu handhaben. Das wird auch durch den bestehenden Verwaltungsrat versucht das verkennen wir nicht -, indem möglichst viele gesellschaftliche Gruppen vertreten sind und damit Einfluss haben, das ist keine Frage.
Dennoch sind wir der Auffassung, dass die Gefahr besteht, dass die Politik hier einen dominierenden Einfluss hat und damit das, was über den Verwaltungsrat und die gesellschaftlichen Gruppen eigentlich beabsichtigt ist, nicht in der gleichen Weise zum Tragen kommt. Insbesondere in einer politischen Situation, wie wir sie gegenwärtig im Saarland in Form einer Großen Koalition haben, besteht die Gefahr, dass die beiden sie tragenden großen Parteien einen übermäßigen politischen Einfluss auf den Rundfunk haben. Es besteht die Gefahr, dass sie alles bestimmen, was insbesondere für die Personalentscheidungen gilt, wobei das - das sage ich gerne dazu - bei der Wahl des Intendanten nicht so ganz geklappt hat, woran wir nicht ganz unschuldig wa
ren. Allerdings sehe ich das eher als Ausnahme, die die Regel bestätigt. Um mögliche Gefahren einer Dominanz durch die Politik und damit auch einer Landesregierung beim Rundfunk abzuwehren, wäre es nach unserer Auffassung sinnvoll, der Belegschaft eine stärkere Beteiligung einzuräumen, indem der Verwaltungsrat in anderer Weise zusammengesetzt wird.
Wir meinen, dass die Beteiligung der Belegschaft zum einen eine wirksame Maßnahme gegen einen möglichen dominierenden Einfluss der Politik darstellt. Wir sind aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen für die Beteiligung der Belegschaft, damit die Menschen, deren Arbeit das Funktionieren von Unternehmen, von Institutionen und auch der Medien gewährleistet, auch in Entscheidungsgremien vertreten sind. Wir erachten es für ein elementares Erfordernis der Demokratie, dass Belegschaften in solchen Entscheidungsgremien beteiligt sind. Das ist der Sinn unseres Gesetzentwurfes.
Ich fasse zusammen. Wir meinen, dass im Interesse der Gewährleistung der Rundfunkfreiheit, eines Rundfunks, der unabhängig zur freien Meinungsbildung beiträgt, auch die Belegschaft stärker Einfluss haben muss, indem sie beteiligt wird. Wir sehen im Hinblick auf den Rundfunk den Verwaltungsrat als das entscheidende Gremium an. Daher unser Vorschlag, drei von sieben Mitgliedern durch die Belegschaft zu wählen und das siebte Mitglied im Einvernehmen zwischen Rundfunkrat und Belegschaft zu benennen. Wir halten es darüber hinaus für ein grundsätzliches Erfordernis unseres demokratischen Gemeinwesens, dass die Demokratie dadurch gestärkt wird, dass die Belegschaften stärker in den entscheidenden Gremien beteiligt werden. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. - Danke.
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Gisela Kolb von der SPD-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Bierbaum, Sie haben Ihren Gesetzentwurf sehr sachlich begründet. Ich werde versuchen, sachlich zu begründen, warum die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf heute trotzdem nicht zustimmen kann.
Wir sind ganz nah beieinander, wenn es darum geht, die grundgesetzlich garantierte Rundfunk-, Presse- und Meinungsfreiheit als Grundlage eines funktionierenden demokratischen Staatswesens als unverzichtbares Recht zu verteidigen. Aber seit An
fang 2011 sind beim Bundesverfassungsgericht zwei Normenkontrollanträge zum ZDF-Staatsvertrag anhängig, die die Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Zusammensetzung der Organe des ZDF wegen mangelnder Staatsferne zum Gegenstand haben. Das Bundesverfassungsgericht plant eine Entscheidung in diesen beiden Verfahren noch in diesem Jahr. Sollten diese beiden Anträge - einer ist von Rheinland-Pfalz - Erfolg haben, bedarf es gegebenenfalls auch einer Änderung der Organstruktur beim Saarländischen Rundfunk. Erst dann sind grundsätzliche Überlegungen anzustellen, ob beziehungsweise wie die Organstruktur zu ändern ist. Es wird natürlich auch zu Überlegungen kommen, ob und, wenn ja, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglicherweise im Verwaltungsrat einen Sitz haben sollen.
Das wird dann auch von den Koalitionspartnern ergebnisoffen diskutiert werden. Politische Vertreter und Vertreterinnen in den Gremien sind ja nicht per se falsch, sie sind demokratisch durch Wahlen legitimiert. Es darf nur - da sind wir uns einig - nicht zu einer Dominanz der politischen Kräfte führen.
In der Begründung Ihres Gesetzentwurfes lese ich ich wusste nicht so richtig, wie ich das einordnen soll -: „Bezeichnenderweise finden sich in den Rundfunkstaatsverträgen anderer Bundesländer Regelungen in Bezug auf die Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates durch den Personalrat beziehungsweise die Entsendung von Mitgliedern durch den Personalrat und damit die Stärkung der Position der Belegschaft in dem Kontrollgremium Verwaltungsrat.“
Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, mir die Rundfunk- beziehungsweise Mediengesetze der anderen Bundesländer anzuschauen. Dann sehe ich, dass beim Hessischen Rundfunk die Beschäftigten zwei der neun Mitglieder des Verwaltungsrates wählen. Beim RBB ist ein vom Personalrat gewähltes Mitglied im achtköpfigen Verwaltungsrat vertreten. Beim WDR sind zwei von neun Mitgliedern des Verwaltungsrates vom Personalrat entsandt. Es gibt aber auch Rundfunkanstalten ohne jede Einbindung von Vertretern des Personals oder des Personalrates, und zwar beim MDR, beim NDR, beim SWR und beim Bayerischen Rundfunk. Bei Radio Bremen, beim ZDF und beim Deutschlandradio gibt es die Struktur, die wir heute schon beim SR haben.
§ 112 des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes bestimmt: „Der Vorsitzende des Personalrats hat das Recht, an den Sitzungen des Verwaltungsrats mit beratender Stimme teilzunehmen. Es ist ihm Gelegenheit zu geben, in den Ausschüssen des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats die Auffassung des Personalrats darzulegen, sofern personelle oder soziale Angelegenheiten der Angehörigen
Ich bin der Auffassung, dass die umfassende Mitwirkung des Personalrates, wie sie im Antrag der LINKEN vorgesehen ist, auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen wird. Eine solche Einbindung könnte gegen das Verbot des Binnenpluralismus verstoßen. Die Kontrollgremien Rundfunkrat und Verwaltungsrat sollen die Meinungsvielfalt sichern. Festzuhalten ist, dass es bisher eine gute Zusammenarbeit zwischen den Organen des Saarländischen Rundfunks und den Mitarbeitern gab.
Im Koalitionsvertrag haben beide Parteien vereinbart, dass wir das Saarländische Mediengesetz überprüfen werden. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag. „Im Hinblick auf neue medien- und gesellschaftspolitische Herausforderungen werden wir das Saarländische Mediengesetz überprüfen.“ Dann werden wir entscheiden, wie eine verstärkte Einbindung erfolgen kann, ob wir sie wollen und wenn ja, wie viele Personen.
Sie wollen das Modell der Montan-Mitbestimmung auf die Aufsichtsgremien des Saarländischen Rundfunks übertragen. Ich glaube aber, dass es sich mit einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht vereinbaren lässt. Deshalb werden wir heute Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kolb. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN-Landtagsfraktion Michael Hilberer.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben eine Medienlandschaft vor uns, die sich momentan in einem starken Wandel befindet. Ich glaube, das ist unbestritten; darin sind wir uns einig. Wir stehen vor ganz neuen Herausforderungen, wie wir eine unabhängige Presse und einen unabhängigen Rundfunk für die Zukunft sichern können. Darüber werden wir in den nächsten Jahren noch viel reden müssen.
Der Vorstoß der Fraktion DIE LINKE hat einen gewissen Charme, weil er explizit sagt, an der Stelle, an der wir jetzt etwas tun können, können wir weniger direkten Einfluss durch die Exekutive und mehr Einfluss durch die Mitarbeiter schaffen. Das hat einen großen Vorteil. Wenn man sich die Struktur eines öffentlich-rechtlichen Senders anschaut, dann ist die Unabhängigkeit der Berichterstattung über die Gremien gewährleistet. Das funktioniert aber auf einer recht oberflächlichen Ebene. Die Stärke des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist aber, dass es eine sehr starke mittlere Ebene bei den Redakteuren und
Mitarbeitern gibt, die unabhängig entscheiden können, weil sie etwas ohne große Furcht vor Repressalien tun können. Es würde diese Position stärken, aus der Belegschaft heraus Leute in den Verwaltungsrat zu schicken. Von daher ist das ein sehr interessanter Gedanke, den wir unterstützen wollen.
Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist die Staatsferne wichtig. Die Kollegin hat vorhin schon gesagt, dass wir bei anderen Rundfunkanstalten ganz andere Regelungen haben. Bei Radio Berlin-Brandenburg haben wir sieben Mitglieder des Verwaltungsrates, die aus dem Rundfunkrat gewählt werden, und einen vom Personalrat. Beim WDR kommen zwei aus dem Personalrat und sieben aus dem Rundfunkrat. Bei Radio Bremen werden drei Mitglieder von den Beschäftigten gewählt, während sechs vom Rundfunkrat benannt werden. Beim Hessischen Rundfunk ist das Verhältnis zwei zu sieben.
Beim SR werden sechs der sieben Mitglieder vom Rundfunkrat entsandt und ein Mitglied von der Landesregierung bestimmt. Dass ein Mitglied von der Landesregierung bestimmt wird, leuchtet mir nicht ein. Wir haben vorhin über das Thema Staatsferne diskutiert und davon gesprochen, dass die Urteile bezüglich des Zweiten Deutschen Fernsehens noch ausstehen. Es ist die Frage, ob das in dem Sinne übertragbar ist. Es ist die Frage, ob das für uns eine wichtige Entscheidung ist. Dadurch, dass wir mehr Leute aus der Belegschaft reinbringen und niemanden mehr von der Landesregierung, können wir jetzt schon die Staatsferne erhöhen. Dagegen spricht im Moment im Grunde genommen nichts.
Kollege Bierbaum hat schon ausgeführt, worin momentan die große Gefahr besteht. Das ist die sogenannte innere Pressefreiheit. Das sind die Repressalien oder gefühlte Repressalien oder auch nur die Angst, den Job in einer Branche zu verlieren, die sich in einem starken Umbruch befindet. Deshalb müssen wir die innere Pressefreiheit stärken. Das ist ein sehr wichtiges Thema, das wir in aller Breite angehen müssen. Den Gesetzentwurf in Erster Lesung anzunehmen und ihn im Ausschuss ausführlich zu diskutieren, halten wir für eine sehr gute Idee. Ich empfehle die Zustimmung. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hilberer. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende von B 90/DIE GRÜNEN Hubert Ulrich. Es liegen sonst keine vor.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Presse- und Meinungsfreiheit ist unverzichtbar für unsere Demokratie - eigentlich für jede
Form von Demokratie -, zumindest dann, wenn sie einigermaßen unabhängig und transparent funktionieren soll. Alle hier im Haus sind sehr nahe an Journalisten und den Themen dran. Gerade der Journalismus - insbesondere der unabhängige Journalismus - ist das Lebenselixier einer jeden funktionierenden Demokratie.
Das Problem - das wissen wir alle in diesem Hause am besten - beginnt immer dann, wenn Parteipolitik in den Journalismus auf diese oder jene Art und Weise hineinregiert. Davon sind wir alle nicht frei. Ich glaube, heute wäre es falsch, eine Debatte zu führen, diese oder jene machen es so oder so. Das ist ein Kernproblem aller Parteien. Alle Parteien versuchen, sich irgendwo zu positionieren und ihren Einfluss geltend zu machen - bei Personen, Themen und anderem, was man sich vorstellen kann.
Es ist immer die Frage, wo und vor allem wie man die Grenze zieht. Das ist ganz schwierig. Gerade bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten ist das ein Problem, das seit langen Jahren öffentlich diskutiert wird. Die Causa Brender - um einen noch halbwegs aktuellen Fall zu nennen - war dafür ein gutes Beispiel. Vor diesem Hintergrund geht der Antrag, den die LINKE heute stellt, aus unserer Sicht absolut in die richtige Richtung. Man muss versuchen, den Einfluss der politischen Parteien in den Gremien insbesondere der Rundfunkanstalten ein wenig zurückzunehmen. Dort muss etwas mehr Vielfalt hinein. Wir alle im Saarland wissen: Wir sind klein; hier ist alles überschaubar. Hier war es immer so, dass Politik in den öffentlich-rechtlichen Bereich auf diese oder jene Art und Weise über Personen und andere Wege hineinregiert hat. Das Proporzdenken ist in einem Teil der saarländischen Medien leider Gottes weit verbreitet.
Dieser Antrag geht in die Richtung, dieses Proporzdenken insbesondere mit Blick auf die jeweilige Landesregierung - auch hier wären die Namen austauschbar - ein wenig zurückzudrängen. Vor diesem Hintergrund und aus einer weiteren Überlegung heraus werden wir diesem Antrag mit gutem Gewissen zustimmen können. Es wäre nämlich schon ein gewisser Vorteil, wenn die Landesregierung in dem doch sehr dominanten Verwaltungsrat - was die Abläufe in einem solchen Sender betrifft - ein wenig zurückgenommen würde und wenn Journalismus - das heißt, die Mitarbeiter - stärker in diesem nicht ganz unwichtigen Gremium vertreten wären.